Demokratie und Geschlecht – warum Gewalt gegen Frauen die Demokratie bedroht

Gewalt ist ein Instrument, mit dem männliche Herrschaft und Kontrolle über Frauen und queere Personen ausgeübt wird und schädliche traditionelle Geschlechterbilder zentral erlernt werden. Ausgehend von der gesellschaftlichen Verankerung geschlechtsspezifischer Gewalt und mit Blick auf neue Formen digitaler Verstärkung legt der folgende Beitrag dar, dass Gewalt weiterhin ein wichtiger Hinderungsgrund für die freie politische Beteiligung aller und damit einer lebendigen Demokratie ist. Allerdings deuten sich im Umgang mit Gewalt aktuell gegenläufige Trends an. Einerseits zeigen sich institutionelle Erfolge der Frauenbewegung, andererseits stellt die autoritäre und antifeministische Wende Erreichtes infrage. Die Autorinnen zeigen deshalb, wie Gewaltbetroffenheit auch als Antrieb zu politischem Handeln gewendet werden kann und fordern politische Reformen und finanzielle Ressourcen gegen Gewalt ein.

Empfohlene Zitierung:

Rahner, Judith/Remé, Monika (2026). Demokratie und Geschlecht – warum Gewalt gegen Frauen die Demokratie bedroht. In: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (Hg.). Wissen schafft Demokratie. Schwerpunkt Demokratie und Geschlecht, Band 19. Jena, 88–103.

Schlagwörter:

Gewalt, Geschlecht, Demokratie, Teilhabe, Geschlechterverhältnis, Antifeminismus

 

Demokratische Gleichheit unter Vorbehalt – zur politischen Bedeutung geschlechtsspezifischer Gewalt

Gewalt gegen Frauen wird häufig als sozialpolitisches Problem, als Frage der inneren Sicherheit oder als spezielles Gleichstellungsthema behandelt. Diese Perspektive greift jedoch zu kurz. Gewalt gegen Frauen ist nicht nur Ausdruck individueller Devianz oder sozialer Schieflagen, sondern Ausdruck und Instrument struktureller Machtverhältnisse. Gewalt stabilisiert Geschlechterhierarchien und unterminiert damit das zentrale Versprechen demokratischer Ordnungen: gleiche Freiheit, gleiche Sicherheit und gleiche Teilhabe für alle.

Demokratie basiert auf der Idee politischer Gleichheit und Gleichwertigkeit. Dies meint mehr als formale Rechtsgleichheit. Demokratie umfasst die reale Möglichkeit, frei von Angst, Zwang und struktureller Unterordnung am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen (Fraser 1998). Wo Frauen und Mädchen systematisch von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, wird diese Voraussetzung verletzt. Gewalt produziert Ausschluss und beschränkt Bewegungsfreiheit, ökonomische Handlungsfähigkeit, politische Partizipation und körperliche Selbstbestimmung. Gerade deshalb besitzt geschlechtsspezifische Gewalt eine besondere demokratietheoretische Bedeutung. Demokratien beruhen nicht allein auf Wahlen, Institutionen und formalen Rechten, sondern auf der tatsächlichen Möglichkeit, diese Rechte gleichermaßen wahrzunehmen. Geschlechtsspezifische Gewalt verweist auf die Grenzen dieser Gleichheit. Sie macht sichtbar, wo demokratische Freiheits- und Schutzversprechen für bestimmte Gruppen nur eingeschränkt eingelöst werden.

Wird Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich normalisiert, relativiert oder politisch unzureichend bekämpft, während zugleich antifeministische Mobilisierungen, digitale Angriffe auf politisch aktive Frauen und queerfeindliche Gewalt zunehmen, vertieft sich die Diskrepanz zwischen dem normativen Anspruch demokratischer Gleichheit und ihrer gesellschaftlichen Verwirklichung. In diesem Sinne kann geschlechtsspezifische Gewalt als Indikator demokratischer Erosionsprozesse verstanden werden. Internationale Rechtsinstrumente, wie die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), definieren Gewalt gegen Frauen als Ausdruck historisch gewachsener Machtungleichheiten. In der Präambel hält die Istanbul-Konvention fest: „Gewalt gegen Frauen [ist] einer der entscheidenden sozialen Mechanismen, durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden.“ (Europarat 2011) Diese normative Einordnung ist demokratietheoretisch brisant, denn sie verdeutlicht, dass es sich nicht um ein Randphänomen handelt, sondern um ein Strukturproblem politischer Ordnung. Im folgenden Beitrag argumentieren wir daher, dass Gewalt gegen Frauen nicht lediglich ein Defizit innerhalb demokratischer Systeme darstellt, sondern als ein Indikator demokratischer Erosionsprozesse verstanden werden kann. 

