Neutralität und Demokratie. Wenn Bildung zum Schauplatz hegemonialer Kulturkämpfe wird

Der Versuch, die Arbeit demokratischer Akteur*innen zu delegitimieren und ihre Handlungsspielräume zunehmend einzuschränken, ist eine wiederkehrende Strategie der AfD. Dafür instrumentalisiert sie immer wieder das staatliche Neutralitätsgebot, indem sie sowohl zivilgesellschaftlichen Akteur*innen als auch Lehrkräften öffentlich vorwirft, dieses zu verletzen. Dadurch werden nicht nur Organisationen und Lehrende erheblich verunsichert, sondern es kommt auch zu einer schrittweisen Verschiebung des gesellschaftlichen Diskurses. Im folgenden Beitrag sollen diese Strategien exemplarisch u. a. anhand der Broschüre „Zivilgesellschaft – Eine (teure) Mogelpackung“ der sächsischen AfD-Fraktion beleuchtet werden. Doch auch andere Parteien und staatliche Akteur*innen nutzen diese Strategie mittlerweile für sich.


 

Empfohlene Zitierung:

Bandt, Emily/Reuter, Florian (2025). Neutralität und Demokratie. Wenn Bildung zum Schauplatz hegemonialer Kulturkämpfe wird. In: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (Hg.). Wissen schafft Demokratie. Schwerpunkt Uncivil Society – „Schattenseiten“ der Zivilgesellschaft, Band 17. Jena, 70–81.

Schlagwörter:

Rassismus, Diskriminierung, polizeiliche Gewaltanwendung, gefährliche Orte

 

Viele Vereine und private Initiativen stellen sich seit Jahren dem bundesweit erstarkenden Rechtsruck entgegen, so auch der Erich-Zeigner-Haus e. V. in Leipzig. Mit außerschulischen Bildungsangeboten ist der Verein in ganz Sachsen tätig. Durch gedenkkulturelle Projekte und politische Bildungsarbeit in den Themenfeldern Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus versuchen wir vor allem Jugendliche darin zu unterstützen, mit gelebter Zivilcourage für Demokratie und Toleranz einzutreten. Aktuell erlebt der Verein gesellschaftlich eine rasante Entwicklung, in der wir vermehrt menschen- und demokratiefeindliche Aussagen und Handlungen wahrnehmen. Dies deckt sich mit öffentlichen Beobachtungen, etwa der vermehrten Teilnahme Jugendlicher an rechtsextremen Aufmärschen oder Organisationen (z. B. Anti-CSD-Demonstrationen, Sächsische Separatisten, Elblandrevolte, Identitäre Bewegung). Zudem ist die Zunahme rechtsextremer Vorfälle an Sachsens Schulen besorgniserregend. Allein im Jahr 2023 wurden an sächsischen Schulen 149 Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund gemeldet (Kleine Anfrage Drs.-Nr. 7/15307), 2024 waren es bereits 156 Vorfälle (Kleine Anfrage Drs.-Nr. 8/923). Diese aktiven Handlungen begründen sich auf (teilweise gesicherten) Weltbildern der Ungleichwertigkeit und verlaufen entlang eines Spektrums von latenten Alltagsrassismen bis hin zu neonazistischen Aussagen wie Holocaustrelativierungen.

