LSBTTIQ* in der Thüringer Verwaltung – (k)ein Thema? Ergebnisse einer Befragung der Gleichstellungsbeauftragten, Standesämter und Kommunen

Die Sensibilität und das Verweisungswissen von Thüringer Verwaltungsangestellten bezüglich der spezifischen Anliegen und Bedarfe von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Trans Gender sowie intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTTIQ*) sind bisher weitestgehend unerforscht. Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Marginalisierung dieser Personengruppen und anlässlich der Etablierung des Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt wurden 2017 in einer ersten explorativen Studie Gleichstellungsbeauftragte, Landratsämter, selbstständige Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften sowie Standesämter im Freistaat Thüringen befragt. Der Beitrag stellt zentrale Ergebnisse dieser Befragung vor.

Einleitung

Der öffentlichen Auseinandersetzung mit Homo-, Bi-, Trans*- und Inter*phobie – also der Ablehnung und Feindlichkeit gegenüber Menschen, die sich nicht eindeutig in „männlich“ oder „weiblich“ einordnen lassen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt und/oder die nicht heterosexuell leben, kommt in Thüringen eine untergeordnete Rolle zu. Doch auch LSBTTIQ*1 selbst sind in der Thüringer Öffentlichkeit mit ihren Erfahrungen unterrepräsentiert.

Thüringen ist ein größtenteils ländlich geprägtes Bundesland. Mit Erfurt, Jena und Gera besitzt Thüringen nur drei Städte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen. Die überwiegende Mehrheit der Thüringer Bevölkerung lebt in Dörfern, in Klein- und Mittelstädten. In den drei Großstädten und im nahe gelegenen Weimar finden LSBTTIQ* einige Anlaufstellen in den Bereichen Kultur, Beratung und Gesundheit. In anderen Teilen Thüringens, insbesondere im ländlichen Raum, fehlen solche Unterstützungs-, Vernetzungs- und Beratungsstrukturen. Die Lebenssituation von LSBTTIQ* ist vielerorts durch Unsichtbarkeit und Unsichtbarmachung in einer heteronormativ2 geprägten Gesellschaft gekennzeichnet. Dafür gibt es vielfältige Gründe, z. B. erschwert die allgegenwärtige Gefahr von Abwertung, Ausgrenzung und Diskriminierung ein öffentliches Coming-out. Es mangelt an Schutzräumen, Treffpunkten, Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten für LSBTTIQ*, insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Die Alltagserfahrungen nicht-heteronormativ lebender Menschen sowie die strukturellen, sozialen und kulturellen Kontexte des Lebens von LSBTTIQ* in Thüringen sind bisher weitgehend unerforscht. Ein Kenntnisdefizit besteht bezüglich der strukturellen Bedingungen, die in Thüringen, vor allem in den ländlichen Regionen, das Leben von LSBTTIQ* rahmen. Erstens gibt es bisher keine Dokumentation der auf regionalen und kommunalen Ebenen bestehenden Informations-, Beratungs-, Betreuungs- und Hilfsangebote. Hier wäre u. a. eine Klärung der formalen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bezüglich LSBTTIQ*-spezifischer Bedarfe und Problemlagen notwendig (z. B. Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung, Instanzen der Durchsetzung von Gleichbehandlung, Präventionsmaßnahmen). Zweitens ist zu klären, inwieweit a) LSBTTIQ*-spezifisches Wissen und b) die Sensibilität für LSBTTIQ*- bezogene Thematiken (z. B. Eheschließungen, Personenstandsänderungen, Ausstellung von Geburtsurkunden, aber auch allgemeines Wissen zu Lebenswelten, Coming-out- und Diskriminierungserfahrungen von LSBTTIQ*) institutionell verankert sind, welche Praktiken und Handlungsroutinen bei der Bearbeitung von LSBTTIQ*-Thematiken Anwendung finden und c) worin ggf. Handlungsrestriktionen, Bedarfe und Konfliktpotenziale bestehen.

Deshalb wurden Ende 2017 alle Gleichstellungsbeauftragten, Landratsämter, selbstständige Kommunen bzw. Verwaltungsgemeinschaften sowie Standesämter im Freistaat Thüringen angeschrieben und um die Teilnahme an einer Befragung gebeten.3 Ziel war eine Exploration und Dokumentation der strukturellen Kontexte auf regionaler und kommunaler Ebene. Zentrale Ergebnisse der Studie werden im Folgenden vorgestellt. Vorangestellt werden allgemeine empirische Befunde zur Situation und zu Diskriminierungserfahrungen von LSBTTIQ* in Deutschland und Thüringen.