Dazu argumentieren wir zunächst, dass geschlechtsspezifische Gewalt sowohl im Nahfeld (sog. häusliche oder Partnerschaftsgewalt) als auch im öffentlichen Raum ein wichtiger Hinderungsgrund für die freie politische Beteiligung und damit eine lebendige Demokratie ist. Dabei werden auch Ausmaß und neue Entwicklungen der Gewaltbetroffenheit von Frauen vorgestellt. Im zweiten Schritt soll auf den Umgang mit Gewalt in Gesellschaft und Politik eingegangen werden. Hier deuten sich gegenläufige Trends an, wenn einerseits Kämpfe der Frauenbewegung in medialen Debatten und institutionellen Fortschritten zarte Früchte tragen und andererseits die autoritäre Wende Menschenrechte infrage stellt und Gleichstellungsanliegen delegitimiert und finanziell austrocknet. Drittens wollen wir anhand ausgewählter Beispiele deutlich machen, wie Gewaltbetroffenheit auch umgedeutet und als Antrieb zu politischem Handeln gewendet werden kann. Ein politisches Fazit mit Handlungsempfehlungen schließt den Text ab. 

Gewalt als Praxis von Unterwerfung und Ausschluss

Feministische Sozialforschung versteht Gewalt als zentrales Feld, in dem Geschlecht und Machtgefälle zwischen den Geschlechtern sozial erlernt werden. So definiert Carol Hagemann-White die „Gewalt im Geschlechterverhältnis“ als „jede Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität einer Person, welche mit der Geschlechtlichkeit des Opfers und des Täters zusammenhängt und unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird“ (zitiert nach Müller/Schröttle 2012). Dabei wirkt die geschlechtsspezifische Gewalt nicht nur unmittelbar auf die Gewaltbetroffene, sondern darüber hinaus als soziales Wissen, das anderen die eigene Verletzlichkeit bzw. Verletzungsmacht beibringt (Glammeier 2011). Intersektionale feministische Theorie ergänzt diese Perspektive um weitere soziale Ungleichheitskategorien wie Klasse, Ethnizität, Religion, aber auch Sexualität oder sexuelle Identität. Ungleichheitskategorien beeinflussen die Chancen der Subjekte, ihre eigenen Bedürfnisse zu realisieren und stellen so Verletzbarkeit her, die als strukturelle Gewalt oder Gewaltverhältnisse verstanden werden kann. Dabei verstärkt und verändert sich die Verletzbarkeit durch sich überlappende Gewaltverhältnisse, die Ausschluss produzieren. Wenn sich migrantische Frauen nicht trennen können, weil ihr Aufenthalt vom gewalttätigen Ehepartner abhängig ist, ist dies eine solche Verstärkung von Ungleichheit (vgl. Sauer 2011). In dieser Perspektive ist geschlechtsspezifische Gewalt kein bloßes Begleitphänomen sozialer Ungleichheit, sondern konstitutiv für gesellschaftliche Ordnung. Sie vermittelt, wer über wessen Körper verfügen darf, wessen Integrität verletzlich ist und wessen Grenzen durchsetzbar sind. Die Stabilisierung einer solchen Hierarchie erfordert jedoch mehr als die faktische Ungleichverteilung von Macht. Sie bedarf auch kultureller und symbolischer Legitimation. Feministische Theorien argumentieren daher, dass Geschlechterhierarchien auf gesellschaftlichen Deutungsmustern beruhen, die Männlichkeit mit Stärke, Rationalität und Autorität verbinden, während Weiblichkeit mit Abhängigkeit, Emotionalität oder geringerer Durchsetzungsfähigkeit assoziiert wird (Beauvoir 1949; Bourdieu 1997). Diese Zuschreibungen legitimieren nicht nur Überlegenheit und Kontrolle über Frauen, sondern definieren zugleich die Negativfolie zur Konstruktion überlegener männlicher Identität und können als symbolische Gewalt beschrieben werden (Sauer 2011).

Die Abwertung von Weiblichkeit wirkt dabei über die Kategorie „Frau“ hinaus. Eine dominante Form von Männlichkeit sichert ihre Vorrangstellung durch Abgrenzung gegenüber Frauen sowie gegenüber anderen, als minderwertig markierten Männlichkeiten (Connell 1995), beispielsweise homosexuelle Männer, rassifizierte Männer oder „effeminierte“ Männer. Die Zuschreibung des „Unmännlichen“ dient der Hierarchisierung. Wer symbolisch mit dem als minderwertig markierten Weiblichen identifiziert wird, verliert Status und Schutz. Gewalt gegen diese Gruppen kann innerhalb einer solchen Ordnung als legitime Disziplinierung gesehen werden. 

