Rassismus und sekundäre Viktimisierung in der COVID-19-Pandemie – besondere Herausforderungen im Arbeitsfeld der spezialisierten Opferberatung

Der vorliegende Beitrag betrachtet die besonderen Herausforderungen im Arbeitsfeld der fachspezifischen Opferberatung unter Einfluss der COVID-19-Pandemie in Thüringen und versucht, aktuelle demokratiegefährdende Tendenzen sichtbar zu machen. Im Konkreten wird eine zunehmende Normalisierung von Rassismus und Antisemitismus anhand von Ereignissen im Jahr 2020 aus Betroffenenperspektive nachgezeichnet, die einer Eskalation in Form von rechter Gewalt vorausgeht. Dargestellt werden des Weiteren Herausforderungen in den Bewältigungsstrategien Betroffener sowie Hindernisse, die durch pandemiebedingte Maßnahmen verursacht wurden. Über die neue Intensität spezifischer Anfeindungen im Zusammenhang mit COVID-19 berichtet Sinbi, deren Erfahrungen erstmals in der Jenaer Hochschulzeitung Akrützel zu lesen waren (Gruhne 2020). Der Beitrag schließt mit einer kritischen Betrachtung von Formen sekundärer Viktimisierung durch die Arbeit von Thüringer Ermittlungsbehörden und Justiz im Rahmen der Pandemie.

Normalisierung und Eskalation von Rassismus und Antisemitismus – Ungleichwertigkeitsideologien im Rahmen der Corona-Pandemie

Die folgende verdichtete Darstellung von Ereignissen und Entwicklungen im Jahr 2020 fußt auf Betroffenenperspektiven. Die Wahrnehmung beinhaltet dabei immer das Wissen von vorangegangenen Angriffen, Verletzungen und Ereignissen.

Am 2. März 2020 informierte das Thüringer Gesundheitsministerium über den ersten bestätigten Fall einer COVID-19-Infektion in Thüringen (TMASGFF 2020). Im Freistaat bereitete ein Koordinierungsstab bereits seit Januar die Umsetzung des Pandemieplans vor. Der Ernstfall stand bevor – und das kurz nach der Regierungskrise in Folge der Landtagswahl und der Wahl des Ministerpräsidenten Anfang Februar 2020. Die politische Erschütterung der parlamentarischen Demokratie durch die Kooperation von Thüringer CDU und FDP zugunsten der AfD verunsicherte weite Teile der Zivilgesellschaft und insbesondere Menschen, die von Rassismus betroffen waren. Die Botschaft lautete, ein autoritär geführtes Thüringen, wesentlich gestützt von einem „Faschisten“ (Björn Höcke), ist möglich und im höchsten Thüringer Parlament mehrheitsfähig. Politische Kräfte auf Landes- und Bundesebene intervenierten, Tausende protestierten auf den Straßen; letztlich bemühte sich eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung in Kooperation mit der CDU um Stabilität. Kurze Zeit später wurde die AfD-interne und in Thüringen besonders stark vertretene Vereinigung Der Flügel von den Sicherheitsbehörden offiziell als „rechtsextrem“ eingestuft (MDR Thüringen 2020a). Das gesellschaftliche Klima spitzte sich für von rechter Gewalt Betroffene im Jahr 2020 stetig zu. Die COVID-19-Pandemie und die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung zu ihrer Eindämmung seit März 2020 fußten damit bereits auf einer thüringenspezifischen Krise der politischen Legitimation und Exekutive.

Die sogenannten „Hygienedemonstrationen“, „-spaziergänge“ oder „Corona-Proteste“ etablierten sich ab April 2020, setzten sich aus unterschiedlichen Milieus zusammen und fanden im November 2020 einen Kulminationspunkt in großen Demonstrationen in Berlin und Leipzig (BMB 2020: 2). Die dort gerufenen „Widerstand“-Parolen waren auch thüringenweit zu vernehmen, erst auf unangemeldeten „Spaziergängen“, dann auf Versammlungen, deren Akteur*innen sich in regional verankerten Gruppen oder als lokale Ableger der bundesweit agierenden „Querdenker‘“ organisierten.

