Das NSU-Verfahren und das Verfahren gegen die "Gruppe Freital": ein Vergleich

Das Verfahren gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (Az.: 6 St 3/12) endete im Sommer 2018 mit einem Urteil des Oberlandesgerichts München. Damit ging der größte Strafprozess gegen Neonazis der deutschen Rechtsgeschichte zu Ende. Das mediale Interesse an diesem Verfahren war groß. Die staatlichen Verstrickungen in die Netzwerke, aus denen der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) entstand und unterstützt wurde, die also die Morde und Sprengstoffanschläge ermöglicht haben, sind beispiellos. Allerdings liegen die Taten des NSU mehrere Jahre zurück. Um einen Überblick zu bekommen, wie die deutsche Justiz mit organisierten Mordanschlägen von rechts umgeht und ob aus den Taten des NSU Konsequenzen folgten, müssen daher auch Verfahren betrachtet werden, die sich mit dem aktuellen Phänomen des militanten rechten Spektrums beschäftigen. Aus diesem Grund sollen in diesem Beitrag beispielhaft die Verfahren gegen den Nationalsozialisten Untergrund und gegen die Gruppe Freital verglichen werden.

Die Taten

Der NSU beging drei verschiedene Arten von schweren Straftaten: Tötungsdelikte mit Schusswaffen, mit dem Ziel Einwandererfamilien zu verängstigen und aus Deutschland zu vertreiben, Sprengstoffanschläge als „Fanal“ und unübersehbares Zeichen sowie Raubüberfalle zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Die Opfer der Morde und Anschläge entstammen nicht dem Nahbereich der Täter*innen, sondern lebten im gesamten Bundesgebiet. Eine der ungeklärten Fragen in diesem Zusammenhang ist bis heute, wie es zur Auswahl der Opfer kam. Es ist kaum vorstellbar, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe in der Lage waren, all die Tatorte alleine auszusuchen, zu recherchieren und auszuspähen. Es ist naheliegend, dass sie dabei Unterstützung von gewaltaffinen Nazis vor Ort erhielten, zumal an einigen Tatorten militante Nazigruppen mit Kontakt zum Unterstützernetzwerk des NSU aktiv waren. Die Morde erfolgten ohne erkennbare politische Botschaft und ohne offensichtliche Bekenntnisse, als wäre es gerade das Ziel, die Opfer und möglichen weiteren Opfer über die Urheberschaft im Ungewissen zu lassen und damit eine maximale Unsicherheit zu erzielen. Die beiden Sprengstoffanschläge in Köln waren vermutlich ursprünglich als politisches Fanal gedacht, das zumindest der Naziszene unmissverständlich deutlich machen sollte, dass hier bewaffnete rassistische Aktionen durchgeführt werden. Dies umso mehr, als dass im Zeitraum dieser Bombenanschläge im Jahr 2002 der sogenannte NSU-Brief an zahlreiche Multiplikatoren verschickt wurde, zum Teil mit beigefügten Geldbeträgen: ein klares Bekenntnis zu illegalen, militanten Aktionen. Die „Szene“ wusste also von der Existenz einer militanten Zelle, die Aktionen durchführte. Der institutionelle Rassismus der Ermittlungsbehörden verhinderte, dass die Bombenanschläge in der Öffentlichkeit als rassistische Angriffe wahrgenommen wurden.

