Vorurteilsgeleitete Radikalisierung als integratives Konzept öffentlicher Demokratieforschung

In diesem Beitrag wird der konzeptionelle Ansatz der Forschungsarbeit des IDZ vorgestellt. Die Zusammenhänge der Forschungsbereiche Protestereignisanalyse, Diskriminierung und Hassaktivitäten werden in einem neuen Modell zur Erklärung von vorurteilsgeleiteter Radikalisierung eingeführt. Des Weiteren erfolgt die Vorstellung zentraler Arbeitsbegriffe für die weitere Forschungsarbeit.

 

Einleitung: Aus dem NSU-Komplex lernen

 

Der hausgemachte Terrorismus des in Thüringen radikalisierten NSU wurde bis zu seinem öffentlichen Bekanntwerden im November 2011 von staatlichen Institutionen, von Politik, von Initiativen gegen Rechtsextremismus, von Medien und von der Wissenschaft nicht erkannt. Ursächlich dafür war vor allem, dass der NSU-Terrorismus sich nicht primär gegen den Staat, sondern gegen diskriminierte Gruppen in der Gesellschaft wandte und dass er im Laufe der Terrorkampagne auf die Artikulation von Bekenntnissen verzichtete (vgl. u. a. Quent 2016a). Dennoch war der NSU-Terror wirkungsvoll: Denn im Umfeld der ermordeten Menschen aus Einwandererfamilien sorgten die Anschläge für Angst und Schrecken. Rassistische Ermittlungen und Medienberichte verstärkten die gesellschaftsspaltende Wirkung des rechten Terrors.

Anlässe zur Gründung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) waren der NSU-Komplex und das Scheitern staatlicher und nichtstaatlicher Stellen, das rassistische Morden zu erkennen und zu verhindern sowie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen des NSU-Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag. Daher wird der NSU-Komplex weiterhin in dieser Schriftenreihe kritisch begleitet und thematisiert. Eine weitere und strukturelle Schlussfolgerung daraus ist die Kooperation des IDZ vor allem mit Vertreter/-innen abgewerteter Gruppen, um deren Perspektiven und Erfahrungen in die öffentliche, behördliche, politische und wissenschaftliche Debatte einzubringen. Dies kann operative Maßnahmen der Terrorabwehr und Gewaltprävention selbstverständlich nicht ersetzen, aber ergänzen – und damit zur Steigerung der gesellschaftlichen Sensibilität, des Wissens und zur Stärkung und Gleichberechtigung diskriminierter Gruppen beitragen.

Was heißt partizipative Forschung?

Spezifisch situierte Erfahrungen dieser Gruppen (z. B. Migrant(inn)en, Jüdinnen und Juden, Menschen mit Behinderung, Frauen) werden in der Forschungsarbeit des IDZ eine wichtige Rolle einnehmen – einem partizipativen und öffentlichen Forschungsansatz folgend. Das Konzept ist orientiert an den fachlichen Standards menschenrechtsorientierter und partizipativer Jugendarbeit der Amadeu Antonio Stiftung und überträgt diese auf die Forschungsarbeit.1

Ziel partizipativer Forschungsansätze ist es, interdisziplinäre und interprofessionelle Perspektiven miteinander zu verschränken, um vorhandene Kompetenzen und Wissensbestände zu erweitern (Von Unger 2014). Es fließen Erfahrungen und Expertisen aus Praxis, Wissenschaft und den Lebenswelten Betroffener in den Forschungsprozess ein. Von Unger beschreibt partizipative Forschung als „eine engagierte Forschung, die die Möglichkeiten der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und empirischen Forschung nutzt, um die sozialen, politischen und organisationalen Kontexte, in die sie eingebettet ist, kritisch zu reflektieren und aktiv zu beeinflussen“ (ebd.: 3). Dies wird im IDZ vor allem realisiert durch die beständige und frühe Einbindung von zivilgesellschaftlichen Akteuren und Interessensvertretungen betroffener Gruppen in den Forschungsprozess. Unger schreibt weiter: „Ein grundlegendes Anliegen der partizipativen Forschung ist es, durch Teilhabe an Forschung mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen“ (ebd.: 1). Auch leisen Stimmen stigmatisierter Gruppen in unserer Gesellschaft kann so Gehör verschafft werden. Von der engen Vernetzung des IDZ mit zivilgesellschaftlichen Akteuren profitieren alle Seiten: Denn Praktiker/-innen sowie Betroffene sind die eigentlichen Expert(inn)en in ihrem Arbeits- bzw. Lebensumfeld. Sie verfügen über umfangreiches Detailwissen. Forschende bringen ihre wissenschaftlichen Methoden, Gegenüberstellungen und Einordnungen, Systematisierungen und die Verbindung mit akademischen Diskursen sowie einen distanzierten Blick ein, der hilfreich ist, um ‚das Ganze‘ zu überschauen. Bezugspunkt des IDZ ist immer die ‚Zivilgesellschaft‘, das alltägliche Zusammenleben und die Interaktion von Menschen und Gruppen. Die Zivilgesellschaft steht in ständigen und wechselseitigen Kommunikations- und Verhandlungsprozessen mit staatlichen Institutionen und Gesetzen sowie in zunehmendem Maße mit Entitäten des Marktes. Konzeptioneller Ausgangspunkt des IDZ ist der Ansatz einer öffentlichen Rechtsextremismusforschung, welcher in den letzten Jahren verwirklicht wurde, beispielsweise in diversen kleinräumigen Untersuchungen zum „Rechtsextremismus in lokalen Kontexten“ (Quent/Schulz 2015, Quent 2013, Quent/Dietrich 2016, siehe Lokalstudie SHK in diesem Band) sowie in einer Studie über die Wahrnehmung von Betroffenen rechter Gewalt (Quent et al. 2014).