Neonazis, AfD-Parteifunktionäre, Reichsbürger und andere bilden dabei eine „rechte Mischszene“ (Mobit 2020; vgl. Beitrag von Mobit in diesem Band). Die Argumentationen der „Corona-Leugner*innen“ sind geprägt von verschwörungsideologischen, sozialchauvinistischen, teils rassistischen, autoritären und antisemitischen Vorstellungen (Mobit/IDZ 2020). Bedrohungen gegen Politiker*innen nahmen im Laufe des Jahres 2020 zu, auch Verwaltungsangestellte und Beamt*innen erfuhren Anfeindungen bis hin zu offenen Morddrohungen. Hier zeigt sich die gestiegene Gefährdungslage in der Pandemie: Mitunter wurden Drohschreiben mit dem Namen rechtsterroristischer Gruppierungen wie Combat 18 unterzeichnet. Die Hemmschwelle, solche Gewaltandrohungen auch in die Tat umzusetzen, war gesunken (ezra 2020a). In Messenger-Diensten kursierten sogenannte „Feindeslisten“, aufgeführt waren neben Politiker*innen, politischen Gegner*innen und Wissenschaftler*innen auch Journalist*innen, die bei den Demonstrationen und Kundgebungen vermehrt bedroht und angegriffen wurden.

Antisemitische Elemente finden sich in vielfältiger Form bei den Corona-Protesten wieder: Verschwörungsideologische Argumentationen schreiben die Verantwortung für die Pandemie und die Einschränkung von Grundrechten dem planhaften Handeln einer „internationalen Elite“ zu, die zum Teil explizit mit den Namen jüdischer Personen (Rothschild, Soros) identifiziert wird (vgl. den Beitrag von Frindte in diesem Band). Zu vernehmen sind außerdem verschiedene Elemente der Shoa-Verharmlosung oder -relativierung, beispielsweise wenn die Selbststilisierung der Demonstrierenden zu Diktatur-Opfern im Versuch einer Gleichsetzung mit verfolgten Jüd*innen während der NS-Zeit gipfelt. Der Bundesverband RIAS erfasste in seinem Monitoring für den Zeitraum März bis Juni 2020 mit Bezug auf die COVID-19-Pandemie bundesweit verschiedene antisemitische Artikulations- und Erscheinungsformen und resümierte „eine immense Dynamik, die zu einer Vielzahl antisemitischer Äußerungen im öffentlichen Raum führte“ (RIAS 2020: 15). Die Dokumentation erfasste nur einzelne Vorfälle in Thüringen. Mit dem Projektbeginn von RIAS Thüringen 2020 sind perspektivisch spezifischere Erkenntnisse über die Entwicklung, Ausbreitung und Qualität des Antisemitismus im Freistaat zu erwarten (Thiele/Ben-Yehoshua 2021). Einen ersten Überblick enthielt der Bericht „Antisemitismus während der Corona-Krise in Thüringen“ des Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen (2020: 6f.). Die aktuellen Entwicklungen und das Wissen sowie die Trauer um den antisemitischen Terroranschlag in Halle zu Jom Kippur am 9. Oktober 2019 ließen Reinhard Schramm, den Vorsitzenden der jüdischen Landesgemeinde, vor Nationalismus und wachsendem Antisemitismus warnen. Die Sicherheitsvorkehrungen um und an der Erfurter Synagoge wurden verstärkt (Löhr 2020).

Verunsicherung aufgrund der Normalisierung und Eskalation von Rassismus existiert auch unter Rassismusbetroffenen in Thüringen: Der rassistische Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 schien das Werk eines einzelnen Täters zu sein, doch das Vertrauen in die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden ist gering und hält sich nicht an die Grenzen der Bundesländer. Das Wissen um die mangelnde Mitwirkung und Aufklärung im NSU-Komplex auch in Thüringen ist weiterhin präsent. Die Mitverantwortung von Behörden wird in den Communitys diskutiert. Diese Erfahrung teilen viele Betroffene rechter Gewalt auch in Thüringen: Sie werden nicht ernstgenommen. Nachdem der Schwarze US-Amerikaner Georg Floyd am 25. Mai 2020 in Minneapolis von einem Polizeibeamten getötet wurde, gingen in Thüringen Tausende unter dem Motto „Black Lives Matter“ auf die Straße. Demonstriert wurde unter Einhaltung des Infektionsschutzes, das Bedürfnis nach einem gemeinsamen Ausdruck von Trauer und Wut war groß.