Diskriminierungserfahrungen von LSBTTIQ* in Deutschland und Thüringen

Diverse Studien zeigen, dass die Lebensrealitäten vieler LSBTTIQ* in Deutschland durch Diskriminierungs- bzw. Exklusionserfahrungen und mangelnde gesellschaftliche Teilhabe geprägt sind (z. B. Franzen/Sauer 2010, Gregor 2015, Krell/Oldemeier 2015, Focks/Nachtigall 2017). Auch wenn sich die Lebensrealitäten, Bedarfe und Bedürfnisse von LSBTTIQ* teils gravierend voneinander unterscheiden, liegen Gemeinsamkeiten in ihren Erfahrungen alltäglicher Diskriminierung und Benachteiligung in einer heteronormativ geprägten Gesellschaft. Diese Erfahrungen reichen von Herabwürdigung und Ausgrenzung bis zu körperlicher Gewalt. Aber auch Desinteresse und Ignoranz gegenüber den Belangen von LSBTTIQ* prägen den Alltag. Eine repräsentative Umfrage zeigte, dass zwar 81 % aller Deutschen wahrnehmen, dass Homosexuelle und Bisexuelle in Deutschland diskriminiert werden. Allerdings meinten auch 44 %, dass Homosexuelle „nicht so einen Wirbel um ihre Sexualität“ machen sollten. Für 26 % der Befragten nimmt das Thema Homosexualität zu viel Raum in den Medien ein (ADS Bund 2017a).

Trans*, Inter* und genderqueere Menschen, die sich mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht oder nicht vollständig identifizieren und/oder deren körperliches Geschlecht nicht eindeutig der Zwei-Geschlechter-Ordnung entspricht, erleben im Alltag spezifische Schwierigkeiten und Belastungssituationen bis hin zu Pathologisierung4 und struktureller Diskriminierung – auch durch Institutionen des Hilfesystems (Focks 2014, Wolf 2013). Dies gilt besonders für trans* und inter* Kinder und Jugendliche bzw. junge Erwachsene, für die es kaum Unterstützungsangebote gibt (Sauer/Meyer 2016: 5, Bochert/Focks/Nachtigall 2018). Insbesondere die Pathologisierung und medizinische Zwangs-„Normalisierung“ intergeschlechtlicher Körper erfahren Betroffene oftmals als sehr gewaltsam (Ghattas 2013: 19ff).

Laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts gaben 82 % der befragten lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen an, mindestens einmal in ihrem Leben Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität erlebt zu haben, wobei trans* Jugendliche noch häufiger betroffen sind (Krell/Oldemeier 2015). Diese Diskriminierungserfahrungen können schwerwiegende psychosoziale Folgen haben. Besonders alarmierend ist der Befund eines stark erhöhten Suizidrisikos von LSBT*-Jugendlichen im Vergleich zu cisgeschlechtlichen5 bzw. heterosexuellen Jugendlichen (Kugler/Nordt 2015: 209).

Dass Diskriminierung von LSBTTIQ* auch ein Thema in Thüringen ist, zeigen die Zahlen einer Betroffenenbefragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS Bund 2017b): Von den 292 Befragten aus Thüringen berichteten 24 %, dass sie aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert wurden. Von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung berichteten 13 %. In einer Online-Befragung in Thüringen zeigte sich, dass Geschlecht und sexuelle Orientierung zu den häufigsten Merkmalen gehören, aufgrund derer die Teilnehmenden Diskriminierung erlebt haben (n=167). In der Studie konnte nachgewiesen werden, dass erlebte (Mehrfach-)Diskriminierung mit der Beeinträchtigung des psychischen Wohlbefindens und der Gesundheit der Betroffenen zusammenhängt sowie das Sicherheitsgefühl in Thüringen und das Vertrauen in Politik, Justiz und Polizei mindert (Dieckmann/Geschke/Braune 2017). Eine weitere Datenerhebung in Thüringen zu Erfahrungen von LSBTTIQ* hat 2017 der Verein „Vielfalt Leben – QueerWeg e. V. für Thüringen“6 durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung belegen ebenfalls die zahlreichen Diskriminierungserfahrungen von LSBTTIQ* in Thüringen. So gaben 47 % der insgesamt 421 befragten LSBTTIQ* an (Durchschnittsalter 24 Jahre), mindestens einmal oder öfter in den letzten zwölf Monaten Opfer von Diskriminierung geworden zu sein. Häufig wurde vor allem von jüngeren Befragten das Erleben von Beleidigungen und Mobbing benannt. LSBTTIQ* äußerten eine signifikant niedrigere Lebenszufriedenheit als mitbefragte Nicht-LSBTTIQ* (heterosexuelle Cis-Frauen und Cis-Männer). Auch zeigte sich, dass kaum Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für LSBTTIQ* in Thüringen bekannt sind oder in Anspruch genommen werden.

