Bürgerwehren. Hilfssheriffs oder inszenierte Provokation?

Einleitung

Vermehrte Wohnungseinbrüche in einer ursprünglich ruhigen Wohngegend, eine tölpelhafte Polizei und unsachliche Medien, die die Angst und Verunsicherung der Bewohnerschaft durch tendenziöse Berichterstattung steigern: Dies sind die Zutaten, die in der Fernsehserie „Die Simpsons“ die besorgte Nachbarschaft dazu bringen, eine gewalttätige Bürgerwehr zu gründen. Die Gruppe missbraucht ihre Macht derart, dass die Gewalt in der Stadt durch Taten der Bürgerwehr um 900 Prozent zunimmt. Auch Heldenfiguren wie Batman, Superman, Rambo, Robin Hood und die Watchmen, die jenseits der staatlichen Sicherheitsinstitutionen oder gegen eine als uneffektiv und korrupt dargestellte Polizei handeln, erfreuen sich in der Unterhaltungsindustrie großer Beliebtheit. Diese popkulturell-verklärten Vigilanten stehen zumeist auf der „guten Seite“, streiten für die Schwachen und für Gerechtigkeit, wenngleich sie außerhalb der Institutionen stehen.

 In der realen Welt haben sich in den vergangenen Jahren verstärkt zivile Gruppen gegründet, die ebenfalls vorgeben, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen: Bürgerwehren unterschiedlicher Couleur – nicht nur in Deutschland und nicht erst seit den massenkriminellen Vorfällen in der Silvesternacht 2015/16 in Köln, aber danach in verstärktem Maße. Handelt es sich dabei um uneigennützige Held_innen, die die Schwachen schützen, oder doch eher um geltungs- und gewaltsuchende (Männer-)Gruppen wie bei den „Simpsons“?

 

„Wir brauchen nicht jemanden, der denkt, sondern der was tut – jemanden, der handelt, ohne über mögliche Folgen nachzudenken.“ Aus der Rede der Fernsehfigur Homer Simpson zur Kandidatur als Anführer der „Springfield Bürgerwehr“ („Die Simpsons“, Folge: Die Springfield Bürgerwehr (Original: Homer the Vigilante)

 


So einfach ist es natürlich nicht. In Polen bauen und rüsten tausende Zivilisten mit Unterstützung der Regierung bewaffnete Bürgerwehren auf – aus Angst vor Russland. Die ehemalige AfD-Politikerin und PEGIDA-Aktivistin Tatjana Festerling arbeitet an einer parastaatlichen Festung Europa: Freiwillige Privatpersonen sollen dafür an den europäischen Außengrenzen Geflüchtete abwehren.

Ein differenzierter Blick ist nötig, um diese unterschiedlichen Erscheinungen zu erklären, einzuordnen und um mit ihnen umzugehen – die vorliegende Broschüre möchte dazu einen Beitrag leisten. Denn die Herausforderungen, die mit der Entstehung von Bürgerwehren einhergehen, sind vielschichtig. Diese Zusammenschlüsse stellen das staatliche Gewaltmonopol infrage und dienen häufig eigennützigen, rassistischen und rechtsextremen Interessen.

Insbesondere für rechte Akteure ist die Inszenierung als Bürgerwehr attraktiv, weil sie sich dadurch öffentlich als „Macher“ präsentieren können, die etwas tun – beispielsweise gegen eine angebliche Massenkriminalität durch Geflüchtete. Dabei werden Vorfälle wie die Übergriffe in Köln in der Silvesternacht 2015/16, terroristische Anschläge sowie gezielt gestreute Gerüchte instrumentalisiert, um „die Flüchtlinge“ oder „die Muslime“ pauschal abzuwerten. Doch Migrant_innen sind in Wirklichkeit nicht krimineller als Menschen mit deutschen Vorfahren in vergleichbaren sozialen Lagen (vgl. auch Küch 2016). Dennoch taugt das Bild vom „kriminellen Ausländer“ noch immer dazu, von sozialen Problemen und den menschenfeindlichen Einstellungen der selbsternannten Ankläger_innen abzulenken.

Häufig präsentieren sich solche Gruppen zuerst und exklusiv im Internet. Gegenüber den virtuellen Aktivitäten dieser Gruppen vor allem in den sozialen Netzwerken sind die tatsächlichen Aktivitäten, die Bürgerwehren in den Städten durchführen, sehr gering. Dies unterstreicht den Befund, dass es sich dabei vor allem um eine politische Inszenierung handelt, mit der Bürgerwehren öffentliche Aufmerksamkeit erlangen und politische Ziele verwirklichen wollen. Damit verbunden ist jedoch eine handfeste Drohung ihrer Anhänger_innen: „Handelt der Staat nicht, wie wir es erwarten, nehmen wir das, was wir für unser Recht halten, in die eigenen Hände.“

Ziel der vorliegenden Analyse ist es, u.a. über die folgenden Fragen zu informieren: Woher kommt das Konzept der Bürgerwehr? Welche Unterschiede und charakteristischen Merkmale gibt es bei solchen Gruppen? Wie können die demokratische Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung, Polizei und Medien künftig mit diesen Erscheinungen umgehen?

 

 

Was sind Bürgerwehren?

 

Lange Zeit waren Bürgerwehren oder Stadtwachen in Deutschland vor allem Folklore: kostümierte Reminiszenzen an bewaffnete Bürgergruppen im 19. Jahrhundert. Der Historiker Ralf Pröve (2011) schreibt, 1848 prägten „civile Ordnungsformationen“ wie Bürgerwehren und Bürgergarden in europäischen Metropolen ebenso wie in der Provinz den Tagesablauf. Diskussionen über die Bewaffnung des Volkes, so Pröve, „setzten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Umfeld von Spätaufklärung und Patriotismusdiskussion ein“. Nachdem die deutsche Revolution von 1848/1849 niedergeschlagen wurde „und in den 1860er Jahren auch die sogenannte Wehrvereinsbewegung versiegte, verschwanden Idee und Begriff – ablesbar an dem dramatischen Schrumpfungsprozess der Stichworterläuterungen in den Lexika der 1870er und 1880er Jahre“. Den historischen Bürgerwehren sei eine „Doppelfunktion“ zugedacht worden:

 

„Auf der einen Seite sollte die Einrichtung als Sicherungsorgan für Besitzende und Reiche dienen, um Übergriffe der ärmeren Bevölkerung auf Grundeigentum und Besitz zu verhindern. Auf der anderen Seite sollten Bürgerwehren als bewaffneter Arm der Revolution fungieren. Damit verbunden war ihre Funktion als Verfassungsschutz und machtpolitischer Kontrahent des Stehenden Heeres.“ (Ebd., S. 62)

 

Das Ende der Revolution 1849 bedeutete „das faktische Ende einer autarken Bürgerbewaffnung“. Stattdessen wurde das Militär verstärkt zum einzigen Instrument sozialer und politischer Ordnung auf- und ausgebaut.

Nach dem Ersten Weltkrieg waren bewaffnete nichtstaatliche Gewaltgruppen erneut im Aufwind, insbesondere vor dem Hintergrund der sich zunehmend polarisierenden Lage in Deutschland. Mitglieder der „Wilmersdorfer Bürgerwehr“ waren es beispielsweise, die 1919 die Marxist_innen Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ohne Haftbefehl festnahmen und der Freikorps-Division übergaben, welche die beiden ermordete.

1921 ging aus dem Saalschutz der NSDAP die Sturmabteilung (SA) hervor, die zu ihrer Hochzeit nach der Machtübernahme der NSDAP 1933 mehr als 4 Millionen Mitglieder umfasste. Die SA überzog insbesondere die politischen Gegner_innen der Nationalsozialist_innen mit brutalem Straßenterror. Der Historiker Schmidt (2011) beschreibt diese „Straßenpolitik“ als „breites Spektrum physisch-symbolischer Auseinandersetzungen auf der Straße und um die Straße“, innerhalb dessen sich „Konflikte zwischen einerseits dem Staat und seinen Institutionen und andererseits denjenigen sozialen Gruppen, die von der Teilhabe an der Herrschaft ausgeschlossen waren“, vollzogen. Dem folgend strebten verschiedene politische Akteure damals danach, „den öffentlichen Raum zu besetzen oder zu behaupten – und folgen dabei symbolpolitischen Strategien“. Die kommunistischen und faschistischen Bewegungen nach dem Ersten Weltkrieg traten als neue Gruppen im Kampf um die Straße in Erscheinung. Insbesondere die Nationalsozialist_innen betrachteten die Straße als ihr zentrales Handlungsfeld, während die Kommunist_innen auch andere „Schauplätze von Politik im Blick hatten, insbesondere den Betrieb“. So hieß es in einem Hitlerbefehl für die SA aus dem Jahr 1926: „Wir haben dem Marxismus beizubringen, daß der künftige Herr der Straße der Nationalsozialismus ist, genauso wie er einst der Herr des Staates sein wird“. Der Straßenterror der SA führte in eine Gewaltspirale, in der sich sowohl die Aktionen der politischen Gegner_innen als auch das Handeln der Polizei radikalisierte. Nach der Machtübernahme der NSPAP erhob Reichsminister Göring Teile von SA und SS zum Organ des Staates: Als „Hilfspolizei“ wurden sie weiterhin zur Verfolgung politischer Gegner_innen eingesetzt (Benz, 2000, S. 21).

In der Nachkriegszeit verschwanden die zivilen Ordnungsgruppen hierzulande weitgehend aus der Öffentlichkeit. In einigen westeuropäischen Staaten wurden aus Furcht vor einem kommunistischen Umsturz und der Invasion der Sowjetunion von Geheimdiensten geheime, parastaatliche Netzwerke von Zivilist_innen geschaffen, die im Fall der Fälle „hinter feindlichen Linien“ operieren sollten. Dazu wurde bisher kaum seriöse Forschung betrieben.

 

Bürgerwehr-Boom im Januar 2016

 

Wie viel haben nun heutige Formationen, die sich als Bürgerwehr bezeichnen, mit den unterschiedlichen historischen Vorgängern gemeinsam? Anders als im 19. Jahrhundert, als Bürgerwehren auf Erlass zur Bewaffnung gegründet wurden, entstehen die modernen Bürgerwehren der letzten Jahre meist ohne Auftrag der Herrschenden und oft sogar entgegen den ausdrücklichen Warnungen von Politik und Polizei, bei der das zentrale Gewaltmonopol liegt. Die selbst autorisierten Bürgerwehr-Gruppen verfügen über keine rechtlichen Privilegien oder Sonderstellungen. Vielfach verfolgen sie nicht sicherheitsbezogene Ziele, sondern versteckte und häufig politische.

Beispiele für Bürgerwehren finden sich seit 2013 gehäuft in der medialen Berichterstattung: Die ZEIT informierte im Mai 2014 über Bürgerwehren, in denen sich unter anderem „Rechtsextreme, Blockwarte und Schlägertypen“ sammeln würden. Mehrfach, schreibt die Zeitung, seien „freiwillige Ordnungshüter schon außer Kontrolle“ geraten. So standen in Neuruppin mehrere Menschen vor Gericht, denen vorgeworfen wird, „zwei polnische Erntehelfer verprügelt und stundenlang festgehalten [zu] haben, weil sie sie des Einbruchs verdächtigten“. Vor allem auf Facebook präsentieren und vernetzen sich zahlreiche Gruppen, die sich Bürgerwehr nennen.

2015 und insbesondere im Januar 2016 nahm die Zahl von Zusammenschlüssen, die sich zum Beispiel „Bürgerwehr Hannover“, „Freikorps Bürgerwehr Selbstschutz der Patrioten und unserer Familien“ oder „Düsseldorf passt auf“ nennen, sprunghaft zu. Die kriminellen und gewaltsamen Vorfälle in der Silvesternacht in Köln wirkten für die Gründung von Bürgerwehren als Initialzündung.

In dieser Nacht kam es bei großen Menschenansammlungen zu zahlreichen sexuellen Übergriffen, Körperverletzungen und Eigentumsdelikten. Der Polizei gelang es lange nicht, den Betroffenen zu Hilfe zu kommen. Öffentlich verschwieg sie die Vorfälle zunächst komplett und berichtete in einer Pressemitteilung, die Silvesterfeierlichkeiten seien „weitgehend friedlich“ verlaufen. Erst später wurden Details der Geschehnisse auch seitens der Polizei öffentlich gemacht. In sozialen Netzwerken kursierten da bereits hoch emotionale Schilderungen und Schuldzuweisungen gegenüber Geflüchteten, Politik und Polizei. Mehr als 1.000 Strafanzeigen zulasten von 1.108 Opfern und Geschädigten aus der Silvesternacht lagen Anfang Februar 2016 bei der Kölner Polizei vor. Bis Mitte Februar wurden 73 Beschuldigte ermittelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stammen die meisten Verdächtigten aus Marokko und Algerien. Auch aus anderen Städten wurden Übergriffe gemeldet.

Rechtsextreme und rechtspopulistische Akteure haben die Ereignisse und die Betroffenen instrumentalisiert, um alle „Flüchtlinge“ pauschal vorzuverurteilen. Dadurch blieben andere Ursachen und Einflussfaktoren für die Eskalation der Ereignisse in Köln unberücksichtigt. Pauschalisierungen, die Angehörige einer sozialen oder ethnischen Gruppe für das Handeln anderer Angehöriger dieser Gruppe in „Sippenhaft“ nehmen, sind ohnehin unzulässig und nicht zu rechtfertigen. Besonders deutlich zeigt sich das rassistische und instrumentelle Ausbeuten der Ereignisse für politische Ziele, die nichts mit den Vorkommnissen zu tun haben, wenn geflüchtete Menschen und die Asylpolitik der Bundesregierung generell mit den Taten in Verbindung gebracht werden. Die absolute Mehrzahl der Menschen, die 2015 nach Deutschland flüchtete, stammt aus Syrien. Von den 73 Tatverdächtigen der Kölner Silvesternacht kommen nur drei aus Syrien – ebenso viele Deutsche sind unter den Beschuldigten. Unbeeindruckt von den Fakten nutzen Rechtsextreme, Rechtspopulist_innen und andere Rassist_innen die Ereignisse, um gegen alle Geflüchteten zu hetzen.

 

„Wer Straftaten begeht, der wird wegen dieser Taten verfolgt. Dabei ist es wie gesagt völlig egal, aus welchem Land diese Person stammt. Und um auch das noch einmal festzuhalten: Der Anteil der Straftäter unter den Flüchtlingen ist nicht größer, als es etwa bei Einheimischen der Fall ist.“ (Udo Küch, Chef der Sonderkommission Asyl der Kriminalpolizei Braunschweig)

„Neonazis oder Rechtspopulist_innen geht es nicht um diese Ängste oder eine Auseinandersetzung damit. Sie instrumentalisieren diese Ängste. Sie agitieren emotional und propagieren ihre rassistischen Weltbilder. Dabei benutzen sie alte und weit verbreitete Mythen über ‚den fremden, sexuell übergriffigen Mann‘. Und sie erfinden neue Geschichten, in denen diese Bilder wieder auftauchen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Tatsachen, vielmehr um Erfundenes und um Projektionen dieser Ängste.“ (Radvan et al., S. 4)

 

Der Kriminologe Feltes attestiert: „Nach der Kölner Silvesternacht ist von der Politik und auch von den Medien eine Hysterie losgetreten worden.“ Diese stehe in keinem Verhältnis zur kriminalistischen Wirklichkeit. „Der Großteil von Gewalt und sexueller Gewalt passiert in den Familien. Siebzig bis achtzig Prozent passieren zu Hause“.

