Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt in Thüringen – Entwicklungen, Analysen und Handlungsfelder für die Unterstützung Betroffener

Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt haben sich ein unabhängiges Monitoring dieser besonderen Formen der Gewalt zur Aufgabe gemacht. Dabei wollen sie in besonderem Maße die Perspektive der Betroffenen berücksichtigen. Der folgende Beitrag zeigt, auf welchen Grundlagen dies insbesondere in Thüringen geschieht, und stellt die aktuellen Entwicklungen dar.

 

 

Einleitung

 

Vor dem Hintergrund einer starken Polarisierung der Gesellschaft – beispielsweise in Fragen des gleichberechtigten Zusammenlebens von Menschen oder zum Umgang mit Diversität und humanitären Aufgaben – sind politische Akteure auf den Plan getreten, die eine aggressive Stimmung erzeugen. Bei Pegida, Thügida und der AfD unterscheiden sich die Themen nur wenig. Sie erreichen verschiedene Zielgruppen und schaffen es gemeinsam, eine politische Bewegung zu initiieren. Diese wird durch deutlich mehr Menschen mitgetragen als in den Jahren vor 2015. Die Basis dafür ist vorhanden: Das zeigen die Untersuchungen des Thüringenmonitors zu Einstellungen in der Bevölkerung seit Jahren. Die nun offen zutage tretenden Ressentiments und Aggressionen richten sich unter dem Label der Kritik an der Flüchtlingspolitik gegen Geflüchtete und gegen Menschen, die sie unterstützen. Sie richten sich gegen Menschen, die als politische Gegner_innen gesehen werden, gegen Politiker_innen und Journalist_innen. Sie drücken sich aus in Beschimpfungen auf der Straße, in sozialen Medien und auch in Gewalttaten. Seit zwei Jahren steigen Gewalttaten aus rechten und rassistischen Motiven in Thüringen und in ganz Deutschland so stark an, dass ein trauriger Rekord erreicht wird. Angriffe, die sich gegen Menschen richten, um ihnen zu signalisieren, dass sie hier nicht erwünscht sind, die Angsträume errichten wollen und die Menschenwürde und Menschenrechte infrage stellen, richten sich nicht allein gegen diejenigen, die angegriffen werden, sondern gegen eine diverse und offene Gesellschaft. Und so können die Folgen dieser Angriffe auch nicht allein individuell bewältigt werden. Sie stellen uns alle vor die Aufgabe, uns damit auseinandersetzen zu müssen. Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt sind wieder verstärkt im Alltag in Thüringen vorzufinden: auf der Straße, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, sozialen Einrichtungen und Behörden, im Arbeitsumfeld und im Supermarkt. Der Umgang damit ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Für die Auseinandersetzung ist das Erkennen der Probleme und ihrer Entwicklung wichtig als Grundlage für eine Analyse. Die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt haben sich ein unabhängiges Monitoring dieser besonderen Formen der Gewalt zur Aufgabe gemacht. Dabei wollen sie in besonderem Maße die Perspektive der Betroffenen berücksichtigen. Der folgende Beitrag zeigt, auf welchen Grundlagen dies insbesondere in Thüringen geschieht, und stellt die aktuellen Entwicklungen dar. In Thüringen ist ezra die mobile Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.

Aber allein bei der Analyse soll der Beitrag nicht stehen bleiben. Wichtige Forderungen sind die Schaffung unabhängiger Beratungsangebote für Betroffene von Ausgrenzung und Diskriminierung, die Gewährleistung eines humanitären Bleiberechts für Opfer rechter und rassistischer Gewalt und die konsequente Umsetzung von Regelungen und Gesetzen zum Opferschutz.

 

Die Wahrnehmung rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

 

In den letzten beiden Jahren haben rechte und rassistische Gewaltstraftaten in Thüringen und in anderen Bundesländern dramatisch zugenommen. Im Jahr 2015 wurde darüber in den Medien noch ausführlich berichtet – häufig in Verbindung mit den Themen Flucht und Asyl. Im Jahr 2016 stieg vor allem rassistisch motivierte Gewalt weiter an. Öffentlich war dies allerdings kaum wahrnehmbar.

