Rechter Populismus oder populärer Rechtsextremismus?

Der Beitrag geht der Frage nach, wie die Grenzen zwischen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus verlaufen. Es wird herausgestellt, warum die Normalisierung von völkischen Konzepten die demokratische Kultur grundsätzlich gefährdet.

Der Schirmbegriff des (Rechts-)Populismus wird im öffentlichen Diskurs unspezifisch genutzt, um eine Vielzahl inhaltlich und strategisch unterschiedlich agierender politischer Erscheinungen zu klassifizieren. Populismus wird häufig gesehen als spezifische Art der Strategie und des Auftretens ohne eine originäre Programmatik (Wodak 2013: 737). Populismus ist, wie Benveniste et al. (2016: 4) schreiben, ein faszinierendes Konzept, das in der Lage ist zu suggerieren, ohne umfassende präzise oder definitive Aussagen zu treffen. Der Schirmbegriff Populismus ist nicht erst seit PEGIDA, der AfD oder dem Wahlsieg von Trump in politischen und wissenschaftlichen Debatten en vogue: Bereits in den 1960er Jahren konstatierten die Sozialwissenschaftler Ernest Gellner und Ghita Ionescu: „Ein Gespenst geht um in der Welt – der Populismus.“ Der Begriff sei schillernd, sage aber wenig über die politischen Inhalte – er sei ein „Chamäleon“ (Müller 2016: 17). Das spezifische Markenzeichen der Populist(inn)en ist demnach, dass ihre innere Logik „nicht nur antielitär, sondern grundsätzlich antipluralistisch“ ist (ebd.: 129). Populismus konstruiert eine nichtexistente ethnisch-nationale Reinheit, um sie gegen diejenigen zu verteidigen, die diese fiktive Reinheit zu gefährden scheinen (Wodak 2013: 761). Populismus, der sich gegen ethnisch, national oder religiös definierte „andere“ richtet, ist als „rechts“ zu bezeichnen (ebd.: 727) und steht damit in Konflikt mit dem Grundgesetz, das die prinzipielle Gleichwertigkeit der Menschen im ersten Absatz garantiert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Als Lehre aus dem Untergang der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Menschheitskatastrophe haben die Gründungsväter diesen Artikel als unabänderlich erklärt. Selbst parlamentarische Mehrheiten im Bundestag dürfen diesen Grundsatz nicht streichen oder ändern. Nach Kant (1785) umfasst das Grundprinzip der Menschenwürde die Achtung vor dem anderen, das Anerkennen seines Existenzrechtes und die Anerkennung der prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen. Wer also Menschen das Recht zur Existenz abspricht oder ihre Gleichwertigkeit infrage stellt, ob nun mit stumpfer Parole oder geschliffenem Wort, ob links, Mitte oder rechts, steht in Konflikt mit den Grundwerten unseres Grundgesetzes. Für diese sozialphilosophische Bestandsaufnahme ist es generell unerheblich, ob 2 Prozent, 20 Prozent oder 90 Prozent der Bevölkerung Ungleichwertigkeitsvorstellungen teilen. Die Vorstellung von der Ungleichheit der Menschen war die rassentheoretisch legitimierte ideologische Grundlage der Nationalsozialist(inn)en und sie ist noch heute das Leitbild der sogenannten „Neuen Rechten“. Zu Recht stellt Clemens Escher (2016: 190) fest: „Minderheitenschutz und die verbriefte Religionsfreiheit sind nicht disponibel. […] Es braucht mehr Mut, rechtsextreme Gedanken auch rechtsextrem zu nennen und nicht immer im Containerbegriff des Rechtspopulismus bequem Zuflucht zu suchen.“

Es drängt sich die Frage auf: Erleben wir tatsächlich einen neuen Rechtspopulismus oder einen in neuem Umfang popularisierten Rechtsextremismus?

