Eine Frage von Gewicht: Gründe für unterschiedliches Reaktionsverhalten bei erfahrener Diskriminierung

Gegen eine Gewichtsdiskriminierung wird deutlich seltener vorgegangen als gegen eine Diskriminierung anhand einer körperlichen Beeinträchtigung. In diesem Artikel geht es um die Frage, wie sich das unterschiedliche Reaktionsverhalten der Betroffenen erklären lässt und welche Gründe die Betroffenen für ein Ausbleiben einer Reaktion auf erfahrene Diskriminierung anführen. Es wird dabei argumentiert: Betroffenen von Gewichtsdiskriminierung stehen durch den fehlenden rechtlichen Schutz, durch gesellschaftliche Stigmatisierung und zugeschriebene Schuld am eigenen Gewicht sowie durch die Internalisierung eines solchen Stigmas weniger Handlungsoptionen zur Verfügung.

 

Der rechtliche Diskriminierungsschutz in Deutschland orientiert sich an Diskriminierungsmerkmalen. So untersagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) explizit Diskriminierung in bestimmten gesellschaftlichen Bereichen anhand1 sechs verschiedener Merkmale, etwa Geschlecht, ethnischer Herkunft oder einer Behinderung. Andere Merkmale, anhand derer Menschen auch Benachteiligung erleben, etwa das Körpergewicht, sind dagegen nicht gesetzlich geschützt. Dies schafft unterschiedliche Ausgangsbedingungen, um sich gegen erfahrene Diskriminierung zur Wehr zu setzen.

Tatsächlich zeigt der Vergleich von Diskriminierungserfahrungen anhand des Körpergewichts und anhand einer körperlichen Beeinträchtigung, dass Menschen, die anhand ihres Gewichts diskriminiert werden, deutlich seltener gegen die Verursacher_innen vorgehen (Beigang et al. im Erscheinen).

Körperliche Beeinträchtigung und Körpergewicht als Diskriminierungsmerkmale

Als Grundlage dienen die Daten der nicht-repräsentativen Betroffenenbefragung „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ (Beigang et al. im Erscheinen), die das Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2015 erhoben hat. Hierbei konnten die Befragten bis zu zwei für sie besonders bedeutsame Diskriminierungserfahrungen aus den letzten 24 Monaten berichten und die genauen Umstände schildern. Für diese Untersuchung wurden alle Diskriminierungserfahrungen ausgewählt, bei denen die Betroffenen eine körperliche Beeinträchtigung (z. B. Taubheit oder Multiple Sklerose, 558 Fälle) oder das Körpergewicht (534 Fälle) als Diskriminierungsmerkmal genannt haben. Bei den Diskriminierungserfahrungen anhand des Körpergewichts lässt sich nicht in allen Fällen eindeutig feststellen, ob den Betroffenen ein zu hohes oder zu niedriges Körpergewicht zugeschrieben wurde. In jenen Fällen, in denen die Befragten dies jedoch spezifiziert haben, wurde nahezu ausschließlich auf ein hohes Gewicht (‚dick‘, ‚fett‘, ‚übergewichtig‘, Adipositas, Lipödeme o. ä.) verwiesen. Dementsprechend wird im Folgenden vor allem von Diskriminierungserfahrungen anhand eines hohen Körpergewichts2 ausgegangen.

Der Vergleich genau dieser beiden Diskriminierungsmerkmale liegt aufgrund ihrer Ähnlichkeiten, aber auch ihrer entscheidenden Unterschiede nahe. So ist der Ansatzpunkt der Diskriminierung in beiden Fällen der Körper der Betroffenen. Anhand der Abweichung von ästhetischen und/oder medizinischen körperlichen Normen wird der Person eine fehlende Leistungsfähigkeit zugeschrieben (Rohmer/Louvet 2012; O‘Brien et al. 2013; Lewis et al. 1997). Eine weitere Ähnlichkeit liegt im Lebensbereich, in dem die Betroffenen Diskriminierung erfahren: Sowohl bei Diskriminierungserfahrungen anhand des Körpergewichts als auch anhand einer körperlichen Beeinträchtigung wurde besonders häufig das Gesundheitssystem als Ort der Diskriminierung genannt (Beigang et al. im Erscheinen). Parallelen gibt es auch in der Diskriminierungsform: Fehlende Barrierefreiheit im Sinne einer unzureichenden räumlichen oder technischen Ausstattung, die den Betroffenen eine gleichberechtigte Teilhabe verwehrt, zählt zu den besonders häufigen Diskriminierungserfahrungen (ebd.). Für körperlich beeinträchtigte Personen sind das zum Beispiel fehlende Rollstuhlrampen, für taube Menschen zum Beispiel Kommunikationsformen im Bahnhofsbereich, die nicht wahrnehmbar sind. Dicke Menschen erleben mangelnde Barrierefreiheit zum Beispiel bei Sitzen, die nicht für Gewicht konstruiert sind, oder beim Mangel medizinischer Geräte (z. B. Kernspintomographen) für Menschen mit ihrem Körperumfang.