Unsere Erfahrungen decken sich auch mit den Zahlen des Landesamts für Schule und Bildung Sachsen, die auf den Anstieg politisch-extremistischer Vorfälle verweisen. Im Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entwickeln sich Überforderungsszenarien und Unsicherheiten aufseiten der Lehrkräfte, insbesondere in Hinblick auf das Verständnis des staatlichen Neutralitätsgebots. Behauptungen getarnt als Meinung oder Unruhe durch einschlägige Themen lassen Diskussionen versanden oder gar nicht erst aufkommen. Angesichts dieser Entwicklungen und der zunehmenden autoritären Dynamik müssen Lehrkräfte sowie Bildungsreferent*innen klar benennen, wenn die Demokratie angegriffen wird und Menschenrechte verletzt werden. Seit Jahren kann jedoch die Strategie der AfD beobachtet werden, Lehrkräfte oder außerschulische Bildungsträger mit Verweis auf eine angebliche Verletzung des Neutralitätsgebots unter Druck zu setzen. Kritik an der AfD und ihren Positionen durch staatliche und staatlich geförderte Bildungsakteur*innen wird hierbei als unzulässig benannt (Cremer 2024, 123). Gleichzeitig wird staatlichen Förderprogrammen und den hierdurch geförderten Projekten eine ideologische Ausrichtung unterstellt, die nur bestimmte politische Meinungen begünstige. Dies führt nicht nur zu einer erheblichen Verunsicherung innerhalb der Organisationen und von Lehrkräften, sondern auch zu einer schleichenden Verschiebung des gesellschaftlichen Diskurses, die im Folgenden betrachtet wird.

Bildungsarbeit im Spannungsfeld des Neutralitätsgebots

Bei Positionen, die sich als rassistisch, antisemitisch oder anderweitig als menschenrechtsverletzend definieren lassen, haben Lehrkräfte und außerschulische Bildungsreferent*innen nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Handlungen oder Äußerungen entsprechend zu benennen und transparent zu kritisieren. Dadurch können in Form einer intervenierenden Maßnahme Diskriminierungsräume und -erfahrungen minimiert werden. Darüber hinaus ist eine sachliche Auseinandersetzung im Sinne der Werteordnung des Grundgesetzes, den Kinderrechten und Jugendschutzvorgaben sowie den Landesverfassungen und Schulgesetzen unabdingbar. Verhalten sich Lehrkräfte oder pädagogische Fachkräfte gegenüber diskriminierenden und hasserfüllten Aussagen indifferent – so, wie es die AfD und weitere neurechte Akteur*innen fordern –, steht das nicht nur dem Bildungsauftrag, sondern auch dem Grundgesetz konträr gegenüber. In diesem Kontext muss inhaltliche Kritik im Sinne der Verfassung also moralisch wertend ausfallen (Heldt 2020, 331). Vor allem in einer Periode, in der populistische Angriffe auf zivilgesellschaftliche Akteur*innen und Bildungsbeauftragte bundesweit vermehrt Einzug erfahren.

Die Strategie ist dabei schnell durchschaut: Im Sinne des staatlichen Neutralitätsgebots wird sich auf den Grundsatz der Chancengleichheit (Artikel 21 GG) bezogen. Dieser besagt, dass alle Staatsorgane weder gegen noch für eine politische Partei wirken dürfen. Die Verletzung der Neutralitätspflicht wäre gegeben, wenn Lehrkräfte u. a. dazu aufrufen würden, eine bestimmte Partei nicht zu wählen oder gegen sie zu demonstrieren sowie unsachgemäße Informationen über eine Partei weiterzugeben. Weiterhin gilt das Mäßigungsgebot § 33 des Beamtenstatusgesetzes – auch für Tarifbeschäftigte. Lehrkräfte müssen sich in dessen Sinn durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und für dessen Erhaltung eintreten. Um der Forderung nach Neutralität nachzukommen, beziehen sich populistische Akteur*innen auf den Beutelsbacher Konsens (1976). Dieser besagt, dass die Lernenden durch Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schüler*innenorientierung eine ausgewogene Meinungsbildung erfahren sollen, frei von subjektiven Färbungen der Lehrkraft. Die kontroverse und kritische Auseinandersetzung mit einzelnen Parteien und damit einhergehenden politischen Strömungen muss also gegeben sein. Dazu zählt, wie eingangs benannt, auch das klare Benennen menschenfeindlicher Handlungen oder Äußerungen, auch oder gerade, wenn es von politischen Vertreter*innen einer Partei ausgeht. Die Kultusministerkonferenz sieht „Grundrechtsklarheit“ und ein entsprechendes Selbstbewusstsein als Voraussetzung für die Umsetzung des Beutelsbacher Konsenses (KMK 2018, 5). Trotz dieser Richtlinien zeigt sich, dass politische Bildung nicht „neutral“ ist und es auch nicht sein darf (vgl. Wrase 2020, 12). Eine eingeschränkte Meinungsfreiheit im Sinne des Jugendschutzes ist in vielen Fällen sogar erwünscht, wenn es beispielsweise um entwicklungsbeeinträchtigende und kindeswohlgefährdende Handlungen wie Drogenkonsum oder Gewaltdarstellungen geht. Dass menschenverachtende Aussagen auch als entwicklungsbeeinträchtigend und kindeswohlgefährdend verstanden werden und auch im Sinne des Jugendschutzes eingegrenzt werden müssen, wird in diesem Kontext fälschlicherweise als Verletzung einer Neutralitätspflicht gewertet. Doch rechtsextreme Positionen, die Menschenrechte angreifen, können nicht als legitime und gleichwertig verhandelbare Antworten auf Fragen des Zusammenlebens behandelt werden (Winckler 2019, 112).

