Zwischen Ein- und Ausschluss der ‚Anderen‘. (Dis-)Kontinuitäten rassistischer und ökonomistischer Argumentationen im Diskurs um Migration von der ‚Gastarbeit‘ bis heute

Auch wenn sich in den letzten Jahren auf politischer wie gesellschaftlicher Ebene zunehmend ein Selbstverständnis Deutschlands als Migrationsgesellschaft etabliert hat, wird zugleich deutlich, dass die legitime Zugehörigkeit neu Migrierter und seit Jahrzehnten in Deutschland lebender Menschen mit (zugeschriebener) Migrationsgeschichte nicht selbstverständlich ist. In gesellschaftlichen wie politischen Debatten lässt sich nach wie vor eine Haltung ausmachen, die Migrationsbewegungen nach Deutschland lediglich dann befürwortet, wenn ‚Migrant_innen‘ einen wirtschaftlichen und/oder arbeitsmarktpolitischen (Mehr-)Wert versprechen. Über die Analyse der sogenannten Gastarbeit bis zu gegenwärtigen asyl- und integrationspolitischen Umgangsweisen mit Migration erörtern wir das spannungsreiche und dis-kontinuierliche Verhältnis von rassistischen Ein- und Ausschlüssen migrierter Menschen angesichts ökonomistischer Diskurse in der bundesdeutschen Vergangenheit und Gegenwart.

Einleitung

Die Anwesenheit migrantischer Anderer1 in Deutschland ist ein umkämpfter Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Debatten. Insbesondere in rechtsextremen Kreisen, aber auch in der sogenannten Mitte der Gesellschaft wird die Präsenz von ‚Migrant_innen‘ immer wieder problematisiert und es werden Forderungen nach einer strengeren Begrenzung bis vollständigen Beschränkung von Flucht/Migration laut. Werden Migrations- und Fluchtbewegungen toleriert bzw. befürwortet, ist die Akzeptanz migrantischer Anderer überwiegend an ihre wirtschaftliche Produktivität und Leistungsfähigkeit geknüpft. Die Betonung ökonomischer Aspekte und Prinzipien von Produktivität, Leistung und Nützlichkeit in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion und Bearbeitung von Migration beschreiben wir in diesem Beitrag unter dem Adjektiv ‚ökonomistisch‘. Dabei fragen wir nach den Kontinuitäten und Diskontinuitäten einer ökonomistischen Nutzbarmachung von Migration in der Bundesrepublik Deutschland von der ‚Gastarbeit‘ bis heute, den damit verknüpften Selbstverständnissen hinsichtlich ‚uns‘ und ‚den Anderen‘ sowie einhergehenden rassistischen Ein- und Ausschlüssen.2

Historische Traditionen des Einbezugs migrantischer Anderer als Arbeitskraft

Auch wenn Migrations- und Fluchtbewegungen medial, politisch und gesellschaftlich regelmäßig mit einer „chronifizierte[n] Überraschung“ (Castro Varela/Mecheril 2010: 37) begegnet wird, verdeutlichen migrationshistorische, rassismustheoretische und postkoloniale Analysen, dass der zeitweise Einbezug migrantischer Anderer als Arbeitskraft in Deutschland kein Novum ist, sondern Tradition besitzt (vgl. Ha 2004). Wie u. a. Ulrich Herbert (2003) zeigt, lassen sich verschiedene Formen des ökonomisch begründeten Einbezugs migrantischer Anderer zurückverfolgen. Unter sehr unterschiedlichen Lebensbedingungen und politischen Systemen wurden zum Beispiel polnische Saisonarbeiter_innen zur Zeit des deutschen Kaiserreichs als schlechtergestellte Arbeitskräfte einbezogen, während versklavte Schwarze Menschen in Deutschland oder den deutschen Kolonien selbst Arbeit unter maximal unfreien Formen verrichten mussten und im Zuge von Versklavung gewaltsam verschleppt wurden (Mbembe 2014: 28). Auch im Nationalsozialismus existierten neben Ausschlüssen und Vernichtungspolitiken Formen von Zwangsarbeit, in denen u. a. als ‚rassisch minderwertig’ bezeichnete Menschen insbesondere aus Osteuropa deportiert und über Arbeitsverhältnisse ausgebeutet wurden (vgl. Rass 2010).