Am Beispiel der am häufigsten geschilderten Diskriminierungsformen zeigen sich aber auch zentrale Unterschiede zwischen den beiden Merkmalen. Bei Gewichtsdiskriminierung handelt es sich deutlich häufiger um Beleidigungen und Beschimpfungen, in denen die massiven Vorurteile und negativen Stereotypen gegenüber dicken Menschen (vgl. bspw. Puhl/Heuer 2009; Stein et al. 2014; forsa 2016; Sikorski et al. 2012) zutage treten. So werden dicke Menschen beispielsweise als faul, ohne Selbstkontrolle und unattraktiv wahrgenommen (Puhl/Heuer 2009). Auf Basis solcher Stereotype erfahren sie unter anderem Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt, indem sie seltener eingestellt oder schlechter bezahlt werden. In der Betroffenenbefragung berichten sie außerdem von Benachteiligungen bei Ärzt_innen, indem ihre Symptome in herabwürdigender Weise ausschließlich auf ihr Körpergewicht zurückgeführt werden. Auch bei Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten sind einzelne Formen mit sehr starken Stigmata und Stereotypen belegt (z. B. psychische Beeinträchtigungen und HIV-Infektionen). Dennoch werden Menschen mit Behinderungen insgesamt eher wohlmeinende Gefühle entgegengebracht (Europäische Kommission 2008: 48 ff.). Es werden ihnen zwar auch Kompetenzen abgesprochen, gleichzeitig besteht jedoch häufig ein gesellschaftlicher Druck, offensichtliche Diskriminierung zu vermeiden (Rohmer/Louvet 2012).

Diese unterschiedliche gesellschaftliche Wahrnehmung und Stigmatisierung, die mit den beiden Diskriminierungsmerkmalen einhergehen, spiegelt sich auch in unterschiedlichen rechtlichen Schutzniveaus wider. Während Personen mit einer körperlichen Beeinträchtigung über den Begriff ‚Behinderung‘ im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3) sowie im AGG explizit vor Diskriminierung geschützt werden, bleibt die Suche nach dem Merkmal Körpergewicht im deutschen Antidiskriminierungsrecht ergebnislos. Lediglich Personen mit einer Adipositas, die wegen drohender oder eingetretener Begleit- oder Folgeerkrankungen eine ärztliche Behandlung erfordert und als Krankheit gefasst werden kann, finden unter Bezugnahme auf das Diskriminierungsmerkmal der Behinderung noch am ehesten einen rechtlichen Diskriminierungsschutz (Dern 2017: 72f.; EuGH 2014).

Unterschiedliches Reaktionsverhalten

Betroffene von Diskriminierung können unterschiedlich auf eine Diskriminierung reagieren, etwa indem sie sich zurückziehen oder therapeutische Hilfe suchen. An dieser Stelle soll es um Reaktionsformen gehen, die sich gegen die Verursacher_innen richten. Diese können einerseits in der Situation selbst ergriffen werden, etwa indem Dritte um Hilfe gebeten oder die Verursacher_innen auf das diskriminierende Verhalten angesprochen werden. Andererseits stehen den Betroffenen auch im Anschluss an die Situation noch Handlungsmöglichkeiten offen, beispielsweise indem öffentlich auf die Diskriminierung aufmerksam gemacht wird, Beschwerden bei offiziellen Stellen (z. B. Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte) eingereicht oder juristische Schritte eingeleitet werden. In vielen Fällen gaben die Betroffenen in der Befragung jedoch an, keine Reaktion gegen die Verursacher_innen unternommen zu haben. Bei Diskriminierungserfahrungen anhand einer körperlichen Beeinträchtigung betrifft dies 37,8 Prozent der geschilderten Fälle. Noch deutlich höher liegt dieser Anteil mit zwei Dritteln (65,7 %) bei Diskriminierungserfahrungen anhand des Gewichts. Eine multivariate Regressionsanalyse4 bestätigt: Diese Auffälligkeit zwischen den beiden Merkmalen lässt sich nicht allein mit Unterschieden in der Situation (Diskriminierungsform, Lebensbereich etc.) oder der Person (Geschlecht, Alter etc. der Betroffenen) erklären.5