Kampf um kulturelle Vorherrschaft in der Bildung

In diesem Kontext entsteht das Spannungsfeld, welches viele rechtspopulistische und -extreme Akteur*innen nutzen, eine vermeintliche Verletzung der Neutralität zu proklamieren, da sie sich in ihren Behauptungen und Weltbildern angegriffen sehen. Der bildungspolitische Diskurs färbt zudem in den vermeintlich unpolitischen Raum ab, sodass er auch den gesellschaftlichen Bereich erreicht. Eltern und Erziehungsberechtigte reagieren zwar unterschiedlich sensibel auf Schlagwörter wie Vielfalt, Diskriminierung und Gendern, die Gräben sind aber dennoch spürbar. Auch Lehrkräfte sind zunehmend verunsichert, ob eine Neutralitätspflicht existiert und wie diese gegebenenfalls ausgerichtet sein darf oder muss. Dabei sind in diesem Kontext die rechtlichen Belange, also ob eine Aussage verfassungsfeindlich ist, in erster Linie zweitrangig; im Bildungsbereich ist es ausschlaggebend, ob eine Position menschenfeindliche Agitation befördert. Hier wird der Kampf um kulturelle Hegemonie im (vor-)politischen Raum einmal mehr greifbar. Nicht nur Akteur*innen der Neuen Rechten möchten diesen Kampf eingehen, um die Grenzen des Sagbaren zu verschieben, auch Politiker*innen adaptieren dieses Handeln, welches sowohl das Grundgesetz als auch die Menschenwürde konstant und subversiv angreift.

In diesem Diskurs wird sichtbar, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Werden Aussagen und Behauptungen der eigenen Reihen kritisiert, unterstellt man zivilgesellschaftlichen Akteur*innen oder engagierten Lehrkräften eine Verbotspolitik oder das Aufzwingen einer Ideologie. Um diese Kritik zu unterbinden, wird sich Instrumenten bedient, die auf gezielte Agitation aus sind. Nachdem die AfD bereits 2018 mit Meldeportalen gegen kritische Stimmen vorging, macht mittlerweile die Website www.neutrale-lehrer.de der niedersächsischen Landesfraktion auf sich aufmerksam. Neben einem Meldeformular werden hier gesellschaftlich verträgliche Standpunkte mit populistischen Aussagen kombiniert. Beispielsweise sollen sich Schüler*innen eine eigene Meinung bilden können, während Altparteien die Jugend instrumentalisieren und manipulieren wollen. Dabei sei es Ziel, die AfD als einzige wirkliche Oppositionspartei zu unterdrücken und illegal zu kriminalisieren. Das Ergebnis sei, dass die freie Meinungsäußerung politischer Gegner*innen angegriffen werde und dadurch die Neutralität der Bildung nicht gegeben sei. Der Begriff der Neutralität wird dabei eigennützig umgedeutet und entspricht eher einem „nicht wertend“. Damit wird zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und Lehrkräften das vorgeworfen, gegen das sie eigentlich einstehen: Einengung der Meinungsäußerung, Klima der Angst und Verbreitung einer Ideologie.

