Hass im Netz – (k)ein rechtsfreier Raum?
Digitale Räume sind integraler Bestandteil moderner Gesellschaft und zentrale Orte demokratischer Aushandlungsprozesse – etwa in politischen Diskursen oder sozialen Bewegungen. Doch wo neue Räume entstehen, die gesellschaftliche Teilhabe fördern können, entstehen zugleich neue Formen von Ausgrenzung, Radikalisierung und Hasskriminalität. Dies zeigt sich auch im polizeilichen Hellfeld, also den zur Anzeige gebrachten Straftaten. Im Jahr 2023 wurden von insgesamt 60.028 politisch motivierten Straftaten 15.488 im Internet begangen (Bundesministerium des Innern und für Heimat 2024, 8). Die Verhinderung von Hass, Hetze und Radikalisierung im Netz ist daher ein kriminalpräventives Vorhaben, um (marginalisierte) Gruppen zu schützen, und zugleich eine Arbeit für demokratische Räume als solche.
Insbesondere Social Media, Gaming-Plattformen und Messenger-Dienste dienen extremistischen und terroristischen Akteur*innen nicht nur als Kommunikationsmittel, sondern auch als Rückzugs- und Mobilisierungsräume. Hier werden ideologische Narrative verbreitet, Anhänger*innen rekrutiert und gezielte Radikalisierungsprozesse – insbesondere unter jungen Menschen – befördert (Lehmann und Schröder 2021, 10).
Zwar ermöglichen Instrumente der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung die Identifikation, Überwachung und – bei konkreter Gefährdung – Intervention gegenüber entsprechenden Gruppierungen. Da sie jedoch erst greifen, wenn strafrechtlich relevante Handlungen bevorstehen oder bereits begangen wurden, bleibt ihr Einfluss auf die Ursachen von Radikalisierungsprozessen begrenzt bis wirkungslos (Goertz und Stockhammer 2023, 16; Petzsche und Coenen 2022, 468). Diese Ursachen liegen häufig in einem Zusammenspiel persönlicher, sozialer und gesellschaftlicher Problemlagen und lassen sich nur multiperspektivisch bzw. gesamtgesellschaftlich begegnen. Ansatzpunkte hierfür sind auf einer überindividuellen Ebene etwa die Förderung digitaler Mündigkeit und Teilhabe sowie die Integration werteorientierter Medienbildung in schulische und außerschulische Bildungsarbeit zum Aufbau von Resilienz gegen demokratiefeindliche Narrative (Jütz et al. 2023, 11). Auf individueller Ebene sind entwicklungsorientiert pädagogische, beraterische und therapeutische Interventionsprogramme bei Personen, die schon einen gewissen Radikalisierungsprozess durchlaufen haben, besonders sinnvoll. Maßnahmen wie Anti-Gewalt-Trainings, Kompetenztrainings oder Biografie- und Wertearbeit zielen auf eine langfristige, für die Personen positive Verhaltensänderung (Beelmann et al. 2021, 151, 163).
Die Frage, wie Menschen, die sich vornehmlich im Internet radikalisiert haben oder im Internet mit rechtsmotivierten Straftaten auffallen, Zugänge zu bedarfsgerechten Präventions- und Interventionsangeboten finden können, ist jedoch weitestgehend ungeklärt.
Online-Radikalisierungsprozesse am Beispiel „Aktionsorientierter Jugendgruppen“ in Berlin
Bundesweit wie auch schwerpunktmäßig in Berlin lässt sich seit dem Frühsommer 2024 eine neue Dynamik innerhalb rechtsorientierter Szenen beobachten, die jenseits etablierter organisierter Strukturen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur Herausbildung einer „neuen rechtsextremistischen Jugendkultur“ (Senatsverwaltung für Inneres und Sport [SenInnSport] 2025, 53) geführt hat (Abgeordnetenhaus von Berlin [AGH Berlin] 2024; 2025a, 4). Der Verfassungsschutz Berlin beobachtet seit Mai 2025 die „Aktionsorientierten Jugendgruppen“ als Teil der „gewaltorientierten rechtsextremistischen Netzkulturen“ (AGH Berlin, 2025b).
