Zwischen Emanzipation und Anpassung: Die Ehe für alle

Der Beitrag untersucht die Veränderung der staatlichen Konstruktion von Geschlecht im Zuge der Einführung der Ehe für alle in Deutschland. Ausgehend von einer feministisch- und materialistisch-staatstheoretischen Perspektive wird die Ehe als politisches Instrument analysiert, das zur Organisation hierarchischer Geschlechterverhältnisse beiträgt. Empirisch stützt sich die Analyse auf die Entwicklung vom Lebenspartnerschaftsgesetz (2001) bis zur Eheöffnung (2017) und bezieht parlamentarische Debatten sowie zivilgesellschaftliche Auseinandersetzungen ein. Dabei wird gezeigt, dass sich im Untersuchungszeitraum ein Wandel im Verständnis von Familie, Geschlecht und Sexualität vollzogen hat, der zu Veränderungen traditioneller Geschlechterrollen in der Ehe führte. Zugleich wird deutlich, dass diese Veränderungen eng mit neoliberalen Umstrukturierungen des Sozialstaats und ökonomischen Interessen verknüpft sind. Zivilgesellschaftliche Akteur*innen trugen maßgeblich zur politischen Durchsetzung der Eheöffnung bei. Kritische queere Perspektiven blieben im hegemonialen Diskurs dagegen marginal. Insgesamt zeigt die Analyse: Staatliche Geschlechterverhältnisse sind das Ergebnis von Kämpfen zwischen politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Kräften und bleiben trotz Liberalisierungstendenzen von heteronormativen Begrenzungen geprägt.

Empfohlene Zitierung:

Riese, Carla (2026). Zwischen Emanzipation und Anpassung: Die Ehe für alle. In: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (Hg.). Wissen schafft Demokratie. Schwerpunkt Demokratie und Geschlecht, Band 19. Jena, 44–55.

Schlagwörter:

Ehe für alle, Geschlechterverhältnisse, materialistische Staatstheorie, Emanzipations­bewegungen

 

Das Geschlecht in der Ehe

Die Vorstellung der Ehe als romantische Verbindung zweier Liebender ist innerhalb der westlichen Gesellschaft stark verbreitet, stellt aber – wenn überhaupt – nur einen Teil der Wahrheit dar. Ganz unabhängig davon, was die Ehe für diejenigen bedeutet, die sie eingehen, hat sie eine gesellschaftspolitische Funktion. Aus feministisch-staatskritischer Perspektive ist die (heterosexuelle) Ehe vor allem ein Instrument der gesellschaftlichen Vergeschlechtlichung, also der Trennung zwischen dem als weiblich konnotierten Privaten – Fürsorge, Emotionalität, Abhängigkeit – und der als männlich verstandenen Öffentlichkeit – Rationalität, Autonomie, Macht (Kreisky und Löffler 2009, 70). Aus einer historisch-staatskritischen Perspektive kann die Ehe als Ergebnis gewaltsamer Bevölkerungspolitiken gesehen werden (Nave-Herz 2013). Diese zielen darauf ab, die Rolle der Hausfrau und die damit verbundene unbezahlte Care-Arbeit zu etablieren, um ein hierarchisches Geschlechterverhältnis aufrechtzuerhalten (Barry 2023, 77 ff.)1. Vor diesem Hintergrund kann die Ehe für alle im Jahr 2017 in Deutschland als eine Öffnung der geschlechterbasierten Organisation des Privaten verstanden werden. Schließlich wird in einer Ehe von zwei Cis-Männern die unbezahlte Care-Arbeit nicht von Frauen geleistet. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich die Vorstellung und die staatliche Organisation der Geschlechterverhältnisse im Zuge der Eheöffnung verändert haben. Außerdem wird im Folgenden der Einfluss ökonomischer Entwicklungen sowie zivilgesellschaftlicher Kräfte auf die Öffnung der Ehe untersucht.

Theoretischer Background und methodisches Vorgehen

Dieser Beitrag basiert auf meiner Masterarbeit, in der mithilfe der historisch-materialistischen Policy Analyse (HMPA) die Veränderung der staatlichen Konstruktion von Geschlecht untersucht wurde. Im Fokus des vorliegenden Beitrags stehen die Entwicklung vom Lebenspartnerschaftsgesetz 20012 bis zur Einführung der Ehe für alle 2017 sowie die beteiligten Akteur*innen und ihre Positionen.

