Staatlicher Strukturabbau in ländlichen Räumen – ein Nährboden für Rechtspopulismus?

Der Beitrag nimmt das Erstarken des Rechtspopulismus zum Anlass, um den Zusammenhang von Strukturwandel und rechten Politikangeboten in strukturschwachen Regionen zu thematisieren. Hierfür zeigen wir die Veränderungen im modernen Staatsverständnis und führen den autoritären Wettbewerbsstaat als dessen aktuelles Leitbild ein. Ausgehend davon nehmen wir den Freistaat Bayern in den Blick. Das bayerische ‚Heimatministerium’ betreibt hierbei eine Politik des Sparzwangs und des Abbaus (sozial-)staatlicher Strukturen. Die CSU flankiert dies mit einer rechtspopulistischen Rhetorik des „Sozialneids“ gegenüber Geflüchteten. Statt weiter auf Privatisierung, Wettbewerb und Deregulierung zu setzen, bräuchte es ein Umdenken in Bezug auf Staatlichkeit, das dem Aufstieg rechtspopulistischer Argumente entgegenwirkt. Entsprechend schließt der Beitrag mit einem Plädoyer für soziale Infrastruktur.

Nur sechs Jahre nach ihrer Gründung ist die rechtspopulistische bis offen rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) mittlerweile in allen Bundes- und Landesparlamenten vertreten. In manchen Regionen ist die AfD sogar zur stärksten Partei aufgestiegen. Besonders hohe Zustimmung erfährt die AfD in strukturschwachen Gegenden, vor allem im ländlichen Raum (Richter/Bösch 2017: 43ff.). Wer Erklärungen für das dortige hohe Aktivierungspotenzial der Rechten sucht, kommt in der Analyse um eine Einbettung in das gegenwärtige Gesellschaftssystem nicht umhin (vgl. Heitmeyer 2018: 16). Gerade – aber nicht nur – in ländlichen Räumen mit relativ schlechter wirtschaftlicher Voraussetzung im globalen Wettbewerb erzeugen Abkopplungsprozesse eine zunehmende gesellschaftliche Prekarisierung. Rechtspopulist*innen verkennen dabei die dahinterstehenden abstrakten ökonomischen Realitäten als einen Grund für Ungerechtigkeit und richten ihre Wut auf konkrete Personen und Institutionen: Geflüchtete, die ‚Politiker da oben‘, Ausländer*innen, andere Minderheiten oder konkurrierende Staaten werden zu den Schuldigen dieser gesellschaftlichen Entwicklung.

Der Beitrag nimmt zuvorderst eine (sozio-)ökonomische Perspektive auf die raumordnerische Strukturpolitik als einen Faktor für den Aufstieg rechtspopulistischer Politikangebote ein. Die dahinter liegende These der sogenannten Modernisierungsverlierer*innen (Spier 2010) erhebt dabei keinen Alleinerklärungsanspruch: Die politische Einstellungsforschung zeigt, dass gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie etwa Etabliertenvorrechte oder die Abwertung von Asylsuchenden, in allen sozioökonomischen Schichten vorkommt (Decker et al. 2016). Die Unterstellung kausaler Automatismen von sozialen Lebenslagen und rechtspopulistischer Anfälligkeit ist daher problematisch. Jedoch behaupten wir, dass sich im Zuge des Strukturwandels neue sozialgeografische Peripherien (Guilluy 2018) herausbildeten, die zu einer Entsicherung (Heitmeyer 2012: 19) in der Bevölkerung beitrugen und somit die Empfänglichkeit gegenüber populistischen Erklärungsangeboten steigerten.

Der Beitrag thematisiert in einem ersten Schritt die Veränderungen im modernen Staatsverständnis und führt den autoritären Wettbewerbsstaat als dessen aktuelles Leitbild ein. Ausgehend davon nehmen wir den Freistaat Bayern in den Blick, in dem das Verhältnis von Stadt und Land in den vergangenen zehn Jahren Gegenstand einer Reihe politischer Debatten und Entscheidungen war. Anhand der Politik des bayerischen ‚Heimatministeriums‘ soll aufgezeigt werden, dass Schuldenabbau und das Wegbrechen (sozial-)staatlicher Strukturen in ländlichen Räumen mit einer rechtspopulistischen Rhetorik des „Sozialneids“ gegenüber Geflüchteten einhergehen, die nicht nur in ökonomisch abgehängten Regionen auf einen fruchtbaren Boden fällt. Der Beitrag schließt mit einem Plädoyer für soziale Infrastruktur als nachhaltige Alternative für die Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen.