Es ist eine große Herausforderung, die Vielfalt der Perspektiven und Anforderungen ‚unter einen Hut‘ zu bekommen, wissenschaftlich zu arbeiten und zugleich ein eigenes Profil zu behaupten. Öffentlich wirksame Sozialforschung muss zudem darauf achten, im Konzept und in der Sprache von ihren öffentlichen Zielgruppen verstanden zu werden. Sie ist daher zum einen angewiesen auf die Komplexität der Grundlagenforschung rein akademischer Sozialforschung, muss zum anderen jedoch mit Gespür für die Bedarfe der Zivilgesellschaft vereinfachen, anwenden und vermitteln können. Die Struktur des IDZ bietet hierfür gute Ausgangsbedingungen: Es ist eng angebunden an zivilgesellschaftliche Initiativen durch die Trägerschaft der Amadeu Antonio Stiftung sowie durch das zivilgesellschaftliche Kuratorium und das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Durch den wissenschaftlichen Fachbeirat und die Kooperation mit Hochschulen – insbesondere der FSU Jena – kann zugleich die Sicherung der wissenschaftlichen Qualität gewährleistet werden. Erschwerend wirken gesellschaftspolitische Umstände sowie insbesondere die politischen Widerstände aus der extremen Rechten (siehe den Beitrag von Kampf und Zick in diesem Band).

Öffentliche Forschung für Zivilgesellschaft und demokratische Kultur

Anspruch des IDZ ist es, die Forschung und den Transfer von Befunden, Erfahrungen, Entwicklungen und Erklärungskonzepten zu befördern. In Abgrenzung zu klassisch politikwissenschaftlichen Ansätzen der Politikforschung und -beratung steht nicht die Verfasstheit des Staates im Vordergrund, sondern das Zusammenleben unterschiedlicher Gruppen in der Gesellschaft auf Grundlage der Grund- und Menschenrechte.

 

Unter anderem die zivilgesellschaftliche Organisierung flüchtlingssolidarischer Arbeit im Kontext der Migration der letzten Jahre beweist eindrücklich, dass die Zivilgesellschaft am Beginn des 21. Jahrhunderts das stabilisierende Rückgrat der Demokratie ist. Dies zeigen auch die massenhaften Proteste gegen die autokratische Politik des US-Präsidenten Donald Trump. Als demokratisches Korrektiv tritt die Zivilgesellschaft unter anderem dort in Erscheinung, wo der Staat versagt und die entfesselte Marktlogik des Neoliberalismus zur Zersetzung öffentlicher Infrastruktur beiträgt und damit den Zusammenhalt in der Gesellschaft bedroht. Durch diese Prozesse werden auch Nischen eröffnet für antipluralistische, menschenfeindliche und demokratiegefährdende Tendenzen in der Gesellschaft: zum Beispiel durch die ‚Kümmererstrategie‘ der rechtsextremen Bewegung, insbesondere in ländlichen und abgehängten Regionen. Rechte ersetzen dort infrastrukturelle Angebote, die der Staat nicht mehr leistet.

Als unabhängige Denkfabrik für eine selbstbewusste demokratische Gesellschaft in einem vielfältigen Einwanderungsland ist die große Herausforderung der Arbeit des IDZ, zugleich up to date mit wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Diskursen und Wissensbeständen zu sein. Dabei gilt es, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Grundwerte der Demokratie einzutreten.

Zwischen Forschung und Zivilgesellschaft klafft – ebenso wie zwischen Wissenschaft und politischer Umsetzung – eine zum Teil erhebliche Lücke. In großen Teilen von Politik und akademischer Wissenschaft ist sie vor allem zurückzuführen auf Übersetzungsschwierigkeiten und Ungleichzeitigkeiten, Paternalismus, Distinktion, Selbstlegitimierung und die Furcht davor, die eigene ‚Echoblase‘ zu verlassen und dahin zu gehen, ‚wo es wehtut‘. Dies sind einige der Gründe für die Entfremdung zwischen den aufgeklärten und weltgewandten Eliten einerseits und Teilen der Bevölkerung andererseits, die sich aufgrund ihres wahrgenommenen oder tatsächlichen Ausschlusses den populistischen Pseudovereinfachungen zuwenden. Hassmails bis hin zu Morddrohungen nach medienöffentlichen Auftritten sind alles andere als schön, doch der Rückzug aus dem öffentlichen Raum der Aufklärung und Meinungsbildung in die Wohlfühlsphäre geschlossener Zirkel und Fachgesellschaften macht nichts besser. Vielmehr bestätigt es diejenigen, die Angst und Hass verbreiten und lässt jene im Stich, die sich unter zum Teil schlechten finanziellen und strukturellen Bedingungen in zivilgesellschaftlichen und staatlichen Strukturen um die Vermittlung und Verteidigung der demokratischen Grundwerte bemühen: Ehrenamtliche in karitativen, sozialen, gewerkschaftlichen, kirchlichen und politischen Initiativen sowie in Sport- und Feuerwehrverbänden, Sozialarbeiter/-innen, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Kulturschaffende, Demokratiearbeiter/-innen in Projekten und Beratungsstrukturen, Polizei- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamte – die Liste ließe sich fortsetzen. Der Erziehungswissenschaftler Kurt Möller hebt hervor, dass die Überwindung bestehender Transferprobleme nicht die alleinige Herausforderung darstellt; diese

besteht vielmehr in der Notwendigkeit der transformativen Neugestaltung von Prozessen der Wissensproduktion und -verwendung, mehr noch: auch von fachlichen und transdisziplinären Diskursen über normative und ethische Grundlagen. Der Einbezug von Akteuren, deren berufliche und/oder zivilgesellschaftliche Tätigkeitsfelder außerhalb der Sphäre dessen liegen, was wir uns angewöhnt haben, den ,Wissenschaftsbereich‘ zu nennen, also außerhalb von Hochschulen und Forschungsinstitutionen, spielt dabei eine Schlüsselrolle. (Möller 2012: 86)

Forschung an der Seite der Zivilgesellschaft muss sich um Augenhöhe bemühen und Abschied nehmen vom Expertenideal der Schreibtischwissenschaft, in dem Praktiker/-innen verwechselt werden mit Unwissenden, denen top down möglichst viel Wissen einzuflößen sei. Die Glaubwürdigkeit der traditionellen Autoritäten (z. B. der etablierten Medien und Parteien) erodiert in Zeiten sozialer Differenzierung, moderner Medien und zunehmender Mündigkeit der Bürgerschaft, in Zeiten der Demokratisierung und des ungebremsten Zuwachses sowie der ständigen Abrufbarkeit von Informationen. Die Hinwendung zu populistischen Angeboten, Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Demokratieverdrossenheit und Verschwörungstheorien kann die Folge sein. Die rasant zunehmende soziale Differenzierung erfordert zugleich in wachsendem Maße qualifizierte Versachlichung und transparente Vermittlung in die Gesellschaft.