Die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare in Deutschland wurde von Auseinandersetzungen um die Vorstellungen von Familie, Geschlecht und Sexualität begleitet. Verschiedene Akteur*innen aus Politik und Zivilgesellschaft waren beteiligt und versuchten das eigene Verständnis politisch durchzusetzen.

Der deutsche Staat bildet den Rahmen, innerhalb dessen um die Deutungshoheit über das Verständnis der homosexuellen Ehe gerungen wurde. Aus Perspektive der materialistischen Staatstheorie von Nicos Poulantzas ist der Staat ein Zusammenschluss aus verschiedenen gesellschaftlichen Kräften, die in einem Verhältnis zueinander stehen (Poulantzas 2002, 155, 159). Er argumentiert, dass sich politische Entscheidungen aus Kämpfen zwischen Akteur*innen der Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft entwickeln. Damit betont er die Interdependenz zwischen diesen Sphären (Poulantzas 2002, 47).

Sozialstaatlicher Wandel als Vorbedingung

Im Anschluss an Poulantzas lässt sich die Bedeutung und Interdependenz ökonomischer Interessen für die staatliche Politikgestaltung herausarbeiten. Die staatliche Ausgestaltung von Ehe und Familie steht unter erheblichem Einfluss neoliberaler Ökonomie. Für den Staat ist es zentral, die Familie als Ort von Solidarität und sozialer Reproduktion zu erhalten, um bestehende ökonomische Machtverhältnisse zu stabilisieren (Poulantzas 2002, 99 ff.).

Sozialstaatliche Leistungen sind von marktwirtschaftlichen und (partei-)politischen Verhältnissen abhängig. Generell lässt sich seit Mitte der 1990er-Jahre innerhalb der deutschen Politik eine Entwicklung erkennen, die immer mehr auf neoliberale Denkmuster wie ökonomische Deregulierung und Liberalisierung setzt. Dies gilt auch für die Sozialpolitik (Nullmeier 2014, 15). Infolge der Wiedervereinigung Deutschlands 1989 und des Abflachens des anfänglichen ökonomischen Aufschwungs kam es zu einer hohen Arbeitslosigkeit, Haushaltsbelastung und einer wirtschaftlichen Rezession (Bäcker et al. 2020, 38). Die Dominanz neoliberaler Ideologie in Politik und Wissenschaft führte schließlich zu einem Umbruch in der Sozialpolitik und zum Abbau sozialstaatlicher Leistungen (Bäcker et al. 2020, 21; Nullmeier 2014, 12). Konkret bedeutete das eine Reihe an Steuererleichterungen, Kürzungen und marktorientierten Reformen in der Sozialpolitik bis ins Jahr 2014. Die bekanntesten und einflussreichsten Maßnahmen sind unter dem Begriff „Agenda 2010“ bekannt und stehen maßgeblich für den Abbau des Sozialstaats.

Im Kontext dieser veränderten Sozialpolitik sind graduelle Veränderungen in Bezug auf die Familie zu beobachten. Der leistungsbezogene Anspruch an Familien stieg; sie sollten verstärkt soziale Leistungen ohne staatliche Hilfe übernehmen (Leitner 2007, 328). Außerdem hat sich die Vorstellung von Familien hinsichtlich der Rollenverteilung zwischen Ehepartner*innen verändert, da Frauen neben unbezahlter Reproduktionsarbeit ihre Familie auch finanziell unterstützen sollen und müssen (ebd.). Folglich ist die Norm der Familie nicht mehr vollständig an die streng geschlechtsspezifisch aufgeteilten Sphären der Lohn- und Reproduktionsarbeit gebunden (Bäcker et al. 2020, 842). Diese Maßnahmen gingen nicht mit Reformen oder Anreizen einher, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern und Väter stärker in die Reproduktionsarbeit einbinden sollten (Bäcker et al. 2020, 894). Daran erkennt man: Im Rahmen der Veränderungen des Sozialstaats war die Gleichstellung der Geschlechter kein staatlich forciertes Ziel. Vielmehr sollte versucht werden, mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, um die Erwerbsquote zu erhöhen. Es zeigt sich, dass unter ökonomischen Zwängen die Vorstellung von Familie mitsamt traditionellen Geschlechterverhältnissen an Bedeutung verliert.

