„Wir gründen jetzt einen Zivilschutz!“(1) – eine Bürgerinitiative im ländlichen Raum Ostdeutschlands

Welche Rolle spielen Bürgerinitiativen im ländlichen Raum bei der Herstellung von Sicherheit? Zur Untersuchung dieser Frage wird die Selbstdarstellung einer Bürgerinitiative in Bezug zur Staatstheorie von Thomas Hobbes und zu sozialwissenschaftlichen Konzepten von Sicherheit und Ordnung gesetzt. Wie sich zeigt, stehen Staat und Zivilgesellschaft hier in einem Verhältnis beidseitiger Inanspruchnahme.

„Bürgerwehren entstehen dort, wo der Staat weicht!“, so skandiert das Titelbild der Facebook-Gruppe Bürgerwehr. 1.792 Personen gefällt das, 1.830 Personen haben die Social-Media-Gruppe abonniert [Stand: 23/02/2019]. Ihrer Selbstbeschreibung nach geht es der Gruppe darum, „die Sicherheit des Fürstentum [sic!] Lippe (Kreis Lippe) Gewehrleisten [sic!] zu können, damit nicht unsere Kinder und Frauen in Gefahr kommen"2. Private Kontroll- und Ordnungsvereinigungen wie diese erfahren nicht nur in sozialen Netzwerken, sondern auch auf der Straße Zulauf. Ihre Mitglieder sehen sich als Wächter_innen der öffentlichen Sicherheit. Auch wenn Selbstjustiz nicht erlaubt ist, fällt die Gründung einer Bürgerwehr unter das Recht auf Versammlungsfreiheit. Die Mitglieder dürfen allerdings nicht bewaffnet sein und keine Straftaten begehen. Weil derartige Vereine und Zusammenkünfte keiner Melde- oder Registrierungspflicht unterliegen, gibt es keine genauen Angaben, wie viele Bürgerwehren es derzeit in Deutschland gibt und ob ihre Anzahl in den letzten Jahren zugenommen hat. Zumindest in Ostdeutschland geht der Verfassungsschutz von einem Anstieg aus (vgl. Leipziger Volkszeitung 2016). Diese Entwicklung begann nicht erst – wie oftmals vermutet – mit der großen Zahl geflüchteter Menschen, die im Sommer 2015 nach Deutschland kamen, oder nach den Geschehnissen in der Silvesternacht 2015/2016 am Kölner Hauptbahnhof. Bereits Anfang der 1990er Jahre wurden Debatten um Bürgerwehren und „staatlich geförderte Hilfstruppen“ geführt (Spiegel 1993). Spätestens nach der Grenzöffnung im Zuge des Schengen-Abkommens 2007 entstanden in den Grenzregionen zu Polen und Tschechien viele Patrouillen, weil sich die Bewohner_innen dieser oftmals dünn besiedelten Landstriche einer buchstäblich entgrenzten Kriminalität aus den Nachbarstaaten ausgesetzt fühlten. Zugleich hatten sie den Eindruck, als geografische, politische und soziale Peripherie von der Regierung allein gelassen zu werden (vgl. Schmidt-Lux 2012: 129f.).

Dies gilt auch für Westdeutschland, wie das oben zitierte Beispiel aus dem Kreis Lippe in Nordrhein-Westfalen zeigt. Hier ist die proklamierte Angst vor ‚Überfremdung‘ ebenfalls Motivation für viele Menschen, sich solchen Vereinigungen anzuschließen. Dennoch nennen sich die meisten der Gruppierungen bewusst nicht Bürgerwehr, sondern Bürgerinitiative oder -forum, um nicht mit Ausländerfeindlichkeit in Verbindung gebracht zu werden.