Sozialpsychologische Analysen verweisen darauf, dass männliche Identitätsbildung häufig über die Abwehr des als weiblich Markierten stabilisiert wird. Frauenfeindlichkeit und Homo- und Transfeindlichkeit fungieren als identitätsstabilisierende Mechanismen, in denen Unsicherheit externalisiert und Hierarchien affektiv abgesichert werden (Pohl 2019). Gewalt wird hier als extreme Form dieser Abwehrprozesse verstanden und ist potenzielles Mittel zur Durchsetzung und Verteidigung patriarchaler Hierarchien. Innerhalb von heterosexuellen Partnerschaften zeigt sich dies deutlich im Unterschied zwischen geschlechtsspezifischer Partnerschaftsgewalt und solchem gewaltvollen Verhalten, das in Paarbeziehungen rund um Streitsituationen oder Alltagskonflikte vorkommt und mit einer geringen Verletzungsgefahr einhergeht, wie wütendes Wegschubsen oder leichtes Ohrfeigen. So ergeben Studien, dass leichte und einmalige Gewalthandlungen empirisch relativ ähnlich häufig bei Männern und Frauen vorkommen (zuletzt auch Leitgöb-Guzy/Bieber 2026).

Spezifisch an der männlichen Gewalt im Nahfeld sind „Muster von körperlicher, psychischer und sexueller Misshandlung, die Kontrolle und Einschüchterung des Gegenübers zum Ziel haben“ (Schröttle 2010, 137). Diese Gewaltdynamiken eskalieren häufig in Krisensituationen, welche die soziale Position innerhalb oder außerhalb der Beziehung infrage stellen und mit Verunsicherung einhergehen. Risikofaktoren für Partnerschaftsgewalt sind deshalb sowohl persönliche Umbrüche, also Schwangerschaft, Trennung oder der (gefürchtete) Verlust des Arbeitsplatzes, als auch wirtschaftliche und politische Krisen, bspw. Inflation, Naturkatastrophen, kriegerische Konflikte oder die Corona-Pandemie. Die neuesten Zahlen aus der deutschen Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen innerhalb und außerhalb von (Ex-)Partnerschaften zeigen entsprechend, dass migrantische Frauen überproportional gewaltbetroffen sind (Leitgöb-Guzy/Bieber 2026). Forschungsbefunde weisen darauf hin, dass u. a. strukturelle Belastungen in migrantischen Familien das Risiko für häusliche Gewalt erhöhen können (Ayubi/Satyen 2024). Die Daten bestätigen außerdem, dass Frauen und queere Personen insgesamt deutlich häufiger und schwerer von Gewalt betroffen sind als Männer. So fürchtete jede fünfte befragte Frau, die von Partnerschaftsgewalt betroffen waren, aufgrund der Gewalt um ihr Leben, während es bei Männern nur knapp jeder 20. Betroffene war.

Die Objektifizierung von Frauenkörpern im Kontinuum sexualisierter Gewalt stellt einen weiteren Mechanismus der Abwertung des Weiblichen und Geschlechterhierarchisierung dar. Unter dieses Kontinuum fallen taxierende Blicke, verbale sexuelle Belästigung bis hin zur Vergewaltigung. In der Erfahrung der sexualisierten Objektifizierung, die gesellschaftlich normalisiert ist und bereits Mädchen betrifft, ist die Möglichkeit des Zugriffs auf den verdinglichten Körper enthalten und verweist die Betroffenen permanent auf die Vergewaltigungsdrohung. Während 15 % der Frauen laut der Dunkelfeldstudie in ihrem Leben bereits eine (versuchte) Vergewaltigung erlebt haben, hat mehr als die Hälfte verbale bzw. nicht-körperliche sexuelle Belästigung erlebt (Leitgöb-Guzy/Bieber 2026). Diese Unsicherheitserfahrungen wiederum führen dazu, dass Frauen sich in ihrer Freiheit einschränken (Lavoyer 2024). Die gesellschaftliche Reaktion auf sexualisierte Übergriffe, die den Betroffenen noch immer in einer Täter-Opfer-Umkehr vorschreibt, sie hätten es „besser wissen“ und sich anders verhalten müssen, verstärkt den freiheitsbeschränkenden Effekt der Gewalt.

