Nicht erst seit Bekanntwerden (staats-)umstürzlerischer Bestrebungen einzelner Gruppen (aktuell z. B. der Fall um Heinrich XIII. Prinz Reuß), bei denen in besorgniserregender Häufigkeit auch Vertreter*innen des Staates involviert zu sein scheinen, rückt verstärkt in den Fokus, dass derartige staatsfeindliche Gedankengänge offenbar auch vor (aus-)gebildeten Amtsträger*innen des Staates nicht Halt machen. Dies stellt insofern eine Besonderheit des ohnehin schon vielfältigen Bedrohungsszenarios dar, dem sich der Staat ausgesetzt sieht. Lag bei den bisherigen Bedrohungen der gesellschaftliche wie politische Fokus eher auf den externen Bedrohungen für den Staat, so verlagern die oben genannten Personenkreise die Aufmerksamkeit auf die sich daraus ergebenden internen Gefahren. Speziell durch die aktive Teilnahme von Amts- und Würdenträger*innen an derartigen staatsablehnenden Aktionen könnte diese Gefahr somit noch gesteigert werden (von Wrochem 2020, 14).
Da sich auch – bisher zwar zahlenmäßig überschaubar – aktive und ehemalige Angehörige der Polizei unter eben jenen Personenkreisen befinden, soll der Fokus des vorliegenden Beitrags weniger auf den Reaktionsmöglichkeiten der wehrhaften Demokratie als vor allem auf dem präventiven Aspekt liegen. Aus der beruflichen Perspektive des Autors als u. a. Organisator und Begleiter von Gedenkstättenbesuchen sowie (hauptsächlich) Fachlehrer soll im Instrument der Gedenkstättenbesuche und Exkursionen eine Möglichkeit zur Stärkung demokratischer Resilienz bei noch in der Ausbildung befindlichen Polizeivollzugsbeamt*innen herausgearbeitet werden. Besonderer Fokus liegt hierbei auf den Möglichkeiten, die speziell Gedenkstätten bieten, um eine emotionale Erreichbarkeit der Teilnehmenden im Bereich der Erlebbarkeit der Menschenwürde zu bieten. Hieraus soll sich ein erkennbarer Beitrag zur Steigerung der persönlichen und damit auch institutionellen Resilienz der Bundespolizei ergeben.
Menschenwürde als oberste Richtschnur staatlichen Handelns
Im Rahmen der Gedenkstättenbesuche mit künftigen Polizeivollzugsbeamt*innen soll an den „Orten der Täter“ (Rürup 2014, 163; Sturm et al. 2008 unterscheiden zwischen dem Täterort und dem Verwaltungsort) versucht werden, den durchaus abstrakten Begriff der Menschenwürde zu konkretisieren und in der Vielgestaltigkeit der Eindrücke, die an den besuchten Orten gewonnen werden können, „erfahrbar“ zu machen. Die (zumeist juristischen) Definitionen der Menschenwürde überbieten sich z. T. gegenseitig in Bezug auf Komplexität und Umfang, daher ist es im Rahmen der Ausbildung teils ein schwieriges Unterfangen, einen derart zentralen, aber dennoch schwerlich zu erfassenden Begriff zu thematisieren. Zielrichtung der Unterrichtung soll es sein, eine positive Identifikation mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung auszubauen und zu vertiefen. Vereinfacht gesagt ist das erklärte Ziel der Gedenkstättenbesuche im Rahmen der Ausbildung, die Menschenwürde als unabdingbare Basis jeglichen staatlichen (und damit auch polizeilichen) Handelns sowie der gesamten Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland darzustellen. Hierbei soll gleichwohl statt rein deklarativem, also erklär- und reproduzierbarem Wissen ein handlungsleitendes entstehen, damit im Idealfall eine Identifikation mit den Werten der Menschenwürde und den darauf aufbauenden Grundrechten erreicht wird (Danker 2016, 200; Edler 2017, 41). Mit reiner Textarbeit bzw. primär theorielastiger Annäherung im Unterricht ist ein solch hehres Ziel nicht erreichbar, da die „emotionale Komponente“ auf diesem Wege kaum unterrichtlich realisierbar ist (Römer und Riederer 2020, 25).
Alle Ausbildungspläne (und auch die Modulhandbücher für das Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst) aller Polizeien in Deutschland sehen einen mehr oder weniger tiefgreifenden Einblick in die Struktur und Entstehung der freiheitlich demokratischen Grundordnung vor, jedoch überwiegend ohne die konkrete Erwähnung von Gedenkstätten. Speziell die freiheitlich demokratische Grundordnung ist ohne die Menschenwürde als Ursprung und gleichzeitig Lehre aus dem historisch einmaligen Unrecht zur Zeit des Nationalsozialismus nicht bzw. kaum zu verstehen (von Wrochem 2020, 14). Die feinen Verästelungen innerhalb des zunehmend komplexer werdenden Systems der Grundrechte, des Staatsaufbaus allgemein sowie der gegenseitigen Checks and Balances der Staatsorgane vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung bieten gerade durch ihre Komplexität eine gewisse Gefahr, eher abschreckend, unüberschaubar und überkomplex zu erscheinen. Dass es zumeist schlicht Notwendigkeiten sind, die sich auf die Menschenwürde und die ihr innewohnenden Elemente und Gedanken zurückführen lassen, wird dann kaum noch gesehen, geschweige denn verstanden (Einert 2020, 10; Edler 2017, 39).