Sowohl die jedenfalls an die Szene gerichtete Botschaft, dass hier eine militante Zelle aktiv ist, als auch die ohne Bekenntnis erfolgende Ermordung von Einwanderern folgt dem Konzept des „Führerlosen Widerstandes“, wie es in den „Turner Diaries“ des US-amerikanischen Rechtsextremisten William Pierce konzipiert wird; ein Endzeitroman, in dem Nazis in einem gnadenlosen Bürgerkrieg, der als „Rassenkampf“ bezeichnet wird, schließlich die Übermacht gewinnen (vgl. Sanders sowie Albrecht & Fielitz in diesem Band). Die „Turner-Diaries“ beschreiben den Kampf einzelner, zum Teil unabhängig voneinander agierender Zellen, der zunächst darauf gerichtet ist, die Spaltung und Spannungen zwischen ethnischen Gruppen so weit zu eskalieren, dass ein Bürgerkrieg entsteht. Die relativ wahllose Tötung von migrantischen Familienvätern, wie sie vom NSU vorgenommen wurde, erreichte genau dies: Ein großer Teil der migrantischen Bevölkerung fühlte sich in der Folge von den bundesdeutschen Institutionen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Presse und Regierung schutzlos im Stich gelassen und verlor ihr Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Die gesellschaftliche Spaltung zwischen „Deutschen“ und „Einwanderern“ hat sich in der Folge dramatisch vergrößert, was als Erfolg des NSU gewertet werden muss. Dass die Morde des NSU nach dieser Theorie ausgerichtet waren, ergibt sich nicht nur anhand dieser Wirkung: Im Thüringer Heimatschutz (THS), aus dessen Ortsgruppe Jena der NSU entstand, wurden die Turner Diaries diskutiert. In der Ideologie von Blood and Honour (B&H), der Gruppe, die in Chemnitz die Unterstützung organisierte, ist der „heilige Rassenkrieg“, einer der Kerninhalte des Autors der Turner Diaries, allgegenwärtig.

Die Mitglieder der Gruppe Freital fanden sich im Sommer 2015 bei den lokalen „Nein zum Heim“-Demonstrationen und steigerten sich über Delikte wie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Sachbeschädigung, Angriffe auf Geflüchtetenunterstützer*innen, Verfolgungsjagden auf Linke, Sprengstoffanschläge auf Briefkästen, Wahlkreisbüros und Autos, einen Angriff auf ein alternatives Wohnprojekt bis hin dazu, dass sie Sprengkörper an Fenstern von Geflüchtetenunterkünften anbrachten. Diese hatten dann in mindestens einem Fall potenziell tödliche Wirkung. Nur aus Zufall entdeckten die Bewohner*innen einer Unterkunft in Freital den Sprengsatz früh genug und konnten sich in Sicherheit bringen. Bei der Teilnahme an den Ausschreitungen in Heidenau und dem Angriff auf das alternative Wohnprojekt in Dresden arbeitete die Gruppe Freital arbeitsteilig und fast schon militärisch organisiert mit anderen rechten Gruppen zusammen, unter ihnen die Freie Kameradschaft Dresden. Alle Taten erfolgten im örtlichen Nahbereich der Gruppenmitglieder, in Ortschaften, in denen sie zu Hause waren und sich gut auskannten. Mehrere ihrer Opfer – insbesondere die Personen aus der Lokalpolitik – waren ihnen persönlich zumindest vom Sehen her bekannt. Es bestand also ein persönlicher Bezug zu den Betroffenen.

Die Täter*innen und deren Umfeld/Ideologie

Der NSU entstand als Kameradschaft Jena, quasi als Ortsgruppe des THS, und war damit eine klassische freie Kameradschaft, in der die Mitglieder hierarchisch organisiert über Jahre an Aktionen und Diskussionen teilnahmen. Als Teil des THS nahmen die Mitglieder an bundesweiten Demonstrationen teil, aber auch an anderen Veranstaltungen, beispielsweise der „7. Hetendorfer Tagungswoche“ der „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ des inzwischen verstorbenen Neonazis Jürgen Rieger; sie betreuten inhaftierte „Kameraden“ und besuchten B&H-Konzerte. Durch diese Aktivitäten entstand ein breites Unterstützerumfeld, das die Gruppe auch nach der Aufnahme des bewaffneten Kampfes nutzen konnte. Schon vor dem „Abtauchen“ von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt beging die Kameradschaft Jena gemeinsam geplante Straftaten, auch unter Verwendung von Bombenattrappen, ließ sich von B&H-Mitgliedern Sprengstoff besorgen und bewegte sich damit im Schattenbereich zum bewaffneten Kampf. Nach der Hausdurchsuchung in der Jenaer Garage, bei der die Rohrbomben und der Sprengstoff gefunden wurden, tauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zunächst in Chemnitz ab. Die dortige B&H-Gruppe besorgte ihnen anstandslos gefälschte Personalausweise, damit sie unter falscher Identität auftreten konnten, und bot ihnen Unterschlupf. Es liegt daher nahe, dass auch andere Teile des bundesweiten Netzwerkes, in dem sich die Kameradschaft Jena jahrelang bewegte, zu Unterstützung bereit waren.

