„Reichsbürger“ – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik

Der Text gibt einen einleitenden Überblick über das reichsideologische Milieu und seine Grenzbereiche. Es werden ideologische Grundannahmen dieser Bewegung dargestellt und es wird eine Typologie der vielfältigen reichsideologischen Gruppierungen präsentiert. Schwerpunktmäßig werden dann unterstützende Fakten vorgestellt gegen die üblichen Argumentationen von „Reichsbürgern“ sowie einige zivilgesellschaftliche Handlungsoptionen, die in der Auseinandersetzung mit der Anhängerschaft dieser Ideologie von Nutzen sein können.

Einleitung

 

Das Wissen um die Existenz von sogenannten „Reichsbürgern“ ist nicht mehr allein den Expert_innen vorbehalten: Wer im Jahr 2016 die Nachrichten verfolgt hat, ist immer wieder auf entsprechende Berichte gestoßen. Beispielsweise gab ein „Reichsbürger“ im Oktober 2016 im bayrischen Georgensgmünd Schüsse auf 4 Polizist_innen ab, als diese seine umfangreiche (legale) Waffensammlung beschlagnahmen wollten. Einer der Polizisten erlag später seinen Verletzungen (Tagesspiegel 2016). Im Rahmen einer bundesweiten Razzia fanden sich im Januar 2017 auch bei anderen „Reichsbürgern“ Waffen, Munition und Sprengstoff (SWR 2017). Sogar innerhalb der Polizei gibt es Beamt_innen, die der Reichsideologie anhängen; so wurden beispielsweise in Bayern (Riel 2017) und Berlin (Gürgen 2017) Beamt_innen deswegen vom Dienst suspendiert. Auch die öffentliche Verwaltung sieht sich zunehmend mit Bedrohungen ihrer Mitarbeitenden durch Mitglieder dieses Milieus konfrontiert. Und auch bei den aktuellen Protestbewegungen sind reichsideologische ‚Argumentationen‘ verstärkt wahrnehmbar. Lange wurden sie als ‚harmlose Spinner‘ unterschätzt, obwohl zivilgesellschaftliche Initiativen und Forscher_innen schon seit Jahren auf das wachsende Gefahrenpotenzial dieses Milieus1 hinweisen. Aber erst seit dem Polizistenmord in Franken nehmen auch die deutschen Sicherheitsbehörden die Bedrohung ernster. Laut Bundesinnenministerium soll es bundesweit über 10.000 Anhänger_innen der Reichsideologie in Deutschland geben – Tendenz steigend.

Der vorliegende Text gibt einen einleitenden Überblick über das reichsideologische Milieu und seine Grenzbereiche. Dazu werden zunächst ideologische Grundannahmen dieser Bewegung dargestellt, anschließend wird eine Typologie der vielfältigen reichsideologischen Gruppierungen präsentiert. Schwerpunktmäßig werden dann unterstützende Fakten vorgestellt gegen die üblichen Argumentationen von „Reichsbürgern“ sowie einige zivilgesellschaftliche Handlungsoptionen, die in der Auseinandersetzung mit der Anhängerschaft dieser Ideologie von Nutzen sein können.2

 

„Reichsbürger“

 

Derzeit gibt es eine Vielzahl an „Reichsregierungen“, deren Betätigungsgrad und Mitgliederzahl sich erheblich unterscheiden. Hinzu kommen Einzelpersonen, die der Reichsideologie anhängen. Die Überzeugung, das Deutsche Reich sei der rechtmäßige Staat der Deutschen, überdauerte die Niederlage des Nationalsozialismus und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Der Politikwissenschaftler Richard Stöss (2010) identifiziert innerhalb des organisierten Rechtsextremismus eine Kampagne zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches seit 1945. Die Grundannahmen der nachfolgend behandelten Reichsideologie sind nach Stöss:

  1. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein legitimer/legaler Staat (mehr).
  2. Ein Deutsches Reich besteht weiterhin fort.

