Vor elf Monaten, am 22. Juli 2016, tötete der 18-jährige Schüler David S. im und um das Olympia-Einkaufszentrum in München neun Menschen, die Medienberichten zufolge alle einen Migrationshintergrund hatten, und er verletzte vier weitere, bevor er sich selbst erschoss. Der Täter besaß die deutsche und die iranische Staatsbürgerschaft, seine Familie war in den 1990er Jahren auf der Suche nach Asyl nach Deutschland gekommen. Er sei zuvor in psychiatrischer Behandlung gewesen und in der Schule gemobbt wurden. David S. beging seine Taten am fünften Jahrestag der Anschläge des norwegischen Rechtsterroristen Breivik, den er verehrt haben soll. Die FAZ (2016) berichtete, er sei stolz auf seinen gemeinsamen Geburtstag mit Adolf Hitler gewesen und aufgrund seiner Abstammung ein „Arier“ zu sein. Mehrere Medien berichteten über Hinweise auf ein rassistisches Motiv des Täters; laut einem im SPIEGEL (2016) zitierten Freund habe er „einen Riesenhass auf die meisten Ausländer“ entwickelt, weil ihn Mitschüler mit Migrationshintergrund in der Schule „richtig zerpflückt“ hätten.
Die Ermittlungsbehörden gehen nicht von einem politischen Tatmotiv aus. In der Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN im Bayrischen Landtag heißt es: „Alle beteiligten Stellen kamen übereinstimmend zu der Bewertung, dass nicht eine politische Motivation tatauslösend war, sondern in der Gesamtbetrachtung die Auswahl der Opfer durch den Täter dem persönlichen, aber verallgemeinerten Feindbild der ehemaligen Mobber geschuldet sein dürfte“ (Bayerischer Landtag 2017a: 3). So weit, so plausibel. Aber ist die Verallgemeinerung eines Feindbildes entlang ethnischer Kriterien nicht genau das, was Rassismus ausmacht? – auch dann, wenn individuelle Erfahrungen für die Zuspitzung der gruppenbezogenen Abwertungen verantwortlich sind?
“The European Convention of Human Rights puts „emphasis on the bias motivations behind hate crime because offenders who victimise people for what they are or are perceived to be convey a particularly humiliating message: namely that the victim is not an individual with his or her own personality, abilities and experience, but just a faceless member of a singlecharacteristic group. The offender thus implies that the rights of that group can – or even should – be ignored, in clear violation of the EU’s core principles of democracy and equality.“ (European Union Agency for Fundamental Rights 2012: 1)
Auch die späteren NSU-Terroristen fühlten sich frustriert und von Teilen der Gesellschaft und explizit von der Polizei diskriminiert. Für Ausländer werde alles gemacht, für das „eigene Volk“ dagegen nichts: Die Aussage als Ausdruck von Deprivationswahrnehmungen ist prototypisch für den Rechtsextremismus, der diese auf Sündenböcke projiziert. Vorurteile haben Ursachen, die in Erfahrungen der Kränkung, enttäuschter Erwartungen oder anderer Probleme und Konflikte liegen können. Vorurteile können auch aus tatsächlichen Negativerfahrungen entstehen und dann auf ganze Gruppen pauschalisiert werden.
Daher vertrete ich die These: Es handelt sich bei dem Amoklauf in München um ein Hass-, – also ein Vorurteilsverbrechen. Die Auswahl der Opfer erfolgte auf Grund von Vorurteilen. Die Opfer waren innerhalb ihrer Gruppenzuschreibung seitens des Täters individuell austauschbar, aber nicht rein willkürlich gewählt, sondern eben aufgrund ihrer äußerlich erkennbaren Gruppenzugehörigkeit. Ob ein explizit politisches Motiv für die Tat vorlag, steht dabei auf einem anderen Blatt.
Mit diesem aktuellen Beispiel sind wir mitten im Thema: Es wird einmal mehr über die Deutung, Einordnung und die Hintergründe schwerer Gewalttaten diskutiert. Dabei drängt sich die Gegenüberstellung zu Selbstmordanschlägen bzw. amokähnlichen Taten mit muslimischen Tätern auf, die häufig ebenfalls zuvor bereits psychisch oder sozial auffällig waren.
Es gibt Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den Phänomenen Amok und Terrorismus sowie im Verhältnis zwischen der politischen Motivation von Tätern auf der einen Seite und hintergründigen einstellungs- und situationsbezogenen Faktoren auf der anderen Seite ist nicht trennscharf.
Multikausale Einflüsse und ideologische Rechtfertigungen von Gewalt sind Herausforderungen für alle Gewaltbereiche. Ich konzentriere mich im Folgenden zunächst auf den Bereich rassistischer bzw. rechtsmotivierter Taten und deren Verhältnis zu Religion.
Politisch motiviert oder hate crime?
Für die Behörden ist das Tatmotiv ausschlaggebend. Sozialwissenschaftlich ist dies für das Verstehen von Taten unbefriedigend. Auch Nichtregierungsorganisationen sowie Institutionen der Europäischen Union fordern ein Umdenken.