Mit der Shoah und dem Ende des Zweiten Weltkriegs fand einerseits ein Bruch extremer, nationalsozialistischer und rassistischer Politik in Deutschland statt. Zugleich wurde andererseits nur wenige Jahre später, ab den 1950er Jahren, die Anwerbung von sogenannten Gastarbeiter_innen aus dem südeuropäischen Raum in die Bundesrepublik Deutschland gefördert; diese wurden für einen begrenzten Zeitraum als ökonomisch, rechtlich, sozial und politisch Schlechtergestellte in einer „ethnisierte[n] Arbeitsmarktsegregation“ (Karakayalı/Tsianos 2002: 251) einbezogen.3 In einer scheinbaren ‚Geschichtsvergessenheit‘ wurden dabei Anschlüsse an rassistische Traditionen sowie antisemitische und postkoloniale Strukturen in Deutschland überwiegend „ent-innert“4. Wenngleich große Differenzen innerhalb der politischen Systeme in den genannten Epochen bestehen und nicht von einer Kontinuität eines völkisch und staatlich organisierten Rassismus in der bundesrepublikanischen Gesellschaft nach dem Nationalsozialismus gesprochen werden kann, wird dennoch ein übergeordnetes Muster erkennbar: Das Begrüßen von Migrant_innen, die rassistisch als ‚Andere‘ markiert werden, ist eng an ökonomische Kriterien der Nutzbarkeit gebunden (vgl. den Beitrag von Bauer in diesem Band). Es schwankt zwischen ‚willkommenen Arbeitskräften‘ und der zeitweisen Förderung von Migrationsbewegungen auf der einen Seite. Auf der anderen Seite wurden und werden – auch die ökonomisch gewollten – Migrationsbewegungen von rassistisch geprägten Diskursen der Abwehr, Begrenzung und Kriminalisierung auf medialer, politischer wie gesamtgesellschaftlicher Ebene begleitet (vgl. Kourabas i. E.).

‚Gastarbeit‘ als funktionales Zusammenspiel ökonomistischer und rassistischer Logiken

‚Gastarbeit‘ ist ein exemplarisches Migrationsprojekt und arbeitsmarktpolitisches Instrument, das benötigte ‚Migrant_innen‘ für spezifische Arbeitstätigkeiten in den nationalen Innenraum einlässt – u. a. in die Fabrikarbeit, in Nähereien und in den Bergbau – und unter diesen Bedingungen die Einreise und den Aufenthalt in die Bundesrepublik Deutschland erleichtert und legalisiert hat. Zeitgleich werden andere ‚Migrant_innen‘ hiervon ausgeschlossen, so z. B. größtenteils außereuropäische ‚Andere‘5 (vgl. Schönwälder 2001). Auch Fluchtbewegungen werden beschränkt und illegalisiert (vgl. Karakayalı 2008). ‚Gastarbeit‘ basiert somit auf einer Hierarchisierung verschiedener migrantischer Gruppen, die ein- und ausgeschlossen, legalisiert und illegalisiert wurden.

Ein radikaler Ausschluss migrantischer Anderer entspricht zwar einer insbesondere im völkischen Rassismus geforderten ‚Reinheit der Gesellschaft‘. Zugleich geht dadurch aber ökonomischer Mehrwert – kostengünstige und mobile Arbeitskraft für unbeliebte, aber zu verrichtende Arbeit – verloren (vgl. Wallerstein 1992: 44). Im Zuge von ‚Gastarbeit‘ gelang es, ökonomische und rassistische Widersprüche funktional aufeinander zu beziehen. Dadurch konnten sowohl nationalökonomische Interessen in kapitalistischer Logik durchgesetzt als auch an rassistische Vorstellungen anknüpfende Bilder einer nationalen Abstammungsgemeinschaft gewahrt werden (vgl. Kourabas i. E.).

