Hasskriminalität rechtzeitig erkennen und konsequent verfolgen
Ich nähere mich der Thematik als Vertreterin der Staatsanwaltschaft und Leiterin der Zentralstelle Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft in Berlin aus der Perspektive der Strafverfolgung.
Seit 2012 bin ich gemeinsam mit Adrian Voigt bzw. jetzt mit Markus Oswald Ansprechperson für LSBT bei der Berliner Staatsanwaltschaft, erreichbar unter LSBT@sta.berlin.de bzw. telefonisch unter 030-9014-3526. Diese Ansprechpersonen – nach dem Vorbild derer bei der Berliner Polizei, die es seit 1992 gibt – wurden auch auf Initiative von MANEO, einer Beratungsstelle für schwule Männer, die die Benennung von Ansprechpersonen von der Politik jahrelang einforderten, eingerichtet. So gibt es nun einen direkten Zugang zur Staatsanwaltschaft, eventuell auch ohne vorherige Einschaltung der Polizei, falls dort Misstrauen aus unterschiedlichen Gründen besteht. Wir sind direkt erreichbar und man kann bei uns sowohl Fragen stellen als auch Anzeigen erstatten.1
Seit 2012 – mit der Einrichtung der Ansprechpersonen für LSBT – sind wir aktiv bemüht, Hasskriminalität rechtzeitig zu erkennen, konsequent zu verfolgen und das zweifellos bestehende Dunkelfeld nach und nach zu erhellen. Im Bereich LSBTIQ ist uns dies gemeinsam mit den Betroffenen, den politischen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen des Berliner Bündnisses für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt und der Berliner Polizei gelungen. Als Beispiel lässt sich die Anzahl der Anzeigen anführen, die sich von 2012 bis 2020 vervierfachte (s. Tab. 1).
Erreicht haben wir dies durch eine niedrigschwellige Erreichbarkeit, enge Kontakte mit den Opferberatungsstellen, durch Präsenz der Staatsanwaltschaft u. a. beim Christopher Street Day (CSD) sowie bei zahlreichen weiteren Veranstaltungen – vor allem aber durch eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Landeskriminalamt, die spezialisierte und konzentrierte Bearbeitung sowohl dort als auch in einer Abteilung bei der Staatsanwaltschaft. Mit MANEO haben wir uns regelmäßig über unsere Erfahrungen ausgetauscht. Darüber hinaus haben wir den Stil bisher oft abschreckender behördlicher Schreiben und Bescheide überdacht und festgestellt, dass die Ergebnisse unserer Arbeit den Betroffenen zu selten bekannt werden.
Zugleich mussten und konnten wir vermitteln, dass wir als Strafverfolger*innen auf eine Anzeigenerstattung und Zeug*innenaussagen unbedingt angewiesen sind. Dabei muss auch die homo- und/oder transphobe Motivation der Täter*innen mitgeteilt werden. Gerade Frauen erstatten dabei selten Anzeigen – im ersten Jahr 2012 waren es lediglich zwei betroffene schwedische Touristinnen, die es aus ihrer Heimat als selbstverständlich kannten, Übergriffe nicht auf sich beruhen zu lassen.
Das große Dunkelfeld erhellen
Eine Kultur, Polizei und Justiz zur Verteidigung der eigenen Rechte in Anspruch zu nehmen und Täter*innen so Grenzen zu setzen, ist in einigen Geschädigtengruppen bisher nicht entwickelt, aber unbedingt erforderlich. Ihr Fehlen hat viele historische und aktuelle Ursachen, mit denen wir uns gemeinsam befassen wollen. Diese Kultur entwickelt sich jedoch nur langsam und in der gezielten Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft.
Auch in anderen Feldern der Hasskriminalität bestehen erhebliche Dunkelfelder. Nach den positiven Erfahrungen im Bereich LSBTIQ sollte versucht werden, diese Verbesserungen auszuweiten. Ein Teil der Erfahrungen konnte unmittelbar auch auf andere Phänomene – Antisemitismus, Rassismus, Antiziganismus u. a. – übertragen werden. Bestehende Vorbehalte gegenüber Polizei und Justiz haben jedoch viele verschiedene Gründe, die nicht alle unmittelbar durch die Beteiligten selbst beseitigt werden können.
Doch der bestehende Handlungsspielraum sollte ausgelotet und im Interesse der Demokratiesicherung und der Sicherheit der Betroffenen von Hasskriminalität genutzt werden. Zu diesem Zweck wurde im September 2020 die Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Berlin, erreichbar über StA-Zentralstelle-Hasskriminalitaet@sta.berlin.de, geschaffen. Zur Struktur gehören derzeit neben der Leiterin und einem Vertreter zwei Abteilungen mit Dezernent*innen, die die Verfahren – neben anderen – konzentriert und spezialisiert und in enger Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt bearbeiten.