Zahlreiche Aktivist_innen, Journalist_innen, Politik_inner, Wissenschaftler_innen, Künstler_innen und andere schlossen sich dem antirassistischen und feministischen Aufruf „#ausnahmslos. Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer.“ an (www.ausnahmslos.org). Sie kritisieren: „Der konsequente Einsatz gegen sexualisierte Gewalt jeder Art ist unabdingbar und von höchster Priorität. Es ist für alle schädlich, wenn feministische Anliegen von Populist_innen instrumentalisiert werden, um gegen einzelne Bevölkerungsgruppen zu hetzen, wie das aktuell in der Debatte um die Silvesternacht getan wird. Sexualisierte Gewalt darf nicht nur dann thematisiert werden, wenn die Täter die vermeintlich ‚Anderen‘ sind: die muslimischen, arabischen, Schwarzen oder nordafrikanischen Männer – kurzum, all jene, die rechte Populist_innen als ‚nicht deutsch‘ verstehen.“

 

Wie die Abbildung 1 (siehe PDF) zeigt, nahm die öffentliche Virulenz von Bürgerwehren nach diesen Ereignissen sprunghaft zu. Die Grafik verdeutlicht, dass sich die Zahl der Anfragen aus Deutschland zum Begriff „Bürgerwehren“ bei Google nach den Ereignissen in Köln verzehnfachte. Seitdem nahm sie jedoch wieder erheblich ab und unterschritt Mitte März 2016 wieder den Stand vom November des Vorjahres.

Bürgerwehr-Gruppen gründeten sich vor allem im Internet. Mitglieder forderten „Rache für unsere Frauen“. Aus dieser Bewegung heraus kam es unter anderem in Köln zu organisierten Gewaltausbrüchen gegen Menschen aus Einwandererfamilien. Angesichts der Gründung von Bürgerwehren in Sachsen und in Düsseldorf titelte der rechte Koppverlag auf seiner Internetseite: „Deutschland erwacht“ – in unmissverständlichem Anklang an den gleichnamigen Propagandafilm der Nationalsozialisten von 1933, in dem die SA verherrlicht wird. Doch nicht alle Bürgerwehren treten derart offensichtlich rechtsextrem in Erscheinung. Zwar ziehen bei vielen Gruppen Personen aus der rechtsextremen Bewegung die Fäden – aber nicht bei allen. Nicht nur aggressiver Rassismus, auch Vertrauensverlust in die Effizienz des staatlichen Gewaltmonopols motiviert Privatpersonen dazu, sich zu Bürgerwehren zusammenzuschließen und auf den Straßen zu patrouillieren – oder zumindest damit zu drohen.

Dabei berufen sich diese Gruppen auf das sogenannte „Jedermannsrecht“ (§ 127 Strafprozessordnung Absatz 1), in dem es heißt:

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Das bedeutet, jede_r Bürger_in darf eine_n Straftäter_in bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ein Recht, Waffen zu tragen oder die Identität von Verdächtigten festzustellen, besteht nicht.

 

Systemerhaltende Selbstjustiz

Vigilantismus: Vom Schutz vor Pferdedieben zur Selbstjustiz

Akteure in Bürgerwehren werden im wissenschaftlichen Sprachgebrauch als Vigilant_innen bezeichnet. Der Begriff taucht bereits im 19. Jahrhundert in den USA auf, zunächst in der Selbstbezeichnung von Gruppen, die sich zur Bekämpfung von Pferdedieben zusammengetan hatten, als „Vigilance Committees“ oder „Vigilant Societies“. Eine allgemeine Definition von Vigilant lautet: „Anhänger einer Bürgerwehr, die das Recht in die eigenen Hände nimmt“ (Akers Chacón/Davis 2007, S. 11). Das lateinische Stammwort vigilans bedeutet „wachsam“; Vigilantismus „ist der Ausdruck für systemstabilisierende Selbstjustiz“. Der Forscher Abrahams (1998) schreibt, der Vigilantismus weist den Staat selbst nicht zurück. Aber der Vigilantismus lebt von der Idee, dass die Legitimität eines Staates von seiner Fähigkeit abhängt, der Bürgerschaft zu jedem Zeitpunkt das Maß an Gesetz und Ordnung zur Verfügung zu stellen, dass sie verlangt (ebd.). Das Auftauchen von Vigilantismus ist demnach ein Misstrauensvotum in die Effizienz eines Staates, nicht in das Konzept des Staates selbst.

 

 

Zunehmende Privatisierung von Sicherheit

 

In der sicherheitspolitischen Debatte erlebt der Ansatz privatisierter Sicherheitskräfte im Zuge des neoliberalen Umbaus der westlichen Gesellschaften immer wieder Konjunkturen. 1996 titelte der SPIEGEL: „Mehr Sicherheit durch private Polizei? Bürger machen mobil“. Die Debatte vor 20 Jahren weist frappierende Ähnlichkeiten mit der heutigen auf – im SPIEGEL war damals zu lesen: „Weil sie der Polizei nicht mehr trauen, schließen sich vielerorts Bürger zu wachsamen Nachbarschaftsinitiativen zusammen oder kaufen sich bei privaten Unternehmen Sicherheit.“ Ein Trend, der sich fortsetzt: Das private Geschäft mit der Sicherheit in Deutschland boomt. Zwischen 1994 und 2014 hat sich die Zahl der privaten Wach- und Sicherheitsunternehmen in Deutschland von knapp 1.700 auf 4.000 mehr als verdoppelt. Diese Entwicklung spiegelt sich in der Zahl der Beschäftigten: Mehr als 185.000 Menschen arbeiteten 2014 bei privaten Sicherheitsunternehmen, 1997 waren es 121.000.

 

Wie die ZEIT berichtet, steigen die Umsätze dieser Firmen „noch viel rasanter“: Im Jahr 2013 setzten Wachdienste in Deutschland 5,2 Milliarden Euro um. Knapp ein Drittel davon stammte aus Aufträgen der öffentlichen Hand, d.h. von Kommunen und Behörden. Darin zeigt sich ein weiterer Trend: Bewachten private Unternehmen vor einigen Jahren „hauptsächlich Gewerbeobjekte und Einkaufszentren oder waren als Personenschützer unterwegs“, werden sie inzwischen verstärkt auch dafür eingesetzt, Botschaften, Abschiebegefängnisse und Asylbewerberheime, Flughäfen, Militäranlagen und sogar Atomkraftwerke zu sichern, wie die ZEIT berichtet. Ursächlich dafür ist, dass die Polizei unterbesetzt ist und den Kommunen das Geld fehlt, um eigene Sicherheitsmitarbeiter_innen zu beschäftigen. Private Anbieter bewegen sich häufig im Niedriglohnsektor und sind damit wesentlich billiger als der öffentliche Dienst. Sie sind schlechter ausgebildet und werden kaum überprüft. Kein Wunder, dass es immer wieder zu Berichten über rassistische Beleidigungen und Übergriffe durch private Sicherheitsbedienstete kommt. Gerade der Einsatz in sensiblen Bereichen erfordert hohe fachliche, soziale, interkulturelle, sprachliche und bisweilen sozialpädagogische Kompetenzen – und das bei einem meist miserablen Gehalt. Oft sind die dafür nicht ausgebildeten Wachbediensteten vor Ort die einzigen Ansprechpartner_innen für Geflüchtete. Anstatt die staatlichen Behörden mit ausreichend qualifiziertem Personal und ausfinanzierten Jobs auszustatten, fließen Millionen Euro Steuergeld in die Kassen privater Sicherheitsfirmen.

Diese Unternehmen stoßen in die Lücke, die der Stellenabbau bei der Polizei in einigen Bundesländern hinterlässt. Zwischen 2008 und 2014 wurden vor allem in den ostdeutschen Ländern Stellen von Polizeibeamt_innen gestrichen. Diese, beklagen Polizeivertreter_innen, fehlen nun, etwa um die Registrierung von Geflüchteten sowie den Schutz von Asylunterkünften vor rassistischen Demonstranten und Gewalttäter_innen zu gewährleisten. Allein im Jahr 2015, berichtet der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Malchow, haben Polizist_innen in den Bundesländern insgesamt knapp zehn Millionen Überstunden angesammelt. Daher müssten, so der Gewerkschafter, eigentlich bundesweit zusätzlich 9.000 Polizeibeamt_innen eingestellt werden. Sicherheitspartnerschaften und Bürgerwehren, die den Mangel an Polizeibeamt_innen kompensieren sollen oder vorgeben, dies zu tun, werden daher auch von der GdP als „Billiglösung“ kritisiert.

Der Rückzug des Sozial- und Rechtsstaates von seinen Kernaufgaben in den vergangenen Jahrzehnten betrifft nicht nur den Bereich der öffentlichen Sicherheit, sondern auch die Fürsorge, Pflege und Wohlfahrt. Neben dem Stellenabbau bei der Polizei zeigt er sich in der Privatisierung und Prekarisierung sozialer Dienstleistungen, von Pflegetätigkeiten und pädagogischem Personal. Problemverschärfend wirkt, dass diese Entwicklungen auf neue Unsicherheiten in der Gesellschaft treffen.

Vor allem der islamistische Terrorismus nach dem 11. September 2001 und deren Folgeattentate in Europa führten zu einer starken Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls. Die Anschläge des sogenannten Islamischen Staates (IS) in Frankreich 2015 und Deutschland 2016 und die Zunahme rechtsextremer Gewalt steigern die Verunsicherung. Law and Order-Versprechen der Politik tragen dazu bei, sicherheitszentrierte Ansprüche zu fördern, die auch deswegen nicht umzusetzen sind, weil sie den Trends von „Outsourcing“, Privatisierung und Prekarisierung von öffentlichen Aufgaben entgegenlaufen. Insofern ist die Kritik von Polizeigewerkschaften nachvollziehbar, die über Personalmangel und Stellenabbau klagen, während der ehemalige Innenminister Friedrich die Sicherheit zum „Supergrundrecht“ erklärte.

Die bestehenden Defizite in diesen Bereichen wurden besonders sichtbar an den gewaltigen Problemen bei der Versorgung, Unterbringung und Registrierung der Geflüchteten, die 2015 nach Deutschland gekommen waren. In dem Jahr sind so viele Menschen vor den weltweiten Konfliktherden – vor allem aus Syrien – nach Europa und Deutschland geflohen wie seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mehr. Die Politik reagierte vielfach überrascht, unvorbereitet und überfordert auf die Ausnahmesituation. Logistisch und finanziell stellte die rasche Unterbringung, Versorgung und Integration der Geflüchteten viele Kommunen und Landkreise vor große Herausforderungen. Eindrucksvoll zeigte sich dann, was Pollack (2004) als „Renaissance“ von Zivilgesellschaft zusammenfasst. Versorgungslücken, die mit der Beschneidung des Sozialstaates einhergehen, wurden durch bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt ausgefüllt: Ohne das massenhafte Engagement ehrenamtlicher Helfer_innen im Sommer 2015 wäre die Erstversorgung und Unterstützung der Bedürftigen vielerorts zusammengebrochen.

Die Überforderung staatlicher Institutionen wird von Teilen der Zivilgesellschaft als Staatsversagen gedeutet. Sehr viele Menschen reagieren auf dieses „Versagen von oben“ durch eine beeindruckende „Willkommenskultur von unten“, indem sie Geflüchtete unterstützen, aufnehmen und für sie spenden. Auf dieses Staatsversagen reagieren aber nicht nur jene Kräfte der Zivilgesellschaft, die in humanistischer Absicht bei der Versorgung und Aufnahme helfen wollen. Insbesondere die faktische Außerkraftsetzung des Schengener Abkommens und der Dublin III-Verordnung führen nicht nur zu Irritationen in der internationalen Politik, sondern wurden auch gedeutet als Überforderung der staatlichen Institutionen darin, geltendes Recht umzusetzen. Besonders drastisch für einen demokratischen Politiker gebärdete sich der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer in der Ausnahmesituation: Er drohte öffentlich mit „Notwehr“. Damit goss er Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sich dazu berufen sehen, trotz fehlender Autorisierung hoheitliche Aufgaben zu übernehmen, die ihrer Meinung nach von den Behörden nicht mehr ausreichend gewährleistet werden können. Die als Krise wahrgenommene Situation dient für die gewaltbilligende bis offen gewalttätige Selbstermächtigung von Personen als Rechtfertigung, gegen die vorgebliche „Bedrohung“, „Gefährdung“ oder Veränderung bestehender Verhältnisse vorzugehen und sich für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Gesellschaft einzusetzen – insbesondere für ihre ethnisch homogene Zusammensetzung. Weil dem Staat nicht mehr die nötige Effizienz oder Fähigkeit zugetraut wird, den Anforderungen der Vigilant_innen nachzukommen, sehen sie sich dazu legitimiert, das Recht – beziehungsweise das, was sie für Recht halten – in die eigene Hand zu nehmen. Das kann leicht zur Gewalt führen: zum einen in eskalierenden Konfrontationen, in denen Mitglieder von Bürgerwehren auf vermeintliche oder tatsächliche Straftäter_innen stoßen können, zum anderen – und derzeit vorrangig – zum sprunghaften Anstieg von Gewalttaten vor allem gegen Geflüchtete und Asylunterkünfte.

 

Internationaler Kontext

 

Bürgerwehren gab und gibt es nicht nur in Deutschland. Unter anderem existieren in Finnland, Dänemark, Griechenland und in Ungarn ähnliche Gruppen. Auch in den USA haben solche Gruppen eine lange und blutige Geschichte. Die bekannteste ist die des rassistischen Ku-Klux-Klans, dessen Ziel es ist, die „weiße Vorherrschaft“ (White Supremacy) aufrechtzuerhalten und die Schwarzen unter Kontrolle zu halten. 2004 wurde im amerikanischen Bundesstaat Arizona das sogenannte Minuteman Project gegründet, um mittels privater Patrouillen illegale Grenzübertritte durch mexikanische Einwanderer_innen zu verhindern. Der Initiator James Gilchrist dazu: „Wir müssen unsere Heimat schützen, die durch Horden einfallender illegaler Ausländer ausgeplündert wird“. Gruppen wie Minuteman oder der Ku-Klux-Klan, so die amerikanischen Historiker Akers Chacón und Davis (2007), versuchen, das „Anrechtsdenken“ der im Inland Geborenen zu bekräftigen und die Unterordnung migrantischer Communitys bzw. von People of Color aufrechtzuerhalten: Ihr Hauptziel sei der Schutz weißer Privilegien. Hinter dem vorgeblichen Ziel der Aktivist_innen, die unregistrierten Migrationsbewegungen in die USA zu erfassen, stand noch ein größeres Ziel, wie Chavez (2007) analysiert: Es sollte ein Spektakel produziert werden, um öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen und so die Migrationspolitik des Bundesstaates zu beeinflussen. Chavez sieht die Grenzkontrollen des Minuteman Project als Ausübung von Macht, die die rechtliche Grenze zwischen „Bürgern“ und den „Anderen“, d.h. den „illegalen Fremden“, definiert. Subjekt dieses Spektakels sind die „Illegalen“, die durch die Grenzüberschreitungen das herrschende Gesetz verletzen und durch diese Handlung in den Augen der Vigilant_innen die Privilegien der Staatsbürgerschaft infrage stellen. Minuteman sei es darum gegangen, Macht auszuüben, um die Privilegien und Reinheit der Staatsbürgerschaft sowie die Integrität des Nationalstaates zu bewahren.