Obwohl es nicht zutreffend ist, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus per se gleichzusetzen, ist doch nicht von der Hand zu weisen, dass unter dem Terminus Rechtspopulismus auch Strömungen gefasst werden, die einen völkischen Nationalismus propagieren und daher inhaltlich dem Rechtsextremismus zuzuzählen sind. Die Konstruktion einer neuen politischen Normalität im Zuge des Erstarkens des Rechtspopulismus ist besonders problematisch, weil innerhalb der rechtspopulistischen AfD der extrem rechte Flügel um den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke erheblich an Einfluss gewonnen hat und zentrale Schaltstellen im Parteiapparat besetzen konnte. Die realistische Möglichkeit, dass die Rechtsausleger erneut die Oberhand erlangen werden – wie schon bei der Spaltung vom marktradikalen Parteiflügel um Bernd Lucke beim Essener Parteitag 2015 – wirft die Frage auf, ob der öffentliche, mediale und staatliche Diskurs diesen Entwicklungen Rechnung tragen kann oder weiterhin mit unspezifischen Sammelbegriffen operieren wird.

Der Begriff des Rechtspopulismus wird ebenso wie der des ‚Wutbürgers‘ im Zusammenhang mit PEGIDA und der AfD auch genutzt, um Beschreibungen zu umschiffen, die falsche und folgenschwere Stigmatisierungen nach sich ziehen könnten. Darunter leiden allerdings die analytische Klarheit und die wissenschaftliche Erkenntnis, die auch für wirksame Gegenstrategien unerlässlich sind.

Zum demokratischen Dilemma gehört, dass in der Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus und Wutbürgertum der Rassismus und seine politisierte Form – der Rechtsextremismus (Rommelspacher 2009: 29) – dann nicht mehr beim Namen genannt werden, wenn sie die schmuddelige und minoritäre Randposition der Gesellschaft verlassen, die ihnen die normative Extremismustheorie der Verfassungsschutzbehörden zugewiesen hat.

Rechtspopulismus in Deutschland – eine Normalisierung?

Die Ungleichzeitigkeit des Erstarkens der deutschen Rechten im internationalen Vergleich (bspw. in Hinblick auf Österreich und Frankreich) ist nicht zufällig, sondern Indiz der Mobilisierbarkeit rassistischer bzw. gruppenbezogen menschenfeindlicher Grundstimmungen für eine von Teilen der ökonomischen Elite unterstützte Deutung von rechts in der Bundesrepublik: PEGIDA und AfD traten nicht in Erscheinung aufgrund allgemeiner Politikverdrossenheit oder weil der Rechtspopulismus eben zu europäischen Demokratien gehört. Das schon länger bekannte Potenzial wurde erstmals als neoliberales Narrativ gegen kapitalismuskritische Antworten auf die Wirtschafts- und Finanzmarkt- sowie die Eurokrise aktiviert. Den Weg bereiteten im Jahr 2010 Sarrazins ethnisierende Thesen sozialer und sozialstruktureller Probleme: Einwanderung, so Sarrazin, sei eine Gefahr für die Demokratie, nicht der aus dem Ruder gelaufene Turbokapitalismus. Meinungsumfragen im Jahr 2011 stellten fest: Jede/-r fünfte Deutsche würde eine Sarrazin-Partei wählen. 2013 gründeten neoliberale Ökonomieprofessor(inn)en um Lucke die AfD. Wie Manfred Güllner herausstellt, hatte es bereits Parteigründer Lucke „von Anfang an nicht nur billigend in Kauf genommen, dass die AfD auch Anhänger der offen als rechtsextreme Gruppe agierenden NPD als Wähler/innen gewann, sondern hat dies auch strategisch so geplant“ (Güllner 2016: 46). Trotz finanzstarker Unterstützung und des Ausbootens der FDP gelang es der neu gegründeten AfD im Bundestagswahlkampf 2013 nicht, die Fünfprozenthürde zu überwinden. Beim Essener Parteitag im Juli 2015 spaltete sich die AfD, der frühere Parteichef Lucke gründete die erfolglose Partei „Alfa“. Die nochmals nach rechts gerutschte AfD konnte erst im Kontext der Migrationskrise bundesweite Wahlerfolge erlangen und steuert nun auf den Einzug in den Deutschen Bundestag bei den Wahlen im September 2017 zu.