Ähnliche Phänomene lassen sich in größerer Vehemenz auch gesamtgesellschaftlich feststellen, beispielsweise wenn es um den Bereich angeblich zu lascher Verurteilung von Straftäter*innen oder der nicht aberkennbaren Justizgrundrechte geht. Hier verschwimmt ebenfalls in Teilen die Grenze des Verständnisses für Personen, die trotz der Tatsache, dass sie vermeintliche „Rechtsbrecher“ sind, ein historisch wie juristisch begründbares Bündel an Rechten zugestanden bekommen müssen. Lückenhaftes Wissen, gepaart mit wenig ausgeprägter Bereitschaft zur Einarbeitung in die Hintergründe, und eine teilweise medial inszenierte und gesellschaftlich fortgeführte „Erwartungshaltung“ an alle drei Staatsgewalten mit teils deutlich einseitigem Beigeschmack können ein mögliches Ausgangsszenario für eine Selbstexklusion aus der freiheitlich demokratischen Grundordnung darstellen, der es frühzeitig zu begegnen gilt.
Vor diesem Hintergrund dürfte erkennbar sein, warum die Menschenwürde nicht auf der Ebene eines reinen Wissenstatbestandes verharren darf, um ihre Wirkung entfalten zu können, sondern möglichst bereits in der polizeilichen Ausbildung (und/oder dem Studium) sowie der Fortbildung in einen emotional positiv besetzten Wert überführt werden sollte (Einert 2020, 11; Pampel 2002, 828). Hier kommen die Gedenkstätten ins Spiel, da sie die einzigartige Möglichkeit bieten, gerade über die historische Abwesenheit der Menschenwürde deren Wichtigkeit darzustellen (allgemein Thomas 2009, 284). Allerdings obliegt die Entscheidung für den Besuch einer Gedenkstätte allein den eingesetzten Lehrkräften, da Gedenkstätten institutionell noch nicht im angemessenen Maß verankert sind.
Präventives Potenzial demokratischer Resilienz
In der Literatur zum Thema Resilienz ist oftmals eine Schwierigkeit erkennbar, den Begriff inhaltlich exakt fassen zu können; möglicherweise ist dies der Entlehnung aus dem naturwissenschaftlichen Bereich geschuldet. Bezogen auf die in diesem Beitrag verwendete Inhaltsseite soll mit dem Begriff die „‚Widerständigkeit‘ gegenüber kriminologisch bedeutsamen Risikofaktoren“ (Bliesener 2018, 263) i. S. v. straf- und/oder dienstrechtlich relevanter Ansichten, Äußerungen oder Tätigkeiten auf der persönlichen Ebene gemeint sein. Gemeinsam ist allen Definitionsannäherungen, dass mit Resilienz grundsätzlich die Fähigkeit eines Individuums oder einer Institution bezeichnet wird, mit (besonders) belastenden Ereignissen produktiv umgehen zu können, die eigene Grund- und Werteordnung dabei keinen Schaden nehmen zu lassen sowie daraus resultierend eine gewisse Widerstandsfähigkeit bezogen auf zukünftige Ereignisse entwickeln zu können. Besondere Wichtigkeit hat dies zwangsläufig für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (=BOS) (Trappe 2020, 17), da der Zuschnitt des beruflichen Tätigkeitsbereichs ja gerade eine Nähe zu belastenden Ereignissen, Notfällen und Situationen mit teils extremer Gefahr für Leib und Leben (anderer, aber auch des eigenen) zwingend beinhaltet. Evasive, d. h. konflikt- oder gefahrenvermeidende Reaktionen bieten sich diesen Organisationen bzw. deren Angehörigen nur in sehr begrenztem Maße: Das macht eine verstärkte inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Konzept Resilienz unabdingbar (Scherrer 2020, 81; Zabel 2023, 27).
Vor diesem Hintergrund stößt man an zahlreichen Stellen auf verschiedene Betrachtungsweisen des (Schlüssel-)Begriffs der Resilienz (Hanisch 2016; Zabel 2023, 27), wahlweise in der individuellen (= persönliche/individuelle Resilienz), institutionsbezogenen (= institutionelle Resilienz) oder gar gesellschaftlichen (= demokratische Resilienz) Lesart. Speziell für Polizist*innen lassen sich diese drei Bereiche kaum strikt voneinander abgrenzen, agieren sie doch einerseits als Individuen, andererseits sind sie aber gerade durch ihre Zugehörigkeit zur Institution Polizei gleichsam institutionell eingebunden. Durch die polizeiliche Tätigkeit sind sie zugleich gesellschaftlich ausgerichtet tätig, allein schon durch ihre hoheitlichen Aufgaben als Amts- und Würdenträger zur Prävention, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.