2010 führten Mitarbeiter des kulturwissenschaftlichen Instituts der Universität Leipzig in E-Stadt – einer Kleinstadt an der Grenze zu Tschechien – verschiedene Interviews und Gespräche mit Vertretern der dortigen Bürgerinitiative.3 Im Anschluss an den Soziologen Matthias Quent (2016a: 18) ist die Gruppe in E-Stadt als „korporatistische Sicherheitsinitiative“ einzuordnen. Derartige

Sicherheitsgruppen […] unterscheiden sich in ihren Motiven, Absichten, ihrer Struktur und Zusammensetzung von selbst organisierten Bürgerwehren. Doch sie deuten einen Vertrauensverlust in die Effizienz der Staatsgewalt an: Sie stellen eine Reaktion auf ein beschädigtes Sicherheitsempfinden bei Bürger_innen dar und machen deutlich, dass die Polizei in einigen Regionen nicht in der Lage ist, die von der Bürgerschaft gewünschte Präsenz zu zeigen. (Ebd.: 19)

Im Rahmen eines seminarbezogenen Studienprojekts am Institut für Soziologie der Universität Freiburg wurden die Daten mit der Methode der Grounded Theory ausgewertet. In der Wahrnehmung der Bürgerinitiative ist der Staat – dem sie nach eigener Aussage unter die Arme greifen will – schwach und befindet sich auf dem Rückzug. In diesem Beitrag wird die Selbstdarstellung der Bürgerinitiative in Bezug zur Staatstheorie von Thomas Hobbes und zu aktuellen Konzepten von Sicherheit und Ordnung gesetzt.

 

Grenzregionen im ländlichen Raum Ostdeutschlands

Die Vertreter der Bürgerinitiative in E-Stadt verweisen darauf, dass die Kriminalität in ihrer Region nach der Wende stark anstieg und gleichzeitig die Sicherheitsmaßnahmen in Form des Polizeiaufgebots gekürzt wurden. Diese Darstellungen finden auch in offiziellen Kriminalitätsstatistiken ihre Entsprechung. Karl-Heinz Reuband (2010) hat die angestiegene Angst vor Kriminalität in Ostdeutschland nach 1990 untersucht. In seiner Studie wird deutlich, dass Arbeitslosigkeit und Kriminalität in der DDR-Propaganda dem kapitalistischen Westen zugeschrieben wurden und in der DDR offiziell nicht existierten. Nach dem Fall der Mauer fürchteten die ehemaligen DDR-Bürger_innen, dass diese Phänomene nun auch bei ihnen Einzug halten würden – und diese Sorge bestätigte sich. „Dazu trug nicht zuletzt auch der Wegfall bisheriger journalistischer Praktiken bei, die bis zur Wende die Berichterstattung über Kriminalität zu einem Tabu-Thema gemacht hatten.“ (Ebd.: 113) Die wachsende Kriminalitätsfurcht nach der Wende hing somit einerseits mit der tatsächlich steigenden Anzahl von Delikten zusammen, anderseits wurde ausführlicher bzw. überhaupt darüber berichtet, wodurch die Phänomene verstärkt in das Bewusstsein der Bevölkerung rückten (vgl. ebd.: 112ff.).

Auch der Bürgermeister von E-Stadt berichtet im Gespräch mit den Wissenschaftlern aus Leipzig, dass in den ersten Jahren nach der Wende die Kriminalität zunahm und die Behörden noch keine Strategie gefunden hatten, wie damit umgegangen werden sollte. Er betont jedoch, dass diese Situation nur bis circa 1993 anhielt und sich die Lage danach beruhigte. Dennoch beharren die Vertreter der Bürgerinitiative darauf, dass seit 1990 und dann nochmals nach dem Schengen-Abkommen 2007 die Kriminalität stark angestiegen sei; dementsprechend fordern sie den Staat auf, dagegen ein Zeichen zu setzen. Schutz zu gewährleisten sehen sie als seine zentrale Aufgabe. In der Folge beziehen sie sich immer wieder auf Beispiele, in denen dieser Schutz infrage steht. Die mangelnde Sicherheit ist Gegenstand ihrer Entrüstung, denn ihrer Ansicht nach ist der Staat dafür verantwortlich, ein „Sicherheitsgefühl“ (Interview BI E-Stadt) zu vermitteln und durch angemessene Praktiken für Sicherheit zu sorgen: „So müsste eigentlich auch `ne Sicherheitsprognose gestellt werden: ‚Wie ist die Sicherheitsentwicklung zu erwarten?‘“ (Interview BI E-Stadt)