Am 18. Juli 2020 griffen Neonazis vor der Thüringer Staatskanzlei in Erfurt mehrere Menschen brutal an, keiner der festgestellten mutmaßlichen Täter kam in Untersuchungshaft. Zwei Wochen später eskalierte die rassistische Gewalt im Erfurter Südosten: Im Stadtteil Herrenberg (vgl. den Beitrag von Schmidtke & Hoffmann in diesem Band) griffen Neonazis in der Nähe einer von ihnen gemieteten Immobilie drei junge Männer aus Guinea an. Einer von ihnen schwebte daraufhin in Lebensgefahr. Auch hier wurde keiner der Angreifer*innen in Untersuchungshaft genommen. Die Lokalgruppe Thüringen der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD) sprach eine Warnung für People of Colour und Schwarze Personen für den Stadtteil aus. Gemeinsam mit ezra wurden deutliche Signale seitens des Rechtsstaates unter Anerkennung der rechten, rassistischen Tatmotive gefordert (ezra 2020b). Im Januar 2021 erklärte die Staatsanwaltschaft Erfurt, dass sich das rechte Tatmotiv in den Ermittlungen in Bezug auf den Angriff vor der Staatskanzlei nicht erhärtet habe (dpa/th 2021). Gegen einen Betroffenen vom Herrenberg wird unterdessen, aufgrund der Aussagen eines mutmaßlichen Täters, auch als Beschuldigter ermittelt (MDR Thüringen 2020b). ezra bewertet dies als häufig vorkommende Form der sekundären Viktimisierung von Betroffenen rassistischer Gewalt.

Die besonderen gesellschaftlichen Ereignisse des Jahres 2020 in Thüringen (Landtagswahl-Erfolg AfD, Ministerpräsidentenwahl Kemmerich, Entstehung Minderheitsregierung), der rassistische Anschlag von Hanau, der rechte Angriff vor der Thüringer Staatskanzlei, der rassistische Angriff am Erfurter Herrenberg und die Corona-Proteste mit einer Zunahme antisemitischer Äußerungen im öffentlichen Raum sowie der Tod von George Floyd in den USA führten zu einer wahrgenommenen Normalisierung von Rassismus und bedeuteten zugleich eine Eskalation rechter Gewalt.

Bewältigungsstrategien vulnerabler Gruppen und pandemiebedingte Hindernisse

Durch die weitere Normalisierung sowie Eskalation von Rassismus und Antisemitismus werden – wie bereits in einigen Beispielen ausgeführt – weiterhin Menschen aus rechten, rassistischen und antisemitischen Motiven beleidigt, bedroht und körperlich angegriffen. Die im Rahmen der Pandemie getroffenen Maßnahmen, z. B. Kontaktbeschränkungen oder die Schließung von Beratungsstellen, führten und führen dazu, dass Betroffene für sich neue Bewältigungsstrategien erwerben und erproben müssen.