Es scheint eine Normalisierung rechter und rassistischer Gewalt eingetreten zu sein. Deshalb muss die Auseinandersetzung mit rechter Gewalt und dem gesellschaftlichen Kontext, in dem sie entsteht, kontinuierlich geführt werden. Ziel ist es, einen angemessenen Umgang damit zu finden, rechte Gewalt zu bekämpfen und die Betroffenen konsequent zu unterstützen. Dafür setzen sich die fachspezifischen Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt ein, die seit dem Jahr 2001 in den ostdeutschen Bundesländern und in Berlin arbeiten und seit 2007 auch in immer mehr westdeutschen Bundesländern. Beratung und Unterstützung für Betroffene sind wichtige Aufgaben. Darüber hinaus werden die Dimensionen und Entwicklungen rechter Gewalt in den einzelnen Bundesländern dokumentiert und öffentlich gemacht, um die Gesellschaft für die Situation Betroffener zu sensibilisieren. Auf der Homepage des Bundesverbandes der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e. V.1) finden sich Informationen, Daten und Analysen aus den Jahren 2006 bis heute und Hinweise und Links zu den Beratungsstellen in den verschiedenen Bundesländern.

Monitoring rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt durch
unabhängige Beratungsstellen für Betroffene

Im Jahr 2001 beschloss die Innenministerkonferenz das Definitionssystem der „Politisch motivierten Kriminalität“ (PMK) zur bundesweiten statistischen Erfassung entsprechender Straftaten (siehe Beitrag von Geschke in diesem Band). Die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt orientieren sich daran, um eine Vergleichbarkeit ihrer Statistiken mit behördlichen Daten herstellen zu können. Sie haben darüber hinaus auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise gemeinsam weitere Erfassungskriterien entwickelt. Daher kann es Unterschiede geben in den Einschätzungen zwischen staatlichen Ermittlungsbehörden und Beratungsstellen bezüglich der Einordnung der Tatmotive. Zudem erfassen die Beratungsstellen Fälle, in denen Betroffene aus Sorge um ihre Sicherheit oder aus anderen Gründen keine Anzeige erstatten – Fälle, die somit keinen Eingang in die behördliche Statistik finden.

Kriterien der Beratungsstellen für die Einordnung der Tatmotivation

Rechte Gewalt basiert auf historisch entwickelten und gesellschaftlich verbreiteten Ideologien und Vorstellungen der Ungleichwertigkeit von Menschen. Betroffene werden von den Täter_innen nicht als Individuen angegriffen, sondern als Repräsentant_in einer von ihnen abgewerteten Gruppe. Die Zuschreibung der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe geht von den Täter_innen aus. Mit der Selbstwahrnehmung der Betroffenen müssen diese Zuschreibungen nichts zu tun haben.

Vor allem von rechter Gewalt betroffen sind:

  • von Rassismus Betroffene
  • Personen, die von den Täter_innen als politische Gegner_innen angesehen werden
  • Nichtrechte und Anhänger_innen alternativer (Jugend-)Kulturen
  • von Sozialdarwinismus Betroffene2
  • LGBTIQ3
  • von Antisemitismus Betroffene
  • Journalist_innen

Ein wichtiges Kriterium zur Einordnung der Tatmotivation ist die Einschätzung der Betroffenen. Sie wird einbezogen, wenn Kontakt zu ihnen besteht. Weitere Hinweise auf die Einstellung der Täter_innen können abgeleitet werden aus a) ihren Äußerungen vor, während oder nach der Tat, b) aus Kleidung oder Symbolen, die sie tragen und c) durch ihre Zugehörigkeit zu rechten Gruppierungen. Auch die Umstände der Tat können Anhaltspunkte für die Tatmotivation geben, z. B. bestimmte Daten (20. April4, der 17. August5, Christi Himmelfahrt – vielerorts als „Männertag“ verstanden) oder bestimmte Orte, wie das Umfeld von Volksfesten, Demonstrationen und Kundgebungen. Tatzusammenhänge wie wiederholte Angriffe, auch unterhalb der Gewaltschwelle (Sachbeschädigungen, Schmierereien, das Anbringen von Aufklebern), können Zeichen dafür sein, dass Personen oder Einrichtungen gezielt von einem bestimmten Täter_innenkreis ausgewählt werden. In der Art der Tatbegehung (Exzess, besondere Brutalität, Demütigung, Folter) lässt sich unter Umständen die intendierte Abwertung erkennen.