Ein durchwachsenes Zeugnis hat die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, die wiederholt die Implementierung von Hate Crime-Statistiken angemahnt hat, im Februar 2017 der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt: Einerseits begrüßte die Kommission die Maßnahmen der Polizeibehörden in den vergangenen Jahren, um rassistische, homophobe und transphobe Vorfälle besser zu erfassen; andererseits attestierte sie weiterhin signifikante Defizite. Wie auch andere Organisationen bemängelt sie die Nutzung unkorrekter Begrifflichkeiten in der deutschen Praxis. Sie lehnt die Bezeichnung „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) als Überbegriff ab: Dieser sei unangemessen, da viele rassistische, homophobe und transphobe Übergriffe nicht politisch motiviert seien. Nach Ansicht der ECRI kann die Begriffsnutzung Polizeibeamten irritieren. Darüber hinaus bemängelt die Kommission, die deutschen Polizeibehörden würden eine übermäßig restriktive Definition von Hassverbrechen für ihre Statistik verwenden; dadurch würden viele Hassverbrechen gar nicht als solche erfasst (European Commission against Racism and Intolerance 2017).
Hassverbrechen sind mit strukturellen und kulturellen Prozessen verknüpft, durch die Minderheiten für diese systematische Gewalt anfällig sind. Doch die Motivation von Tätern kann weitaus banaler sein, als die intentionale Durchsetzung von Unterordnung zu praktizieren – motivierend können auch Langeweile, Eifersucht oder fehlende Gewöhnung an Vielfalt sein, wie der englische Kriminologe Neil Chakrabort (2015) zusammenfassend feststellt: Viele Hassverbrechen werden demnach im Kontext ihres „gewöhnlichen“ Alltagslebens von relativ „gewöhnlichen“ Menschen begangen. Das Vergehen ist nicht immer von einem Gefühl der verankerten Vorurteile oder des Hasses seitens der Täter inspiriert. Hassaktivitäten sind trotzdem immer auch Botschaftstaten – doch ergibt sich dies nicht zwingend aus der Intention der Täter, sondern aus der Perspektive der Opfer.
Hass als Emotion ist dabei nicht entscheidend: Es geht um Vorurteile gegen abgewertete Gruppen, der saubere Begriff ist daher „Vorurteilsverbrechen“ (bias crime).
Am Rande bemerkt: Der Begriff Hass ist derzeit en vogue, wird aber im deutschen Diskurs, etwa in der Hate Speech-Debatte, aus seinem ursprünglichen Zweck des Minderheitenschutzes entfremdet und stattdessen zu einem allgemeinrepressiven Instrument umgeformt. Hassrede meint eigentlich nicht x-beliebige Beleidigungen – die ohnehin schon strafrechtlich relevant sind –, sondern solche Ausdrücke, die sich gegen diskriminierte Gruppen wenden:
„Der Begriff ‚Hassrede‘ umfasst jegliche Ausdrucksformen, welche Rassenhass, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder andere Formen von Hass, die auf Intoleranz gründen, propagieren, dazu anstiften, sie fördern oder rechtfertigen, einschließlich [sic] der Intoleranz, die sich in Form eines aggressiven Nationalismus und Ethnozentrismus, einer Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber Minderheiten, Einwanderern und der Einwanderung entstammenden Personen ausdrücken.“ (Ministerkomitee des Europarats 1997: 2)
Die aktuelle Eigendynamik der politischen Debatte um den Hass in sozialen Medien schießt über das eigentliche Ziel des Minderheitenschutzes hinaus. Kritiker befürchten die Installation von häufig privat kontrollierter Zensur-Infrastruktur.
Warum kommt dem Phänomenbereich der Vorurteilskriminalität eine besondere Bedeutung bei? – zum einen natürlich aufgrund der hohen Fallzahlen; es wird zum anderen davon ausgegangen, dass die Folgen, das heißt der Schaden von Hassverbrechen auf individueller, kollektiver und gesellschaftlicher Ebene, schwerer wiegen als von allgemeinkriminellen Taten.
a. Auf individueller Ebene ist – unter anderem auf Grundlage von britischen und amerikanischen Vergleichsstudien – davon auszugehen, dass Hassverbrechen im Vergleich zu nicht-vorurteilsgeleiteten Straf- und Gewalttaten für die Betroffenen psychisch und emotional besonders folgenschwer sind.
b. Auf kollektiver Ebene richten sich Hassverbrechen stellvertretend gegen eine ganze Bevölkerungsgruppe, die damit auch gemeinschaftlich geschädigt wird.
c. Auf gesellschaftlicher Ebene richten sich Hassverbrechen gegen die Menschenrechte und die Menschenwürde und somit gegen die Grundwerte der Verfassung. Sie stehen im Widerspruch zu demokratischen Normen.