Gewandelte Staatlichkeit: das Ricardian-Workfare-Regime

Als maßgeblich für den staatlichen Strukturabbau sehen wir den Wandel im aktuellen Staatsverständnis an, der in gesellschaftlichen Debatten vielfach verkürzt unter dem Schlagwort „Neoliberalismus“ verhandelt wird. Gemeint ist damit zum einen ein Abbau von Regulierungen des Marktes, zum anderen die Privatisierung ehemals staatlicher Aufgaben.

Um diesen Wandel von Staatlichkeit zu verstehen, orientieren wir uns an Jessops Modell des Übergangs vom keynesianischen Wohlfahrtsstaat zum ricardianischen Aktivierungsregime (Jessop 2016). Der keynesianische Wohlfahrtsstaat bemühte sich via aktiver Nachfrage- und Wohlfahrtspolitik um den Ausgleich ökonomischer und sozialer Bedingungen. Dagegen hat das ricardianische Aktivierungsregime seinen Ursprung in der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und der sich daran anschließenden Eurokrise. Infolge dessen kam es durch Druck auf Lohnarbeiter*innen zu einer Senkung von Löhnen und Sozialleistungen. Das ist wohl der markanteste Ausdruck einer strengen Sparpolitik – der sogenannten Austerität. Mit diesem Übergang zur austeritären Organisation von Staatlichkeit sind zusammenfassend zwei Aspekte verbunden: einerseits eine staatliche Haushaltspolitik, die die sogenannte „schwarze Null“ (Haffert 2016) zum zentralen Maßstab des Regierungshandelns erhebt, und andererseits eine Verstärkung von Konkurrenz auf allen Maßstabsebenen mit dem Ziel, das ökonomische Potenzial zu aktivieren. So dominiert zurzeit das Leitbild austeritärer Staatlichkeit. Danach beschränkt sich ein möglichst schlanker Staat auf die Setzung eines Rahmens. Innerhalb dieses Rahmens sollen private und öffentliche Akteure in einem umfassenden Wettbewerb für starkes Wirtschaftswachstum, hohe Profite und Fortschritt sorgen. Die Handlungsspielräume lokaler, nationaler und supranationaler Akteure sind dabei im Wettbewerb untereinander sowie durch restriktive Haushaltspolitik stark eingeschränkt – der nationale Wettbewerbsstaat als Paradigma des (neoliberalen) Regierens (Hirsch 1995).

„Aktivieren statt Alimentieren“ – austeritäre Landesentwicklung am Beispiel Bayern

Diese verstärkt austeritäre Staatlichkeit im nationalen Wettbewerbsstaat zeigt sich auf unterschiedlichen Ebenen des Regierens. Im Folgenden fokussieren wir uns mit der Landes- und Kommunalpolitik auf die mittlere und untere Ebene, in der austeritäre Politiken auf die Lebensrealität der Bewohner*innen treffen. Gerade der Freistaat Bayern kann dabei als Vorreiter gesehen werden: So gab es angesichts wachsender Unterschiede zwischen Zentren und Peripherie mit dem deutschlandweit ersten ‚Heimatministerium‘ eine zumindest symbolträchtige Betonung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen; gleichzeitig jedoch ist die Finanzpolitik vor allem gegenüber der Peripherie im wirtschaftlich starken und relativ reichen Bayern stark vom Spardiktat geprägt. Ergebnis dieser Struktur- und Regionalpolitik unter dem offiziellen Motto „Aktivieren statt Alimentieren“ (StmFLH 2014: 3) sind einerseits die prosperierenden Zentren Bayerns, wo sich Unternehmen, Kulturbetriebe, Universitäten, Behörden und Kliniken ballen und so für den wirtschaftlichen Erfolg des Bundeslands sorgen.