Situations- und Bedarfsanalyse in der Thüringer Verwaltung

Um die Sensibilisierung für die LSBTTIQ*-Thematik, die Erfahrungen sowie entsprechendes Kontext-, Handlungs- und Verweisungswissen in den kommunalen und regionalen Verwaltungen in Thüringen zu untersuchen, wurde im November und Dezember 2017 eine standardisierte Befragung durchgeführt.7 Dazu wurden drei Untersuchungsgruppen ausgewählt:

Gleichstellungsbeauftragte: Ihr Aufgabenbereich im Freistaat Thüringen wird durch das Thüringer Gleichstellungsgesetz festgelegt und fokussiert damit das traditionelle Verständnis der Gleichstellung von Frau und Mann. In der Realität wird Gleichstellungsbeauftragten jedoch oft auch die Verantwortung und das Wissen für alle Themen, die Geschlecht, Gender und Gleichstellung betreffen, zugeschrieben.

Standesbeamt*innen wurden befragt, da Verwaltungsakte bezüglich der Änderung des Personenstandes, der Eheschließung und der Adoption in ihre Zuständigkeit fallen.

Als dritte Untersuchungsgruppe wurden Verwaltungsangestellte in allen Gebietskörperschaften Thüringens befragt. Kommunale Behörden haben u. a. die Aufgabe, die soziale Infrastruktur aufrechtzuerhalten, dienen Bürger*innen als Ansprechpersonen für ihre Anliegen und sollten sich mit den Strukturen vor Ort auskennen.

Die Befragung wurde schriftlich per Post (mittels Papierfragebogen) und als Online-Survey (mit einer Einladung zur Teilnahme per E-Mail) durchgeführt. Zu Beginn der Befragung wurden alle Untersuchungsgruppen nach Berührungspunkten mit LSBTTIQ*-Themen in ihrer Arbeit gefragt. Spezifiziert auf die letzten drei Jahre wurden anschließend alle Untersuchungsgruppen je nach Aufgabengebiet zu Inhalten möglicher Beratungsfälle und deren Häufigkeit befragt (z. B. Standesbeamt*innen nach Schließungen Eingetragener Partnerschaften oder Personenstandsänderungen, Gleichstellungsbeauftragte nach Beratungs- bzw. Diskriminierungsfällen mit LSBTTIQ*-Spezifik). Außerdem wurden die Teilnehmenden zur Einschätzung ihrer eigenen fachlichen Sicherheit im Umgang mit LSBTTIQ*, zur diesbezüglichen Kompetenz ihrer Einrichtung und zu internen Maßnahmen, die zur Förderung von Vielfalt und Toleranz dienen, befragt. Des Weiteren wurden ihr Verweisungswissen für Beratungsangebote, Initiativen und Projekte für LSBTTIQ*-Personen8 und ihr Interesse an Weiterbildungen erfasst.

Aus der niedrigen Rücklaufquote von 20 %9 wird ersichtlich, dass mit den Ergebnissen kein Anspruch auf Repräsentativität erhoben werden kann und die Befragung keine umfassende, flächendeckende Angebots- und Bedarfsanalyse ersetzt. Es lässt sich aber ein aufschlussreiches Stimmungsbild zeichnen.

Berührung mit LSBTTIQ*-Themen

Die Frage, ob die Befragten im Kontext ihrer Arbeit mit LSBTTIQ*-Themen in Berührung gekommen seien (z. B. durch konkrete Verwaltungsakte bzw. Beratungsfälle, Weiterbildungen, Gespräche mit Kolleg*innen), wurde von 34 der 45 Kommunen (76 %) und 7 der 13 Gleichstellungsbeauftragten (54 %) verneint. Jedoch verneinten nur 9 von 25 Standesämtern (36 %) die Aussage. Die Begleitung und Bearbeitung konkreter Fälle mit Bezug zur LSBTTIQ*-Thematik in den letzten drei Jahren wurde im Bereich der kommunalen Verwaltungen nur selten (16 %) angegeben. Nur eine einzige Gleichstellungsbeauftragte berichtete konkrete Fälle. Immerhin 14 der 25 Standesämter (56 %) verfügen aber über entsprechende Erfahrungen, die vor allem im Zusammenhang mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. der sogenannten „Ehe für Alle“ stehen. Dass die Sensibilität für die LSBTTIQ*-Thematik von konkreten Erfahrungen abhängt, deutet sich in den Anmerkungen einiger Befragter an: Vereinzelt wurden zwar konkrete Beratungsfälle geschildert, häufiger waren jedoch Einschätzungen, mit denen pauschal angezweifelt wurde, dass sich Bürger*innen mit spezifischen LSBTTIQ*-Anliegen an ihre kommunale Verwaltung wenden würden. Punktuell wurde über den Gegenstand der Befragung auch von „Unsinn“ oder „Realitätsferne“ gesprochen. Eine befragte Person schrieb: „Bei uns ‚auf dem Land‘ wird das Thema auch von mir bekannten LSBTTIQ*-Personen bewusst nicht so dramatisiert.“