Auf dieser Grundlage stellt sich die Frage, welche Gründe bei der Entscheidung gegen eine Reaktion von Bedeutung sind. Die Auswertung (vgl. Tabelle 1) offenbart als häufigsten Hinderungsgrund die Erwartung, dass eine Reaktion „nichts bringen würde“ (1). Am zweithäufigsten verweisen die Befragten darauf, es sei für sie „zu belastend“ gewesen, sich damit weiter auseinanderzusetzen (2).

In Tabelle 1 erscheinen die Unterschiede in den Begründungen zwischen den beiden Diskriminierungsmerkmalen nahezu durchgehend als deutlich und groß – außer bei den fehlenden zeitlichen und materiellen Ressourcen (7) und den anderen Gründen (8). Doch die Unterschiede können teilweise auch mit anderen Aspekten erklärt werden. So kann eine multivariate Regressionsanalyse verdeutlichen, dass die Unterschiede zwischen beiden Diskriminierungsmerkmalen bezüglich der Angst vor negativen Folgen (5) und der Furcht, dass einem nicht geglaubt wird (6), eher auf Unterschiede in der Situation und Person zurückzuführen sind.6 Somit ist bei den Gründen 5 und 6 nicht das Merkmal selbst die Ursache für das unterschiedliche Reaktionsverhalten. Dagegen lassen sich die Unterschiede bezüglich der Erfolgsaussichten (1), der Belastung, sich damit weiter auseinandersetzen zu müssen (2), der Notwendigkeit zu reagieren (3) und dem fehlenden Wissen über Handlungsoptionen (4) nicht durch situationsbezogene Faktoren (z. B. Lebensbereich, in dem die Diskriminierung stattfand) oder personenbezogene Faktoren (etwa Lebensalter, Geschlecht) erklären. Deshalb ist hier davon auszugehen: Die Unterschiede in Bezug auf die Nennung dieser Gründe sind für eine ausbleibende Reaktion tatsächlich unmittelbar mit den Diskriminierungsmerkmalen verknüpft.

Die Rolle von Schuldzuweisung und Stigmatisierung

Es stellt sich die Frage, weshalb sich die Reaktionen gegen die Verursacher_innen und die Gründe für den Verzicht auf eine Reaktion bei Diskriminierungserfahrungen anhand des Körpergewichts derart von denen anhand einer körperlichen Beeinträchtigung unterscheiden. Um dem nachzugehen, muss die Wahrnehmung dieser Diskriminierungsmerkmale näher betrachtet werden. Ein zentraler Unterschied liegt in der vermeintlichen Selbstverschuldung. Im Sinne der sozialpsychologischen Schuldattributionstheorie (Rodin et al. 1990) beschreibt dies, ob Menschen mehr oder weniger Schuld an negativen Lebensumständen oder Situationen zugeschrieben wird. Diese Zuweisung von Schuld an der eigenen Lebenssituation unterscheidet sich bei hohem Gewicht und körperlicher Beeinträchtigung deutlich: Während die Frage der Schuld bei körperlichen Beeinträchtigungen zumeist gar nicht gestellt wird, wird von vielen Personen sowohl die Zunahme von Gewicht als auch das Beibehalten eines hohen Gewichts (für diese Differenzierung vgl. Black et al. 2014) als selbst verschuldet bewertet und als fehlende Selbstkontrolle interpretiert (Degner 2006: 32). Diese Logik suggeriert, dass Menschen mit ihrem hohen Gewicht bewusst in Kauf nehmen, ihrer Gesundheit zu schaden und damit Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen (Williams im Erscheinen). Dabei werden biologische bzw. genetische Faktoren von den meisten Personen als nachrangig betrachtet. Auch Umweltbedingungen, wie Stress, die einen starken Einfluss auf das Gewicht haben können, werden zumeist in ihrer Bedeutung unterschätzt (z. B. Lippa/Sanderson 2012: 2372). Verschiedene Experimente konnten zudem nachweisen: Vorurteile gegenüber Menschen mit hohem Gewicht sind größer, wenn die Proband_innen davon ausgehen, dass die Betroffenen für ihr hohes Gewicht selber verantwortlich sind (z. B. Ross et al. 2009; für eine Übersicht Schorb 2017: 33 ff.). Mit vermehrt zugewiesener Schuld am eigenen Gewicht steigen also die negativen Einstellungen gegenüber dicken Menschen.