Völkische Ideologien im Rechtspopulismus

Dass die AfD als rechts und als populistisch einzuschätzen ist, zweifelt heute kein/-e Beobachter/-in ernsthaft an. Doch das ist unpräzise. Seit der Spaltung der AfD beim Parteitag von Essen sind Teile der AfD als extrem rechts mit populistischem Stil zu charakterisieren. Dies trifft nicht auf alle Mitglieder, Sympathisant(inn)en und das verschriftlichte Programm (aber auch da identifiziert Helmut Kellershohn [2016: 20] „Konturen des völkischen Nationalismus“) der Partei zu. Doch der wachsende Einfluss des extremen Flügels um Höcke und Poggenburg sowie die Besetzung der Schiedsgerichte mit Rechtsausleger/-innen zeigen, wohin die Reise gehen soll. Höcke und seine Leute stehen für ein völkisches, weil auf deutscher Abstammung beruhendes „Selbstbestimmungsrecht“. Dieses „Selbstbestimmungsrecht“ – ein aus dem Völkerrecht entliehener, umgedeuteter Begriff – wird von Höcke interpretiert mit den Worten: „Wir haben als Volk das Recht, Herr im eigenen Haus zu bleiben!“ Die Umsetzung von Selbstbestimmung leitet Höcke ab aus „numerischer Überlegenheit […] im eigenen Land“ (Höcke 2015). Durch die Migrationsbewegungen nach Deutschland, so Höcke, werde diese Selbstbestimmung bedroht durch die „fremdstämmige Migranten-Mehrheit“ (ebd.) Nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ebenso wie nach dem Grundgesetz ist Diskriminierung aufgrund von Abstammung, wie sie Höcke forciert, unzulässig. Die Grundrechte und deren Unabänderlichkeit in der Verfassung sind nicht zuletzt eine Lehre aus dem Nationalsozialismus, in dem das völkische Denken unter anderem umgesetzt wurde durch das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ im Rahmen der Nürnberger Rassengesetze (1935). Auch im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise wurde der Begriff des „Selbstbestimmungsrechts der Völker“ strapaziert: Der Historiker Götz Aly schreibt, bei dem Begriff handele es sich um eine im 19. Jahrhundert entstandene „nationalistische Kampfparole“, die mitverantwortlich sei für die Katastrophen des 20. Jahrhunderts (Aly 2014). 1989 kritisierte der Soziologe Ralf Dahrendorf den Begriff des „Selbstbestimmungsrechts“ als „Kampfbegriff, jedoch nicht im Kampf schwacher Einzelner gegen Mächtige, sondern im Kampf um die Etablierung von Macht“ (Dahrendorf 1989). Dahrendorf weiter:

"Um die These in aller Konsequenz zu formulieren: Es gibt kein Recht der Armenier, unter Armeniern zu leben. [...] Das sogenannte Selbstbestimmungsrecht hat unter anderem als Alibi für Homogenität gedient, und Homogenität heißt immer die Ausweisung oder Unterdrückung von Minderheiten." (Ebd.)

Daher solle der Begriff des Selbstbestimmungsrechts, der „Instrument der Entzivilisierung und Barbarisierung ist, ein Zeugnis der Unfähigkeit zur Freiheit in Vielfalt“ (ebd.), „aus dem Wortschatz der internationalen Politik“ (ebd.) verschwinden. Mit der AfD sind dieses Instrument und die dahinterstehenden völkischen Homogenitätsvorstellungen in den deutschen Parlamentarismus zurückgekehrt.