Vulnerable Gruppen, die institutionellem und strukturellem Rassismus ausgesetzt sind, alltägliche Diskriminierungserfahrungen machen und oft keinen adäquaten Zugang zu Hilfesystemen oder Gesundheitsversorgung haben, verloren in der Pandemie auch noch gewohnte, regelmäßige soziale Kontakte und den niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützungsangeboten. Dies betraf insbesondere die Verarbeitung psychischer Folgen rechter Angriffe durch Psychotherapien oder Empowerment-Angebote, aber auch die medizinische Behandlung körperlicher Verletzungen. Besonders bei geflüchteten Menschen besteht generell ein hoher Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsangeboten, an denen es in Thüringen jedoch generell mangelt. Aufgrund von Fluchterfahrungen kann sich ein Angriff retraumatisierend auswirken, hinzu kommt oftmals die Belastungssituation angesichts eines unsicheren Aufenthaltsstatus. Neben der Verarbeitung der unmittelbaren psychischen und physischen Tatfolgen haben Kontaktbeschränkungen dazu geführt, dass Betroffene nicht wie gewohnt ihr soziales Umfeld heranziehen können, um über Erlebtes zu sprechen. Auch Telefonate oder Videoanrufe als Alternativen waren aufgrund der fehlenden physischen Nähe unbefriedigend für viele Betroffene. Begleitungen zu Arzt- oder Polizeivernehmungsterminen wurden erschwert oder verhindert. Oftmals mussten Betroffene diese ohne die notwendige Unterstützung alleine bestreiten, da bei mehr als zwei anwesenden Personen u.U. Abstände und Hygieneregeln nicht eingehalten werden konnten.

Verlässliche Alltagsstrukturen im Leben der Betroffenen, die auch maßgeblich die Verarbeitung individueller Tatfolgen beeinflussen, haben sich im Rahmen der Pandemie verändert. Rechte, rassistische und antisemitische Gewalttaten stellen für Betroffene eine Ausnahmesituation dar, in der selbst kleine Veränderungen zur Verstärkung psychischer Folgen führen können. Die wenigen Gegebenheiten, die hier noch den Alltag strukturieren und Sicherheit vermitteln, sind deshalb von enormer Bedeutung. Beispielsweise kann der Wegfall eines Arbeitsplatzes, der neben dem eigentlichen Angriff einen zusätzlichen Kontrollverlust darstellt, dazu führen, dass Betroffene sich vermehrt zu Hause aufhalten, vereinsamen und mit dem Erlebten allein bleiben – dies kann dazu führen, dass sich Traumata manifestieren: Betroffene durchleben bspw. in sogenannten „Flashbacks“ die Tat erneut oder meiden auch langfristig bestimmte Orte oder Situationen. Finden Angriffe und Bedrohungen im Wohnumfeld statt, wird der sichere Ort, den die eigene Wohnung bietet, oftmals selbst auch zu einem Angstraum, dem die Betroffenen nur schwer entkommen können. Der ständige Kontakt zu den Täter*innen und andauernde Bedrohungslagen vermindern das nach einem Angriff ohnehin kaum vorhandene Sicherheitsgefühl. Lösungsansätze von Betroffenen, die beispielsweise einen Umzug oder kurze Reisen vorsehen, sind durch die pandemische Lage nur bedingt realisierbar gewesen.

Insgesamt wird die Aufarbeitung individueller psychischer und physischer Tatfolgen durch die verschiedenen Auswirkungen und Eindämmungsmaßnahmen einer Pandemie erheblich beeinträchtigt. Betroffene und insbesondere Angehörige vulnerabler Gruppen, die kontinuierlich von (struktureller) Diskriminierung betroffen sind, sahen sich in Folge der Covid-19-Pandemie mit zusätzlichen Problemen konfrontiert.

 

Erfahrungsbericht von Sinbi1, einer Betroffenen von antiasiatischem Rassismus

„ Mein Name ist Sinbi und ich lebe in Jena. Ich lebe gerne hier, aber aufgrund der Erfahrungen, die ich gemacht habe, bin ich nicht gern allein unterwegs, denn Attacken passieren eigentlich fast nur, wenn man allein ist. Mit der COVID-19-Pandemie hat sich der antiasiatische Rassismus, den ich kenne, noch einmal verändert. Er drückt sich in der Studierendenstadt Jena für mich häufig in verbalen Attacken in Beschimpfungen oder bspw. Kung-Fu-Gesten aus. Das erlebe ich fast wöchentlich im Vorbeilaufen von fremden Menschen. Auch kleine Kinder tun das, wenn ihre Eltern dabei sind, die wiederum nicht reagieren. Zur Fußball-WM im Jahr 2018, als Deutschland gegen Korea verlor, versuchten mich zwei Menschen anzugreifen. Dies fand im Stadtzentrum mitten am Tag statt. Die Angreifer versuchten mich festzuhalten und zu schlagen, sie bedrohten und beschimpften mich. Seitdem versuche ich, vor allem Gruppen von Männern zu meiden, ich wechsle dann die Straßenseite und wenn das nicht geht, wappne ich mich präventiv.