Anders deutlich wird die intendierte Disziplinierung durch geschlechtsspezifische Gewalt als Unterwerfung unter männliche Vorherrschaft, wenn diese sich gegen politisch aktive oder auch nur meinungsstarke Frauen und Mädchen im öffentlichen, d. h. auch digitalen, Raum äußert. Während auch Männer von Hass und Drohungen im digitalen Raum betroffen sind, werden Frauen und queere Menschen gezielt sexualisiert angegriffen und aus dem digitalen Raum gedrängt. In einer nicht-repräsentativen Studie der Menschenrechtsorganisation Hate Aid berichteten ein Viertel aller von digitaler Gewalt betroffenen politisch engagierten Frauen von Androhung sexueller Gewalt, z. B. Vergewaltigungsdrohungen, unter den Männern lag dieser Anteil bei nur 3 %. Deutlich mehr Frauen (47 %) als Männer (34 %) gaben an, dass die digitale Gewalt gegen sie negative Auswirkungen auf ihr Engagement habe (Hate Aid 2025). Daten zu Politikerinnen auf der kommunalen Ebene weisen auch hier auf eine starke Gewaltbetroffenheit hin (EAF Berlin 2025). Hier setzt sich fort und enthemmt sich, was Politikerinnen im Analogen erleben.

Geschlechtsbasierte Gewalt gegen Politikerinnen ist in gesellschaftliche Machtstrukturen eingebettet. Die Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“ (Das NETTZ 2023) zeigt: 62 % der betroffenen Frauen gaben an, seltener im Netz zu ihrer Meinung zu stehen, im Vergleich zu 51 % der Männer. Politische Räume sind historisch männlich geprägt. Die zunehmende Sichtbarkeit von Frauen und LGBTIQ-Personen in politische Ämter stellt diese Ordnung infrage und kann gewaltförmige Abwehrreaktionen begünstigen (Beck 2020). Die politische Radikalisierungsforschung konnte zudem zeigen, dass wahrgenommene Statusverluste im Kontext gesellschaftlicher Gleichstellungsfortschritte als Kränkung eines vermeintlich legitimen Vorrangs erlebt werden können. Dieses Gefühl eines verletzten Anspruchs auf Dominanz kann Gewaltbereitschaft befördern und antifeministische Mobilisierungen befeuern. Gewalt fungiert hier als Mittel zur symbolischen Wiederherstellung einer als bedroht imaginierten Ordnung (Sauer 2020; Kimmel 2018).

Von systematischer Ungleichheit zu demokratischer Erosion

Insgesamt zeigt sich, dass die Abwertung von Weiblichkeit das verbindende Element unterschiedlicher Gewaltformen bildet. Sie legitimiert Gewalt gegen Frauen, gegen queere und trans Personen sowie gegen Männer, die hegemonialen Männlichkeitsnormen nicht entsprechen. Vor diesem theoretischen Hintergrund lassen sich die folgenden empirischen Befunde zu geschlechtsspezifischer, queerfeindlicher und antifeministisch motivierter Gewalt als statistisch erfassbare Ausdrucksformen einer strukturell legitimierten Ungleichheitsordnung verstehen. So belegen aktuelle Zahlen, dass queerfeindliche Gewalt in Deutschland auf hohem Niveau bleibt und in den letzten Jahren gestiegen ist. Für das Jahr 2025 sind 1 776 Taten im Bereich „sexuelle Orientierung“ und 1 132 Taten im Bereich „geschlechtsbezogene Diversität“ erfasst worden. Dazu zählen vollendete und versuchte Tötungsdelikte, Körperverletzungen sowie vereinzelt Raub, Freiheitsberaubung, Erpressung und Brandstiftung sowie Sachbeschädigungen, Nötigungen und Propagandadelikte. Es wird von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen. Der überwiegende Teil der Taten wurden dem Bereich politisch motivierte Gewalt – rechts – zugeordnet. Diese Verortung kann ein starker Hinweis darauf sein, dass queerfeindliche Gewalt eben nicht isoliert auftritt, sondern eng mit Ideologien verknüpft ist, die Geschlechterhierarchien naturalisieren, heteronormative Zweigeschlechtlichkeit absolut setzen und hegemoniale Männlichkeitsansprüche als gesellschaftliche Leitnorm gewaltförmig stabilisieren.