Neben zahlreichen sozialpolitischen Kürzungen war der untersuchte Zeitraum geprägt von der Förderung einer Reihe an familienpolitischen Zugeständnissen, die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen erleichtern sollten. Mit Poulantzas lassen sich diese Zugeständnisse gegenüber den Bürger*innen als ein Mittel der Sicherung von Machtverhältnissen und der Stabilisierung des Status quo interpretieren (Poulantzas 2002, 60).

Verhältnisse sind wandelbar: Ehe, Geschlecht und Sexualität in Abhängigkeit gesellschaftlicher Kämpfe

Auch auf parlamentarischer Ebene lassen sich Veränderungen im Verständnis der Geschlechterrollen innerhalb der Ehe beobachten. Diese Veränderungen wurden von zivilgesellschaftlichen Kampagnen und rechtlichen Veränderungen im Bereich des Lebenspartnerschaftsgesetzes begleitet, die im Folgenden exemplarisch skizziert werden. Der Diskurs zur Eheöffnung ist vielschichtig und kann daher nur exemplarisch berücksichtigt werden. Ein Großteil der Akteur*innen wird nicht namentlich genannt, ihre Positionen sind jedoch in die Analyse eingeflossen und werden aus Gründen der Transparenz im Folgenden aufgeführt. Ich beziehe mich in meiner Analyse auf Positionen der CDU/CSU, des Bündnis 90/Die Grünen sowie auf Stellungsnahmen aus den federführenden Rechtsausschüssen. Dadurch werden sowohl die Perspektiven einer regierenden Partei berücksichtigt, die sich gegen die Ehe für alle positioniert, als auch die einer Oppositionspartei, die diese befürwortet. Zudem werden die Haltungen der Deutschen Bischofskonferenz als Vertreterin des christlich-konservativen Diskurses und des LSVD+ – Verband Queere Vielfalt e. V.3 als zivilgesellschaftlichem Akteur untersucht. Ergänzend fließen Beiträge aus dem akademischen und bewegungsorientierten (Queer-)Feminismus sowie aus emanzipatorischen Medien wie L-Mag, Siegessäule, konkret, Jacobin-Magazin, Jungle World und Analyse & Kritik in die Untersuchung ein. Darüber hinaus werden Positionen aus dem rechten Spektrum berücksichtigt.

Zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe: Reformprozesse und Konfliktlinien

Im Jahr 2005, nur wenige Jahre nach der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, kam es zu einigen rechtlichen Veränderungen, die bereits zu einer graduellen Annäherung an die Ehe führten. Konkret wurde dabei sowohl das Güterrecht als auch das Unterhaltsrecht von der Ehe auf das Lebenspartnerschaftsgesetz übertragen. Außerdem ließ die Regelung die Stiefkindadoption zu, also die Möglichkeit, das Kind des*der Partner*in aus vorhergehender Beziehung zu adoptieren (Berning 2014, 171).

Im Verlauf der frühen 2010er-Jahre nahmen Forderungen nach weiteren Reformen für homosexuelle Paare zu. Im Anschluss an die rechtlichen Errungenschaften im Bereich des Lebenspartnerschaftsgesetzes wurde die Ehe für alle als konsequenter nächster Schritt im Abbau der staatlichen Diskriminierung von Homosexuellen gefordert (LSVD 2017). Unter der Regierungskoalition CDU/CSU und FDP, die sich geschlossen gegen die Eheöffnung aussprach, kam es aus der Opposition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken zu verschiedenen Gesetzesentwürfen für eine Eheöffnung, die auf Empfehlung des Rechtsausschusses abgelehnt wurden (Exner-Krikorian 2022, 216 f.). Begleitend erfolgten weitere rechtliche Anpassungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes, bspw. die Möglichkeit der Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2013 (ebd., 212). Die gemeinsame Adoption von Kindern blieb homosexuellen Paaren jedoch weiterhin verwehrt (ebd., 220). Zudem führte ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2014 zur steuerlichen Gleichstellung. Dadurch gilt das Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare (Deutscher Bundestag 2013; Exner-Krikorian 2022, 219).