Dies könnte auch begründen, warum Personen, die von Gewichtsdiskriminierung betroffen sind, geringere Chancen haben, gesellschaftlichen Rückhalt zu erhalten – etwa im Kampf gegen Diskriminierungen oder um gleiche Rechte. Wenn das Körpergewicht als Eigenverantwortung der einzelnen Person wahrgenommen wird und der Anlass für eine Benachteiligung ist, kann die wahrgenommene Eigenverantwortung dazu führen, dass solche Diskriminierungen gesellschaftlich weniger als illegitim betrachtet werden. Dieser Vorstellung entsprechend verdient eine Person, die „wegen mangelnden Leistungswillens keinen Erfolg hat […], keine gesellschaftliche Unterstützung“ (Winker/Degele 2010: 57f.). Es liege vielmehr an den Betroffenen, den Körper zu verändern, zu „tunen“ (ebd.: 61), um so den Grund für die Benachteiligung zu beseitigen.

Solche gesellschaftlichen Stigmatisierungs- und Schuldzuweisungsprozesse werden teilweise auch von den Betroffenen einer Gewichtsdiskriminierung internalisiert, d. h. verinnerlicht. Dies kann zur Folge haben, dass die Zuschreibungen von beispielsweise fehlender Leistungsfähigkeit und Attraktivität sowie die Eigenverantwortung für eben diese übernommen und für gültig erklärt werden (Luck-Sikorski 2017; Major et al. 2012). So haben dicke Menschen häufig ebenso Vorbehalte gegenüber anderen dicken Menschen (z. B. Crandall 1994: 890 f.; Wang et al. 2004), sind vielfach unzufrieden mit sich und ihrem Körper und versuchen abzunehmen (Jung et al. 2017: 144).

Die (internalisierte) Schuldzuweisung und Stigmatisierung können als Erklärungsansätze dafür dienen, weshalb bestimmte Gründe bei Gewichtsdiskriminierungen häufiger als Hindernis für eine Reaktion genannt werden. So bewirkt das internalisierte Stigma, dass Betroffene von Gewichtsdiskriminierung es häufiger nicht als notwendig ansehen, gegen eine Diskriminierung vorzugehen, und eher denken, dass eine Reaktion nichts bringen würde. Denn wenn der Grund der Diskriminierung im eigenen Körper bzw. Verhalten und nicht in den Einstellungen der Verursacher_innen gesehen wird, mag es folgerichtig erscheinen, dass das einzige, was die Benachteiligung beseitigen kann, die Veränderung des eigenen Körpers ist. In der Tat berichtet Tolasch (2017: 112-115) auf Basis qualitativer Interviews: Menschen, die anhand ihres hohen Gewichts diskriminiert werden, können die Diskriminierung zumindest teilweise als gerechtfertigt ansehen und/oder nachvollziehen. Bei dieser „Solidarisierung mit den Diskriminierenden“ (ebd.: 112) haben die Betroffenen zwar die Situation als benachteiligend empfunden, nicht aber als ungerechtfertigt. Als Weg aus der Diskriminierung sehen die Betroffenen deshalb eher die eigene Gewichtsabnahme als den Abbau von Vorurteilen an (Puhl/Brownell 2003: 66).

Dennoch bleibt das wesentlich größere Problem bestehen, dass die Chancen von Betroffenen von Gewichtsdiskriminierung, sich erfolgreich zu wehren, tatsächlich geringer sind als bei Diskriminierung anhand körperlicher Beeinträchtigungen. Dies liegt zum einen an den beschriebenen Schuldzuweisungs- und Stigmatisierungsprozessen, die eine geringere gesamtgesellschaftliche Sensibilität für die Illegitimität von Gewichtsdiskriminierung bedingen. Zum anderen trägt aber auch der geringere rechtliche Schutz dazu bei, dass Betroffene, die Gewichtsdiskriminierung erfahren, weniger Handlungsmöglichkeiten haben. Rechtliche Schritte stehen ihnen nicht in gleichem Maße zur Verfügung, da Diskriminierung anhand des äußeren Erscheinungsbildes bzw. anhand des Gewichts nicht explizit verboten ist. Dieser geringe Diskriminierungsschutz wird offensichtlich auch von den Betroffenen selbst wahrgenommen, was daran deutlich wird, dass sie im Vergleich zu den Betroffenen von Diskriminierung anhand einer körperlichen Beeinträchtigung wesentlich häufiger angeben, dass sie nicht wussten, was sie tun sollten.