Erste Herausforderung ist es, die Verfahren – möglichst schon bei der Polizei – in der Masse der Anzeigen, die jeden Tag erstattet werden, zu identifizieren, um die Ermittlungen anders als etwa zu rein privaten Konflikten zu führen. Hilfreich ist es, bereits bei Anzeigenerstattung alle Umstände, die eine Tat als Hasskriminalität kennzeichnen können, mitzuteilen, und alle erforderlichen Strafanträge zu stellen. Zu diesen Umständen gehören bestimmte Äußerungen bei der Tat zur Auswahl der Geschädigten, bestimmte Orte (z. B. Treffpunkte) oder Daten (Jahrestage) oder Besonderheiten der Täter*innen. Die Auswahlkriterien für Opfer können dabei vielfältig sein. Strafanträge können zum Beispiel bei der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter, wie z. B. der Ehre oder der körperlichen Unversehrtheit, so also bei Beleidigungen oder Körperverletzungen, erforderlich sein.
Analoge vs. digitale Hasskriminalität
Unsere derzeitige Arbeitsdefinition in der Berliner Staatsanwaltschaft, nach der sich die Zuständigkeit beider Abteilungen für die einzelnen Verfahren ergibt, lautet wie folgt:
Hasskriminalität: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, deren Opfer allein oder vorwiegend wegen der vermuteten oder tatsächlichen Zugehörigkeit zu einer Gruppe, insbesondere wegen der Hautfarbe, der sexuellen Identität oder Orientierung, einer Behinderung, einer rassistischen Zuschreibung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, politischen Einstellung, Religion, Weltanschauung, Herkunft, dem äußeren Erscheinungsbild oder gesellschaftlichen Status angegriffen werden.
Das heißt die Frage, ob die Tat analog oder digital begangen wurde, ist für die Zuständigkeit zunächst nicht relevant, auch wenn sich die Ermittlungen unterscheiden. Anfangs wurden Übergriffe im Netz als nicht so schwerwiegend angesehen, da man es für möglich hielt, dass Einzelne „einfach“ nicht mehr im Netz kommunizieren würden und so vor Übergriffen „geschützt“ seien. Die Teilnahme an Debatten oder einem Austausch (auch) im Netz ist jedoch Teil des Alltags vieler Menschen und deshalb unverzichtbar – auch für die Betroffenen von Hass oder Hetze im Netz. Gerade Vertreter*innen von Minderheiten können oft nur so ihre Interessen dauerhaft in die kollektive Meinungsbildung einbringen und wahren. Auch und besonders, wenn die Betroffenen durch Diskriminierungen, Bedrohungen oder andere verbale Übergriffe nachhaltig beeinträchtigt sind, benötigen sie Unterstützung in vielen Formen, um weiterhin am demokratischen Meinungsbildungsprozess oder Austausch teilnehmen zu können. Nur so kann Meinungsvielfalt dauerhaft gewährleistet werden. Dafür bedarf es neben einer konsequenten strafrechtlichen Intervention vor allem eines umfassenden kulturellen Wandels in der Kommunikation im Netz.
Der durch die Anonymität im Netz, aber auch durch die „faktisch rechtsfreien Räume“ über Jahre gewachsenen Enthemmung vieler User*innen muss aktiv entgegengetreten werden. Dies muss ein Anliegen der gesamten Gesellschaft unter Beteiligung vieler zivilgesellschaftlicher Akteur*innen sein. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte haben einen eng umrissenen Handlungsrahmen mit den durch Gesetze zugewiesenen Aufgaben. Sie können und sollen einen solchen Prozess mit den ihnen übertragenen Aufgaben und zur Verfügung stehenden Mitteln der Ermittlung und Strafverfolgung unterstützen und befördern. Das Strafrecht ist hier – aus guten Gründen – das letzte Mittel des Eingreifens. Es kann und muss allerdings in allen verfolgbaren Fällen „Pflöcke einschlagen“, Grenzen setzen und Täter*innen in die Schranken weisen. Das ist besonders wichtig, da die beschriebene Hasskriminalität gerade das Ziel hat, und bereits in Einzelfällen auch dazu führt, Einzelne als Vertreter*innen von Gruppen aus dem demokratischen Meinungsbildungsprozess, dem öffentlichen Diskurs, auch im Netz, zu verdrängen (vgl. Beitrag von Dellagiacoma in diesem Band). Deren Bedürfnisse und Perspektiven sollen so aus dem öffentlichen Austausch eliminiert werden. Im antifeministischen Kontext betrifft das vor allem Politikerinnen, Journalistinnen und Aktivistinnen, aber auch alle Frauen, die am öffentlichen Meinungsaustausch teilnehmen.