In der Anfangszeit der Pandemie und auch im Sommer 2020 haben die verbalen Attacken deutlich zugenommen. Menschen sagen, ich sei ein Virus oder dass ich es zumindest habe. Durch oder wegen Corona gab es eine körperliche Attacke auf mich im März. Da kam ein Mann auf mich zu, hat mich angeschrien, dass ich und ‚meine Viren‘ sich ‚verpissen‘, aus dem Land gehen sollen. Er hat mich am Arm gepackt, daran gezerrt und ich empfand, dass er gleich ausholen wird, um mich zu schlagen. Doch ich reagierte schnell, habe es nicht soweit kommen lassen, ihm den Arm verdreht, von mir weggeschubst und bin dann weggelaufen. Das war nachmittags am Holzmarkt. Trotz vieler anwesender Passant*innen war ich auf mich allein gestellt. Ich hätte mir gewünscht, dass zumindest jemand etwas gesagt hätte. Eine Anzeige zu erstatten, habe ich abgewogen, mich aber dagegen entschieden. Als ich jünger war und Polizeibeamten von einem Angriff erzählte, haben sie mich nicht ernstgenommen. Es ist wichtig, dass Angreifer auch Konsequenzen erfahren, aber andererseits ist es wirklich kräftezehrend, sich damit zu beschäftigen – vor allem wenn dann am Ende das rassistische Motiv nicht anerkannt wird. Davon liest man ja auch viel. Es ist nicht gerade motivierend, das wirklich durchzumachen.

Auch als ich jünger war, habe ich diesen antiasiatischen Rassismus erlebt, aber ihn verdrängt oder schöner geredet. Das machen sehr viele Betroffene von antiasiatischem Rassismus. Es gibt immer noch Diskussionen darum, ob es sich überhaupt um Rassismus handelt, denn Asiat*innen sind nicht Schwarz. Es ist wichtig, diesen Rassismus als Rassismus anzuerkennen und sich ein unterstützendes Umfeld zu schaffen: Menschen, die wirklich zuhören, versuchen nachzuvollziehen, aufmerksam nachfragen und sich um einen kümmern. In einem Freundeskreis, in dem fast alle weiß sind, ist das manchmal sehr schwer. Manche bekommen es nicht hin, sie hören nicht zu und das ist traurig.

Die Attacken erlebe ich als sehr anstrengend. Es kommt immer darauf an, wie ich mich gerade fühle. In manchen Momenten würde ich gern zurückschlagen, irgendetwas brüllen, aber manchmal will ich einfach schnell weitergehen und es vergessen. Wenn ich genug Energie habe und den Eindruck habe, dass es wirklich nur eine dumme Reaktion ist, dann spreche ich Menschen – meistens Jugendliche – auch direkt darauf an und manchmal entschuldigen sie sich.

Es ist gut, dass das Thema ‚antiasiatischer Rassismus‘ jetzt viel Aufmerksamkeit bekommt, denn er existiert und das nicht zu wenig. Besonders die alltäglichen Formen empfinde ich als schwierig, sie kommen von allen Seiten. Körperliche Angriffe werden in der Regel verurteilt, doch bei Alltagsrassismus stellen sich die meisten quer. Das Gehör und Verständnis dafür fehlen, obwohl er, verglichen mit körperlichen Attacken, viel häufiger vorkommt. Die meisten fühlen sich angegriffen, verweisen die Verantwortung zurück an Betroffene. Was ich mir insgesamt wünschen würde, ist, dass man Kritik mehr annimmt.“

Die Mühlen mahlen langsamer – Auswirkungen der Pandemie auf Ermittlungsbehörden und Justiz

Die Situation unter COVID-19 und die damit verbundenen Einschränkungen erschweren nicht nur die Bewältigung individueller Tatfolgen durch die Betroffenen, sondern auch die juristische Aufarbeitung durch Ermittlungsbehörden und Justiz.