Einordnung der Straftatbestände

Die Beratungsstellen dokumentieren ausschließlich Gewaltstraftaten, die Menschen in ihrer körperlichen und psychischen Unversehrtheit angreifen. Nicht gesondert berücksichtigt werden Delikte wie rassistische Beleidigung, Diskriminierung und Mobbing, das Verwenden von verfassungsfeindlichen Zeichen und Symbolen; auch Schmierereien und Sachbeschädigungen finden keine Aufnahme in die Statistik. In wenigen Ausnahmefällen gehen Sachbeschädigungen ein, wenn sie massiv, zielgerichtet und wiederholt gegen Personen, Gruppen, Initiativen oder Parteien eingesetzt werden, dabei ein Eindringen in den persönlichen Nahraum der Betroffenen geschieht und die psychischen Folgen der Tat ähnlich massiv erlebt werden wie bei einem körperlichen Angriff.

Die Einordnung der Straftatbestände orientiert sich am Strafgesetzbuch. Folgende Delikte zählen die Beratungsstellen als Gewalttaten:

  • Nötigung, Bedrohung, versuchte Körperverletzung
  • einfache und gefährliche Körperverletzung
  • schwere Körperverletzung, versuchte Tötung
  • Tötung
  • Brandstiftung
  • Raub, Erpressung
  • massive Sachbeschädigung (nur in besonderen Fällen)

Fallrecherche und Weiterleitung des Beratungsangebotes an Betroffene

Neben dem Sammeln von Informationen für das Monitoring besteht ein weiteres wichtiges Ziel der eigenen Recherche darin, Betroffenen Informationen zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten zugänglich zu machen. Dabei sind die Beratungsstellen angewiesen auf die Unterstützung durch Kooperationspartner_innen vor Ort und die zuständigen Landespolizeiinspektionen. In Thüringen findet ezra sowohl in Bezug auf das Monitoring als auch auf das Bereitstellen der Informationen für Betroffene immer noch besonders hohe Hürden vor. Zum einen bekommt ezra keine regelmäßigen Informationen zu aktuellen Fällen rechtsmotivierter Gewalt durch die Ermittlungsbehörden; dies ist aber beispielsweise gängige Praxis für Beratungsstellen in anderen Bundesländern (z. B. Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin). Kleine Anfragen zu diesem Kriminalitätsfeld werden zudem durch das Thüringer Innenministerium nicht detailliert und umfassend beantwortet, sodass die lückenhaften Informationen kaum für das systematische Monitoring nutzbar sind. Ein Pilotprojekt, das bei der Thüringer Polizei angesiedelt ist und seit Oktober 2015 läuft, sollte dazu beitragen, dass Beamt_innen Opfer von rechtsmotivierten Gewaltstraftaten auf Hilfsangebote durch Opferberatungsstellen hinweisen. Da die Umsetzung innerhalb der Strukturen in der Thüringer Polizei nicht genug Unterstützung erfährt, sind Veränderungen bis heute weitgehend ausgeblieben. Im Jahr 2016 erfolgte dementsprechend lediglich in 3 Fällen eine Vermittlung des Beratungsangebotes durch die Polizei. Die Mehrzahl der Betroffenen findet den Weg zu ezra über Kooperationspartner_innen, ehemalige Betroffene, Anwält_innen bzw. über die eigene Kontaktaufnahme. Betroffene berichten, bei der Polizei keine Hinweise auf Opferhilfen erhalten zu haben. Diese Praxis steht den Anforderungen der Opferrechtsreformgesetze entgegen, die unter anderem das Ziel verfolgen, eine sekundäre Viktimisierung Betroffener zu vermeiden (siehe Beitrag von Geschke in diesem Band).6

