Phänomen und Datenlücken in Deutschland
Vorurteilsmotivierte Kriminalität (oder auch Vorurteilskriminalität) richtet sich gezielt gegen Personen aufgrund deren sozialer Gruppenzugehörigkeit und orientiert sich an identitätsstiftenden Merkmalen, z. B. Hautfarbe, religiöser Glaube oder sexueller Orientierung. Synonym werden diese Handlungen in der Literatur nicht selten als Hasskriminalität bezeichnet, wobei diese Begrifflichkeit den Phänomenbereich nicht gänzlich abdeckt. Das bestimmende Merkmal zur Kategorisierung derartiger Taten ist ihr zugrunde liegendes Motiv: Sie basieren auf Vorurteilen in Form von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die sich in Abwertungen von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen manifestiert (z. B. Heitmeyer 2010, Zick et al. 2008). Der Begriff Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) bezieht sich auf Feindlichkeiten gegenüber Gruppen und meint kein interindividuelles Feindschaftsverhältnis. GMF umfasst Stereotype, Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu schwachen Gruppen in unserer Gesellschaft, kurz: die Abwertung von Gruppen (Groß/Zick/Krause 2012).
Die Ausprägung und zeitliche Entwicklung von GMF in der deutschen Bevölkerung wurden seit 2002 im Rahmen eines Langzeitprojektes jährlich gemessen sowie auf ihre Ursachen hin untersucht.1 Gesellschaftliche Entwicklungen und Signalereignisse können die Befürwortung von GMF in der Bevölkerung beeinflussen, was zu Verschärfungen von Ausgrenzung, Diskriminierung und Legitimationen für vorurteilsmotivierte Taten führen kann (Groß et al. 2012, Hövermann et al. 2015, Levin/McDevitt 2008). Zwar umfasst die Erfassung von GMF lediglich Einstellungen, nichtsdestotrotz drücken viele der Aussagen zumindest Handlungsabsichten aus (Zick/Hövermann/Krause 2012: 80). In der empirischen Forschung ist hinreichend belegt, dass GMF und darauf basierende Ideologien oder „kognitive Extremismen“ (Neumann 2013: 4) eine gewichtige Rolle im Vorfeld von vorurteilsmotivierten Taten spielen (Levin/McDevitt 2008, McDevitt/Levin/Bennett 2002). Sie bilden auf Einstellungsebene die Legitimationsgrundlage für derartige Handlungen.
Betroffene von vorurteilsmotivierten Taten sind nicht nur die unmittelbaren individuellen Opfer, sondern ganze Bevölkerungsgruppen, die das gleiche oder ähnliche identitätsstiftende Merkmale teilen, welche einen Anlass für die Tat gebildet haben (z. B. Ausländer_innen, Homosexuelle, Sozialhilfeempfänger_innen, Juden und Jüdinnen, Muslim_innen etc.). In diesem sozialen Gruppenbezug zeigt sich die gesellschaftspolitische Brisanz dieser Form von Kriminalität, was deren besondere Berücksichtigung als eigenes Phänomen innerhalb der Kriminologie erfordert.
In vorurteilsmotivierter Kriminalität manifestieren sich gesellschaftliche Ausgrenzungsdynamiken auf Handlungsebene, die in der GMF ihre einstellungsbasierte Legitimation finden und soziale Desintegration2 von Gruppen befördern und verfestigen. Vorurteilsmotivierte Straftaten haben damit zwei zentrale Merkmale: Sie richten sich einerseits gegen Personen und fügen diesen bzw. Angehörigen erheblichen individuellen Schaden zu, funktionieren andererseits aber auch als „Botschaftsverbrechen“, denn die Personen werden als Repräsentant_innen bestimmter, von Täter_innenseite abgewerteter Bevölkerungsgruppen angegriffen (Feldmann u. a. 2018: 24), d. h., „... durch die Tat wird nicht nur das unmittelbare Opfer verletzt, sondern die Schädigungsabsicht des Täters richtet sich in mindestens gleicher Weise gegen alle Angehörigen der Opfergruppe mit gleichen persönlichen Eigenschaften.“ (Rössner/Bannenberg/Coester 2003: 11)
In diesem Zusammenhang betonen Rössner und Kolleg_innen (2003) im Rahmen ihrer Analyse zum Thema vorurteilsmotivierte Kriminalität weiter:
"Brutale Gewalt, die das konkrete Opfer zufällig und gesichtslos auswählt, um eine ganze Bevölkerungsgruppe (Ausländer, Behinderte, Obdachlose, Homosexuelle u.s.w.) symbolisch zu erniedrigen und einzuschüchtern, muss eine Gemeinschaft besonders beachten. Die Wirkungen dieser Taten sind verheerend, da sie zum einen auf Merkmale abzielen, welche das Opfer nicht beeinflussen kann, und zum anderen der gesamten Opfergruppe die einschüchternde Botschaft der Ablehnung, des Hasses und der Angst signalisieren. Schließlich wohnt ihnen ein fataler Aufforderungscharakter an Gleichgesinnte inne […]." (Ebd.: 9)
Trotz dieser unter Fachleuten auch in Deutschland anerkannten besonderen Eigenschaften von vorurteilsmotivierter Kriminalität gibt es für dieses Phänomen bisher keine valide Hellfeldstatistik3, geschweige denn für die allgemeine Bevölkerung repräsentative Dunkelfelddaten4, die von der Anzeigebereitschaft und polizeilichen Verfolgungsaktivität unabhängige Zahlen repräsentieren würden. Diese Lücke wollen wir mit den aktuellen Befragungen der Landeskriminalämter (LKÄ) Niedersachsen und Schleswig-Holstein schließen, in welchen ein identisches umfassendes Sondermodul zu vorurteilsmotivierter Kriminalität enthalten ist. Hierdurch ist es erstmals möglich, für die Allgemeinbevölkerung zumindest zweier Bundesländer repräsentative Aussagen zu Ausmaß, Beschaffenheit und Verteilung der Opferwerdung durch vorurteilsmotivierte Kriminalität zu treffen sowie zum Anzeigeverhalten und Vertrauen in die Polizei durch die Betroffenen sowie aus dem Erlebten resultierende Folgen (emotionale und körperliche Folgebelastungen, Kriminalitätsfurcht).