Die Betrachtung von Hassverbrechen folgt einem Antidiskriminierungsansatz, der sich normativ aus unserem Grundgesetz ableitet und der sicherheitspolitisch zusätzlich dadurch an Relevanz gewinnt, dass die Erfahrung von Diskriminierung und sozialer Desintegration dazu führen kann, dass sich ethnische oder religiöse Minderheiten in ihre Communitys zurückziehen, nicht integriert werden und das Risiko ihrer Radikalisierung durch die Erfahrung von Nichtzugehörigkeit steigt. Wechselwirkungen zwischen Rassismus, Rechtsextremismus und Islamismus kommt eine große Bedeutung bei – doch auch hier steht die Forschung am Anfang.
Medien und Nichtregierungsorganisationen gehen davon aus: Seit 1990 sind mehr als 180 Menschen durch „rechte Gewalttaten“ in Deutschland zu Tode gekommen – bisher ohne die 9 Todesopfer von München. Die Bundesregierung geht von 75 Fällen im Sinne einer rechten politischen Tatmotivation aus (Bundesministerium des Inneren 2015: 9). Dies zeigt zum einen die große Virulenz des Themas für die öffentliche und fachliche Auseinandersetzung, auch in der Gegenüberstellung zu anderen Bereichen politischer und religiöser Gewalt. Es ist naheliegend, dass es sich bei vielen Fällen tatsächlich nicht um politisch motivierte Handlungen handelt, aber um Vorurteilsverbrechen. Der dominante Rechtsextremismusdiskurs ist irreführend. In Hinsicht auf die wachsende Bedeutung des Hasskonzeptes ist eine wissenschaftliche Überprüfung dieser Todesfälle wichtig. Nicht in anklagender Intention, um den Behörden die Nichtanerkennung vorzuwerfen, sondern um an Hand von konkreten Fällen die unterschiedlichen Paradigmen und ihre empirische Entsprechung zu analysieren und davon ausgehend Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Zukunft herauszuarbeiten.
Quelle: Beweggründe für Hasskriminalität in der polizeilichen Kriminalstatistik 2006–2016 (eigene Darstellung auf Grundlage von: Bundesministerium des Inneren 2017b)
Obwohl Hassverbrechen theoretisch seit der Reform des polizeiliche Erfassungssystems 2001 aufgenommen werden, wurden sie meines Wissens nach vor einigen Wochen bei der Vorstellung der PMK-Statistiken für das Jahr 2016 vom Bundesinnenministerium erstmalig veröffentlicht.
Diese Daten leiden nach wie vor unter den kritisierten Defiziten. Den Behördenangaben zufolge stieg die Zahl der Hassverbrechen 2016 auf einen Höchstwert in der Erfassung. Auffällig ist der massive Anstieg seit 2015 im Kontext des gestiegenen Zuzugs von Geflüchteten und einer äußerst polarisierten politischen Diskussion.
Der mit Abstand größte Anteil von Hassverbrechen wird in der polizeilichen Kriminalstatistik dem Bereich politisch rechts motivierter Kriminalität zugezählt: 85 Prozent der Hassgewalt und 90 Prozent der Hasskriminalität insgesamt im Jahr 2016 entfallen darauf. Diese Werte können als Beleg dafür interpretiert werden, dass Hassverbrechen über den Bereich des klassischen Rechtsextremismus hinausreichen. Die hohe Zuordnung zur „PMK rechts“ zeigt aber auch: Hasskriminalität ist in der Praxis meist von rechten Tatmotiven begleitet oder wird zumindest von den aufnehmenden Polizisten als solche gedeutet. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer weitaus größer ist. Die Durchführung von Studien zur Aufhellung ist notwendig. Frau Dr. Groß am Forschungsinstitut des LKA in Niedersachen leistet hier derzeit Pionierarbeit.
Interessant ist es, die Befunde der Einstellungsforschung der Entwicklung der Vorurteilskriminalität gegenüberzustellen. So zeigen die Werte aus den Bielefelder Untersuchungen, dass im Gegensatz zu den polizeilich erfassten Straftaten der Anteil von Menschen, die gegenüber den hier genannten Gruppen feindlich eingestellt sind, im selben Zeitraum insgesamt zurückgegangen ist: Es gibt dem folgend nicht mehr menschenfeindlich eingestellte Personen, sondern eine Radikalisierung im Sinne einer gesteigerten Handlungsbereitschaft im Kontext der Asyldebatte.
Quelle: Zick, Andreas/ Krause, Daniela/ Berghan, Wilhelm/ Küpper, Beate 2016
Zu diesem gesellschaftspolitischen Zusammenhang gehört das Erstarken des sogenannten Rechtspopulismus. Im rechten Diskursraum wird die Frage des aktiven „Widerstand“ ganz offen diskutiert. Dies zeigt sich unter anderem in der Bürgerkriegsrhetorik von „Compact“, dem neurechten Netzwerk „Einprozent“ und reicht bis in die AfD. In der umstrittenen Dresdner Redner sagte der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Höcke, die AfD sei „die letzte friedliche Chance für unser Vaterland“[1].