Schon im Dezember 2015 sorgte der Auftritt Höckes beim extrem rechten „Institut für Staatspolitik“ für Aufsehen: Der AfD-Politiker vertrat dort biologistische Rassentheorien. Im Antrag des Bundesrates zum Verbot der NPD nimmt ein solches Verständnis eines „ethnischen Volksbegriffs“ einen wesentlichen Stellenwert ein, um den verfassungsfeindlichen Charakter der NPD zu beschreiben und die Nähe der NPD zur NSDAP zu beweisen, die ebenfalls auf die Abstammung als Kriterium der Staatsangehörigkeit rekurrierte. Ausgerechnet der Schweriner NPD-Funktionär Udo Pastörs brachte die Doppelstandards im öffentlichen und staatlichen Umgang mit der völkischen Ideologie auf den Punkt: „Schauen sie sich Herrn Höcke an, der kopiert meine Reden, fischt am rechten Rand und ich gehe dafür ins Gefängnis.“ (Zitiert in: Weiland 2016)

Die schizophrene Weigerung, die Radikalisierung der extrem rechten Wutbürger/-innen anzuerkennen, ist in diesem Kulturkampf von rechts die eigentliche Gefahr für die liberale Demokratie. Zwiespältig ist diese Weigerung deshalb, weil der Befund keinesfalls neu ist, dass 10 bis 20 Prozent der deutschen Bevölkerung rechtsextrem eingestellt sind (siehe Beitrag von Salheiser in diesem Band). Rechtsextreme Ideologiefragmente und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind Teil dieser Gesellschaft. Eine von Helmut Schmidt in Auftrag gegebene Einstellungsstudie gab bereits 1980 Auskunft, dass über 13 Prozent der westdeutschen Bevölkerung über ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild verfügten; die Hälfte der Bevölkerung war demnach empfänglich für rechtsextreme Positionen. Die Messinstrumente und Zahlen variieren, aber der Befund, dass menschenfeindliche und antidemokratische Einstellungen in großen Teilen der Gesellschaft bundesweit anzutreffen sind, wurde in den letzten Jahrzehnten mit erschreckender Regelmäßigkeit bestätigt. Mehrere Studien haben in den letzten Monaten herausgestellt: Die Abwertung von Asylsuchenden und Muslim(inn)en ist gestiegen, klassisch rechtsextreme Einstellungen sind dagegen relativ konstant geblieben. Es ist ein deutlicher Hinweis auf das Profil der AfD, dass es der Partei, wie Bielefelder Forschende ermittelten, in wachsendem Maße und im Vergleich überdurchschnittlich erfolgreich gelingt, das rechtsextreme bzw. gruppenbezogen menschenfeindlich orientierte Potenzial zu mobilisieren (Hövermann/Groß 2016: 167ff.). Nicht die allgemeine Verdrossenheit, sondern die Debatte um die Fluchtmigration lieferte den Rechtspopulist(inn)en ein mobilisierungsfähiges Thema.

Vom Wut- zu Hassbürgertum

Unter dem Schirm des Begriffs Rechtspopulismus haben sich Wut und gefährlicher Hass zu einer nur noch schwer zu differenzierenden Gemengelage vermischt, in der Ängste und ihre Ursachen, Kritik und Projektion, Fakt und Vorurteil durcheinandergeworfen und synonym behandelt werden. Die Übergänge zwischen Populismus und Extremismus sind fließend. Der Antisemitismusforscher Wolgang Benz beschreibt die rechtspopulistische PEGIDA-Bewegung so:

"Wutmenschen demonstrieren montäglich gegen die Idee der Toleranz, offenbaren ein krudes Weltbild aus Fremdenhass und Zorn gegen die Obrigkeit, zeigen sich als frustrierte Underdogs, die sich von Partizipation ausgeschlossen fühlen, weil sie das System der repräsentativen Demokratie nicht verstehen wollen und die Möglichkeiten politischer Teilhabe, die geboten sind, verschmähen und verachten." (Benz 2016: 16; siehe auch Beitrag von Benz in diesem Band)

Er greift mit der Bezeichnung „Wutmenschen“ eine beliebt gewordene Sammelbezeichnung auf, die häufig synonym für diffuses Protestverhalten verwendet wird. Den Begriff des „Wutbürgers“ brachte der Journalist Dirk Kurbjuweit 2010 im Spiegel in die Debatte ein: „Der Wutbürger wehrt sich gegen den Wandel, und er mag nicht Weltbürger sein.“ (Zitiert in: Widmann 2016: 29) Beschrieben werden damit Demonstrant(inn)en aus dem bürgerlichen Milieu, die sich kollektiv mit unkonventionellen Mitteln öffentlich artikulieren – von Stuttgart 21 bis PEGIDA. Wutbürgertum – das beschreibt eher die Form oder Eigenschaften der Teilnehmenden als den politischen Gegenstand von Protesten. Eine große Zahl mehr und weniger gehaltvoller Bücher und Artikel hat sich mit dem Wutbürgertum vor allem deskriptiv beschäftigt.