Anfangs häufig als reines Internetphänomen betrachtet, bei dem menschenverachtende und rechtsextreme Ideologiefragmente teils offen auf gängigen Social-Media-Kanälen verbreitet wurden, führte die dadurch entstandene virtuelle Vernetzung spätestens ab dem Sommer 2024 zu organisierten realweltlichen Aktionen. Diese waren geprägt von wenig strukturierten, aber öffentlichkeitswirksamen Provokationen, Einschüchterungen, aber auch Gewaltanwendungen gegen Christopher Street Day (CSD)-Veranstaltungen und später gegen Anti-Rechts-Demonstrationen. In Berlin konnte aufgrund vergleichsweise früher realweltlicher Hinweise aus dem Frühjahr 2024 und damit verbundener Analysen seitens des Landeskriminalamts Berlin dabei der erste koordinierte Angriff auf eine CSD-Versammlung durch eine frühzeitige Sensibilisierung und eine entsprechende Initiierung polizeiliche Maßnahmen verhindert werden (SenInnSport 2025, 54; Mellea und Düker, 2024, 3). Eine Bedeutungszunahme des Phänomens hinsichtlich ihres quantitativen Ausmaßes ist jedoch bundesweit wie auch in Berlin zu verzeichnen.
Neue Generation, alte Ideale? Rechtsextreme Jugendkultur im Internet und auf den Straßen
Die Anhängerschaft dieser unter wechselnden Bezeichnungen auftretenden Gruppierungen wie „Deutsche Jugend Voran“ oder „Jung & Stark“ besteht überwiegend aus sehr jungen und gewaltaffinen Personen (AGH Berlin 2025b; BT 2024, 2). Zur Rekrutierung, Vernetzung und Mobilisierung werden vor allem Social-Media-Plattformen wie TikTok und Instagram verwendet, auf denen rechtsextreme Inhalte zielgruppen- und plattformspezifisch verbreitet werden. Interne Kommunikation verlagert sich maßgeblich auf Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram (SenInnSport 2025, 53; Mellea und Düker 2024, 5 f., 14).
Aufgrund des teilweise martialischen Auftretens, online wie im realweltlichen Raum, mit Springerstiefeln, militärisch anmaßendem Bekleidungsstil, Kahlrasuren und der stark inspirierten Ästhetik der Skinhead-Szene der 1990–2000er, wurde insbesondere medial von einem Revival bzw. einer „Rückkehr der Baseballschlägerjahre“ gesprochen (Staib 2025).
Insgesamt sind diese neuen Gruppierungen aus sicherheitsbehördlicher Perspektive als fluide zu charakterisieren. Sie verfügen bislang weder über stabile Strukturen noch über dauerhafte Anbindungen an etablierte rechtsextreme Organisationen. Stattdessen dominieren jugendtypische Muster von Inszenierung, Affektsteuerung und kurzfristiger Mobilisierung (AGH Berlin 2025b). Laut Vertreter*innen des Berliner Verfassungsschutzes handelt es sich bei diesen „gewaltorientierten rechtsextremistischen Netzkulturen“ um ein neuartiges Phänomen, das sich insbesondere durch eine hohe Volatilität vom klassischen Rechtsextremismus unterscheidet (AGH Berlin 2025b). Ein allzu absoluter Rückgriff auf das Deutungsmuster eines „Wiederauflebens der Baseballschlägerjahre“ greift zum aktuellen Stand daher wohl zu kurz, da trotz subkultureller Gemeinsamkeiten die Eigenheiten und Dynamiken, insbesondere die digitale Verankerung und Mobilisierungslogiken, nicht adäquat erfasst werden.