Vorurteilsgeleitete Radikalisierung
Auf Grundlage der Zahlen könnte ein deskriptives Pyramidenmodell vorurteilsgeleiteter Radikalisierung in Deutschland so aussehen: Es veranschaulicht die Steigerung von abwertenden Vorurteilen gegen Einwandernde und Asylsuchende über Hassverbrechen und -gewalt bis zum Terrorismus. Aus der repräsentativen Bielefelder Mitte-Studie 2016 geht hervor, dass 49,5 Prozent der Befragten in Deutschland asylsuchende Menschen abwerten (Zick et al. 2016: 56).
Es wurden im selben Jahr insgesamt mehr als 10.000 rassistische und fremdenfeindliche Hassverbrechen durch die Polizei registriert. Vorurteilsgeleitete Gewalttaten gegen unterschiedliche Gruppen wurden in über 1.600 Fällen aufgenommen, davon die allermeisten im Kontext rechter Tatmotive (Bundesministerium des Inneren, 2017b). Die Hellfeldzahlen umfassen Gewalttaten gegen unterschiedliche Minderheiten, wobei der Großteil auch hier durch Rassismus bzw. Fremdenfeindlichkeit und von Antisemitismus inspiriert war. In die Schlagzeilen gekommen sind Angriffe auf Obdachlose (insbesondere in Berlin). Auch dieser Bereich ist bisher wenig erforscht, obwohl NGOs von vielen Vorurteilsgewaltopfern in dieser Gruppe ausgehen. Unter anderem haben Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, in Berlin Obdachlose angegriffen. Dies zeigt: Die Abwertung von schwachen Gruppen umfasst eben auch Menschen aus Einwandererfamilien, die in der sozialen Ordnung „nach unten“ treten können, gegen Angehörige noch schwächerer Gruppen, um ihren Vorurteilen und Aggressionen nachzugeben. Im Gegensatz zum Extremismusansatz ist das Hasskonzept universalistisch.
An der Spitze des Modells stehen terroristische Taten.
In dem Zeitstrahl sind eine Reihe von Vorfällen zu sehen, die allesamt im Zusammenhang mit Vorurteilen insbesondere gegen Menschen aus Einwandererfamilien, Asylsuchende und gegen Muslime stehen.
- Zum NSU-Komplex möchte ich an dieser Stelle die These aufstellen, dass dieser Rechtsterrorismus mit einem vernünftigen Konzept von Vorurteilskriminalität in der operativen Praxis der Behörden mit großer Wahrscheinlichkeit ausgehend von der Opferauswahl früher hätte aufgedeckt werden können und damit großer Schaden für die Betroffenen und ihre Angehörigen sowie für das Vertrauen in den Rechtsstaat hätte vermieden werden können.
- Die Oldschool Society (2015) soll Sprengstoffanschläge auf bekannte Salafisten, Moscheen, Kirchen, Kindergärten, Asylbewerber- und Behindertenheime geplant und über „false flag“-Aktivitäten beraten haben.
- Frank S. (2015) ist verantwortlich für das Messerattentat auf die Kölner Bürgermeisterkandidatin Henriette Reker, bei der sie und vier weitere Personen erheblich verletzt wurden. Nach Polizeiangaben handelte der 44jährige Täter, der eine Vergangenheit in der rechtsextremen Szene hat, aus „Fremdenfeindlichkeit“. Er wird unter anderem zitiert mit den Worten: „Ich wollte sie töten, um Deutschland und auch der Polizei einen Gefallen zu tun“ und „Ich wollte in 20 Jahren nicht in einer muslimisch geprägten Gesellschaft leben“[2].
- Die Gruppe Freital (2015/16) ist laut Generalbundesanwaltschaft verantwortlich für Anschläge auf Asylunterkünfte, politische Gegner und ein alternatives Wohnprojekt - weitere Tatzusammenhänge werden vermutet. Ermittelt wird gegen sieben Männer und eine Frau. Davon – und das ist vergleichsweise ungewöhnlich – waren nur zwei Personen bereits zuvor polizeibekannt (Bundesanwaltschaft 2016).
- In und um Nauen (2015/2016) wurdenu.a. Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte, Flüchtlingshelfer und „Linke“ begangen. Bei den Tätern handelt es sich um sechs polizeibekannte Neonazis aus dem Kameradschaftsumfeld und mit NPD-Verbindungen.
- Auf den sogenannten Amoklauf von München (2016) wurde bereits eingegangen.
- Für einen Doppelanschlag in Dresden (26.09.2016) gegen eine Moschee und ein Kongresszentrum vor den bundesweiten Einheitsfeierlichkeiten in Dresden gilt ein 30jähriger, nicht vorbestrafter Bauarbeitet als tatverdächtig, der zuvor als Redner bei PEGIDA in Erscheinung trat.
- Der Bundeswehroffizier Franco A. (2017) und mindestens zwei weitere Bundeswehrangehörige stehen derzeit unter Terrorverdacht. Franco A. registrierte sich offenbar als syrischer Kriegsflüchtling, um Anschläge auf Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zu begehen und die Taten muslimischen Flüchtlingen in die Schuhe zu schieben („false flag terrorism“)
Dieser Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Angesichts der Vielzahl auch schwerer Anschläge insbesondere gegen Asylunterkünfte ist aus meiner Sicht davon auszugehen, dass weitere noch unbekannte organisierte Gruppen für konspirativ vorbereitete Gewalttaten verantwortlich sind.