Aus allgemeiner psychologischer Perspektive beschreibt Wut bzw. Zorn einen vorübergehenden emotionalen Zustand, der durch einen identifizierbaren Reiz erregt wird und sich gegen die Quelle der Frustration richtet (Allport et al. 1979: 363). Wer zum Beispiel beim Spaziergang in einen Hundehaufen tritt, kann leicht und mit einiger Berechtigung Wut empfinden auf den/die verantwortliche/-n Hundehalter/-in. Wut kann von selbst vergehen. Man kann sie produktiv nutzen oder ihr bewusst begegnen. Ratgeber für Jung und Alt füllen mit Buchtiteln wie „Wut tut gut“ oder „Wohin mit meiner Wut“ Regalzeilen in der Buchhandlung. Der biblische gerechte Zorn ist sprichwörtlich. Das Gefühl der Wut kann wohltuend und produktiv sein, es kann aber auch manipulativ ausgenutzt werden: Der rechte Verschwörungsideologe Udo Ulfkotte beispielsweise zeichnet in seinem Buch „Vorsicht Bürgerkrieg! Was lange gärt, wird endlich Wut“ aus dem Jahr 2009 apokalyptische Bilder.

Wo gerechter oder zumindest berechtigter Zorn zu vorurteilsgeleiteter Abwertung wird, radikalisiert sich Wut zu Hass. Schon Aristoteles stellte den Unterschied zwischen Wut und Hass heraus: Während sich der Zorn in der Regel auf Einzelpersonen richtet, kann sich der Hass gegen ganze Klassen von Menschen richten. Hass ist tiefer verwurzelt als Wut. Allport et al. fassen zusammen: Wut ist ein Gefühl, aber Hass ist ein Geisteszustand, die andauernde Organisation aggressiver Impulse gegen eine Person oder eine Klasse von Personen (ebd.). Populistische Proteste bieten Plattformen und Deutungsmuster, um Wut zum Hass zu kanalisieren, zu bündeln, zu politisieren und zu instrumentalisieren. Das Morgenmagazin des ZDF befragte im Herbst 2015 Teilnehmende einer Demonstration der AfD gegen die Asylpolitik der Bundesregierung in Erfurt. Dort äußerte sich eine Frau wie folgt:

"Ich krieg 500 Euro Rente und so ein Moslem kriegt 670. Haben wir nicht genug Probleme in Deutschland? Ich bin voller Hass! Die müssen weg!" (AfD-Demonstrantin in Erfurt, ZDF Morgenmagazin vom 29.10.2015)