Methode
Erhebung
In Niedersachsen (NI) und in Schleswig-Holstein (SH) werden seit 2013 bzw. seit 2015 unter dem Namen „Befragung zu Sicherheit und Kriminalität“ periodische Opferbefragungen, sogenannte Dunkelfeldstudien, durch die LKÄ durchgeführt. Für diesen Beitrag wurden die Daten beider Länder zum Sondermodul „Vorurteilsgeleitete Kriminalität“ aus dem Jahr 2017 zusammengespielt, um durch die größere Stichprobe verlässlichere Ergebnisse erzielen zu können.5 In dieser jüngsten Befragungswelle wurden in NI und SH je per Zufallsstichprobe aus den Einwohnermelderegistern repräsentative Stichproben gezogen, sodass insgesamt 65.000 Personen ab 16 Jahren (NI: 40.000, SH: 25.000), die in NI bzw. SH ihren Hauptwohnsitz haben, in die Bruttostichprobe einflossen. Die Personen wurden postalisch angeschrieben und gebeten, anonym Fragen zu ihren Erfahrungen mit Kriminalität (Opferwerdung) zu beantworten. Bei Rücklaufquoten von 46,5 % in SH und 45,18 % in NI liegt insgesamt eine Nettostichprobe von 29.684 Personen (NI: 18.070, SH: 11.614) für die Auswertungen zu vorurteilsmotivierter Kriminalität vor. Dazu wurde die Gesamtstichprobe nach Landkreis, Alter, Geschlecht und nach dem Bevölkerungsumfang der Bundesländer gewichtet.
Messinstrument
Die Konstruktion des Messinstruments erfolgte in Anlehnung an den National Crime Victimization Survey (NCVS) in den USA6, angepasst auf die deutschen Befragungen und die bis dato bestehenden Instrumentarien. Es besteht aus insgesamt 21 Fragen zu den erlebten Deliktarten, zum Anzeigeverhalten, zu den angenommenen Motiven der_s Täter_innen, zu diversen Tatumständen, die als Indikatoren für das Vorliegen eines vorurteilsmotivierten Deliktes dienen, zur Belastung und Furcht als Folge der Opfererfahrung, zum Vertrauen in die Polizei und zur Reaktion von unbeteiligten Dritten.7
Ergebnisse
Taten und Opfer
Ein Anteil von 5 % der Befragten gab innerhalb des Zusatzmoduls an, im Jahr 2016 Opfer einer Straftat geworden zu sein, bei dem eine vorurteilsbasierte Motivation der Täter_innen durch das Opfer angenommen wird.8 Hierbei ist der Opferanteil unter den Personen mit Migrationshintergrund (5,8 %) signifikant größer als bei Personen ohne (4,9 %); bei Männern (5,4 %) größer als bei Frauen (4,7 %) und jüngere Befragte sind deutlich häufiger betroffen als ältere. In Tabelle 1 sind die Viktimisierungsraten zu den erfragten Delikten aufgeschlüsselt nach Migrationshintergrund, Geschlecht und Alter der Opfer dargestellt.