Unbestritten zeigt sich jedoch ein Präventions- und Interventionsbedarf, da die Mitglieder dieser Gruppen aufgrund ihres jungen Alters und der aktionsorientierten Ausrichtung besonders vulnerabel für rechtsextremistische Einflussnahme und eine weitere Radikalisierung erscheinen. Offen bleibt zudem, wie etablierte extremistische Strukturen auf dieses neue Phänomen künftig reagieren werden.
Stufen der Gewalt: digitale Radikalisierung, reale Konsequenzen
Radikalisierungsprozesse verlaufen – ähnlich wie in allen anderen Bereichen des Lebens – im digitalen Raum selten linear, sondern in individualisierten, häufig wellenartigen Prozessen, die durch Algorithmen, Echokammern und eine Ästhetik der Emotionalisierung verstärkt werden (Rothut et al. 2022, 21). Das Internet und die Möglichkeit digitaler Kommunikation fungieren dabei nicht nur als Verstärker, sondern als prägender Sozialraum, in dem sich Weltsichten formen, Zugehörigkeiten entstehen und Handlungsbereitschaft wächst (Frischlich 2019). Besonders deutlich wird dies an der gestuften Eskalation extremistischer Gewaltformen, wie sie in der Forschung differenziert beschrieben werden. Abay Gaspar et al. (2018, 8 ff.) definieren zunächst kognitive Gewalt als eine ideologische Verhärtung mit menschenfeindlichen Einstellungen gegenüber bestimmten Gruppen, bei der Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung der eigenen Überzeugungen gedanklich akzeptiert wird. Beelmann et al. (2017, 36) ergänzen, dass kognitive Radikalisierung häufig auch in Identitätskonflikten wurzelt, die durch persönliche Krisen oder Diskriminierungs- bzw. Deprivationserfahrungen verstärkt werden können und somit ein erhöhtes Bedürfnis nach ideologischer Orientierung schaffen.
Dies zeigt sich auch im direkten Kontakt mit Angehörigen „Aktionsorientierter Jugendgruppen“ im Rahmen der präventiv-polizeilichen Fallkoordination (siehe Kapitel 3). Insbesondere Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 15 und 19 Jahren berichteten wiederholt von belastenden familiären oder prekären Lebensverhältnissen, Erfahrungen von Mobbing in der Schule oder von gewalttätigen Übergriffen gegen die eigene Person. Darüber hinaus schilderten sowohl die Jugendlichen selbst als auch ihre Erziehungsberechtigten Gefühle der Isolation, Schwierigkeiten beim Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen sowie eine allgemeine Frustration. Bei allen Personen dienten Social-Media-Plattformen wie Instagram und TikTok als anfängliche Vernetzungs- und Kommunikationsplattformen, über welche die Betroffenen in den ersten Kontakt mit den o. g. Gruppierungen und deren Ideologie gerieten. Die visuelle Ästhetik, das provokante Auftreten sowie die scheinbare Zugewandtheit – etwa durch direkte Ansprache oder Reaktionen auf Kommentare – könnten dabei ein bestehendes Bedürfnis nach sozialer Anerkennung und Zugehörigkeit angesprochen haben (Ipsen et al. 2017, 33).
Die nächste Stufe, die verbale Gewalt, spiegelt sich beispielsweise in Hasskommentaren und abwertender Sprache (digitale Hetze) gegenüber bestimmten sozialen Gruppen wider. Die Stufe der verbalen Gewalt ist eine signifikante Eskalationsstufe, da sie das Potenzial hat, bestehende Überzeugungen zu stärken und die Akzeptanz für tatsächliche Gewaltanwendung zu erhöhen (Kietzmann et al. 2017, 408–410). Symbolische Gewalt, wie das Teilen extremistischer Bildsprache oder Codes, ist eine weitere Dimension, die als eine Form der Machtdemonstration verstanden werden kann (Abay Gaspar et al. 2018, 19).