In ihrer Erzählung beschreiben sie den Staat als schwach; er steht im Gegensatz zu vormals starken Autoritäten, „die Deutschland, oder andere[n] Länder[n]“ zu einer „ausgezeichneten Entwicklung“ (Interview BI E-Stadt) verholfen haben. Diese Ausführungen beziehen sich allerdings auf die Zeit, als „die Kaiser machtvoll da waren“ (Interview BI E-Stadt). Hier wird auf das Kaiserreich verwiesen, bei dem es sich weder um ein demokratisches noch um ein rechtsstaatliches Gebilde handelte. Den Vertretern der Bürgerinitiative zufolge waren Schutz und Sicherheit zu dieser Zeit abhängig von der Stärke des feudalen Herrschers: „Wenn der Kaiser abgelöst wurde, Dynastie starb, nächste war schwach, Bumms kamen hier die Raubritter und alles Mögliche!“ (Interview BI E-Stadt) Diese Logik übertragen sie auf die Gegenwart: Ein starker Staat muss für die Sicherheit der Bürger_innen sorgen.

Staat und Sicherheit nach Thomas Hobbes

Schon Thomas Hobbes’ Gesellschaftsvertrag ist durch die Herstellung von Sicherheit motiviert. Der Vertrag löst das Problem des Naturzustandes, in dem alle gegen alle kämpfen. Dieser Kampf kommt durch die Gleichheit aller Menschen zustande, ein Zustand, in dem niemand ein Vorrecht vor anderen hat. Aufgrund mangelnder Vorrechte und verbindlicher Regelungen verteidigen Menschen ihre Rechte unablässig gegeneinander und verstricken sich damit in Krieg (vgl. Hobbes 2012 [1651]: 97). Nur der Leviathan als souveräne Regierungsfigur kann die Menschen aus diesem Dilemma befreien, da er als unabhängiger Dritter alle Bürger_innen des Volkes in sich vereint und dafür Sorge trägt, dass Frieden zwischen ihnen herrscht. Das Volk tritt seine Rechte an den Leviathan ab und dieser garantiert als Gegenleistung Schutz und Sicherheit – dies ist Hobbes zufolge seine Hauptaufgabe (vgl. ebd.: 131ff.). Der Staat kommt in diesem Sinne überhaupt erst durch das Bedürfnis nach Sicherheit zustande und die Sicherheit aller Menschen innerhalb eines staatlichen Territoriums ist das Ergebnis des Vertrags, den das Volk mit dem Leviathan schließt. Die Möglichkeit des gemeinsamen Zusammenlebens wird ausschließlich durch diese künstlich errichtete Ordnung geschaffen. Die westlich-moderne Ordnungsvorstellung ist daher konstitutiv mit Sicherheit verknüpft, die Staatsmacht kann nicht ohne Sicherheit gedacht werden und Sicherheit muss immer durch diese gewährleistet sein. Auf dieser Konstruktion basieren das Defizitgefühl und die Selbstlegitimation der hier vorgestellten Bürgerinitiative, wenn sie sich als Ergänzung oder als Unterstützung eines in ihren Augen zu schwachen oder abwesenden Staates versteht. Im Anschluss daran können Bürgerinitiativen als staatliche Zwitterakteure verstanden werden: Sie agieren in Vertretung des Staates, ohne ihn zu repräsentieren. Sie kooperieren teilweise mit Staatsorganen, ohne ihren Status als Zivilpersonen zu verlieren. Von der Notwehr und dem Jedermannsrecht4 einmal abgesehen, besitzen sie keinerlei Befugnis zu Gewalthandlungen.