Dagegen verlieren andererseits viele ländliche Regionen immer mehr den Anschluss: Ihnen fehlt es an Arbeitsplätzen vor Ort, Ärzt*innen, wohnortnahen Schulen, Freizeitmöglichkeiten und schnellem Internet. Mangelhaft ist auch der öffentliche Nahverkehr: Busse fahren nur noch selten und die meisten Bahnhöfe sind längst geschlossen. Viele Kommunen leiden zudem unter dem Wegzug vor allem junger und gut ausgebildeter Menschen. Sinkende Nutzungszahlen tragen zur Schließung von Kindergärten und Schwimmbädern bei. Aber auch Hauseigentümer*innen oder Vereine kämpfen mit Schrumpfung, Alterung und fehlender Kaufkraft. Dadurch wird die Abwärtsspirale in der Peripherie verstärkt (vgl. Dudek/Kallert 2017, Miosga 2015).

Eben diese Disparitäten zwischen Stadt und Land verschärfen sich durch den Wandel des Staatsverständnisses. Konkret wird dieser im Kabinettsbeschluss der bayerischen Staatsregierung vom 2. Dezember 2012 – vereinbart wurde die zukünftige Ausrichtung der Landesentwicklung anhand der Schlagworte Liberalisierung, Deregulierung und Kommunalisierung (vgl. Miosga 2012: 9). Die Folgen des Beschlusses zeigen sich im Rückbau von Planungsstrukturen, die den Staat als aktiven Gestalter einer ausgleichenden Strukturpolitik ausmachten. Die Entwicklung steht somit sinnbildlich für den Rückzug des Freistaats aus Verpflichtungen der Raumordnung sowie allgemein für den Wandel vom Versorgungs- zum Gewährleistungsstaat (vgl. Schuppert 2001). Die Lücke der Landesentwicklung, die durch den Rückbau der Planung entstand, sollen nun Kommunen füllen – die „Landesentwickler vor Ort“ (Staatsminister Söder). Innerhalb des ricardianischen Aktivierungsregimes wird dies jedoch nicht durch eine entsprechend gesteigerte Finanzausstattung der Kommunen zur Bewältigung dieser Aufgaben flankiert. Stattdessen ist es das Ziel, dass die Kommunen „aus eigener Kraft wieder stark werden sollen“ (StmFLH 2014: 3). So finden sich finanzstarke wie finanzschwache Kommunen in einem Wettbewerb um Steuereinnahmen wieder, um ausbleibende Haushaltsmittel vonseiten des Freistaats zu kompensieren. Gewerbeansiedlungen gewinnen dadurch an Bedeutung: Durch erhöhte Steuereinnahmen sollen kommunale Schulden abgebaut und mittels freiwilliger kommunaler Leistungen die Attraktivität der Kommunen als Wohn- und Firmensitz gesteigert werden. Dementsprechend gehen Kommunen eben nicht Kooperationen ein, um das Wegbrechen staatlicher Leistungen in der Daseinsvorsorge gemeinsam zu kompensieren. Sie treten stattdessen in einen interkommunalen Wettbewerb um Unternehmensansiedlungen ein. Die Konsequenz dieser neoliberal-aktivierenden Strukturpolitik ist eine sich selbst verstärkende, ungleiche Entwicklung der Kommunen in Bayern. Auf der einen Seite stehen Städte und Gemeinden, die mit ihrer Gewerbepolitik Erfolg haben und entsprechend leichter neue Anreize für Unternehmensansiedlungen schaffen können. Auf der anderen Seite stehen Städte und Kommunen, die keine attraktive Investitionskulisse bieten können, was wiederum zu einem geringen Gewerbesteueraufkommen führt.

Damit diese Dynamiken des Abstiegs für ländliche Kommunen nicht bodenlos sind, hat der Freistaat Bayern im kommunalen Finanzausgleich Stabilisierungshilfen vorgesehen. Diese Hilfen sind für Kommunen konzipiert, die nach objektiven Strukturindikatoren als strukturschwach gelten und sich unverschuldet in finanziellen Notlagen befinden. Allerdings besteht kein genereller Anspruch auf bestimmte Zahlungen: Stabilisierungshilfen werden nur auf Antrag und gegen bestimmte Auflagen genehmigt.