In einem anderen Fall wurde explizit auf den Gleichbehandlungsgrundsatz verwiesen, der es geböte, der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung keine Beachtung zu schenken: Diese würden in Daten der Institution „nicht erhoben“ und spielten „keine Rolle“, eine derartige „Fokussierung“ „wäre diskriminierend und stigmatisierend“. Es offenbart sich hier und in anderen vergleichbaren Äußerungen eine zwar „wohlmeinende“, aber nicht unproblematische Rainbow Color Blindness10, durch die spezielle Lebensbedingungen, Anliegen und Bedürfnisse nicht-heteronormativ lebender Menschen aufgrund vermeintlicher Gleichbehandlungsprinzipien marginalisiert werden.

Neben Unwissen über spezifische LSBTTIQ*-Anliegen sind vor allem Indifferenz und Ignoranz entscheidende Kontextfaktoren bzw. Ursachen für die Erzeugung oder Aufrechterhaltung struktureller und institutioneller Heteronormativität. Gleichbehandlung ist nicht gleichzusetzen mit Gleichberechtigung, wenn spezifische Belange und Bedürfnisse verschiedener gesellschaftlicher Gruppen nicht erfasst und damit übergangen werden (z. B. soziale Unterschiede in Bezug auf Geschlecht, sexuelle Orientierung, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit, Behinderung, Alter). Rainbow Color Blindness zeigt sich schon in vermeintlichen Kleinigkeiten wie der korrekten Anrede, der Anerkennung und (verbalen) Sichtbarmachung vielfältiger Geschlechter, Familienformen und Sexualitäten an (z. B. in Formularen, Gesprächen). Gerade in Verwaltungsroutinen ist es eine große Herausforderung, Differenzsensibilität zu gewährleisten. Als Grundvoraussetzung für diese Differenzsensibilität fehlen in den Institutionen oftmals das Wissen über vielfältige Lebensweisen bzw. der Kontakt mit LSBTTIQ*-Themen.

Spezifische LSBTTIQ*-Anliegen in den drei untersuchten Arbeitskontexten

Die Gleichstellungsbeauftragten wurden befragt, inwieweit sich LSBTTIQ* in den letzten drei Jahren mit spezifischen Anliegen an sie gewendet haben. Genannt wurden dabei dreimal „Fälle von Diskriminierung“, viermal „Hilfe bei der Durchsetzung von Gleichbehandlung“, dreimal die „Unterstützung und Information zu Verwaltungsvorschriften und Gesetzen“, viermal die „Informationen über Projekte und Initiativen zu LSBTTIQ*-Themen“, zweimal die „Informationen und Aufklärung zum Inkrafttreten der ‚Ehe für Alle‘“ sowie fünfmal weitere Beratungssituationen.

Auch in den Kommunen und Landratsämtern sind Erfahrungen in Bezug auf beratungs- oder informationssuchende LSBTTIQ* auf Einzelfälle beschränkt. In keiner Gemeinde wurden „Informationen über Projekte und Initiativen zu LSBTTIQ-Themen“ nachgefragt. Von der Seltenheit der Beratungsfälle lässt sich aber nicht auf mangelnden Bedarf schließen. Stattdessen ist relevant, wie sich die konkreten Informations- und Zugangsmöglichkeiten für LSBTTIQ* gestalten.