Im Kontext staatlicher Aktionen zur Bekämpfung von Angriffen auf und/oder durch Bürger*innen, aber auch gegen den Staat als juristische Person spielt ein gewisses Maß an Resilienz hierbei eine besonders herausgehobene Rolle. Schließlich sind Institutionen wie die Polizei und die Justiz die einzigen Akteure der wehrhaften Demokratie, die in der Lage sind, Schadensereignisse zum Nachteil des Staates abzuwehren bzw. zu verfolgen (Scherrer 2020, 81; allgemeiner Edler 2017, 5). Der medial und wissenschaftlich breit aufbereitete Fall des Richters und AfD-Mitglieds Jens Maier samt den Schwierigkeiten, die der Staat hatte, besagten Jens Maier nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus seinem Amt zu entfernen (exemplarisch Bublitz 2023; verfassungsbezogener Klafki 2020), zeigen beispielhaft, wie wichtig resiliente Strukturen auf institutioneller wie personeller Seite sind. Staatliches Nicht-Handeln könnte somit eventuell gesellschaftlich als „subjektiv erlebte staatliche Machtlosigkeit“ bzw. „Handlungsunfähigkeit“ interpretiert werden und einen Vertrauensverlust in den Staat zur Folge haben. Reine Verweise auf den auf die Verfassung abgeleisteten Diensteid von Beamt*innen sowie auf die beamten- bzw. dienstrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten greifen hier zu kurz, da sie den Fokus vom präventiven zu stark auf das repressive Moment legen (Stein und Dübbers 2021, 57f.).
Auch wird in diesem Kontext oft zu wenig Beachtung auf den Prozess der Selbstexklusion aus der freiheitlich demokratischen Grundordnung i. S. v. einer mentalen Entfremdung von den zentralen Werten eben jener gelegt, die die betroffenen Personen einst positiv bewertet haben müssen, da sie sich selbst den Staat als Dienstherren gewählt haben. Gemeint ist in diesem Kontext eine innere Abkehr von den Grundpfeilern unserer demokratischen Werteordnung, die bis hin zu einer kompletten Ablehnung gehen kann. Dies schließt die Negation der Gleichheit aller Menschen sowie bspw. die Anfechtung der Gewährung von Grundrechten wie dem Asylrecht oder der Religionsfreiheit und der Objektivität und Grundrechtsbindung des Rechtsstaates mit ein. Strittig mag – vom individuellen Standpunkt der Betroffenen aus gesehen – sein, ob sich diese Selbstexklusion intrinsisch, also von innen her motiviert, oder vielmehr extrinsisch vollzieht, also durch äußere Einflüsse bedingt. Dass sich ein solcher Prozess langsam etablieren und eher schleichend vonstattengehen dürfte, bedarf wohl wenig Diskussion (Schuppert 2023, 70). Umso wichtiger erscheint hier erneut der präventive Ansatz, um etwaige Anfänge – wenn möglich – verhindern zu können.
Mentales Immunisierungspotenzial durch Gedenkstättenbesuche
Zu der allgemeinen Sinnhaftigkeit des Besuchs von Gedenkstätten ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine kaum noch zu überschauende Anzahl an Literatur erschienen, deren Gemeinsamkeit – größtenteils unabhängig von der Fachlichkeit – es ist, die Vorteile und Besonderheiten eines solchen Besuchs herauszustellen (Thomas 2009; etwas pessimistischer Pampel 2002). Und trotzdem findet sich eine Verbindlichkeit, was den Besuch einer Gedenkstätte in der Polizeiausbildung betrifft, bislang nicht flächendeckend. Bedauerlich ist vor diesem Hintergrund auch, dass die Masse der Literatur eher auf die Zielgruppe der allgemein- oder berufsbildenden Schulen zugeschnitten ist, sodass der spezielle Bereich, in dem man sich innerhalb der polizeilichen Ausbildung befindet, lediglich marginal thematisiert wird. Im vorliegenden Beitrag wird daher z. T. auch auf persönliche Erfahrungen und Erlebnisse des Autors Bezug genommen.
Disziplinübergreifend werden neben dem hohen Potenzial, Lernende auf verschiedensten (Sinnes-)Kanälen anzusprechen, die hohe Authentizität historischer Orte allgemein und die sich daraus ableitende Autorität des Angebotenen im Besonderen betont (Danker 2016, 197f.; Grimm 2016, 173; Pampel 2002, 830). Allerdings darf ein solcher Besuch keinesfalls zum Selbstzweck verkommen, sollte eine erkenn- und nachvollziehbare Passung zum Curriculum aufweisen und ist mit einem angemessenen organisatorischen Aufwand seitens der Organisierenden verbunden (Thomas 2009, 286). Besonders eine thematische unterrichtliche Vor- und Nachbereitung des Gesehenen und Erlebten darf nicht fehlen, um die Nachhaltigkeit der Sinneseindrücke und damit auch die Langfristigkeit des „Gelernten“ nicht zu gefährden (Pampel 2002, 827). Somit sind Gedenkstättenbesuche grundsätzlich – und in der Polizeiausbildung im Besonderen – selbstreflexiv angelegt, da es der durchführenden Organisation (Schule ebenso wie Erwachsenenbildung) ein gewisses Maß an Flexibilität abverlangt.