Schon vor der Ausreise wurden die Körper der zukünftigen ‚Gastarbeiter_innen‘ in den Anwerbeländern auf ihre Einsetzbarkeit in sogenannten Gesundheitsprüfungen getestet und nur Gesunden die Einreise erlaubt (vgl. Pagenstecher/Yolci 1993: 21). Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis waren in den Anfangsjahren aneinander gebunden; politische Betätigungen wurden eingeschränkt und konnten mit dem Entzug der Aufenthaltsgenehmigung geahndet werden. Das Leben fand neben Schichtarbeit in notdürftigsten Unterkünften statt, die Lager oder Baracken genannt wurden (vgl. Bojadžijev 2012: 198). ‚Gastarbeiter_innen‘ verrichteten einen wesentlichen Teil gesundheitsbelastender und schlecht bezahlter Arbeit der deutschen Bevölkerung und waren damit „Teil der Gesellschaft“ (Karakayalı/Tsianos 2002: 252). Sie waren jedoch „keine BürgerInnen“ (ebd.). Als sogenannte ausländische Arbeitskräfte war ihre Präsenz an ihre ökonomische Brauchbarkeit gebunden, zeitlich befristet und mit politischen, rechtlichen und sozialen Einschränkungen verbunden. Im „Rotationsprinzip“ wurde die Programmatik des Einsatzes ‚frischer Arbeitskraft‘ und des Austauschs ‚alter Arbeitskraft‘ besonders deutlich. Über den befristeten und rechtlich eingeschränkten Status sollte auch ein Sesshaftwerden und das Einfordern voller politischer Rechte unterbunden werden.

‚Gastarbeiter_innen‘ als (un-)gewollte und eigenwillige Andere

Auch wenn ‚Gastarbeit‘ ein zumindest zu Beginn gezieltes Steuerungselement der Arbeitsmarktpolitik darstellte, wurde die Präsenz von ‚Gastarbeiter_innen‘ von Anbeginn gesellschaftlich wie politisch kritisch eingeschätzt. Der sozialdemokratische Bundeskanzler Willy Brandt (1973: 46) mahnte in einer Regierungsrede von 1973: „Wir müssen sehr sorgsam überlegen, wo die Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft erschöpft ist und wo soziale Vernunft und Verantwortung Halt gebieten“. Er vertrat damit eine mehrheitsfähige Position des ‚deutschen Wirs‘ im Umgang mit Migration. Die Sorge vor einer ‚Überfremdung‘ wurde noch deutlicher im völkischen Rassismus vertreten. Im „Heidelberger Manifest“6 von 1981 hielten die veröffentlichenden Professoren fest: „Mit großer Sorge beobachten wir die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von vielen Millionen von Ausländern und ihren Familien, die Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums“ (Zeit Online 2019). Auch in weniger offensichtlichen Formen äußerten sich rassistische Bilder über ‚Gastarbeiter_innen‘. Sie wurden etwa als ‚temperamentvolle Südländer_innen‘ exotisiert oder als gutmütige, aber noch an die deutschen Tugenden heranzuführende, ‚große Kinder‘ betitelt. Der rentable Einsatz von ‚Gastarbeiter_innen‘ und die ökonomische Organisation ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen schützte damit nicht vor offen rassistischen und kulturalisierten7 Vorstellungen über sie. Diese spitzten sich insbesondere im Zuge der sich in den 1980er Jahren abzeichnenden Bleibestrategien von ‚Gastarbeiter_innen‘ zu, beispielsweise in Form des Familiennachzugs in Folge des sogenannten Anwerbestopps 1973. Der ‚Anwerbestopp‘ wie die politisch initiierten Rückkehrförderungen leiteten somit nicht wie erwartet das Aufenthaltsende der ‚arbeitenden Gäste‘ ein. Stattdessen entschieden sich viele Menschen, Deutschland als ihr (zeitweises) Zuhause zu etablieren. In den Bleibepraktiken verdeutlicht sich damit auch die eigenwillige Ausgestaltung des Projekts ‚Gastarbeit‘: ‚die Anderen‘ ließen sich nicht einfach ‚holen und austauschen‘, wie es in der Logik rassistischer und ökonomistischer Diskurse transportiert wurde. Trotz alltagsrassistischer Erfahrungen und struktureller Benachteiligungen haben sich ‚Gastarbeiter_innen‘ entschieden, zu bleiben und die migrationsgesellschaftliche Vergangenheit und Gegenwart Deutschlands mitzugestalten.

