Einleitung: Rechtsterrorismus

Der Komplex um den rechtsterroristischen NSU war ausschlaggebend für die Gründung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft. Mit dem vorliegenden Sammelband legen wir einen Schwerpunkt auf die Geschichte, Entwicklung und aktuelle Virulenz des Rechtsterrorismus in Deutschland. Die 19 Beiträge sind im Sommer und Herbst 2019 entstanden.

Die Schreibphase und der redaktionelle Überarbeitungsprozess des Sammelbandes wurden überschattet vom Mordanschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 2. Juni 2019, der von einem Rechtsextremisten ausgeführt wurde, vom antisemitisch, rassistisch und frauenfeindlich motivierten Attentat in Halle (Saale) am 9. Oktober 2019 und auch von der Berichterstattung über mutmaßliche Kontakte Thüringer Neonazis zur rechtsextremen Terrororganisation Atomwaffen Division, deren Mitglieder in den USA für mehrere Morde und die Vorbereitung von Anschlägen verantwortlich gemacht werden. Dies zeigt nicht nur die große Aktualität des Themas Rechtsterrorismus, sondern auch dessen Brisanz und Nähe: Neben der altbekannten, fortwährenden Gefahr, die von der gewalttätigen rechtsextremen Szene ausgeht, hat sich in den virtuellen Sphären rechtsextremer Online-Foren eine digitale Hasskultur etabliert, in der nicht nur Menschenverachtung, Gewalt und Terror verherrlicht werden, sondern auch neue Pfade der Radikalisierung und Rekrutierung entstanden sind. So ist auch der Attentäter von Halle (Saale) ein Nachahmungstäter, der sich auf die Meme-Kultur rechter Online-Gamer bezog und bei der ideologischen Rechtfertigung, Planung, Verwirklichung und Inszenierung seiner Taten offenbar an die Attentate in Utøya (Norwegen) am 22. Juli 2011 und in Christchurch (Neuseeland) am 15. März 2019 anschließen wollte.

All jene Taten fußen auf einer wahnhaften Ideologiekonstruktion, die eliminatorische Menschenfeindlichkeit zu Akten der „Notwehr“ gegen einen angeblichen „Bevölkerungsaustausch“, „Überfremdung“ und „Islamisierung“ stilisiert und eine „jüdische Weltverschwörung“ als die zentrale, hinter allem liegende Ursache eines „Unterganges des Abendlandes“ wittert. Obwohl jene Denktradition mindestens bis weit vor den Anfang des 20. Jahrhunderts zurückreicht, ist sie bis heute wirkmächtig, findet immer wieder Anhänger*innen1 und stellt eine akute Bedrohung für die demokratische Gesellschaft und die in ihr lebenden Menschen dar. Bereits der Nationalsozialistische Untergrund (NSU), dessen Selbstenttarnung im thüringischen Eisenach am 4. November 2011 nun neun Jahre zurückliegt, bezog sich bei seinen Morden und Anschlägen auf die rassistische Vorstellung einer ethnisch homogenen, von Migrant*innen „gesäuberten“ Gesellschaft – und wollte diese mit extremer Gewalt herbeiführen. Der Botschaftscharakter der Taten des NSU lautete: Bürger*innen mit Migrationsgeschichte sollten verängstigt, vertrieben, ermordet werden. Bis heute, über ein Jahr nach der Urteilsverkündung im Prozess gegen die überlebenden Hauptbeschuldigten in München am 11. Juli 2018, ist der NSU-Komplex nicht vollständig aufgeklärt. Vor allem bleiben viele Fragen offen zur Verantwortung, Verstrickung und zum Versagen staatlicher Institutionen und Akteur*innen1 sowie zur Verantwortung zahlreicher Unterstützer*innen im NSU-Netzwerk. Klar ist jedoch, dass das Unterstützungsnetzwerk und die rechtsextreme Szene, aus der der NSU entstand, weiter besteht und zentrale Akteur*innen aus dem NSU-Komplex weiterhin im organisierten Rechtsextremismus aktiv sind. Beispiele wie die Gruppe Freital, Revolution Chemnitz, Nordkreuz, das enttarnte rechtsextreme Netzwerk um den Bundeswehr-Soldaten „Hannibal“ oder der Fall Franco A. belegen: Die lange Kontinuität des Rechtsterrorismus setzt sich in der Bundesrepublik bis in die Gegenwart fort und stellt eine sehr konkrete Bedrohung dar. Diese Kontinuität besitzt gesellschaftliche, politische und strukturelle Ursachen und Kontexte, die es noch stärker als bisher zu beachten gilt.