Eine Demokratie, die auf politischer Gleichheit beruht, gerät in einen strukturellen Widerspruch, wenn zentrale gesellschaftliche Ordnungsprinzipien auf systematischer Ungleichwertigkeit basieren. Wenn Geschlechterhierarchien bestimmen, wessen Körper als verfügbar gilt, wessen Integrität häufiger verletzt wird und wessen Sicherheit weniger selbstverständlich geschützt ist, entstehen ungleiche Ausgangsbedingungen gesellschaftlicher Teilhabe. Die demokratische Ordnung behauptet Gleichheit, während die soziale Ordnung Ungleichwertigkeit produziert. Das machen vorangegangene Zahlen deutlich. In dieser Diskrepanz liegt der strukturelle Widerspruch. Denn wenn bestimmte Geschlechter oder Geschlechtsidentitäten einem erhöhten Risiko körperlicher, sexualisierter oder digitaler Gewalt ausgesetzt sind, dann ist die formale Gleichheit faktisch unterminiert. Gewalt wirkt selektiv und trifft nicht zufällig, sondern entlang bestehender Hierarchien. Genau hier wird die demokratietheoretische Bedeutung geschlechtsspezifischer Gewalt sichtbar: Gewalt gegen Frauen ist nicht lediglich Ausdruck bestehender Ungleichheitsverhältnisse, sondern kann zugleich als Indikator demokratischer Erosionsprozesse verstanden werden; Erosion als schrittweise Schwächung demokratischer Grundprinzipien, ohne dass demokratische Institutionen notwendigerweise verschwinden. Sie zeigt sich vielmehr dort, wo Gleichheit, Freiheit und gleiche Schutzwürdigkeit zwar formal garantiert bleiben, faktisch jedoch ungleich verwirklicht werden.

Demokratische Erosionsprozesse werden insbesondere dort sichtbar, wo sich Gewaltformen ausweiten, neue Räume der Einschüchterung erschließen oder zunehmend politisch legitimiert beziehungsweise relativiert werden. Dies kann sich in der Zunahme digitaler Gewalt, der verstärkten Bedrohung politisch aktiver Frauen, der Verknüpfung von Antifeminismus mit autoritären Ideologien oder in Angriffen auf die Rechte von Frauen und queeren Personen äußern (Herberth/Hartmann 2026). Geschlechtsspezifische Gewalt verweist auf solche Erosionsprozesse, wenn sie bestimmte Gruppen systematisch daran hindert, öffentliche Räume zu nutzen, politische Ämter auszuüben, Meinungen frei zu äußern oder gleiche Teilhabe zu gewährleisten. Erosion zeigt sich allerdings nicht erst bei steigenden Gewaltzahlen. Sie zeigt sich auch in Normalisierung, Verharmlosung und der politischen Instrumentalisierung von Gewalt oder wenn Gleichstellung delegitimiert und antifeministische Mobilisierungen an gesellschaftlichem Einfluss gewinnen. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein Seismograf demokratischer Qualität, denn sie macht sichtbar, ob demokratische Gleichheitsnormen gesellschaftliche Bindekraft verlieren. 

Politische und gesellschaftliche Resonanz der Gewalt

Der gesellschaftliche und institutionelle Umgang mit Gewalt gegen Frauen ist selbst Teil jener Machtverhältnisse, die Gewalt ermöglichen und stabilisieren. Feministische Gewaltforschung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Gewalt nicht nur in der Tat selbst besteht, sondern auch in den Deutungsmustern, mit denen sie gesellschaftlich verarbeitet wird. Tabuisierung, Bagatellisierung und Individualisierung von Taten als „Beziehungsdrama“ oder „Einzelfall“ entpolitisieren geschlechtsspezifische Gewalt und verschleiern ihre systematische Dimension. Solche Erzählungen wirken entlastend für gesellschaftliche Mehrheitsverhältnisse und tragen dazu bei, Täterhandeln von strukturellen Gesellschaftsverhältnissen zu entkoppeln. Misogyne Mythen, etwa die Unterstellung, Betroffene hätten Gewalt provoziert oder falsch erinnert, sind in der Forschung als zentrale Mechanismen sekundärer Viktimisierung beschrieben worden (Maiorano/Travers/Vallières2023). Sie verschieben Verantwortung von Täter*innen auf Betroffene und reproduzieren Geschlechterhierarchien. Die empirisch widerlegte Verortung der Gewalt vor allem im „Außen“, d. h. hauptsächlich im öffentlichen Raum und durch fremde Personen verübt, muss als Instrument verstanden werden, das Frauen ins Häusliche zurückdrängt. Intersektionale Analysen weisen zudem daraufhin, dass Täterschaft häufig bestimmten sozialen oder kulturellen Gruppen zugeschrieben wird (z. B. Dudler/Niedieck 2020; Spieß 2023). Gewalt erscheint dann als Problem „anderer“ Milieus, Zugehörigkeiten oder Religionen, während strukturelle Gewalt im gesellschaftlichen Kontext unsichtbar bleibt.