In den meisten dieser Fälle, die offiziell oder in der öffentlichen Debatte als Terrorismus diskutiert werden, handelt es sich auch um politisch motivierte Taten. Die vorurteilsgeleiteten Angriffe richten dabei Gewalt mittelbar oder unmittelbar – wie im Fall des Attentats auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker – gegen Muslime bzw. eine angebliche Islamisierung. Rechte Gewalttäter inszenieren einen „Counter-Dschihad“. Die religiöse und die rassistische Dimension überschneiden sich.
Religiöse Aufladungen und Funktionalisierungen
Davon ausgehend betrifft mein letzter Punkt die religiösen Aufladungen und Funktionalisierungen im rassistischen/rechten Terrorismus. Was meine ich mit Aufladungen bzw. Funktionalisierung in Abgrenzung zur Motivation?
Wie im Kontext der Islamisierung von Diskriminierung, Devianz und Gewaltaffinität ist auch die Ethnisierung bisweilen eine Form der ideologischen Rechtfertigung. In der Washington Post im letzten Jahr war die treffende Überschrift zu lesen: „Today’s new terrorists were radical before they were religious“ (Zakaria 2016). Am Beispiel der beiden Brüder, die die Bombenanschläge in Brüssel geplant und durchgeführt haben, argumentiert der Autor: Die beiden waren bereits zuvor kriminell und im Gefängnis, aber kein bisschen religiös. Die Hinwendung zum religiösen Fundamentalismus sei erst im oder nach dem Gefängnis geschehen. Diese ideologische Aufladung devianten Verhaltens in konfliktbelasteten Biografien ist uns bekannt aus der Forschung zu rechtsextremen Gewalttätern. Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und viele andere aus dem NSU-Komplex waren bereits wegen allgemeiner Kriminalität polizeibekannt und zum Teil verurteilt, bevor sie sich der rechtsextremen Subkultur zuwandten und von dann an politisch motivierte Straftaten begangen. Fundamentalismen und Vorurteilskonstruktionen bieten die Möglichkeit, Bedürfnisse, Wünsche und Verlangen – auch und gerade sozial unerwünschte – zu rechtfertigen und auf Sündenböcke zu projizieren.
Aber es gibt auch den Typ des ideologisierten berechnenden Täters: bspw. Uwe Mundlos im NSU-Komplex oder die ‚Mentoren‘ des sogenannten Islamischen Staates. Und es gibt bei hausgemachten Hassverbrechen auch den vigilantistischen Teilzeitterroristen, der keinen politischen Gruppen oder Bewegungen angehört und trotzdem die Asylunterkunft in seiner Nachbarschaft verwüstet oder ansteckt.
Ich möchte einige Aspekte religiöser Aufladungen ansprechen und anschließend den gemeinsamen ideologischen Kern aufzeigen.
Rassismus als Alltagsreligion
Der sogenannte Rechtspopulismus wie auch der Rechtsterrorismus pflegt in weiten Teilen einen „paranoiden Stil“. Sie meinen, dass etwas sakralisiertes, übermenschlich Bedeutsames gefährdet sei: ein als homogen konstruiertes Volk, eine „Rasse“, Nation, Religion, Kultur, Identität, das „Abendland“, oder das Christentum: Meist werden Ideologien und metaphysische Konstruktionen vor allem zur Rechtfertigung von Abwertung und Gewalt herangezogen. Die rezipierte Bedrohung geht aus vom Liberalismus – den Breivik und andere als Kulturmarxismus beschreiben –, vor allem aber von Nichtdeutschen und vom Islam, daher sei Abwehr oder Widerstand auch unter der Anwendung von Gewalt nicht nur legitim, sondern notwendig.
In diesem Sinne hat der NSU seinen Kampf dem – ich zitiere aus dem Bekennervideo „Erhalt der deutschen Nation“ – verschrieben. Dominantes Motiv ist der „Rassismus als Alltagsreligion“, wie Claussen schrieb, oder als Ersatzreligion, durch den die Interpretation der Welt und ihrer sozialen Hierarchien vermittelt wird.
Was den Islamisten Allah und die angeblich historische Aufgabe des Dschihad ist, ist den gewalttätigen Rassisten ihr angeblich homogenes „Volk“ und die Durchsetzung der angeblich natürlichen Überlegenheit im Rassenkrieg.