Auch von den Vertretern der Bürgerinitiative in E-Stadt wird das Gewaltmonopol klar und deutlich beim Staat verortet. Allerdings gestehen sie die alleinige Entscheidungs- und Ausführungshoheit dem Staat nicht bedingungslos, sondern nur unter klaren Konditionen zu. Zum einen muss er seiner Kernkompetenz – namentlich der Wahrung von Sicherheit und Ordnung –, zum anderen den damit verbundenen Forderungen nach Transparenz und Präsenz nachkommen: „Der Staat hat ein Gewaltmonopol und wenn der Staat uns nicht schützt, dann müssen wir uns selber schützen.“ (Interview BI E-Stadt)

 

Staat und Zivilgesellschaft in der Analyse des Interviewmaterials

Auf der einen Seite gibt es für die Bürgerinitiative in E-Stadt den abstrakten Staat im Sinne einer gesetzgebenden Obrigkeit. Er ist zwar Machtinhaber und Entscheidungsträger, verfügt jedoch aufgrund seiner genuinen Abwesenheit über keinerlei Wissen hinsichtlich der geografischen und sozial-strukturellen Gegebenheiten vor Ort: Die Regierung im entfernten Berlin schätze die Lage falsch ein und wird für verschiedene Fehlentscheidungen verantwortlich gemacht. Parallel dazu existiert der konkrete Staat, bestehend aus den örtlichen Polizeibehörden und den Regionalpolitiker_innen. Sie sind die Kontaktpersonen vor Ort, sie verkörpern den erreichbaren und ausführenden Arm des abstrakten Staates und sind zugleich selbst von dessen Schwäche und Unfähigkeit betroffen. Ihnen gegenüber herrscht bei den Vertretern der Bürgerinitiative großes Verständnis und Mitleid, denn „die kleinen Beamten können nichts dafür“ (Interview BI E-Stadt). Interessanterweise führt der jahrzehntelange Eindruck, von einem schwachen Staat nur randständig behandelt zu werden, (noch) nicht zur vielleicht erwarteten Politikverdrossenheit, zur Forderung nach einem Abdanken der Regierung oder gar zu einer Verneinung demokratischer Werte (vgl. Quent 2016b: 3). Stattdessen sucht die Bürgerinitiative konstruktive und kommunikative Umgangsweisen: Es wird direkt (am Runden Tisch bei Vernetzungstreffen) oder schriftlich (über Briefe) Kontakt aufgenommen, dadurch findet ein mehr oder weniger regelmäßiger und produktiver Austausch statt. Abgesehen davon ist ihr Umgang mit dem abstrakten und dem konkreten Staat sehr unterschiedlich. Dies zeigt sich anhand der Trennlinien Abwesenheit/Anwesenheit, Schuld/Unschuld, Enttäuschung/Solidarität und Macht/Ohnmacht.

Auf der anderen Seite wird von der kommunalen Politik wie auch von der örtlichen Polizei zwischen kooperativer und explosiver Zivilgesellschaft unterschieden. Einerseits wünscht und braucht der Staat eine aktive, engagierte und konstruktive Zivilbevölkerung: Alle, auch die Bürger_innen, haben ihre Verantwortungsfelder und Zuständigkeitsbereiche, für die sie Sorge tragen. Wenn eine so verstandene und sich selbst verstehende Zivilgesellschaft eine Bürgerinitiative bildet, um ihre Interessen effektiver durchzusetzen, dann wird das von staatlicher Seite durchaus begrüßt. Der Kontakt mit den Bürger_innen ist wichtig, weil nur dann Situationen geschildert, Verständnis und Sensibilität gefördert und Optionen gemeinsam entwickelt werden können – Kooperation statt Konfrontation. Die Polizei braucht die Unterstützung der Bevölkerung, um „intelligente Lösungen“ (Interview Landespolizeidirektor) zu finden, die den veränderten Situationsbedingungen angemessen und an sie angepasst sind. Für all das sind eindeutige Strukturen mit klaren Ansprechpartner_innen und Verantwortlichen innerhalb der Bevölkerung, wie sie eine kooperative Bürgerinitiative bietet, von enormem Vorteil.

Dennoch rückt der Staat nicht von seinem Gewaltmonopol ab. Was er also nicht brauchen kann, ist eine uninformierte, unreflektierte und explosive Bürgerschaft, die sich von skandalisierender Berichterstattung in den Medien manipulieren lässt, die seine Zuständigkeitsbereiche nicht akzeptiert (indem sie das Recht selbst in die Hand nimmt) oder seine internen Kompetenzabgrenzungen (Aufgaben der Landespolizei und Aufgaben der Bundespolizei) nicht versteht. Laut Landespolizeidirektion braucht es keine Bürgerwehr, die bewaffnet durch Nacht und Nachbarschaft zieht, sondern es braucht eine Bürgerwacht: einen Zusammenschluss von aufmerksamen, sensiblen und verlässlichen Bürger_innen, die sich mit Problemen an staatliche Stellen wenden. In diesem Fall kooperiert die Zivilgesellschaft in Form von Bürgerinitiativen mit den Vertreter_innen des konkreten Staates auf der lokalen Ebene, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Dadurch wird das Einfluss- und Zugriffsgebiet des Staates – in Form von Informationen und Kontrolle – ausgeweitet.

