Wer ist „Reichsbürger“? – eine Einordnung
Auf die Frage, wer „Reichsbürger“ ist, gibt es keine eindeutige, einfache Antwort. Bei den „Reichsbürgern“ handelt es sich um eine verschiedengestaltige Bewegung. Verbindend haben alle „Reichsbürger“, dass sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und die Rechtmäßigkeit des Grundgesetzes und der geltenden Gesetze ablehnen.
Jan-Gerrit Keil (2017) beispielsweise unterscheidet vier größere Gruppen von „Reichsbürgern“:
1. Traditionell nationalistische Reichsbürger, die sich auf das Deutsche Reich beziehen, dass nie untergegangen sei
2. Die Gruppe der Selbstverwalter erklären sich als staatenlose Aussteiger, die sich nicht als Teil einer „BRD GmbH“ regieren lassen wollen
3. „Reichsbürger“, die eigene Regierungen gründen, sich zum Reichskanzler ernennen, König krönen mit Ministern und eigener Verwaltung
4. Milieumanager, die unternehmerisch Ausweise, Währungen und andere Fantasiedokumente vertreiben (Ebd: 54f.)
Jan Rathje (2018) unterscheidet zwischen drei Arten von „Reichsbürgern“ – „Reichsbürgern“, Selbstverwaltern und Souveränisten. „Reichsbürger“ sind hier selbst ernannte Staatsoberhäupter, z. B. Reichskanzler und deren Anhängerschaft, die Deutschland als nicht souverän ansehen und von einer fremden Macht, den Alliierten und einer antisemitischen Weltverschwörung kontrolliert und gesteuert sehen. Selbstverwalter rufen ihr eigenes Staatsgebiet aus, das sie selbst verwalten. Grund dafür ist die angebliche Fremdherrschaft über Deutschland, die sich in antisemitischen und rechtsextremen Verschwörungstheorien gründet. Souveränisten wiederum erklären, Deutschland sei nicht souverän, besetzt und fremdbestimmt. Eine neue Weltordnung, deren Steuerung letztlich Juden und Israel zugeordnet wird, bestimme über Deutschland, seine Regierung, die Lenkung der deutschen Wirtschaft und der Banken (ebd.: 138ff.).
Die Definition des Inlandsgeheimdienstes Bundesamt für Verfassungsschutz orientiert sich allgemein an den Feststellungen der Definitionen der Wissenschaft:
Reichsbürger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen – unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen. (Verfassungsschutz 2019)
Übereinstimmend kann man feststellen, dass Reichsbürger den Staat Bundesrepublik Deutschland nicht als rechtmäßig anerkennen, seine Gesetze ablehnen, nationalistisch eingestellt sind und Verschwörungstheorien verbreiten, die sich gegen das deutsche Volk richten. Im weiteren Text wird allgemein der Begriff „Reichsbürger“ verwendet, der die anderen Ausprägungen und Verhaltensweisen miteinschließt.
Forschungsstand zum Phänomen „Reichsbürger“
Bevor sich die Sicherheitsbehörden tiefgründiger mit dem Phänomen „Reichsbürger“ auseinandersetzten, betrachteten Wissenschaftler die Bewegung der „Reichsbürger“ und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft genauer. Allen voran stellten Brandenburger Wissenschaftler und Verwaltung fest, dass es Handlungsbedarf bei dem Thema „Reichsbürger“ gibt, da die Behörden in Brandenburg mit einer Vielzahl von mehrseitigen Eingaben und Beschwerden seitens der „Reichsbürger“ – oftmals versehen mit Beleidigungen, Bedrohungen und Anfeindungen – belastet waren. Von 2012 bis 2014 nahmen etwa 2.000 Bedienstete der Brandenburger Landes- und Kommunalverwaltung an Informationsveranstaltungen zum Thema „Umgang mit Reichsbürgern“ teil (Wilking 2017: 9).
Dirk Wilking stellte ein Handbuch über „Reichsbürger“ zusammen, in dem über Gruppierungen, Persönlichkeitsmuster, Ideologie und Handlungsempfehlungen für die Praxis informiert wird. Andreas Speit hat mit seinem Buch „Reichsbürger – Die unterschätzte Gefahr“ den Blick auf die „Reichsbürger“ nochmals geweitet – u. a. hinsichtlich der Verbindungen zu Parteien und anderen nationalistischen Bewegungen, zur Rolle der Frauen und zu vergleichbaren Entwicklungen außerhalb Deutschlands. Tobias Ginsburg (2018) hat sich undercover unter „Reichsbürger“ begeben und mit ihnen gelebt. In seinem Buch zeigt er, wie sehr Verschwörungstheorien, Esoterik, extremistische Vorstellungen und Waffenaffinität in der Reichsbürgerszene vertreten sind.