Rassistische Deutungen des Christentums
Zwischen 1977 und 1984 tötete die deutsche „Gruppe Ludwig“ 15 Menschen, darunter Prostituierte, Homosexuelle, Drogensüchtige und Besucher von Rotlichtetablissements. Sie schrieb unter anderem: „Wir sind die letzten Erben des Nazismus […]. Zweck unseres Lebens ist der Tod jener, die den wahren Gott verraten.“[3]
Die Bedeutung christlicher Bezüge im zeitgenössischen Rechtsterrorismus zeigt sich besonders in den Worten des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik, der im August 2011 77 Menschen tötete. Breivik bezeichnet sich selbst als christlich, er stellt sich in die Tradition der christlichen Tempelritter und schrieb in seinem 1500-seitigen sogenannten Manifest ausufernd über das Verhältnis von Islam und Christentum:
„If you have a personal relationship with Jesus Christ and God then you are a religious Christian. Myself and many more like me do not necessarily have a personal relationship with Jesus Christ and God. We do however believe in Christianity as a cultural, social, identity and moral platform. This makes us Christian.“ (Breivik, 2011)
Er konstruiert dabei eine christliche Identität, die nicht religiös ist, aber die es als kulturelles Erbe mit Gewalt gegen angebliche Bedrohungen von außen zu verteidigen gelte. Er hat damit ernst gemacht. Derartige Konstruktionen finden wir in Teilen der AfD, von Pegida, bei der sogenannten Identitären Bewegung und anderen extremen neuen Rechten wieder. Die „Alltagsreligion“ des Rassismus wird mit Bezügen auf das Christentum religiös-historisch untermauert.
Weltweit finden sich rassistische Deutungen des Christentums. In Russland die „Gemeinschaft Orthodoxer Bannerträger“, in Ungarn die rechtsextreme Partei Jobbik und die verbotene Ungarische Garde, im Sudan die „Lords Resistance Army“, fundamentalistische religiöse Gruppen in Nordirland und in den USA indizieren: Christlich-fundamentalistischer Terrorismus ist eine internationale Erscheinung. Seit dem 20. Jahrhundert wurden rassistische Gruppen auch in den USA besonders von einer rassistischen Interpretation des Christentums geprägt, die sich beispielsweise äußert in der „Christian Identity Bewegung“, der Terrorgruppe „The Order“, dem Ku-Klux-Klan – der auch im NSU-Kontext relevant ist –, der „Army of god“ sowie der „Hutaree-Miliz“.
„Odinismus“ – Rassistisches Heidentum
Insbesondere in der neonazistischen Subkultur nehmen drittens heidnische Bezüge eine große Rolle ein, u.a. im Pagan- oder Wotankult. „Odin statt Jesus“ oder „Odin statt Allah“ ziert zahllose T-Shirt-Motive. Heroische Kriegsgötter aus der nordeuropäischen Mythologie werden als Antagonismus zu den eher passiven Werten der großen Religionen konstruiert: Statt die Feinde zu lieben, sollten diese mit dem Hammer von Thor zerschmettert werden. Europaweit treten seit 2015 die sogenannten „Soldiers of Odin“ als eine rassistische Bürgerwehr in Erscheinung. Über deskriptive Darstellungen hinaus steht eine systematische Untersuchung der Bedeutung dieser spezifischen religiösen Aufladungen im Rechtsextremismus aus.
In den 1990er Jahren machte ein Mord in der Thüringer Stadt Sondershausen bundesweit Schlagzeilen als sogenannter „Satansmord“, der übrigens weder von zivilgesellschaftlichen noch staatlichen Stellen als rechtsmotiviert erfasst wurde. Hendrik Möbus und andere Mitglieder seiner Band „Absurd“, die dem NSBM, dem sog. Nationalsozialistischen Black-Metal zugeordnet werden, quälten und töteten den 15-jährigen Jugendlichen Sandro Beyer. Seitdem besitzt die Band bundesweit Kultstatus. Möbus ist nach seiner Flucht zu Neonazis in die USA und seiner Verhaftung dort sowie einer Haftstrafe wieder auf freiem Fuß, lebt in Berlin und soll weiterhin in der Neonazimusikzene aktiv sein.
Rechtsextremismus und Islamismus
Ambivalent ist das Verhältnis zwischen rechten bzw. rassistischem und islamistischen Fundamentalismus und Terrorismus: Auf der einen Seite steht der antimuslimische Rassismus.
Was damit gemeint ist, können Sie nach jedem islamistischen Anschlag oder nach jedem Vorfall, bei dem ein solcher Hintergrund auch nur vorstellbar ist, in den sozialen Medien sehen. Anschläge und Vorfälle werden genutzt, um die Stimmung gegen Muslime anzuheizen und sich selbst als Anti-Dschihadisten zu inszenieren. Dabei werden auch Juden und der Staat Israel instrumentalisiert. Die Zahl der Hassverbrechen gegen Muslime in Großbritannien ist beispielsweise nach dem Anschlag in Manchester schlagartig angestiegen, weil der Terrorist sich auf den Islam berief. Es waren aber auch Muslime, die den späteren Attentäter schon zuvor mehrfach bei der britischen Polizei als gefährlich gemeldet haben.