Darauf aufbauend lässt sich auch erklären, warum sich Menschen, die anhand ihres Gewichts diskriminiert werden, häufiger von der potenziellen emotionalen Belastung durch eine weitere Auseinandersetzung mit der Diskriminierungserfahrung abschrecken lassen. Der ohnehin schon schwierige Schritt, sich gegen eine Diskriminierung zu wehren, könnte bei Betroffenen von Gewichtsdiskriminierung zusätzlich erschwert sein. Denn sie müssen erst einmal verdeutlichen, inwiefern eine Diskriminierung anhand des Gewichts nicht gerechtfertigt ist. Dies betrifft zum einen die Kommunikation in einem gesellschaftlichen Kontext, in dem ein geringeres Unrechtsbewusstsein in Bezug auf Gewichtsdiskriminierung herrscht. Zum anderen gilt dies aber auch für die Überwindung des Selbststigmas und der internalisierten Schuld an der erfahrenen Diskriminierung.

Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Rechtslage und der gesellschaftlichen Wahrnehmung mit den unzureichenden Beratungsangeboten für Menschen, die anhand ihres hohen Gewichts benachteiligt wurden. Selbst bei übergreifenden Stellen, die alle AGG-Merkmale gleichermaßen berücksichtigen, kann den Betroffenen von Gewichtsdiskriminierung vielfach nicht weitergeholfen werden, da das körperliche Erscheinungsbild nicht vom AGG abgedeckt ist. Somit stehen ihnen Unterstützungsressourcen in deutlich geringerem Maße zur Verfügung. Dies zeigt sich auch in den Daten: Während bei Diskriminierungserfahrungen anhand einer körperlichen Beeinträchtigung die Betroffenen in 17,0 Prozent aller Fälle anschließend eine Beratung in Anspruch genommen haben, sind es bei Fällen anhand des Körpergewichts lediglich 4,9 Prozent.

Fazit

Die festgestellten Unterschiede zwischen dem Reaktionsverhalten bei Diskriminierungserfahrungen anhand des Körpergewichts und einer körperlichen Beeinträchtigung der Befragten lassen sich durch Differenzen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Diskriminierungsmerkmalen und im fehlenden rechtlichen Diskriminierungsschutz erklären.

Zum einen befinden sich die Betroffenen von Gewichtsdiskriminierung in einem gesellschaftlichen Kontext, in dem ein hohes Körpergewicht als selbst verschuldet betrachtet wird und mit einem Stigma belegt ist. So wird den Betroffenen vielfach selbst die Schuld an damit verbundenen Benachteiligungen zugeschrieben. Sie können dementsprechend nur begrenzt auf gesellschaftlichen Rückhalt setzen, wenn sie sich gegen Benachteiligung zur Wehr setzen. Zum anderen führt eine Internalisierung solcher Stigmatisierung und Schuldzuweisung bei den Betroffenen auch dazu, dass sie Benachteiligungen anhand des Körpergewichts zwar wahrnehmen, aber teilweise sogar selbst als gerechtfertigt betrachten und deswegen nicht dagegen vorgehen.

Die Nichtberücksichtigung des Merkmals Körpergewicht im Antidiskriminierungsrecht führt dazu, dass Betroffenen von Gewichtsdiskriminierung tatsächlich weniger Optionen zur Verfügung stehen, um auf eine erfahrene Diskriminierung zu reagieren. Ihre Zweifel an den Erfolgsaussichten einer Reaktion sind daher durchaus begründet. Zudem hat der Mangel an Antidiskriminierungsberatungsstellen für Betroffene von Gewichtsdiskriminierung zur Folge, dass ihnen das Wissen bezüglich passender Handlungsoptionen fehlt und die notwendige Bestärkung ausbleibt, sich gegen eine erfahrene Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Eine Änderung gesetzlicher Grundlagen würde nicht nur mehr Handlungsoptionen eröffnen, sondern die gesamtgesellschaftliche Sensibilität für ungerechtfertigte Benachteiligung anhand des Körpergewichts erhöhen. Denn Antidiskriminierungsgesetze sind nicht nur Resultat gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse, sondern wirken auch auf diese zurück.