Innerhalb des organisierten Rechtsextremismus hat die Kampagne seit den 1980er Jahren eine untergeordnete Rolle eingenommen (ebd.: 34). Im gleichen Zeitraum bildete sich die aktuelle Form der Reichsideologie heraus, welche ihre Anhängerschaft dazu anhielt, Reichsregierungen zu bilden, den alliierten Siegermächten Briefe zu schreiben und Steuer- sowie Ordnungszahlungen zu verweigern.3

 

Typen reichsideologischer Gruppierungen

 

In Weiterentwicklung der Kategorisierung des Kriminalpsychologen Jan-Gerrit Keil (2015: 39f.) lassen sich die Gruppen im reichsideologischen Milieu und seinen Grenzgebieten in vier Typen zusammenfassen; aufgrund der Heterogenität der Gruppierungen und Einzelpersonen handelt es sich um eine idealtypische Unterteilung.

 

Die erste Kategorie der Rechtsextremen seit 1945 bildet die historischen Ursprünge der Reichsideologie ab. In ihr werden rechtsextreme Gruppen und Einzelpersonen gefasst, die, wie Stöss darlegt, seit 1945 an der Kampagne zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 bzw. 1939 beteiligt waren und sind. Die zweite Kategorie der „Reichsbürger“ beinhaltet diejenigen, die in der Traditionslinie von Wolfgang Ebel bereits in einem Deutschen Reich zu leben glauben und deren Identitätskonstruktionen und Handlungen maßgeblich von ihrer „Reichsbürgerschaft“ bestimmt werden. Ihre vermeintlichen Argumentationen umfassen den Bezug auf andere Gesetzes- und Vertragswerke, die parallel zu und/oder an Stelle von bundesrepublikanischer Gesetzgebung Gültigkeit besitzen sollen (bspw. die Haager Landkriegsordnung). Die Gruppierungen innerhalb dieser Kategorie sind sehr heterogen.

„Selbstverwalter“ teilen lediglich die Annahme, die BRD sei illegitim; sie sind in der Folge davon überzeugt, aus der Bundesrepublik Deutschland ‚aussteigen‘ und sich unter „Selbstverwaltung“ stellen zu können. Einige gründen auf dieser Grundlage Scheinstaaten. Sie teilen partiell die ‚Argumentationen‘ der Gruppe der „Reichsbürger“ bezüglich ihrer Delegitimierung der BRD.

Eine Schnittstelle zum Rechtsextremismus der „Neuen Rechten“, zum Konservativismus und zum bundesrepublikanischen Nationalismus bildet schließlich die Gruppe der Souveränitätsfordernden. Ihre Praxis ist nicht von der vermeintlichen Gründung Deutscher Reiche oder Selbstverwaltungen bestimmt. Das vornehmliche Anliegen besteht darin, eine vermeintlich fehlende Souveränität Deutschlands wiederzuerlangen. Ob dieses Deutschland identisch mit der Bundesrepublik ist, bleibt bewusst vage. Die offenen Bezüge verweisen auf ein Deutschland und ein deutsches Volk.

Durch die Identitätskonstruktion der allgemeinen ideologischen Klammer einer vermeintlich gegen Deutschland und die Deutschen gerichteten Verschwörung, also einer „anti-deutschen Weltverschwörung“, werden die verschiedenen Gruppierungen des Milieus miteinander verbunden. Darüber hinaus bieten die Feindbilder dieses verschwörungsideologischen Narrativs ebenfalls Anknüpfungspunkte zu antiimperialistischen, sich als links verstehenden Milieus und zum Antisemitismus in Form des Antizionismus, die in dieser Tabelle keine Darstellung finden. Bedingt durch das gesellschaftlich tradierte Judenbild werden als Verschwörerinnen und Verschwörer in letzter Instanz offen oder codiert „die Juden“ gesetzt – seien es Einzelpersonen, Familien oder der Staat Israel: „Juden“ werden verantwortlich gemacht für das Übel in der Welt. Die „anti-deutsche Weltverschwörung“ ist die codierte Wiederkehr des Mythos einer „jüdischen Weltverschwörung“ mit besonderer Betonung des eigenen vermeintlichen Opferstatus. Beispielhaft sind aktuelle Querfrontbemühungen aus den Jahren 2014 bis 2016 zu nennen, etwa die Montagsmahnwachen für den Frieden (Hammel 2015). Auch international lässt sich die Ausbreitung des Weltverschwörungs-Narrativs gegen die eigene Nation/Ethnie/Kultur beobachten, etwa in den USA (Stack 2016).