Für eine öffentliche Demokratieforschung

Im Bereich demokratiegefährdender Bewegungen haben diese Aufgaben im öffentlichen Diskurs neben der politischen Bildung vor allem die Verfassungsschutzbehörden übernommen – ungeachtet eklatanter analytischer Fehlschlüsse und erheblicher genereller Kritik am Fortbestand dieser Institutionen im Allgemeinen sowie an der Kritik der Verwirklichung von Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit durch staatliche Geheimdienste im Besonderen (vgl. beispielhaft u. a. NDC 2013, Hentges 2013, Jaschke 1991, Leggewie/Meier 2012). 2012 appellierte beispielsweise ein überparteiliches Bündnis aus Politik, Gewerkschaften, Bildungsträgern und Forschenden für eine „Bildungsarbeit ohne Geheimdienst“ (Kritische Bildung 2012). Darüber hinaus haben unter anderem die Humanistische Union (2016), der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein sowie diverse Gliederungen der Bildungsgewerkschaft GEW Bestrebungen der Verfassungsschutzbehörden zurückgewiesen, an der öffentlichen und politischen Aufklärungs- und Bildungsarbeit mitzuwirken. Der Politikwissenschaftler Claus Leggewie und der Jurist Horst Meier attestieren:

Der deutsche Verfassungsschutz ist, wie seine Entstehungsgeschichte zeigt, kein Inlandsdienst wie andere auch. Diese Anomalie setzt sich fort in seiner Kernaufgabe, der Beobachtung ‚extremistischer‘ Bestrebungen. Hier bekam er Eingriffsmöglichkeiten in die Grundrechte unbescholtener Bürger, die ihresgleichen suchen. Die so genannte Vorfeldaufklärung wird nicht erst gegen potentielle Straftäter betrieben, sondern bereits dann, wenn legale Oppositionsgruppen der Verfassungsfeindschaft verdächtigt werden. (Leggewie/Meier 2012: 1091)

Auch sie plädieren: „Zivilgesellschaftliche Expertisen anerkennen und nutzen“ (ebd.: 2294). Den Schock politisch Verantwortlicher über den Terror des NSU erklären die Wissenschaftler damit, „dass sie die öffentlich zugänglichen Informationen und Analysen der zivilgesellschaftlich Aktiven gegen Rechts und Rassismus – Antifagruppen, Bündnisse und Beratungsprojekte – offenbar komplett ignoriert und stattdessen nur auf die Geheimdienste gehört haben“ (ebd.). Sie schreiben weiter: „Wer die falschen BeraterInnen in der Auseinandersetzung mit der extremen Rechten setzt, kann nur verlieren – und spielt mit dem Feuer. Künftig muss der Erfahrungsschatz der zivilgesellschaftlichen ExpertInnen angemessenes Gehör finden.“ (Ebd.)

Nach dem öffentlichen Bekanntwerden des NSU-Komplexes ist das Ansehen des Verfassungsschutzes „ramponiert“, wie der Politikwissenschaftler Gereon Flümann (2014: 360) feststellt. Eine repräsentative Forsa-Umfrage vom November 2011 kommt zu dem Schluss, dass nur bei 5 Prozent der Deutschen das Vertrauen in den Verfassungsschutz „sehr groß“ und nur bei 27 Prozent „eher groß“ ist. 47 Prozent gaben dagegen an, ihr Vertrauen sei sehr „eher gering“ und 17 Prozent äußerten sogar „sehr geringes“ Vertrauen (Statista 2011). Aktuellere Umfragedaten sind dem Autor nicht bekannt. Es ist jedoch kaum anzunehmen, dass das Vertrauen der Bevölkerung gestiegen ist – erinnert sei nur an die unzähligen Verstrickungen und Skandale im NSU-Komplex, die überwiegend erst nach November 2011 bekannt wurden (also nach der Forsa-Befragung), sowie an weitere Eklats, beispielsweise den islamistischen ‚Maulwurf‘ im Bundesamt für Verfassungsschutz und das Versagen der Behörden im Fall des islamistischen Attentäters Amri.

Nicht zuletzt ist zu kritisieren: Verfassungsschutzämter haben immer wieder unter dem Vorwand von angebliche, „Linksextremismus“ demokratische zivilgesellschaftliche Akteure stigmatisiert und diese unter geheimdienstliche Beobachtung gestellt.

Wie auch immer man die Sicherheitsstruktur der Bundesrepublik bewertet und politisch gestalten mag: Die Notwendigkeit für nachvollziehbare Informationen und Einordnungen der zuletzt erheblich gestiegenen und ausdifferenzierten Gefährdungen der demokratischen Kultur in Thüringen und Deutschland liegt auf der Hand. Hier setzt das der Ansatz öffentlicher Demokratieforschung an. Dieser Ansatz in bester Tradition der Aufklärung ist grundsätzlich zu unterscheiden von der Ausübung staatlicher Repression und Zensur, die Äußerungen und Proteste unterdrückt. Öffentliche Demokratieforschung zielt auf die Aufklärung der Öffentlichkeit und die Versachlichung von Konflikten und Diskursen – nicht auf deren repressive Unterdrückung, Stigmatisierung oder Zensur. Wissenschaftliche Argumente stehen unter Beweispflicht – diese gehen über einen Taschenspielertrick hinaus, bei dem geheimes Wissen behauptet wird, um daraus eine öffentliche und damit meinungsbildende, aber für die Öffentlichkeit nicht überprüfbare Autorität zu konstruieren.

Es ist nicht überraschend, dass sich an einem aufklärerischen Ansatz insbesondere demokratiefeindliche und populistische Akteure stören, deren Kerngeschäft es ist, Fakten zurückzuweisen, Lügen zu verbreiten und sachliche Debatten durch Provokationen zu zerstören. „Natürlich“, schreibt der große öffentliche Intellektuelle Pierre Bourdieu, „stört die Soziologie. Sie stört, weil sie enthüllt. Darin unterscheidet sie sich in nichts von den anderen Wissenschaften.“ (Bourdieu 1996) Und auch Wilhelm Heitmeyer – Pionier engagierter Rechtsextremismusforschung und des erfolgreichen Forschungskonzeptes der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit – schreibt:

Doch wenn Wissenschaftler ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr­nehmen wollen, gibt es oft keine Alternative: Dann müssen sie stören.
(Heitmeyer 2012a: 322)

Ziel des IDZ ist es, in Zusammenarbeit mit Kooperationspartner/-innen sowie durch eigene empirische Forschung die Vorstufen und Ursachen der Radikalisierung im Sinne der im folgenden genannten Definition bis zur Gewalt offenzulegen. Damit soll Prävention von Hass und Gewalt in den nächsten Jahren mit fundierten Analysen unterstützt werden – unter anderem durch die Erstellung wirkungsorientierter Handlungsempfehlungen.