Vervielfältigung ökonomistischer Zugriffe auf ‚Migrant_innen‘ seit den 2000er Jahren

Der Funktionalisierung von Migration unter ökonomischen Gesichtspunkten wurde mit dem ‚Anwerbestopp‘ keineswegs ein Ende gesetzt. Auch nach der offiziellen Anerkennung von Deutschland als „Einwanderungsland“ (BMI 2001: 12f.) um die Jahrtausendwende hat sich der Rechtfertigungshorizont von Migration weiter einseitig zugunsten nationalökonomischer Interessen verschoben. Dies zeigte sich vor allem in der Debatte um die Einführung des neuen Zuwanderungsgesetzes (2005), wie Jürgen Gerdes und Uwe H. Bittlingmayer anhand von Parlamentsdebatten aufzeigen (2011). Die ökonomistische Argumentationslinie erfuhr im Kontext verstärkter Fluchtmigration nach Deutschland in den letzten Jahren erneut Konjunktur. Die temporäre Regierungsstrategie einer partiellen Grenzöffnung im Sommer 2016 fußte, wie Fabian Georgi (2016: 191) nachzeichnet, insbesondere auf dem Zuspruch von Ökonom_innen und Kapitalvertreter_innen. Diese erhofften sich, die Fluchtbewegung für die deutsche Wirtschaft sowie arbeitsmarktpolitische Strategien nutzbar machen zu können. So glaubten laut einer Umfrage aus dem Jahr 2015 über 60 Prozent der deutschen Manager_innen, dass „ihr eigenes Unternehmen von einer besseren oder schnelleren Integration der Flüchtlinge profitieren werde“ (Schäfer 2015: o.S.). Auch der ehemalige Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie erklärte, dass der „Mangel an Arbeitskräften“ durch die Fluchtmigration „reduziert werden könne“ (Grillo 2015, zitiert in Georgi 2016: 191).

Die aktuell weitreichende Verschränkung von Integrations- und Arbeitsmarktpolitik ging einerseits mit einer Liberalisierung des Arbeitsmarktzugangs einher. Die Öffnung galt dabei nicht nur für sog. ausländische Fachkräfte, sondern auch für Personen mit Flüchtlings- und Duldungsstatus (vgl. OECD 2017). Andererseits hatte die Entwicklung neben einer weiteren Prekarisierung von neu zugewanderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt (vgl. Scherschel 2016) zur Folge, dass ‚Migrant_innen‘ aus sogenannten Drittstaaten unter besondere staatlich-institutionelle Beobachtung gestellt wurden. Sie sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus einer staatlichen Aktivierungspolitik geraten. Diese artikuliert sich vor allem in der Maxime des sogenannten Förderns und Forderns und daran anknüpfenden Integrationsmaßnahmen.

Die Maxime wurde einst in den sogenannten Hartz IV-Reformen begründet. Die 2005 vorgenommene Neuregelung staatlicher Grundsicherungsleistungen wurde in den letzten Jahren aufgrund der für Sozialleistungsempfänger_innen vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten vermehrt diskutiert und kritisiert, da diese den Grundsatz der Menschenwürde verletzen (vgl. Bundesverfassungsgericht 2019). Während die Maxime des Förderns und Forderns im Bereich der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zunehmend an Zustimmung verliert, stößt sie im asyl- und integrationspolitischen Bereich aktuell auf breite Akzeptanz. So wurde das „Prinzip des Förderns und Forderns“ im 2016 verabschiedeten „neuen Integrationsgesetz“ zum „Kern […] integrationspolitischen[r] Maßnahmen“ ernannt (Bundesregierung 2016). Die hier suggerierte wechselseitige Verantwortung ist überwiegend symbolischer Natur und zielt vorrangig darauf ab, Integrationsleistungen von ‚Migrant_innen‘ stärker einzuklagen. So wurden die im Zuge des Zuwanderungsgesetzes eingeführten Sprach- und Integrationskurse in den letzten Jahren verstärkt mit restriktiven Maßnahmen wie aufenthaltsrechtlichen und sozialleistungsbezogenen Sanktionen und Einbürgerungstests verbunden. Entsprechend wurde „die Teilnahme an FIM [Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen]“ im Integrationsgesetz als verpflichtend erklärt (BMAS o.J.: 4). „Wird diese Pflicht verletzt“, so heißt es weiter, „führt dies zu einer Leistungsabsenkung im Asylbewerberleistungsgesetz“ (ebd.). Zudem wurden berufliche Ausbildung, Erwerbsarbeit sowie Sprachkompetenzen zu zentralen Kriterien erklärt, um Aufenthaltschancen zu verbessern (vgl. ebd.).