Veröffentlichung des Monitorings

In Thüringen stellt ezra mindestens einmal im Jahr die erhobenen Daten der Öffentlichkeit vor. 2015 und 2016 wurden zusätzlich Halbjahresstatistiken veröffentlicht. Seit 2003 geben die Beratungsprojekte in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einmal jährlich eine gemeinsame Statistik heraus. Seit 2016 beteiligt sich auch Nordrhein-Westfalenam Monitoring. Durch die Entwicklung neuer Beratungsprojekte in den westdeutschen Bundesländern werden künftig Daten und Analysen aus weiteren Regionen hinzukommen.

Auf der Website von ezra ist eine Chronik zu finden, die neben Fällen rechter Gewalt auch Vorfälle unterhalb der Gewaltschwelle sowie Fälle rassistischer und anderweitiger Diskriminierung dokumentiert. Bekannt werden ezra diese Vorfälle durch Presseartikel oder durch Meldungen von Betroffenen und Kooperationspartner_innen. Gewalttaten finden nur dann Eingang in die Chronik, wenn Betroffene dem zustimmen oder die Meldung schon an anderer Stelle veröffentlicht wurde.

In der Datenbank, die Grundlage für das Monitoring ist, werden hohe Datenschutzstandards gewahrt. Vertrauliche Informationen werden nur anonymisiert ausgewertet. Zusätzlich wird für die Statistik jeder Fall anhand der oben beschriebenen Kriterien überprüft. Die Chronik verfolgt dagegen das Ziel, einen Einblick in die Alltäglichkeit und Verbreitung rechter Gewalt und rassistischer und anderweitiger Diskriminierung anhand von Beispielfällen zu geben.

Fehlende Erkenntnisse zu Diskriminierung und die Leerstelle eines unabhängigen fachspezifischen Beratungsangebotes in Thüringen

In Thüringen gibt es keine systematische und kontinuierliche Erfassung von Diskriminierungsfällen. Daher können keine fundierten Aussagen dazu getroffen werden, wie viele Menschen aus welchen Gründen Diskriminierungserfahrungen machen. ezra als Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt kann nur in den Fällen beraten, in denen zum Beispiel rassistische Gewalt und Diskriminierung zusammen auftreten. Doch Betroffene berichten: Anhaltende Beleidigungen, Alltagsrassismus und Ausgrenzungen werden als mindestens ebenso belastend empfunden wie Gewalterfahrungen. Die Probleme können in nahen sozialen Feldern den Alltag bestimmen und zu großen psychischen Belastungen bei den Betroffenen führen – wenn sie zum Beispiel im Arbeitsumfeld oder in der Schule geschehen. Manchen Betroffenen wird der Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und ihnen zustehenden Rechten verwehrt durch Personen, die eine Machtposition innehaben durch ein Amt oder eine berufliche Rolle, die dies erlaubt. Brauchen Betroffene professionelle Hilfe, dann finden sie in Thüringen kaum auf Anti-Diskriminierungsarbeit spezialisierte Anlaufstellen. Und so bleiben viele Probleme unbearbeitet und werden gesellschaftlich nicht wahrgenommen. Die Enquetekommission des Thüringer Landtags, die „Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierung in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie“ untersuchen soll, sollte deshalb darauf hinwirken, dass sich daran etwas ändert. Anknüpfen könnte man an vielen guten Beispielen in anderen Bundesländern – etwa der Antidiskriminierungsberatung der Opferperspektive e. V. in Brandenburg oder der Antidiskriminierungsstelle von IBIS in Oldenburg (Niedersachsen).

 

Die aktuelle Entwicklung rechter und rassistischer Gewalt in Thüringen

 

Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang der Angriffszahlen im Jahr 2013 (48 Fälle) und einem leichten Anstieg im Jahr 2014 auf 58 Fälle, verzeichnete ezra im Jahr 2015 mehr als eine Verdoppelung der Fälle (121). Im Jahr 2016 nahmen die Angriffe noch einmal stark zu und sind auf 160 Fälle angestiegen. Noch nie zuvor wurde durch die Opferberatung in Thüringen eine so hohe Zahl registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um mehr als 30 Prozent.