Tabelle 1: Opferwerdung durch Vorurteilskriminalität im Jahr 2016 (in Prozent)
Anmerkungen: N = 29.618; fett: Gruppenunterschiede innerhalb des Merkmals signifikant bei p<0,05
Bei der Betrachtung nach einzelnen Deliktarten der Vorurteilskriminalität fallen Diebstahlsdelikte (2 %), Beleidigung außerhalb des Internets (1,9) sowie Sachbeschädigung/Vandalismus (1,6 %) mit den höheren Prävalenzraten auf. Sehr selten berichten die Befragten von Brandanschlägen (<0,1 %), sexuellem Missbrauch/Vergewaltigung (0,1 %) und Raub (0,2 %) in Verbindung mit einem vorurteilsgeleiteten Motiv.9
Tendenziell haben Personen mit Migrationshintergrund bei allen Deliktarten ein größeres Viktimisierungsrisiko als Personen ohne Migrationshintergrund. Statistisch signifikant fällt dieses erhöhte Risiko bei Beleidigungen innerhalb und außerhalb des Internets, übler Nachrede, Raub, Körperverletzung, Beschädigung/Beschmierung des Wohnhauses und sexueller Bedrängung aus.
Abbildung 1: Anteil der erlebten Fälle an Vorurteilskriminalität insgesamt nach Deliktart (in Prozent)
Signifikante Geschlechtsunterschiede hinsichtlich der Viktimisierung durch Vorurteilskriminalität finden sich mit Ausnahme von Brandanschlägen auf das Wohnhaus und sexuellem Missbrauch/Vergewaltigung bei allen anderen Deliktarten. Frauen haben ein signifikant höheres Risiko, Opfer einer sexuellen Bedrängung zu werden als Männer (1,4 % vs. 0,2 %). Im Übrigen weisen Männer ein höheres Viktimisierungsrisiko auf. Bis auf die seltenen Deliktarten kann im Vergleich der Altersklassen gesagt werden, dass jüngere Befragte – insbesondere in den Altersklassen der 16- bis 20-Jährigen und der 21- bis 34-Jährigen – am stärksten von Vorurteilskriminalität betroffen sind.
Neben der Angabe, ob die Befragten im Jahr 2016 mindestens einmal Opfer der jeweiligen Deliktarten von Vorurteilskriminalität geworden sind, wurde gegebenenfalls auch die Anzahl der erlebten Fälle erhoben. Setzt man die für jede Deliktart summierten Fälle ins Verhältnis zur Gesamtzahl aller berichteten Vorurteilsdelikte, verändert sich deren Rangfolge gegenüber den Prävalenzraten (Abbildung 1).
Knapp drei Viertel (73,9 %) aller Fälle gehören zu den Ehr- und Drohungsdelikten (Beleidigung außerhalb des Internets: 28,3 %, üble Nachrede: 19,4 %, Beleidigung/Drohung im Internet: 15,8 %, Drohung außerhalb des Internets: 10,4 %). Demgegenüber kommen Delikte mit den vergleichsweise höheren Prävalenzraten wie Sachbeschädigung/Vandalismus und Diebstahl bezogen auf die Fallzahl seltener vor (6,6 % bzw. 6,8 %). Seltener berichtet wurden Beschädigung/Beschmierung des Wohnhauses (2,5 %). Sehr viel seltener traten schwere Delikte wie Raub (0,8 %), sexueller Missbrauch/Vergewaltigung (0,4 %) oder ein Brandanschlag auf das Wohnhaus (0,1 %) auf.
Gefragt nach persönlichen Merkmalen, die nach Einschätzung der Befragten der Grund für die im Vorjahr erlebte Viktimisierung10 waren, konnten die Betroffenen mehrere Angaben machen (Abbildung 2). Bezogen auf alle Nennungen wurde am häufigsten angegeben, Opfer einer vorurteilsmotivierten Straftat geworden zu sein, aufgrund des sozialen Status (22,6 %), der finanziellen Situation (20,7 %), des Aussehens (18,7 %) und des Geschlechts/der geschlechtlichen Identität (18,6 %). Danach folgen die Merkmale Alter (17,6 %), Beruf (12,4 %), Herkunft (10,1 %) und politische Weltanschauung (7,5%) des Opfers. Relativ selten wurde die Religion (5,1 %), eine chronische Erkrankung/Behinderung (4,9 %), die Hautfarbe (4,2 %) und die sexuelle Orientierung (2,7 %) genannt.
Hierbei ist allerdings anzumerken, dass selten genannte tatbegründende Merkmale in einzelnen sozialen Gruppen eine große Rolle spielen können: Im Vergleich der tatbegründenden Merkmale von Opfern mit und ohne Migrationshintergrund (Abbildung 2) wird dies deutlich. Opfer mit Migrationshintergrund nennen im Vergleich zu Opfern ohne Migrationshintergrund anteilig signifikant häufiger die Herkunft (23,1 % vs. 7,6 %), die Religion (12,0 % vs. 3,5 %) und die Hautfarbe (8,4 % vs. 3,0 %) als Grund für die erlebte Tat.