 

Den Hass auf abgewertete Gruppen erforschen und sichtbar machen

 

„Der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungshilfe zufolge sind im vergangenen Jahr in Deutschland 17 Obdachlose durch Gewalttaten getötet worden. Zudem gab es mindestens 128 Fälle von Körperverletzungen, Vergewaltigungen, Raubüberfällen und bewaffneten Drohungen gegen wohnungslose Menschen in Deutschland, wie der Verband in Berlin mitteilte. Die Dunkelziffer könnte weitaus höher sein, da in der Regel nur schwere Fälle von Gewalt bekannt würden. Sind die Täter nicht selbst wohnungslos, spielen nach Erkenntnissen des Verbands ‚menschenverachtende und rechtsextreme Motive häufig eine zentrale Rolle‘. Dabei handele es sich nicht immer um organisierte Rechtsextreme. ‚Vorurteile und Abwertungen gegenüber wohnungslosen Menschen kommen in breiten Schichten der Bevölkerung vor‘, erklärte die Bundesarbeitsgemeinschaft. (Spiegel Online 2017)

Diese schockierende Meldung vom 11. Januar 2017 war kaum mehr als eine Randnotiz im massenmedialen Dauerfeuer. In den Berichten der Verfassungsschutzbehörden tauchen derartige Taten überhaupt nicht auf. Für mehr Aufmerksamkeit als die 17 Todesopfer sorgte beispielsweise der menschenverachtende Mordversuch an einem Obdachlosen in Berlin im Dezember 2016 durch Jugendliche, die als Flüchtlinge nach Deutschland eingereist waren. In der polarisierten öffentlichen Debatte werden immer wieder – befeuert von populistischen Profiteur(inn)en – schreckliche Gewalttaten aus dem Kontext gerissen, instrumentalisiert und ethnisiert oder kulturalisiert. Das heißt, es wird versucht, einen Zusammenhang herzustellen zwischen einer Tat und der Abstammung oder der kulturellen Prägung der Täter/-innen. Dabei sollte offensichtlich sein: Keine Ethnie, keine Kultur, keine Religion und kein Geschlecht besitzt ein Patent auf Hass und Menschenfeindlichkeit. Jeder Mensch ist – unabhängig seiner Herkunft, Abstammung oder anderer Merkmale – prinzipiell in der Lage, Vorurteile zu entwickeln, zu diskriminieren, sich zu radikalisieren und ‚Schwächere‘ als Ventil für seine Frustrationen und Aggressionen zu benutzen.

Die Würde jedes einzelnen Menschen ist unantastbar und es dürfen nicht Gewaltopfer gegeneinander aufgerechnet oder miteinander in Konkurrenz gesetzt werden. Die Terroropfer vom Breidscheidplatz in Berlin, die getöteten Wohnungslosen und die migrantischen Opfer des rechtsterroristischen NSU, die Flüchtlinge, auf die Anschläge verübt wurden, um nur einige Gruppen zu nennen, haben viele Gemeinsamkeiten. Sie alle sind Opfer des Hasses der Täter/-innen. Und sie alle sind individuell austauschbar, denn sie alle wurden von den Angreifenden in Stellvertretung für eine soziale Gruppe ausgewählt und angegriffen. Die jeweiligen Tatsituationen, das Milieu der Täter/-innen, der Grad und die Art und Weise der Rechtfertigung unterscheiden sich; aber auch hier lassen sich bei genauem Hinschauen Gemeinsamkeiten finden. Es geht dabei nicht um das Gleichmachen, das Ausblenden besonderer situativer, struktureller, ideologischer oder individueller Hintergründe der Taten. Es geht um eine neue Perspektive, die die geschädigten Menschen(-gruppen) in den Vordergrund stellt.

Bei der Entstehung von Gewalt und Terror spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle: politische und religiöse Ideologien und Ziele, öffentliche Diskurse sowie gesellschaftliche Normen und Erwünschtheit, individuelle Sozialisation und Entfremdung, Einflüsse von radikalisierten Milieus mit ihren speziellen Deutungsangeboten sowie die situativen Gelegenheiten. Die oben erwähnten Beispiele stehen für unterschiedliche Formen von Hassgewalt mit spezifischen ideologischen Rechtfertigungsweisen und Hintergründen. Zu den Gemeinsamkeiten zählt auch die Entmenschlichung der Opfer: Stets sprechen Täter/-innen ihren Opfern implizit oder explizit dieselben Rechte und dieselbe Wertigkeit ab, die sie für sich beanspruchen. Die Täter/-innen betrachten sich aufgrund ihrer politischen, religiösen, ethnischen oder sozialen Identität als überlegen und dazu berechtigt, die Unversehrtheit der als ‚unterlegen‘ Konstruierten zu beschädigen und ihre Existenz zu vernichten. Die Art und Weise der Konstruktion von Identitäten und von positiven Bezugsgruppen variiert. Doch stets richtet sich die Gewalt gegen Gruppen von Menschen, denen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit unter bestimmten Umständen die Gleichwertigkeit und teilweise das Recht zu leben abgesprochen werden. Dies hat nicht nur für die unschuldig Betroffenen bzw. ihre Familien schwerwiegende Folgen.

Das demokratische Postulat der prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen wird in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im deutschen Grundgesetz sowie in der Verfassung des Freistaats Thüringen zum unveränderlichen Ausgangspunkt erhoben. Und genau dieses Postulat steht im Fadenkreuz der vorurteilsgeleiteten Diskriminierung bis zur Anwendung von tödlicher Gewalt.