Die Standesämter wurden zu Erfahrungen mit LSBTTIQ* befragt, die sich aus ihren dienstlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Familien- und Personenstandsrecht bzw. dem entsprechenden Verwaltungshandeln ergeben. 17 der 25 Standesämter (68 %) gaben an, in den letzten drei Jahren die Schließung Eingetragener Lebenspartnerschaften vorgenommen zu haben („oft“: zwei Standesämter). Neun Standesämter (36 %) benannten Fälle von Namensänderungen von LSBTTIQ*, zwei davon gaben an, diese seien „oft“ vorgekommen. Siebenmal wurde angegeben, dass Änderungen von Urkunden (z. B. Geburtsurkunden) vorgenommen wurden („oft“: eine Nennung). Fünfmal wurde angegeben, dass Anträge auf Freilassung des Geschlechts in Dokumenten bearbeitet wurden. Zehn Standesämter (40 %) gaben an, dass sie Eingetragene Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt hätten. Zwei Standesämter berichteten, es habe Anfragen zur Volladoption durch LSBTTIQ* gegeben. Nur drei Standesämter gaben an, keinerlei Erfahrungen zu haben. 19 der 25 befragten Standesämter (76 %) gaben an, „sehr gut“ oder „gut“ auf die Umsetzung des am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Einführung der „Ehe für alle“ vorbereitet zu sein.

Fachliche Sicherheit und Sensibilität für LSBTTIQ*-Themen

Ihre fachliche Sicherheit im Umgang mit LSBTTIQ*-Themen schätzten nur 43 % aller Befragten als „gut“ oder „sehr gut“ ein. 13 der 25 Befragten aus Standesämtern (52 %) fühlten sich im Umgang „eher sicher“ oder „sehr sicher“. Allerdings gaben 9 der 13 Gleichstellungsbeauftragten (69 %) an, „eher unsicher“ zu sein. Auf die Frage, wie die Kompetenz der eigenen Verwaltungseinrichtung in Bezug auf geschlechtliche Vielfalt eingeschätzt wird, wurde zwar vonseiten der Kommunen und Standesämter eine mehrheitlich positive Selbsteinschätzung vorgenommen. Dies kollidiert jedoch mit Angaben der Gleichstellungsbeauftragten, die aus ihrer fachlichen Perspektive die Kompetenz und Sensibilität von Thüringer Verwaltungsmitarbeitenden mehrheitlich negativ einschätzten (z. B.: „Es fehlt oftmals an Verständnis, Feingefühl und Takt.“). Dies lässt auf teils erhebliche Defizite und Entwicklungsbedarfe schließen. Bei einigen Interviewten aus dem Bereich der kommunalen Verwaltungen war eine Irritation erkennbar, überhaupt zur LSBTTIQ*-Thematik befragt zu werden. Teilweise wurde dies mit dem expliziten Verweis unterfüttert, dass es im eigenen Verantwortungsbereich (in der Gebietskörperschaft) keine LSBTTIQ* gebe (was faktisch angezweifelt werden darf). Summarisch ließ sich in den Äußerungen der Gleichstellungsbeauftragten die größte Sensibilität und Beratungsbereitschaft erkennen. Auch vonseiten der meisten befragten Kommunen, Landratsämter und Standesämter wurde zumindest eine prinzipielle Offenheit signalisiert.

Beratungs- und Verweisungswissen

Die Frage nach der Existenz von Ansprechpersonen innerhalb der eigenen Verwaltungsstruktur, an die sich die Befragten bei LSBTTIQ*-Themen wenden können, wurde mehrheitlich verneint. Lediglich in zwei der Kommunen, einem der Landratsämter und zwei der Standesämter sind Ansprechpersonen überhaupt bekannt. Am häufigsten wurde von den Befragten auf die Gleichstellungsbeauftragte und das Standesamt verwiesen. Knapp die Hälfte der befragten Gleichstellungsbeauftragten kannte keine Ansprechpersonen oder Informationsangebote.

Generell wollten wir wissen, ob den Befragten Beratungsangebote und Projekte für LSBTTIQ*-Personen in ihrer Kommune, in der Umgebung, online oder thüringenweit bekannt sind. Besonders bei Gleichstellungsbeauftragten, Kommunen und Standesämtern fiel das Antwortverhalten ernüchternd aus: Die überwiegende Mehrheit der Befragten (76 %) gab an, keinerlei Angebote zu kennen (Abb. 1).

Abb. 1: Bekanntheit von Beratungsangeboten, Initiativen und Projekten für LSBTTIQ* (Anzahl der Antworten)

Hier zeichnet sich das Problem ab, dass gerade im ländlichen Raum und in den Kleinstädten Thüringens tatsächlich keine Informations-, Beratungs- und Kontaktstrukturen für LSBTTIQ* bestehen. Dass offenbar selbst zentrale bzw. überregionale Anlaufstellen oftmals nicht bekannt sind (z. B. LSVD Thüringen, Vielfalt Leben – QueerWeg Verein für Thüringen e. V.), auf die Betroffene im Bedarfsfall verwiesen werden können, ist kritisch zu bewerten. Insgesamt ist zu konstatieren, dass diesbezüglich bei den Befragten große Ratlosigkeit bzw. Indifferenz bestand. So wurde mehrfach betont, dass es (bisher) keinen Bedarf dafür gegeben habe und erst Informationen dazu eingeholt werden müssten, falls es nötig werden sollte.