Erfahrungen aus Praxis von Gedenkstättenbesuchen
Eingeschränkt wird die Auswahl der zu besuchenden Gedenkstätten zumeist durch organisatorische Bindungen, worunter neben der Passung zu den Curricula vor allem zeitliche Aspekte (An- und Abreisedauer, Verpflegung, arbeits- und dienstzeitrechtl. Regelungen seitens der Teilnehmer*innen etc.) zählen. Bezogen auf die polizeiliche Ausbildung ergibt sich eine sehr große Passung zum Curriculum, da die Menschenwürde und die sich daraus ergebenden „Konsequenzen“ für den Staat einen sehr großen Stellenwert im Curriculum besitzen. Umfangreichere Begründung für Gedenkstättenbesuche sind daher grundsätzlich nicht notwendig.
Aus Erfahrungen der vergangenen Jahre lässt sich ableiten, dass Gedenkstättenbesuche im letzten halben Jahr der zweieinhalbjährigen Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei der strategisch beste Zeitpunkt sind. Denkbar wäre zwar auch, eine solche Fahrt zu Beginn der Ausbildung im Zusammenhang mit Projektwochen und/oder etwaigen anderen Kennenlernangeboten durchzuführen, hier hat sich jedoch oftmals gezeigt, dass die vielfältigen Eindrücke, die die zukünftigen Polizeivollzugsbeamt*innen in den ersten Wochen durch das Kennenlernen der Institution Polizei sammeln, zu einer Überlastung führen können. Dies wäre dann bedauerlicherweise mit der Tatsache verbunden, dass der Effekt, der gerade durch einen solchen Besuch erreicht werden soll, in den Hintergrund tritt (Edler 2017, 20 plädiert jedoch grundsätzlich für einen möglichst frühen Zeitpunkt). Außerdem sind die fachlichen Kenntnisse in den zentralen Bereichen (polizeiliches Eingriffs- und Verwaltungsrecht, Grundrechte, Staatsaufbau, fdGO etc.) noch nicht annähernd so ausgeprägt, dass eine Übertragung des Erlebten auf das (bisher) Gelernte sinnstiftend vollzogen werden kann. Im zweiten oder letzten Drittel der letzten sechs Monate (bundes-)polizeilicher Ausbildung sind die Basisvoraussetzungen bei den Teilnehmenden gänzlich andere, sodass diese Transferleistung, die unabdingbar ist für die zu erreichenden positiven Auswirkungen auf die Resilienz der Auszubildenden, wesentlich besser, umfangreicher und auch fachübergreifend erfolgen kann. Gleichzeitig eignen sich die bei einer solchen Exkursion gemachten, hochgradig heterogenen Erfahrungen und (Sinnes-)Eindrücke dazu, einen fachlichen Wiederholungs- und Vertiefungsaspekt ebenso zu bedienen wie eine Steigerung der beruflichen Motivation. Diese kann dann durchaus gewinnbringend sein für die in naher Zukunft anstehende Abschlussprüfung und die danach erfolgende offizielle Ernennung zur Polizeivollzugsbeamtin bzw. zum Polizeivollzugsbeamten.
Der konzeptionelle Rahmen jener Exkursionen beginnt zumeist bereits mindestens eine Woche vor der konkreten Durchführung. Da die Heterogenität der Auszubildenden extrem groß ist, ist es zumeist sinnvoll, sich zunächst mündlich über die bisher von den Auszubildenden besuchten Gedenkstätten und deren persönliche Erfahrungen auszutauschen. Im Folgenden kann dann die zu besuchende Gedenkstätte mit all ihren Individualitäten dargestellt werden, evtl. ergänzt durch Erlebnisschilderungen der Auszubildenden, falls einige von ihnen diese Gedenkstätte bereits besucht haben sollten. Ergänzend wird zumeist auf Material der jeweiligen Gedenkstätte zurückgegriffen, seien es Informationsmaterialien in Papierform und/oder filmische Beiträge, die der jeweiligen Homepage entnommen sind. Aus organisatorischen Gründen ist es zumeist so, dass bis zu drei Lerngruppen á etwa 25 Personen sowie deren Ausbildungspersonal gemeinsam an einem Tag an einer solchen Exkursion teilnehmen.
Besonders der – von Gedenkstätte zu Gedenkstätte unterschiedlich ausfallende – Aspekt der eingangs thematisierten Abwesenheit der Menschenwürde kann, wurde und wird als Ausgangspunkt für die mündliche Nachbereitung der Erlebnisse genommen. An diesem theoretischen Konstrukt kann die unabdingbare und niemals in Abrede zu stellende Notwendigkeit verdeutlicht werden, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes bewogen haben, bewusst mit dieser Formulierung der Menschenwürde das Grundgesetz einzuleiten. Das perfide System der nationalsozialistischen Unterdrückung und Verfolgung, die vollständige Entrechtung ganzer Menschengruppen sowie deren Ausschluss aus dem Bereich des „lebenswerten Lebens“ fußten notwendigerweise auf Grundbedingungen wie der Abwesenheit der Menschenwürde, unter denen eine semi-industriell betriebene Maschinerie zur Tötung von Menschen ideologisch überhaupt erst hat entstehen können. Der historische „Ort der Täter“ soll hierbei seinen individuellen Beitrag zur mentalen Grundimmunisierung zukünftiger Polizeivollzugsbeamt*innen leisten (Sturm et al. 2008, 171; Edler 2017, 26; Klafki 2020, 120; Pampel 2002, 825f.).