 

‚Argumentationen‘

 

Die Anhängerschaft dieser besonderen deutschen Verschwörungsideologie wird der Einfachheit halber an dieser Stelle unter dem Label Reichsideologie subsumiert. Ihre Argumentationsweise ist deduktiv: Stets wird vom Allgemeinen (der Fortexistenz eines Deutschen Reiches und/oder der Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschlands) auf das Besondere geschlossen (der Personalausweis heißt beispielsweise Personalausweis, weil die Inhaber_innen „Personal“ der Firma BRD GmbH sind). Gemäß der ideologischen Verhärtung werden Widersprüche zu und Kritik an diesen Grundannahmen nicht zugelassen, geleugnet oder ignoriert. Dies zeigt sich besonders in den umfangreichen un- bzw. pseudowissenschaftlichen Textwüsten reichsideologischer „Beweisführungen“.

Den Ausgangspunkt für die Suche nach ‚Beweisen‘ bilden zwei Kategorien von Grundannahmen. Die eine behandelt alle Argumentationen rund um Legitimität; die andere bündelt Aussagen zur Souveränität. Legitimität bezeichnet ganz allgemein eine Rechtfertigung für ein bestimmtes Handeln. Im Fall der Reichsideologie geht es zumeist um völker- oder staatsrechtliche Legitimation. So müssen die Handlungen der Bundesrepublik Deutschland, aber auch die eigenen reichsideologischen Handlungen diesem Standard entsprechen. Dabei sind erstere grundsätzlich illegitim, letztere so lange legitim, bis eine Opposition innerhalb der eigenen Gruppe das Gegenteil behauptet, eine Spaltung herbeiführt und eine eigene Regierung oder Selbstverwaltung bildet.

Die zweite Grundannahme bezieht sich auf die Souveränität des Staates, seiner Regierung und somit auch der Staatsbürgerschaft. Souverän ist, wer seine Handlungen eigenständig und unabhängig bestimmt. Für die Reichsideologie gilt jedoch ganz allgemein: Deutschland und das „deutsche Volk“ werden fremdbestimmt.

Nachfolgend wird eine Auswahl gängiger reichsideologischer Behauptungen dargestellt und entkräftet. Dabei soll auch ein Eindruck vermittelt werden, wie reichsideologische ‚Argumentationen‘ aufgebaut sein können (Schumacher 2015).

„Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht souverän!“

Es wird behauptet, Deutschland sei noch immer besetzt, weshalb das Besatzungsrecht weiterhin gelte. Diese Aussage ist falsch. Die Souveränität der DDR wurde durch eine Erklärung der UdSSR 1954 hergestellt, die Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem Deutschlandvertrag aus dem Jahr 1955 als souverän. Spätestens seit dem 2+4-Vertrag aus dem Jahr 1990 ist die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat (ebd.: 106ff.).