 

 

1 Es wird von Diskriminierung anhand statt aufgrund eines Merkmals gesprochen, um zu verdeutlichen, dass dieses nicht den kausale Grund einer Diskriminierung darstellt. Der Grund der Diskriminierung liegt vielmehr in den Einstellungen und Sichtweisen der Verursacher_innen.

2 Wir sprechen von 'hohem Körpergewiccht' und 'dicken Menschen', da der Begriff 'Übergewicht' (genauso wie 'Untergewicht') suggeriert, es gäbe ein allgemeingültiges ideales Normalgewicht (näher dazu Rothblum 2011: 174).

3 Bei einem Stigma handelt es sich um ein Merkmal, das mit stark negativen Bewertungen verknüpft ist, was mit einer gesellschaftlischen Abwertungen der Personen einhergeht, denen dieses Merkmal zugeschrieben wird (z. B. Major/ O'Brien 2005).

4 Diese statistische Analyse ermöglicht, den Zusammenhang zwischen einer abhängigen und mehreren unabhängigen Variablen zu untersuchen.

5

Details zur Operationalisierung (Kapitel 2) und den multivariaten Regressionsanalysen (Kapitel 3, Tabelle I) finden sich im Online-Anhang unter <link wsd-anhang.idz-jena.de&gt;http://wsd-anhang.idz-jena.de</link>

6

Die Ergebnisse der multivariaten logistischen Regressionen können im Online-Anhang (Tabelle II) nachgelesen werden: <link wsd-anhang.idz-jena.de&gt;http://wsd-anhang.idz-jena.de</link>

 

Literatur

Beigang, Steffen/Fetz, Karolina/Kalkum, Dorina/Otto, Magdalena (im Erscheinen): Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Nomos: Baden-Baden.


Black, Melissa J./Sokol, Nicole/Vartanian, Lenny R. (2014): The effect of effort and weight controllability on perceptions of obese individuals. In: The Journal of social psychology, 154, Heft 6, S. 515–526.


Crandall, Christian S. (1994): Prejudice against fat people. Ideology and self-interest. In: Journal of Personality and Social Psychology, 66, Heft 5, S. 882–894.


Degner, Juliane (2006): Die indirekte Erfassung von Einstellungen gegenüber übergewichtigen Menschen mit dem affektiven Priming. kassel university press: Kassel.


Dern, Susanne (2017): Schutz vor (Über-)Gewichtsdiskriminierung – ein Thema im deutschen Recht? In: Rose, Lotte/Schorb, Friedrich [Hrsg.]: Fat-Studies in Deutschland. Hohes Körpergewicht zwischen Diskriminierung und Anerkennung. Beltz Juventa: Weinheim, S. 66–84.


(EuGH) Europäischer Gerichtshof (2014)

: Fag og Arbejde (FOA) gegen Kommunernes Landsforening (KL). Online: curia.europa.eu/juris/document/document.jsf [14.09.2017].


Europäische Kommission (2008): Diskriminierung in der Europäischen Union: Wahrnehmungen, Erfahrungen und Haltungen.


(forsa) forsa Politik- und Sozialforschung (2016): XXL-Report. Meinungen und Einschätzungen zu Übergewicht und Fettleibigkeit. Berlin.


Jung, Franziska/Spahlholz, Jenny/Hilbert, Anja/Riedel-Heller, Steffi G./Luck-Sikorski, Claudia (2017): Impact of Weight-Related Discrimination, Body Dissatisfaction and Self-Stigma on the Desire to Weigh Less. In: Obesity facts, 10, Heft 2, S. 139–151.


Lewis, Robin J./Cash, Thomas F./Bubb-Lewis, Cristina (1997): Prejudice Toward Fat People. The Development and Validation of the Antifat Attitudes Test. In: Obesity research, 5, Heft 4, S. 297–307.


Lippa, Natalie C./Sanderson, Saskia C. (2012): Impact of Information About Obesity Genomics on the Stigmatization of Overweight Individuals: An Experimental Study. In: Obesity, 20, Heft 12, S. 2367–2376.