Einstellung und Verhalten

Die Gemeinsamkeiten der oben genannten Beispiele des Terrorismus enden hier nicht. Bildlich gesprochen: Jeder dieser schrecklichen Fälle bildet die Spitze eines Eisberges, von dem große Teile meist unterhalb der Sichtbarkeitsgrenze liegen. Dazu zählt die Dunkelziffer der nicht bekannt gewordenen oder nicht zutreffend eingeschätzten Gewalttaten; dazu zählen auch Übergriffe, Beleidigungen und alltägliche Vorurteile und Diskriminierungen und ideologische Legitimationen. Der Philosoph Hubert Schleichert schildert den Zusammenhang zwischen Einstellungen und Meinungen und ihrer radikalisierten Umsetzung aus aufklärerischer Perspektive:

Zwischen einer scheinbar harmlosen Ideologie und ihren gar nicht so harmlosen, radikalen Anwendungen lassen sich keine klaren Grenzen ziehen. Deshalb muss die Aufklärung an der Wurzel des Übels ansetzen. Es rächt sich, wenn man den Glauben an Hexen und Zauberer respektiert und zugleich hofft, daß niemand diesen Glauben ‚mißbrauchen‘ oder ‚radikal‘ interpretieren, d. h. auf die Jagd nach Hexen und Teufeln gehen wird. (Schleichert 2012: 9)

Wie kann dieser Zusammenhang dargestellt und operationalisiert werden?

Empirische Terrorismusforscher/-innen greifen auf das Modell einer Pyramide zurück, um Radikalisierung zu veranschaulichen sowie den Zusammenhang zwischen der Spitze (dem Terrorismus) und der größeren Menge von Menschen, die mit Terrorist(inn)en in einer politischen Frage übereinstimmen (bspw. McCauley/Moskalenko 2008, Korteweg et al. 2010, Quent 2016; allgemeines Modell siehe Abb. 1). Dabei handelt es sich um eine idealtypische Darstellung, die in der Realität in Variationen auftreten kann. Radikalisierungspyramiden dieses Modells können inhaltlich bzw. ideologisch unterschiedliche Typen abbilden (linke, rechte, religiöse Bewegungen, Umwelt-Bewegungen usw.). Mit dem Modell können Protestformen differenziert und anschaulich dargestellt werden, ohne damit eine inhaltliche Gleichsetzung zu suggerieren oder die gesellschaftliche ‚Mitte‘ von Vorurteilen und Hass freizusprechen.

 

 

Allgemein gilt, dass politische Überzeugungen jeder Art sich bei einem größeren Teil der Gesellschaft finden lassen als der Teil jener, die diesen Einstellungen nach entsprechend handeln. Nicht jeder, der an Hexen glaubt, wird auf die Jagd nach ihnen gehen. Aber wer dem Irrglauben an Hexen gar nicht erst anhängt, wird überhaupt nicht auf den Gedanken kommen, sich auf die Jagd nach ihnen zu begeben. Um im Bild zu bleiben: Öffentliche Aufklärung mit wissenschaftlichen Methoden bedeutet, den nachvollziehbaren Beweis zu führen, dass Hexen nicht existieren. Darüber hinaus ist zu zeigen, aus welchen Bedürfnissen der Glaube daran entsprungen ist, und welche schrecklichen Folgen der Irrglaube und die darauf basierenden Sorgen vor Hexen für viele Frauen und für die Konstruktion der Gesellschaft historisch hatten und wieder haben könnten.

Menschen sind in ihren Einstellungen uneindeutig; sie haben unterschiedliche, sich zum Teil widersprechende Orientierungen. Man kann gleichzeitig Angst vor Hexen haben und der Meinung sein, Gewalt sei keine legitime Umgangsform. Unter welchen Bedingungen Menschen sich für die Handlungsoptionen „Protest“ oder sogar „Gewalt“ entscheiden und wann sie so weit gehen, sich dabei gegen Grund- und Menschenrechte zu richten, ist ein Gegenstand der Forschung des IDZ.

Diese Ambivalenz der Einstellungen gilt auch für jenen Teil der Bevölkerung, der von Untersuchungen wie dem Thüringen-Monitor (zuletzt: Best et al. 2016) als „rechtsextrem eingestellt“ kategorisiert und beschrieben wird. Häufig vertreten die rechtsextrem Eingestellten zugleich beispielsweise ‚linke‘ Meinungen oder hängen religiösen Überzeugungen an, die der Radikalisierung der rechtsextremen Einstellungsfragmente im Sinne einer Übertragung in gewalttätige Handlungsweisen entgegenstehen. Der Thüringen-Monitor zeigt, dass die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt bei Menschen, die sich selbst der politischen Rechten zuordnen, mit 24 Prozent deutlich größer ist als bei jenen, die sich selbst in der politischen Mitte (Anteil Gewaltbereite: 7 Prozent) oder als „sehr links“ (Anteil Gewaltbereite: 9 Prozent) verorten (siehe Beitrag von Salheiser in diesem Band). Auch die Forschungsgruppe des Bielefelder Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung um Andreas Zick und Beate Küpper stellt in repräsentativen Einstellungsbefragungen fest:

Die vermeintlich klare Abgrenzung gegen Gewalt ist Augenwischerei. Wer rechtspopulistische Einstellungen vertritt, billigt mit einiger Wahrscheinlichkeit auch Gewalt zur Absicherung des eigenen Status. Gewalttätig sind letztlich immer nur wenige Personen, in der Regel junge Männer mit geringerer Bildung. Aber Anstoß zur Gewalt geben viele andere, die diese Gewalt mittragen und befeuern. (Küpper et al. 2015: 42f.)

Das Gewaltpotenzial ist am ‚rechten Rand‘ überdurchschnittlich hoch – es ist jedoch nicht darauf beschränkt.

Öffentliche Demokratieforschung verbindet daher die Dimensionen Einstellung, Protest und Gewalt, um beizutragen zu einer umfassenden Darstellung der Entstehung und Rechtfertigung von Gewalt sowie zur Entwicklung situationsadäquater Präventionskonzepte. Im Rahmen des Modells der vorurteilsgeleiteten Radikalisierung (s. u.) werden vorhandene Daten zusammengefasst, systematisiert und analysiert – die Daten stammen aus öffentlichen Quellen. Dazu gehören beispielsweise in Thüringen: die Befunde der Einstellungsforschung des Thüringen Monitors, die Daten zivilgesellschaftlicher Organisationen wie Mobit und ezra sowie die polizeilichen Kriminalstatistiken. Die vorhandenen Informationen werden ergänzt durch eigene empirische Forschung in den empirischen Leerstellen des Modells: Diskriminierung, Protestereignisse und Hassaktivitäten (siehe dazu die Beiträge von Dieckmann, Bischof/Quent und Geschke in diesem Band).