Von den 160 Angriffen, die ezra im Jahr 2016 bekannt wurden, sind mindestens 277 Personen direkt betroffen. Viele der Betroffenen leiden noch lange nach der Tat unter physischen und psychischen Folgen. Wenn Ermittlungs- und Strafverfahren eingeleitet werden, begleitet sie die rechtliche Aufarbeitung über einen langen Zeitraum. Von der Anzeige bis zum Abschluss des Strafverfahrens kann es mehrere Jahre dauern.

Dramatischer Anstieg rassistischer Gewalt

In 103 bekannt gewordenen Fällen ist Rassismus das Tatmotiv. Direkt betroffen sind davon mindestens 174 Menschen. Der Anteil rassistisch motivierter Gewalttaten hat sich im Vergleich zum Vorjahr, als 54 Fälle registriert wurden, um 90 Prozent erhöht und bildet nun einen Gesamtanteil von 64 Prozent aller Fälle. Diese sehr deutliche Entwicklung zeigt: Die rassistische Mobilisierung, die in Thüringen durch extrem rechte Gruppierungen wie beispielsweise Thügida und scheinbar gemäßigtere Akteure wie die AfD betrieben wird, zieht gewaltvolle Folgen nach sich. Das bestätigt auch Matthias Quent vom Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft aus Jena: „Offensichtlich ist, dass diese Gewalt Hand in Hand geht mit politischer Polarisierung, extremen Provokationen und gezielten Diskursverschiebungen in der politischen Kultur vor allem durch die AfD. Sie provoziert mit rassistischen und apokalyptischen Bildern und Andeutungen eine Stimmung, die von Gewalttäter_innen als Handlungsaufforderung interpretiert werden kann.“ (ezra 2017) Zudem wenden Landtagsabgeordnete der AfD viel Zeit und Engagement dafür auf, das Anwachsen von Straf- und Gewalttaten aus rassistischen Tatmotiven zu relativieren und Zweifel zu säen über Angaben zum aktuellen Ausmaß. Der Samen fällt offenbar auf fruchtbaren Boden. Rassistische Ressentiments sind in Thüringen schließlich nicht plötzlich neu entstanden. Der Thüringen Monitor verfolgt seit Jahren, wie verbreitet die ihnen zugrunde liegenden Einstellungsmuster in der Bevölkerung sind. Sie zeigen sich beispielsweise in verbreiteten islamkritischen bis islamfeindlichen Einstellungen oder in der Ablehnung der Aufnahme von Asylsuchenden in der Bevölkerung (siehe Beitrag von Salheiser in diesem Band). Auf dieser Basis kann sich eine so deutliche Steigerung von Gewalttaten aus rassistischen Motiven in der kurzen Zeit von nur zwei Jahren entwickeln. Die Angriffszahlen belegen, dass aus Worten allzu oft Taten werden. ezra schätzt zudem im Bereich der rassistisch motivierten Gewalt das Dunkelfeld besonders groß ein, sodass von einer noch höheren tatsächlichen Zahl gewalttätiger Angriffe ausgegangen werden muss. Dies bestätigen auch Recherchen des MDR, nach denen sich viele Betroffene nach einem Angriff nicht an Opferberatungsstellen oder die Polizei wenden (MDR 2017).

 

43 der von ezra erfassten Angriffe richteten sich gegen Menschen wegen ihres Engagements für Geflüchtete oder gegen Neonazis. Diese Zahl ist im Vergleich zu 2015 leicht gesunken (49 Fälle). Abgebildet werden dadurch allerdings nur die gewalttätigen Angriffe, nicht aber die zahlreichen Beleidigungen und Bedrohungen in sozialen Medien, im öffentlichen Raum, im Wohnumfeld, in Einrichtungen und Parteibüros sowie die Sachbeschädigungen, da sie unterhalb der Gewaltschwelle liegen. Auch zerstochene Autoreifen und ähnliche Angriffe ohne klare Hinweise auf die Täter_innen und deren Motive werden nicht in die Statistik aufgenommen.