Staat und Sicherheit aus sozialwissenschaftlicher Perspektive

Das Spannungsverhältnis von Staatlichkeit und Sicherheit wird nicht nur von den selbst ernannten Sicherheitsinitiativen problematisiert, sondern ist ebenfalls Gegenstand gesamtgesellschaftlicher Diskussionen und wissenschaftlicher Forschung. Beispielsweise stellt David Garland (2008) in seiner Analyse der Kontroll- und Strafpraktiken in Großbritannien und den USA Veränderungen im Sicherheitsempfinden der Bevölkerung fest. Er skizziert den Wandel von einem sorgenden Sozialstaat zu einem neoliberalen Kontrollstaat. Für ihn ist klar, dass der Staat an seine Grenzen gestoßen ist: Er kann die erhöhte Kriminalitätsrate nicht mehr eindämmen. Deshalb steigen die Unzufriedenheit und das Bedrohungsgefühl der Bürger_innen (vgl. ebd.: 207, 201ff.). Garland deutet staatliche Programme wie neighbourhood watch schemes oder solche zur „Verbesserung der ‚Lebensqualität‘“ (ebd.: 228) als Reaktion des Staates auf die Ängste innerhalb der Bevölkerung, ohne dass der Staat selbst an deren Erfolg glaube – sie sind somit lediglich Ausdruck seiner Überforderung. In Garlands Analyse ist das gestiegene Bedrohungsgefühl der Bevölkerung ein direkter Effekt staatlichen Versagens: Die Menschen verlieren das Vertrauen in den Staat, ihre Ängste werden durch medial verbreitete Katastrophen- und Krisennarrative weiter geschürt.

Im Gegensatz zu Garland ist für Trutz von Trotha (2010) der Staat nicht gescheitert. Er sei vielmehr von einem Wohlfahrtsstaat zu einem Dienstleister geworden, der sich der Aufgabe der Sicherheit vermehrt durch Präventionsmaßnahmen annehme. Durch massenhafte Datenauswertungen werden Risikobereiche identifiziert und Maßnahmen zu ihrer Verminderung eingeleitet; gleichzeitig steigt mit jeder neuen Risikolage auch das subjektive Unsicherheitsempfinden. Aufgrund dieser Verschiebung erscheint es den Bürger_innen nicht nur legitim, sondern vielmehr notwendig, dass der Staat mehr und mehr ihrer Daten sammelt und seine Überwachung ausweitet, denn: „Wie kann der Staat seine präventive Aufgabe leisten, wenn ihm diejenigen Daten verweigert werden, die Prävention voraussetzen?“ (ebd.: 36). Mit diesem Credo kann sich die staatliche Kontrolle immer weiter ausdehnen. Die zunehmende Privatisierung von Kontrollinstitutionen und Sicherheitsfirmen deutet Trotha ebenfalls als Ausweitung der staatlichen Kontrollfähigkeit, da staatliche und private Institutionen Kooperationen eingehen (vgl. ebd.: 29). Das vermeintliche Scheitern des Staates, samt zunehmender Unsicherheit innerhalb der Bevölkerung, erscheint vor diesem Hintergrund geradezu als Vergrößerung des staatlichen Zugriffsgebietes durch eben diese Unsicherheit. Die Bürger_innen sind bereit, Daten von sich preiszugeben und sich überwachen zu lassen, um möglichst vielen Risiken vorzubeugen; gleichzeitig gibt es gegenüber privaten Unternehmen eine zunehmende Skepsis bezüglich der Datensicherheit. Paradoxerweise aktualisiert die permanente Risikoberechnung – mit dem Ziel der Risikominimierung – das Empfinden von Unsicherheit wie auch das Bedürfnis nach Sicherheit.