Aufseiten der Betroffenen wirken sich intersektionale Diskriminierungsformen vielfach verschärfend aus. So verstärkt Rassismus sexualisierte Objektifizierung; alte, behinderte oder dicke Personen müssen besonders um Anerkennung ihrer Verletzungserfahrung kämpfen, da sie nicht der gesellschaftlichen Vorstellung des „Opfers“ entsprechen. Andere Personengruppen, wie queere Personen oder Frauen mit aufenthaltsrechtlichen Barrieren oder Sprachbarrieren, finden im Hilfesystem kaum Angebote oder dürfen diese nur eingeschränkt, bspw. im Landkreis der Wohnsitzauflage, wahrnehmen. Das kann ihre Sicherheit erheblich gefährden. Auch der institutionelle Umgang mit Gewalt ist ambivalent. Defizite in Sensibilisierung, Beweissicherung und Betroffenenorientierung, stereotype Befragungen oder fehlende Unterstützung können die Ohnmachtserfahrungen der Betroffenen verstärken und das Vertrauen in rechtsstaatliche Institutionen unterminieren. Viel zu lange legitimierte das Recht körperliche und sexualisierte Gewalt in der Partnerschaft bzw. Ehe und noch immer fehlt die rechtliche Anerkennung davon, dass Sex ohne Einwilligung Vergewaltigung ist. Nur Ja heißt Ja. Die weiterhin eklatant niedrigen Verurteilungsquoten bei sexualisierter Gewalt signalisieren Frauen, dass ihre Rechte nicht geschützt werden, während Täter*innen die Macht der Institution hinter sich spüren. Ein geschlechterhierarchischer Zugriff auf den Rechtsstaat findet darin Ausdruck (Clemm 2020). Bedrückend niedrig sind deshalb auch die Anzeigequoten bei sexuellen Übergriffen. Bei Frauen liegt diese bei 3 % (Leitgöb-Guzy/Bieber 2026).

Hinzu kommt, dass gesetzgeberische Anpassungen hinter der Realität zurückbleiben, was besonders im digitalen Bereich deutlich wird (Frey 2020). Mit der rasanten Entwicklung generativer Künstlicher Intelligenz und digitaler Plattformökonomie zeichnen sich bereits neue Gewaltformen ab, etwa KI-gestützte Deepfake-Pornografie, automatisierte Hasskampagnen oder algorithmisch verstärkte Misogynie, die überwiegend Frauen treffen. Zugleich folgen regulatorische Antworten auf europäischer und nationaler Ebene der technologischen Dynamik nur verzögert, sodass neue digitale Instrumente zur Verbreitung von Frauenhass schneller verfügbar sind als wirksame Schutzmechanismen. Das verschärft die strukturelle Verwundbarkeit im digitalen Raum weiter. 

Die wiederkehrende zeitliche Diskrepanz zwischen gesellschaftlicher Problemerkennung, öffentlicher Skandalisierung und normativer Reaktion verweist auf eine eingeschränkte Schutzdynamik staatlicher Institutionen und kann das Vertrauen in ihre Durchsetzungs- und Schutzfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Der Fall der Schauspielerin Collien Fernandes, die ihrem ehemaligen Partner jahrelange digitale sexualisierte Gewalt in Form von Identitätsmissbrauch und die Verbreitung von Deepfakes vorwirft, ist hierfür eindrückliches Beispiel.

Unter der rot-schwarzen Regierungskoalition beobachten wir in Bezug auf Gewalt gegen Frauen einen Fokus auf rechtspolitische Instrumente, die finanziell günstig sind. Der Koalitionsvertrag sieht bspw. härtere Bestrafungen für Gruppenvergewaltigungen und Strafrechtsverschärfungen bei digitaler Gewalt vor (Bundesregierung 2025). Spannend ist hier jedoch, ob diese auch dann eingesetzt werden, wenn sie beginnen, politisch kostspielig zu werden. Wenn Regulierung Interessen großer Tech-Konzerne angreift, ist sie aufgrund globaler Machtasymmetrien mit den USA nur schwer durchsetzbar, wie die Kampagne der US-Regierung gegen den europäischen Digital Services Act (DSA) deutlich macht. So verhängte die US-Regierung gegen die beiden deutschen Geschäftsführerinnen der Organisation Hate Aid Einreiseverbote. Die beiden setzten und setzen sich mit ihrer Organisation aktiv für Regulierung und gegen Hass und Hetze im Netz ein. Hate Aid ist ein sog. „Trusted Flagger“, also eine Organisation, die nach dem DSA rechtswidrige Inhalte melden kann. Die Sanktionen wirken deshalb auf Politik und Gesellschaft als ein abschreckendes Signal, sich persönlich für Regulierung zu engagieren. Die rechtsautoritäre politische Bewegung, die hinter der aktuellen US-Regierung steht und sich weltweit ausbreitet, füttert durch Proklamierung einer pseudo-naturgegebenen Geschlechterhierarchie (The White House 2025) den Nährboden für Gewalt gegen Frauen und queere Personen und begründet so das konzertierte Vorgehen gegen Frauenrechte, Diversität und Gleichstellung, den sogenannten Backlash. Gleichzeitig erklärt sie die „eigenen“ Männer zu Beschützern der schwachen Frauen, die durch Gewalt der „anderen“ Männer bedroht seien.