Normative Bezugspunkte der Interpretation sind das Grundgesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und allen voran die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Im Zentrum des Modells steht nicht die politische Richtungslehre oder die Stigmatisierung politischer Akteure aufgrund oppositioneller oder radikaler Positionen, sondern die strukturelle oder öffentliche Infragestellung der Gleichwertigkeit von Menschen. Die Gleichwertigkeit von Menschen ist das zentrale Fundament des Zusammenlebens in demokratischen Gesellschaften. Dem stehen Einstellungen und Handlungsweisen auf Grundlage von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen.

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

Von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wird gesprochen,

wenn Menschen aufgrund eines oft einzigen gemeinsamen Merkmals in Gruppen eingeteilt und diese abgewertet und ausgegrenzt werden […]. Als Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bezeichnen wir abwertende und ausgrenzende Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund ihrer zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe. Eine in diesem Sinne menschenfeindliche Haltung kann sich auch in ausgrenzender oder sogar gewalttätiger Handlung zeigen oder Einfluss auf die Gestaltung von diskriminierenden Regeln und Prozessen in Institutionen und den Aufbau von diskriminierenden Strukturen haben. (Küpper/Zick 2015)

In regelmäßigen repräsentativen Erhebungen weisen sie die Verbreitung dieser Einstellungen in großen Teilen der deutschen Bevölkerung nach. Unter anderem dadurch wurde belegt, dass Vorurteile gegenüber einer Gruppe meist nicht allein auftreten, sondern Hand in Hand gehen mit der Abwertung anderer Gruppen (ebd.). Neben anderen ist auch für den Theologen Herbert Rommel (2014: 109) diese Virulenz Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein Beleg für den „drohenden Verlust der Menschenwürde in durchökonomisierten Gesellschaften“.

Der Begründer des Forschungsprojektes zur Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, Wilhelm Heitmeyer, beschreibt den Ausgangspunkt des Projektes darin, dass die Gleichwertigkeit aller Menschen und die Sicherung ihrer physischen und psychischen Unversehrtheit zu den zentralen Werten einer modernen und humanen Gesellschaft gehören; und weiter:

Menschenfeindlichkeit wird erkennbar in der Betonung von Ungleichwertigkeit und der Verletzung von Integrität, wie sie in öffentlichen Aussagen von Repräsentanten sozialer Eliten, die vornehmlich über die Medien vermittelt werden, formuliert, in Institutionen oder öffentlichen Räumen artikuliert bzw. in privaten Kreisen durch Angehörige ganz unterschiedlicher Altersgruppen reproduziert werden, so daß sie auch von bestimmten politischen Gruppen – vornehmlich rechtsextremistischer Coleur – zur Legitimation manifester Diskriminierungen oder gar Gewaltakten genutzt werden können. (Heitmeyer 2012b: 15)

Empirisch, theoretisch sowie moralisch stehen Ungleichwertigkeitsideologien im Widerspruch zu den Grundwerten unserer Gesellschaft. Diese Werte sind nicht beliebig, sondern im Grundgesetz als unabänderliche Voraussetzungen und Verpflichtung artikuliert.

 

Der grund- und menschenrechtsorientierte Ansatz des IDZ

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (Art. 1 GG)

Immanuel Kant (1785) definierte das Grundprinzip der Menschenwürde in der Achtung vor dem anderen, der Anerkennung des Existenzrechtes des anderen sowie in der Anerkennung der prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen. Daher stehen Ideologien der Ungleichwertigkeit – wie Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus – in Konflikt mit den Normen des Grundgesetzes.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland garantiert weitreichende Grund- und Menschenrechte. Diese gelten auch für Akteure, die sich mehr oder weniger eindeutig gegen Grundrechte und gegen die in der Verfassung artikulierten Werte unserer Demokratie wenden. Im Urteil zum Verbotsantrag der rechtsextremen NPD hat das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 zum einen die herausragende Bedeutung der Menschenwürde betont:

Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Die Garantie der Menschenwürde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. (BVerfG 2017)

Zum anderen urteilte das Gericht:

Die Antragsgegnerin [NPD, MQ] strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen ‚Volksgemeinschaft‘ ausgerichteten autoritären ‚Nationalstaat‘. Dieses politische Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar. […] Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt. (Ebd.)

Damit definiert das Bundesverfassungsgericht auch die Grenzen repressiver, grundrechtseinschränkender Maßnahmen. Hervorgehoben haben die Richter/-innen die Notwendigkeit der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung: Nicht alles, was verfassungsfeindlich und rassistisch ist, kann und muss verboten werden. Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und das Parteienprivileg sind jedoch nicht gleichbedeutend mit Freiheit vor kritischer Auseinandersetzung. Hier setzt eine öffentliche Demokratieforschung an: Sie zielt – wie Michael Burawoy, der ehemalige Vorsitzende der „International Sociological Association“ schreibt – „darauf ab, die öffentliche Debatte über moralische und politische Fragen durch das Einbringen soziologischer [bzw. allgemein sozialwissenschaftlicher, MQ] Theorie und Forschung zu bereichern“ (Burawoy 2012: 19).

Anders als die der ausführenden Staatsgewalt zuzurechnenden Staatsorgane (d. h. der Exekutive, beispielsweise Nachrichtendienste, Polizei, Verwaltung) ist es nicht die vorrangige Aufgabe zivilgesellschaftlicher Strukturen, Gesetze durchzusetzen. Zivilgesellschaft ist der soziale Rahmen, in dem die politische Kultur einer Gesellschaft öffentlich ausgehandelt wird. Wissenschaftliche Theorien und Methoden unterstützen die Zivilgesellschaft bei der Qualifizierung, Versachlichung von öffentlichen Diskursen sowie bei der Enthüllung von Entwicklungen, Prozessen und Bewegungen, die sich gegen die Grund- und Menschenrechte richten. Das heißt: Aufgabe des IDZ ist nicht die Durchsetzung von Gesetzen und Vorschriften, sondern die Aufklärung, Erforschung und Thematisierung von Diskriminierung und von vorurteilsgeleiteter Radikalisierung. Unter Einbeziehung der einschlägigen nationalen und internationalen Sozialforschung sowie jüngerer zeitgeschichtlicher Entwicklungen wird dabei nicht davon ausgegangen, dass Gefahren für die Grund- und Menschenrechte unserer Demokratie – insbesondere dem Recht auf Gleichbehandlung und Gleichberechtigung – nur ausgehen vom „rechten“ oder „linken“ politischen Rand oder nur von religiösen Fundamentalist(inn)en. Die Prävention vorurteilsgeleiteter Radikalisierung, also Maßnahmen, die die Entstehung von Hassgewalt verhindern sollen, muss daher auch die gesellschaftliche Ebene in den Blick nehmen. Denn in der Gesellschaft entsteht das Potenzial für diskriminierendes Verhalten – nicht nur am gesellschaftlichen Rand rechts oder links.