 

Verteidigung von Privilegien

 

Um den Ausschluss von als „fremd“ Angesehenen und die Aufrechterhaltung der Autorität des Nationalstaates geht es auch den neuen deutschen Bürgerwehren und bei chauvinistischen Protestmobilisierungen wie PEGIDA; freilich mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Ursächlich für die sich in diesen Gruppen äußernden Anspruchspositionen als „Einheimische“ ist vor allem die subjektive Angst davor, ökonomisch oder sozial benachteiligt zu sein oder zukünftig benachteiligt zu werden und Alltagsprivilegien zu verlieren. Diese Privilegien bestehen beispielsweise in den „Freiheiten“ dazu, Angehörige schwächerer Gruppen abzuwerten, zu diskriminieren und ihnen die Teilnahmeberechtigung an der Gesellschaft zu bestreiten.

Auch innerhalb demokratischer Gesellschaften bestehen objektiv Ungleichheiten und Benachteiligungen für Bürger_innen, die zu Frustrationen führen und die an „Fremden“ als Sündenbock abreagiert werden können. Dieser Sachverhalt verweist auf einen tief greifenden Grundkonflikt moderner Gesellschaften und auf die Ursachen des Rassismus. Insbesondere durch die Geflüchteten, die auf der Suche nach Sicherheit und einem besseren, menschenwürdigen Leben nach Deutschland kommen, wird der Widerspruch zwischen den konstituierenden Grundwerten unserer Gesellschaft und den im Alltag vorhandenen weltweiten und lokalen Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten und Feindschaften sichtbar. Diese Asymmetrien gab es immer, doch durch die historisch großen Migrationsbewegungen werden die weltweiten Ungerechtigkeiten, die Relativität und Verletzlichkeit von Frieden und Wohlstand „vor der eigenen Haustür“ sichtbar. Aus den „Sorgen“ vieler Bürger_innen spricht daher auch das Bedürfnis, die eigenen Privilegien und den eigenen Wohlstand in einer reichen Gesellschaft gegen die zu verteidigen, die weniger haben und denen, den egalitären Grundwerten unserer Gesellschaft zufolge, das Recht auf gleiche Chancen auf Wohlstand und Glück zusteht wie den „alten Deutschen“.

Seinen rechtlichen Ausdruck findet dieser Anspruch im exklusiven Charakter der Staatsbürgerschaft. Im politischen Alltag wird der Ausschluss aus dem Kreis der Gleichberechtigten zudem häufig völkisch-nationalistisch, d.h. unter Bezug auf die Abstammung von Menschen, interpretiert. Diese rassistischen Deutungen widersprechen den Grund- und Menschenrechten.

Die Inszenierung der Bürgerwehren zielt unter anderem darauf ab, neu Dazukommende vom privilegierenden Bürgerstatus und dem damit verbundenen Anrecht auf gleiche Teilhabechancen auszuschließen. Dieses Motiv spielt auch bei anderen rassistischen und rechtspopulistischen Protesten, etwa bei PEGIDA und bei der AfD, eine bedeutsame Rolle. Es ist ein sozialpsychologisches Paradox, dass verunsicherte Bevölkerungsteile sich in der Geschichte immer wieder gegenüber den Schwächeren abgrenzen und gegen diese vorgehen, anstatt etwa Umverteilung von denen zu fordern, die tatsächlich etwas abgeben könnten, um die Gesellschaft gerechter zu machen. Im Januar 2016 ergab eine Untersuchung von Oxfam, dass 62 Einzelpersonen genauso viel besitzen wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung. Deutschland weist dabei nicht nur die höchste Vermögensungleichheit in der Eurozone auf, sondern auch eine weiter zunehmende Lohnspreizung: Die Armen werden ärmer und die Reichen reicher. Aufgrund des autoritären Momentes („nach oben buckeln, nach unten treten“) wirken Rassismus und Vigilantismus verschleiernd und systemstabilisierend für die soziale Ungleichheit in der Gesellschaft.

Gegen diesen autoritären Mechanismus sind auch Menschen aus Einwandererfamilien nicht immun. Insbesondere in den alten Bundesländern beteiligen sich ebenfalls Menschen, die aus Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland kamen, an asylfeindlichen Protesten. Sie haben oft einen jahrelangen, erfolgreichen Integrationsprozess hinter sich und sehen ihre mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Privilegien durch Geflüchtete bedroht. Auch die Anerkennung ihrer Integrationsleistung seitens der deutschstämmigen Mehrheitsbevölkerung können sie durch die bisweilen unverhohlen fremdenfeindliche öffentliche Debatte und den erstarkten Rechtsextremismus als bedroht empfinden. Ein Mechanismus für integrierte Menschen aus Einwandererfamilien kann es dann sein, sich den scheinbaren Mehrheitspositionen der einheimischen Bevölkerung anzuschließen und sich nach unten abzugrenzen, auch aus der Befürchtung heraus, selbst (wieder) zum Opfer von Diskriminierung zu werden. Diese Angst ist nicht unberechtigt, denn viele Rechte nutzen die Migrationsdebatte für pauschale rassistische Abwertungen von Menschen aus Einwanderfamilien. So beispielsweise der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Höcke, der sich wiederholt gegen die Integration von „Fremdstämmigen“ ausgesprochen hat. Hinzu kommt, dass selbstverständlich auch Menschen aus Einwandererfamilien von politischer Unzufriedenheit und Verunsicherung betroffen sind. Russische Staatsmedien befördern dies mitunter durch Fehlinformationen und Angstmache.

Die sozialen Mechanismen, die beispielsweise in Gestalt von Bürgerwehren konkret werden, sind widersprüchlich. Zwar stabilisieren sie im Ergebnis die Machtverhältnisse zwischen sozialen Gruppen innerhalb der Gesellschaft, gleichzeitig negieren sie jedoch das staatliche Gewaltmonopol und die offiziell gültigen Werte der Demokratie. Durch Straf- und Gewalttaten von Vigilant_innen wird der Staat zum Handeln gezwungen. Oftmals tun sich Vertreter_innen und Institutionen des Staates jedoch schwer dabei, den nötigen Nachdruck in der Verfolgung und Verurteilung von vigilantistischen Täter_innen an den Tag zu legen. Darum stehen sich Vigilant_innen und Staatsgewalt in der Regel öffentlich als Gegner_innen gegenüber, wenngleich es im Alltag durchaus zu wechselseitigen Sympathien und Kollaborationen kommen kann.

 

In der Gewaltspirale

 

Der renommierte Terrorismusforscher Peter Waldmann (2011) brachte den Begriff des Vigilantismus im Zusammenhang mit rassistischer Gewalt auch in die deutschsprachige Debatte ein. Typisch für vigilantistische Gewalttäter_innen ist es demnach, vorzugeben, am Staat vorbei, unter Verletzung der Gesetze, die bestehende soziale Ordnung zu schützen. Dies bezeichnet Waldmann als „rechtsradikalen oder vigilantistischen Terrorismus“. Für den Vigilantismus ist demnach zweierlei wesenhaft:

 

  1. Er zielt nicht auf eine grundlegende strukturelle Veränderung ab, sondern hat sich die Verteidigung des Status quo auf die Fahnen geschrieben oder sogar die „Rückkehr zu vermeintlich solideren Verhältnissen und besseren Strukturen wie dem Führerprinzip, der Abschaffung der Parteien und vor allem die Ausweisung der Migranten“.
  2. Der Vigilantismus richtet sich „nicht primär gegen die Regierung und das politische System, sondern gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen“. Nur ausnahmsweise, „wenn die Regierung gemeinsame Sache mit den ‚Feinden‘ des Volkes macht oder gar in deren Hände gefallen zu sein scheint“, glauben Vigilant_innen bzw. Rechtsextreme sich dazu legitimiert, mit Gewalt gegen sie vorzugehen.

 

Vigilantismus lebt von der Anwendung von Gewalt beziehungsweise von der Drohung, Gewalt anzuwenden. Der Soziologe Popitz schreibt: „Drohungen steuern das Verhalten, weil sie Furcht, Versprechungen, weil sie Hoffnungen erzeugen.“ (Popitz 1992, S. 79) Machtverhältnisse, wie sie etwa zwischen „Einheimischen“ und „Fremden“, zwischen „Etablierten“ und „Außenseitern“ bzw. zwischen Mehrheit und Minderheit bestehen, resultieren unter anderem aus der Wirkungsmacht von Ausschluss, Abwertung und Drohungen. Dies gilt im Besonderen für die selbst ernannten neuen Bürgerwehren, die mit der Drohung auftreten, dem Staat das Monopol legitimer Gewaltausübung strittig zu machen. Die Selbstinszenierung als Bürgerwehr ist eine Form des unkonventionellen Protestes. Noch stärker als beispielsweise bei Demonstrationen – die mitunter durchaus auch eine „Aura der Gewalt“ (Virchow) begleitet – wohnt dieser Form des Protestes die Androhung von Gewalt zur Sozialkontrolle inne. Diese Bürgerwehren tragen damit dazu bei, bei stigmatisierten Gruppen, insbesondere bei Geflüchteten, Angst zu schüren, um deren Außenseiterposition symbolisch und öffentlichkeitswirksam zu manifestieren.

 

Vigilantistische Gewalt

 

Die Selbstinszenierung der Bürgerwehren nach der Kölner Silvesternacht reiht sich ein in die Eskalation rassistischer Gewalttaten gegen Geflüchtete und Asylunterkünfte im Jahr 2015. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes sowie der Amadeu Antonio Stiftung und von Pro Asyl gab es im 2015 mehr als 1.000 Angriffe auf Asylunterkünfte. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Verfünffachung. Nicht nur die Zahl, auch die Schwere und der Organisationsgrad der Attacken haben zugenommen. Neben spontanen Taten zählen vorbereitete Sprengstoffanschläge und Tötungsversuche zum Gewaltrepertoire. Nur ein geringer Teil der Angriffe können aufgeklärt werden.

Viele Täter_innen rechtfertigen Gewalttaten über eine konstruierte Notwehrsituation: Zum Schutz „ihres Volkes“ sehen sie sich zur Anwendung von Gewalt berechtigt. Diese völkische Inszenierung zur Legitimation von Diskriminierung und Gewalt wird begünstigt durch die aufgeheizte mediale und öffentliche Debatte und die Aufwertung subjektiver „Sorgen“ zu objektiven Argumenten der politischen Auseinandersetzung. So wird der Zuzug Geflüchteter in der Wahrnehmung vieler Menschen unmittelbar als Beeinträchtigung der Sicherheit wahrgenommen. Noch bevor die Bürgerwehren Schlagzeilen machten, wurde über steigende Waffenkäufe in Deutschland im Zusammenhang mit der Migrationsbewegung berichtet. So sei beispielsweise der Verkauf von Pfefferspray um 600 Prozent angestiegen. Die Angaben sind mit großer Vorsicht zu interpretieren: Einerseits gibt es tatsächlich Bürger_innen, die Geflüchtete als Bedrohung sehen und sich daher mit dem Ziel bewaffnen, ihr Sicherheitsempfinden zu verbessern. Rechte Akteure heizen mit Gerüchten und Lügen diese Verunsicherung an. Andererseits hat die Zahl gewalttätiger Proteste in Deutschland und Europa zugenommen: Auch die Polizeibehörden rüsten daher verstärkt auf und haben einen höheren Bedarf an Pfefferspray. Dies gilt ebenso für die privaten Sicherheitsunternehmen, die für die Sicherheit in Unterkünften für Asylsuchende sorgen oder zum Schutz von Journalist_innen beispielsweise bei Demonstrationen von PEGIDA und AfD eingesetzt werden. Anzunehmen ist darüber hinaus, dass auch Menschen, die (potenziell) betroffen sind von rassistischen und rechten Gewalttaten, zum Selbstschutz aufrüsten – gerade vor dem Hintergrund der enormen Zunahme rechtsextremer Angriffe. Eine Untersuchung zu den Erfahrungen und Bewältigungsstrategien von Betroffenen rechter Gewalt in Thüringen ergab, dass knapp ein Drittel der Befragten seit der Gewalterfahrung „immer“ Gegenstände zu Verteidigung bei sich trägt (Quent et al. 2014).

 

Aufrüstung der Gesellschaft

 

Und noch eine Gruppe in der Gesellschaft rüstet massiv auf: Rechtsextreme Unternehmer_innen profitieren von der alarmistischen Stimmung nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich. Nach den Übergriffen von Köln organisierten rechtspopulistische und rechtsextreme Akteure öffentliche Verteilaktionen von Pfefferspray an Frauen. Internetversandhandel, die von Rechtsextremen geführt werden, erwirtschaften mit solchen Gegenständen Gewinne: Beispielsweise heißt es auf den Seiten des Onlineversandes des stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden in Thüringen Thorsten Heise zu Pfefferspray: „Auf Grund der starken Nachfrage, die wohl durch die Asylkrise entstanden ist, haben wir zur Zeit eine längere Lieferzeit. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.“

Dies zeigt die perfide Choreografie der Inszenierung als Bürgerwehr von Rechtsaußen: Gerüchte und Falschdarstellungen, vermeintliches Staatsversagen und tatsächliche Fälle von Kriminalität durch Geflüchtete führen zu einer Erosion des Sicherheitsgefühls. Dabei nimmt vor allem rassistische Gewalt zu. Es kommt zur inneren Aufrüstung mit steigendem Absatz von Selbstschutzartikeln. In den Medien wird berichtet, dass der Verkauf von Waffen zunimmt, was – unabhängig von den tatsächlichen Ursachen – einer selbsterfüllenden Prophezeiung gleichkommt: So wird der Eindruck verstärkt, die Sicherheit sei bedroht und private Schutzvorkehrungen notwendig. Rechtsextreme nutzen die Debatte, um sich als wachsame Bürger_innen zu inszenieren. Durch diesen Alarmismus treiben sie zugleich den Absatz von Waffen in die Höhe, womit sie neue Schlagzeilen über die zunehmende Verunsicherung produzieren. Dabei entsteht bei vielen Menschen schon aufgrund des tendenziösen Sprachgebrauchs über die „Flüchtlingskrise“ der Eindruck, Geflüchtete stellten pauschal eine Krise und damit eine Gefahr für die Sicherheit dar.

Diesen Kreislauf gilt es zu durchbrechen, um aus der Gewaltspirale auszusteigen. Dafür tragen Politik, Polizei, Medien und die demokratische Zivilgesellschaft Verantwortung.

 

Zielrichtungen vigilantistischer Gewalt

 

Gewalttätige Aktionen der Vigilant_innen lassen sich in drei Kategorien einteilen: Vigilantismus erster Ordnung adressiert schwache Gruppen und solche, die von relevanten Teilen der Mehrheitsbevölkerung stigmatisiert werden (z.B. Geflüchtete). Vigilantismus zweiter Ordnung wendet sich gegen politische Gegner_innen, die als Bedrohung für das Überleben oder die Erfolge der vigilantistischen Kampagne angesehen werden oder denen vorgeworfen wird, mit den Schwachen beziehungsweise den „Fremden“ gemeinsame Sache zulasten des „Volkes“ zu machen. Erst der Vigilantismus dritter Ordnung greift den Staat (und seine Repräsentant_innen) an, weil dieser als komplett in die Hände des „Feindes“ gefallen erscheint, eine Veränderung im Sinne der Vigilant_innen als unmöglich angenommen wird oder weil die vermeintlich „manipulierten“ Organe des Staates für die Vigilant_innen zur Bedrohung werden. Gruppendynamiken und Interaktionsprozesse zwischen Kontrahent_innen können dazu führen, dass sich die Gewalt vom sozialen auf den politischen Bereich verschiebt – vor allem dann, wenn der Staat droht, in einer für die Vigilant_innen unerträglichen Weise Partei zu ergreifen für die schwachen Gruppen oder gegen ihre positive Bezugsgruppe.