In der De-Priorisierung von Gleichstellung findet der Backlash in Deutschland und Europa bereits seinen Widerhall bzw. werden ideologisch nahestehende Regierungen wie die in Italien und die langjährige Orbán-Regierung in Ungarn in der EU gestärkt. Ohne das Problem der Gewalt gegen Frauen diskursiv anzugreifen, erfolgt die De-Priorisierung de facto über Kürzungen von Gleichstellungspolitik im Allgemeinen und von Unterstützungsangeboten für Gewaltbetroffene im Speziellen. Dabei müssen wir jedoch hervorheben, dass Gewaltschutz und Anti-Gewalt-Politiken in Deutschland auf einem festen rechtlichen Fundament stehen, das aus der bereits erwähnten Istanbul-Konvention und in ihrer Folge auch Instrumenten wie der europäischen Anti-Gewalt-Richtlinie und dem deutschen Gewalthilfegesetz besteht. Dieses Fundament haben sich Frauenbewegungen transnational und in Deutschland erkämpft und setzen sich gestärkt durch Fortschritte weiter für ein Leben frei von Gewalt ein. So wurde im Bereich des Gewaltschutzes und der Finanzierung von Hilfestrukturen vor allem von Betroffenen und Zivilgesellschaft auf strukturelle Lücken hingewiesen, die nach langjährigen politischen Auseinandersetzungen aufgegriffen wurden. 

Selbstermächtigung und politische Umdeutung der Gewalterfahrung

Während Gewalt also individuell und strukturell der Aufrechterhaltung von Ungleichheit zwischen den Geschlechtern dient, sind es oftmals Betroffene selbst, die individuell oder kollektiv durch öffentliche Interventionen, Kampagnen und Zeugnisse zur Sichtbarmachung dieser Mechanismen beitragen und dominante Deutungsmuster herausfordern – auch unter Einsatz hoher persönlicher Opfer. Geschlechtsspezifische Gewalt strukturell als Praxis der Machtausübung und Produktion von Ungleichheit zu beschreiben, bedeutet deshalb mitnichten, dass die Betroffenen selbst machtlos sind oder bleiben. Dies zeigte sich exemplarisch wie eindrucksvoll in der #MeToo-Bewegung, in den öffentlichen Aussagen der Überlebenden im Fall Epstein sowie im Fall Gisèle Pelicot, die durch ihre Entscheidung, auf Anonymität zu verzichten und das Verfahren öffentlich führen zu lassen, die gesellschaftliche Debatte über sexualisierte Gewalt maßgeblich mitprägten. Im Fall von Pelicot mündete dies sogar in der historischen Anerkennung des Nur-Ja-heißt-Ja-Prinzips im französischen Strafrecht. Im deutschsprachigen Raum lancierten verschiedene gewaltbetroffene Frauen zuletzt Petitionen mit zehntausenden Unterschriften für eigene Forderungen wie die Strafbarmachung von Voyeur-Aufnahmen oder eigene U-Bahn-Abteile für Frauen, Lesben, Inter, Nicht-binäre und Asexuelle (FLINTA*). Einzelnen Influencer*innen wie Cindy Speich gelingt es, Hass und digitale Gewalt gegen sie ins Lächerliche zu ziehen und damit mehr Aufmerksamkeit für den eigenen kommerziellen Auftritt zu generieren. Politikerinnen wie Renate Künast nahmen digitalen Hass und Gewalt gegen sich zum Anlass, selbst politisch dagegen vorzugehen. Der Fall Collien Fernandes hat in Deutschland wichtige Debatten und große Proteste ausgelöst, darunter sogar Proteste wie „Männer gegen Gewalt“ in Berlin und anderen Städten, die sich explizit an männliche Teilnehmende richteten. Durch den Mut der Betroffenen wurde zudem das lange angekündigte digitale Gewaltschutzgesetz endlich in den Gesetzgebungsprozess gebracht und um neue Phänomene der bildbasierten sexualisierten Gewalt und KI-Deepfakes erweitert.

