Einleitung: Diskriminierung

Diskriminierung schadet der Gesundheit Ihrer Mitmenschen und dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft! – derartige Warnhinweise sollten sichtbar sein in Behörden, Presseredaktionen, sozialen Netzwerken, in Polizeidirektionen, in Wohnungsgenossenschaften und Arbeitsämtern, in (Hoch-)Schulen, Asylunterkünften und NGOs, Kirchen, Parteibüros, Parlamenten und Ministerien, in Kindergärten und Pflegeeinrichtungen, an Werkbänken, Fließbändern, in Führungsetagen und Büros, im Nah- und Fernverkehr, in Jugendclubs, Discos und Kneipen und in Senior_inneneinrichtungen (1) – kurz: überall, denn „Diskriminierung“ ist vielschichtig und in unserer Gesellschaft allgegenwärtig.

 

Einleitung

Diskriminierende Verhaltensweisen werden häufig fälschlich nur auf die politischen Motive von Menschen reduziert, die rechtsextremen Ideologien anhängen. Diese sprichwörtliche „Spitze des Eisbergs“ bildet jedoch das Themenfeld Diskriminierung nicht hinreichend ab. Für umfassende Betrachtungen ist es unerlässlich, dass wir uns selbstkritisch mit eigenen Ungleichbehandlungen und Abwertungen, mit Privilegien und sozialen Asymmetrien innerhalb unserer Gesellschaft beschäftigen. Die Externalisierung auf „Rassist_innen“ oder „Nazis“ lenkt davon ab, dass Diskriminierungsformen wie beispielsweise Rassismus, Sexismus und Antisemitismus Teil unserer Gesellschaft, unserer Geschichte und unserer (Alltags-)Kultur sind. Dies steht im Widerspruch zu den Ansprüchen, Normen und Werten der Demokratie: Denn der Schutz von Minderheiten bzw. von gesellschaftlich schwächer gestellten Gruppen ist ein wesentliches Prinzip demokratischer Gesellschaften. Der Schutzauftrag des Staates vor Diskriminierung ist im Deutschen Grundgesetz festgeschrieben:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse [sic], seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(Art 3 Abs. 3 des Deutschen Grundgesetz)2

Was Diskriminierung ist und welche Schutzverpflichtungen Staat und Gesellschaft zukommen, ist Gegenstand gesellschaftspolitischer Verhandlungsprozesse. Meist ist es die Initiative und jahrelange Arbeit von zivilgesellschaftlichen Zusammenschlüssen, Selbstorganisationen oder Einzelpersonen, welche die Politik und Justiz auf den fehlenden Schutz oder auf die Ungleichbehandlung von gesellschaftlichen Gruppen aufmerksam machen und gleiche Rechte einfordern. So urteilte beispielweise das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im November 2017 infolge der Klage einer intersexuellen Person3, dass das binäre Geschlechterverständnis im Amtswesen, welches in Geburtsurkunden bisher nur weiblich und männlich bzw. seit 2013 das Nicht-Ausfüllen der Geschlechtsangabe kannte, in verfassungswidriger Weise andere Geschlechtsidentitäten diskriminiere. Das Gericht folgt damit der Forderung zahlreicher Selbstorganisationen und einer Empfehlung des Deutschen Ethikrats von 2012.4 Über Jahrzehnte war diese institutionelle Diskriminierung von intersexuellen Menschen Teil staatlicher Praxis. Weiterhin hatte der Bundestag im Sommer 2017 mit der sogenannten „Ehe für alle“ einen entscheidenden – wenn auch im internationalen Vergleich sehr späten – Schritt zur Gleichbehandlungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften getan. Weitere Beispiele für derartige Fortschritte im gesetzlichen Diskriminierungsschutz in den letzten Jahren ließen sich ergänzen. Doch sind durch den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (seit 2006) längst nicht alle Merkmale, auf Grund derer Diskriminierungserfahrungen gemacht werden, und keineswegs alle Bereiche, in denen Diskriminierung geschieht, abgedeckt. Eine rechtliche Erweiterung des Anwendungsfeldes sowie der schützenswerten Merkmale ist überfällig.

Hoher Bedarf besteht an Aufklärung und Kommunikation über Diskriminierung in Bezug auf alle gesellschaftlich schwächer gestellten Gruppen und die entsprechenden Antidiskriminierungsmaßnahmen. Dies gilt nicht zuletzt, weil rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen, Netzwerke und Parteien sich aus dem Unbehagen mit gesellschaftspolitischem Fortschritt nähren. Sie politisieren Ambivalenzen und deuten sie rückwärtsgewandt und häufig völkisch, um sich als angebliche Bewahrer_innen von Gesellschafts-, Rollen-, Familien- und Weltbildern zu inszenieren, die für einen Teil der Bevölkerung längst im Zuge zivilisatorischen Fortschritts überlebt sind. Es ist selbstverständlich legitim, Modernisierung kritisch zu bewerten, moderat zu gestalten und dabei positive und wertvolle Aspekte des kulturellen Erbes bewahren zu wollen. Jedoch wird eine Stufe zu modernen Varianten von (rassistischer) Diskriminierung überschritten, wenn Kulturen, Religionen und „Identitäten“ pauschal als vererbbar, miteinander unvereinbar und unveränderlich konstruiert werden. Was Diskriminierung ist, wer davon in welcher Art betroffen ist, welche Folgen sie haben kann und wie Politik und Gesellschaft reagieren können, ist Gegenstand dieses Buches.