Die Erfahrungen, die die Teilnehmenden selbst sammeln, spiegeln sich eindrücklich in den mündlichen Nachbereitungen und Reflexionsgesprächen wider: Jede*r Teilnehmende hat die Möglichkeit, das Erlebte und ihre*seine Erkenntnisse mit der Gruppe zu teilen und zum Gegenstand einer Diskussion zu machen. Beinahe alle Teilnehmenden berichten vor allem in der Nachbereitung der Gedenkstättenexkursion, dass besonders die Verarbeitungstiefe dessen, was man gesehen, gehört, gelernt und erfahren hat, um ein Vielfaches intensiver ist, als es reiner theoriegeleiteter Unterricht zu erreichen vermag. Bezogen auf die im Vergleich zu allgemeinbildenden Schulen noch stärker ausgeprägte Heterogenität der Auszubildenden1 bieten sich hier Möglichkeiten der Binnendifferenzierung und damit des hochgradig individuellen Eingehens auf die Angebote der jeweiligen Gedenkstätten. Das wäre im Rahmen des normalen Unterrichts nicht möglich. Exemplarisch dafür steht die Möglichkeit, speziell den Geruchssinn anzusprechen, etwa in den Räumlichkeiten der Gedenkstätte Hadamar oder bei einem Gang durch das Stollensystem der Gedenkstätte Mittelbau-Dora. Teilnehmende aus Mittelbau-Dora berichteten etwa, dass sie die Kombination aus tatsächlicher und gefühlter Kälte (in starker Diskrepanz zur großen Hitze draußen), die Dunkelheit unter Tage, den schwer überschaubaren Komplex aus Gängen und Stollen und den feucht-modrigen Geruch besonders intensiv wahrgenommen hätten. Damit ist die Ausgangslage für ein vertieftes Verständnis für die menschenunwürdigen und lebensfeindlichen Arbeitsbedingungen der Zwangsarbeitenden bereits durch die Authentizität der Örtlichkeit gegeben – und zwar in einer Intensität, die filmische Darbietungen, die in beinahe allen Gedenkstätten vorbereitend oder begleitend gezeigt werden, nicht herstellen können. In der Gedenkstätte Hadamar und in der Gedenkstätte Buchenwald war es vor allem der Geruch in den zur Tötung von Menschen vorgesehenen Räumlichkeiten, der den Teilnehmenden lange im Gedächtnis blieb. Ähnliche Erfahrungen berichteten Teilnehmende aus den Zellenräumen der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen2. Die Reflexion der Erlebnisse erfolgt dabei bewusst primär mündlich, um einen ungezwungeneren Rahmen für den Austausch zu bieten. Auch der Zeitpunkt der Reflexion wird in Anlehnung an die Bedürfnisse der Gruppe(n) festgelegt: So kam es bei Besuchen vor, dass Teilnehmende oder Gruppen bereits die Rückreise zur ersten Reflexion nutzen wollten, da die Eindrücke noch frisch waren. Andere Gruppen entschieden sich mehrheitlich dafür, das Erlebte erst selbst verarbeiten zu wollen, sodass die Reflexion in der nächsten passenden Unterrichtsstunde (zumeist am Folgetag) stattfand.
Wichtig und gewinnbringend war und ist es für uns Organisator*innen, bewusst alle Mitfahrende in die anschließende mündliche Reflexion mit einzubeziehen, um die volle Bandbreite möglicher Eindrücke, Erlebnisse und Erkenntnisgewinne abbilden zu können. Begrenzt wird diese Reflexion zumeist nur durch die Stundenplanung und die Zeitansätze der Fächer, die – analog zur allgemeinbildenden Schule – in 45- bzw. 90-Minuten-Blöcke aufgeteilt sind. Einen gewissen Raum für Flexibilität bietet jedoch auch hier die Möglichkeit, ggf. mehrere Stunden hintereinander im Stundenplan abzubilden, um den zeitlichen Bedürfnissen der Lernenden bzw. Mitfahrenden entgegenkommen zu können.
Als förderlich hat sich in der mündlichen Reflexion erwiesen, möglichst polizeispezifische Fachlichkeiten (beispielsweise Einsatz- und Ordnungsrecht, aber auch Berufsethik, Einsatzlehre und Kriminalistik) sowohl zur Teilnahme an der Exkursion als auch in die Reflexion mit zu integrieren, um den eingangs dargestellten fächerübergreifenden Ansatz auch hier verfolgen zu können. Zentrales Element bei der Exkursion und der Reflexion ist es, den Teilnehmenden ausreichend Raum zu bieten, die Örtlichkeit selbstbestimmt zu nutzen und individuelle Schwerpunkte zu setzen. Daher werden etwaige mündliche Beiträge im anschließenden Gespräch nur auf freiwilliger Basis und nicht forciert eingeholt.