Interesse an Weiterbildung

Sämtliche Befragungsteilnehmende wurden gebeten, anzugeben, inwieweit sie schon einmal Fort- oder Weiterbildungsangebote zum Thema LSBTTIQ* in Anspruch genommen haben. Dass dies u. a. nur zwei der Gleichstellungsbeauftragten und zwei der befragten Standesbeamt*innen bejahten, muss mit Hinblick auf die bisher diskutierten Befunde kritisch eingeschätzt werden. Auch in Kommunal- und Landratsverwaltungen wurden Fort- und Weiterbildungsangebote nur in Einzelfällen benannt. Oftmals schien hier ein persönliches Interesse an der Thematik ausschlaggebend zu sein. Auch deutet sich an, dass die meisten Gleichstellungsbeauftragten ihren Arbeitsauftrag und ihr Selbstverständnis im Wesentlichen vom traditionellen Konzept einer Frauenförderpolitik herleiten und daher nicht als Ansprechpartner*in für die spezifischen Belange von LSBTTIQ* agieren. Sie orientieren sich also bisher nicht am Ziel der Gleichstellung aller Geschlechter bzw. Geschlechtsidentitäten, sondern am traditionellen Verständnis der Frauenförderpolitik, wie es das Thüringer Gleichstellungsgesetz vertritt.

Relevant ist deshalb, inwieweit Interesse an Weiterbildungen zu LSBTTIQ*-Thematiken besteht. An dem durchaus erkennbaren Qualifizierungsbedarf (Abb. 2) sollte mit Schulungsangeboten angeschlossen werden.

 

 

 

Abb. 2: Interesse an Weiterbildungsangeboten zu LSBTTIQ*-Themen

Zusammenfassung

Die Studie liefert Hinweise auf ein erhebliches Informationsdefizit und eine beachtliche Diskrepanz zwischen der prinzipiellen Offenheit von Verwaltungsmitarbeitenden für LSBTTIQ*-Themen und einer tatsächlichen Auseinandersetzung, Sensibilisierung sowie ausreichenden Kenntnissen. Effektives Verweisungswissen ist offenbar in den wenigsten Fällen vorhanden. So erscheint die Beschäftigung mit spezifischen Belangen von LSBTTIQ* noch zu wenig von institutionalisiertem Wissen und strukturell implementierten Handlungsroutinen bestimmt. In der Praxis ergeben sich dadurch wesentliche Entwicklungspotenziale für die vielfalts- und diskriminierungssensible Aus- und Weiterbildung des Verwaltungspersonals. Es ist anzuerkennen, dass der Mehrheit der Befragten konkrete Erfahrungen bzgl. der LSBTTIQ*-Thematik fehlten und dass der Förderung von Vielfalt und Toleranz in den Thüringer Verwaltungen bisher generell noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Besonders die Unkenntnis von Zuständigkeiten und Strukturen der Beratung und Betreuung von LSBTTIQ* stellen eine große Herausforderung dar.

Unsere Befunde lassen nur in wenigen Fällen auf Desinteresse und eine gewisse Abwehr gegenüber spezifischen LSBTTIQ*-Belangen schließen. Sie lassen sich aufgrund des typischen expliziten Verweises auf eine vermeintliche ‚Irrelevanz‘ oder ‚prinzipielle Gleichbehandlung‘ eher als heteronormative Rainbow Color-Blindness interpretieren anstatt als institutionalisierte Homo- und Trans*feindlichkeit. Es ist jedoch festzuhalten, dass „wohlmeinende Gleichmachung“ das Risiko birgt, demokratische Grundprinzipien wie die der Antidiskriminierung und der wertschätzenden Anerkennung von Vielfalt durch die Unterlassung aktiver Förderungsmaßnahmen zu missachten. Sinnvolle und notwendige Fördermaßnahmen sind die Ernennung von Ansprechpersonen sowie Beauftragten für LSBTTIQ*, die Einführung eines effektiven Beschwerdemanagements, die Herausgabe von Broschüren und Flyern, die in den Einrichtungen ausliegen und über Rechtsgrundlagen, Beratungsmöglichkeiten etc. informieren, die Erarbeitung vielfaltsbejahender Organisationsleitbilder und eindeutiger Richtlinien zu Diversity und Antidiskriminierung in Dienstvorschriften, Verordnungen und Arbeitsverträgen sowie der Aufbau und die Stärkung partizipativer Strukturen, z. B. die Einrichtung von (Schutz-)Räumen zur Kontaktaufnahme und Vernetzung von LSBTTIQ*.