Im Fadenkreuz vigilantistischer Gewalttäter_innen stehen Angehörige schutzloser Gruppen ohne öffentlich-politische Lobby: 2015 waren dies vor allem Geflüchtete. Mit der gestiegenen Zuwanderung durch Fluchtmigration haben zum einen die Gelegenheiten für Gewaltausübung gegen Geflüchtete – insbesondere in ländlichen Regionen – sowie der von Rassist_innen angenommene Handlungsdruck erheblich zugenommen. Zum anderen führt die krisenförmige Debatte über die Herausforderungen der neuen Migration auch zur Politisierung und Legitimierung von Gewalt bei Menschen, die nicht der rechtsextremen Bewegung zuzurechnen sind. Nur etwa ein Drittel der polizeilich ermittelten Tatverdächtigen bei diesen Anschlägen vigilantistischer Gewalt erster Ordnung wurden 2015 vom BKA oder vom Bundesamt für Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnet. Der Brandanschlag auf eine geplante Asylunterkunft in Escheburg in Schleswig-Holstein ist ein Fallbeispiel für einen vigilantistischen Terrorakt, der nicht von einem Anhänger der rechtsextremen Bewegung begangen wurde: Im Februar 2015 steckte ein zuvor unauffälliger Finanzbeamter aus der Nachbarschaft das Haus, das als Unterkunft für Asylsuchende vorgesehen war, in Brand. Vor Gericht, so berichtet unter anderem „Spiegel Online“, betonte der Täter, er habe „geglaubt, […] mit dem Brandanschlag ‚etwas Gutes‘ zu tun“ (Jüttner/Wiedemann-Schmidt 2015). Er habe sich, urteilt die Richterin, „als Beschützer von Frauen und Kindern“ (ebd.) inszeniert und auch während der Verhandlung keine „echte Reue“ (ebd.) gezeigt.

Allerdings werden auch ehrenamtliche Helfer_innen, Fürsprecher_innen und Politiker_innen zum Ziel von Gewalttaten. Vigilantismus zweiter Ordnung umfasst solche Aktivitäten, die sich gegen Akteure richten, die als Unterstützer_innen für schwache Gruppen bzw. als Verräter_innen der vermeintlich homogenen Interessen der etablierten Bevölkerung angesehen werden. Dazu können Repräsentant_innen und andere öffentliche Akteure zählen, die nicht in unmittelbarer Verantwortung staatlicher Institutionen stehen (dann nämlich würde es sich um Vigilantismus dritter Ordnung handeln). Beispielhaft für vigilantistische Gewalttaten zweiter Ordnung sind Angriffe auf Mitarbeiter_innen und Freiwillige unter anderem des Deutschen Roten Kreuzes und des Technischen Hilfswerkes beim Aufbau und Betrieb von Asylunterkünften. Im Sommer 2015 kam es beispielsweise in den sächsischen Städten Dresden und Niederau zu solchen Angriffen. Zu dieser Form des Teilzeitterrorismus zählen auch Angriffe auf Kommunalpolitiker_innen, Parteibüros, Fahrzeuge, wie sie sich im Sommer 2015 im sächsischen Freital gegen einen Kommunalabgeordneten häuften, der sich für die Rechte der Geflüchteten im Ort einsetzt. Tatverdächtig sind Mitglieder der „Bürgerwehr Freital“, welche die Generalbundesanwaltschaft für eine terroristische Organisation hält.

Der Attentäter Frank S., der Henriette Reker, die Kandidatin für das Kölner Oberbürgermeisteramt und zuvor in Köln Zuständige für Integration, am 17. Oktober 2015 mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt hat, wurde in den Medien zitiert mit den Worten: „Ich wollte sie töten, um Deutschland und auch der Polizei einen Gefallen zu tun“. Der vorbestrafte und bekannte Rechtsextremist hat sich also nicht als Freiheitskämpfer inszeniert, sondern als Vollstrecker und Bewahrer, der getan hat, was getan werden musste – als Vigilant. Der Mordversuch an einer Politikerin der bürgerlichen Mitte ist eine Zäsur der rechtsextremistischen Gewalt, die 2015 im Zusammenhang mit der Migrationsdebatte stark angestiegen ist. Die Tat ist beispielhaft für einen Vigilantismus dritter Ordnung, der vorgibt, den Staat vor seinen selbstzerstörerisch wirkenden Vertreter_innen zu schützen. Derartige Anschläge sind derzeit im Vergleich zu vigilantistischen Terroranschlägen erster und zweiter Ordnung die Ausnahme.

 

Typen zeitgenössischer Bürgerwehren

 

Viele der neuen Gruppen, die sich selbst Bürgerwehr nennen, werden von bekannten Akteuren aus der rechtsextremen Bewegung organisiert oder zumindest unterstützt. Bei anderen bleibt unbekannt, wer hinter den Aktivitäten steckt. Insbesondere der weitgehend virtuelle Aktivismus ermöglicht es den Führungspersonen, anonym zu bleiben. Einige Bürgerwehren, vor allem in den alten Bundesländern, werden auch von Menschen aus Einwandererfamilien unterstützt. Neben den Gruppen, die sich seit 2015 verstärkt hier zusammengefunden haben, existieren auch länger bestehende Gruppen der Nachbarschaftshilfe, die zum Teil als Bürgerwehr bezeichnet werden. Die unterschiedlichen Hintergründe und Erscheinungsformen belegen die Notwendigkeit, eine analytische Differenzierung dieser Zusammenschlüsse vorzunehmen, die in ihrer aktuellen Virulenz neuartig sind. Wie bei den meisten sozialwissenschaftlichen Definitionen handelt es sich hierbei um begriffliche Idealtypen, die in der Realität als Mischformen mit spezifischen Schwerpunkten auftreten können.

Bisher gibt es kaum Forschung zur politischen Programmatik von Bürgerwehren in Deutschland. Die folgende Typisierung basiert auf eigenen Analysen und Beobachtungen des Autors und dient als Orientierungshilfe zur allgemeinen Einteilung, Abgrenzung und Einschätzung dieser Zusammenschlüsse. Es ist zu unterscheiden zwischen (1) Korporatistischen Sicherheitsinitiativen, (2) Bürgerwehren als Vehikel für vorpolitische Eigeninteressen, (3) Bürgerwehren als Protestgruppen und (4) Bürgerwehren als rechtsextremen Gewaltgruppen. Hinsichtlich der sich öffentlich präsentierenden und in der Presse betrachteten sind vigilantistische Protestgruppen nach Typ 3 derzeit am häufigsten festzustellen.

 

Typ 1) Korporatistische Sicherheitsinitiativen

 

Sicherheitspartnerschaften

Um die Entstehung nicht autorisierter Bürgerwehren in ihrer Stadt zu verhindern, ist die Bürgermeisterin der brandenburgischen Kommune Nuthetal, Hustig (DIE LINKE), mit einer ungewöhnlichen Idee an die Öffentlichkeit getreten: Die Märkische Allgemeine Zeitung meldete, die Gemeinde plane eine „Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei“. Anders als in den „Bürgerwehren“ würden „Sicherheitspartner“ zuvor polizeilich überprüft und offiziell ernannt, sofern keine Vorstrafen vorhanden sind. Die „Sicherheitspartner“ würden mit Jacken ausgestattet und erhielten „eine kleine Aufwandsentschädigung“. Nach Informationen der Zeitung existieren in Brandenburg seit 1992 solche Sicherheitspartnerschaften. Grundlage dafür ist der Erlass zur „kommunalen Kriminalitätsverhütung“ des Innenministeriums des Landes. 2015 gab es in Brandenburg 70 Sicherheitspartnerschaften mit 418 Aktiven. Diese würden durch Präsenz für ein besseres Sicherheitsgefühl sorgen, dadurch auch Einbrecher_innen abschrecken und zudem Aufklärungs- und Informationsarbeit leisten.

In anderen Bundesländern existieren vergleichbare Initiativen: In Hessen und Baden-Württemberg werden Ehrenamtliche des „Freiwilligen Polizeidienstes“ von Polizist_innen geschult, durch Uniform und Landeswappen ausgewiesen und autorisiert. In Bayern und Sachsen unterstützt die offizielle „Sicherheitswacht“ den Streifendienst der Polizei. Das Engagement in Maßnahmen, die von der Polizei unterstützt werden, ist professioneller und sicherer als die Beteiligung in privaten Bürgerwehren und wird zum Teil sogar finanziell entlohnt.

Für die Gründer_innen und Mitglieder von Bürgerwehren in diesen Bundesländern scheinen die Sicherheitspartnerschaften jedoch keine Alternative zu sein. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass bestehende Vorstrafen hilfspolizeiliche Tätigkeiten unmöglich machen. Vor allem aber eignen sich diese relativ unspektakulären Projekte nicht für die politische Inszenierung.

 

Nachbarschaftswachen

Zu Unrecht in „die rechte Ecke“ gestellt sehen sich auch einige Mitglieder privater Nachbarschaftswachgruppen, die zum Teil schon seit mehreren Jahren bestehen. Im „General-Anzeiger“ ergriff im Januar 2016 Elke Wolber, Initiatorin der „Escher Bürgerhilfe“, das Wort: „Bürgerwehr ist nicht gleich Bürgerwehr“. Nach mehreren Einbrüchen schlossen sich Menschen aus der Nachbarschaft zusammen und gründeten die „Bürgerhilfe Esch“. Dies hat, so Wolber, zu erhöhter Wachsamkeit in der gesamten Gemeinde geführt. Zudem arbeitet die Gruppe mit der Polizei zusammen. Diese käme im Kreis Ahrweiler an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit: „Die Polizei ist unterbesetzt, Stellen wurden gestrichen, Einsatzgebiete vergrößert und qualifizierte Kräfte in anderen Bereichen eingesetzt. Dadurch wird der Ruf der Polizei ruiniert, ohne dass sie dafür kann“, wird die Organisatorin der Bürgerwehr zitiert.

So wie in Deutschland gibt es in vielen westlichen Staaten, vor allem in den USA, ähnliche Nachbarschaftshilfen oder Neighbourhood Watch-Gruppen – also Bürger_innen, die sich insbesondere wegen Wohnungseinbrüchen zusammenschließen. Zu diesem Typ gehören im weiteren Sinne auch die privaten Sicherheitsunternehmen, die als marktförmige Akteure auf die öffentliche Nachfrage nach Sicherheit reagieren und die seit Jahren ein großes Wachstum verzeichnen (s.o.).

 

Zentrale Merkmale und Kritik

 

Die privaten Initiativen für Sicherheit haben mit anderen Formen von Bürgerwehren gemeinsam, dass sie als Reaktion auf wahrgenommene Sicherheitsdefizite entstehen. Dies hängt mit größeren Globalisierungs- und Privatisierungsprozessen zusammen, mit der Kriminalität in Grenzregionen und der Ausdünnung polizeilicher Präsenz insbesondere in ländlichen Gebieten. Gleichwohl sind diese korporatistischen Sicherheitsinitiativen wesenhaft verschieden von anderen Bürgerwehren (der nachfolgend erläuterten Typen 2, 3 und 4) insbesondere im Hinblick auf vier Punkte:

 

  • 1. Die Gruppen kooperieren intensiv mit der Polizei und mit lokalen Behörden.
  • 2. Konkrete Ereignisse im eigenen Sozialraum sind ausschlaggebend für die Gründung der Initiative.
  • 3. Die Gruppen sind vor allem in ihrem Sozialraum aktiv. Außendarstellung und Unterstützungswerbung in sozialen Netzwerken finden in der Regel nicht statt.
  • 4. Die Gruppen verfolgen keine explizit politische Agenda; bestenfalls treten sie für eine höhere Präsenz der Polizei ein.

 

Motiv für das Engagement dieser Gruppen ist die Leitfrage: Wie können wir Kriminalität in unserem Sozialraum verhindern? Die Initiativen arbeiten nicht mit den Bürgerwehren der folgenden Typen zusammen.

Diese korporatistischen Sicherheitsinitiativen verfolgen keine rechtsextremen Ziele. Ehrenamtliche Sicherheitsgruppen, die mit der Polizei kooperieren, unterscheiden sich in ihren Motiven, Absichten, ihrer Struktur und Zusammensetzung von selbst organisierten Bürgerwehren. Doch sie deuten einen Vertrauensverlust in die Effizienz Staatsgewalt an: Sie stellen eine Reaktion auf ein beschädigtes Sicherheitsempfinden bei Bürger_innen dar und machen deutlich, dass die Polizei in einigen Regionen nicht in der Lage ist, die von der Bürgerschaft gewünschte Präsenz zu zeigen. Der Münchner Kriminologe Kölbel kritisiert beispielsweise die bayerische „Sicherheitswacht“, da mit ihr die Gefahr einhergeht, dass „das Gewaltmonopol des Staates erodiert“. Vor dem Hintergrund des Stellenabbaus bei der Polizei und wachsender Aufgaben für die Beamt_innen ist diese Form der Privatisierung von Sicherheit das Resultat eines Gesellschaftsmodells, in dem sich der Staat zunehmend aus öffentlichen Aufgaben zurückzieht.

 

Was tun? Ein fiktives Beispiel

In Kommune A kommt es verstärkt zu Wohnungseinbrüchen. Aufgrund der abgelegenen ländlichen Lage findet kein regelmäßiger polizeilicher Streifendienst statt. Bei einer Versammlung entschließen sich Bewohner_innen in Zusammenarbeit mit Gemeindeverwaltung und der zuständigen Polizei, zu sensiblen Zeiten im Ort zu patrouillieren und ungewöhnliche Ereignisse zu protokollieren. Die Freiwilligen lassen sich von der Polizei beraten. Behörden, Medien und zivilgesellschaftliche Akteure können keinen Hinweis darauf finden, dass Mitglieder der Gruppe unter der Hand andere Ziele, wie beispielsweise eine politische Agenda, verfolgen. In der Folge nehmen die Einbrüche im Ort A zwar ab, steigen dafür aber in der Nachbargemeinde an. Politische Parteien nehmen diese Entwicklung zum Anlass, um eine öffentliche Debatte über die Zukunft im ländlichen Raum zu führen.

 

 

Typ 2) Bürgerwehren als Vehikel für vorpolitische Eigeninteressen

 

Auf der lokalen Ebene können sich die vorgeblichen Leitmotive für die Inszenierung als Bürgerwehr unterscheiden. Den Anstrich als „Hilfspolizei“ und die damit verbundene Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols sowie der darin zum Ausdruck kommende Anspruch darauf, in einem bestimmten Gebiet „auf der Straße“ Sozialkontrolle und damit Macht auszuüben, können unterschiedlichen Interessen dienen. In vielen Fällen verbirgt sich dahinter eine politische Kampagne rassistischer und rechtsextremer Akteure – diese werden als Typen 3 und 4 gesondert betrachtet.