Fazit
Bei aller Freiwilligkeit, die diese Exkursionen auszeichnen sollte, erscheint es dennoch wichtig, gerade für spätere Repräsentant*innen des deutschen Staates die Teilnahme an einer solchen Exkursion verpflichtend ins Curriculum mit aufzunehmen. Die Exekutive in Deutschland ist historisch an das Unrecht des Nationalsozialismus „gebunden“, ebenso wie die anderen beiden Staatsgewalten. Diese Tatsache sollte in der Ausbildung stets bewusst gehalten werden, auch wenn sie nur einen Teil des historischen Erbes des deutschen Staatsaufbaus ausmacht. Die (erhofften) Vorteile für ein tieferes Verständnis der Menschenwürde und der sich daraus ableitenden Prinzipien sowie die Steigerung der individuellen Resilienz dürften auf der Hand liegen. Nachteilig kann hierbei jedoch sein, dass es eventuell bei einzelnen Teilnehmenden zu einer Übersättigung speziell mit dem Thema Nationalsozialismus kommen kann. Das wiederum kann die Aufnahmefähigkeit und -willigkeit stark negativ beeinflussen. Vereinzelt äußerten Auszubildende, dass sie bereits in der Schule und darüber hinaus mit vielen Facetten des Themas Nationalsozialismus konfrontiert worden seien und sie das Thema mittlerweile leid seien. Diesen Personen könnte das Angebot gemacht werden, sich dem jeweiligen Gedenkort aus der Perspektive eine*s baldigen Polizeivollzugsbeamten*in zu nähern.
Diese Erfahrungen stehen stellvertretend für die Forderung, dass solchen „alternativen Unterrichtsformen“ insgesamt und zukünftig mehr Raum und Zeit zustehen sollte. Sie können einen nicht anderweitig zu kompensierenden Beitrag zur persönlichen wie institutionellen und damit zugleich demokratischen Resilienz leisten. Wenn seitens der deutschen Polizei (und anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) die Menschenwürde und die sich u. a. daraus ergebende Architektur der FDGO nicht bloß reiner Wissenstatbestand bleiben, sondern in eine aktive Identifikation (Bumke und Voßkuhle 2013, Rn. 1809) übergehen soll, dann kann über die Sinnhaftigkeit von u. a. Gedenkstättenbesuchen oder alternativer Formen der aktiven Auseinandersetzung (eine nicht abschließende Aufzählung liefert z. B. Grimm 2016) wenig Diskussionsbedarf bestehen. Gerade die angestrebte Identifikation hat so gut wie kaum eine andere Maßnahme das Potenzial, staatsgefährdende Strömungen (zumindest innerhalb der Polizei) zu verhindern. Zu den bereits thematisierten Vorteilen würden sich weitere gesellen, bpsw. die Möglichkeit, verstärkt und mit überschaubarem Organisationsaufwand fächerübergreifend bzw. interdisziplinär ausgewählte Aspekte an jeweiligen (historischen) Orten vertiefen zu können, sodass die Verantwortung für die angestrebte Steigerung der Resilienz der Teilnehmenden nicht auf einzelnen Fächern bzw. Lehrenden liegen muss (Edler 2017, 31, der hier v. a. Psychologie und Pädagogik involviert sieht; Stein und Dübbers 2021, 59).
Investitionen – nicht nur finanziell zu verstehen – in den Ausbau und die Festigung resilienter Strukturen (personell und institutionell) können und sollten gesamtbehördlich gedacht und angegangen werden. Aktuell sind hierbei gesellschaftliche und schulische Entwicklungen zu berücksichtigen, etwa dass durch die verstärkte Einbindung digitaler Lerngelegenheiten mit einer zeitgleichen Abkehr von institutionalisierten Örtlichkeiten des Lernprozesses (z. B. im Rahmen eines familienfreundlichen Studiums bei der Bundespolizei oder durch die Benutzung digitaler Lernplattformen wie MOODLE oder ILIAS) zunehmend die Grenzen zwischen Lern- und Lebensraum verschwimmen und folglich auch der heimische Wohnraum als Lernort zu bezeichnen sein wird. Eine (historisch gewachsene) Fokussierung auf ‚althergebrachte‘ Örtlichkeiten und Räumlichkeiten des Lernens wie den Lehrsaal o. ä. erscheint somit zunehmend veraltet. Neue Örtlichkeiten des Lernens müssten daher viel mehr als bisher auch als solche anerkannt und verstanden werden. Folgerichtig kann festgehalten werden, dass die – digital unterstützte – Transformation des Faktors Örtlichkeit des Lernprozesses auch vor den deutschen Sicherheitsbehörden nicht Halt machen wird und auch nicht sollte. Somit sollte eine Verlagerung der Lernörtlichkeit außerhalb des Lehrsaals bzw. der Ausbildungsstätte in naher Zukunft eher Normalität als Ausnahme werden und sich in der konkreten Ausbildung bzw. dem Studium vermehrt wiederfinden. Die exemplarisch in diesem Beitrag umrissenen Vorteile einer solchen Verlegung der Örtlichkeit des Lernens sprechen eine deutliche Sprache, die mit der Hoffnung des Autors auf verstärkte Umsetzung in den jeweiligen Behörden verbunden ist. Abschließend wird also dafür plädiert, Gedenkstättenbesuche perspektivisch gesamtbehördlich und idealerweise behördenübergreifend zu implementieren – inklusive entsprechender Bereitstellung von Zeit, Geld und Ressourcen. Das angestrebte hohe Ziel der demokratischen Resilienzsteigerung von Behördenangehörigen und damit gleichsam der Behörde selbst sollte dem Staat – als präventive Maßnahme – hier entsprechende Investitionen allemal wert sein (von Wrochem 2020, 11f.; Trappe 2020, 14).