Über viele Jahre wurde das Phänomen „Reichsbürger“ von Sicherheitsbehörden nicht ausreichend in den Blick genommen. Bis Juli 2016 ging die Bundesregierung von Einzelpersonen und Kleinstgruppen ohne bundesweite Bedeutung aus, denen die Ernsthaftigkeit in der politischen Bestrebung fehle (Wellsow 2018: 160f.). Im August und Oktober 2016 dann schossen Reichsbürger auf Polizisten. Ein Polizeibeamter in Bayern wurde tödlich verletzt. Danach standen „Reichsbürger“ im Interesse der Sicherheitsbehörden. Diese stellten erhebliche behördliche Informationsdefizite über die Reichsbürgerbewegung fest. Derzeit gehen Sicherheitsbehörden bundesweit von 19.000 „Reichsbürgern“ aus – davon sollen 950 rechtsextremistisch sein (Bundesamt für Verfassungsschutz 2019). Seit 2016 ist die Erfassung von „Reichsbürgern“ stark vorangeschritten. Es wurde ermittelt, inwieweit „Reichsbürger“ Zugang zu Waffen haben, und es wurden rechtlich die Voraussetzungen geschaffen, „Reichsbürgern“ die Waffenerlaubnis zu entziehen. Ebenso gab es in Behörden Aufklärung und Fortbildung über die Gefahren im Umgang mit Reichsbürgern.
„Reichsbürger“ = Terrorismus?!
Schon Mitte des Jahres 2017 gab das Bundeskriminalamt (BKA) gegenüber der Presse bekannt, dass man rechtsextrem eingestellten „Reichsbürgern“ „terroristische Aktionen“ zutraue (Welt 2017). Ausgehend von den Gewalttaten von 2016 gegen Polizisten wurden „Reichsbürger“ in den Bereich des Terrorismus von der obersten Polizeibehörde Deutschlands eingestuft. Schwerere Straftaten wie Mord durch „Reichsbürger“ waren bis 2016 nicht aufgetreten oder bekannt geworden. Die „Reichsbürger“-Gewalttaten von 2016 stellten keine Aktionen oder Planungen im terroristischen Sinne dar. Dennoch waren sie von ihrer ideologischen Tatmotivation her gegen den demokratischen Rechtsstaat gerichtet. Den gewalttätig gewordenen „Reichsbürgern“ ging es bei ihrer Gewaltanwendung im Sinne der Reichsbürgerideologie um die Verteidigung ihres Eigentums gegen staatliche Zwangsmaßnahmen. Eindeutig nahmen sie hierfür den Tod von Menschen in Kauf. Entsprechend liefen auch die Strafverfahren mit der Einordnung „Mord“ und „Mord im Versuch“ ab. Beide Reichsbürger wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt. Beispielhaft für eine weitere Radikalisierung der Reichsbürgerbewegung in Richtung terroristischer Aktionen stehen aktuelle Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen „Reichsbürger“, der nur bei schwerwiegenden Straftaten im Bereich des Staatsschutzes Ermittlungen leitet. 2018 ermittelte der Generalbundesanwalt gemäß Paragraf 129a Strafgesetzbuch (StGB) gegen eine Gruppe von „Reichsbürgern“ wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. In diesem Fall hatte die Bundesanwaltschaft Wohnungen von acht Beschuldigten in Berlin, Brandenburg und Thüringen durchsucht. Das Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, die bundesrepublikanische Ordnung durch eine an das deutsche Kaiserreich angelehnte neue staatliche Ordnung zu ersetzen (Klaus 2018).
Da der deutsche Staat nach Meinung der „Reichsbürger“ angeblich nicht eigenständig ist, fühlen sich „Reichsbürger“ gezwungen, „Reichsregierungen“ zu gründen, damit es im „Falle der staatlichen Eigenständigkeit Deutschlands“ durch ihre selbst geschaffene „Scheinregierung“ handlungsfähig regiert werden kann. Dass die „Reichsbürger“-Regierungen dabei keine demokratischen Werte vertreten, lässt sich schon aus den in „Reichsbürger“-Kreisen weitverbreiteten antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Einstellungen schlussfolgern.