Abbildung 2: Tatmotive nach Herkunft der Opfer von Vorurteilskriminalität (in Prozent; Mehrfachantworten möglich)
Anmerkung: fett: Gruppenunterschied innerhalb des Merkmals signifikant bei p<0,05
Anzeigeverhalten
Durchschnittlich wurden etwas mehr als ein Viertel (26,9 %) der im Jahr 2016 erlebten Straftaten mit vorurteilsgeleitetem Motiv von den Betroffenen angezeigt (Abbildung 3). Dabei zeigen sich erwartungsgemäß große Unterschiede in Hinblick auf die verschiedenen Deliktformen. Am häufigsten werden Diebstahlsdelikte (53,3 %) zur Anzeige gebracht, gefolgt von Körperverletzung (43,1 %) und Sachbeschädigung/Vandalismus (40,6 %). Demgegenüber werden üble Nachrede (3,9 %), Beleidigung innerhalb und außerhalb des Internets (8,3 % bzw. 7,3 %) sowie Sexualdelikte (7,9 %) durchschnittlich signifikant seltener angezeigt.
Abbildung 3: Mittlere Anzeigequote nach Deliktformen von Vorurteilskriminalität (in Prozent)
Angaben zu den Täter_innen
Etwa ein Drittel (34 %) der Opfer von Vorurteilskriminalität konnte nicht angeben, wie viele Täter_innen die Tat begangen haben. Insbesondere bei Delikten, die seltener unter Kopräsenz stattfanden, z. B. Sachbeschädigungen/Vandalismus oder Diebstahl, ist dieser Anteil vergleichsweise groß (71,8 % bzw. 63,7 %). Bei Kontaktdelikten wie Körperverletzung oder Sexualdelikten ist der Anteil dagegen vergleichsweise niedrig (2,7 % bzw. 1,1 %). Von denjenigen Opfern, die diese Frage beantworten konnten, berichtete über die Hälfte (57,4 %; N=918) von einem/einer Einzeltäter_in. Bei einem Anteil von 17,8 % waren es zwei, bei 11,6 % drei und bei 13,2 % vier und mehr Täter_innen. Mit einer Ausnahme gibt es hierbei keine relevanten Unterschiede zwischen den Opfern verschiedener Delikte. Lediglich bei den Sexualdelikten berichten deutlich mehr Opfer (77,9 %; N=159) von einem/einer Einzeltäter_in. Die Mehrheit der Opfer, die den/die Täter_in bei der Tat sahen, kannten diese_n nicht (63,7 %; N=922). Ein Anteil von 10,9 % kannte die Täter_innen aus der Nachbarschaft und 12,2 % zählte die Person/en zu sonstigen Bekannten. Seltener zählten die Täter_innen zu Verwandten (5,9 %), Mitschüler_innen (4,9 %) oder Arbeitskolleg_innen (5,4 %) der Opfer. Noch seltener kannten sich beide Seiten aus einem gemeinsamen Verein (1,2 %) oder als Studienkolleg_innen (2,2 %).
Unbeteiligte Dritte
Knapp ein Viertel der Opfer (24,7 %; N=1.424) konnte keine Antwort auf die Frage geben, ob unbeteiligte Dritte die Tat beobachtet haben. Dieser relativ große Anteil dürfte zum einen an den Opfern von Eigentumsdelikten liegen, die bei der Tat selbst nicht anwesend waren oder diese erst im Nachhinein registrierten. Zum anderen ist von einer beeinträchtigten Umweltwahrnehmung der Opfer von verbalen oder gar körperlichen Angriffen auszugehen. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Ergebnisse vorsichtig zu interpretieren.
Abbildung 4: Verhalten unbeteiligter Personen während der Tat (in Prozent; Mehrfachantworten möglich)
Von denjenigen, die die Anwesenheit Unbeteiligter einzuschätzen vermochten (N=1.073), berichteten 15,1 % von einer und 35,6 % von mehreren unbeteiligten Personen. Bei etwa der Hälfte dieser Opfer (49,4 %) fand die Tat ohne potenzielle Zeug_innen statt. Bei der Hälfte der Opfer von Vorurteilskriminalität, die dies einschätzen konnten (49,1 %; N=483), setzte sich mindestens eine anwesende Person verbal für das Opfer ein. Bei einem Anteil von 15,4 % (N=480) wurde sogar körperlich Unterstützung geleistet, bei 41,8 % (N=459) setzten sich Dritte in anderer Weise für das Opfer ein und bei 24,7 % (N=448) holten diese Hilfe (Abbildung 4). Auf der anderen Seite berichteten zwei Fünftel dieser Opfer (40,7 %; N=446) vom bewussten Wegsehen unbeteiligter Dritter. Jedes siebte Opfer (13,7 %; N=445) gab an, dass Unbeteiligte Partei für den/die Täter_in ergriffen, indem sie sich ebenfalls abfällig über das Opfer äußerten.
Auswirkungen der Viktimisierung
Anhaltende Belastung
Etwas weniger als die Hälfte der befragten Opfer gab an, dass sie die im Jahr 2016 erlebte vorurteilsmotivierte Straftat noch immer (sehr/eher) belastet (44,6 %). Etwa jede_r Elfte (8,8 %) fühlt sich sogar anhaltend sehr belastend (Abbildung 5). Weibliche Opfer vorurteilsmotivierter Straftaten gaben dabei signifikant häufiger an, sich dauerhaft (sehr/eher) belastet zu fühlen (48,3 %) als männliche Opfer (41,2 %). Bei Opfern mit Migrationshintergrund ist der Anteil der anhaltend sehr Belasteten (13,8 %) signifikant größer als bei Opfern ohne Migrationshintergrund (7,9 %).