Bastian Adam, Oberstudienrat, seit 2013 bei der Bundespolizei v. a. für das Fach Staats- und Verfassungsrecht/Politische Bildung; Studium der Fächer Germanistik und Geschichte für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel.
1 Die Altersstruktur der Auszubildenden für den mittleren Polizeivollzugsdienst umfasst den Bereich von 16–35 Jahren, in Kombination mit einer großen Bandbreite an erreichten Schulabschlüssen, beginnend mit dem Hauptschulabschluss samt abgeschlossener Berufsausbildung bis hin zu abgebrochenen oder abgeschlossenen Studiengängen, zumeist auf Bachelorebene. Die Auszubildenden stammen in nahezu allen Ausbildungsstätten der Bundespolizei aus allen 16 Bundesländern und sind damit auch durch die Verschiedenartigkeit der bundesdeutschen Schulsysteme geprägt.
2 Die hier dargestellten Fahrten fanden vor allem in der Zeit von 2014 bis 2019 statt und sind insofern nicht repräsentativ für die gesamte Bundespolizei, da jedes Aus- und Fortbildungszentrum verschiedene Gedenkorte aufsucht, zumeist der geografischen Lage angepasst. Bedingt durch die Coronapandemie pausierten die Exkursionen, sollen aber schrittweise wieder fest etabliert werden.
Literaturverzeichnis
Annen, Hubert (2021). Resilienz in ausserordentlichen Lagen. Format magazine 11, 120–124.
Baar, Robert/Schonknecht, Gudrun (2018). Außerschulische Lernorte. Didaktische und methodische Grundlagen. Bildungswissen Lehramt 30. Weinheim/Basel, Beltz.
Bliesener, Thomas (2018). Resilienz. Schutzfaktoren für delinquentes Handeln. In: Dieter Hermann/Andreas Pöge (Hg.). Kriminalsoziologie. Handbuch für Wissenschaft und Praxis. Baden-Baden, Nomos, 263–276.
Bublitz, Luise (2023). Verfassungstreue und Resilienz. Zum Umgang mit Rechtsradikalen im öffentlichen Dienst. In: Gunnar Folke Schuppert/Martin Repohl (Hg.). Resilienz. Beiträge zu einem Schlüsselbegriff postmoderner Gesellschaften. Baden-Baden, Nomos, 91–103.
Bumke, Christian/Voßkuhle, Andreas (2013). Casebook Verfassungsrecht. 7. Aufl. Tübingen, Mohr Siebeck.
Calliess, Christian (2021). Aktionsplan Resilienz und Demokratie. Wie Deutschland Angriffe auf Demokratie und Gesellschaft abwehren kann. In: Christian Mölling/Daniela Schwarzer (Hg.). Smarte Souveränität. 10 Aktionspläne für die neue Bundesregierung. DGAP Bericht 16. Berlin, Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, 67–73.
Danker, Uwe (2016). Publical history – außerschulisches historisches Lernen. In: Jan Erhorn/Jürgen Schwiers (Hg.). Pädagogik außerschulischer Lernorte. Eine interdisziplinäre Annäherung. Bielefeld, transcript, 187–211.
Edler, Kurt (2017). Demokratische Resilienz auf den Punkt gebracht. Schwalbach/Ts., debus Pädagogik.
Einert, Ivo (2020). Anforderungen und Probleme der Menschenrechtsbildung in der Polizeiausbildung. In: Bernhard Frevel/Ivo Einert (Hg.). Entwicklung von Menschenrechtsbewusstsein im Kontext der polizeilichen Aus- und Fortbildung. Forum Politische Bildung und Polizei 2. Frankfurt, Verlag für Polizeiwissenschaft, 7–13.
Erhorn, Jan/Schwiers, Jürgen (2016). Außerschulische Lernorte. Eine Einleitung. In: dies. (Hg.). Pädagogik außerschulischer Lernorte. Eine interdisziplinäre Annäherung. Bielefeld, transcript, 7–13.
Frevel, Bernhard (2020). Didaktik der Exkursionen und Studienfahrten. In: ders./Oliver von Wrochem (Hg.). Polizei und historisch-politische Bildungsarbeit an Geschichtsorten und Gedenkstätten. Forum Politische Bildung und Polizei 1. Frankfurt, Verlag für Polizeiwissenschaft, 45–51.
Grimm, Axel (2016). Außerschulische Lernorte in der Berufsbildung. In: Jan Erhorn/Jürgen Schwiers (Hg.). Pädagogik außerschulischer Lernorte. Eine interdisziplinäre Annäherung. Bielefeld, transcript, 171–186.