Fazit

Bürgerinitiativen, die mit staatlichen Institutionen kooperieren, geht es vor allem um die Wiederherstellung eines Sicherheitsgefühls. Sie wollen abschreckend auf Einbrecher_innen wirken und zusätzlich „Aufklärungs- und Informationsarbeit leisten“ (Quent 2016a: 18f.). Für die Vertreter der Bürgerinitiative in E-Stadt ist das gestiegene Unsicherheitsgefühl, das sie beschreiben und dem sie mit der Gründung ihrer Initiative entgegenwirken wollten, Zeichen eines staatlichen Rückzugs oder Versagens. Ihre geografische Situierung – eine Grenzregion im ländlichen Raum – trägt hierzu im doppelten Sinn bei: Zum einen sehen sich die Bürger_innen von Straftäter_innen aus den osteuropäischen Nachbarstaaten bedroht; zum anderen fühlen sie sich von der Landespolizei durch deren massiven Stellenabbau nicht ausreichend geschützt.

Während es in den Denkschulen der klassischen Philosophie stets darum ging, die Bürger_innen vor dem unbegrenzten Zugriff eines willkürlichen Souveräns zu schützen (vgl. Trotha 2010: 35), fordern die Vertreter der hier vorgestellten Bürgerinitiative das ganze Machtpotenzial des Staates. Mehr noch – sie schließen sich sogar zusammen, um Kontrollaufgaben zu übernehmen und somit die staatliche Gestaltungskompetenz in Eigenregie zu erweitern. Dies geschieht ohne rechtsstaatliche Legitimation, sichert aber zugleich den Einfluss des Staates gerade in ländlichen Regionen. Auch wenn das Gewaltmonopol eindeutig auf staatlicher Seite liegt, stehen Staat und Zivilgesellschaft hier in einem Verhältnis beidseitiger Inanspruchnahme: Die Bürgerinitiative fordert einen starken kompetenten Staat und unterstützt ihn zugleich bei seinen sicherheitswahrenden Aufgaben. Der Staat wiederum hat das Gewaltmonopol und ist zugleich auf eine kooperative Bürgerschaft angewiesen – in diesem Spannungsfeld werden die jeweiligen Handlungskompetenzen und Deutungshoheiten verschoben und verhandelt.

Ausgehend von der subjektiven Kriminalitätsfurcht der Bevölkerung und den objektiven Gefährdungen wird unter polizeilicher Regie soziale Ordnung als eine sichere Ordnung hergestellt, und die Beteiligten schließen in ‚Präventionsräten‘ auf lokaler Ebene – unter Beteiligung der Polizei, kommunaler Stellen, Nachbarschaftsvereinen etc. – einen allgemeinen Gesellschaftsvertrag mit der Zielsetzung ‚Sicherheit‘. (Legnaro 1997: 277, siehe auch Ewald 2015, Singelnstein/Stolle 2012)

Ein zunehmendes Unsicherheitsempfinden in der Gesellschaft rechtfertigt staatliche Interventionen (z. B. Präventionsmaßnahmen und Überwachungspraktiken) und animiert die Bürger_innen dazu, selbst aktiv zu werden, wie sich am Beispiel der Bürgerinitiative in E-Stadt exemplarisch zeigen lässt. Das Paradoxe daran ist jedoch, dass damit immer neue Unsicherheiten hervorgebracht werden. Dadurch verstetigt und verfestigt sich das Gefühl der Unsicherheit. Dies ist im Anschluss an Trotha und im Gegensatz zu Garland eben kein Ausdruck staatlichen Versagens, sondern vielmehr ein Zeichen des zeitgenössischen Umgangs mit Bedrohungslagen. Zugleich, auch das wird am Beispiel E-Stadt deutlich, ist vonseiten des Staates nur eine kooperative Bürgerinitiative erwünscht – und eben keine Bürgerwehr. Derartige Zusammenschlüsse sind damit nicht nur eine Reaktion der Zivilbevölkerung auf ein empfundenes Scheitern des Staates oder bedrohliche Ereignisse, sondern sind auch in die staatliche Herstellung von Sicherheit eingebunden.