Diese Auflagen erinnern stark an die Sparprogramme, die im Zuge der griechischen Staatsschuldenkrise vonseiten der „Troika“ aufgezwungen wurden: In beiden Fällen wird eine Kostenminimierung bei wohlfahrtsstaatlichen Ausgaben gefordert. Bei den Stabilisierungshilfen werden dabei zehn Punkte genannt, die die „Anforderungen an das zu erstellende Haushaltskonsolidierungskonzept“ konkretisieren (StmFLH 2018). Für die Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der „dauernden Leistungsfähigkeit“ hat sich die Kommune auf „unabweisbare Ausgaben“ zu beschränken, das heißt die Verpflichtung, „grundsätzlich nur unumgängliche, notwendige Investitionen im Pflichtaufgaben- bzw. rentierlichen Bereich“ zu tätigen. Dagegen sind Investitionen im freiwilligen Bereich, die für die Attraktivität von Kommunen hohe Bedeutung besitzen, einer „kritischen Prüfung zu unterziehen und in vertretbarer Weise auf das vor Ort unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren“ (ebd.).

Sollten kommunale Einrichtungen, etwa „Hallen- oder Freizeitschwimmbäder, Veranstaltungseinrichtungen oder kulturelle Einrichtungen“, auf Dauer defizitär geführt werden, sind laut den Anforderungen für Stabilisierungshilfe „geeignete Maßnahmen zu ergreifen“. Alle verfügbaren Ausgabepositionen, die über gesetzlich festgelegte Leistungen der Pflichtaufgaben hinausgehen (Einrichtungen wie Büchereien oder Dorfgemeinschaftshäuser, Zuschüsse an Vereine usw.), stehen zur Disposition und sind auf ein „unabdingbar notwendiges Maß“ zu reduzieren. Doch auch bei den Pflichtaufgaben sind „alle Möglichkeiten einer Kostenreduzierung auszuschöpfen“. Gerade die in den Anforderungen genannten freiwilligen Leistungen wie Büchereien oder Schwimmbäder lassen sich besonders in peripheren, dünn besiedelten Regionen nicht kostendeckend betreiben. Die Alternative einer Marktlösung durch private Anbieter wie in Ballungszentren existiert in den betroffenen Kommunen nicht. De facto bedeutet eine solche Restriktion die Schließung noch vorhandener Einrichtungen der (freiwilligen) sozialen Daseinsvorsorge in den strukturell benachteiligten Kommunen – der Abstand zu den prosperierenden Regionen wird folglich noch mehr anwachsen, statt zu schrumpfen. Die Attraktivität der Peripherie wird darüber hinaus weiter reduziert, indem auch der „Zuschussbedarf kostenrechnender Einrichtungen“ konsequent durch „Ausgabenreduzierung und/oder Einnahmeerhöhungen“ zu begrenzen ist. Für die Bewohner*innen heißt das: weniger Leistung (etwa Wartung) bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei gleichzeitig erhöhten Gebühren (ebd.). Auch hier trägt das Anforderungskonzept des bayerischen Finanzministeriums den besonderen strukturellen Bedingungen ländlicher und dünn besiedelter Regionen nicht Rechnung: Gerade in den kleinen Kommunen sind die Bereitstellungskosten pro Kopf höher. Vorgaben wie die oben genannten bedeuten letztendlich eine Absage an den ländlichen Raum.

Staatlicher Strukturabbau als Nährboden für Rechtspopulismus?