Die im Herbst 2019 von der Bundesregierung angekündigte Intensivierung der Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus durch die staatlichen Sicherheitsbehörden ist ein wichtiger Baustein: Die Effektivität staatlicher Maßnahmen der Aufklärung, Intervention und Repression muss künftig wesentlich erhöht werden. Aus politischer, zivilgesellschaftlicher und sozialwissenschaftlicher Sicht ist es allerdings ebenso unerlässlich, die Prävention auf dem Gebiet des zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Ungleichheitsideologien, Hass und Gewalt nachhaltig zu stärken und auszuweiten. Die Demokratie darf nicht denen überlassen werden, die die Saat für den Terror von rechts außen säen – so gemäßigt und harmlos sie auch aufzutreten scheinen. Das inzwischen sehr bekannte Diktum des Philosophen Karl R. Popper (1945), dass die Intoleranz der Feind*innen der offenen, liberalen Gesellschaft nicht toleriert werden darf, ist aktueller denn je.

Wie Samuel Salzborn und Matthias Quent zum Einstieg in ihrem Beitrag im ersten Teil des Sammelbandes argumentieren, hat sich das starre Extremismuskonzept, das von Teilen der deutschen Politikwissenschaft geprägt und von den Sicherheitsbehörden übernommen wurde, als untauglich erwiesen, die gesellschaftliche Realität zu erfassen. Wenn Extremismus nur als solcher verstanden wird, wenn er sich als Angriff auf den Staat und seine Institutionen äußert, wird die akute Gefahr für die betroffenen Bevölkerungsteile bzw. Personengruppen und für die demokratische Gesellschaft im Ganzen verkannt oder sogar bagatellisiert, eine konsequente Bekämpfung und Strafverfolgung vereitelt. Stattdessen wird für ein dynamisches Konzept plädiert, das demokratische Verfassungsgrundsätze wie die Menschenwürde und das Gleichheitsgebot in den Mittelpunkt stellt.

Im zweiten Teil des Sammelbandes werden die Geschichte und Kontinuität des Rechtsterrorismus in Deutschland behandelt. Barbara Manthe zeigt in ihrem Beitrag, dass in der Bundesrepublik bereits vor 1990 zahlreiche rechtsterroristische Gruppen aktiv waren, deren Taten viele Tote und Verletzte forderten. Die Ziele und Motivlagen des bundesdeutschen Rechtsterrorismus veränderten sich im Laufe der Zeit – dies kann als Anpassung an gesellschaftliche und politische Wandlungsprozesse begriffen werden, dem sich der Rechtsterrorismus mit Gewalt entgegenzustellen versuchte.

Lukas Geck beschreibt, wie der Verfassungsschutz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland dazu beigetragen hat, den Rechtsterrorismus zu verharmlosen oder diesen in geradezu fahrlässiger Weise unterschätzte. Bis heute besitzt der Inlandsgeheimdienst enormen Einfluss darauf, wie der Rechtsextremismus und seine Gewaltphänomene öffentlich wahrgenommen, erinnert und
thematisiert werden. Dieser hegemoniale Deutungsanspruch muss vonseiten der demokratischen Zivilgesellschaft und kritischen Sozialwissenschaften infrage gestellt werden.

Isabella Greif und Fiona Schmidt untersuchen Kontinuitäten in der Strafverfolgung des Rechtsterrorismus vom Oktoberfestattentat (1980) bis zum NSU. Sie zeigen systeminhärente Defizite, Versäumnisse und blinde Flecken auf. Keiner der beiden Komplexe sei „ausermittelt“ – besonders, was das Agieren der Sicherheitsbehörden betrifft.

Anja Thiele beleuchtet ein beinah unbeachtetes Kapitel der deutsch-deutschen Geschichte: die Verbindungen zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR und dem westdeutschen Rechtsterrorismus in den 1970er und 1980er Jahren. Als gemeinsame Grundlage einer partiellen Zusammenarbeit bzw. Unterstützung lässt sich der Antizionismus, die Feindschaft zu Israel, identifizieren. Dies zeigt einmal mehr, dass Antisemitismus ideologische Unterschiede überdecken kann und unvermutete Komplizenschaft ermöglicht.

Diesem Antisemitismus als Triebfeder für rechtsterroristische Morde spüren auch Sebastian Wehrhahn und Martina Renner nach. Sie erinnern an die Vorgeschichte, Tatumstände und Folgen des antisemitischen Doppelmords an Shlomo Lewin und Frida Poeschke am 19. Dezember 1980 in Erlangen. Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass die Tat bis heute nicht vollständig aufgeklärt wurde. Der Beitrag rekonstruiert die Widersprüche des Falls anhand bereits existierender journalistischer Recherchen, Akten, Unterlagen des MfS und parlamentarischer Initiativen.