Eine Sensibilisierung in Bezug auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt bedeutet, im Arbeits- und Beratungsalltag der Verwaltungen aufmerksam und anerkennend mit Anredeformen, (selbst gewählter) Namensgebung und unterschiedlichen Geschlechter-, Familien- und Beziehungskonstellationen umzugehen, sodass niemand ausgeschlossen und Vielfalt explizit sichtbar wird. Hier zeigen sich noch eklatante Lücken in der Versorgungslandschaft: Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Schaffung eines professionellen, niedrigschwelligen und entpathologisierenden Unterstützungs- und Beratungsangebotes für LSBTTIQ*, ihre Angehörigen sowie Fachkräfte – insbesondere in den ländlichen Regionen in Thüringen. Das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt, das am 30. Januar 2018 von der Landesregierung beschlossen wurde, soll diesen Strukturdefiziten entgegenwirken und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von LSBTTIQ* in Thüringen koordinieren.11

Wichtig sind wissenschaftliche Folgeuntersuchungen, die die Verankerung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in pädagogischen Institutionen sowie in anderen Thüringer Behörden erfassen. Zu untersuchen wäre außerdem die Sensibilität für LSBTTIQ*-Bedarfe und das Verweisungswissen in Jugendämtern, in Bildungseinrichtungen sowie im Gesundheits- und Pflegesektor in Thüringen. Die Perspektive von LSBTTIQ* auf regionale Unterstützungsmöglichkeiten in Thüringen, wie sie in der Befragung des QueerWeg e. V. exploriert wurde, gilt es künftig umfassender zu eruieren. Dabei sollte unbedingt eine intersektionale Perspektive (z. B. Mehrfach-Diskriminierung aufgrund des sozioökonomischen Status, Flucht- bzw. Migrationserfahrung, Behinderung) eingenommen werden.

 

 

1 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, intergeschlechtliche und queere Menschen. Das Sternchen verweist auf weitere nicht-heteronormative Identitäten und Lebensweisen, die mit dem international gebräuchlichen Akronym LGBTI bzw. LSBTI nicht explizit erfasst werden. 

2 Heteronormativität bezeichnet die gesellschaftlich vorherrschende Geschlechterordnung, in der ein binäres Zwei-Geschlechter-Modell sowie Heterosexualität als „Normalität“ gelten. Alle davon abweichenden Lebensrealitäten werden als erklärungsbedürftig, als Abweichung oder gar als psychische Störung deklariert.

3 Neben den Autor*innen des Beitrags gehörte auch Melanie Schulz zum Forschungsteam. Die Studie wurde von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld gefördert.

4 Pathologisierung meint die (einer medizinischen Logik folgende) Einordnung als physische oder psychische „Krankheit“ oder „Störung“, wie z. B. Transsexualität im ICD-10. 

5 „Cis“ wird als Vorsilbe im Gegensatz zu „Trans“ verwendet, gemeint sind Menschen, die sich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen zur Geburt zugewiesen wurde. 

6

Ergebnisse abrufbar unter: www.queerweg.de/projekte/forschung/csd-befragung [30.05.2019].

7

Das Forschungsprojekt wurde partizipativ und communitybasiert entwickelt (vgl. von Unger 2014). Zum Forschungsbericht: www.idz-jena.de/forschungsprojekte/situations-und-bedarfsanalyse-des-beratungsangebots-fuer-lsbttiq-in-thueringen/ [21.03.19].

8 Die Differenzierung bzw. Unterschiede zwischen den verschiedenen Belangen und Bedarfen der einzelnen Gruppen – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter*, Queers und anderen – wurden nicht weiter erfasst, da es sich um eine erste Bestandsaufnahme mit Überblickscharakter handelte.

9 An der Befragung nahmen 13 von 51 Gleichstellungsbeauftragten (20 %), 4 von 23 Landratsämtern (inkl. 1 von 6 kreisfreien Städten) sowie 45 von insgesamt 242 Thüringer Kommunen teil, davon 22 gemeinschaftsfreie Gemeinden, 17 Verwaltungsgemeinschaften und 6 erfüllende Gemeinden (19 %). Außerdem erhielten wir Antwort von 27 von 151 angeschriebenen Standesämtern (18 %).

10 Der Begriff „Color Blindness“ ist der sozialwissenschaftlichen Rassismusforschung entlehnt (Richeson/Nussbaum 2004, Carr 2017). 

11

Vgl. www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/antidiskriminierung/ [26.03.2019].