Dass Verfahren in den Thüringer Gerichten verschleppt werden, zeigte sich bereits in den letzten Jahren – beispielsweise im Ballstädt-Verfahren, in dem sieben Jahre nach der Tat und nach einem 44-tägigen Gerichtsprozess in den Jahren 2015/16 immer noch kein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde (ezra 2021). Die Dauer vieler Verfahren wird durch die teilweise uneinheitlichen Sicherheitsbestimmungen in den Gerichten noch weiter hinausgezögert. Dies beginnt bereits bei polizeilichen Vernehmungen, für die zu wenige und zu kleine Räume zur Verfügung stehen, um unter Abstands- und Hygienemaßnahmen adäquat durchgeführt zu werden. Warum aber durch die pandemische Lage insbesondere die Dauer der Strafprozesse im Gericht hinausgezögert werden, soll im folgenden Abschnitt anhand einiger Beispiele deutlich gemacht werden.

Im April und Mai 2020 sollte am Erfurter Amtsgericht der Angriff auf das Autonome Jugendzentrum Erfurt aus dem Mai 2016 verhandelt werden. Eine Gruppe von Neonazis stürmte damals den Hof des Hauses, setzte Steine, Flaschen und Pfefferspray als Waffen ein und verletzte einige der Besucher*innen. Aufgrund der unsicheren pandemischen Lage wurde das Verfahren auf unbestimmte Zeit verschoben und schließlich im November 2020 eröffnet. Der nach drei Verhandlungstagen mit Freispruch und Einstellung beendete Prozess war für geladene Zeug*innen und Betroffene des Angriffs von Unsicherheit und Intransparenz gekennzeichnet: Kurzfristige Abladungen, nicht erschienene Täterzeug*innen und eine hohe Anzahl von Sitzungsunterbrechungen (durch Absprachen der Verfahrensbeteiligten oder pandemiebedingte Lüftungspausen) sind hier als Beispiele zu nennen. Zahlreiche Menschen, die ihre Solidarität zeigen wollten und zur kritischen Prozessbeobachtung kamen, konnten aufgrund der Abstandsregelungen nicht in den Gerichtssaal gelangen.

Eine ähnliche Situation bot sich beim Prozess gegen den Neonazi Felix R. am Amtsgericht Rudolstadt im Sommer 2020. Betroffene, Zeug*innen und kritische Beobachter*innen warteten zusammen mit den Unterstützer*innen des Angeklagten mehrere Stunden dicht gedrängt vor dem Gerichtsgebäude, da auch hier nur eine begrenzte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung stand. Die ohnehin schon belastende Situation wurde von Beleidigungen und Bedrohungen durch die anwesenden Neonazis verstärkt. Die Teilnahme an organisierten Solidaritätskundgebungen im Vorfeld der Prozesse kam nur für Menschen in Betracht, die keiner Risikogruppe angehörten und nicht in Kontakt mit Risikogruppen-Angehörigen standen. Hier schwingt immer das Dilemma mit, an einer Versammlung teilzunehmen und sich solidarisch zu zeigen, aber nicht das Virus zu verbreiten.

Ein zusätzliches Problem besteht in Gerichtsprozessen mit Angeklagten in Untersuchungshaft, in denen eine Verzögerung des Verfahrens zur Freilassung führen könnte. Insbesondere bei organisierten Neonazis bzw. Angeklagten, die vermutlich aus rechten, rassistischen oder antisemitischen Motiven handelten, ist dies hochproblematisch und gefährlich. Im Falle des organisierten Neonazis Felix R. in Saalfeld aber, der für eine Vielzahl körperlicher Angriffe auf politisch engagierte Menschen verantwortlich ist, kam das Amtsgericht seiner Verantwortung nach. Noch im Rahmen der Fristen wurde der in Untersuchungshaft genommene Neonazi im Juli 2020 zu einer Haftstrafe verurteilt, sodass es nicht zu einer vorzeitigen Entlassung kam.2 Im Frühjahr 2021 wurde auch das Verfahren zum Angriff auf die beiden Journalisten am 29. April 2018 in Fretterode weiter verschleppt. Der Prozess, der fast drei Jahre nach der brutalen Tat beginnen sollte, wurde zunächst von Januar auf März, dann Juni und schließlich in den September 2021 verschoben. Die Betroffenen solcher Angriffe warten auch ohne Pandemie oftmals vergeblich auf eine angemessene Verurteilung der Täter*innen – die zusätzlichen pandemiebedingten Verschleppungen nutzen am Ende nur Letzteren.