Im Integrationsgesetz kommt damit ein Gemeinwohlverständnis zum Ausdruck, nach dem sich die Verteilung von gesellschaftlichen Positionen insbesondere an der individuellen Leistungs- und Einsatzbereitschaft der_des Einzelnen bemisst. Die nationalstaatliche Mitgliedschaft von in Deutschland lebenden ‚Migrant_innen‘ ist dabei „an das Bemühen geknüpft, die eigene employability“ bzw. die individuelle Arbeitsmarktfähigkeit zu steigern (Scherschel 2016: 261). Dass ein solches Gemeinwohlverständnis gesellschaftlich breit geteilt und oft mit starren Forderungen nach einer Disziplinierung, Sanktionierung und Ausgrenzung derjenigen einhergeht, die als ‚schwach’ und ‚unrentabel’ angesehen werden, hat die Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem Jahr 2014 gezeigt (vgl. Groß/Hövermann 2014).8 Über die Stigmatisierung von migrantischen Anderen als potenzielle ‚Integrations- und/oder Leistungsverweigerer_innnen‘ gelingt es nicht nur, gesellschaftliche Ungleichheitsverhältnisse zu legitimieren. Zugleich kann die Verantwortung auf den_die Einzelne_n ausgelagert werden. In anderen Worten: ‚Die Anderen‘ werden dafür zur Rechenschaft gezogen, dass „sie genau in der Rolle sind, in welche die gesellschaftliche Verteilung von Chancen sie gestoßen hat“ (Terkessidis 2004: 108).

Das Ökonomische als politische und gesellschaftliche Handlungsrationalität

Die Positionierung von ‚Migrant_innen‘ als ethnisierte ‚(Integrations-)Unternehmer_innen ihrer Selbst‘ geht mit einer Transformation der Flüchtlings- und Integrationspolitik zu einem Flüchtlings- und Integrationsmanagement einher. Dieses zeichnet sich vor allem durch neue politische Instrumente und Kooperationsformen aus, über die der Staat in erster Linie als eine steuernde bzw. managende Instanz von Migrations- und Integrationsprozessen in Erscheinung tritt. So sind es aktuell vielfach privatwirtschaftliche Agenturen und Beratungsunternehmen, die damit beauftragt werden, ‚pragmatische Lösungen‘ für migrations- und integrationspolitische Herausforderungen zu entwickeln. Ein Beispiel stellt die Kooperation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Beratungsunternehmen wie McKinsey dar. Diese waren in den letzten Jahren in behördliche Umstrukturierungsprozesse sowie asylpolitische Verfahren des BAMF stark involviert – u. a. in die Konzeption eines ‚Rückkehrmanagements’ von ‚ausreisepflichtigen Geflüchteten‘ (vgl. Lutz/Bewarder 2016).

Es zeigt sich hier eine Ausdehnung ökonomistischer Logiken auf die Gestaltung von Migrations- und Integrationsprozessen, die sich auch in anderen gesellschaftlichen und politischen Bereichen beobachten lässt (vgl. Brown 2015). Im Zuge einer solchen Entwicklung verschwimmen die Grenzen zwischen Politik und Ökonomie sowie zwischen (sozial-)staatlichen und privaten Verantwortlichkeiten. Dadurch werden aktuelle gesellschaftliche Konflikte und Herausforderungen weniger mit einem Ausbau des Sozialstaates und dem verstärkten Einbezug von privatwirtschaftlichen Akteur_innen in Verbindung gebracht. Stattdessen wird auf eine stärkere Aktivierung und Disziplinierung der Individuen abgezielt, die insbesondere migrantische Andere trifft.