„Das Grundgesetz ist keine Verfassung (Art. 146 GG)!“

Kern dieser Behauptung ist der Glaube, der Name Grundgesetz (GG) deute bereits darauf hin, dass es sich nicht um eine Verfassung handele. Diese Aussage ist falsch. Die Alliierten forderten nach dem Zweiten Weltkrieg explizit eine verfassungsgebende Versammlung, den Parlamentarischen Rat. Die Namensgebung war zu dieser Zeit ein politisches Zugeständnis der westdeutschen Ministerpräsidenten an die Ost-Zone. Die Hoffnung auf eine baldige Wiedervereinigung sollte nicht symbolisch durch den Erlass einer Verfassung getrübt werden. Die deutsche Wortwahl machte jedoch für die Alliierten keinen Unterschied. Sie genehmigten die vom Parlamentarischen Rat erstellte constitution – zu Deutsch: Verfassung. Spätestens mit dem Inkrafttreten des GG wurde die Gültigkeit der Weimarer Verfassung aufgehoben, da stets nur eine Verfassung in einem Gebiet Gültigkeit beanspruchen kann. Der Art. 146 GG verweist ebenso auf die Hoffnung einer Wiedervereinigung bezüglich der deutschen Staatsgebiete, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges anderen Staaten zugesprochen wurden. Diese Bestrebung wurde spätestens mit der Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze 1990 zwischen Deutschland und Polen offiziell aufgegeben (ebd.: 153ff.).

„Das Grundgesetz besitzt keine direkte demokratische Legitimation!“

Diese Aussage ist richtig. Die Initiative zur Verfassungsgebung erfolgte vonseiten der Alliierten, da sie nach dem Zweiten Weltkrieg die Staatsgewalt innehatten. Dennoch kann von einer indirekten Legitimation des Grundgesetzes gesprochen werden. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, die das Grundgesetz ausgearbeitet haben, waren Delegierte der Landtage, die zwischen 1945 und 1948 demokratisch gewählt wurden (ebd.: 162ff.). Richtig ist auch, dass es einige besondere Vorgaben der Alliierten bei der Ausarbeitung des Grundgesetztes gab. Dies ist nicht verwunderlich, lagen doch das Ende des Zweiten Weltkrieges und das von Deutschland verursachte Leid gerade einmal vier Jahre zurück.

„Nach Artikel 23 GG a.F. wurde das Grundgesetz aufgehoben.“

Nach reichsideologischer Auffassung erfolgte am 17. Juli 1990 durch den US-Außenminister James Baker die Anweisung an die Bundesregierung der BRD, den Art. 23 GG (räumlicher Geltungsbereich des GG / der Bund und die Länder) in seiner damaligen Fassung aufzuheben. Durch die Aufhebung des Geltungsbereichs sei gleichsam das GG selbst aufgehoben worden. Diese Aussage ist falsch. Verfassungen können ohne expliziten räumlichen Geltungsbereich Gültigkeit beanspruchen. Darüber hinaus ist der Geltungsbereich jedoch weiterhin im Titel und in der Präambel vorhanden gewesen. Unabhängig davon garantiert die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ (Art. 79 (3) GG) den Fortbestand des Grundgesetzes.

Die Aufhebung des Art. 23 GG a.F. stand in Bezug zur anstehenden Vereinigung der wiedergegründeten östlichen Bundesländer mit der Bundesrepublik Deutschland. Dazu fand am 17. Juli 1990 in Paris eines der Vorverhandlungstreffen zum 2+4-Vertrag statt, der den Beitritt dieser Länder zur Bundesrepublik regelte. Dieses Datum findet sich bei einigen Reichsideolog_innen als „Endpunkt“ der BRD.

„Deutschland hat bis heute keinen Friedensvertrag mit den Alliierten.“

Diese Argumentation teilt sich in zwei Unterargumente. Das erste besagt, dass bereits seit dem Ersten Weltkrieg kein Friedensvertrag aller Alliierten mit Deutschland bestünde. Der US-Kongress habe den Versailler Vertrag nicht ratifiziert, Deutschland befände sich noch immer im Kriegszustand mit den USA. Dieses Argument ist teils richtig, teils falsch. Richtig ist, dass der US-Kongress den „Versailler Vertrag“ nicht ratifiziert hat. Im Jahr 1921 wurde jedoch ein gesonderter Frieden zwischen den USA und dem Deutschen Reich geschlossen.