Zum Inhalt dieses Bandes

Neue empirische Befunde des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ)

In diesem Buch werden erstmals die Ergebnisse der vom IDZ 2017 in Thüringen durchgeführten Pilotstudie zu Erscheinungsformen, Räumen und Folgen von Diskriminierung und Hasskriminalität für Betroffene publiziert. Die Untersuchung macht deutlich, wie schwer derartige Erfahrungen wiegen. Trotz erheblicher Fortschritte in den vergangenen Jahrzehnten besteht für die Gleichstellung und Unterstützung von Menschen, die von Diskriminierung und Hass betroffen sind, noch immer Entwicklungsbedarf. Dies gilt insbesondere in Zeiten, in denen Rechtspopulist_innen in neuer Qualität und Quantität die Gesellschaft spalten, Ängste und Hass schüren und Minderheiten einschüchtern und stigmatisieren. Die Folgen von Diskriminierung und Hass wirken negativ auf das Zusammenleben: Menschen ziehen sich aus der Gesellschaft zurück, das Vertrauen in Institutionen erodiert und die gesundheitlichen Folgen werden ihren ökonomischen Ausdruck in den Bilanzen des Gesundheitswesens finden. Die Implikationen und Konsequenzen der von Janine Dieckmann, Daniel Geschke und Ina Braune erforschten und in einem Beitrag dieses Buches problematisierten Befunde sind weitreichend. In einem weiteren Beitrag gehen Daniel Geschke und Janine Dieckmann der Frage nach, ob das Erleben von Hasskriminalität schlimmere Auswirkungen für Betroffene hat, als das Erleben von Diskriminierung ohne Gewalt.

Neue Perspektiven

Diskriminierung und Hass sichtbar machen

Auf Grundlage der Auswertung einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellen Steffen Beigang und Kolleg_innen beispielhaft vor, welche Folgen Diskriminierungserfahrungen anhand des bisher gesetzlich nicht berücksichtigten Aspektes des Körpergewichtes haben. Sie argumentieren, dass unter anderem durch den fehlenden rechtlichen Schutz Betroffenen von Gewichtsdiskriminierung nach Diskriminierungserfahrungen weniger Handlungsoptionen zur Verfügung stehen.

Ein Schwerpunkt dieses Bandes liegt auf der Thematisierung von Rassismus. Welche Erfahrungen Lehrkräfte „mit Migrationshintergrund“ im deutschen Schulsystem mit Rassismus machen, wie sich Diskriminierung äußert und wie die Betroffenen diese deuten, stellt der Bildungswissenschaftler Karim Fereidooni auf Grundlage einer empirischen Untersuchung heraus. Eine Kurzfassung des Gutachtens zur Einordnung der OEZ5-Mehrfachtötung im Juli 2017 in München ist im Beitrag von Matthias Quent zu lesen. Dabei zeigt sich, dass Diskriminierung und rassistische Vorurteile ebenfalls eine Rolle für den Täter spielten, der neun Menschen mit Migrationshintergrund erschoss, fünf Menschen verletzte und sich schließlich suizidierte.

Migration, Rassismus, Rechtspopulismus & Radikalisierung

Wie verbreitet rückwärtsgewandte und rechtspopulistische Einstellungen sind und welche Unterschiede es zwischen Ost- und Westdeutschland gibt, arbeitet die Sozialwissenschaftlerin Beate Küpper auf Grundlage neuer Auswertungen von Daten der „Mitte-Studie“ der Friedrich-Ebert-Stiftung
heraus.

Menschen, die zum Beispiel als Asylsuchende nach Deutschland kommen, mussten in der Vergangenheit auch in Thüringen nicht nur häufig Erfahrungen mit rassistischen Beleidigungen und Übergriffen machen. Auch administratives Handeln kann als diskriminierend erfahren werden. Ein Fallbeispiel wird im Beitrag von Christina Büttner und Anne Tahirovic diskutiert. Der Umgang mit einer geflüchteten und mittlerweile abgeschobenen Roma-Familie in Thüringen zeigt, wie und mit welchen dramatischen Folgen menschenrechtliche Mindeststandards und Kinderschutzkonventionen für geflüchtete Menschen zumindest zeitweise suspendiert wurden.