Der Bundeswehroffizier Franco A. wollte, so der Vorwurf, Anschläge begehen und sie Muslimen in die Schuhe schieben, um gesellschaftliche Spannungen und Feindschaft gegen Muslime zu steigern. Auch die Oldschool Society hat über die Inszenierung von „false flag“-Anschlägen diskutiert. Der Anschlag im April auf den Bus von Borussia Dortmund hatte zwar offenbar kein politisches Motiv, aber auch dieser Täter hat mit seinem Bekennerbrief versucht, antimuslimische Vorurteile zu seinen Gunsten zu funktionalisieren. Rechtsextreme haben übrigens schon öfter durch gezielte Falschmeldungen versucht, der politischen Linken Anschläge und Anschlagspläne unterzuschieben, etwa beim Hochwasser 2013 mit gefälschten Drohungen von Anschlägen auf Schutzdeiche, über die medial breit berichtet wurde.
Demgegenüber stehen positive Bezüge zum islamistischen Fundamentalismus in der extremen Rechten. Auf Gemeinsamkeiten in der Art und Weise der ideologischen Rechtfertigung zwischen Rechtsterroristen und Islamisten habe ich bereits hingewiesen. Darüber hinaus existieren Gemeinsamkeiten auf individueller Ebene bei den Risikofaktoren und in Einflussfaktoren auf Radikalisierungsprozesse. Zudem gibt es historische Verbindungen zwischen radikal-muslimischen und rechten Organisationen sowie positive Bezugnahmen von rechten Extremisten und Terroristen.
1980 töte der Rechtsextremist Uwe Behrendt den ehemaligen Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg und dessen Lebensgefährtin und tauchte dann mit Unterstützung der Fatah im Libanon unter. Nach 9/11 äußerten mehrere Rechtsextremisten große Anerkennung für die Attentäter. Auf dem Dach des sogenannten Braunen Hauses in Jena, das von dem mutmaßlichen NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben betrieben wurde, wehte 2008 die Fahne des Iran. Zwei Jahre zuvor hatten mehrere deutsche Rechtsextremisten an einer Holocaustleugnerkonferenz des damaligen Präsidenten Ahmadinedschad in Teheran teilgenommen.
In Florida, USA machte in den letzten Wochen die Geschichte eines Neonazis Schlagzeilen, der zum Islam konvertierte und ultrarassistische, neonazistische sowie islamistische Ideologiefragmente zusammenbrachte zu einem, wie er es nennt, „Salafistischen Nationalsozialismus“ und der einer rechtsextremen Gruppe namens „Atomwaffen Division“ angehört, die den IS verherrlicht. Unter Verweis auf den Islam tötete er zwei befreundete Neonazis, mit denen er zuvor zusammenarbeitete. Auch der amerikanische Rechtsextremist Richard Spencer bewundert den IS.
Es gibt mehrere prominente Beispiele für Rechtsextremisten, die zu einer extremen Auslegung des Islams konvertierten, bspw. der Schweizer Ahmed Huber, der Brite David Myatt oder der Anfang dieses Jahrs in Northeim festgenommene mutmaßliche Salafisten Sascha L., der nach Medienberichten mit einer Sprengfalle in Deutschland Polizisten oder Soldaten töten wollte und der zuvor in der rechtsextremen Szene aktiv war.
Antisemitismus als Kitt
Was ist das Verbindende in diesen unterschiedlichen religiösen Aufladungen und Bezügen? In allen gezeigten Beispielen, vom NSU bis zu Franco A. und vor allem bei den positiven Bezugnahmen auf Dschihadisten, schwingen unterschiedliche Formen des Antisemitismus mit. Religiöse Bezugnahmen des Rechtsterrorismus gruppieren sich um Vorurteile gegen Juden als Sündenböcke, die verantwortlich bzw. synonym werden mit Liberalismus, Pluralismus, Kosmopolitismus, Kapitalismus, Globalisierung und Individualismus – kurz: mit der Moderne.
Anfang der Woche ist in London bei einem mutmaßlich rassistischen Anschlag ein Mann mit einem LKW in eine Gruppe Muslime vor einer Moschee gerast, dabei ist ein Mann ums Leben gekommen. Es wirkt ganz so, als hätte sich der Täter den Anschlagsmodus von Nizza und des Breitscheidplatzes in Berlin abgeguckt. Auch Rechtsterroristen, wie im Fall von Henriette Reker, genügen einfache Tatmittel. Wechselseitig werden Tatmittel und Strategien adaptiert.
Zusammenfassend gilt: Es ist alles andere als einfach, Taten trennscharf zuzuordnen, zum Beispiel zwischen Motivationen und hintergründigen Einflussfaktoren etwa auf die Opferauswahl. Der Hate Crime-Ansatz bietet einen differenzierten Zugang. In den Blick genommen werden müssen Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen dem Hass von Islamisten und von Rassisten in der Einwanderungsgesellschaft.
Im Vergleich zur Relevanz des Themenfeldes in Deutschland und auch im internationalen Vergleich, in Hinblick auf die historische wie tagespolitische Bedeutung sind die Themenfelder Hassverbrechen, Vorurteilsgeleitete Radikalisierung und Rechtsterrorismus ein konzeptionell, theoretisch und empirisch insgesamt unterbeleuchteter Bereich.