 

 

1 Das titelgebende Zitat stammt aus einem Interview mit zwei Vertretern einer Bürgerinitiative (BI). Direkte Zitate aus diesem und anderen Interviews sind durch den Zusatz (Interview) kenntlich gemacht. E-Stadt ist die Anonymisierung des Ortes, in dem die Bürgerinitiative zum Interviewzeitpunkt aktiv war.

2

www.facebook.com/1Vereinigte.BW/ [23.02.2019].

3 Dr. Thomas Schmidt-Lux untersucht das Phänomen im Rahmen seiner Habilitation Gerechte Strafe. Legitimationskonflikte um vigilante Gewalt. Im Zuge dessen erhob und analysierte er mit Andreas Bischof die hier verwendeten Daten, 2012 veröffentlichte er dazu einen Artikel im Kriminologischen Journal (vgl. Schmidt-Lux 2012).

4 Demzufolge darf jeder Mann und jede Frau eine_n Täter_in am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe (räumlich und zeitlich) festnehmen und -halten, bis die Polizei eintrifft. Ein dringender Tatverdacht reicht demnach nicht aus (vgl. Paragraf 127 der Strafprozessordnung).

 

Literatur

Ewald, François (2015) [1986]: Der Vorsorgestaat. Suhrkamp: Frankfurt a. M.

Foucault, Michel (2015): Sicherheit, Territorium, Bevölkerung. Geschichte der Gouvernementalität I. Vorlesung am Collège de France 1977–1978. Suhrkamp: Frankfurt a. M.

Garland, David (2008): Kultur der Kontrolle. Verbrechensbekämpfung und soziale Ordnung in der Gegenwart. Campus: Frankfurt a. M./New York.

Hobbes, Thomas (2012) [1651]: Leviathan oder Wesen, Form und Gewalt des kirchlichen und bürgerlichen Staates. Hirzel: Stuttgart.

Legnaro, Aldo (1997): Konturen der Sicherheitsgesellschaft: Eine polemisch-futurologische Skizze. In: Leviathan, 25, Heft 2, S. 271–284.

Leipziger Volkszeitung (04.01.2016):

Verfassungsschutz: Es gibt immer mehr Bürgerwehren in Sachsen. Online: www.lvz.de/Mitteldeutschland/News/Verfassungsschutz-Es-gibt-immer-mehr-Buergerwehren-in-Sachsen [27.02.2019].

Quent, Matthias (2016a):

Bürgerwehren. Hilfssheriffs oder inszenierte Provokation. Amadeu Antonio Stiftung: Berlin. Online: www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/buergerwehreninternet.pdf [27.02.2019].

Quent, Matthias (2016b):

Selbstjustiz im Namen des Volkes. Vigilantistischer Terrorismus. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Terrorismus, Heft 24–25. Online: www.bpb.de/apuz/228868/vigilantistischer-terrorismus [27.02.2019].

Reuband, Karl-Heinz (2010): Subjektives Kriminalitätserleben im Kontext gesellschaftlicher Transformation. Kriminalitätsfurcht der Ostdeutschen im kollektiven Verlauf und individueller Erinnerung. In: Groenemeyer, Axel [Hrsg.]: Wege der Sicherheitsgesellschaft. Gesellschaftliche Transformationen der Konstruktion und Regulierung innerer Unsicherheiten. VS Verlag für Sozialwissenschaften: Wiesbaden, S. 112–162.

Schmidt-Lux, Thomas (2012): Vigilantismus. Ein Phänomen der Grenze? In: Kriminologisches Journal, 44, Heft 2, S. 118–132.

Singelnstein, Tobias /Stolle, Peer (2012): Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert. VS Verlag für Sozialwissenschaften: Wiesbaden.

Spiegel (18.10.1993):

Raus aus der Schreibstube. Online: www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680438.html [26.02.2019]. 

Trotha, Trutz von (2010): Die präventive Sicherheitsordnung. Weitere Skizzen über die Konturen einer „Ordnungsform der Gewalt“. In: Kriminologisches Journal, 42, Heft 1, S. 24–40.