Wie die AfD zivilgesellschaftliche Akteur*innen angreift

Wie die AfD die politische Bildung folglich in Zukunft gestalten will, zeigt nicht zuletzt ein Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2025. Demnach soll die Landeszentrale für politische Bildung abgeschafft werden und stattdessen ein „Landesinstitut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität“ errichtet werden. Als Argument wird hier eine vermeintlich stattfindende „politische Indoktrination“ angeführt (SPIEGEL 2025). Den Vorwurf der politischen Indoktrination und des Verstoßes gegen das staatliche Neutralitätsgebot nutzt die AfD auf Landesebene und kommunaler Ebene seit geraumer Zeit. Nicht nur, um Lehrkräfte zu verunsichern, sondern auch, um zivilgesellschaftliche Organisationen und Kulturbetriebe zu diskreditieren – u. a. mit dem Ziel, die finanzielle Grundlage zivilgesellschaftlicher Projekte zu gefährden ( Mühe 2022, 55). Beispielhaft wird hierbei häufig der Versuch der AfD genannt, dem Treibhaus e. V. im sächsischen Döbeln im Jahr 2019 die institutionelle Förderung zu entziehen. Als Begründung wurde hier ein angeblicher Verstoß gegen das Neutralitätsgebot angeführt (Nordin Mencke 2019).

Dieses Vorgehen steht exemplarisch für die Einflussversuche der AfD auf die Zivilgesellschaft: Laut Mühe (2022, 54) lassen sich dabei fünf Strategien benennen, zu denen u. a. das Ausüben von Druck über Finanzierungen, das Nutzen bzw. der Missbrauch parteipolitischer Instrumente sowie Kampagnen zur Diffamierung zählen. Diese Strategien lassen sich auch anhand der 2023 veröffentlichten Broschüre „Zivilgesellschaft – Eine (teure) Mogelpackung“ der sächsischen AfD-Fraktion aufzeigen: Im Zentrum der 21-seitigen Broschüre steht die sächsische Zivilgesellschaft und ihre finanzielle Förderung durch das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“. Dabei werden die Themen Integration, Förderung „gewaltaffiner Organisationen“ (AfD-Fraktion Sachsen 2023, 11) und sexuelle Vielfalt emotional aufgeladen. Wiederholt wird eine vermeintliche Verschwendung von Steuergeldern skandalisiert, obwohl die Projekte der Demokratieförderung dienen. Dementsprechend bedient die Broschüre eine populistische Rhetorik, durch die der Gegensatz „Wir gegen die da oben“ mittels persönlicher Ansprache der Leser*innen betont wird.

In der Broschüre heißt es, der Begriff „Zivilgesellschaft“ sei ausschließlich für Organisationen vorgesehen, die linke Positionen fördern, hiervon abweichende Positionen würden pauschal als rechtsextrem diffamiert werden (AfD-Fraktion Sachsen 2023, 4). Wie auf der bereits erwähnten Homepage wird mit diffamierenden Begriffen wie „Indoktrination“ (AfD-Fraktion Sachsen 2023, 17), „Disziplinierung von Andersdenkenden“ oder „gezielte Infiltration“ (AfD-Fraktion Sachsen 2023, 11) zivilgesellschaftlichen Akteur*innen wiederholt autoritäres und gewaltvolles Handeln unterstellt. Dies dient der Konstruktion eines Feindbildes und der gleichzeitigen Inszenierung der AfD als Opfer eines angeblichen Meinungskorridors oder Sprechverbots.