Zu dieser Eskalationsstufe führten die Betroffenen wiederholt aus, dass sie, nachdem sie auf die Gruppierungen initial aufmerksam wurden und in einen ersten Kontakt traten, sehr schnell zu zugehörigen Gruppenchats in den Messengerdiensten WhatsApp und Telegram vermittelt bzw. eingeladen wurden. Zumindest für Berlin lässt sich anhand solcher Äußerungen sowie sicherheitsbehördlichen Erkenntnissen feststellen: In diesen Gruppenchats kam es nicht nur zum Austausch von rechtsextremistischen Inhalten (AGH Berlin 2024, 9), sondern in kurzer Sequenz auch zur Verabredung gemeinsamer realweltlicher Aktivitäten, welche zunächst einen durchaus jugendtypischen Charakter aufwiesen (AGH Berlin 2025b).
Im Zusammenspiel von gemeinschaftlichen realweltlichen Aktivitäten und dem Austausch von Versatzstücken rechtsextremer Ideologie wird eine – für Radikalisierungsprozesse so bedeutende – identitätsstiftende Wirkung erzielt (BT 2024, 13). Sicherheitsbehördliche Bedeutung gewinnt diese Eskalationsstufe darüber hinaus oftmals durch die erstmalige Begehung von politisch motivierten Straftaten, häufig durch Propagandadelikte, etwa das Verbreiten von verbotenen Symbolen, im digitalen wie realweltlichen Raum. Diese Wechselwirkung zeigte sich insbesondere im Nachgang von realweltlichen Treffen, bei denen die Jugendlichen mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Flaggen und Gesten (wie dem Hitlergruß und der Hakenkreuzflagge) in der realen Welt posierten und diese Aktivitäten auf ihren Social-Media-Kanälen posteten. Ein Jugendlicher nutzte gezielt menschenverachtende und NS-verherrlichende Memes und Kurzvideos aus den Gruppen, um realweltlich Aufmerksamkeit im Schulkontext zu erregen, indem er diese auf dem Pausenhof seinen Mitschüler*innen präsentierte.
Psychische Gewalt, beispielsweise durch gezielte Einschüchterung, Bedrohung und Ausgrenzung, bis hin zu physischer Gewalt, also die politisch bzw. religiös motivierte Radikalisierung, die in einer Gewaltbereitschaft im realen Raum mündet, bilden die letzten und drastischsten Gewaltausprägungen. Diese Dimension der Gewalteskalation bedeutet, dass extremistische Überzeugungen nicht nur akzeptiert werden, sondern die ideologische Überzeugung aktiv als Legitimation dient, Anschläge oder andere Gewalthandlungen zu begehen (Abay Gaspar et al. 2018, 10). Der digitale Raum wirkt hierbei wie ein Katalysator, der niedrigschwellige Ausdrucksformen normalisiert und die Übergänge zwischen Gewaltformen mehr und mehr verschwimmen lässt.
Die Betroffenen berichteten an dieser Stelle von einer selbst wahrgenommenen inhaltlichen Radikalisierung innerhalb der Gruppendynamik. Aus anfänglich gemeinschaftlich orientierten Treffen, bei denen das Zusammensein und Feiern im Vordergrund stand, entwickelten sich Vorbereitungstreffen für Versammlungsteilnahmen – etwa durch das gemeinsame Anfertigen von Transparenten. In der Folge kam es u. a. zu queerfeindlichen Protestaktionen gegen den CSD. Ebenso wurden Orte, die zuvor Erlebnisorte waren, zu Tatorten, an denen letztlich queere und von den Jugendlichen als andersdenkend markierte Personen angegriffen wurden. Der digitale Raum fungierte auch hier als Vernetzungsort und zur Selbstdarstellungen von (Gewalt-)Straftaten, um andere Mitglieder zu inspirieren.