Das Zitat offenbart eindrücklich, wie eine Lebenssituation, die unter sozialökonomischen Gesichtspunkten nicht zufriedenstellend sein kann, auf dem Vehikel religiöser Differenzierung und Distanzierung sowie unter Bezug auf falsche Daten auf Minderheiten projiziert wird. Es zeigt, wie Minderheiten damit als Sündenböcke für Unzufriedenheit und wortwörtlich „Hass“ missbraucht werden können. Der berechtigte Zorn über die ökonomische Situation wird zum Hass auf Unschuldige umgelenkt und radikalisiert. Als Sündenböcke sind sie den Anklagenden nützlich, denn „[…] immerhin ermöglichte das Abwälzen der eigenen Schwierigkeiten und Irrtümer auf einen anderen – einen Konkurrenten oder Nachbarn, eine Minderheit im eigenen Land oder eine andere Nation, eine Institution oder die Natur – eine qualvolle Situation erträglicher zu machen“ (Memmi 1992: 68). In diesem Mechanismus besteht die soziale Funktion des Rassismus. Stereotype und der sogenannte Rassenhass sind seit jeher virulente Alltagsfaktoren sogenannter „postfaktischer Politik“. Dem Hassbürgertum geht es nicht darum, durch gründliche Betrachtung, sachliche Abwägung oder wissenschaftliche Erkenntnis den Ursachen von Missständen auf den Grund zu gehen und diese zu beeinflussen. Die begründbare Wut auf rücksichtslose Hundehalter/-innen, deren Bequemlichkeit mitverantwortlich ist für eine missliche Situation, ist von anderer Qualität als der vorurteilsbasierte Hass. Dieser wird Unschuldigen aufgrund (einer angeblichen) Gruppenzugehörigkeit entgegengebracht. Für Hundehalter/-innen, die in flagranti erwischt und von einem/r wütenden Betroffenen mit einer Ohrfeige bedacht werden, sind die Folgen der Tat weniger schwerwiegend als für einen Menschen, der aufgrund seiner Hautfarbe oder seiner Religion (oder auch aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität) die gleiche Tat erleiden musste. Denn die Hundehalter/-innen sind zum Opfer geworden aufgrund einer tatsächlich in ihrer Verantwortung liegenden Situation, die für sie veränderbar ist – nicht aufgrund ihrer angeblichen oder tatsächlichen Identität. Sie können ihr Verhalten ändern und berechtigterweise davon ausgehen, im Alltag nicht von unbeteiligten Dritten als Hundehalter/-innen erkannt und verfolgt zu werden. Für Menschen, die beispielsweise aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert, abwertet oder angegriffen werden, haben diese vorurteilsbasierten Handlungen schwerwiegende Folgen. Dies gilt insbesondere in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung und gruppenbezogen menschenfeindlicher Radikalisierung; Angst vor Wiederholung, vor erneuter Demütigung und Viktimisierung gehört bei den Betroffenen in weiten Teilen der Republik zum traurigen Alltag. Die Übergänge zwischen Wut und Hass sind nicht nur fließend, sie wirken auch dynamisch-verstärkend. Organisierte Hass- und Gewaltgruppen, die sich als Vigilant(inn)en erfahren und inszenieren, d. h. als Vollstrecker/-innen des Volkszornes, greifen beispielsweise im Schatten von AfD-Kundgebungen Gegendemonstrant(inn)en an. Sie fühlen sich durch die politische Kultur legitimiert, Anschläge auf Geflüchtete und politische Gegner/-innen zu verüben.

Populismus und Gewalt

Bezugnehmend auf Peter Waldmann (2011) habe ich den Begriff des Vigilantistischen Terrorismus in die Debatte eingebracht, um diese Form der Selbstjustiz aus der Mehrheitsgesellschaft gegen Angehörige marginalisierter Gruppen zu beschreiben (u. a. Quent 2015, Quent 2016a, Quent 2016b). Auch Dörre schreibt: „PEGIDA, LEGIDA, THÜGIDA etc. und die AfD bestellen ein Feld, das Vigilanten vom Typus Freitaler Bürgerwehr mit ihrem Terror gegen Geflüchtete überhaupt erst hof- und handlungsfähig macht.“ (Dörre 2016: 261) Doch die Gefahr geht noch darüber hinaus: Denn das gewalt­affine Potenzial des rechten Kameradschafts-, Neonazi- und Hooliganmilieus stellt insbesondere in den neuen Bundesländern das kampfbereite und -erfahrene Fußvolk, auf das die populistische Rechte nicht verzichten will. Claus Leggewie beobachtet am Beispiel des neurechten „Instituts für Staatspolitik“ von Kubitzschek eine Debatte darüber, „ob der Schritt in den aktiven, das heißt gewalttätigen Volksaufstand zu wagen wäre“ (Leggewie 2016: 43). Dass die Gefahr der gewaltsamen Radikalisierung nicht auf die Drahtzieher der sogenannten Wutbürgerbewegung beschränkt ist, stellte die Forschergruppe des Bielefelder Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung mit ihren repräsentativen Einstellungsbefragungen fest (Küpper/Zick/Krause 2015: 42f.).