Das zweite Unterargument verschiebt den Nichtabschluss eines Friedensvertrags um einen Weltkrieg. Demnach habe am 8. Mai 1945 lediglich die deutsche Wehrmacht kapituliert, nicht jedoch das Deutsche Reich. Auch hier besteht die Argumentation aus halb wiedergegebenen Fakten. Ein expliziter Friedensvertrag besteht in der Tat nicht. Die Alliierten haben jeweils einseitige Friedenserklärungen erlassen. Vonseiten der Westalliierten erfolgten diese im Jahr 1951, die Sowjetunion folgte im Jahr 1955. Spätestens mit dem 2+4-Vertrag aus dem Jahr 1990 wurde ein gesonderter Friedensvertrag zwischen Deutschland und den ehemaligen Alliierten hinfällig (ebd.: 255ff.).

„Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Firma („BRD GmbH“)!“

Es wird behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Staat, sondern eine Firma, die „BRD GmbH“. Diese Behauptung soll damit belegt werden, dass Verfassungsorgane sowie Behörden von Bund, Ländern und Kommunen in Firmenverzeichnissen zu finden sind. Die Genannten lassen sich tatsächlich in Firmenverzeichnissen finden, denn auch staatliche Akteure agieren im Wirtschaftssystem und sind deshalb in Verzeichnissen zu finden. Im Warenverkehr unterliegen sie den gleichen Regeln wie Firmen, was sie jedoch nicht zu Firmen macht. Das gleiche Argument existiert bezüglich der Umsatzsteuernummern von staatlichen Akteuren.

Eine wesentlich plumpere Variante dieser Behauptung macht sich am Titel des bundesdeutschen Personalausweises fest: Dieser weise seine Inhaber_innen als „Personal“ der BRD aus. Diese Aussage ist falsch. Der Begriff „Personal“ bezieht sich auf die im Ausweis enthaltenen Personalien (ebd.: 67ff.).

Im folgenden Abschnitt wird beschrieben, wie die „Reichsbürger“ versuchen, aufbauend auf ihren ideologischen Grundannahmen, innerhalb der BRD ein Leben außerhalb der bestehenden Gesetze zu führen.

 

Reichsideologische Praxis

 

In allen reichsideologischen Milieus spielt das Internet eine große Rolle, es ist ein integraler Bestandteil reichsideologischer Praxis. Es dient nicht nur der internen und externen Kommunikation und Propaganda, sondern auch als alternative Informationsquelle zur „Lügenpresse“. Die Kommunikation erfolgt mittels eigener Diskussionsforen, Webseiten und über soziale Medien (bspw. Facebook oder vk.com). Neben der Beschreibung der Zuständigkeiten von Personen für „Ministerien“ und Ähnliches finden sich auf solchen Seiten immer auch Informationen darüber, warum die Bundesrepublik Deutschland angeblich nicht existiert. Zu diesem Zweck werden willkürliche Zitate aus juristischen Dokumenten mit Fotos von Wappentieren und Ausweisen kombiniert. Als Multifunktionsplattformen stellen Webseiten auch eine Verbindung dar zu den nachfolgend beschriebenen profitableren Handlungsformen:

Reichsideologisch geleitete Menschen nehmen an einem eigenen Markt teil. Dort tauschen sie Geld gegen reichsideologische Waren und Dienstleistungen. Dazu gehören Fantasieausweise, -führerscheine und -währungen sowie Fahnen, Aufkleber und viele andere Merchandiseartikel. Zusätzlich werden zahlreiche Fortbildungen zum Beispiel zum vermeintlichen Rechtsstatus der BRD angeboten.