10 Angriffe galten nichtrechten bzw. alternativ eingestellten Menschen, in 2 Fällen wurden Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen, ein Angriff geschah aus antisemitischen Motiven und einer richtete sich gegen Journalist_innen.

Angriffsorte

Die Angriffe geschahen überall in Thüringen. Schwerpunktregionen im Jahr 2016 waren Erfurt mit 31 Fällen, der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit 23 Fällen und Jena mit 16 Fällen. Eine auffällig starke Zunahme von Angriffen verzeichnete der Saale-Orla-Kreis. Im Jahr 2015 hat ezra hier lediglich einen Fall erfasst, im Jahr 2016 wurden 11 Fälle bekannt, von denen 10 ein rassistisches Tatmotiv aufweisen. Ein Landkreis sticht durch eine Vielzahl von Angriffen auf politische Gegner_innen hervor. In Saalfeld-Rudolstadt hat ezra 16 Angriffe auf diese Gruppe registriert. Stefan Heerdegen von Mobit erklärt dazu: „In diesem Landkreis haben wir es mit einer sehr aggressiven und jungen rechten Szene zu tun. Diese organisiert sich in der Anti-Antifa-Ostthüringen, die sich darauf spezialisiert hat, gegen diejenigen Engagierten vorzugehen, die sich für Menschenrechte, Demokratie und eine plurale Gesellschaft einsetzen. Ihnen geht es damit auch um eine Einschüchterung der Zivilgesellschaft, um ungestört im Landkreis agieren zu können. Dazu kommt eine steigende Frustration über ausbleibende Teilnehmer_innenzahlen bei Demonstrationen, die vermehrt in Gewalt umschlägt.“ (ezra 2017)

Straftatbestände

Die Verteilung der Straftatbestände zeigt eine hohe Zahl von Körperverletzungsdelikten in 115 Fällen. Dazu zählen 55 Körperverletzungen, 41 gefährliche Körperverletzungen, 14 versuchte Körperverletzungen, 5 schwere Körperverletzungen und versuchte Tötungen. In 39 Fällen wurden die Straftatbestände Nötigung oder Bedrohung registriert, in 4 Fällen Brandstiftung. Die Motive bei den Brandstiftungen sind schwierig zu bestimmen. Da bei diesem Delikt nicht immer Täter_innen ermittelt werden können, bleibt das Tatmotiv häufig unbekannt. Die große Anzahl der Brandstiftungen gegen Unterkünfte für Geflüchtete im Jahr 2015 ist 2016 zurückgegangen. Gleichwohl gilt: In jedem Fall von Brandstiftung auf bewohnte Häuser und Unterkünfte sind Menschenleben gefährdet und es wird der Tod von Frauen, Männern und Kindern billigend in Kauf genommen. Auch eine gestiegene Brutalität ist auffällig. Sie zeigt sich zum Beispiel im Anstieg des Anteils von Kindern und Jugendlichen unter den Betroffenen seit 2015.

Kein Schutz und Bleiberecht für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt

Von rassistisch motivierten Angriffen sind aktuell viele Geflüchtete betroffen. Sie befinden sich in einer besonders schwierigen Situation, die hier nur skizziert werden kann. Erleben sie nach ihrer Flucht Gewalt statt Schutz, besteht ein großes Risiko, dass sich ihre Belastungssituation verschlimmert. Adressieren Täter_innen zugleich Botschaften der Abwertung und Ausgrenzung an die Betroffenen, kann das die Wirkung der Gewalt noch deutlich verstärken.

Vielen Betroffenen fällt es schwer, Vertrauen in die Polizei aufzubringen und sich an sie zu wenden, insbesondere aufgrund schlechter Vorerfahrungen mit Polizei und Justiz im Herkunftsland, auf der Flucht oder in Deutschland. Auch die Angst davor, jeder Kontakt zu Polizei und Justiz könnte sich negativ auf das Asylverfahren auswirken, hemmt die Bereitschaft, eine Anzeige zu erstatten. Zusätzlich kann die Sprachbarriere die Suche nach Unterstützung erschweren. Machen Betroffene zusätzlich Erfahrungen mit sekundärer Viktimisierung, beeinträchtigt das die individuelle Aufarbeitung der Tatfolgen und erhöht das Risiko einer Traumatisierung.