Hinsichtlich der Ursachen und der Folgen, des Dunkelfelds von Hassverbrechen und von Gewalttaten mit religiösen Aufladungen in Deutschland, der Narrative sowie rechtsterroristischer Netzwerke gerade in Ostdeutschland besteht großer Forschungs- und Aufklärungsbedarf. Weiterführende und vertiefende Dialoge und Untersuchungen sind dringend notwendig.
Literaturverzeichnis
Bayerischer Landtag (2017): Schriftliche Anfrage des/r Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.04.2017. „Amoklauf“ am OEZ in München: Weiterhin viele offene Fragen zum rassistischen Motiv des Täters. Drucksache 17/17018. Online: https://kleineanfragen.de/bayern/17/17018-amoklauf-am-oez-in-muenchen-weiterhin-viele-offene-fragen-zum-rassistischen-motiv-des-taeters, zuletzt geprüft am 29.06.17.
Breivik, Anders (2011): 2083 - A European Declaration of Independence. Der Rechtsterrorist Anders Breivik, der am 22. Juli 2011 Anschläge in Oslo und auf Utøya verübte, bei denen 77 Menschen ums Leben kamen, versandte kurz vor den Anschlägen dieses über 1500-seitige "Manifest" an mehr als 1000 E-Mail-Empfänger.
Bundesanwaltschaft (2016): Anklage wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung. 56/2016. Online: https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=18&newsid=639, zuletzt geprüft am 29.06.17.
Bundesministerium des Inneren (2015): Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar u.a. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Stand der polizeilichen Überprüfung möglicher rechter Tötungsdelikte in den Jahren 1990 bis 2011. BT-Drucksache 18/5488. Online: https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/rechtsextremismus/KA_18_5488.pdf, zuletzt geprüft am 29.06.17.
Bundesministerium des Inneren (2017a): Übersicht „Hasskriminalität“ – Entwicklung der Fallzahlen 2001 - 2016. Online: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/2017/pmk-2016-hasskriminalitaet-2001-2016.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt geprüft am 27.06.17.
Bundesministerium des Inneren (2017b): Straf- und Gewaltdaten im Bereich Hasskriminalität 2015 und 2016. Online: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/2017/pmk-2016-hasskriminalitaet.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt geprüft am 29.06.17.
Chakrabort, Neil (2015): Framing the boundaries of hate crime. In: Nathan Hall (Hg.): The Routledge international handbook on hate crime. Routledge (Routledge international handbooks): Abingdon, Oxon, New York.
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European Union Agency for Fundamental Rights (2012): Hate crime in the European Union. Online: http://www.red-network.eu/resources/toolip/doc/2012/11/29/fra-factsheet_hatecrime_en_final.pdf, zuletzt geprüft am 27.06.17.
Frankfurter Allgemeine (2016): Amokläufer von München war Rechtsextremist. Online: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/f-a-z-exklusiv-amoklaeufer-von-muenchen-war-rechtsextremist-14359855.html, zuletzt geprüft am 03.07.17.
Ministerkomitee des Europarats (1997): Empfehlung Nr. R. (97) 20 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die "Hassrede". Online: http://www.egmr.org/minkom/ch/rec1997-20.pdf, zuletzt geprüft am 29.06.17.
Spiegel Online (2016): Hinweise auf rassistisches Motiv verdichten sich. Online: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-david-sonboly-handelte-womoeglich-aus-fremdenhass-a-1105007.html, zuletzt geprüft am 27.06.17.
Zakaria, Fareed (2016): Today’s new terrorists were radical before they were religious. Online: https://www.washingtonpost.com/opinions/todays-new-terrorists-were-radical-before-they-were-religious/2016/03/31/9cb8e916-f762-11e5-9804537defcc3cf6_story.html?utm_term=.23e0ed7ce678, zuletzt geprüft am 29.06.17.
Zick, Andreas/ Krause, Daniela/ Berghan, Wilhelm/ Küpper, Beate (2016), Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Deutschland 2002–2016, in: Ralf Melzer (Hrsg.): Gespaltene Mitte - Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2016, Dietz: Bonn, S. 33-81.
[1] Der Tagesspiegel hat Björn Höckes Rede, die er am 17.01.2017 im Rahmen einer Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative in Dresden hielt, im Wortlaut dokumentiert. Online: http://www.tagesspiegel.de/politik/hoecke-rede-im-wortlaut-gemuetszustand-eines-total-besiegten-volkes/19273518.html, zuletzt geprüft am 29.06.17.
[2] In einem Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers wurden einige Auszüge aus der Aussage von Frank S. wiedergegeben: Kölner Stadt-Anzeiger (2015): Messerangriff auf Oberbürgermeisterin. Das wirre Geständnis von Reker-Angreifer Frank S. Online: http://www.ksta.de/koeln/verworrenes-gestaendnis-von-reker-angreifer-frank-s-sote-23009764, zuletzt geprüft am 29.06.17.
[3] In einem Artikel der ZEIT über die „Gruppe Ludwig“ sind einige Ausschnitte aus dem Bekennerbrief abgedruckt: Brunner, Erwin (1986): Die Gnadenlosen. Online: http://www.zeit.de/1986/50/die-gnadenlosen, zuletzt geprüft am 03.07.17.