Im Januar 2018 wurde bekannt, dass eine bewaffnete Gruppe von „Reichsbürgern“ den Aufbau einer Armee geplant habe – etwa zehn Personen hätten sich zu diesem Zweck in einem Waldstück getroffen (Schauka 2018). In einem weiteren Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen der rechtsextremistischen Europäischen Aktion (EA) konnte bei einem Beschuldigten ein „Reichsbürger“-Bezug festgestellt werden. Dieses Verfahren wurde auch auf Grundlage des Paragrafen 129a StGB, Bildung einer terroristischen Vereinigung, durchgeführt. Hierbei handelte es sich allerdings hauptsächlich um Rechtsextremisten und nicht um „Reichsbürger“. Das Landeskriminalamt Thüringen sah in den Rechtsextremisten Mitglieder einer international agierenden rechtsextremen Bewegung mit dem Ziel, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland und anderer europäischer Staaten abzuschaffen (Meisner 2017).
Dass Reichsbürger eine „geistige Nähe“ zu den Einstellungen von Rechtsextremen haben, stellte auch das Land Brandenburg in seiner Neubetrachtung von „Reichsbürgern“ fest. Hüllen und Homburg (2017) bescheinigten „Reichsbürgern“ eine tiefere ideologische Verankerung rechtsextremistischen Denkens als bisher angenommen. Die Taktik und Methoden rechtsextremer Propaganda, etwa das Schüren einer Krisenstimmung und Verschwörungstheorien bei gleichzeitiger Abwertung von Demokratie, Verfassung und Parlamentarismus, haben Rechtsextreme und „Reichsbürger“ gemeinsam. Damit knüpfen sie an eine politikverdrossene Stimmung an und können sich als „Bürger mit Durchblick“ in der angeblichen Scheindemokratie darstellen (ebd.: 52).
Vom „Papierterrorismus“ zur Gewalt mit Waffen?
„Reichsbürger“ können aufgrund ihrer extremistischen Einstellung als gefährlich eingeordnet werden. Das heißt nicht, dass „Reichsbürger“ sehr häufig mit Waffengewalt gegen den Staat vorgehen. Sie treten gegenüber dem Staat als Widerständler und ablehnend auf. „Reichsbürger“ wenden sich sehr oft, ausgehend von finanziellen und privaten Problemen, an Behörden, da sie von diesen beispielsweise eine Zahlungsaufforderung erhalten haben. Mit mehrseitigen Schreiben versuchen sie, diese Zahlungen abzuwenden. In einschlägigen Schriftstücken sind oft Beleidigungen, Bedrohungen und lange pseudo-juristische Herleitungen enthalten, die die angebliche Unrechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen beweisen sollen. Diese langen Reichsbürger-Schreiben wurden schon als „Papierterrorismus“ bezeichnet, da die Behörden mit der Fülle von Schreiben auf Papier als Post oder per Fax überwältigt und belästigt wurden (Stahl/Homburg 2017: 266). „Das Auftreten als Reichsbürger ist folglich interessengeleitet und dient meist dazu, sich einer Verpflichtung zu entziehen.“ (Caspar/Neubauer 2017: 120) Meist liegt also ein staatliches Eingreifen durch Behörden (Ordnungsamt, Gerichtsvollzieher, Polizei) gegenüber dem „Reichsbürger“ vor. Dies erfolgt zunächst schriftlich, worauf „Reichsbürger“ mit längeren Schreiben antworten, die die Unrechtmäßigkeit des staatlichen Handelns belegen sollen. Vorlagen für solche Schreiben gibt es zahlreich im Internet, bei denen lediglich wenige Stellen persönlich ausgefüllt werden müssen. „Während den ‚Reichsbürgern‘ bisher in der Regel nur eine verbale Aggressivität attestiert werden konnte (z. B. ‚Hochverrat‘, ‚Landesverrat‘, ‚Todesstrafe‘), gab es bei Vollstreckungsversuchen vereinzelte körperliche Gewalttätigkeiten.“ (Ebd.: 124f.)
Bezogen auf die vereinzelten körperlichen Gewalttätigkeiten bei Vollstreckungsmaßnahmen sollte mit dem Einsatz von Waffen bei staatlichen Zwangsmaßnahmen gegen „Reichsbürger“ gerechnet werden. Sicherheitsbehörden bescheinigen „Reichsbürgern“ eine sehr hohe Waffenaffinität: Sie besitzen oftmals legal Waffen und dafür eine gültige waffenrechtliche Erlaubnis. Aber auch illegale Waffen, die „Reichsbürger“ ohne Erlaubnis besaßen, oder Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, wurden bei Durchsuchungen gefunden. Gerichtsvollzieher, die durch ihre Arbeit häufig mit Bürgern in finanziellen Problemlagen zu tun haben, sprechen im Zusammenhang mit „Reichsbürgern“ sogar von einer „potenziellen Untergrundarmee“ und einer über dreimal höheren Anzahl von „Reichsbürgern“ bundesweit, als es die zuständigen Sicherheitsbehörden darlegen (Wellsow 2018: 178).