Jede/-r kann diskriminieren

Diskriminierung ist die illegitime Ungleichbehandlung von Menschen oder Gruppen aufgrund der Zuschreibung eines spezifischen Merkmals bzw. einer sozialen Kategorie. Die betreffenden Merkmale sind gesetzlich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz § 1 der Bundesrepublik Deutschland bzw. in der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 14 festgelegt.

Im Sinne dieser Definition können Menschen(-gruppen) Diskriminierung erfahren sowohl durch Einzelpersonen, durch Sozialstrukturen, durch Behörden, durch Institutionen und Verbände von Staat, Markt, Kirche, Wissenschaft und Zivilgesellschaft – unabhängig von ethnischen, politischen, religiösen oder sonstigen Hintergründen der Abwertenden: Jede und jeder kann potenziell diskriminieren. Beispielsweise können Forschende ebenso diskriminieren wie Polizeibeamt(inn)en, Linke ebenso wie Rechte, Arbeitslose ebenso wie Manager/-innen, Deutschstämmige ebenso wie Menschen aus Einwandererfamilien, Christ(inn)en ebenso wie Muslim(inn)en. Im Sinne eines partizipativen, reflexiven und öffentlichen Forschens und Lernens wird das IDZ Ursachen, Formen und Wirkungen von Diskriminierung in Thüringen thematisieren (siehe Beitrag zu Diskriminierung von Dieckmann in diesem Band).

Jede/-r kann hassen

Hass ist eine der menschlichen Basisemotionen, er beinhaltet eine starke Antipathie gegenüber dem Hassobjekt und geht mit aggressiven Verhaltenstendenzen einher. Hassaktivitäten sind in Bezug auf die Opfer immer gruppenbezogen und vor allem immer vorurteilsgeleitet.

Hassaktivitäten stellen eine besondere Form der Diskriminierung dar. Vorurteilsgeleitete Hassaktivitäten, die sich gegen schwache soziale Gruppen richten, stehen unabhängig der politischen Verortung der Handelnden in Konflikt mit den Grund- und Menschenrechten. Aktivitäten, die sich aufgrund der wirklichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe gegen deren Angehörige, Stellvertreter oder ihren Besitz richten, können – wie auch bei der Diskriminierung – von Angehörigen unterschiedlicher sozialer Gruppen und Institutionen ausgeübt werden. Sie sind in ihren Auswirkungen auf die Betroffenen besonders schwerwiegend, da diese nur aufgrund ihrer (vermuteten) Gruppenmitgliedschaft angegriffen werden (siehe Beitrag von Geschke in diesem Band).

Jede/-r kann sich zusammenschließen und protestieren

Proteste sind öffentliche Handlungen nichtstaatlicher Akteure, die Kritik oder Widerspruch zum Ausdruck bringen und mit der Formulierung eines gesellschaftlichen oder politischen Anspruchs oder Ziels verbunden sind.

Zu den zentralen Bürger- und Grundrechten zählen die Freiheit, sich zu Gruppen und Organisationen zusammenzuschließen, und das Recht auf Versammlungsfreiheit. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD zufolge gilt beispielsweise das Parteienprivileg selbst dann, wenn eine Partei rassistische und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Protestaktivitäten und -gruppen können sich gegen die Grundwerte und Menschenrechte richten. Exekutive und Legislative werden erst zur Kriminalitätsprävention oder dann aktiv, wenn Strafnormen gebrochen werden. Die Auseinandersetzung und Bekämpfung derartiger Positionen und Vereinigungen ist primär eine politische und gesellschaftliche Aufgabe. Die öffentliche Demokratieforschung des IDZ ist ein Beitrag, Ereignisse und Entwicklungen auf wissenschaftlicher und wertebasierter Grundlage zu diskutieren. Ziel ist es, das Protestgeschehen zu dokumentieren und zu bewerten und politische und gesellschaftliche Reaktionen, Diskurse, Maßnahmen und Entscheidungen mitgestalten zu können auf Grundlage unabhängiger, transparenter und empirischer Informationen.

Dabei ausschließlich Aktivitäten zu analysieren, die offensichtlich vorurteilsgeleitet sind, würde im Sinne der Unabhängigkeit empirischer Forschung sowie hinsichtlich ihrer Güte zu kurz greifen. Proteste sind ein bedeutendes zivilgesellschaftliches Instrument politischer Auseinandersetzungen, die keineswegs ausschließlich mit vorurteilsgeleiteten Aktivitäten in Zusammenhang zu bringen sind. Das IDZ erforscht mit Medienanalysen Protestaktivitäten jeglicher Art in Thüringen, um ein realistisches Bild zivilgesellschaftlicher Protestaktivitäten zur Verfügung zu stellen. Auch verfassungsmäßig geschützte Proteste können sich gegen demokratische Grundwerte richten und müssen öffentlich kritisch analysiert und diskutiert werden. Dabei sollen auch Tendenzen der Radikalisierung und Dehumanisierung von ‚Gegner/-innen‘ in Protestbewegungen erkannt werden (siehe Beitrag von Bischof und Quent in diesem Band).

Jede/-r kann Gewalt anwenden

Gewalt ist eine Handlungsoption, die prinzipiell jedem Menschen zur Verfügung steht und als Mittel für diverse private, politische, religiöse oder kriminelle Motive genutzt werden kann. In den allermeisten Fällen ist die Anwendung von Gewalt illegal (Ausnahmen sind staatliche Gewalt und Notwehr). Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele ist als Mittel – unabhängig von den postulierten oder tatsächlich verfolgten Zielen der Gewalttäter/-innen – in einer Demokratie kein legitimes Mittel. Claus Leggewie und Horst Meier (2012: 144) schreiben zu Recht:

Um Missverständnisse von vornherein auszuschließen: So vehement wir für einen radikalen Pluralismus eintreten, der auch noch die Verächter der Freiheit in den friedlichen Meinungskampf einbezieht und zu integrieren versucht, so kategorisch stehen wir für die Verteidigung der demokratischen Republik ein, die keinerlei Versuche dulden muss, sie mit Gewalt zu beseitigen. Wo immer also Gewalt ins politische Spiel kommt, ist eine Grenze erreicht, die niemand ungestraft überschreitet. Republikschutz ist so weit wie nur möglich liberal, an der Gewaltgrenze aber rigoros und kompromisslos: Wer die demokratischen Spielregeln verletzt, handelt ‚verfassungswidrig‘ – einerlei, auf welche Ideologie er sich beruft.