Diese Opferinszenierung zeigt sich etwa darin, dass demokratiefördernden zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen unterstellt wird, ihre Arbeit richte sich gegen die Bevölkerung Sachsens (AfD-Fraktion Sachsen 2023, 12). Das Narrativ einer solchen Sachsenfeindlichkeit wird in der Broschüre mehrfach bedient, da es sich hierbei um eine Gruppe handele, die besonders diskriminiert (AfD-Fraktion Sachsen 2023, 13) werde und der grundlos „Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Sexismus“ (AfD-Fraktion Sachsen 2023, 12) unterstellt werde. Damit einher geht eine verzerrte Darstellung der Arbeit und Zielsetzung zivilgesellschaftlicher Projekte, deren einziger Zweck darin bestünde, die sächsische Bevölkerung zu diffamieren (AfD-Fraktion Sachsen 2023, 12). Gleichzeitig werden in der Broschüre die Existenz von Rassismus oder anderer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie ein zunehmender Rechtsruck in Sachsen infrage gestellt und negiert (AfD-Fraktion Sachsen 2023, 12f.). Dadurch werden den Betroffenen ihre Erfahrungen abgesprochen. In der Folge erscheint die Notwendigkeit von Projekten, die sich diesen Phänomenen entgegenstellen, als sinnlos.

In diesem Zusammenhang wird die Höhe, Verwendung und der Zweck der Fördergelder problematisiert. Diese Strategie, häufig gestützt durch Kleine und Große Anfragen auf parlamentarischer Ebene, zielt darauf ab, Unsicherheiten zu schüren und zivilgesellschaftliche Akteur*innen unter Druck zu setzen (Mühe 2022, 55). Auch der Leipziger Verein RosaLinde, der queere Menschen in Leipzig und im Umland berät, sah sich mit einer solchen Kleinen Anfrage durch die sächsische AfD-Fraktion konfrontiert. Der Verein musste daraufhin genau darlegen, für welche Stellen und Projekte die staatlichen Fördermittel in welcher Höhe verwendet wurden – ein Prozess, der an den ohnehin schon knappen zeitlichen Ressourcen zivilgesellschaftlicher Träger zehrt (Mosig 2025, 22). Die Nutzung solcher Anfragen wird auch im Vorwort der AfD-Broschüre als wichtiges Instrument der parlamentarischen Arbeit angeführt, auf deren Grundlage die Publikation entstanden sei (AfD-Fraktion Sachsen 2023).

Insgesamt zeigt die Broschüre der AfD Sachsen, wie demokratische Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen gezielt diskreditiert werden, um deren Arbeit zu delegitimieren und finanzielle Förderungen zu gefährden. Dabei werden populistische Rhetorik und verzerrte Darstellungen genutzt, um Feindbilder zu konstruieren und gesellschaftliche Spaltung zu vertiefen. Dieses Vorgehen ist Teil einer umfassenden Strategie, menschenfeindliche Positionen zu normalisieren und demokratische Kräfte zu verunsichern.

Wie andere Akteur*innen das Neutralitätsgebot in Stellung bringen

Längst ist es nicht mehr nur die AfD, die das Neutralitätsgebot gegen eine demokratisch engagierte Zivilgesellschaft in Stellung bringt. Im Januar 2025 stellte die CDU/CSU-Fraktion unter dem Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, in der sie 551 Fragen zu zivilgesellschaftlichen Akteur*innen wie den Omas gegen rechts, Greenpeace oder dem BUND stellte. Kurz zuvor hatten viele dieser Organisationen zu Protesten gegen das gemeinsame Abstimmungsverhalten der Union mit der AfD aufgerufen. Die Anfrage wurde seitens zivilgesellschaftlicher Akteur*innen als Versuch gewertet, unter dem Vorwand des Neutralitätsgebots ihre Arbeit zu delegitimieren (Deutschlandfunk 2025).