Abbildung 5: Anhaltende Belastung nach Geschlecht und mit/ohne Migrationshintergrund (in Prozent, nur Opfer einer vorurteilsmotivierten Straftat im Jahr 2016)
Kriminalitätsfurcht
Das theoretische Konstrukt der Kriminalitätsfurcht lässt sich differenzieren in: raumbezogenes Sicherheitsgefühl, allgemeine Kriminalitätsfurcht (affektive Dimension), persönliche Risikoeinschätzung (kognitive Dimension) und Vermeidungs- und Schutzverhalten (konative Dimension).
Abbildung 6: Kriminalitätsfurcht nach Viktimisierungsart (Mittelwertindizes; in Prozent)
Beim Vergleich zwischen Befragten, die 2016 keine persönliche Erfahrung mit Straftaten gemacht haben (Nicht-Opfer; N=19.878), Befragten, die 2016 Opfer mindestens einer Straftat geworden sind, mit Ausnahme von vorurteilsmotivierten Straftaten (N=8.254), und Befragten, die 2016 Opfer mindestens einer vorurteilsmotivierten Straftat geworden sind (N=1.485), zeigt sich: Eine Viktimisierung steht allgemein und speziell durch Vorurteilskriminalität im signifikanten Zusammenhang mit allen erfassten Dimensionen der Kriminalitätsfurcht (Abbildung 6).
Vergleicht man die Kriminalitätsfurcht unter den Opfern von Vorurteilskriminalität nach Merkmalsgruppen11, dann wird erkennbar: Vor allem diejenigen, die aufgrund ihrer Behinderung/chronischen Erkrankung sowie aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Hautfarbe Opfer einer Straftat geworden sind, fühlen sich zumindest tendenziell unsicherer, fürchten sich häufiger vor Kriminalität und richten häufiger ihr Verhalten darauf aus, eine erneute Viktimisierung zu vermeiden bzw. sich davor zu schützen (Abbildung 7). Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Opfer einer vorurteilsmotivierten Straftat wurden, haben tendenziell häufiger ein (eher) geringes raumbezogenen Sicherheitsgefühl. Danach gefragt, wie oft eine erneute Viktimisierung durch eine vorurteilsmotivierte Straftat befürchtet wird, gibt knapp ein Drittel aller Betroffenen (30,9 %) an, dies immer oder häufig zu tun (Abbildung 8).
Abbildung 7: Kriminalitätsfurcht der Opfer von Vorurteilskriminalität nach Motivgruppen (in Prozent)
Abbildung 8: Befürchtung einer erneuten Viktimisierung nach Geschlecht und Migrationshintergrund (in Prozent; nur Opfer einer vorurteilsmotivierten Straftat im Jahr 2016)
Differenziert nach Geschlecht befürchten weibliche Opfer von Vorurteilskriminalität dies signifikant häufiger (34,9 %) als männliche (27,3 %), obwohl sie seltener Opfer von vorurteilsmotivierter Kriminalität werden (vgl. Tabelle 1) – und tendenziell auch mehr Opfer mit als ohne Migrationshintergrund (32,9 % vs. 30,2 %). Auch wenn bei weiblichen Opfern tendenziell häufiger ein (eher) hohes Vermeidungsverhalten erkennbar ist (Tabelle 2), zeigt sich lediglich bezüglich des Einzelaspektes der Meidung bestimmter Straßen, Plätze, Parks und Stadtteile sowie bestimmter Veranstaltungen ein signifikanter Unterschied: Frauen meiden diese nach einer Viktimisierung durch eine vorurteilsgeleitete Straftat deutlich häufiger als Männer (30,5 % vs. 20,8 % bzw. 18,8 % vs. 14,3 %).
Tabelle 2: (Eher) hohes Vermeidungsverhalten als Folge von Vorurteilskriminalität (in Prozent)
Anmerkung: fett: Gruppenunterschiede innerhalb des Merkmals signifikant bei p<0,05
Opfer mit Migrationshintergrund vermeiden es als Folge ihrer Viktimisierungserfahrung signifikant häufiger unter Menschen zu gehen als Opfer ohne Migrationshintergrund (14,7 % vs. 9,6 %). Opfer ohne Migrationshintergrund meiden hingegen tendenziell häufiger bestimmte Orte als Opfer mit Migrationshintergrund (13,6 % vs. 11,7 %).