Mitunter stehen hinter den Bürgerwehren Gruppen, deren wahre Motive weder in der Kriminalitätsprävention noch in politischer Agitation bestehen. Beispielsweise berichtete die Ulmer Polizei, dass sich in Tuttlingen Mitglieder einer Rockergruppe als Bürgerwehr in Szene gesetzt haben. Die Gruppe habe sich als Beschützer der Schwachen und Frauen präsentiert und dadurch „Werbung in eigener Sache gemacht, […] um sich in einem besseren Licht darzustellen“. Eine andere Bürgerwehr in Ulm, so der Pressesprecher der Polizei, kommt aus dem Fußballfanmilieu. Der Polizist gibt zu bedenken, dass allgemein die Gefahr bei solchen Gruppen groß ist, „dass die Leute ganz andere Interessen verfolgen“. Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Jäger (SPD), warnte davor, dass sich in Bürgerwehren auch Rechtsextremist_innen und Kriminelle organisieren. So fand sich in Bielefeld eine Gruppe aus bewaffneten Hooligans, Türstehern, Rockern und Rechtsextremisten zusammen. Bei ihnen beschlagnahmte die Polizei Waffen.

Motive dafür, dass sich Gangs und Personen mit Verbindung in kriminelle Milieus als Bürgerwehren ausgeben, können vielfältig sein. Es geht im Kern um Gebietsansprüche, d.h. darum, wer „auf der Straße das Sagen hat“. Dazu können Rivalitäten zwischen konkurrierenden Gruppen und zwischen Gangs und der Polizei kommen. Machtansprüche, ökonomische Interessen, Männlichkeitsinszenierungen, Selbstdarstellung oder Imagepflege: Das Vehikel Bürgerwehr ermöglicht vorzugeben, Frauen zu schützen und „etwas zu tun“ gegen die zunehmende Verunsicherung. Dies ist für verschiedene eigennützige Interessen attraktiv.

 

Zentrale Merkmale und Kritik

 

Selbsternannte Bürgerwehr-Gruppen dieses Typs weisen im Allgemeinen folgende Merkmale auf:

 

  • 1. Es findet keine Kooperation mit Polizei oder anderen Behörden statt. Im Gegenteil: Diese Bürgerwehren werden häufig selbst zum Gegenstand polizeilicher Maßnahmen.
  • 2. Die Gruppen entstehen vorrangig als Reaktion auf spektakuläre Vorfälle. Konkrete Ereignisse im eigenen Sozialraum können eine verstärkende Rolle spielen, sind aber nicht nötig.
  • 3. Die Gruppen können vereinzelt in ihrem Sozialraum durch Patrouillen als Bürgerwehr in Erscheinung treten. Im Alltag treten die Mitglieder vor allem in ihren sonstigen Rollen (z.B. als Mitglied eines Rockerklubs) auf. Die meisten dieser Gruppen bestehen als Bürgerwehr fast ausschließlich in sozialen Netzwerken. Dort übersteigt die Zahl der Unterstützer_innen ihre tatsächliche Mobilisierungsfähigkeit zu Patrouillen um ein Vielfaches.
  • 4. Die Gruppen verfolgen nicht vordergründig eine politische Agenda. Sie gehen jedoch eigenen Interessen nach, die sie hinter dem Vorwand der „Sicherheit“ verbergen. Durch ihre Aktivitäten im öffentlichen Raum und in Konkurrenz zur Polizei erhalten sie gesellschaftspolitische Bedeutung.

Motiv für das Engagement dieser Gruppen ist die Leitfrage „Wem gehört die Straße?“ Dabei können unterschiedliche Hintergründe und Interessen von Organisator_innen und Unterstützer_innen zu einer gemeinsamen Inszenierung als Bürgerwehr zusammenkommen. Gruppen dieses Typs arbeiten daher nicht in Sicherheitspartnerschaften oder mit Nachbarschaftswachen des ersten Typs zusammen. Kooperationen und Überschneidungen zu den Bürgerwehr-Typen 3 und 4 sind jedoch möglich.

Diese Zusammenschlüsse instrumentalisieren die Verunsicherungen und Ängste von Menschen sowie komplexe gesellschaftspolitische Diskurse und Entwicklungen zum eigenen Vorteil. Dabei avancieren sie selbst zum Motor der Verunsicherung, indem Ängste geschürt, Gerüchte verbreitet werden und die Autorität der Staatsgewalt unbegründet unterminiert wird. Indem sie Misstrauen säen, sind sie mitverantwortlich für Polarisierung, Entsachlichung und Verrohung. Durch die Drohung, die der Inszenierung als Bürgerwehr innewohnt, tragen sie zur objektiven und subjektiven Unsicherheit von Sozialräumen für bestimmte gesellschaftliche Gruppen bei, die in das Feindbild dieser Vigilant_innen gehören (etwa People of Color, Geflüchtete, Linke). Weil die Polizei dazu gezwungen wird, diese Bürgerwehren zu überprüfen, werden die Beamt_innen von anderen Aufgaben abgehalten. Das vorgebliche Motiv, für Sicherheit sorgen zu wollen, wird dadurch zum Bärendienst an der Gemeinschaft. Zum Dilemma gehört auch, dass die möglicherweise berechtigten Teilnahmemotive einzelner Sympathisant_innen missbraucht werden, ohne dass dadurch die Ursachen der Verunsicherung bearbeitet bzw. gelöst werden.

 

Was tun? Ein fiktives Beispiel

Nach Meldungen über nächtliche Übergriffe auf Frauen in der Stadt B gründet sich im Internet eine anonyme Bürgerwehr mit dem vorgeblichen Ziel, für Sicherheit im Kneipenviertel zu sorgen. Der Plan trägt zu Verunsicherung bei: Einige Menschen vermeiden es, in den betroffenen Straßen auszugehen. Recherchen von Journalist_innen vor Ort ergeben, dass hinter der Initiative ein Sicherheitsunternehmer der Region steht. Ein Kommentator der Tageszeitung vermutet, dass hinter dem Bestreben vor allem das finanzielle Eigeninteresse steht, die Verunsicherung zu steigern, damit Restaurants, Clubs und öffentliche Einrichtungen mehr Geld für Sicherheitsleistungen ausgeben. Die Polizei reagiert durch Aufklärung und verstärkte Streifenpräsenz. Daraufhin löscht der Initiator der Bürgerwehr die Seite.

 

 

Typ 3) Bürgerwehren als Protestgruppen

 

Auch Gruppen des dritten Typs nutzen das Vehikel Bürgerwehr, um dadurch eigene Interessen durchzusetzen. Sie stellen mit einer explizit politischen Programmatik gegenüber den Gruppen zweiten Typs eine Sonderform dar.

Im Oktober 2015 wollte die Stadt Dresden eine Turnhalle in einem Ortsteil als Notunterkunft für Geflüchtete nutzen. Unterstützer_innen von Geflüchteten protestierten wegen des schlechten Zustands der Halle. Andere Anwohner_innen aus dem Ortsteil demonstrierten aus rassistischen Gründen gegen die Unterbringung von Geflüchteten in ihrer Nachbarschaft: Drei Wochen blockierten Demonstrant_innen unter dem Slogan „Wir sind Übigau“ den Eingang zur Halle, um zu verhindern, dass dort Geflüchtete einziehen. Unterstützung kam unter anderem von PEGIDA und von der rechtsextremen „Bürgerwehr Freital 360“. Als die Polizei am 22. Oktober die Blockade räumte, nahmen noch etwa 20 Personen teil. Einige davon mussten die Beamt_innen wegtragen. Nachdem Proteste gegen die Unterbringung von Geflüchteten in Übigau scheiterten, gründete die Initiative „Wir sind Übgiau“ eine „Bürgerstreife“, die mit Warnwesten durch die Straßen patrouillierte. Im Februar 2016 stoppte die Polizei die Gruppe bei ihrer Patrouille: Die „Bürgerstreife“ soll ihre Kompetenzen überschritten und Personen kontrolliert haben. Die „Morgenpost“ zitierte einen Sprecher der Polizei mit den Worten: „Das Vorgehen der Streife passt nicht zu unserem Verständnis von Nachbarschaftshilfe.“ Drei Frauen und neun Männer im Alter zwischen 36 und 64 Jahren wurden polizeilich festgestellt. Bereits Tage zuvor soll die „Bürgerstreife“ unerlaubt das Gelände der Geflüchtetenunterkunft betreten haben. Die Vigilant_innen gaben an, sie hätten das Alkoholverbot in der Unterkunft durchsetzen wollen. Unterdessen berichtet die Polizei, es habe keinerlei Straftaten von Asylsuchenden gegenüber Anwohner_innen gegeben: „Straftaten zum Nachteil der Nachbarschaft sind uns nicht bekannt“, so ein Polizeisprecher gegenüber der „Morgenpost“, allerdings seien einige Ruhestörungen gemeldet worden. Straftaten gab es jedoch gegen Unterstützer_innen der Geflüchteten: „Zugleich gab es laut Polizei Straftaten gegen Befürworter der Unterkunft. Demnach zerstachen Unbekannte Reifen, beschädigten Briefkästen und Klingelschilder.“ Teilnehmer_innen der „Bürgerstreife“ nahmen an PEGIDA-Versammlungen teil, wie sie stolz bei Facebook berichteten. Auf der Seite der Gruppe finden sich auch Beiträge, in denen Medien als „Rattenpresse“ und „Lügenpresse“ bezeichnet werden: „Wir sind Übigau“ gefällt das.

Die Zustände in Dresden sind seit Jahren speziell, dennoch gründeten sich 2016 bei Facebook bundesweit sogenannte Bürgerwehr-Gruppen, in denen primär eine ähnliche migrationsfeindliche Agenda propagiert wird. Auch in Westdeutschland: Der „Südkurier“ berichtet beispielweise über Bürgerwehren am Bodensee. In den virtuellen Gruppen heißt es: „Wenn uns der Staat nicht hilft, dann helfen wir uns selbst“. Außerdem heben die Vigilant_innen hervor, dass die Bürgerwehr „vornehmlich der Planung von Demonstrationen gegen die Flüchtlingspolitik im ganzen Landkreis diene“. In der virtuellen Gruppe werden demnach Geflüchtete als „Monster“ beschrieben, die „Frauen und Kinder vergewaltigen“ und die „Islamisierung“ Deutschlands anstreben würden. Bundeskanzlerin Merkel gehöre „verhaftet“ und „an die Wand gestellt“ (ebd.). Auch in Niedersachsen wurden zahlreiche Aufrufe zur Gründung von Bürgerwehren registriert, die vor allem eigene politische Ziele verfolgen: „Die Sicherheitsbehörden vermuten dahinter vor allem Wichtigtuer und Rechtsextremisten, die aus der Verunsicherung von Menschen wegen des Flüchtlingszuzugs Profit schlagen wollen.“

In einigen westdeutschen Städten, zum Beispiel in Pforzheim, gründeten Russlanddeutsche sogenannte Bürgerwehren. Stellungnahmen aus diesen Gruppen deuten darauf hin, dass vor allem russische Medien und gezielte Fehlinformationen aus dem Kreml mit dem Ziel, die innere Sicherheit in Deutschland zu destabilisieren, bei der Entstehung von flüchtlingsfeindlichen Protestgruppen in diesen Milieus beigetragen haben. Die unter anderem von der russischen Regierung gestreute Lüge im Januar 2016 über das angeblich von Geflüchteten vergewaltigte russlanddeutsche Mädchen Lisa aus Berlin mobilisierte bundesweit Tausende Russlanddeutsche zu Protestveranstaltungen gegen „Ausländergewalt“. Diese Ereignisse instrumentalisierte auch die rechtsextreme Szene, wie die FAZ beobachtete: „Deutschen Rechtsextremisten kam der Aufruhr sehr gelegen – das einschlägige Magazin ‚Compact‘ berichtete ausführlich über die wahrscheinlich aus Moskau gesteuerten Demonstrationen.“

 Doch nicht alle Organisator_innen oder Unterstützer_innen von Bürgerwehren ticken so. Für einige Aktivist_innen, die nach den Geschehnissen in der Silvesternacht in Köln tätig wurden, stand der Vertrauensverlust in die Fähigkeit des Staates, die öffentliche Sicherheit zu garantieren, im Vordergrund. Unbedachter Aktionismus führte zur Gründung von virtuellen Bürgerwehren, die für Rechtsextreme anschlussfähig waren und die Polizei auf den Plan riefen. Mehrere Gruppen, zum Beispiel in Gießen und Landshut, wurden nach Warnungen der Polizei vor rechtsextremer Unterwanderung und Selbstgefährdung geschlossen. Dabei handelt es sich um einen entscheidenden Punkt zur Unterscheidung von Bürgerwehren: Kooperieren sie mit der Polizei im Interesse der Sicherheit, oder geht es den Vigilant_innen darum, Polizei und Staat bloßzustellen und das Etikett der Bürgerwehr für hintergründige politische Ziele zu nutzen? Vigilantistische Gruppen, die auch nach polizeilicher Verwarnung in ihren Aktivitäten fortfahren, haben sehr wahrscheinlich andere Interessen, als in der Rolle einer „Hilfspolizei" die allgemeine Kriminalitätsprävention zu unterstützen.

 

Entscheidender Punkt zur Unterscheidung von Bürgerwehren: Kooperieren sie mit der Polizei im Interesse der Sicherheit, oder geht es ihnen darum, Polizei und Staat bloßzustellen und das Etikett der Bürgerwehr für hintergründige politische Ziele zu nutzen?

 

Der Kriminologe Feltes beobachtet, dass Menschen, die bei einer Bürgerwehr mitmachen, das Gefühl haben, etwas tun zu müssen. Bürgerwehren scheinen zu diesem Zweck für einige das passende Ventil zu sein, das zudem Spaß und Abenteuer verspricht: „Da schwingt auch eine gewisse Pfadfindermentalität mit“. Dass sie diesen Aktivismus nicht für andere Ziele nutzen, liegt daran, so Feltes in der „WAZ“, weil die Mitglieder von Bürgerwehren oft eine ganz ähnliche Gesinnung wie PEGIDA und Co haben – Furcht vor Fremden, Furcht vor Konkurrenz. Alles in allem: diffuse Angst. In „Nordafrikanern“ haben sie einen Sündenbock gefunden. Die ideologische Nähe dieser Art von Bürgerwehren zur Protestbewegung PEGIDA ist augenscheinlich. Internetrecherchen innerhalb solcher Gruppen zeigen, dass viele Unterstützer_innen mit PEGIDA und der AfD sympathisieren. Der PEGIDA-Protest ist egoistisch, schreibt der Politikwissenschaftler Samuel Salzborn (2015, S. 360), „weil es nicht ernsthaft um Angst vor etwas, sondern um Angst um etwas geht: um die eigenen (gefühlten) Privilegien“ (Salzborn 2015, S. 360). Dabei ist das „von PEGIDA verwandte Schlagwort ‚Islamisierung‘ […] lediglich ein Vorwand, um rassistische und völkische Positionen wieder öffentlich zu platzieren“. Dieses Motiv findet sich in ähnlicher Form auch bei den vigilantistischen Bürgerwehren wieder, wobei hier „Sicherheit“ der Vorwand für die aggressive Verteidigung von Privilegien ist.