Gabriele Fischer analysiert die Dynamiken der Entpolitisierung rechtsextremer Gewaltverbrechen am Beispiel eines rassistischen Mordes, der im Juli 1992 in Kemnat im Landkreis Esslingen (Baden-Württemberg) begangen wurde. Die öffentliche Auseinandersetzung mit der Tat war durch (kurzzeitige) Anteilnahme und Entsetzen geprägt, zugleich wurden die Täter bzw. Tatmotive entpolitisiert. Bis heute existiert kein öffentliches Erinnern an die Tat. Fischer arbeitet heraus, wie es zu der politischen Verharmlosung der Tat kam, obwohl Polizei, Justiz und nicht zuletzt die Täter selbst sich eindeutig äußerten.

Mitat Özdemir ist Mitbegründer der Initiative Keupstraße ist überall in Köln. Im Interview mit Matthias Quent schildert er, wie der Nagelbombenanschlag des NSU in seiner Straße am 9. Juni 2004, bei dem 22 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, das Leben der Anwohner*innen und ihre Sichtweise auf die deutsche Gesellschaft nachhaltig verändert haben. Mit seinen persönlichen Erfahrungen vertritt Özdemir die Perspektive von Menschen, über die im Zusammenhang mit Rechtsterrorismus und rassistischer Gewalt in Deutschland noch zu oft geschwiegen wird – die Perspektive der Betroffenen und ihrer Angehörigen.

Der dritte Teil des Sammelbandes fokussiert Ideologien, Strategien und neuere Entwicklungen des Rechtsterrorismus. Zunächst geht Jan Schedler auf die elementaren Begriffe „Rechtsterrorismus“ und „rechte Gewalt“ ein. Anhand konkreter Beispiele benennt er Abgrenzungs- und Unterscheidungskriterien, erläutert die Spezifika von Terror und Terrorismus und entwirft eine Typologie „extrem rechter Gewalt nach Symbolcharakter“.

Eike Sanders analysiert, wie sich Geschlecht und Gender-Konstruktionen in den Identitätsangeboten, Worten und Taten des Rechtsterrorismus äußern. Sie nimmt dabei nicht nur Formen der hegemonialen, soldatischen oder toxischen Männlichkeit in den Blick, sondern auch deren Feindbilder. Sanders argumentiert, dass der Rechtsterrorismus weder als historisches Phänomen noch als aktuelle Bedrohung ohne die Gender-Perspektive vollumfänglich verstanden werden kann.

Hendrik Puls diskutiert das Phänomen rechtsmotivierter „Einzeltäter“ in Deutschland. Anhand von vier Fallbeispielen aus den Jahren 2000 bis 2017 belegt er, dass das Konzept des „Lone-Actor-Terrorism“ zu kurz greift, wenn die Täter als sozial und politisch isolierte Individuen begriffen werden: Vielmehr weisen sie unterschiedliche Grade von Beziehungen zu gleichgesinnten Gruppen und Akteur*innen auf, mit denen sie eine gemeinsame Ideologie verbindet.

Daniel Köhler erläutert sein Konzept des rechtsextremen „Schwarmterrorismus“. Darunter wird die in den letzten Jahren zunehmende Beteiligung von Personen in Terroranschläge oder andere schwere Gewalttaten verstanden, die bisher keinen Kontakt zum rechtsextremen Milieu hatten (d. h. vermeintlich „normale Bürger“). Ziel des Beitrags ist es, mögliche Einflussfaktoren und Wechselwirkungen für die Erklärung dieses Phänomens zu benennen.

Jan Rathje diskutiert die unterschiedlichen Erscheinungsformen des sogenannten Souveränismus, der in der Medienöffentlichkeit zusammenfassend als „Reichsbürger“-Ideologie bezeichnet wird. Eine differenzierte Analyse zeigt die Bandbreite und Vielschichtigkeit des Phänomens. So treten neue Formen von Gewaltkonflikten zwischen dem Staat und den Mitgliedern eines „apokalyptischen“ Milieus auf, es lassen sich aber auch Bezüge zum traditionellen Rechtsterrorismus in Deutschland nachweisen.

Thomas Helbing erörtert, inwieweit von „Reichsbürgern“ schwere staatsgefährdende Straftaten mit (rechts-)extremen oder sogar terroristischen Motiven zu erwarten sind. Im Fokus stehen hierbei der Forschungsstand zur Ideologie und zu Gruppierungen der „Reichsbürger“ sowie die Perspektive der Sicherheitsbehörden und der Justiz mit einem Fokus auf Thüringen.

Stephen Albrecht und Maik Fielitz argumentieren in ihrem Beitrag zu den neueren Entwicklungen des Rechtsterrorismus im digitalen Zeitalter, dass die Analyse der Gewalttaten nicht ohne das Verständnis digitaler Hasskulturen auskommt, die Menschenfeindlichkeit über ironisierte Kommunikationsformate normalisiert. Aus ihnen heraus bildet sich im Internet eine rechtsterroristische Subkultur, die die ambivalenten Erzeugnisse digitaler Kulturen aufgreift und mit gewaltverherrlichenden Inhalten des Neonazismus verbindet, um eines zu erreichen: Menschen zur Gewalt anzuspornen.