Einstellungen zur Polizei
Vertrauen in die Polizei
Die Mehrheit vertraut der Polizei als rechtsstaatliche Institution. Dennoch unterscheiden sich die Anteile in Hinblick auf alle dazu erhobenen Einzelaspekte signifikant zwischen Nicht-Opfern, Opfern (ohne Vorurteilskriminalität) und Opfern von Vorurteilskriminalität (Abbildung 9). Bei Opfern von Vorurteilskriminalität ist das Vertrauen in die Polizei am schwächsten ausgeprägt. So stimmten zum Beispiel nur etwas mehr als die Hälfte der Opfer von Vorurteilskriminalität (54,8 %; N=1.436) der Aussage völlig/eher zu, dass man sich auf den Rechtsstaat verlassen kann, während der Anteil bei Nicht-Opfern (83 %; N=18.678) und Opfern anders motivierter Straftaten (68,5 %; N=7.864) deutlich größer ist.
Abbildung 9: Vertrauen in die Polizei als rechtsstaatliche Institution (in Prozent)
Beurteilung der Polizeiarbeit im Allgemeinen
Ein ähnliches Bild zeigt sich hinsichtlich der Bewertung der Polizeiarbeit im Allgemeinen, die insgesamt gesehen bei der Mehrheit (eher) positiv ausfällt (Abbildung 10). Auch hier ist der (eher) kritische Anteil bei den Opfern von Vorurteilskriminalität signifikant größer als bei Opfern anders motivierter Straftaten sowie bei Nicht-Opfern.
Abbildung 10: Beurteilung der Polizeiarbeit im Allgemeine (in Prozent)
Zusammenfassung und Fazit
Vorurteilsmotivierte Kriminalität ist in den hier untersuchten Bundesländern mit einer Prävalenzrate von 5 % weiter verbreitet als Sexualdelikte (1,8 %) oder andere schwere Delikte, beispielsweise Raub (0,6 %) oder Körperverletzungen (2,1 %), die nicht in den Bereich Vorurteilskriminalität fallen. Die Mehrzahl vorurteilsmotivierter Straftaten wird nicht angezeigt. Die mittlere Anzeigequote unterscheidet sich mit 26,1 % nicht von der Anzeigequote aller anders motivierten Taten (26,9 %) und variiert deliktspezifisch entsprechend.12 Im Vergleich gaben die meisten der befragten Opfer an, wegen ihres sozialen Status, ihres Aussehens oder ihrer geschlechtlichen Identität betroffen zu sein. Vergleichsweise selten wurden Religion, chronische Erkrankung/Behinderung, Hautfarbe und sexuelle Orientierung genannt. Diese Ordnung der Tatmotivationen ist vermutlich der für die Allgemeinbevölkerung repräsentativen Stichproben geschuldet und kann damit nicht die Relevanz einzelner Merkmale für spezielle Subgruppen abbilden. Ein Vergleich von Opfern mit und ohne Migrationshintergrund macht dies deutlich: Opfer mit Migrationshintergrund nennen im Vergleich zu Opfern ohne Migrationshintergrund anteilig signifikant häufiger die Herkunft (23,1 % vs. 7,6 %), die Religion (12,0 % vs. 3,5 %) und die Hautfarbe (8,4 % vs. 3,0 %) als Grund für die erlebte Tat. Opfer von Vorurteilskriminalität weisen signifikant höhere Werte auf allen Dimensionen der Kriminalitätsfurcht auf (raumbezogene, kognitive und konative Dimension) als Opfer herkömmlicher Kriminalität und als Nicht-Opfer. Dies unterstreicht die große einzelpsychologische, aber auch soziale Brisanz des Phänomens Vorurteilskriminalität, die in der Forschung zu diesem Phänomen hervorgehoben wird. Darüber hinaus vertrauen Opfer von Vorurteilkriminalität der Polizei als rechtsstaatliche Institution im selben Gruppenvergleich signifikant weniger und bewerten die Polizeiarbeit im Allgemeinen signifikant kritischer als Opfer von anders motivierter Kriminalität oder Nicht-Opfer. Opfer mit Migrationshintergrund berichten signifikant häufiger durch die Tat anhaltend belastet zu sein als solche ohne Migrationshintergrund. Sie fürchten sich tendenziell stärker vor einer erneuten Viktimisierung durch eine vorurteilsmotivierte Tat und meiden als Folge ihrer Viktimisierungserfahrung signifikant häufiger unter Menschen zu gehen als Opfer ohne Migrationshintergrund. Diejenigen, die berichten, aufgrund ihrer Behinderung/chronischen Erkrankung bzw. aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Hautfarbe13 Opfer geworden zu sein, fühlen sich unsicherer, fürchten sich häufiger vor Kriminalität und richten ihr Verhalten häufiger darauf aus, eine erneute Viktimisierung zu vermeiden bzw. sich davor zu schützen als Personen, die angaben, aus anderen Gründen Opfer geworden zu sein (sozialer Status, finanzielle Situation, Alter, Aussehen, Geschlecht). Die eher seltenen Motivlagen (Behinderung/chronische Erkrankung, Herkunft, Religion, Hautfarbe der Opfer) scheinen also schwerere Folgebelastungen hervorzurufen als die häufiger genannten Tatmotive (z. B. sozialer Status, finanzielle Situation).