Neben identitär-ökonomischen Aktivitäten betätigen sich Reichsideolog_innen seit Jahren an einem wachsenden Schriftverkehr mit staatlichen Stellen, da ihre Hauptkonfliktlinie zwischen ihnen, ‚ihrem Reich‘, Scheinstaat und/oder ihrer Selbstverwaltung und der Bundesrepublik Deutschland verläuft. Zumeist geht es um die Verweigerung von Zahlungen (bspw. Steuern, Buß- oder Ordnungsgelder).

Seit Jahren ist es neben der Verweigerung von Abgaben gängige Praxis, Todesdrohungen und Todesurteile zu verschicken gegen Mitarbeitende staatlicher Stellen, Kritiker_innen, andere reichsideologische (Spaltungs-)Gruppen sowie weitere vermeintliche Feind_innen. Aus den Kreisen von Reichsregierungen sind für diese Vorgänge zumeist sogenannte „Volksgerichtshöfe“ oder „Reichsgerichtspräsidenten“ zuständig. Der Vorwurf gegen Beamt_innen und Angestellte ist zumeist „Hochverrat“, da sie einer volksfremden Institution dienen würden und nicht den Anweisungen des „echten“ Staates.

Neben diesen Tätigkeiten neigen einige Menschen aus dem reichsideologischen Milieu auch zur unmittelbaren Gewaltausübung. Diese reicht vom individuellen Schusswaffenkauf bis zum Zusammenschluss in pseudoexekutiven Gruppen, etwa dem Deutschen Polizei Hilfswerk (DPHW). Ziel ist es, die eigenen Ordnungsvorstellungen gegen die bundesrepublikanischen Ordnungsvorstellungen mit Gewalt durchzusetzen. Die Schüsse auf SEK-Beamte in Sachsen-Anhalt und Bayern 2016 und die Ermittlungen gegen eine mutmaßliche esoterisch-reichsideologische Terrorgruppe im Januar 2017 (Gensing 2017) zeugen von einer zunehmenden Radikalisierung innerhalb des Milieus.

 

Fazit

 

Einzelne Elemente der „Reichsideologie“ finden derzeit breiten Anschluss an gesellschaftliche Prozesse, die einen populistischen Widerstand gegen die Bundesrepublik Deutschland oder seine vermeintlichen Eliten darstellen. Die Annahme einer Fremdherrschaft über die Deutschen ist mit seinen abstrakten („die da oben“) wie konkreten („Rothschild“, „Bilderberger“, „die Amis“) Feindbildern anschlussfähig an das nationalistische Selbstbild, welches die aktuellen rechten Protestbewegungen von sich zeichnen. Dabei entfaltet die Forderung nach deutscher Souveränität, verbunden mit Vorstellungen eines autoritären Volksstaats, eine größere gesellschaftliche Attraktivität als ein wie auch immer gearteter Aufbau eines Deutschen Reiches. Verschwörungsideologisch geleiteter Widerstand richtet sich gegen die Widersprüche moderner Gesellschaften. Es ist nicht hilfreich, verschwörungsideologisches Denken und Handeln als psychopathologisch zu stigmatisieren. Für die künftige Auseinandersetzung bedeutet dies: Zur Prävention von Reichsideologien müssen Möglichkeiten gestärkt werden, Widersprüche in der Gesellschaft zu diskutieren und zu akzeptieren – und es muss Kritik geübt werden an jenen gesellschaftlichen Verhältnissen, die solche Ideologien hervorbringen.

 

 

1 So beispielsweise die Amadeu Antonio Stiftung (2014); in Thüringen hat Matthias Quent schon im Rahmen einer Lokalstudie im Jahr 2012 auf das Erstarken sogenannter Reichsbürger hingewiesen (vgl. Quent/Schulz 2015: 77ff.).