Eine Kritik an den beschriebenen Entwicklungen wird gegenwärtig dadurch erschwert, dass ökonomistische Logik auch solche Begriffe und Argumente vereinnahmt, die ursprünglich in emanzipatorischer Weise in die gesellschaftliche und politische Debatte eingebracht wurden. Dies zeigt sich zum Beispiel mit Blick auf sogenannte Diversity-Ansätze, wie sie schon seit Längerem in Unternehmen und Behörden verfolgt werden. Der Begriff ‚Diversity‘ hatte seinen Ursprung in der Schwarzen US-amerikanischen Frauen- und Bürger_innenrechts-Bewegung der 1960er Jahre, die für die Institutionalisierung umfassender Antidiskriminierungsrechte kämpfte (vgl. Bendl 2007: 19). Aktuell wird dieses Ziel vielfach von einem Verständnis von ‚Diversity‘ überlagert, das darauf abhebt, Differenz möglichst gewinnbringend einzusetzen (vgl. Späte/Tuider 2004). ‚Diversity‘ wird so von einem Ziel zu einem Mittel zum Zweck. Dieser liegt in der Steigerung ‚interkultureller‘ Kompetenz und Innovation, der Erschließung neuer Märkte und/oder der Aufwertung der Außenwahrnehmung von Unternehmen und staatlichen Institutionen (vgl. ebd.: 360). Eine solche Auslegung von ‚Diversity‘ knüpft somit an vermeintlich unterschiedliche kulturelle Merkmale von Individuen an und weniger an institutionellen Rahmenbedingungen, die eine gleichberechtigte Partizipation Aller in staatlichen Institutionen ermöglicht. Nancy Fraser spricht in diesem Zusammenhang von einem „progressiven Neoliberalismus“ (Fraser 2017), der einem verkürzten Emanzipationsverständnis Vorschub leistet, das weniger mit dem Ziel einer Abschaffung ökonomischer Hierarchien verbunden ist als mit dessen Vervielfältigung.

Gleichzeitigkeiten ökonomistischer Einschlüsse und
völkisch-rassistischer Ausschlüsse in der Gegenwart

In diesem Beitrag haben wir die historische Kontinuität skizziert, in der migrantische Andere in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Nützlichkeit unterschieden und eingeteilt werden. Rassistische und rechtsextreme Argumentationen und Handlungen waren und sind dabei stets mit gesellschaftlich breit geteilten ökonomistischen Logiken verwoben. Diese leisten rassistischen Perspektiven auf migrantische Andere Vorschub, während es gesellschaftlich breit geteilte rassistische Sichtweisen auf diese wiederum erleichtern, wirtschaftlich motivierte Formen der Ausbeutung sowie der arbeitsmarktpolitischen Prekarisierung, Aktivierung und Disziplinierung zu begründen.

Die sich aktuell vollziehende Verschränkung von Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik knüpft einerseits an historische Diskurse an. Andererseits sind neue, subtile migrationsgesellschaftliche Ausschlüsse entstanden. Diese kommen vor allem in Form einer inkludierenden Exklusion zum Ausdruck. Hierzu zählen insbesondere solche selektiven Arbeitsmarkt- und Integrationspolitiken, über die ‚Migrant_innen‘ in einen begrenzten Raum im Innern der Migrationsgesellschaft eingeschlossen und zugleich von der Möglichkeit ausgeschlossen werden, als Teil einer ‚hiesigen‘ Gesellschaft anerkannt und behandelt zu werden (vgl. Kollender 2020).