Insgesamt sind die relativ hohe Kriminalitätsfurcht und die hohen Folgebelastungen in Kombination mit dem verringerten Polizeivertrauen bei Opfern von Vorurteilskriminalität hervorzuheben. Hinzu kommt: Zwei Fünftel der Opfer, die Angaben dazu machen konnten, berichten vom bewussten Wegsehen unbeteiligter Dritter; jedes siebte Opfer gab an, dass Unbeteiligte Partei für den/die Täter_in ergriffen, indem sie sich ebenfalls abfällig über das Opfer äußerten. Ein solches Verhalten, das für die Opfer in der Situation indiziert, dass das Verhalten der Täter_innen von der Mehrheitsgesellschaft befürwortet wird, hat negative soziale Folgen für die ganze Gruppe, der das Opfer angehört. Diese können von zunehmender Desintegration der Menschen bis hin zu gesteigerten Stigmatisierungsempfindungen reichen. Ähnlich wichtig wie die Reaktionen Unbeteiligter in der Bewältigung einer solchen Tat ist für die Opfer das Institutionenvertrauen, hier in Form des Polizeivertrauens abgefragt, zumal die Polizei diejenige Institution ist, die die Opfer vor künftigen Taten schützen kann und soll. Erfreulicherweise vertraut auch die Mehrheit der Opfer von vorurteilsmotivierter Kriminalität der Polizei als rechtsstaatliche Institution. Dennoch ist, wie oben beschrieben, das Vertrauen unter Opfern von vorurteilsmotivierter Kriminalität signifikant geringer und die Bewertung der Polizeiarbeit signifikant schlechter als unter Opfern von anders motivierter Kriminalität und insbesondere Nicht-Opfern. Dieser Befund sollte in Bezug auf den Umgang mit Opfern von Vorurteilskriminalität, neben der ausschlaggebenden Rolle von „unbeteiligten Dritten“, die eine solche Tat beobachten, bedacht werden. Möglicherweise resultiert das geringere Polizeivertrauen aus einer geringeren Wahrnehmung prozeduraler Gerechtigkeit14 im Kontakt mit der Polizei durch Opfer von vorurteilsmotivierter Kriminalität. Hiermit sind zwei Bereiche benannt, die sich aus der hier präsentierten Datenlage15 als verbesserungsfähig beschreiben lassen und wo man mit zivilgesellschaftlichen wie auch institutionenspezifischen Weiterbildungen zur (verfahrensbezogenen) Sensibilisierung für vorurteilmotivierte Kriminalität ansetzen könnte: die Allgemeinbevölkerung und die Polizei als Institution des Vertrauens.
1
Zick, Andreas et al. (o.J.).: Das Projekt Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Deutschland. Online: www.uni-bielefeld.de/ikg/projekte/GMF/Gruppenbezogene_Menschenfeindlichkeit_Zusammenfassung.pdf [24.10.2018].
2 Zur Theorie sozialer Desintegration siehe Anhut/Heitmeyer 2000, 2005.
3 Zwar wird seit 2001 die offizielle Statistik „politisch motivierte Kriminalität“ (PMK), in welcher auch die Kategorie Hasskriminalität ausgegeben wird, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die dortige Erfassung ist jedoch ausdrücklich nicht darauf ausgerichtet, das Phänomen der vorurteilsmotivierten Kriminalität abzubilden (Feldmann et al. 2018). Für eine weitere kritische Betrachtung hierzu siehe zum Beispiel Quent 2017. Hasskriminalität im Sinne der polizeilich registrierten PMK stellt lediglich eine Teilmenge der vorurteilsgeleiteten Kriminalität dar. Daher lassen sich auch Dunkelfeldbefunde zu vorurteilsgeleiteter Kriminalität und Hellfeldbefunde zu Hasskriminalität nicht direkt aufeinander beziehen.
4 Die Betrachtung von Ausmaß und Entwicklung der Kriminalität basiert in Deutschland überwiegend auf dem polizeilichen Hellfeld, d. h. denjenigen Straftaten, die durch Anzeigen der Bürger_innen oder durch die eigene Wahrnehmung der Polizei bekannt wurden. Daneben existiert ein Dunkelfeld der Kriminalität, also Straftaten, von denen die Polizei keine Kenntnis erlangt. Dies zu erfassen ist ein grundlegender Zweck der Befragungen, siehe hierzu auch: Landeskriminalamt Niedersachsen (2018a) und Dreißigacker (2017).