Zielscheiben für gewaltsame Angriffe wurden beispielsweise am Rande von Demonstrationen von PEGIDA und AfD nicht nur Gegendemonstrant(inn)en, sondern auch Forschende und Journalist(inn)en. Vor allem aber richtet sich die Gewalt gegen geflüchtete Menschen. Evident ist, dass das gesellschaftspolitische Klima im Umfeld von PEGIDA in Dresden und Sachsen zu einer Steigerung rechtsmotivierter Gewalttaten geführt hat (Quent 2016c).

Pseudokonservatismus

Im Zuge der Migrationsdebatte steigen in den Augen der Rechtspopulist(inn)en der Handlungsdruck und die Wut. In einem Brief schreibt Höcke: „Jedem Patrioten aber, der spürt, dass unserem Vaterland die Zeit davonläuft, daß unser geliebtes Deutschland jeden Tag mehr verschwindet, muß es die Zornesröte ins Gesicht treiben“ (zitiert in: Bensmann 2016). Formal bekennt sich Höcke zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zum Konservatismus. Die AfD als fundamental-oppositionelle Bewegungspartei sollte sich jedoch nach Höckes Vorstellungen angesichts von „Staatskrise“ und „Staatszerfall“ „nicht mit Landtagsarbeit überbeschäftigen“ (Paul 2016: 126) – „von den gewonnenen parlamentarischen Brückenköpfen aus möchte Höcke danach offenbar einen Zusammenbruch staatlicher Gewalt, die Auflösung des ‚Vertrauensverhältnisses‘ zwischen ‚Volk‘ einerseits und Staat und Verwaltungen andererseits vorführen, provozieren oder vertiefen“ (ebd.: 127). Theodor W. Adorno (1995 [1955]) und Richard Hofstadter (1964) haben diesen Typus extrem rechter Agitator(inn)en als „Pseudokonservative“ beschrieben, denen, obwohl sie ihren Radikalismus verleugnen, ‚Fanatismus‘ innewohnt und deren politische Positionen auf einem ‚Verfolgungsgefühl‘, auf der Furcht vor einer ‚unmittelbar bevorstehenden politischen Katastrophe‘ gründen (Boltanski 2013: 343). Der Pseudokonservative, so Adorno, ist ein Mann, der im Namen traditioneller Werte und Institutionen und „zu ihrer Verteidigung gegen mehr oder weniger fiktive Gefahren bewußt oder unbewußt danach trachtet, sie abzuschaffen“ (Adorno 1995 [1955]: 206). Besser lässt sich das extremistische Potenzial im Rechtspopulismus kaum beschreiben.

"Gegen den Hass"

Nur weil man sich so dran gewöhnt hat, ist es nicht normal. (Band Kettcar im Song „Deiche“)