Luck-Sikorski, Claudia (2017): Stigmatisierung und internalisiertes Stigma bei Adipositas. Interventionsmöglichkeiten. In: Rose, Lotte/Schorb, Friedrich [Hrsg.]: Fat-Studies in Deutschland. Hohes Körpergewicht zwischen Diskriminierung und Anerkennung. Beltz Juventa: Weinheim, S. 86–96.


Major, Brenda/Eliezer, Dina/Rieck, Heather (2012): The Psychological Weight of Weight Stigma. In: Social Psychological and Personality Science, 3, Heft 6, S. 651–658.


Major, Brenda/O‘Brien, Laurie T. (2005): The social psychology of stigma. In: Annual Review of Psychology, 56, S. 393–421.


O‘Brien, Kerry S./Latner, Janet D./Ebneter, Daria/Hunter, Jackie A. (2013): Obesity discrimination: the role of physical appearance, personal ideology, and anti-fat prejudice. In: International Journal of Obesity, 37, Heft 3, S. 455–460.


Puhl, Rebecca/Brownell, Kelly D. (2003): Ways of coping with obesity stigma. Review and conceptual analysis. In: Eating behaviors, 4, Heft 1, S. 53–78.


Puhl, Rebecca M./Heuer, Chelsea A. (2009): The stigma of obesity: a review and update. In: Obesity (Silver Spring, Md.), 17, Heft 5, S. 941–964.


Rodin, Miriam J./Price, Judy M./Bryson, Jeff B./Sanchez, Francisco J. (1990): Asymmetry in prejudice attribution. In: Journal of Experimental Social Psychology, 26, Heft 6, S. 481–504.


Rohmer, Odile/Louvet, Eva (2012): Implicit measures of the stereotype content associated with disability. In: British Journal of Social Psychology, 51, Heft 4, S. 732–740.


Ross, Kathryn M./Shivy, Victoria A./Mazzeo, Suzanne E. (2009): Ambiguity and judgments of obese individuals. No news could be bad news. In: Eating behaviors, 10, Heft 3, S. 152–156.


Rothblum, Esther D. (2011): Fat Studies. In: Cawley, John [Hrsg.]: The Oxford Handbook of The Social Science of Obesity. Oxford University Press: New York, S. 173–183.


Schorb, Friedrich (2017): Dick ist kein Schimpfwort! Kollektive Strategien gegen Gewichtsdiskriminierung. In: Rose, Lotte/Schorb, Friedrich [Hrsg.]: Fat-Studies in Deutschland. Hohes Körpergewicht zwischen Diskriminierung und Anerkennung. Beltz Juventa: Weinheim, S. 31–52.


Sikorski, Claudia/Luppa, Melanie/Brähler, Elmar/König, Hans-Helmut/Riedel-Heller, Steffi G. (2012): Obese children, adults and senior citizens in the eyes of the general public. Results of a representative study on stigma and causation of obesity. In: PloS one, 7, Heft 10, e46924.


Stein, Janine/Luppa, Melanie/Ruzanska, Ulrike/Sikorski, Claudia/König, Hans-Helmut/Riedel-Heller, Steffi G. (2014): Measuring negative attitudes towards overweight and obesity in the German population – psychometric properties and reference values for the German short version of the Fat Phobia Scale (FPS). In: PloS one, 9, Heft 12, e114641.


Tolasch, Eva (2017): „What‘s wrong with being fat?“ Erzählungen zum Dicksein von Menschen mit hohem Körpergewicht. In: Rose, Lotte/Schorb, Friedrich [Hrsg.]: Fat-Studies in Deutschland. Hohes Körpergewicht zwischen Diskriminierung und Anerkennung. Beltz Juventa: Weinheim, S. 97–122.


Wang, Shirley S./Brownell, Kelly D./Wadden, Thomas A. (2004): The influence of the stigma of obesity on overweight individuals. In: International Journal of Obesity, 28, Heft 10, S. 1333–1337.


Williams, Garrath (im Erscheinen): Discrimination and Obesity. In: Lippert-Rasmussen, Kasper [Hrsg.]: The Routledge handbook of the ethics of discrimination. Routledge: London.


Winker, Gabriele/Degele, Nina (2010): Intersektionalität. Zur Analyse sozialer Ungleichheiten. transcript: Bielefeld