Vom Hasskommentar zum Anti-Gewalt-Training – Wege aus dem Hass am Beispiel der präventiv-polizeilichen Fallkoordination im Land Berlin
Im digitalen Raum auffällig gewordene Personen – etwa durch Delikte im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität wie volksverhetzende Äußerungen, Propagandadelikte oder Aufrufe zu Gewalt – stellen potenziell Personen dar, die durch Radikalisierungspräventions- und Interventionsmaßnahmen erreicht werden können. Der Zugang zu Unterstützungsangeboten erfolgt für den sicherheitsbehördlichen Bereich der rechtsmotivierten Tatverdächtigen im Land Berlin durch einen strukturierten Mechanismus der präventiv-polizeilichen Fallkoordination. Diese führen Dienstkräfte der zentralen Anlaufstelle für Radikalisierungsprävention/Deradikalisierung im Landeskriminalamt Berlin (im Folgenden als Zentralstelle abgekürzt) durch (Avanzato-Driesner und Schroth, 2025). Häufig sind es Polizeibehörden, welche über Erkenntnisse zu problematischen Verhaltensweisen (z. B. Aggressivität, Impulskontrollstörungen, Dissozialität) von Personen verfügen, die strafrechtlich in Erscheinung treten. Diese individuellen Problemlagen spielen in Ermittlungsverfahren und im Rahmen der Gefahrenabwehr jedoch meist eine untergeordnete Rolle. Werden solche Informationen im Sinne der Prävention genutzt, lassen sich basierend auf den Erkenntnissen der Desistance-Forschung (Sampson und Laub, 1995) insbesondere bei jungen Menschen mit noch nicht vollständig verfestigten Problemlagen entwicklungsorientierte Maßnahmen ableiten, die fundierte Interventionszeitpunkte und -formen ermöglichen (Beelmann et al., 2021, S. 103).
Der Interventionsprozess der präventiv-polizeilichen Fallkoordination beginnt meist mit der Meldung eines potenziellen Radikalisierungsfalls oder eines Tatverdächtigen – häufig durch zivilgesellschaftliche Meldestellen oder Hinweise Dritter. Bei strafrechtlicher Relevanz folgt die Bearbeitung durch den Polizeilichen Staatsschutz. Die Bestimmung des Eintretens eines Prüffalls für die präventiv-polizeiliche Fallkoordination erfolgt anhand einer Aggregation verschiedener Kriterien. Dazu zählen polizeiliche Erkenntnisse zu strafrechtlich relevantem Verhalten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität, Hinweise auf eine äußerlich sichtbare Radikalisierung – beispielsweise durch szenetypisches Verhalten wie das Teilen von Propagandamaterial und die Verwendung typischer Codes und Chiffren – sowie die Ausprägung von bereits bestehendem Problemverhalten, etwa eine Häufung von Delinquenz und Gewalt. Das interdisziplinär besetzte Team – bestehend aus Fachkräften des Polizeivollzugs, der Politikwissenschaft und der psychologischen Psychotherapie – nimmt hierzu eine erste Fallbewertung vor. Dabei werden alle verfügbaren Informationen auf Risiko- (radikalisierungsbegünstigende) und Schutzfaktoren (hemmende Einflüsse) analysiert (Müller et al. 2023, 24 f.). Auf dieser Grundlage wird eine individuelle Interventionsstrategie entwickelt, die sich an der konkreten Lebenssituation der betroffenen Person orientiert (Beelmann 2018, 393). In besonders gefahrenrelevanten Einzelfällen erfolgt die engmaschige Fallbearbeitung in der „AG REE!“, ein multiinstitutionelles Gremium in der Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin unter Beteiligung von Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Trägern.