 

Durchsetzung eines völkischen „Selbstbestimmungsrechts“

 

Wie auch Vertreter von PEGIDA und der AfD bringt die Forderung nach „Selbstbestimmung“ durch Mitglieder von Bürgerwehren den antiegalitären Kern auf den Punkt. So schreibt der Anführer einer Bürgerwehr in Hannover: „Wir sind das Volk und wir haben ein Recht auf Selbstverteidigung und Selbstbestimmung“. Das Narrativ eines völkischen Selbstbestimmungsrechts bedient auch der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke. Dieses „Selbstbestimmungsrecht“ – ein aus dem Völkerrecht entliehener und umgedeuteter Begriff – wird von Höcke im Volksmund interpretiert mit den Worten: „Wir haben als Volk das Recht, Herr im eigenen Haus zu bleiben!“ Die Umsetzung von Selbstbestimmung leitet Höcke ab aus „numerischer Überlegenheit […] im eigenen Land“. Durch die Migrationsbewegungen nach Deutschland, so Höcke, werde diese Selbstbestimmung nun bedroht: „Ich will unsere Selbstbestimmung aber nicht an eine fremdstämmige Migranten-Mehrheit abgeben! […] Und wir sind nicht verpflichtet, zur Minderheit im eigenen Land zu werden und unsere Selbstbestimmung im eigenen Land an Migranten-Mehrheiten abzugeben.“ Schon rein statistisch ist die Behauptung paranoid und irrsinnig, das Mehrheitsverhältnis zwischen Menschen aus „deutscher“ Abstammung (über 64 Millionen) und solchen mit Migrationshintergrund (2014: ca. 16 Millionen Menschen, von denen die Mehrheit einen deutschen Pass besitzt) würde durch die Zuwanderung von einer, zwei oder auch zehn Millionen Migrant_innen kippen. Schwerer wiegt aber, dass das nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ebenso wie nach dem Grundgesetz Diskriminierung aufgrund von Abstammung, wie sie Höcke forciert, unzulässig ist. Die Grundrechte und deren Unabänderlichkeit in der Verfassung sind nicht zuletzt eine Lehre aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat, in dem völkisches Denken unter anderem durch das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ im Rahmen der Nürnberger Rassengesetze umgesetzt wurde.

„[Das Selbstbestimmungsrecht] ist ein Kampfbegriff, jedoch nicht im Kampf schwacher Einzelner gegen Mächtige, sondern im Kampf um die Etablierung von Macht. Für Anwälte des Selbstbestimmungsrechts eines Volkes ist das Volk oft nur notwendiges Instrument der Machtergreifung.“ (Dahrendorf 1989)

 

Auch im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise wurde der Begriff des „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ strapaziert: Der Historiker Götz Aly schreibt im diesen Kontext, bei dem Begriff handele es sich um eine im 19. Jahrhundert entstandene „nationalistische Kampfparole“, die mitverantwortlich sei für die Katastrophen des 20. Jahrhunderts. 1989 kritisierte der Soziologie Ralf Dahrendorf den Begriff des „Selbstbestimmungsrechts“ als „Kampfbegriff, jedoch nicht im Kampf schwacher Einzelner gegen Mächtige, sondern im Kampf um die Etablierung von Macht“ (Dahrendorf 1989). Dahrendorf schrieb weiter:

„Um die These in aller Konsequenz zu formulieren: Es gibt kein Recht der Armenier, unter Armeniern zu leben. Es gibt aber ein Recht für armenische Bürger ihres Gemeinwesens, Gleiche unter Gleichen zu sein, nicht benachteiligt zu werden, ja auch ihre eigene Sprache und Kultur zu pflegen. Das sind Bürgerrechte, Rechte der Einzelnen gegen jede Vormacht. Das sogenannte Selbstbestimmungsrecht hat unter anderem als Alibi für Homogenität gedient, und Homogenität heißt immer die Ausweisung oder Unterdrückung von Minderheiten.“ (Ebd.)

 

Daher solle der Begriff, der ein „Instrument der Entzivilisierung und Barbarisierung ist, ein Zeugnis der Unfähigkeit zur Freiheit in Vielfalt, […] aus dem Wortschatz der internationalen Politik“ verschwinden.

Den rechten Aktivist_innen von PEGIDA, AfD und bei den vigilantistischen Bürgerwehren geht es darum, Migrant_innen als „Ungleiche“ zu markieren und damit als potentielle Konkurrent_innen auszuschließen. Der Rechtfertigung dieser Diskriminierung dienen diverse kulturalisierende, ethnisierende und rassifizierende Abwertungen. Mit dem Rechtsextremismus teilen sie, dass im Kern ihres Agierens das Gleichheitspostulat im Fadenkreuz steht (vgl. Salzborn 2014, S. 22).

Dabei bedienen sich diese Rechten zunehmend der modernisierten Formen des Rassismus, die in Folge der umfassenden sozialen Ächtung des biologistischen, rassetheoretischen Rassismus nach dem Zweiten Weltkrieg neue Praktiken des Othering hervorgebracht haben. So versichern Ethnopluralismus und Neorassismus zwar, „daß alle Menschengruppen im Prinzip gleichwertig sind. Unterschiedlich und miteinander unvereinbar sind jedoch ihre Kulturen, und von daher muß jede Gruppe innerhalb ihres eigenen Territoriums bleiben.“ (Castles 1998, S. 141) Neorassistische Ansätze begreifen „kulturelle Differenzen als unveränderlich, weil sie entweder auf der ‚menschlichen Natur‘ beruhen oder tief in der Geschichte verwurzelt sind“. Rekurse auf „Kultur“ oder „Identität“ bieten damit pseudowissenschaftliche Erklärungen „für Ausgrenzungs- und Diskriminierungspraktiken, ohne als rassistisch im herkömmlichen Sinne zu erscheinen“. Diskriminierung, die eine quasinatürliche Existenz und Unwandelbarkeit von Kultur behauptet und sich damit rechtfertigt, widerspricht daher ebenso wie herkömmliche „Rassendiskriminierung“ den Menschenrechten und der Gleichwertigkeit aller Menschen. Solch kulturalisierende Deutungen sind zum zentralen Narrativ rechtsextremer und rechtspopulistischer Parteien avanciert, und auch vigilantistische Protestgruppen greifen darauf zurück, etwa indem Migrant_innen aufgrund ihrer Herkunft oder Kultur pauschal eine vermeintliche Affinität zu Kriminalität und zur Nichtbeachtung hiesiger Gesetze zugeschrieben wird.

 

Zentrale Merkmale und Kritik

 

Gruppen des dritten Typs weisen im Allgemeinen und in Abgrenzung zu den anderen Typen folgende Merkmale auf:

 

  • 1. Es findet keine Kooperation mit der Polizei oder anderen Behörden statt. Über Warnungen der Behörden wird sich hinweggesetzt. Häufig werden diese Bürgerwehren selbst zum Gegenstand polizeilicher Maßnahmen.
  • 2. Die Gruppen entstehen vorrangig als angebliche Reaktion auf spektakuläre Triggerereignisse. Konkrete Ereignisse im eigenen Sozialraum können eine verstärkende Rolle spielen, sind aber nicht nötig. Mitunter werden solche Ereignisse konstruiert, d.h. durch Lügen oder Halbwahrheiten zur ideologischen Rechtfertigung in die Welt gesetzt.
  • 3. Die Gruppen treten nur ausnahmsweise in der realen Welt in Erscheinung. Viele bestehen ausschließlich in sozialen Netzwerken als Form des virtuellen Aktivismus.
  • 4. Die Gruppen verfolgen vorrangig politische Ziele. Ihre Inszenierung zielt darauf ab, Staat und Polizei bloßzustellen und politische Gegner_innen sowie Migrant_innen in Misskredit zu bringen. In der Selbstdarstellung als Bürgerwehr schwingt dabei die Drohung mit, tatsächlich auf den Straßen zu patrouillieren.

 

Motiv für das Engagement in diesen Gruppen ist die Leitfrage „Wie drücken wir mit so wenig Aufwand wie möglich und so hohem Effekt wie möglich unsere Wut aus und mobilisieren dafür Unterstützung?“ Unterschiedliche Hintergründe und politische Interessen von Organisator_innen und Unterstützer_innen können zu einer gemeinsamen Inszenierung als Bürgerwehr zusammenkommen. Gruppen dieses Typs arbeiten nicht in Sicherheitspartnerschaften oder mit Nachbarschaftswachen des 1. Typs zusammen. Kooperationen und Überschneidungen zu den Bürgerwehr-Typen 2 und insbesondere 4 sind möglich.

Vigilantengruppen dieser Art drohen damit, die Straße als politische Arena zu besetzen. Sie bilden eine Form unkonventionellen Protestes, da sie maßgeblich symbolisch und im virtuellen Raum agieren. Ihr öffentlicher Resonanzraum sind die Medien, die diese Gruppen thematisieren und mitunter Gefahr laufen, sie dadurch aufzuwerten. Diese Bürgerwehren sind eine radikalisierte Form von demonstrativem Protest wie bei PEGIDA, insofern sie über die öffentliche Kundgabe ihrer politischen Ansichten hinaus damit drohen, ihre Ziele durch unangemeldete und unkontrollierte Patrouillen zu verfolgen. Sie stellen das staatliche Gewaltmonopol infrage und üben symbolische Gewalt aus, die darauf zielt, das nationale Zugehörigkeitsmanagement sowie die lokale Sozialkontrolle zu privatisieren. Dabei handelt es sich um einen antidemokratischen Mechanismus, der das vordemokratische Konzept der Bürgerwehr romantisierend adaptiert. Antidemokratisch sind diese Bürgerwehren deshalb, weil die Androhung von Sanktionen, Ausschluss und Gewalt durch dazu nichtautorisierte Akteure den Gesellschaftsvertrag, die Rechtsstaatlichkeit und die Legitimation der staatlichen Institutionen untergräbt. Weil es das zentrale Motiv dieser Gruppen ist, politische Ziele zu verfolgen, werden in diesen Gruppen häufig Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Hass und Hetze verbreitet.

 

Was tun? Ein fiktives Beispiel

In der Kleinstadt C gründet sich öffentlichkeitswirksam eine Bürgerwehr mit dem vorgeblichen Ziel, „endlich was gegen die Ausländerkriminalität zu machen“. Lokale Medien berichten unter Berufung auf die Initiator_innen der Bürgerwehr, dass es mehrfach zu Überfällen und Vergewaltigungen durch Asylsuchende gekommen sei. Durch die Berichte gewinnt die Bürgerwehr an Zulauf. Polizei, Politiker_innen und Beratungsstellen stellen später klar, dass es solche Vorfälle nicht gegeben hat. Zudem wird informiert, dass die „Bürgerwehr C-Stadt“ maßgeblich von Personen organisiert wird, die bereits früher rassistische Proteste organisiert haben. Die Bürgerwehr tritt zwar nur im Internet in Erscheinung, konnte aber mehrere Hundert Personen aus C-Stadt dazu mobilisieren, ihre Facebook-Seite zu „liken“. Dort verbreitet sie Meldungen rechtsextremer und rassistischer Seiten aus dem gesamten Bundesgebiet, die erst dadurch vor Ort eine Leserschaft finden. Zivilgesellschaftliche Initiativen, Presse und Politik informieren und sensibilisieren über die rassistischen Hintergründe der Gruppe.

 

 

Typ 4) Bürgerwehren als rechtsextreme Gewaltgruppen

 

Im Schatten der PEGIDA-Bewegung gründeten sich schon vor den Ereignissen der Silvesternacht 2015/2016 mehrere lokale Zusammenschlüsse mit angeblich sicherheitsorientiertem Gruppenzweck: In der sächsischen Stadt Freital wird die „Bürgerwehr FTL/360“ in Zusammenhang gebracht mit Anschlägen und Übergriffen auf Geflüchtete und politisch Andersdenkende. Auf ihrer Facebook-Seite bejubelt die Gruppe Gewalttaten. Die „Sächsische Zeitung“ berichtet, die „[s]elbst ernannte Sicherheitstruppe soll in Freital mit einem Baseball-Schläger Pro Asyl-Aktivisten angegriffen haben“. Anfang November 2015 wurden führende Mitglieder aufgrund verschiedener Gewalttaten festgenommen – die Generalbundesanwaltschaft nahm im Frühjahr 2016 Ermittlungen wegen des Verdachtes auf Gründung einer terroristischen Vereinigung gegen die Vigilanten aus Sachsen auf.

2014 gründeten Rechtsextreme im Ortsteil Silberhöhe in Halle/Saale eine Bürgerwehr, die gegen Roma-Familien mobil machte. In Güstrow gingen – wie die „Schweriner Volkszeitung“ berichtete - im April 2015 „mehrere Jugendliche unter Leitung des NPD-Politikers Nils M. in der Barlach-Stadt auf Streife. Angeblich, um Güstrower vor Ausländerkriminalität zu schützen.“ Während einer Hausdurchsuchung stellte die Staatsanwaltschaft bei dem vorbestraften NPD-Aktivisten 60 Elektroschocker und mehrere Schlagstöcke sicher.

In Köln machten Anfang Januar 2016 größere Gruppen unter dem Label Bürgerwehr Jagd auf Migrant_innen. Organisiert über soziale Netzwerke haben sich Rassist_innen unter anderem aus rechtsextremen Gruppen, aus der Türsteherszene und aus Rockerklubs verabredet, um die Vorfälle der Silvesternacht als Legitimation für Gewalttaten gegen Migrant_innen zu missbrauchen. Es kam zu Hetzjagden auf Schwarze und arabisch aussehende Menschen, mindestens zwölf Personen wurden verletzt. Ende Januar 2016 versammelten sich in Bielefeld 68 bewaffnete Hooligans mit Sturmhauben, Messern, Bengalos, Fackeln, Böllern und Quarzhandschuhen und wollten als selbst ernannte Bürgerwehr durch die Stadt ziehen. Die Polizei stoppte den Tross, beschlagnahmte die Waffen und verwies die Gruppe aus der Innenstadt. Der Initiator der „Bürgerwehr Kreis Soest“ wird in der „WAZ“ als „ein Rassist der üblen Sorte“ bezeichnet, unter anderem weil er Geflüchtete als „Scheiß Abschaum“ beleidigte. Asylsuchende seien „zur Schlachtung frei gegeben“. Der zuständige Soester Polizeisprecher Meiske beobachtet in diesem Zusammenhang, dass selbst ernannte Bürgerwehren wie „Pilze aus dem Boden“ schießen. Seine Beobachtung ist unmissverständlich: Rechtsextreme und Neonazis versuchen, die Sicherheitsdebatte nach den Silvesterexzessen auszunutzen.

Derartige Gruppen, die von Rechtsextremen initiiert oder unterstützt werden, dominierten die Medienberichte zu Bürgerwehren nach den Silvestervorfällen. Dabei griffen sie nicht selten auf Lügen über angeblich kriminelle Einwanderer_innen zurück, um sich zu rechtfertigen. So wie die neonazistische Gruppe „Nationale Sozialisten Müritz“, die ankündigte, unter anderem in Waren gegen „Belästigungen von Frauen, die nicht bei der Polizei angezeigt worden seien“, zu patrouillieren (vgl. „Ostsee Zeitung“). Für die Gründung von Bürgerwehren setzt sich die NPD schon seit Jahren ein (Kopke 2013, S. 45). Auch das „Deutsche Polizei Hilfswerk“ aus den Reihen der rechtsextremen Reichsbürgerbewegung gehört zu diesem Typ vigilantistischer Gruppen (Rathje 2014, S. 23ff).