Asylsuchende unterliegen vielen Einschränkungen. So kann es für sie sehr schwierig bis unmöglich sein wegzuziehen und den Ort der Gewalterfahrung zu verlassen. Besonders problematisch ist dies, wenn die Bedrohungssituation anhält und weitere Angriffe erfolgen. Häufig stehen Betroffenen medizinische und therapeutische Angebote zur Bewältigung der physischen und psychischen Folgen der Tat nicht in angemessenem Umfang zur Verfügung.

Die Verschärfung des Aufenthaltsrechts und beschleunigte Abschiebeverfahren gelten auch für Opfer rechter und rassistischer Gewalt. Den Beratungsstellen sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Betroffene während laufender Straf- und Ermittlungsverfahren abgeschoben wurden. In Thüringen sind ezra derzeit 5 Fälle mit 7 Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt bekannt, die von Abschiebung bedroht sind. Den verletzten Opfern der Straftaten werden durch eine Abschiebung gesetzlich verbriefte Rechte genommen.

Im September 2014 reichte die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes ein und forderte darin „ein unbedingtes Bleiberecht für ausländische Opfer rassistischer oder vorurteilsmotivierter Gewalt“. Damit sollte „ein deutliches Signal des deutschen Gesetzgebers [...]“ gegeben werden, „[...] dass die Gesellschaft sich dem Anliegen der rechten Täterinnen und Täter entgegenstellt, die Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit durch Gewalt­anwendung einschüchtern und aus dem Land vertreiben wollen“ (Deutscher Bundestag 2014). Der Antrag wurde am 11. November 2016 mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt.

Im Thüringer Koalitionsvertrag vom 20. November 2014 ist formuliert: „Wir setzen uns für ein bundeseinheitliches humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt ohne Aufenthaltsstatus bzw. mit einer Duldung ein und werden eine Umsetzung in eigener Landeskompetenz prüfen“ (DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2014). Bisher gibt es in Thüringen keine derartige verbindliche Regelung. Die Betroffenen müssen dauernd fürchten, abgeschoben zu werden und sind dadurch zusätzlich schwer belastet.

Das Bundesland Brandenburg ist hier schon einen großen Schritt weiter. Im Januar 2017 ist dort ein Erlass für ein Bleiberecht für Opfer rechtsmotivierter Gewaltstraftaten in Kraft getreten. Das Innenministerium fordert darin die kommunalen Ausländerämter dazu auf, „die Abschiebung vollziehbar Ausreisepflichtiger im Ermessenswege auszusetzen“; die Behörden sollen bestehende Gesetze anwenden, aber so auslegen, dass ein Bleiberecht aus „humanitären oder persönlichen Gründen“ bei Betroffenen Anwendung finden kann (Land Brandenburg/Ministerium des Innern und für Kommunales 2016).

Das Bundesinnenministerium macht in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen vom 31. Januar 2017 deutlich, dass die Bundesregierung vor Ende ihrer Amtszeit kein Gesetz vorschlagen wird, das ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt beinhaltet (Bundesministerium des Inneren 2017). Als wäre diese Absage nicht schon genug, enthält die Antwort regelrecht zynische Passagen: „Ein allgemeines gruppenbezogenes Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt wird nicht zuletzt auch aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes kritisch bewertet, da eine Privilegierung ausländischer Opfer rechter Gewalt gegenüber anderen, ausländischen wie deutschen Gewaltopfern, erfolgen würde.“ (Ebd.: 4) Hier werden Tatsachen völlig verkehrt: In Wahrheit nimmt man Opfern rechter und rassistischer Gewalt durch die Abschiebung ihre Rechte, wogegen deutsche Gewaltopfer keine Abschiebung zu befürchten haben.

Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus haben keine Sicherheit, die ihnen zustehenden Rechte im Strafverfahren wahrnehmen zu können. Im schlimmsten Fall werden ihnen durch die Abschiebung grundlegende Rechte komplett genommen; etwa das Recht, sich als Opfer einer Gewalttat als Nebenkläger_in am Strafverfahren zu beteiligen, in einer Zeugenaussage die konkrete Schilderung der Tatumstände und der Tatmotivation beizutragen und Schadenersatz zu verlangen. Mit einer Abschiebung werden die Betroffenen all dieser Rechte beraubt. Es findet ein Rechtsbruch statt.

Die Initiative für ein Bleiberecht von Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt fordert deshalb:

In einer Zeit, in der rassistische und rechtsmotivierte Straf- und Gewalttaten einen Höhepunkt erreicht haben, besteht eine große gesellschaftliche und politische Verantwortung, sich solidarisch an die Seite der Betroffenen zu stellen. Solidarität heißt nicht nur, die Angriffe zu ‚verurteilen‘, sondern bedeutet, dass wir aufgerufen sind, den Betroffenen Schutz zu gewähren, ihnen Zugang zu ihren Rechten zu ermöglichen und als Gesellschaft entschieden gegen Rassismus und andere menschenverachtende Einstellungen einzutreten. (Initiative für ein Bleiberecht von Betroffenen rassistischer und rechtsmotivierter Gewalt o. J.)

Beratung, Begleitung und Unterstützung Betroffener

 

 

1

Homepage: verband-brg.de.

2 Davon betroffen sein können behinderte Menschen, Wohnungslose, Menschen in schwierigen sozialen Lebenssi- tuationen.

3 LGBTIQ steht für Lesbisch, Schwul, Bi, Trans*, Inter*, Queer. Die Abkürzung kommt aus dem Englischen. Sie wird international von Gruppen genutzt, um die Vielfalt auszudrücken, die es in Bezug auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und körperliche Geschlechtsvariationen gibt.

4 Geburtstag von Adolf Hitler.

5 Todestag von Rudolf Heß (auch die Zeit um den Todestag herum nutzen Anhänger_innen zu Aktionen).

6 Verletzte von Straftaten sind durch die Strafverfolgungsbehörden über „Unterstützung und Hilfe durch Opfer- hilfeeinrichtungen“ möglichst frühzeitig zu informieren. Diese Regelung wurden in § 406j Abs. 5 StPO durch das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) aufgenommen. Es trat am 31. Dezember 2015 in Kraft. Schon seit 1. September 2004 fand sich eine ähnliche Regelung in § 406h StPO.

 

 

 

 

Literatur

 

Arbeitsgruppe Qualitätsstandards der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (2014): Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Deutschland. Qualitätsstandards für eine professionelle Unterstützung. Berlin, S. 2.

Bundesministerium des Inneren (2017): BT-Drucksache 1810857. Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Beck u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Bleiberecht für Betroffene rechter Gewalt vom 31.01.2017.

Deutscher Bundestag (2014): Drucksache 18/2492. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt. Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke u. a. vom 09.09.2014.

DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2014): Thüringen gemeinsam voranbringen – demokratisch, sozial, ökologisch. Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags. Erfurt, S. 92.

ezra (2017): Pressemitteilung „Erneute Zunahme rechter Gewalt im Jahr 2016 in Thüringen. Opferberatungsstelle ezra veröffentlicht Jahresstatistik.“ Online: www.ezra.de/aktuell/artikel/ [03.03.2017].

Initiative für ein Bleiberecht von Betroffenen rassistischer und rechtsmotivierter Gewalt (o. J.): Die Initiative. Online: initiativebleiberecht.de/die-initiative/ [27.02.2017].

Land Brandenburg/Ministerium des Innern und für Kommunales (2016): Erlass Nr. 8/2016 im Ausländerrecht Aufenthaltsrecht; Bleiberecht für Opfer rechtsmotivierter Gewaltstraftaten. Potsdam.

MDR (2017): Immer mehr Angriffe auf Flüchtlingskinder. Beitrag vom 24.01.2017. Online: www.mdr.de/presse/exklusiv/exklusiv-fakt-angriffe-auf-fluechtlingskinder-100.html [06.03.2017].