In der Initiative #DieNächste haben sich prominente und nicht-prominente Überlebende von häuslicher Gewalt zusammengeschlossen und nutzen ihr Netzwerk reichweitenstark, um politischen Druck für besseren Gewaltschutz auszuüben. Nicht alle politischen Zusammenschlüsse von Gewaltbetroffenen, die aus ihrer Erfahrung Antrieb und Expertise schöpfen, stehen im Fokus der Medien, obwohl sie teils seit Jahrzehnten wegweisende Arbeit leisten. Die Wildwasser Vereine1 spielen bspw. auf lokaler Ebene eine wichtige Rolle in der Unterstützung von Betroffenen und der Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Überlebende von Partnerschaftsgewalt haben sich ebenfalls sowohl auf lokaler als auch auf Bundesebene in verschiedenen Vereinen zusammengeschlossen, um politische Entscheidungsfindung zu beeinflussen. Betroffenenbeiräte mit institutioneller Anbindung bspw. für die Unabhängige Beauftragte des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bremen oder in kirchlichen Missbrauchs-Aufarbeitungs-Prozessen spielen für die Gewaltprävention eine wichtige Rolle. In vielen Ländern haben sich aus der Trauer über ermordete Frauen kraftvolle politische Mobilisierungen wie die #NiUnaMenos-Bewegung entwickelt. International und, mit kleineren feministischen Mobilisierungen, auch in Deutschland gibt es unter dem Motto „Take back the night“-Demonstrationen, die gegen die Angst vor geschlechtsspezifischer Gewalt die kollektive Wiedereroberung des öffentlichen Raums zur Aktionsform machen. Diese Beispiele zeigen, dass Gewaltbetroffenheit nicht nur Ausdruck struktureller Ungleichheit ist, sondern auch Ausgangspunkt kollektiver politischer Organisierung und demokratischer Teilhabe werden kann. 

Gewaltbekämpfung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Gewalt im Geschlechterverhältnis ist ein Instrument, mit dem männliche Herrschaft und Kontrolle über Frauen und queere Personen ausgeübt wird. Als solches ist es eng mit der Reproduktion von schädlichen traditionellen Geschlechterrollen verknüpft. Für eine lebendige Demokratie, die von der freien und gleichen Beteiligung ihrer Bürger*innen lebt, ist das Gift. Umso problematischer ist das politische Wiedererstarken antifeministischer Diskurse und Bewegungen. Entscheidend ist deshalb, das politische Wiedererstarken dieser Geschlechterrollen mit einem breiten Katalog an Maßnahmen als Aktionsplan gegen Antifeminismus einzudämmen, die feministische Zivilgesellschaft zu stärken und die demokratische Geschlechtergerechtigkeit in Bildung, Medien und politischer Öffentlichkeit systematisch zu fördern. Gleichzeitig braucht es eine konsequente politische und gesellschaftliche Ächtung der Gewalt. Für eine juristische Ächtung muss neben klaren gesetzlichen Verboten – auch von neuesten digitalen Ausprägungen der Gewalt – die konsequente Rechtsanwendung sichergestellt werden. Verpflichtende Fortbildungen von Polizei und Justiz sowie allen Berufsgruppen, die mit Gewaltbetroffenen arbeiten, sind dafür unabdingbar. 

Da geschlechtsspezifische Gewalt eng mit Männlichkeitsnormen verbunden ist, die Dominanz, Kontrolle und Gewalt legitimieren können, müssen Präventionsstrategien gezielt auch Jungen adressieren. Programme zur Gewaltprävention zeigen, dass insbesondere die Auseinandersetzung mit Männlichkeitsbildern und die Förderung egalitärer Geschlechterrollen dazu beitragen können, Gewalt zu reduzieren. Die Istanbul-Konvention gibt dazu von der Bewusstseinsbildung über Schul- sowie Fortbildung bis zur Medienförderung klare Maßnahmen vor, die künftige Gewalt wirksam verhindern. Eine Gesellschaft kann zudem nicht glaubhaft Gewalt verurteilen, wenn nicht gleichzeitig ausreichend finanzielle Ressourcen für das Recht der Betroffenen auf Schutz und Unterstützung bereitgestellt werden. Die mutigen Beispiele von Pelicot oder Fernandes dürfen uns dabei als Inspiration gelten, um gegen Gewalt aktiv zu werden. Darauf ausruhen dürfen wir uns allerdings nicht. Gerade weil geschlechtsspezifische Gewalt ein Indikator für demokratische Erosion ist, wird ihre konsequente Prävention und Bekämpfung zu einer zentralen Aufgabe demokratischer Selbstverteidigung.

 


1 Wildwasser wurde zunächst in Berlin als Selbsthilfegruppe von betroffenen Frauen, die in ihrer Kindheit sexualisierte Gewalt erfahren haben, gegründet. Inzwischen betreiben die Vereine an vielen Orten eigene Fachberatungsstellen.

 


Judith Rahner ist Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats. Sie forscht und berät zu Themen wie Antifeminismus, Geschlechterbildern in reaktionären und extrem rechten Milieus, Diskriminierungen, geschlechtsspezifischer Gewalt (on- und offline) und geschlechtlicher Vielfalt.

Monika Remé arbeitet beim Deutschen Frauenrat als Referentin für Gleichstellungspolitik mit Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen verhindern.



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