5 Die bundeslandspezifischen Ergebnisse siehe Landeskriminalamt Niedersachsen (2018b) und Dreißigacker (2018).
6
Siehe hierzu: Bureau of Justice Statistics: National Crime Victimization Survey (NCVS) Series, online unter <link www.icpsr.umich.edu/icpsrweb/NACJD/series/95.>https://www.icpsr.umich.edu/icpsrweb/NACJD/series/95.</link>
7 Der Fragebogen kann auf Nachfrage von den Autoren oder der Autorin zugeschickt werden.
8 Folgende Opfermerkmale konnten als (vermutete) Tatgründe angegeben werden: „Ich wurde Opfer wegen meiner Hautfarbe“, „…meiner Religion“, „…meiner politischen Weltanschauung“, „…meiner Herkunft“, „…meiner chronischen Erkrankung oder Behinderung“, „…meiner sexuellen Orientierung“, „…meines Geschlechts/ meiner geschlechtlichen Identität“, „…meines sozialen Status“, „…meiner finanziellen Situation“, „…meines Alters“, „…meines Aussehens“ und/oder „…meines Berufs“. Zusätzlich konnten die Befragten die Antwortoption „etwas Anderem, und zwar“ auswählen und freitextlich ergänzen. Zu den Opfern von Vorurteilskriminalität wurden diejenigen gezählt, die mindestens eine der im Schwerpunktmodul erfragten Straftaten und eine der genannten Opfermerkmale als Grund für die erlebte Tat angegeben haben.
9 Von einem Brandanschlag berichteten 7 Person, von einem/r sexuellen Missbrauch/Vergewaltigung 21 Personen und von einem Raub 62 Personen.
10 Mehrfachviktimisierte wählten eine der erlebten Tat aus, zu der sie weitere Angaben (z. B. zu den Tatgründen) machten.
11 Aus Gründen der Sparsamkeit wurden nach einer Faktorenanalyse die Merkmalsgruppen Herkunft, Religion und Hautfarbe bzw. sozialer Status und finanzielle Situation sowie Alter, Aussehen und Geschlecht/Geschlechtliche Identität zu drei Gruppen zusammengefasst. Innerhalb der zusammengefassten Gruppen gibt es keine signifikanten Unterschiede in den hier dargestellten Ausprägungen. Die Gruppe „sonstiges Merkmal“ wurde nicht gesondert dargestellt.
12 Auch hier gibt es Delikte, die häufiger zur Anzeige gebracht werden, z. B. Diebstahl/Raub oder Körperverletzung, während andere signifikant seltener angezeigt werden, z. B. üble Nachrede und Beleidigung/Drohung im Internet sowie Beleidigung außerhalb des Internets.
13 Diese Gruppe überschneidet sich stark mit der Gruppe der Opfer mit Migrationshintergrund (siehe oben).
14 Prozedurale Gerechtigkeit oder Verfahrensgerechtigkeit ist die wahrgenommene Fairness der Verfahren, die zur Entscheidungsfindung benutzt werden. Es kommt hier auf die wahrgenommene Fairness und Gerechtigkeit im Umgang der Polizei mit Opfern in der konkreten Interaktion an. Wahrgenommene Verfahrensgerechtigkeit hat eine positive Wirkung auf die Einschätzung polizeilicher Legitimität & Zufriedenheit mit/Vertrauen in die Polizei (einzelne Polizeibeamt_innen & Polizei als Institution). Sie erhöht zudem die Wahrscheinlichkeit von Rechtstreue und Kooperation, sowohl während der Interaktion als auch generell im Alltag (grundlegend hierzu Rawls 1971, Thibaut/Walker 1975, Tyler 1990).
15 Einschränkend ist in Bezug auf die hier präsentierte Datengrundlage zu erwähnen, dass bestimmte Gruppen aufgrund der mangelnden Erreichbarkeit in einer solchen Befragung nicht enthalten sind, beispielsweise Obdachlose oder Personen, die keine deutschen Sprachkenntnisse haben. Darüber hinaus haben wir festgestellt, dass die Prävalenzrate (hier 5 %) stark abhängt von der Art, wie gefragt wird und somit nicht überinterpretiert werden darf. Zudem können keine Angaben zum Anteil der einzelnen Gruppen in der Bevölkerung gemacht werden.
Literatur
Anhut, Reimund/Heitmeyer, Wilhelm (2000): Desintegration, Konflikt und Ethnisierung. Eine Problemanalyse und theoretische Rahmenkonzeption. In: Anhut, Reimund/Heitmeyer, Wilhelm [Hrsg.]: Bedrohte Stadtgesellschaft. Juventa: Weinheim/München, S. 17–75.
Anhut, Reimund/Heitmeyer, Wilhelm (2005): Desintegration, Anerkennungsbilanzen und die Rolle sozialer Vergleichsprozesse für unterschiedliche Verarbeitungsmuster. In: Heitmeyer, Wilhelm/Imbusch, Peter [Hrsg.]: Integrationspotentiale moderner Gesellschaften. VS-Verlag für Sozialwissenschaften: Wiesbaden, S. 75-100.
Coester, Marc (2015): Hasskriminalität. In: Guzy, Nathalie/Birkel, Christoph/Mischkowitz, Robert [Hrsg.]: Viktimisierungsbefragungen in Deutschland. Ziele, Nutzen und Forschungsstand, Bd. 1, BKA: Wiesbaden, S. 333-361.
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