Deutsche, die sich in Gruppen zusammentun und durch die Straßen ziehen, um Sozialkontrolle auszuüben, d.h. durch eine Aura der Gewalt und durch offene Gewalt zu zeigen, „wem die Straße gehört“, gibt es schon lange. Mehr oder weniger explizit orientiert am Straßenterror der Sturmabteilung (SA) der NSDAP rotten sich seit Jahren rechtsextreme Gruppen in der Bundesrepublik zusammen, besetzen öffentliche Plätze, ziehen durch die Straßen und schüchtern Minderheiten und politische Gegner_innen ein. Sie nutzen die als solche wahrgenommene Schwäche des Staates aus, um sich vor Ort als wirksame Ordnungsmacht zu präsentieren. So entstehen „No go Areas“ bzw. Angsträume für Menschen, die der rechtsextremen Ideologie nach kein Recht besitzen, sich in bestimmten kulturellen, nationalen oder lokalen Kontexten aufzuhalten. Patrouillen als Bürgerwehr sind dabei die offensichtlichste Form dieser Straßenpolitik. Die alleinige Präsenz von Rechtsextremen an öffentlichen Räumen, symbolische Reviermarkierungen in Form von Aufklebern oder Graffitis, verbale Beleidigungen und Gewalt gegen Menschen und Sachbeschädigungen sind der alltägliche Ausdruck dieser lokalen Dominanzbestrebungen. Von diesen vigilantistischen Gewaltgruppen geht eine große Gefahr sowohl für die körperliche Unversehrtheit potentieller Opfer als auch für die Qualität des demokratischen Zusammenlebens vor Ort aus.

Neu ist die Inszenierung der Rechtsextremen als „Verteidiger“ oder „Bewahrer“ nicht. Die Attraktivität, die von autoritären, parastaatlichen Selbstdarstellungen für die Rechtsextremen ausgeht, drückt sich beispielsweise in einem Lied der rechtsextremen Band „Störkraft“ von 1991 aus: „Wir sind Deutschlands rechte Polizei, wir machen die Straßen wirklich frei.“ Auf eine vorgeblich Schutzfunktion, nämlich den „Schutz“ der Nation vor angeblichen Bedrohungen, beziehen sich daher auch immer wieder rechtsextreme Akteure – zum Beispiel der Zusammenschluss rechtsextremer Kameradschaften in Thüringen, der „Thüringer Heimatschutz“, aus dem der NSU hervorging.

Auch in anderen europäischen Ländern organisieren sich nichtstaatliche Gruppen zur Flüchtlingsabwehr und inszenieren sich als Bürgerwehr. In Österreich besetzten Mitglieder der „Identitären Bewegung“ zeitweise einen Grenzübergang, um die Einreise von Geflüchteten zu verhindern. Schon länger gehen vigilantistische Gruppen in Ungarn insbesondere gegen Roma vor: „In eigener Uniform, mit polizeilichem Habitus und über mehrere Wochen hinweg patrouillieren Mitglieder rechter Gruppierungen im Frühjahr 2011 ungehindert durch den ungarischen Ort Gyöngyöspata. Sie kontrollieren den Alltag der lokalen Roma und schränken die Community im alltäglichen Leben so stark ein, dass ihr rigoroses Auftreten und ihre massiven Gewaltandrohungen schließlich das Rote Kreuz dazu veranlassen, die Mehrheit der im Ort wohnenden Roma zeitweise zu evakuieren.“ (Koob 2012, S. 86) Der Sozialwissenschaftler Koob stellte an diesem Beispiel heraus, wie „Antiziganismus und Vigilantismus dabei ein spezifisches Wechselspiel eingehen: Im Zusammenhang mit essenzialisierenden Abwertungen wird Raum im Kontext der vigilanten Praxen zum Feld schikanierender Handlungen. Durch ein Fortbestehen der etablierten Angsträume über die vigilante Präsenz hinaus generieren sich neue Ausschließungsmechanismen.“

In Griechenland haben im Oktober 2015 Vermummte vor der Insel Lesbos mehrere Flüchtlingsboote angegriffen und deren Motoren zerstört, sodass diese stundenlang manövrierunfähig auf dem offenen Meer trieben. In Finnland, Norwegen, Bulgarien, Frankreich, Estland und nach eigenen Angaben auch in Großbritannien, den USA, in Schweden und Deutschland existiert die rechtsextreme Gruppe „Soldaten Odins“, die als rassistische Bürgerwehr auf „Patrouille“ gegen Migrant_innen geht.

Für rechtsextreme Akteure wirken die öffentliche Debatte der sogenannten „Flüchtlingskrise“, verbale Bestätigungen rechtsextremer Positionen durch etablierte Politiker_innen sowie die Mobilisierungserfolge populistischer Gruppen legitimierend dafür, Gewalt anzuwenden. Das Etikett der Bürgerwehr eignet sich dafür hervorragend, weil es die nationalistischen Abwehrbestrebungen und die Drohung der Straßengewalt in einer innovativen Art und Weise miteinander verbindet, die öffentliche Aufmerksamkeit sowie den Zuspruch aus Teilen der Gesellschaft verspricht. Die Bezeichnung Bürgerwehr dient Rechtsextremen dazu, die eigene Gewaltaffinität und die Diskriminierung und Verfolgung insbesondere von Migrant_innen zu rechtfertigen. Dabei hat ihr tatsächliches Verhalten mehr zu tun mit den parastaatlichen SA-Methoden als mit der Form hilfspolizeilicher Nachbarschaftshilfe, die sie zu betreiben vorgeben.

Häufig argumentieren diese Gruppen deutlich weniger subtil als die Protestgruppen des 3. Typs, um ihre Motive zu rechtfertigen. In sozialen Netzwerken finden sich Aufrufe zum Rassen- bzw. Bürgerkrieg, es werden nationalsozialistische Symbole und Slogans verbreitet. Abstammung, Aussehen, Religion oder Kultur werden als Indizien für die angebliche Minderwertigkeit von Menschengruppen betrachtet, aufgrund derer es in den Augen der Vigilant_innen nicht nur richtig, sondern notwendig ist, diese Gruppen gewaltsam zu bekämpfen. Es wird kaum argumentiert, da es für die meisten Unterstützer_innen legitim ist, Gewalt gegen Menschen aus sozialen Gruppen auszuüben, die als „fremd“ oder „schwach“ angesehen werden. Diese Gruppen sind Teil der rechtsextremen Bewegung. Sie reagieren oft schnell auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen und Diskurse, die für sie anschlussfähig sind. Für diese rechtsextremen Gruppen ist die Inszenierung als Bürgerwehr ein wirksames und kostengünstiges Etikett, um öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen sowie um für sich und die Billigung bzw. Anwendung von Gewalt zu werben. Diesen Akteuren geht es vorrangig weder um Sicherheit noch darum, den Staat bloßzustellen. Ihr Ziel ist Gewalt und die Schaffung parastaatlicher Sanktionsräume, in denen nicht das offiziell-staatliche Recht, sondern das „Gesetz der Straße“, das „Recht des Stärkeren“ gilt.

Vigilantistische Gewaltgruppen können sich radikalisieren bis hin zur Ausübung von tödlichem Terrorismus, wie der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) zeigt. Vigilantistische Gruppen und Rechtsterrorist_innen wie den NSU oder den Norweger Breivik verbindet global das gemeinsame Ziel: „Die Wahrung einer bedrohten hierarchischen Ordnung, in der Männer vor Frauen, Weiße vor Nicht-Weißen und Christen vor Muslimen rangieren.“ (Theleweit 2015, S. 106)

 

Zentrale Merkmale und Kritik

 

Diese Gruppen weisen im Allgemeinen und in Abgrenzung zu den Vigilantengruppen anderer Typen folgende Merkmale auf:

 

  • 1. Es findet keine Kooperation mit Polizei oder anderen Behörden statt. In der Regel sind Akteure dieser Gruppen bereits polizeibekannt.
  • 2. Einige Akteure in diesen Gruppen weisen eine schon länger bestehende Zugehörigkeit zur rechtsextremen Bewegung auf. Sie nennen sich beispielsweise Heimatschutz oder Bürgerwehr und nutzen konkrete lokale Anlässe als Legitimation für ihre politischen Ziele, für deren Umsetzung sie die Anwendung von Gewalt mindestens billigen. Auf individueller Ebene werden politische Argumente nicht selten vorgeschoben, um die eigene Gewaltaffinität zu rechtfertigen.
  • 3. Akteure dieser Gruppen treten häufig nicht nur im Internet, sondern auch in der realen Welt durch gewalttätige und/oder öffentliche Aktivitäten in Erscheinung, wobei das Etikett Bürgerwehr gegen andere Bezeichnungen austauschbar ist.
  • 4. Die Gruppen verfolgen politische Ziele. Ihre Inszenierung als Bürgerwehr zielt darauf ab, Gewalt zu rechtfertigen und die Dominanz auf dem Politikfeld Straße in „national befreiten Zonen“ oder „Angsträumen“ zu übernehmen.

 

Motiv für das Engagement dieser Gruppen ist die Leitfrage „Wie können Nichtdeutsche und Nichtrechte vor Ort vertrieben, eingeschüchtert und marginalisiert werden?“ Gruppen dieses Typs arbeiten nicht in Sicherheitspartnerschaften oder mit Nachbarschaftswachen des 1. Typs zusammen. Kooperationen und Überschneidungen zu den Bürgerwehr-Typen 2 und insbesondere 3 zum gegenseitigen Vorteil sind möglich.

 

Mit dem Vehikel Bürgerwehr gelingt es diesen rechtsextremen Gruppen, öffentliche Aufmerksamkeit und Sympathien auch außerhalb der rechtsextremen Bewegung zu mobilisieren. Dies wird begünstigt über anonyme, virtuelle Inszenierungen, in denen für unkritische Beobachter_innen zunächst über den rechtsextremen Hintergrund hinweggetäuscht werden kann, um dann rechtsextreme Inhalte zu verbreiten. Diese rechtsextremen Gewaltgruppen bedrohen die körperliche Unversehrtheit von Menschen und die Grundlagen eines angstfreien Zusammenlebens, das für sachliche und demokratische Auseinandersetzungen über politische Themen notwendig ist.

Die gewaltsamen Sozialraumstrategien rechtsextremer Gewaltgruppen sind besonders erfolgreich dort, wo die demokratische Zivilgesellschaft und das Vertrauen in die Polizei schwach sind. Insbesondere in ländlichen und abdriftenden Regionen gelingt es Rechtsextremen durch diesen Alltagsterror, die Kontrolle über lokale Kontexte zu übernehmen und Gruppen zu vertreiben, die sie als feindlich definieren. Am erfolgreichsten geschieht dies dort, wo auf eine aufwendige öffentliche Darstellung und Rechtfertigung verzichtet wird, denn diese führt in der Regel zu öffentlichen Debatten und polizeilichen Maßnahmen gegen die Vigilant_innen. Inszenieren sich rechtsextreme Gruppen in kleineren Kommunen als Bürgerwehr oder Heimatschutz, wie in Freital oder Meißen (Sachsen), werden die gewaltsamen Machtbestrebungen auch für Außenstehende sichtbar und können problematisiert werden. Doch die meisten rechtsextremen Akteure, die mit dem Ziel, in lokalen Kontexten Sozialkontrolle auszuüben, ähnlich gewaltsam handeln wie beispielsweise die Bürgerwehr in Köln, bleiben weitgehend unsichtbar. Die größte Gefahr geht daher nicht von vigilantistischen Gewaltgruppen aus, die sich öffentlich inszenieren, sondern von solchen, die weitestgehend unentdeckt und unthematisiert den Alltag vor allem in kleineren Dörfern und Städten bestimmen.

Was tun? Ein fiktives Beispiel

In der Kommune D gibt es seit Jahren eine rechtsextreme Szene, die geprägt ist von der NPD und von informell organisierten Rechtsextremist_innen. Nachdem in einer entfernten deutschen Großstadt ein terroristischer Anschlag mit islamistischem Hintergrund in letzter Minute verhindert wurde und bundesweit über die Gefahren der inneren Sicherheit durch religiös motivierten Terrorismus diskutiert wird, entsteht bei Facebook eine Seite mit dem Titel „Heimatschutz D – Wir gegen den Islam“. Auf dem Profil der Gruppen werden rechtsextreme Videos, Bilder und Gewaltaufrufe geteilt. Die Gruppe kündigt an „Wir sorgen in unseren Straßen für deutsche Ordnung“. In D kommt es zu Sachbeschädigungen an Parteibüros und zu Hetzjagden und Übergriffe auf Asylsuchende und linke Jugendliche, zu denen sich der „Heimatschutz D“ im Internet bekennt. Nachdem die Gefahr zunächst nicht ernst genommen wurde, organisieren zivilgesellschaftliche Akteure eine Demonstration gegen den „Heimatschutz D“. Mitglieder der Gruppe kündigen im Internet an, die Versammlung anzugreifen. Am Rande der Kundgebung nimmt Polizei nimmt mehrere bewaffnete Rechtsextreme fest und kann bei anschließenden Hausdurchsuchungen bei den Verdächtigen Propagandamaterialien, PC-Technik und weitere Waffen beschlagnahmen. In der Folge löscht die Gruppe ihr Facebook-Profil.

 

 

Virtueller Aktivismus als Inszenierung

 

Die Selbstbezeichnung kollektiver Akteure als Bürgerwehr ist in den Formen 3 und 4 eine Form politischen Protestes, dessen Grundlage die Androhung ist, das, was man für das Recht hält (bspw. ein völkisches „Selbstbestimmungsrecht“), in die eigene Hand zu nehmen. Dabei handelt es sich im Nachgang zu den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht vor allem um einen virtuellen Aktionismus, womöglich sogar um eine neue Form einer virtuellen sozialen Bewegung. Die Mehrzahl der Gruppen, die sich insbesondere bei Facebook gründet, tritt in der realen Welt öffentlich (etwa durch Patrouillen) nicht als Bürgerwehr in Erscheinung. Gründe dafür liegen zum einen im Droh-Charakter der Bürgerwehr-Inszenierung, die keine wirklichen Aktivitäten entfalten muss, um öffentliche Resonanz hervorzurufen. Zum anderen ist es für Sympathisant_innen und potenzielle Unterstützer_innen leicht und unverbindlich, die Zugehörigkeit zu einer virtuellen Gruppe zu erklären. Tatsächliche Aktivitäten in der realen Welt sind dagegen zeit- und kostenaufwendig, risikoreich und schnell langweilig. Der Politikwissenschaftler Nils Weidmann führte dazu gegenüber dem „Südkurier“ aus: „Eine Mitgliedschaft in solch einer Online-Gruppe bedeutet zunächst einmal nicht viel“, weil man anonym und gratis beitreten könne. Außerdem, so Weidmann, „wissen [viele], dass die Mehrheit der Bevölkerung ihre Haltung nicht unterstützt“. Daher sei der tatsächliche Schritt auf die Straße eine Hürde. Facebook erleichtere die überregionale Bündelung von Gleichgesinnten: „Was früher am Stammtisch besprochen wurde, passiert jetzt online. Früher wusste man nichts voneinander, heute vernetzt man sich“, so Weidmann.

Tatsächlich berichteten zahlreiche Medien beispielsweise über die Gründung von Bürgerwehren in Schwerin und Wismar, mussten jedoch bald feststellen: Hinweise auf eine tatsächlich existierende Bürgerwehr gab nicht. In Stralsund muss der Initiator der Bürgerwehr „Menschen Hilfe Stralsund 2014“ mangels Freiwilligen allein auf Streife gehen. Mitte Januar 2016 berichtete die Deutsche Presseagentur:

 

„Nach Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln gibt es auch im Norden Aufrufe zur Gründung von Bürgerwehren, die selber für Recht und Ordnung sorgen wollen. Bislang haben derartige Aktionen aber praktisch nur in sozialen Netzwerken Zulauf erhalten, auf der Straße ist noch kaum einer der selbst ernannten Ordnungshüter gesichtet worden, wie eine Umfrage der dpa bei den Polizeidirektionen in Niedersachsen und Bremen ergab. Die Sicherheitsbehörden vermuten hinter den sogenannten Bürgerwehren Wichtigtuer und Rechtsextremisten, die aus der Verunsicherung von Menschen wegen des Flüchtlingszuzugs Profit schlagen wollen.“

 

Vergleichbare Meldungen über rein virtuelle Bürgerwehren gibt es aus dem gesamten Bundesgebiet. Einige Gruppen, die öffentlich patrouillierten, stellten ihre Aktivitäten bereits nach wenigen Wochen ein, so etwa in Schwanewede. In vielen Fällen genügte bereits die virtuelle Behauptung, man habe eine Bürgerwehr gegründet, um öffentlichen Druck auszuüben. Dies ist die erklärte Strategie, wie der umtriebige rechte Carsten Schulz, Gründer einer Bürgerwehr in Hannover, gegenüber dem „VICE-Magazin“ einräumt: Bürgerwehren auf Streife können nicht viel ausrichten, das sei eine Illusion, so Schulz. Vielmehr wolle er mit seiner Idee die herrschende Politik provozieren und den Druck auf die Polizei erhöhen.