Jens Struck, Daniel Wagner und Maren Wegner leisten eine fallgestützte Analyse der nach außen und nach innen kommunizierten Ideologie einer rechtsextremen Gruppierung – anhand staatsanwaltschaftlicher Verfahrensakten, Twitter-Daten sowie frei zugänglicher Online-Inhalte. Mehrere Mitglieder der betrachteten Gruppierung wurden 2014 wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Im Beitrag wird erklärt, inwieweit digitale, netzwerkbasierte Kommunikation für die kollektive Identität und die Radikalisierungsdynamik in der Gruppierung charakteristisch waren.

Die Beiträge im vierten Teil des Sammelbandes befassen sich mit der juristischen Aufarbeitung des Rechtsterrorismus und der staatlichen Verantwortlichkeit. Anja Schmidt-Kleinert, Anja Siegel und Ursula Birsl analysieren den Umgang mit extrem rechten und rassistischen Gewalttaten vor Gericht und sprechen dabei von einer „Blackbox Rechtsterrorismus“. Für die von ihnen analysierten Fälle ist charakteristisch, dass ein rassistisches Tatmotiv vorlag und sich eine politische Botschaft der Taten rekonstruieren lässt. Allerdings mangelte es den Ermittlungsbehörden und Gerichten oftmals an Sensibilität für die rechtsterroristische Dimension.

Kristin Pietrzyk und Alexander Hoffmann vergleichen aus anwaltlicher Sicht das NSU-Verfahren und das Verfahren gegen die Gruppe Freital. Sie setzen sich dabei nicht nur mit den Profilen der Täter*innen, deren Umfeld, Ideologie und Tatmotivation auseinander, sondern gehen auch auf die gesellschaftlichen Kontexte und Konsequenzen der Gerichtsprozesse ein. Pietrzyk und Hoffmann schlussfolgern aus ihren Beobachtungen, dass rechtsterroristische Taten ständig und überall erneut passieren können. Es gebe immer weniger Scheu, von der Produktion und Verbreitung menschenfeindlicher Ideologie zu deren Umsetzung zu schreiten.

Maximilian Pichl und Sebastian Schüler diskutieren, inwieweit mit dem Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene der Schaffung eines terroristischen Gefahrenpotenzials Vorschub geleistet wird und der Staat dadurch seine Schutzpflichten verletzt. Relevant für eine solche Beurteilung ist u. a. die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Obwohl der Einsatz von V-Leuten sich vor allem im NSU- Komplex als geradezu verhängnisvoll erwiesen hat, halten die Verfassungsschutzorgane an dieser Praxis bis heute fest. Pichl und Schüler schlagen mit ihrer Analyse einen Bogen zum Ausgangspunkt des Sammelbandes: Ein augenscheinliches Problem im Umgang mit dem Rechtsterrorismus in Deutschland besteht seit Langem in der Verweigerung oder Unfähigkeit staatlicher Institutionen, ihrer gesellschaftlichen Mitverantwortung für jene strukturellen Faktoren gerecht zu werden, die Radikalisierung, Hassgewalt und politisch motivierte Kriminalität begünstigen.

Der Sammelband schließt mit Rezensionen von Maximilian Kreter zu aktuellen Buchveröffentlichungen aus dem Themengebiet des Rechtsextremismus. Neben RechtsRock und anderen Aspekten der Jugend- und Subkultur werden darin auch die Ideologie und die Vernetzungsstrategien der „Neuen Rechten“ behandelt. Aus dem ebenfalls besprochenen „Jahrbuch rechte Gewalt“ 2017 wird ersichtlich, wie vielschichtig das Gesamtphänomen ist und dass z. T. noch erhebliche Erfassungs- und Forschungslücken bestehen.

Wir hoffen, dieser Band erreicht eine große Leser*innenschaft und leistet dadurch einen Beitrag zur Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus.

 

1 Um Menschen mitzudenken bzw. anzusprechen, die sich nicht als männlich oder weiblich identifizieren, werden in den Beiträgen dieses Bandes sowohl die Schreibweise mit Asterisk (*) als auch die Schreibweise mit Unterstrich verwendet. Die jeweilige Schreibweise wurde den Autor*innen überlassen.

 

Literatur

Popper, Karl Raimund (1945): Die offene Gesellschaft und ihre Feinde [The Open Society and Its
Enemies]. Teil 1: The Spell of Plato. Teil 2: The High Tide of Prophecy: Hegel, Marx and the Aftermath.
Routledge: London.