Demokrat(inn)en dürfen sich die Normalisierung völkischer, nationalsozialistischer und gewaltbilligender Ideologie nicht gefallen lassen: nicht durch 2 Prozent, aber schon gar nicht durch 20 Prozent der Bevölkerung. Dieser Kulturkampf von rechts ist ein Abwehrkampf gegen die Durchsetzung des Liberalismus in der Alltagswelt der Menschen. Er ist affektiv begründet und wird dementsprechend „postfaktisch“ (jenseits objektiver Tatsachen) geführt – was sich unter anderem in Onlinehass und in rassistischen Projektionen abbildet. Der Rechtspopulismus schwelgt hierzulande derzeit in Allmachtsfantasien, weil er erstmals seit dem Ende der Weimarer Republik signifikante Stimmengewinne verzeichnen kann. Doch so lange sich die demokratischen Kräfte in Politik, Kultur, Medien, Zivilgesellschaft und Wissenschaft nicht zur Aufgabe demokratischer Werte hinreißen lassen, können die Rechten nicht triumphieren. „Es besteht kein Zweifel, dass der Lauf der Geschichte zu mehr Gleichberechtigung führt, langsam und sprunghaft zwar, aber letztlich unvermeidlich“, konstatiert der amerikanische Soziologe Michael Kimmel (2015: 12). Dieser Befund ist kein historischer Determinismus, sondern ein Auftrag zur Verstärkung des Engagements – „gegen den Hass“, wie es die Friedenpreisträgerin Carolin Emcke (2016) beschreibt. Die nationalsozialistische Barbarei hat die Prozesse der Demokratisierung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zwar gebrochen und zu unendlichem Leid geführt, hat den historischen Siegeszug der liberalen Demokratie jedoch bisher nicht umgekehrt. Es ist das Dilemma derer, die sich sozial, ökonomisch, politisch oder kulturell als abgehängt wahrnehmen, die die Chancen sozialen Fortschritts und zunehmender Globalisierung als Bedrohung empfinden und sich den Pseudokonservativen anschließen. Sie haben sich im Kulturkampf zwischen offener und geschlossener Gesellschaft für die Seite der Verlierer/-innen entschieden. Für ihre subjektive Bedrohungswahrnehmung werden sie weiterhin permanent Bestätigung finden können. Das Tragische ist, dass die Wut und der Hass der pseudokonservativen Rechtspopulist(inn)en ihnen und anderen Menschen schaden: Das Pseudodenken der Hassenden fanatisiert einfache Auswege aus der sozialen Komplexität, ihr Hass verursacht Angst und Schrecken bei diversen sozialen Gruppen (siehe Beitrag von Benz in diesem Band). Die Vielfalt der Menschen und ihrer Lebensweisen ist seit jeher ein unumkehrbarer Fakt und sie wird längst nicht mehr totalitär entlang biologisierender Kriterien vereinheitlicht. Das Elend des Pseudokonservatismus ist seine im reaktionären Charakter begründete Aussichtslosigkeit. Das wiederum birgt ein erhebliches Potenzial für Gewalt und Terror, die, wie Hannah Arendt (1970/1995) herausstellte, der Ausdruck von Ohnmacht sind, wo große Machtansprüche formuliert werden. Zu Terrorist(inn)en werden freilich eher nicht die, die durch Posten in Parteien zu demokratisch legitimierten und sozial anerkannten Positionen sowie einträglichen Einkommen gekommen sind – und die dadurch in die repräsentative Demokratie integriert sind. Zu vigilantistischen Terrorist(inn)en werden, wie zahlreiche Studien zeigen, jene radikalisierten Verlierer/-innen der Sozialstruktur, denen die Demagog(inn)en einreden, sie besäßen Privilegien und Ansprüche gegenüber Frauen, Homo- oder Bisexuellen, Trans-Menschen, Dazukommenden oder anderen ‚schwachen‘ Gruppen aufgrund kategorisierender Merkmale (z. B. Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer oder nationaler Herkunft). Das Dilemma im Umgang mit diesen Herausforderungen ist, dass Demokratien viel falsch, aber kaum etwas richtig machen können: Denn durch Irrationalität und Fixierung auf den emotionalen und medialen Effekt in der Bevölkerung entzieht sich der Rechtspopulismus der Sachlogik. Gegen den Hass helfen Haltung, permanente Gegenrede, wissenschaftliche Fakten, Aufklärung und Solidarität.

 

 

1 Über dessen publizistische Plattform „Sezession“ sollen Sympathisant(inn)en und Funktionär(inn)en der AfD und Aktivist(inn)en der vom Verfassungsschutz observierten „Identitären Bewegung“ gemeinsam politische und strategische Diskussionen führen.

 

 

 

Quellen

 

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Rommelspacher, Birgit (2009): Was ist eigentlich Rassismus? In: Melter, Claus/Mecheril, Paul [Hrsg.]: Rassismuskritik. Band 1: Rassismustheorie und -forschung. Wochenschau Verlag: Schwalbach, S. 25–38.

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Wodak, Ruth (2013): Right-wing populism in Europe. Politics and discourse. Kindle Edition: London.