Fazit

Abschließend ist festzuhalten, dass vulnerable Gruppen von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie besonders betroffen sind. Betroffene berichteten u. a. von anti-asiatischem Rassismus und einer Zunahme von Attacken und Angriffen. Rassistische Übergriffe oder Gewalt gegen politische Gegner*innen und Journalist*innen wurden während der Pandemie durch COVID-19-bezogene Agitation legitimiert. Darüber hinaus wurden die gesellschaftlichen Ereignisse in Thüringen, Hanau, Halle und Minneapolis im Jahr 2020 von (potenziell) Betroffenen als Normalisierung von Rassismus und als eine Eskalation rechter Gewalt erlebt. Hinzu kamen willkürlich anmutende Entscheidungen von Thüringer Ermittlungs- und Justizbehörden, die im Rahmen von Strafverfahren getroffen wurden und zur weiteren Verzögerung der Aufarbeitung und Ahndung der Taten führten.

Die ohnehin hohe Gefahr sekundärer Viktimisierung nach rechten, rassistischen und antisemitischen Gewalttaten und die Tatfolgen können infolge der coronabedingten Einschränkungen schlechter durch das soziale Umfeld und spezialisierte, professionelle Unterstützungsangebote aufgefangen werden. Die im Rahmen des Infektionsschutzes verstärkte soziale Isolation vulnerabler Gruppen (z. B. Geflüchtete, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder posttraumatischer Belastungsstörung) hat einen negativen Einfluss auf den individuellen Handlungsspielraum und somit auch auf die Bewältigungsstrategien der Betroffenen. Neben der Manifestierung physischer und psychischer Tatfolgen erleben sie ein erhöhtes Unsicherheitsgefühl aufgrund der andauernden pandemischen Ausnahmesituation, die es noch zusätzlich zu bewältigen gilt. Die für viele Betroffene wichtige Erwartung eines „Abschlusses“ der individuellen Gewalterfahrung mit einer Verurteilung der Täter*innen im Rahmen eines Strafprozesses wird durch verschleppte Verfahren nicht erfüllt. Solidarisierungsprozesse, die zur individuellen Aufarbeitung beitragen können, werden allerdings durch Hygienemaßnahmen in den Gerichten stark beschnitten. Kundgebungen und kritische Prozessbeobachtungen sind aufgrund von Sitzplatzbegrenzungen, Versammlungsauflagen und dem Anspruch, Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten, nur eingeschränkt möglich. Die fachspezifische Opferberatung reagiert auf die hier geschilderten erhöhten Bedarfe und bietet insbesondere Menschen, die im Zuge der „Corona-Proteste“ von rechten Angriffen betroffen sind, Unterstützung an.

 

1 Sinbi ist 23 Jahre und studiert Erziehungswissenschaft.

2 Allerdings darf nicht unerwähnt bleiben, dass das Urteil der Berufungsinstanz vom Bundesgerichtshof wegen Formfehlern aufgehoben wurde und sich Felix R. zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Beitrags (Anfang Mai 2021) wieder auf freiem Fuß befand. Ein Termin für die erneute Verhandlung vor dem Landgericht Gera wurde bis dahin nicht bekannt gegeben.

 

 

Literatur

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Auseinandersetzung unterstützen. Dezember 2020. Online: www.bundesverband-mobile-beratung.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-13-BMB-Policy-Paper-%E2%80%93-Auseinandersetzung-unterst%C3%BCtzen.pdf [03.02.2021].


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