Zwischen Mobilisierung und Widerstand: zivilgesellschaftliche Dynamiken der Ehedebatte

Neben den rechtlichen Anpassungen erhöhten zivilgesellschaftliche Forderungen, wie die Kampagnen des LSVD+s, den Druck auf die Politik (Exner-Krikorian 2022, 211, 302 ff.; LSVD 2017). Der LSVD+ organisierte verschiedene öffentlichkeitswirksame Aktionen, bspw. die Kampagne „Keine halben Sachen!“ zur steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften oder eine Online-Petition mit Campact zur Öffnung der Ehe, die über 100 000 Menschen unterschrieben (LSVD 2017). Damit trug der LSVD+ zur kontinuierlichen Thematisierung, Normalisierung und politischen Durchsetzung der Ehe für alle bei.

Im Jahr 2013 mobilisierte sich auch Widerstand auf zivilgesellschaftlicher Ebene (Fritzsche und Lang 2020, 281). Angelehnt an die französische homophobe Bewegung „Manif pour tous“ (dt.: Demo für Alle), die gegen das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare demonstrierte, kam es in Deutschland zu vermehrter Kritik aus konservativem und rechtem Milieu (ebd., 281). Auch aus queeren und linken Kreisen wurde Kritik an der Forderung der Eheöffnung geäußert. Diese Positionen blieben jedoch gesellschaftlich marginalisiert und fanden auf parlamentarischer Ebene kein Gehör. Einige queere Akteur*innen sahen in der Ehe ein Instrument zur Reproduktion der geltenden hierarchisch organisierten Geschlechter- und Sexualitätsverhältnisse (Bubeck 2000; Degele et al. 2002; Kay 2021). Sie sprachen sich zwar für gleiche Rechte für alle Paare aus, sahen in der Eheöffnung jedoch nicht den richtigen Weg. Kritiker*innen argumentierten, die Legalisierung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare untergrabe die subversiven Wurzeln der Homo-Emanzipationsbewegung und integriere sie in die dominante heteronormative Gesellschaft (Kay 2021, 9; Trott 2019, 570). So fragte die ehemalige Chefredakteurin des queeren Magazins Siegessäule Manuela Kay: „Garantiert uns Normalsein wirklich die Abwesenheit von Hass, Ablehnung und Diskriminierung?“ (2021, 9 f .) Schließlich trage die Eheöffnung nicht zur radikalen Veränderung einer gewaltvollen Institution bei, vielmehr bestätige sie diese und setze damit den gewaltvollen Ein- und Ausschluss von hetero- und homonormativ lebenden Individuen in eine privilegierende staatliche Machtordnung fort. Die Abwertung anderer Lebensformen bliebe dadurch bestehen (Kaufmann 2015; Thiele 2013).

Das parlamentarische Ringen um die Eheöffnung

Auf parteipolitischer Ebene leisteten vor allem Mitglieder der Union Widerstand gegen die Eheöffnung, da sie diese für verfassungswidrig hielten (Geis 2000, 10962). Sie stützen sich auf Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter Schutz stellt, und argumentierten, die Zweigeschlechtlichkeit bilde den Wesenskern der Ehe. Dies zeigte sich in Parlamentsdebatten, in denen die Zeugungsfähigkeit als konstitutiver Aspekt der Ehe betont wurde: „Die heterosexuelle ist eben nicht mit der gleichgeschlechtlichen Ehe vergleichbar, da zwei Männer oder zwei Frauen keine Kinder zeugen und gebären können.“ (Woltmann 2017, 22047) Die Deutsche Bischofskonferenz unterstützte diese Haltung. Für sie sei die heteronormative Familie der beste Ort für die Kindererziehung. Außerdem sei sie Teil des göttlichen Schöpfungsplans, der nicht durch Menschen geändert werden könne (Bistum Trier o. D.).