Erhöhte Achtsamkeit gegenüber solchen Gruppen ist gleichwohl geboten: Denn der Drohung durch die virtuellen Gruppen wohnt ein reales Gefährdungspotenzial inne, weil dadurch lokale Mobilisierungsnetzwerke geschaffen werden, deren Mitglieder die Anwendung von Gewalt generell zumindest billigen.

 

Die unterschiedlichen Typen von „Bürgerwehren“ zeigen, dass eine diffuse Gemengelage von Einflüssen und Narrationen für Einzelne Motiv dafür sein kann, mit derartigen Gruppen zu sympathisieren. Verunsicherung als Folge multipler Gesellschaftskrisen in den letzten Jahren auf der einen Seite und die Ausnutzung dieser Verunsicherung durch diverse rechtsextreme, rechtspopulistische oder reaktionäre Akteure auf der anderen Seite liefern dafür den Nährboden. Zu den Anheizer_innen und Profiteur_innen gehört beispielsweise auch der bei Rechtspopulisten und Verschwörungstheoretikern beliebte Publizist Udo Ulfkotte, der die Sorgen und Ängste von Menschen unter anderem in dem im rechten Kopp-Verlag erschienen pseudowissenschaftlichen Buch „Unruhen in Europa. Der Vorsorgeplan für Staatsbankrott, Zwangsenteignung und Bürgerkrieg“ (2014) anheizt.

Bürgerwehren dienen ihren Mitgliedern auch dazu, aus einer subjektiven Ohnmacht angesichts von Verunsicherungen auszubrechen. Sie verkörpern in einer als überkomplex und anomisch empfundenen Welt im praktischen und übertragenen Sinne ein Ordnungsbedürfnis, d.h. den Wunsch nach einfachen und tatkräftigen Maßnahmen, um lieb gewonnene Übersichtlichkeit und Privilegien zu bewahren.

Vigilantistische Gruppen schüren wiederrum Verunsicherung – weil sie selbst die Polizei beschäftigen und den Eindruck verbreiten, Staat und Polizei könnten die Sicherheit im Lande nicht mehr gewähren: Der Vigilantismus reproduziert sich und seine Legitimationslogik selbst. Der neoliberale Trend der Privatisierung von Sicherheit sowie gesellschaftspolitische Krisen in Europa wirken zusätzlich verstärkend.

Vigilant_innen sehen sich als Angehörige eines größeren Kollektives, von dem sie sich ermächtigt erfahren, mit illegalen Mitteln eine als „natürlich“ und legitim bewertete Asymmetrie zwischen sozialen Gruppen in der Gesellschaft zur Erhaltung oder Erweiterung von Privilegien ihrer Bezugsgruppe durchzusetzen. Vigilant_innen sind nichtstaatliche Akteure, die im Namen einer Etabliertengruppe gegen Außenseitergruppen kämpfen. Auf der Suche nach Projektionsmöglichkeiten für politisierte Unsicherheit und Unzufriedenheit zielen sie stets auf die Schwachen. Dazu gehören beispielsweise sozial Randständige, Kriminelle oder Menschen aus Einwandererfamilien, wobei sich das Feindbild der Vigilant_innen oft am Bild des „kriminellen Ausländers“ rassistisch verdichtet. Die von den diskriminierten Menschengruppen ausgehenden Wirkungen werden als zerstörerisch bewertet; sie werden als „gefährliche Überfremdung“, als „Invasion“ oder als Angriff auf die „Reinheit der Rasse“ gebrandmarkt. Weil es sich bei diesen Zuschreibungen um Projektionen handelt, sind viele Vigilant_innen gegenüber objektiven Argumenten immun. Für sie ist es folgerichtig, stellvertretend Angehörige oder Objekte dieser Gruppen anzugreifen. Vigilantistische Gewalttäter_innen lehnen geltendes Recht nicht per se ab, konstruieren jedoch Ausnahmesituationen, aufgrund derer sie vermeintlich gezwungen sind, Gewalt bis hin zu Morden auszuüben.

Das Auftreten und spätestens die Gewalt der Vigilant_innen fordern den Staat heraus, weil sie dessen Monopol legitimer physischer Gewalt infrage stellen. Der Staat wird von Vigilant_innen somit in letzter Konsequenz dazu provoziert, das Terrain demokratischer Politikgestaltung tendenziell zulasten von Freiheit und Gleichheit zu verschieben – entweder durch politische Zugeständnisse an die Vigilant_innen oder durch das Ausweiten der Sicherheitsarchitektur und -befugnisse. Lassen sich das Verhalten und die Äußerungen der Repräsentant_innen des Staates nicht länger als mehr oder weniger heimliche Zustimmung interpretieren, geraten auch sie in den Fokus radikalisierter Vigilant_innen. Sie werden jedoch nicht als Vertreter_innen einer als falsch bewerteten staatlich und kapitalistisch verfassten Ordnung angegriffen, sondern in „zweiter Sequenz“ (Waldmann 2011) zum Beispiel als „Multi-Kulti-Befürworter“, „Drahtzieher des Volkstods“ oder „Kulturmarxisten“. „Volksverrat“ lautet der Vorwurf, den derzeit Neonazis ebenso erheben wie die Anhängerschaft von PEGIDA oder Politiker_innen der AfD und Akteure der Bürgerwehren.

 

Was tun? Der richtige Umgang mit Bürgerwehren

 

In der medialen Öffentlichkeit lassen Sprecher_innen der Polizei keinen Zweifel daran, was aus ihrer Sicht von den Bürgerwehren zu halten ist, die sich in den ersten Wochen des Jahres 2016 gehäuft gegründet haben: Vielerorts warnen Polizeivertreter_innen vor diesen Gruppen und nennen deren Schutzversprechen „trügerisch“. Im „Soester Anzeiger“ war beispielsweise zu lesen: „Das Gewaltmonopol liege beim Staat und somit bei der Polizei. Und einzig diese Polizei sei auch für die Verhinderung und Aufklärung von Straftaten zuständig. ‚Daher werden wir weder laienhafte Alleingänge von selbsternannten Ordnungshütern noch jegliche Form von Selbstjustiz dulden‘, ging in dem Statement eine klare Warnung an die Mitglieder von Bürgerwehren. Statt einer Arbeitserleichterung sieht die Polizei in den Bürgerwehren sogar eine ‚zusätzliche Aufgabenbelastung‘, weil die Beamten nun auch noch ‚ein Auge auf die Bürgerwehren zu halten‘ hätten und somit für ‚andere Belange weniger zur Verfügung‘ stünden.“

Das Gewaltmonopol liegt exklusiv beim Staat, von Bürgerwehren wird abgeraten. Im Alltag ist Zivilcourage wünschenswert, doch „Bürgerwehren“ sind eine Gefahr – so lautet das Urteil vieler Polizeisprecher, Bürgermeister und Lokalpolitiker. Mehrere Innenminister der Länder und der Bundesjustizminister Maas (SPD) äußerten sich ablehnend gegenüber den Bürgerwehren.

Bundesjustizminister Heiko Maas warnt: „Es ist nicht die Aufgabe von ‚Bürgerwehren‘ oder anderen selbsternannten Hobby-Sheriffs, Polizei zu spielen.“

 

Politik

Fürsprecher_innen haben die Bürgerwehren im Parteienspektrum nur in den Rechtsaußenparteien AfD und NPD. Seitens der demokratischen und etablierten Parteien vor Ort sollten im Falle der Entstehung von Bürgerwehren eindeutige Positionierungen gegen diese Gruppen selbstverständlich sein. Allerdings hat insbesondere die Bundespolitik in den jüngeren Migrationsdebatten immer wieder hektischen und alarmistischen Aktivismus hervorgerufen und somit ein schlechtes Vorbild für eine sachliche und überlegte Auseinandersetzung geliefert. Um populistischen Mobilmachungen wirkungsvoll zu begegnen, ist es eine Daueraufgabe, auch verunsicherten Bürger_innen zu erklären, dass es für komplexe soziale Entwicklungen und Veränderungen keine einfachen Lösungen gibt: Umso mehr ist die demokratische Haltung Einzelner gefragt.

Ambivalent ist die Rolle der Politik, weil es politische Entscheidungen sind, die zum Abbau von Stellen im öffentlichen Dienst führen und die damit zu einem Vertrauensverlust in die Effizienz des Staates vor Ort beitragen können. Politiker_innen sollte daher nicht nur aufklären und vermitteln können, warum es gefährlich ist, wenn Bürger_innen das Recht in die eigene Hand nehmen wollen, sondern auch konkrete Maßnahmen, Konzepte und Antworten für objektive Missstände entwerfen, etwa in strukturschwachen Regionen. Dafür wird es künftig auch langfristig erforderlich sein, deutlich mehr finanzielle Mittel für polizeiliche Präsenz und politische Aufklärungsarbeit einzusetzen.

 

Polizei

Warnungen und Distanzierungen von Bürgerwehren aus den Reihen von Polizei und Politik sind wichtige Bestandteile der kritischen Auseinandersetzung mit den Vigilant_innen. Die öffentlich geäußerte Ablehnung insbesondere durch die Polizei ist von besonderer Wichtigkeit, weil damit der Anspruch der Bürgerwehren zurückgewiesen wird, als „Hilfspolizei“ zur Herstellung von Sicherheit beizutragen. Dadurch lassen sich die hintergründigen Motive dieser Gruppen entlarven und ihnen kann die Legitimation entzogen werden. Zusätzlich müssen Polizeibehörden auch weiterhin prüfen, ob von Bürgerwehren Straf- und Gewalttaten ausgehen.

 

Medien

Die öffentliche Berichterstattung in lokalen und überregionalen Medien hat zu einer Sensibilisierung gegenüber den Bürgerwehren beigetragen. Häufig führen erst die Recherchen von Journalist_innen dazu, dass sich Polizei und Politik mit den Hintergründen und Akteuren der Gruppen auseinandersetzen. Medien stehen jedoch in einem Spannungsfeld zwischen der gebotenen sachlichen Berichterstattung und der Gefahr, sich an der Inszenierung der auf öffentliche Aufmerksamkeit ausgerichteten Bürgerwehren zu beteiligen. Kritisch zu betrachten sind besonders Leitfäden zum Thema „Was dürfen Bürgerwehren?“, die von zahlreichen Medien veröffentlicht wurden. Zum einen kann dies als Ermunterung zur Gründung und Beteiligung an Bürgerwehren aufgefasst werden, zum anderen geraten damit die hintergründigen, häufig politischen Ziele dieser Gruppen aus dem Blick. Von solchen Hilfestellungen sollten Medien Abstand nehmen.

 

Zivilgesellschaft

Zivilgesellschaftliche Gruppen führten in einigen Städten Demonstrationen gegen Bürgerwehren und Rassismus durch. Auch Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen sowie Presse- und Onlinebeiträge können die Aufklärung und Sensibilisierung fördern. Gegenproteste zivilgesellschaftlicher Initiativen sind sinnvoll und folgerichtig, weil sie dazu beitragen, die vorgeblich unpolitische und sicherheitsbezogene Inszenierung der Bürgerwehren als politische Protestkampagne aufzudecken und darauf hinzuweisen, dass diese Gruppen nicht im Namen der Bürgerschaft vor Ort handeln.

Bürgerwehren und ihre Hintergründe zu entlarven und zu kritisieren genügt jedoch nicht. Kriminalität, Verunsicherung und Rassismus haben Ursachen, mit denen sich die demokratische Zivilgesellschaft auseinandersetzen muss, wenn sie mehr sein will als eine Krisenfeuerwehr. Kritische Debatten über Fragen wie den Stellenabbau im öffentlichen Dienst, die Privatisierung von Sicherheit, die Prekarisierung sozialer Berufe und die soziale Ungleichheit sind nicht nur sachlich geboten: Alternative Antworten auf Herausforderungen für die Gesellschaft tragen auch dazu bei, rechtspopulistischer und rechtsextremer Agitation den Boden zu entziehen. Im Umgang mit den aktuellen und noch kommenden Konflikten, die sich im Zusammenhang von Migrationsbewegungen nach Deutschland ergeben, ist ein aufgeklärter und offener Diskurs nötig, damit Probleme nicht verschleppt und verfestigt werden und damit ethnisierenden Verklärungen sozialer Konflikte sowie die Entstehung rassistischer Mythen präventiv begegnet werden kann.

 

Fazit

 

Viele Bürgerwehren erweisen sich bei genauem Blick als kurzfristige Inszenierungen, bei denen politische Akteure die Verunsicherungen und „Krisen“-Rhetorik in der Gesellschaft aufnehmen und zum eigenen Vorteil ausnutzen. Mit der Drohung, „das Recht in die eigene Hand zu nehmen“, wollen sie politische Veränderungen herbeizuführen. Die Bestandszeit dieser Gruppen ist in der Regel nur so lang, wie die öffentliche Aufmerksamkeit dieser Inszenierung auf den Leim geht. Die vor allem im virtuellen Raum bestehenden Gruppen verlieren für ihr Mitglieder und Sympathisant_innen schnell an Attraktivität, wenn die Aufmerksamkeit in der Gesellschaft abnimmt und die eigenen Aktivitäten in der Wirklichkeit als langweilig, mühselig und unergiebig erfahren werden. Vor allem für Akteure aus der rechtsextremen Bewegung ist es aber auch längerfristig attraktiv, ihre Aktivitäten als Bürgerwehr und Heimatschutz zu etikettieren, um sozialer Ächtung zu entgehen sowie ihre Ideologie und Gewaltaffinität zu rechtfertigen. Nicht nur offene Grenzen und Migration sind gesellschaftliche Entwicklungen, die für rassistische und rechtsextreme Akteure anschlussfähig sind: in diesem Zusammenhang erweist sich insbesondere das Thema „Sicherheit“ als mobilisierungsfähig.

Umso wichtiger sind klare Distanzierungen der Sicherheitsbehörden und verantwortlicher Politiker_innen. Ein aufgeklärter und sensibilisierter Umgang mit diesen Erscheinungen ist die beste Prävention gegen künftige Bürgerwehr-Inszenierungen, die auf Grund der vielschichtigen Ursachen konjunkturell zu erwarten sind. Für die demokratische Zivilgesellschaft ist es darüber hinaus auch wichtig, das Feld berechtigter Kritik an der Privatisierung von Sicherheit im Neoliberalismus nicht den politischen Akteuren von Rechtsaußen zu überlassen. Denn sicher ist: Gerade in Zeiten des transnationalen Terrorismus wird das Thema Sicherheit die helle und die dunkle Seite der Zivilgesellschaft weiter beschäftigen.

 

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ISBN: 978-3-940878-89-2

Herausgeber: Amadeu Antonio Stiftung