Ziel ist es, polizeiliche Handlungsspielräume jenseits repressiver Maßnahmen zu nutzen – etwa durch die Prüfung der Freiwilligkeit und Veränderungsbereitschaft in persönlichen Gesprächen mit der Person. Die interdisziplinäre Perspektive erleichtert es dabei biografische Brüche, ideologische Hinwendungsgründe und individuelle Belastungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend passende Anspracheformen zu wählen. Besteht eine Änderungsmotivation, kann eine begleitete Vermittlung an zivilgesellschaftliche Träger, Jugend- oder Sozialämter oder das Gesundheitssystem erfolgen – mit dem Ziel, Distanzierung von straffälligem Verhalten zu fördern, Kompetenzen aufzubauen und Vorurteilsstrukturen abzubauen, um so Radikalisierungsprozesse zu unterbrechen oder abzumildern.
In Fällen „Aktionsorientierter Jugendgruppen“ wurden der Zentralstelle Personen gemeldet, die im Rahmen queerfeindlicher Demonstrationen polizeilich relevant auffielen oder rechtsmotivierte Straftaten im digitalen wie realweltlichen Raum begingen. In allen Fällen konnten sogenannte proximale Radikalisierungsprozesse identifiziert werden – also Dynamiken, die das Entstehen oder Beschleunigen extremistischer Einstellungen und Verhaltensmuster begünstigen (Beelmann 2021, 15). Diese äußerten sich in Identitätsproblemen (z. B. einem unerfüllten Bedürfnis nach Zugehörigkeit), ausgeprägten Vorurteilsstrukturen (z. B. Überlegenheitsvorstellungen und Abwertung queerer Menschen oder Migrant*innen), der Übernahme rechtsextremer Ideologien (u. a. Positivbezug zum Nationalsozialismus) sowie dissozialem Verhalten (z. B. Rechtfertigung oder Anwendung von Gewalt).
Bei minderjährigen Betroffenen erfolgte die erste Kontaktaufnahme über die erziehungsberechtigten Elternteile, bei volljährigen Personen hingegen direkt. Die Teilnahme an den angebotenen Präventionsgesprächen ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf laufende Ermittlungsverfahren. Da die Betroffenen häufig zuvor keine oder nur sehr geringe Berührungspunkte mit rechtsextremistischen Szenen aufwiesen und oftmals keine Vorerfahrungen mit Strafverfolgungsbehörden hatten, ergaben sich Gesprächsanlässe meist im Kontext laufender Ermittlungsverfahren oder bevorstehender Gerichtsverhandlungen. Das Empfinden der Jugendlichen und Überlegungen zum Umgang mit der aktuellen Situation diente dabei häufig als Einstieg in eine weiterführende Beratung. Im weiteren Verlauf konnten geäußerte Anliegen aufgegriffen und – sofern möglich – mit passenden Unterstützungsangeboten verknüpft werden. In mehreren Fällen gelang es, Jugendliche zur Teilnahme an Sozialkompetenztrainings bei zivilgesellschaftlichen Trägern der Distanzierungshilfe zu motivieren. Ein Rückgang straffälligen Verhaltens war bei diesen Personen erkennbar. Angesichts der Multiproblemlagen der Jugendlichen verlaufen Radikalisierungs- wie Distanzierungsprozesse jedoch meist über längere Zeiträume und erfordern kontinuierliche Begleitung und ein aktives Netz an unterschiedlichen Unterstützungsangeboten.
Digitale Herausforderungen, analoge Intervention? Über die Notwendigkeit von digitalen Präventionsnetzwerken in der Radikalisierungsprävention
Die zentrale Praxis der präventiv-polizeilichen Fallkoordination besteht insbesondere bei der Zielgruppe „Aktionsorientierter Jugendgruppen“ darin, digitales Problemverhalten nicht isoliert, sondern im Kontext analoger Lebenswirklichkeiten zu betrachten und auf dieser Basis angepasste Interventionen in realweltlichen Bezügen zu initiieren – in der Annahme, dass auch so ein Rückgang von problematischem (delinquentem) Verhalten im digitalen Raum bewirkt wird.