Befürworter*innen fand die Eheöffnung in SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Im Laufe der Zeit sprachen sich aber auch immer mehr Mitglieder von FDP und Union dafür aus. Inhaltlich zielten die Entwürfe vor allem auf einen Abbau der Diskriminierung von Homosexuellen (Beck 2000, 10964). Es erfolgte eine deutliche Abgrenzung vom Motiv der Zeugungsfähigkeit. So sagte etwa die Politikerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) 2017 in einer Bundestagsdebatte: „Die Ehe ist keine Reproduktionsgemeinschaft […] Die Ehe beinhaltet eine Verantwortungsübernahme, hat aber verfassungsrechtlich nicht zwingend etwas mit Reproduktion zu tun.“ (Deutscher Bundestag 2017, 22042) Weiter wurde der Gesetzesentwurf als Maßstab für Offenheit und Modernität stilisiert (Exner-Krikorian 2022, 112, 146 f.). Der Unionspolitiker Dr. Stefan Kaufmann betonte, die Öffnung stärke die Ehe, da ihr besonderer Schutz unberührt bliebe, aber auf mehr Menschen ausgeweitet werden könne (Deutscher Bundestag 2016, 15276). Der Institution der Ehe sollte dadurch neue gesellschaftliche Kraft eingehaucht werden, denn auch wenn der Abbau des Sozialstaats im Jahr 2017 verlangsamt und teilweise revidiert wurde, blieben Ehe und Familie der Ort für gegenseitige Hilfe sowie finanzielle, sorgende und emotionale Unterstützung, die der Staat nicht leistet.

Im Vergleich zu den Diskussionen um das Lebenspartnerschaftsgesetz 2001 zeigte sich 2017 ein deutlicher Wandel. Der besteht vor allem darin, dass ein Wesensunterschied zwischen homo- und heterosexueller Ehe keine Anerkennung mehr findet und stattdessen als Diskriminierung gilt (Deutscher Bundestag 2015, 15276, 2016, 10731). Während 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz von Vertreter*innen aus LSVD+ und Bündnis 90/Die Grünen noch als Sinnbild von Modernität und Gleichstellung gefeiert wurde, ist es 15 Jahre später Inbegriff von Diskriminierung und Rückschrittlichkeit. Dieser Wandel ist Zeugnis eines veränderten Diskurses über Homosexualität und Familie, der aus zivilgesellschaftlichen Kämpfen, rechtlichen Veränderungen und ökonomischen Verhältnissen entstanden ist.

Anfang der 2000er-Jahre diente die biologische Fähigkeit Kinder zu bekommen noch als Begründung für eine Unterscheidung zwischen der heterosexuellen Ehe und der homosexuellen Lebenspartnerschaft. Im Jahr 2017 ist diese Differenzierung für die Mehrheit im Bundestag irrelevant geworden. Das zeugt von einem sich verändernden Blick auf Elternschaft; die biologische Zeugungsfähigkeit eines Paares verliert an Relevanz und homosexuelle Eltern werden in Bezug auf die Ehe heterosexuellen ebenbürtig(er). Jedoch muss betont werden, dass homosexuellen Paaren bei einem Kinderwunsch nach wie vor große gesetzliche Steine in den Weg gelegt werden und die staatliche Regulierung von Elternschaft heteronormativen Regeln folgt (LSVD+ 2026).

Dennoch lässt sich anhand der Veränderungen in den Diskussionen um die Eheöffnung eine Lockerung der geschlechterbezogenen Rollenzuweisungen in der Familie feststellen. Die zur Zeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes noch vorherrschende Vormachtstellung der sorgenden Hausfrau und des rational handelnden öffentlichen Mannes brach auf. Konkret bedeutet das: Die staatliche Vorstellung von Familie ist flexibler geworden. Die Mutter- bzw. Vaterrolle kann unabhängig vom biologischen Geschlecht ausgeübt werden, ohne dass notwendigerweise mit negativen gesellschaftlichen Konsequenzen gerechnet werden muss. Das Ausbrechen aus traditionellen Geschlechterrollen wird, zumindest innerhalb homosexueller Ehen, befürwortet. Das bestätigt auch queer-feministische Familienforschung, die in homosexuellen Ehen mit Kindern die Konstruktion der Geschlechterrollen einer emotional fürsorglichen Mutter sowie eines berufstätigen, allenfalls helfenden Vaters beobachtet, die unabhängig des biologischen Geschlechts vollzogen werden (Tichy und Krüger-Krim 2020, 119).