Anzeigebereitschaft der Betroffenen erhöhen
Dass nicht für jede*n eine Anzeigenerstattung selbstverständlich ist, hat unterschiedliche Gründe, mit denen wir uns, wenn wir Menschen auch im Netz vor strafbaren Fällen von Diskriminierung schützen wollen, befassen müssen.
Die Beiträge der Betroffenen dazu sind sehr wichtig für uns: Einige beschreiben eine bestehende Skepsis gegenüber den Mitteln des Strafrechts oder Vorbehalte gegenüber den staatlichen Institutionen wie der Polizei, die häufig als maskulin geprägt erlebt wird, und/oder der Justiz. Sie befürchten, bei Anzeigenerstattung oder vor Gericht erneut mit dem negativen Erleben konfrontiert und/oder erneut diskriminiert zu werden. Sie haben häufig die Erwartung oder Erfahrung, „es bringe nichts“. Dennoch möchte ich ausdrücklich für eine Anzeigenerstattung und bei allen Belastungen auch für Ermittlungs- und Strafverfahren werben. Denn das Phänomen und damit die Handlungserfordernisse für die gesamte Gesellschaft, auch in der Erziehung und Bildung, können unter anderem durch die Zahl der angezeigten Straftaten beschrieben werden. Zahlen können die Spitze des Eisberges beschreiben und Handlungsdruck auch bei politischen Akteur*innen erzeugen. Zudem ist die Strafverfolgung auch eine Form der Solidarisierung mit betroffenen Gruppen bzw. deren Vertreter*innen. Denn: Verzichten wir auf Anzeigen und Strafverfolgung, fühlen sich Geschädigte in einem solchen Umfeld häufig allein gelassen. Täter*innen dagegen werden bestärkt und andere, die durch Maßnahmen oder Strafen sogar zu beeindrucken wären oder ihr Verhalten überdenken würden, bekommen keinerlei Resonanz. Diesem können wir nur begegnen, wenn wir gemeinsam die Voraussetzungen schaffen, unter denen eine wesentlich höhere Quote von Taten zeitnah – um gute Ermittlungsergebnisse erzielen zu können – angezeigt und verfolgt wird. Besonderes Augenmerk bei der Bekämpfung von Kriminalität im Netz liegt in der durch viele Gründe erschwerten Ermittlung von konkreten handelnden Personen und Tatverdächtigen. Deshalb ist die zeitnahe Anzeige bzw. die damit möglichst einhergehende Sicherung von IP-Adressen, von Hinweisen und Anhaltspunkten zu den zugehörigen Netzteilnehmer*innen oder zumindest der Anschlussinhaber*innen und von Screenshots der vollständigen Kommunikation erstes Ziel der Ermittlungstätigkeit.
Bei der rechtlichen Bewertung ist nach der Rechtsprechung immer der Gesprächskontext der Äußerungsdelikte zu beachten, zumal auch Aspekte der Meinungsfreiheit und/oder der Kunstfreiheit berührt sein können.
Ich habe bereits darauf verwiesen, dass die Anzeigenquote bei geschädigten Frauen im Bereich von Hasskriminalität extrem niedrig ist. Zum Phänomen des Antifeminismus ist es daher sinnvoll herauszufinden, warum Frauen eine deutlich niedrigere Anzeigenquote haben, obwohl sie wahrscheinlich nicht seltener Opfer von Taten im Netz sind (s. Tab. 2). Nach unseren Annahmen und Erfahrungen ist dies v.a. zurückzuführen auf die bereits erwähnten Vorbehalte gegenüber den als männlich geprägt und männlich erlebten staatlichen Institutionen wie Polizei und Justiz, auf negative Erfahrungen bei erfolgter Anzeigenerstattung, geringere zeitliche Ressourcen aufgrund der gesellschaftlichen und familiären Aufgaben von Frauen und unter Umständen eher tradierter Hinnahme von diskriminierendem Verhalten/Duldsamkeit/Rückzugsverhalten. Untersuchungen dazu liegen uns nicht vor, wären für uns jedoch von großem Interesse.