Was hat diese Kritik der Struktur- und Regionalpolitik in Bayern nun mit dem Erstarken rechtspopulistischer Politikangebote zu tun? Der nationale Wettbewerbsstaat als Paradigma des neoliberalen Regierens fördert mittels Sparpolitik eine Abstiegsgesellschaft, deren Anfälligkeit für rechtspopulistische Argumente hoch ist (Nachtwey 2016, Candeias 2018). Selbst Regierungen „links der Mitte“ sind unter den vermeintlichen Sachzwängen des Krisenkapitalismus längst davon abgerückt, Politik für diejenigen zu machen, von denen sie gewählt wurden. Stattdessen erscheint Politik insgesamt reduziert auf die Rolle des Standortverwalters für Kapitalinteressen, die auch durch Privatisierung und zunehmende Responsibilisierung (Heeg 2013) in der ehemals stärker öffentlich organisierten Daseinsvorsorge bedient werden. Eine solche Sozialpolitik nimmt in Kauf, dass private Anbieter nur in diejenigen Bereiche investieren, in denen Profite möglich sind. Somit bleiben all jene Aufgaben der Daseinsvorsorge am Staat hängen, die dauerhaft nur defizitär und damit abgabenfinanziert und von privaten Trägern nicht lukrativ übernommen werden können. Der Staat wird somit zu einer Art Residualkategorie für jene nicht gewinnbringende Daseinsvorsorge, deren öffentliche Bereitstellung durch Sparprogramme immer weiter erschwert wird. Große Bereiche der Daseinsvorsorge, etwa Kranken- und Pflegehäuser, Wohnen, Kultur, Freizeit oder Verkehrsinfrastruktur, bieten enorme Investitionsmöglichkeiten. Die werden jedoch nur bei entsprechenden Gewinnaussichten getätigt. Der neoliberale Gewährleistungsstaat erschließt den Kapitalgruppen neue Märkte, statt die Leistungen selbst zu erbringen. Die Sicherung der Daseinsvorsorge und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse werden somit vom gesellschaftlich anerkannten und gesetzlich gebotenen Ziel zu einem Mittel der Profitgenerierung. Colin Crouch (2010) beschreibt diese Entwicklung als die Aufkündigung des Sozialvertrags aus dem fordistischen Industriezeitalter. Dadurch werden alle Schranken der Kommerzialisierung und der Kommodifizierung niedergerissen, die ihm im Rahmen des Konzepts der sozialen Bürgerrechte auferlegt wurden.

Anstatt nun die wachsende Ungleichwertigkeit, das (drohende) Scheitern und den sozialen Abstieg als Resultat eines sich verschärfenden Wettbewerbs des gegenwärtigen Kapitalismus zu begreifen (vgl. Dahrendorf 1997), erfahren exkludierende Solidaritäten Zuspruch: Diese machen „die anderen“ zu Schuldigen einer zunehmenden gesellschaftlichen Prekarisierung und der Angst vor ihr (Kellershohn/Kastrup 2016). Eine solche ausgrenzende und ethnozentrische Sozialstaatslogik stößt insbesondere in peripheren Regionen auf Resonanz, in denen der Staat nur noch die Grundversorgung der Daseinsvorsorge bereitstellt und das Sozialstaatsgebot dabei vielfach vernachlässigt (Neu 2009). Die Bewohner*innen derjenigen Regionen, die als Verlierer aus dem Konkurrenzkampf herausgehen und zudem von ihrer Regierung noch für ihre miserable Lage mittels Sparpolitik abgestraft werden, finden gerade in den ihren Dörfern und Kleinstädten zugeteilten Geflüchteten ein neues Feindbild: ‚Ihr tut viel für Flüchtlinge, wenig für uns‘ (siehe für Bayern bzw. Thüringen: Fröhlich et al. 2016, Schönemann 2018). Befeuert wird diese Suche nach einem Sündenbock durch die bayerische Staatsregierung, die angesichts wachsender Ungleichheiten rechtspopulistische Ressentiments schürt und damit vom eigenen Versagen in der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ablenkt.

Die Kosten für Geflüchtete werden dabei von der bayerischen Regierung betont und gegen die Sozialleistungen für Einheimische ausgespielt, um zu signalisieren, dass es immer noch eine soziale Schicht unter ihnen gibt. Wenn der bayerische Ministerpräsident in einer Talkshow sagt: „Wir geben als Staat für sogenannte unbegleitete Minderjährige, junge Männer, pro Monat mehr aus, als jemand, der 40 Jahre in Deutschland gearbeitet hat, an Rente bekommt"1, dann zielt er eben nicht darauf ab, ein menschenwürdigeres Rentenkonzept anzuregen. Er sucht stattdessen gezielt die wehrloseste Gruppe dieser Gesellschaft heraus – Menschen, die vor Krieg und Armut geflohen sind –, um ihnen im rechtspopulistisch geprägten Diskurs die Schuld für die Ergebnisse einer Kürzungspolitik unterzujubeln, die er politisch mitträgt.