Die Sozialwissenschaftler_innen Iman Attia und Ozan Z. Keskinkilic beschreiben Entwicklungen, Formen und Ebenen von Rassismus und Rassismuserfahrungen und stellen dabei die Funktion von Rassismus in der Gesellschaft heraus. Der Publizist Koray Yilmaz-Günay stellt fest, dass Rassismus durch das Zusammenkommen von Macht und Vorurteilen geprägt ist und es dagegen große gesamtgesellschaftliche Anstrengungen braucht – zum Beispiel eine „rassismuskritische Leitkultur“. Der Jurist Hendrik Cremer erläutert, wo die rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit liegen, unter Berücksichtigung der grund- und menschenrechtlichen Schutzpflicht des Staates gegen die Verbreitung rassistischen Gedankenguts in der Öffentlichkeit.

Diskriminierung und Hass werden sowohl von rechtsex­tremen als auch von islamistischen Fundamentalist_innen genutzt, um Gesellschaft zu spalten und um potenzielle Sympathisant_innen für einen angeblich kommenden ‚Rassen‘- bzw. Religionskrieg zu rekrutieren. In ihrem Beitrag stellt die Radikalisierungs- und Terrorismusforscherin Julia Ebner diese Eskalationsspirale zwischen Diskriminierung und Radikalisierung dar.

Einmischen: Potenziale für Interventionen

Die im Zuge der Digitalisierung entstandenen neuen Kommunikationstechnologien und -räume stellen große Herausforderungen dar – für die Kommunikationskultur, für die Gleichwertigkeit und auch für die von der Amadeu Antonio Stiftung treffend benannte digitale Zivilgesellschaft. Durch die sozialen Medien gewinnt ein neuer Raum an Relevanz für die Forschung und Prävention – freilich ohne, dass andere Kontexte dadurch verschwunden wären. Simone Rafael, Christina Dinar und Cornelia Heyken geben einen Überblick zu Entwicklungen, Handlungsmöglichkeiten und Angeboten der Amadeu Antonio Stiftung zu professioneller und ehrenamtlicher „digitaler Antidiskriminierungsarbeit“. Viele Menschen und Projekte engagieren sich gegen Diskriminierung, Rassismus und Hass. Beispielhaft erklärt der ehrenamtlich in zivilgesellschaftlichen Initiativen aktive Thüringer Sebastian Krieg im Interview, was ihn dazu motiviert und bestärkt, für Demokratie und Gleichwertigkeit einzutreten und was er dabei von Politik und Wissenschaft erwartet.

Daniel Geschke, Janine Dieckmann und Katharina Kerner präsentieren erstmalig die Ergebnisse eines Forschungsprojektes des IDZ, in welchem Einstellungsveränderungen beim Publikum des partizipativen, mit geflüchteten Frauen im Weimarer Land erstellten Filmes „Mit anderen Augen“ untersucht wurden. Es wird dargestellt, wie und unter welchen Bedingungen und Einschränkungen der (stellvertretende) Kontakt mit Vielfalt abwertende Einstellungen reduzieren kann.

Im Interview stellt Daniel Bartel, Geschäftsführer des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd), fest: „In Bezug auf Antidiskriminierungsberatung ist Deutschland eine einzige Leerstelle mit punktuellen Ansätzen“. Er stellt Begriffe, Entwicklungen, Standards und Empfehlungen für eine gelingende Unterstützung von Betroffenen von Diskriminierung aus praktischer Erfahrung vor.

Abschließend werden in diesem Buch vier neue Publikationen aus den Themenfeldern Diskriminierung, Hassverbrechen und Rechtsextremismus besprochen sowie neue Broschüren der Amadeu Antonio Stiftung vorgestellt.

Diskriminierung schadet der Gesundheit Ihrer Mitmenschen und dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft – so könnte man die Befunde des vorliegenden Bandes griffig zusammenfassen. Darauf aufmerksam zu machen und dagegen vorzugehen, liegt in unser aller Hand.

 

 

1 Der Unterstrich (gender gap) wird in diesem Band durchgängig verwendet, um auch Menschen mitzudenken und anzusprechen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren.

2 Für eine kritische Betrachtung der Verwendung des Begriffs ‚Rasse‘ in der deutschen Gesetzgebung siehe Cremer (2009).

3 Intersexuell sind alle Menschen, „die mit körperlichen Merkmalen geboren werden, welche medizinisch als ‚geschlechtlich uneindeutig‘ gelten.“ (<link (http://www.transinterqueer.org/ueber-triq/begriffsklarung/>http://www.transinterqueer.org/ueber-triq/begriffsklarung/</link> [29.11.2017]).

4 <link www.ethikrat.org/publikationen/stellungnahmen/intersexualitaet&gt;http://www.ethikrat.org/publikationen/stellungnahmen/intersexualitaet</link> [29.11.2017].

5 OEZ: Olympia Einkaufszentrum

 

Literatur

Cremer, Hendrik (2009)

: „‚… und welcher Rasse gehören Sie an?‘ Zur Problematik des Begriffs ‚Rasse‘ in der deutschen Gesetzgebung“. Policy Paper No. 10, Deutsches Institut für Menschenrechte. Online: <link www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/policy_paper_10_und_welcher_rasse_gehoeren_sie_an_2_auflage.pdf&gt;http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/policy_paper_10_und_welcher_rasse_gehoeren_sie_an_2_auflage.pdf</link> [29.11.2017].