Bereits im Dezember 2023 legte zudem der Sächsische Rechnungshof einen Sonderbericht vor, in dem die finanzielle Förderung zivilgesellschaftlicher Träger im Förderprogramm „Integrative Maßnahmen“ durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt geprüft wurde. Darin kritisiert der Sächsische Rechnungshof die fehlende Neutralität einiger geförderter Projekte. Als Verstöße gegen das Neutralitätsgebot werden vor allem Beispiele angeführt, die laut Deyda (2023) als Kritik an der Regierung verstanden werden können. So richteten sich laut Rechnungshof Teile der Fördermittelempfänger*innen mit Kampagnen und Stellungnahmen gegen Positionen der Landesregierung und der Landkreise und erhielten dabei teils Unterstützung von Parteien oder deren Stiftungen. Beispielhaft werden die Thematisierung des Umgangs mit rechtspopulistischen Akteur*innen oder die Kritik an der „sächsischen Abschiebepraxis“ im Rahmen von Veranstaltungen angeführt. Der Rechnungshof bemängelt dabei, dass sich Teile der geförderten Zivilgesellschaft vor allem gegen bestimmte Parteien oder politische Positionen stellten, die dem konservativen bis rechten Spektrum zuzuordnen seien (Deyda 2023).

Ein daraufhin in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Friedhelm Hufen kommt dahingehend zu einem anderen Entschluss: Der Sächsische Rechnungshof habe mit dem Sonderbericht seine Kompetenzen überschritten, da die Interpretation des Neutralitätsgebots nicht in seinem Aufgabenbereich liege. Gleichzeitig betont das Gutachten, dass „Organisationen der Zivilgesellschaft [...] sich auch dort gegen die AfD stellen und konkret von der Politik dieser Partei warnen [dürfen], wenn sie staatliche Fördermittel erhalten haben“ (Blumenthaler 2024). Das ist ein wichtiges Zeichen für eine mündige und kritische Zivilgesellschaft, denn sie trägt u. a. eine wichtige Korrektivfunktion in der Demokratie gegenüber staatlichem Handeln. Diese Funktion wird eingeschränkt, wenn der Anspruch auf politische Neutralität auf die Zivilgesellschaft übertragen wird. Damit gerät ihre Unabhängigkeit ins Wanken und ihre Rolle als kritische Instanz wird eingeschränkt. Zudem macht laut Hufen (2024, 42) die öffentliche Finanzierung gemeinnütziger Initiativen deren Äußerungen nicht zu denen des Staates, da sie keine Instrumente des Ministeriums sind.

Ausblick

Das Neutralitätsgebot und der Beutelsbacher Konsens werden eigennützig ausgelegt und vom Grundgesetz entkoppelt. Eine subjektive Interpretation der AfD hätte zur Folge, dass menschenfeindliche und diskriminierende (Partei-)Positionen immun vor einer inhaltlichen Kritik sind und so als gleichberechtigte, maximal als kontroverse Meinung gesehen werden. Auch wenn Aussagen das verfassungskonforme Meinungsspektrum nicht verlassen, müssen diskriminierende Positionen und gesichert rechtsextreme Parteien und Organisationen als diese benannt werden. Somit ergibt sich ein klarer Handlungsrahmen für den Bildungsbereich. Zutreffende Zitate und Aussagen, Nachweise von Desinformationen, Hinweise auf Behördenentscheidungen und Gerichtsurteile sowie die damit eventuell verbundene Abweichung von Grundgesetz und Menschenrechten müssen als diese benannt werden. Gezielte Wahlwerbung, Schmähkritik, Eingriffe in die Privatsphäre sowie falsche oder nicht hinreichend recherchierte Tatsachenbehauptungen dürfen im Bildungskontext nicht getätigt werden (vgl. Hufen 2021, 32).

Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot führt jedoch häufig zu Verunsicherung und teilweise sogar zu vorauseilendem Gehorsam, etwa wenn aus Sorge vor möglichen Konsequenzen keine Kritik mehr an parteipolitischen Positionen geäußert wird. Durch den Versuch, abweichende und kritische Stimmen auf diese Weise zu unterdrücken, kommt es somit zu einer Verschiebung und schrittweisen Normalisierung des Diskurses. Diese Entwicklung zeigt, dass die Strategie sichtbar aufgeht. Verstärkt wird der Druck zusätzlich, wenn – wie im Falle des Treibhaus e. V. in Döbeln – der Entzug der Förderung droht. Das verschärft die ohnehin prekäre Situation vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen, die allgemein durch die strukturelle Abhängigkeit von Fördermitteln mit kurzen Projektlaufzeiten gekennzeichnet ist und die aktuell zusätzlich durch vorläufige Haushaltsführungen teils vor existenziellen Herausforderungen stehen. Zudem stellen die strategischen parlamentarischen Anfragen eine erhebliche Belastung für zivilgesellschaftliche Träger dar, da diese zeitliche und personelle Ressourcen beanspruchen, die ansonsten für die Umsetzung ihrer eigentlichen Aufgaben genutzt werden könnten. In der Konsequenz führt dies zu einer sukzessiven Einschränkung der Handlungsspielräume zivilgesellschaftlicher Akteur*innen.

Angesichts dessen ist es notwendig, die demokratische Zivilgesellschaft gezielt zu stärken. Sie erfüllt eine essenzielle Funktion als gesellschaftliches Korrektiv, vertritt marginalisierte Gruppen und fördert den pluralistischen Diskurs. Dazu unterliegt sie keinem Neutralitätsgebot, auch wenn die Förderung über Bund und Länder gegeben ist. Neben politischen Bildner*innen braucht es ebenfalls kompetente Lehrkräfte, die Haltung zeigen, ihre Rechte und Pflichten kennen, Betroffene schützen und unterstützen sowie sachlich-direkte und transparente Diskussionen führen. Durch mangelnde Angebote in Lehramtsausbildung und Arbeitsalltag hinsichtlich des Spektrums von politischer Bildung ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten der Neuausrichtung. So können durch breitere Unterstützungs- und Weiterbildungsangebote externer bildungspolitischer Akteur*innen und mobiler Beratung Lehrkräfte gezielte Unterstützung erfahren. Schule als staatliche Institution unterliegt einem Neutralitätsgebot, aber keineswegs so, wie es zum Durchbringen eigener Agitation ausgelegt wird. Kinderrechte, Jugendschutz und Grundgesetz bieten hier eine klare Einhegung. Auch die feste Verankerung im Studium und in den Lehrplänen muss endlich eine nicht-fakultative Rolle einnehmen, um den Ansprüchen einer demokratischen Gesellschaft gerecht zu werden. Durch fachliches Wissen können eigene Strukturen und Rollen zielführender hinterfragt werden. Dadurch lassen sich eingangs benannte Unsicherheiten durch ein standhaftes Kollegium auffangen. Wird diese Professionalisierung an eine kontinuierliche jahrgangs- und lebensweltorientierte Arbeit mit demokratischen Werten gekoppelt, kann politische Bildung einen ganzheitlichen Charakter einnehmen. Dabei gilt es unbedingt, die Lernenden miteinzubeziehen. Empirische Befunde zeigen, dass Demokratie- und Menschenrechtsbildung dann gelingen, wenn Schüler*innen partizipative Beteiligung, Selbstwirksamkeit und aktive Gestaltungsmöglichkeiten erfahren und lernen (Edelstein et al. 2009; Himmelmann 2017). Sollte die bundesweite Einstufung der AfD als rechtsextrem rechtlichen Bestand haben, entsteht nicht zuletzt erheblicher Handlungsdruck, insbesondere in Hinblick auf den Einfluss der Partei im Bildungsbereich.

 

 


Emily Bandt, Kulturwissenschaftlerin, ist stellvertretende Geschäftsführerin des Erich-Zeigner-Haus e. V. Darüber hinaus ist sie im Verein für die Netzwerkarbeit sowie für die Jugend- und Erwachsenenbildung in den Themenbereichen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus verantwortlich.

Florian Reuter, ausgebildeter Grund- und Förderschullehrer, arbeitet als Bildungsreferent im Erich-Zeigner-Haus e. V. Seine Schwerpunkte in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung liegen in den Bereichen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus. Weiterführend ist er Ansprechperson für politische und diskriminierungssensible Bildung an Grundschulen..


 

 

Literaturverzeichnis

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