Gesellschaftliche Verhältnisse sind veränderbar

Der Beitrag hat einerseits Veränderungen der staatlichen Organisation der Geschlechterverhältnisse im Zuge der Einführung der Ehe für alle untersucht und andererseits den Einfluss ökonomischer Interessen des Staates und zivilgesellschaftlicher Akteur*innen auf diese Entwicklung beleuchtet. Es lässt sich feststellen, dass es zu einem Umdenken auf staatlicher Ebene in Hinblick auf Geschlecht und die damit verbundenen Rollenverständnisse innerhalb der Familie gekommen ist. Außerdem gibt es einen liberaleren und affirmativeren Umgang mit Homosexualität als noch im Jahr 2001 beim Beschluss des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Gleichzeitig zeigen sich durch den fehlenden Einfluss kritischer queerer Stimmen auf den Diskurs und die Entscheidung zur Eheöffnung auch die Grenzen der Progressivität der Geschlechterideologie im deutschen Staat. Heterosexualität verliert zwar ihre Notwendigkeit, doch wird nach wie vor an traditionellen Rollenbildern festgehalten, auch wenn diese unabhängig von dem biologischen Geschlecht gelebt werden können. Alternative Familienmodelle außerhalb der Kleinfamilie und queere Identitäten finden keinen Platz in den parlamentarischen Auseinandersetzungen um die Gleichstellung homosexueller Paare.

Die Ehe für alle reiht sich ein in eine Zeit, die geprägt war von Liberalisierungstendenzen in Bezug auf Familie und Geschlecht. Diese Veränderungen wurden u. a. durch zivilgesellschaftliche Kämpfe erreicht. Eine weitere Quelle für diese Veränderungen sind Zwänge und Entwicklungen, die aus den ökonomischen Verhältnissen hervorgehen. Damit zeigt sich, dass der staatliche Umgang mit Geschlecht und Sexualität nicht nur auf staatlicher Institutionenebene und in den Parlamenten verhandelt wird, sondern auch in der Zivilgesellschaft, in Kultur und Medien, in der Wirtschaft und in den sozialen Bewegungen. Meine Analyse betont die Verstrickung von ökonomischen Zwängen und identitätspolitischen Kämpfen und zeigt damit, dass wir diese nicht unabhängig voneinander denken dürfen. Staatliche Vertreter*innen ökonomischer Interessen haben die Macht und die Ressourcen, identitätspolitische Diskurse im Interesse der Profitmaximierung zu beeinflussen. Wer in gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen Deutungsmacht besitzt, prägt und steuert über politische Maßnahmen und gesellschaftliche Normsetzungen maßgeblich unsere Vorstellungen von Geschlecht und Sexualität und deren gesellschaftliche Legitimität.

So erfreulich emanzipatorische Verbesserungen im Geschlechterverhältnis sind, ebenso wichtig bleibt es, sich nicht darauf auszuruhen. Angesichts des wachsenden Rückhalts für die AfD und andere rechtspopulistische Strömungen ist es von zentraler Bedeutung, Errungenschaften aktiv zu verteidigen und ihre gesellschaftliche Verankerung zu stärken.

 


1 An dieser Stelle sollen individuelle Entscheidungen von Frauen für oder gegen die Hausfrauenrolle ausgeblendet und sich vorrangig auf Motive und Auswirkungen staatlicher Policies konzentriert werden.

2 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG): Ziel war die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare ähnlich der Ehe. Das Gesetz ist am 1. August 2001 in Kraft getreten und wurde am 20.09.2017 mit der Ehe für alle abgelöst.

3 Bis 2024 lief der LSVD+ unter dem Namen „Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. (LSVD)“.

 


Carla Riese hat ihren Master in Politikwissenschaft an der Universität Leipzig absolviert. Beruflich ist sie im Kampagnenmanagement sowie in der politischen Erwachsenenbildung tätig. Derzeit bereitet sie eine Promotion zur feministisch-materialistischen Staatstheorie mit einem Fokus auf Raum- und Zeittheorien vor. Ihre Arbeitsschwerpunkte: materialistische Staatstheorie, materialistischer Feminismus und politische Bildung.



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