Eine weitere historische Kontinuität zeigt sich in der ambivalenten Positionierung von ‚Migrant_innen‘ als ‚willkommenes Humankapital‘ einerseits sowie als ‚Bedrohung nationaler Identität und Sicherheit‘ andererseits. Migrantische Andere werden dabei zu Projektionsorten der „Angst und der Hoffnung“ stilisiert (vgl. Castro Varela 2013: 43). Diese widersprüchliche Haltung erfährt vor dem Hintergrund des aktuellen (Wieder-)Erstarkens völkisch-rassistischer Gruppierungen, Parteien und Netzwerke in Deutschland und Europa besondere Brisanz (vgl. Gomolla et al. 2018). Dass hier propagierte rassistische Verständnisse und Ausschlüsse sich nicht einfach mit Verweisen auf die Kosten-Nutzen-Effekte von Migration bearbeiten lassen, zeigt die historische Analyse. Notwendig erscheint vielmehr die (Weiter-)Entwicklung und Vermittlung einer geschichtsbewussten Perspektive auf vergangene und gegenwartsbezogene Formen der Vereinnahmung von Migrationsbewegungen und ihrer Subjekte. Eine solche Perspektive thematisiert und reflektiert Nachwirkungen der NS-Geschichte (Messerschmidt 2007: 49), ökonomistische und rassistische Traditionen der Nutzung von ‚Migrant_innen‘ als Arbeitskraft und postkoloniale Strukturen in der Aneignung migrantischer Anderer (vgl. Kourabas i. E.). Eine solche Form der Auseinandersetzung mit aktuellen migrationsgesellschaftlichen Entwicklungen widersteht damit einer „Fiktion der Voraussetzungslosigkeit“ (Herbert 2003: 168), die vergangene Migrationsbewegungen und Rassismen aus dem kollektiven Gedächtnis ausblendet. Sie wendet sich gegen Prozesse der Vereindeutigung, die Spaltungen zwischen einem ‚deutschen Wir‘ und ‚den Anderen‘ produziert und legitimiert. Sie weiß zugleich um das breite Spektrum widerständiger Praxen und Wissensbestände migrantischer Anderer, ruft diese in Erinnerung und macht deutlich, dass und wie es Menschen seit jeher zugleich gelingt, nicht „dermaßen“ von rassistischen und ökonomistischen Zugriffen „regiert zu werden“ (Foucault 1992: 12).

 

1 Mit dem Begriff „migrantische Andere“ lehnen wir uns an ein Verständnis von Paul Mecheril (2010: 17) an, der mit dem Begriff „Migrationsandere“ auf „Prozesse der Herstellung der in einer Migrationsgesellschaft als Andere geltenden Personen verweist“. Aufgrund ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen Migrationshintergrundes wird die dauerhafte Zugehörigkeit und gleichberechtigte Teilhabe dieser Personen gesellschaftlich und politisch immer wieder infrage gestellt und problematisiert. Um hierauf zu sensibilisieren und zugleich den sozialen Konstruktionscharakter der Bezeichnung des_der ‚Migrant_in‘ deutlich zu machen, verwenden wir in unserem Beitrag den Begriff migrantische Andere oder sprechen von ‚Migrant_innen‘.

2 Der vorliegende Beitrag basiert maßgeblich auf unseren Promotionsstudien, die der rassismustheoretischen Analyse von ‚Gastarbeit‘ im migrationsgesellschaftlichen Deutschland (Kourabas i.E.) und Neuformationen von rassistischen Ein- und Ausschlüssen in Zeiten neoliberaler Staatlichkeit (Kollender 2020) nachgehen.

3 Die Anwerbung von sogenannten Vertragsarbeiter_innen, die in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nahezu zeitgleich ab den 1960er Jahren erfolgte, wird aufgrund der unterschiedlichen politischen Systeme in diesem Beitrag nicht behandelt.

4 Kien Nghi Ha (2005: 105) macht mit dem Begriff darauf aufmerksam, dass die koloniale, antisemitische und rassistische Vergangenheit im bundesdeutschen Kontext zur Zeit der ‚Gastarbeit‘ weitgehend ausgeblendet wurde und teilweise heute noch ausgeblendet wird.