 

Literatur

Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2017a):

Einstellungen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen in Deutschland. Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage. Online: www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Umfragen/Umfrage_Einstellungen_geg_lesb_schwulen_und_bisex_Menschen_DE.pdf [07.05.2018].

Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2017b):

Diskriminierungserfahrungen in Deutschland anhand der sexuellen Identität. Ergebnisse einer quantitativen Betroffenenbefragung und qualitativer Interviews. Online: www.diversity-institut.info/downloads/Expertise_Diskrimerfahrungen_in_DE_anhand_der_sex_Identitaet.pdf [07.05.2018].

Bochert, Nadine/Focks, Petra/Nachtigall, Andrea (2018): Trans*, inter* und genderqueere Jugendliche in Deutschland – partizipativ-empowernde Unterstützungsangebote und ihre Bedeutung für eine menschenrechtsbezogene Soziale Arbeit. In: Spatscheck, Christian/Steckelberg, Claudia [Hrsg.]: Menschenrechte und Soziale Arbeit. Konzeptionelle Grundlagen, Gestaltungsfelder und Umsetzung einer Realutopie. Barbara Budrich: Opladen/Berlin/Toronto, S. 231-243.

Carr, Paul R. (2017): Whiteness and White Privilege: Problematizing Race and Racism in a “Color-blind” World and in Education. In: Karim Fereidooni/El, Meral [Hrsg.]: Rassismuskritik und Widerstandsformen. Springer VS: Wiesbaden, S. 871–889.

Dieckmann, Janine/ Geschke, Daniel/ Braune, Ina (2017): Diskriminierung und ihre Auswirkungen für Betroffene und die Gesellschaft. In: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft [Hrsg.]: Wissen schafft Demokratie, 2, Heft 2, S.150–167.

Focks, Petra/Nachtigall, Andrea et al. (2017)

: „Ich fühlte mich verstanden und das ist alles, was zählt.“ Wissenschaftliche Begleitforschung zum Pilotprojekt „Inter* und Trans* Beratung QUEER LEBEN“, die professionalisierte, community-basierte Beratungsstelle für Inter* und Trans*. Online: queer-leben.de/downloads/ [07.05.2018].

Focks, Petra (2014):

Lebenswelten von trans*, inter* und genderqueeren Jugendlichen aus Menschenrechtsperspektive. Expert_inneninterviews. Online: www.meingeschlecht.de/MeinGeschlecht/wp-content/uploads/Focks_Lebenswelten_Expertinneninterviews-_2014.pdf [03.04.2019].

Franzen, Jannik/Sauer, Arn (2010):

Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben. Online: www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Expertisen/Expertise_Benachteiligung_von_Trans_personen.html [07.05.2018].

Ghattas, Dan Christian (2013):

Menschenrechte zwischen den Geschlechtern. Vorstudie zur Lebenssituation von Inter*-Personen. Online: www.boell.de/sites/default/files/menschenrechte_zwischen_den_geschlechtern_2.pdf [07.05.2018].

Gregor, Joris A. (2015): Constructing Intersex. Intergeschlechtlichkeit als soziale Kategorie. transcript: Bielefeld.

Krell, Claudia/Oldemeier, Kerstin (2015):

Coming out – und dann?! Ein DJI-Forschungsprojekt zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Online: www.dji.de/index.php [07.05.2018].

Kugler, Thomas/Nordt, Stephanie (2015): Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt als Themen der Kinder- und Jugendhilfe. In: Schmidt, Friederike/Schondelmayer, Anne-Christin/Schröder, Ute B. [Hrsg.]: Selbstbestimmung und Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Springer VS: Wiesbaden, S. 207–222.

Richeson, Jennifer A./ Nussbaum, Richard J. (2004): The impact of multiculturalism versus color-blindness on racial bias. Journal of Experimental Social Psychology, 40, Heft 3, S. 417–423.

Sauer, Arn/Meyer, Erik (2016):

Wie ein grünes Schaf in einer weißen Herde. Lebenssituationen und Bedarfe von jungen Trans*-Menschen in Deutschland. Online: www.bv-trans.de/portfolio-item/wie-ein-gruenes-schaf/ [07.05.2018].

von Unger, Hella (2014): Partizipative Forschung. Springer VS: Wiesbaden.

Wolf, Gisela (2013):

Psychopathologisierungsprozesse von LSBT*I-Lebensweisen in DSM-5 und ICD 10, Kapitel F. Online: hirschfeld-kongress.de/images/download/publikationen/Psychopathologisierungsprozesse%20von%20LSBT-I-Lebensweisen%20in%20DSM-5%20und%20ICD%2010,%20Kapitel%20F%20-%20Gisela%20Wolf.pdf [03.04.2019].