Gleichwohl ist als zentrale Herausforderung festzuhalten, dass sich die polizeiliche Präventions- und Interventionspraxis bisher nahezu ausschließlich auf analoge Zugänge stützt. Digitale Schnittstellen bestehen bislang lediglich in der Form von Hinweisübermittlungen oder Fallmeldungen. Radikalisierungspräventive Maßnahmen im digitalen Raum selbst – etwa in sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten – werden kaum umgesetzt. Diese einseitige analoge Ausrichtung birgt das Risiko, zentrale Aspekte der Lebenswelt – insbesondere bei digital sozialisierten oder online radikalisierten Personen – unzureichend zu erfassen und abzudecken. Weder den Anwerbe- und Rekrutierungsversuchen noch den Eskalationsspiralen in Chatgruppen kann zurzeit präventiv entgegengewirkt werden. Es kann lediglich auf Straftaten und Radikalisierungsverläufe intervenierend reagiert werden, die sich anbahnen bzw. bereits geschehen sind.
Aus präventiv-polizeilicher Perspektive ist es demnach entscheidend, dass rechtsmotivierte Straftaten und Hasskriminalität konsequent angezeigt werden, um potenzielle Radikalisierungsverläufe frühzeitig zu erkennen und gezielt intervenieren zu können. Prävention sollte jedoch in einer wehrhaften Demokratie nicht allein sicherheitspolitisch begründet sein, sondern sich werteorientiert an Demokratievermittlung, Teilhabe und Vielfalt orientieren. Zivilgesellschaftliche Akteur*innen leisten bereits seit Jahren digitale Präventionsarbeit, etwa durch digitale aufsuchende Sozialarbeit, und stärken junge Menschen durch Bildung und Empowerment (Janus 2023).
Ein struktureller Ausbau, wie bspw. durch Ausschreibungen von Förderprogrammen und Kooperationsformaten mit polizeilichen Präventionsstrukturen, könnten daher Chancen bieten. Zum Beispiel könnten polizeiliche Erkenntnisse dabei unterstützen, gefährdete Räume und Zielgruppen für pädagogische Angebote frühzeitig zu identifizieren. Ein möglicher Brückenschlag könnte über Konzepte wie das „Digital Community Policing“ erfolgen. Ziel solcher Ansätze ist es, als Polizei auch im digitalen Raum sichtbar, ansprechbar und präsent zu sein, mit einem Hauptfokus auf Prävention und Bürger*innennähe. Ein mögliches Resultat solcher Kooperationen könnten Austauschformate von behördlichen wie zivilgesellschaftlichen Präventionspraktiker*innen zur Entwicklung passgenauer digitaler Interventionen sein, die mit analogen Unterstützungsstrukturen verknüpft werden. Ziel solcher Interventionen wäre es, gefährdete Personen frühzeitig durch gezielte Ansprache zu erreichen und lebensweltorientierte, demokratische Handlungsalternativen auch in digitalen Räumen zu eröffnen.
Dominik Schroth, M. A. Demokratie & Governance, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt Berlin im Aufgabenbereich Radikalisierungsprävention/Deradikalisierung. Forschungsschwerpunkte: Radikalisierungsforschung, Ansätze zur Prävention Politisch motivierter Kriminalität (PMK) und Rechtsextremismus.
Arnd Risse ist Mitarbeiter der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt Berlin im Aufgabenbereich Radikalisierungsprävention/Deradikalisierung. Fachlicher Schwerpunkt: präventiv-polizeiliche Fallkoordination im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts-.
Steven Avanzato-Driesner, M. A., ist Demokratiepädagoge und als Mitarbeiter der Zentralstelle für Prävention im Aufgabenbereich Radikalisierungsprävention/Deradikalisierung beim Landeskriminalamt Berlin tätig. Seit 2023 lehrt er an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Medienpädagogik und digitale Hasskriminalität und promoviert zu diesem Themenfeld. Zudem ist er als Lehrbeauftragter für Kriminologie an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin beschäftigt.
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