Das für Anzeigen erforderliche Vertrauen soll durch Vernetzung und gemeinsame Projekte, aber auch durch andere Arbeitsweisen der Behörden entstehen und möglich werden. Das betrifft auch und gerade Straftaten im Netz, da Anzeigen persönlich Betroffener hier sehr wichtig wären. Der Staat soll für alle sowohl die Strafverfolgung bei Straftaten zu deren Lasten als auch zu deren Sicherheit gewährleisten. In Fällen schwerwiegender Bedrohungslagen kann das Landeskriminalamt individuelle Gefährdungsanalysen vornehmen und so einen der konkreten Situation angepassten Schutz gewähren. Dazu müssen diese Straftaten oder Bedrohungssituationen den Behörden, die handeln sollen, erst einmal bekannt gemacht werden. Alle Bundesländer bemühen sich, die Ressourcen und Bedingungen für Ermittlungen im Netz zu verbessern und besonders qualifizierte Anlaufstellen für Geschädigte zu schaffen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat hier zur Schulung ihrer Dezernent*innen zum Beispiel mit der Organisation HateAid zusammengearbeitet.
Kooperationen zur Bekämpfung von Hass im Netz
Im Kontext der Bearbeitung von Hasskriminalität im Netz sind in allen Bundesländern, mit teilweise leicht abweichenden Modellen, Hatespeech-Verantwortliche benannt bzw. Zentralstellen zur Bearbeitung von Hasskriminalität eingerichtet worden. Diese haben sich, angeleitet von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT)-Team „Hatespeech“, vernetzt und diskutieren bisher online bzw. in Einzelgesprächen rechtliche, ermittlungstaktische und strukturelle Fragen der Zusammenarbeit. In den Bundesländern liegen dem oft Demokratieförderungsprogramme zugrunde, die ausdrücklich rechtsfreie Räume im Netz durch Erhellen des Dunkelfeldes bekämpfen wollen. In diesem Verbund der Staatsanwaltschaften werden neben der kontinuierlichen ganzjährigen Bearbeitung von Hasspostings u. ä. auch verschiedene Kampagnen koordiniert, die den Fokus besonders auf dieses Kriminalitätsphänomen und die Bemühungen der Länder lenken sollen. Beispielhaft möchte ich aus dem Jahr 2022 den bundesweiten Aktionstag gegen politische Hassrede am 22.03.2022, die internationalen Wochen gegen Rassismus ebenfalls im März und den bundesweiten Aktionstag Hatespeech am 20.6.2022 erwähnen.
Ich kann Akteur*innen nur dazu ermutigen, zu den Verantwortlichen im jeweiligen Bundesland einen Arbeitskontakt herzustellen und sich mit diesen zu vernetzen, um das Dunkelfeld durch eine andere Anzeigenpraxis nach und nach zu erhellen. Es handelt sich aktuell um folgende per E-Mail zu erreichende Personen/Behörden:
- hatespeech@gsta.justiz.hessen.de
- Zentralstelle-Hasskriminalitaet@gsta-rostock.mv-justiz.de
- StA-Zentralstelle-Hasskriminalitaet@sta.berlin.de
- Zet_rlp@genstako.jm.rlp.de
Wichtig an dieser Stelle zu erwähnen: Es gibt in allen Bundesländern Verantwortliche, allerdings ändern sich Anschriften, E-Mail-Adressen u. ä. aufgrund von Rotationen usw. Zur Kontaktaufnahme in Hinblick auf alle Bundesländer empfiehlt sich zum Beispiel die Übersicht des Portals „Stark im Amt“: Die jeweils aktuellen Verantwortlichen (auch Meldeportale der Polizei) sind hier (als Angebot für Kommunalpolitiker*innen) für alle Bundesländer hinterlegt, siehe www.stark-im-amt.de/unterstuetzung-in-ihrem-bundesland/. Die aktuellen Vertreter*innen können zudem gern auch bei mir erfragt werden (Ines.Karl@sta.berlin.de).
Fazit
Die Staatsanwaltschaften in den Bundesländern bemühen sich, Hasskriminalität trotz dünner Personaldecke angemessen zu verfolgen. Sie können dies nur im Zusammenwirken mit den Geschädigten und den unterstützenden Beratungsstellen und NGOs. Eine enge Vernetzung kann zu besseren Ermittlungsergebnissen und einem besseren Schutz der Betroffenen beitragen. Die Erfahrungen der Berliner Staatsanwaltschaft mit Ansprechpersonen für LSBT(IQ*) und der Zentralstelle Hasskriminalität zeigen, dass gemeinsam auch in kürzeren Zeiträumen deutliche Verbesserungen erreicht werden können.
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1 Für Anregungen oder Nachfragen ist eine Kontaktaufnahme unter Ines.Karl@sta.berlin.de möglich.
Ines Karl ist Oberstaatsanwältin in Berlin und seit 2020 Leiterin der Zentralstelle Hasskriminalität bei der dortigen Staatsanwaltschaft. Bereits seit 2012 setzt sie sich als eine der Ansprechpersonen für LSBTI der Behörde für ein Erhellen des Dunkelfeldes durch eine Vernetzung mit der Zivilgesellschaft und eine konsequente Strafverfolgung ein.