5 Stuart Hall (2012) und Achille Mbembe (2014) haben darauf aufmerksam gemacht, dass sich das westlich-europäische Wir in Abgrenzung zu einem nicht-europäischen Wir entworfen und gebildet hat. Dadurch wurden und werden nicht-europäische Menschen und Gesellschaften als das ‚Andere‘ Europas erklärt. Auch im Zuge von ‚Gastarbeit‘ wurde diese Trennlinie bedient und weiter verstärkt (vgl. Kourabas i.E.).

6 Das „Heidelberger Manifest“ wurde im Jahr 1981 von 15 Professoren verfasst und unterzeichnet (Wagner 2010: 287, FN 6). Die insgesamt zwei veröffentlichten Versionen des Manifests gingen auf einen „Leserbrief des Mineralogie-Professors und späteren Manifest-Autors Helmut Schröcke in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 22. Januar 1980 [zurück]“ (ebd: 286). Im Leserbrief wie im späteren Manifest wurde eine streng „biologistisch-völkische“ Lehre vertreten (ebd.). Zentrale Inhalte des Manifests wurden bereits auf dem 1980 stattgefundenen „Kongress der rechtsgerichteten ‚Gesellschaft für freie Publizistik‘ mit dem Thema ‚Die Zukunft des deutschen Volkes aus biologischer und politischer Sicht‘“ artikuliert (ebd.: 286f.).

7 Kulturalisierung bezeichnet einen Prozess, in dem „Handlungen und Äußerungen von Menschen, die als fremd und anders definiert werden, allein auf ihre kulturelle Herkunft zurückgeführt [werden].“ Dadurch droht „eine starke Komplexitätsreduktion menschlichen Handelns“ und die Vernachlässigung anderer Zugehörigkeitsdimensionen, beispielsweise des Geschlechts (Kourabas 2019: 66).

8 Den Zusammenhang zwischen Einstellungen eines marktförmigen Denkens und rassistischen, chauvinistischen sowie sozialdarwinistischen Auffassungen innerhalb der Bevölkerung bezeichnen die Autor_innen als „marktförmigen Extremismus“ (Groß/Hövermann 2014).

 

 

 

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Scherschel, Karin (2016): Citizenship by work? Arbeitsmarktpolitik im Flüchtlingsschutz zwischen Öffnung und Selektion. In: Prokla 183 – Zeitschrift für kritische Sozialforschung, 46, Heft 2, S. 245–266.

Schönwälder, Karen (2001): Einwanderung und ethnische Pluralität: Politische Entscheidungen und öffentliche Debatten in Großbritannien und der Bundesrepublik von den 1950er bis zu den 1970er Jahren. Klartext Verlag: Essen.

Späte, Katrin/Tuider, Elisabeth (2004): Praktisch eingeschränkte Perspektiven? Eine kritische Diskussion geschlechtertheoretischer Implikationen in Gender Mainstreaming und Diversity Management. In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, 27, Heft 4, S. 353–366.

Terkessidis, Mark (2004): Die Banalität des Rassismus: Migranten zweiter Generation entwickeln eine neue Perspektive. transcript Verlag: Bielefeld.

Wagner, Andreas (2010): Das „Heidelberger Manifest“ von 1981: Deutsche Professoren warnen vor „Überfremdung des deutschen Volkes“. In: Klatt, Johanna/Lorenz, Robert [Hrsg.]: Manifeste. Geschichte und Gegenwart des politischen Appells. transcript Verlag: Bielefeld, S. 285–313.

Wallerstein, Immanuel (1992): Ideologische Spannungsverhältnisse im Kapitalismus: Universalismus vs. Sexismus und Rassismus. In: Balibar, Etienne/Wallerstein, Immanuel [Hrsg.]: Rasse – Klasse – Nation. Ambivalente Identitäten. Argument-Verlag: Berlin und Hamburg, S. 39–48.

Zeit Online (2019 [1982]):

Das Heidelberger Manifest. Die Zeit Nr. 6/1982. Online: www.fb12.uni-bremen.de/fileadmin/Arbeitsgebiete/interkult/Presse/Heidelberger-Manifest_8_11_10.pdf [24.12.2019].