Auf dieser Grundlage werden in der Protestereignisanalyse des IDZ politisch inspirierte Gewalttaten unabhängig ihres ideologischen Hintergrundes erfasst, codiert und ausgewertet. Dadurch sollen Ursachen und Schwerpunkte sichtbar werden. Daran ansetzend sind wirksamkeitsorientierte Präventionsstrategien zu entwickeln.

Gewalttypen

Gewalt ist als radikalisierte Form von Protestaktivitäten mess- und typologisierbar. Die Dimension der Gewalt kann Radikalisierungsprozesse in sozialen Bewegungen oder politischen Milieus indizieren. Mit Della Porta (u. a. 2009: 35f.; vgl. auch Della Porta 2015) sind zwei Dimensionen zu differenzieren: die Intensität und der Organisationsgrad von Gewalt. Die Bewegungsforscherin unterscheidet vier Typen politischer Gewalt:

  1. nicht-spezialisierte Gewalt oder unorganisierte Gewalt auf niedriger Ebene;
  2. halbmilitärische Gewalt – noch auf niedriger Ebene, aber organisierter;
  3. autonome Gewalt – angewendet von lose organisierten Gruppen, die einen
    „spontanen“ Rückgriff auf Gewalt auf hoher Ebene betonen;
  4. klandestine Gewalt – die extreme Gewalt von Gruppen, die sich zu dem ausdrücklichen Zweck im Untergrund organisieren, die radikaleren Formen kollektiver Aktion zu praktizieren (Terrorismus).

Diese operationalisierbare Typologie beschreibt die ‚Qualität‘ politischer Gewalt als Handlungsform – ungeachtet ihrer vermuteten oder behaupteten Motive. Das IDZ analysiert die Anwendung von Gewalt im Rahmen der Protestereignisanalysen sowie bei der Erforschung von Hassaktivitäten. Dabei werden alle politischen Gewalttaten erhoben – einschließlich rechter, linker und religiös motivierter Militanz. Die Bewertung von Gewalt als für die Betroffenen und für die demokratische Gesellschaft besonders folgenschwere Hassverbrechen stellt die Opferauswahl, die Tatfolgen für die Betroffenen (z. B. Obdachlose, Menschen mit Behinderungen) und die Motive der Täter/-innen in den Vordergrund.

Wie verhalten sich die Ebenen von Einstellungen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung, Hassaktivitäten und Gewalt zueinander? Um dies zu beschreiben, wird im Folgenden ein neues heuristisches Modell eingeführt, welches ich als vorurteilsgeleitete Radikalisierung bezeichne.

 

Vorurteilsgeleitete Radikalisierung

 

Radikalisierung ist die Veränderung in den Überzeugungen, Gefühlen und Verhaltensweisen in Richtungen, die Gewalt zwischen Gruppen zunehmend rechtfertigt und zur Verteidigung der eigenen Gruppe Opfer einfordert. (nach: McCauley/Moskalenko 2008: 416)

Abbildung 2 zeigt modellhaft eine Pyramide dieser Form der Radikalisierung: von gruppenbezogenen menschenfeindlichen Einstellungen über diskriminierende Handlungen, Hassaktivitäten und Gewalttaten bis zur Spitze – der organisierten und konspirativen Gewaltanwendung (Terrorismus). Dieses heuristische Schema kennzeichnet einen allgemeinen Verlauf, keinen individuellen Pfad. Es stellt empirisch die Intensität von politischem Protestverhalten dar. Das Modell umfasst folgende Aussagen:

  1. Durch die Minderung nach oben wird deutlich, dass die Zahl jener Individuen abnimmt, die eine extremere Stufe der Radikalisierung erreichen: Während menschenfeindliche Einstellungen weit verbreitet sind, ist der Anteil jener, die Hassgewalt anwenden, deutlich kleiner.
  2. Das Modell bemisst den Grad der Radikalisierung nicht an verfassungsmäßig geschützten Einstellungen und Meinungen, sondern an der Intensität von Protest- bzw. Gewaltaktivitäten.
  3. Mit steigendem Grad der Radikalisierung nimmt die Intensität der Handlungen zu – es können Radikalisierungsprozesse anhand von Aktivitäten eingeschätzt werden.
  4. Im Gegensatz zum normativen Extremismusmodell, das die demokratische Mitte vor allem durch linke und rechte Extremist(inn)en bedroht sieht, enthält die zunehmende Distanz zwischen Boden und Spitze keine richtungspolitischen Wertaussagen. Es ist daher im klassischen parteipolitischen Sinne der Rechts-Links-Achse nicht normativ.
  5. Radikalisierung ist für Individuen und Akteure aus allen politischen Milieus möglich.

 

Der normative Bezugspunkt in diesem Modell ist die allgemeine Menschenwürde, aus der heraus Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Hassaktivitäten als Herausforderungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu analysieren und zu problematisieren sind.

Das generelle Pyramidenmodell hinsichtlich der Radikalisierung von Protestverhalten ist auf diverse Sachverhalte übertragbar: auf Umwelt- und Sozialproteste ebenso wie auf religiöse Fundamentalismen. Dabei werden – anders als in der Extremismustheorie – nicht vollkommen unterschiedliche politische Anliegen ins Verhältnis zueinander oder zu einer angeblich ‚sauberen‘ demokratischen Mitte gesetzt. Im Vordergrund stehen dem grund- und menschenrechtsorientierten Ansatz folgend Ideologien der Ungleichwertigkeit, die sich in Vorurteilen und Hass äußern können. Primärer Ausgangspunkt ist nicht die Verfasstheit des Staates. Stattdessen können konkrete, empirisch bestimm- und nachweisbare Fälle und Zusammenhänge in unterschiedlichen Kontexten ins Verhältnis gesetzt werden zu gesellschaftspolitischen Entwicklungen und Grundwerten. Mittels empirisch messbarer Radikalisierungsgrade – von Protest über Gewalt bis zu Terrorismus – lassen sich Relevanz- und Gefährdungsanalysen verwirklichen. Kommende Analysen werden sich an diesem Modell orientieren.

 

 

1

Vgl.  www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/fachliche_standards_jugendarbeit.pdf  [22.02.2017].

 

 

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