Gutschmidt, Daniela/Otto, Steffen (2022). Resilienz in der Polizei. Der Effekt von Sportaktivität, Persönlichkeit und sozialer Unterstützung. SIAK-Journal (1), 16–29.
Hanisch, Michael (2016). Was ist Resilienz? Unschärfen eines Schlüsselbegriffs. Arbeitspapier Sicherheitspolitik 19.
Kaiser, Wolf (2011). Historisch-politische Bildung in Gedenkstätten. Gedenkstätten Rundbrief 159, 3–14.
Klafki, Anika (2020). Resilienz des Grundgesetzes im Zeitalter des Populismus. Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 103 (2), 113–127.
Küppers, Jan-Philipp (2022). Reflexionen über eine lernende und adaptive Organisation der Polizei. In: ders. (Hg.). Polizei als lernende Organisation. Systemisches Polizeimanagement in Planungspraxis, Entscheidungsfindung und Handlungsoptionen. Wiesbaden, Springer, 433–472.
Pampel, Bert (2002). Historisches Wissen als Schutzimpfung? Möglichkeiten und Grenzen der Bildungsarbeit in Gedenkstätten bei der Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Einstellungen. Deutschland Archiv 35 (5), 825–834.
Römer, Peter/Riederer, Christoph (2020). Historisch-politische Bildung für die Polizei am historischen Ort. In: Bernhard Frevel/Oliver von Wrochem (Hg). Polizei und historisch-politische Bildungsarbeit an Geschichtsorten und Gedenkstätten. Forum Politische Bildung und Polizei 1. Frankfurt, Verlag für Polizeiwissenschaft, 20–26.
Rürup, Reinhard (2014). Der lange Schatten des Nationalsozialismus. Geschichte, Geschichtspolitik und Erinnerungskultur. Göttingen, Wallstein.
Scherrer, Yvonne M. (2020). Organisationelle Resilienz und Antifragilität in Einsatzorganisationen. In: Eva-Maria Kern/Gregor Richter/Johannes C. Müller/Fritz-Helge Voß (Hg.). Einsatzorganisationen. Erfolgreiches Handeln in Hochrisikosituationen. Wiesbaden, Springer, 79–101.
Schulte, Wolfgang (2015). Polizeigeschichte in Forschung und Lehre. Oranienburger Schriften 1, 12-22.
Schuppert, Gunnar Folke (2023). Vielfalt und Funktion von Resilienzstrategien. Ein Beitrag zur psychologischen Dimension von Vulnerabilitätserfahrungen. In: ebd/Martin Repohl (Hg.). Resilienz. Beiträge zu einem Schlüsselbegriff postmoderner Gesellschaften. Baden-Baden, Nomos, 55–73.
Stein, Sarah/Dübbers, Carsten (2021). Umgang mit Rassismus und Rechtsextremismus in der Polizei – Herausforderungen und mögliche Reaktionen. In: Britta Schellenberg/Bernhard Frevel (Hg.). Rassismus und Rechtsextremismusbekämpfung als Arbeitsfelder der Polizei. Ermittlungsarbeit und Opferschutz. Forum Politische Bildung und Polizei 1. Frankfurt, Verlag für Polizeiwissenschaft, 57–64.
Sturm, Michael/Spieker, Christoph/Schmidt, Daniel (2008). Historisch-politische Bildungsarbeit für die Polizei am authentischen Ort. In: Peter Leßmann-Faust (Hg.). Polizei und Politische Bildung. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaft, 163–178.
Thomas, Bernd (2009). Lernorte außerhalb der Schule. In: Karl-Heinz Arnold/Uwe Sandfuchs/Jürgen Wiechmann (Hg.). Handbuch Unterricht. Bad Heilbrunn, Klinkhardt, 283–287.
Trappe, Tobias (2020). Von der Pflicht auf Menschenrechtsbildung. In: Bernhard Frevel/Ivo Einert (Hg.). Entwicklung von Menschenrechtsbewusstsein im Kontext der polizeilichen Aus- und Fortbildung. Forum Politische Bildung und Polizei 2. Frankfurt, Verlag für Polizeiwissenschaft, 14–31.
Wilhelm-Weidner, Arno/Rotter, Uwe (2023). Resilienz von Bildungssystemen. Wie Digitalisierung zur Sicherung des Bildungserfolgs beitragen kann. In: Volker Wittpahl (Hg.). Resilienz. Leben – Räume – Technik. Berlin/Heidelberg, Springer, 212–228.
von Wrochem, Oliver (2020). Gedenkstättenarbeit als historisch-politische Bildung für die Polizei. In: Bernhard Frevel/Oliver von Wrochem (Hg). Polizei und historisch-politische Bildungsarbeit an Geschichtsorten und Gedenkstätten. Forum Politische Bildung und Polizei 1. Frankfurt, Verlag für Polizeiwissenschaft, 11–19.
Zabel, Benno (2023). Recht und Resilienz. Eine Kritik. In: Gunnar Folke Schuppert/Martin Repohl (Hg.). Resilienz. Beiträge zu einem Schlüsselbegriff postmoderner Gesellschaften. Baden-Baden, Nomos, 27–54.