Das Thema „Reichsbürger und Waffen“ bzw. Entwaffnung beschäftigt die Thüringer Behörden wie auch andere Bundesländer und Bundesbehörden seit den gewaltvollen Angriffen auf Polizisten im Jahre 2016. Für Thüringen liegt die Waffenquote bei „Reichsbürgern“ bei ca. 10%. Etwa 1.000 Personen waren vom Verfassungsschutz im Frühjahr 2018 als „Reichsbürger“ in Thüringen registriert (Klaus 2018). Damit liegt die Waffenquote bei „Reichsbürgern“ deutlich höher als bei „Nicht-Reichsbürgern“ (2 bis 3%, Boeselager 2016). Problematisch ist dabei die Entwaffnung der „Reichsbürger“, da es ein verwaltungsrechtliches Verfahren darstellt. Der Waffenentzug bei „Reichsbürgern“ in Thüringen gestaltet sich deshalb schleppend, wie am Beispiel des Kyffhäuserkreises nachvollzogen werden kann. Seit 2017 konnte die Waffenbehörde des Kyffhäuserkreises vier „Reichsbürgern“ die Waffenerlaubnis verweigern und zwei „Reichsbürgern“ entziehen. Die Entziehungen sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Gegen die Verweigerungen wurde seitens der „Reichsbürger“ geklagt. Eine der Klagen hat das Verwaltungsgericht Weimar zugunsten des Kreises entschieden (Hellmann 2019).
Positiv ist: Nach ausreichender waffenbehördlicher Prüfung, ob es sich beim Waffenbesitzer tatsächlich um einen „Reichsbürger“ handelt, wird die Wegnahme der Erlaubnis und der Waffen vollzogen. Der „Reichsbürger“ muss seine Waffen und seine Erlaubnis abgeben und kann danach rechtlich dagegen vorgehen. Ein Widerspruch des behördlich geprüften und bestätigten „Reichsbürgers“ verhindert nicht die faktische Entziehung der Waffen und der Erlaubnis. Erstmals hatte 2016 der niedersächsische Innenminister „Reichsbürger“ für grundsätzlich waffenrechtlich unzuverlässig erklärt. Bis Mai 2018 konnte 51 „Reichsbürgern“ in Niedersachsen die Waffenerlaubnis und die Waffen entzogen werden, 120 „Reichsbürger“ hatten noch ihre Waffenerlaubnis und Waffen (vgl. Waffengesetz, §5 WaffG – Zuverlässigkeit in Verbindung mit §45 Abs. 5 WaffG Rücknahme und Widerruf). Auch die deutliche Verfügung des niedersächsischen Innenministers konnte keine schnellere mehrheitliche Entwaffnung der Reichsbürger bewirken (Speit 2018). Die Behörden müssen jeden Einzelfall genau prüfen. Hierbei müssen sich kommunale Behörden mit Landesbehörden austauschen, was die Dauer der Prüfung verlängert. Im August 2018 liefen in Thüringen 23 Verfahren gegen „Reichsbürger“ zur Entziehung der Waffenerlaubnisse (Thüringer Allgemeine 2018). Der Freistaat Thüringen handelt demnach mit seinen Waffenbehörden gegen „Reichsbürger“ mit Waffenerlaubnis.
Fazit
Es besteht eine abstrakte Gefahr, dass „Reichsbürger“ aufgrund ihrer Waffenaffinität, ihres Waffenbesitzes, ihrer nationalistisch-verschwörerischen Einstellungen und Verhaltensweisen schwere Straftaten bis hin zu terroristischen Straftaten nach §129a Strafgesetzbuch begehen könnten. Dieser Hang zu schweren Straftaten betrifft sicherlich die Minderheit der „Reichsbürger“. Der Mehrheit der „Reichsbürger“ wird weiterhin im Bereich der leichteren Straftaten, z. B. mit Schreiben an Behörden zum Verhindern von Strafzahlungen, aktiv werden oder sich strafrechtlich unauffällig verhalten. In der Minderheit der Reichsbürger, die beispielsweise kriminelle Vereinigungen zur Verübung von Straftaten gründen, ist die abstrakte Gefahr eines „Reichsbürgerterrors“ begründet, der die bundesrepublikanische Rechts- und Gesellschaftsordnung angreift. Die Sicherheitsbehörden müssen genau hinschauen, wie sich die Anzahl der „Reichsbürger“mit Affinität zu Waffen und zum Einsatz von Waffen zur Durchsetzung ihrer grundgesetzfeindlichen Ideologie entwickelt.
Literatur
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