Soziale Infrastruktur als Gegenkonzept

Bislang schafft es vor allem die Rechte, von dieser sozialen Ausdünnung und der damit einhergehenden Unzufriedenheit der Bevölkerung zu profitieren. Dabei stellt letztendlich der Staat – Bund, Länder, Kommunen und ihre öffentlichen Träger – in seiner doppelten Rolle als „Ermöglichungsagentur kapitalistischer Reproduktion“ (Lessenich 2009: 134) und als Garant des sozialen Friedens die wichtigste Instanz dar, um der zunehmenden sozialen Ungleichheit und der wegbrechenden Daseinsvorsorge zu begegnen. Den verfassungsrechtlichen Auftrag hierzu hat der Staat mit dem Gleichwertigkeitsziel im Grundgesetz. Statt weiter auf Privatisierung, Wettbewerb und Deregulierung zu setzen, bräuchte es ein Umdenken in Bezug auf Staatlichkeit, das dem Aufstieg rechtspopulistischer und marktradikaler Argumente und Programmatik – nicht nur seitens der AfD – entgegenwirkt. Obwohl das soziale Auseinanderdriften mittlerweile erschreckende Ausmaße erreicht hat2, fehlt weiterhin der politische Wille für eine grundlegende Kehrtwende in Bezug auf die soziale Daseinsvorsorge.

Das Konzept der Sozialen Infrastruktur (Hirsch et al. 2013) stellt einen solchen Versuch dar, das einer grundsätzlich marktwirtschaftlichen Orientierung der Wirtschaft nicht entgegensteht, ihr aber einen sozialen Rahmen für alle Bewohner*innen gibt. Diesem Konzept nach bedarf es einer Grundausstattung an Bildung, Gesundheit, Mobilität und Wohnen, die dem Wettbewerbs- und folglich Gewinnprimat entzogen ist und öffentlich zur Verfügung gestellt wird.

Ein solches Gegenkonzept zur fortschreitenden Ausdünnung sozialer Infrastruktur in ländlich-peripheren Räumen und darüber hinaus muss sich mit den als Sachzwängen aufgefassten Argumenten öffentlicher leerer Kassen und des demografischen Wandels kritisch auseinandersetzen. Dabei darf soziale Gerechtigkeit nicht zur leeren Politikfloskel verkommen.4 Stattdessen müssen die politisch Verantwortlichen die Menschen in den Mittelpunkt gesellschaftlicher Anstrengung hin zu sozialen und gleichwertigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen stellen – und damit den Fortbestand und die Weiterentwicklung einer sozialen und demokratischen Gesellschaft in Zeiten massiver Gefahr von rechts sichern.

 

 

 1 Söder bei Anne Will (11.09.2016).

2 So hatten die untersten 50 % aller Haushalte in Deutschland 1998 noch 3,7 % des Nettovermögens auf sich vereint, 2013 nur noch 1,0 %. Dagegen stieg der Anteil der obersten 10 % von 44,7 % (1998) auf 51,0 % (2013) (Bundesregierung 2017: 508). Auch die OECD konstatiert, dass die Ungleichheit sowohl in Deutschland als auch im gesamten OECD-Raum noch nie so hoch war wie zurzeit; dadurch werde der gesellschaftliche Zusammenhalt gefährdet (OECD 2015).

3 Aktuell zeigt sich in Bayern ein gegensätzliches Bild. Im Zuge der globalen Finanzkrise wurde die Bayerische Landesbank durch den Freistaat gerettet. Um die entstandenen Schulden wieder an den Staat zurückzahlen zu können, verkaufte die BayernLB sozial und preislich gebundene Wohnimmobilien, die inzwischen – weit teurer – von Bayerns Städten rekommunalisiert, also zurückgekauft werden.

4 Insbesondere Bayern hat hier im Ländervergleich hohen Nachholbedarf, etwa bezüglich sozialer Durchlässigkeit als Element sozialer Gerechtigkeit: Die Chance eines Kindes aus oberen Sozialschichten, ein Gymnasium zu besuchen, ist 6,5-mal höher als die eines Kindes aus unteren Sozialschichten. In Berlin liegt dieser Faktor lediglich bei 1,7 (Bertelsmann Stiftung, Institut für Schulentwicklungsforschung 2012).

 

 

Literatur

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