2

Es handelt sich dabei um eine vom IDZ gekürzte und aktualisierte Fassung des Beitrages: Rathje, Jan (2016): „Reichsbürger“. Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik. Online: www.sektenwatch.de/drupal/ sites/default/files/files/reichsbuerger_verschwoerungstheorien16.pdf [<link "typo3/ www.sektenwatch.de/drupal/">31.01.2017]</link&gt;

3 Zur historischen Dimension der Reichsideologie: vgl. Begrich 2015.

 

 

 

 

 

 

Literaturverzeichnis

 

Amadeu Antonio Stiftung (2014):

„Wir sind wieder da“. Die „Reichsbürger“: Überzeugungen, Gefahren und Handlungsstrategien. Online: www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/reichsbuerger_web.pdf [15.012017].

Begrich, David (2015): Reichsidee und Reichsideologie der extremen Rechten. In: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt [Hrsg.]: Reichsbürger. Sonderlinge oder Teil der rechtsextremen Bewegung. Magdeburg, S. 9–12.

Gensing, Patrick (2017):

Von Druiden und Wehrdörfern. Online: www.politische-bildung-brandenburg.de/blog/von-druiden-und-wehrd%C3%B6rfern [03.02.2017].

Gürgen, Marlene (2017):

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Hammel, Laura Luise (2015):

Antisemitische und antiamerikanische Verschwörungstheorien. Eine Diskursanalyse im Umfeld der Mahnwachen für den Frieden. Online: www.academia.edu/13098275/Antisemitische_und_antiamerikanische_Verschw%C3%B6rungstheorien._Eine_Diskursanalyse_im_Umfeld_der_Mahnwachen_f%C3%BCr_den_Frieden [26.05.2016].

Keil, Jan-Gerrit (2015): Zwischen Wahn Und Rollenspiel. Das Phänomen der „Reichsbürger“ aus psychologischer Sicht. In: Wilking, Dirk [Hrsg.]: „Reichsbürger“. Ein Handbuch. Potsdam: Demos – Brandenburgisches Institut Für Gemeinwesenberatung, S. 39–90.

MDR (2016):

Immer mehr „Reichsbürger“ in Thüringen. Online: www.mdr.de/thueringen/reichsbuerger-zuwachs-thueringen-100.html [15.01.2017].

Quent, Matthias/Schulz, Peter (2015): Rechtsextremismus in lokalen Kontexten. Vier vergleichende Fallstudien. Springer VS (Edition Rechtsextremismus): Wiesbaden.

Riel, Aert von (2017):

Die lange unterschätzten Neonazis. Online: www.neues-deutschland.de/artikel/1039908.die-lange-unterschaetzten-neonazis.html [27.01.2017].

Schumacher, Gerhard (2015):

Vorwärts in die Vergangenheit. Durchblick durch einige ‚reichsideologische‘ Nebelwände. Online: buch.sonnenstaatland.com [24.06.2016].

Stack, Liam (2016):

Globalism: A Far-Right Conspiracy Theory Buoyed by Trump. Online: www.nytimes.com/2016/11/15/us/politics/globalism-right-trump.html [27.01.2017].

Stöss, Richard (2010): Rechtsextremismus im Wandel. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung.

SWR (2017):

Polizei fand instabilen Sprengstoff. Online: www.swr.de/swraktuell/bw/mannheim/durchsuchungen-gegen-rechtsextreme-polizei-fand-instabilen-sprengstoff/-/id=1582/did=18891592/nid=1582/11p9ldn/index.html [27.01.2017].

Tagesspiegel (2016):

Haftbefehl wegen Mordes gegen „Reichsbürger“ erlassen. Online: www.tagesspiegel.de/politik/nach-tod-eines-polizisten-in-bayern-haftbefehl-wegen-mordes-gegen-reichsbuerger-erlassen/14713764.html [22.01.2017].

Wilking, Dirk (2015): Die Anschlussfähigkeit der „Reichsbürger“ im ländlichen Raum aus der Sicht des mobilen Beratungsteams im brandenburgischen Institut für Gemeinwesenberatung. In: Wilking, Dirk [Hrsg.]: „Reichsbürger“. Ein Handbuch. Demos – Brandenburgisches Institut Für Gemeinwesenberatung: Potsdam, S. 175–195.