Völlig anders scheint die Zusammensetzung der neuen militanten rechten Gruppen. Die Mitglieder der Gruppe Freital rekrutierten sich aus Bekanntschaften im Rahmen der Mobilisierungen gegen eine Erstaufnahmeunterkunft für Asylsuchende im früheren Leonardo-Hotel. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich verschiedene Mitglieder bereits vorher kannten. Die Angeklagten Timo S. und Philipp W. waren Arbeitskollegen. Bemerkenswert an den Mitgliedern ist jedoch, dass keiner von ihnen in einer Lebenssituation war, die man als prekär oder „abgehängt“ bezeichnen würde – anders als in der Kerngruppe des NSU. Alle hatten ein intaktes familiäres Umfeld, zum Teil waren sie verheiratet und hatten Kinder. Alle standen in Lohn und Brot. Sie kamen also aus der sozialen „Mitte der Gesellschaft“. Dies zeigt, wo ein Rekrutierungspotenzial für tödliche rechte Handlungsstrategien heute liegt. Auch nach der Inhaftierung distanzierte sich das soziale Umfeld nicht von den Gruppenmitgliedern. Niemand von ihnen wurde sozial geächtet oder wegen der Taten kritisiert. Die Personalchefin des Arbeitgebers der beiden angeklagten Busfahrer – bei der Dresdner Nahverkehrsgesellschaft – wünschte sich sogar bei ihrer Aussage vor dem Oberlandesgericht Dresden, dass der Angeklagte W. wieder bei ihnen arbeiten soll, wenn „die Sache“ vorbei ist. Die von ihm mitgeplanten und -verübten Anschläge seien seine Privatsache, die den Arbeitgeber nicht zu kümmern habe. Es gibt also keinerlei kritische Reflexion der Taten im sozialen Bereich der Täter*innen. Das Umfeld neigt eher dazu, die Taten runterzuspielen oder zu rechtfertigen. Schließlich seien die Taten rein reaktiv und wer „Wind säet, wird halt Sturm ernten“. So rechtfertigte ein Nachbar eines von der Gruppe verfolgten linken Lokalpolitikers die Taten im Prozess vor dem OLG Dresden.

Der Grad der politischen Ideologisierung der Gruppenmitglieder war unterschiedlich. Während einige einen ausgeprägten Antisemitismus und eine Glorifizierung des Nationalsozialismus betrieben, stimmten andere in diesen Kanon nicht ein. Was sie jedoch einte, war ein übersteigerter Nationalismus und die Ansicht, dass der Staat nicht mehr in der Lage sei, das „deutsche Volk“ gegen die Zuwanderung von Geflüchteten zu verteidigen, weshalb sich die Gruppe berufen sah, dies selbst in die Hand zu nehmen. Für ihre Taten erhielt die Gruppe Zuspruch und Bestätigung überall dort, wo sich ihre Mitglieder heimisch fühlten: in sozialen Netzwerken, im K-Block von Dynamo Dresden oder bei Pegida. Auch die Äußerungen der AfD bestätigten sie in ihrem Wahn, die „Ohnmacht“ des Staates durch eigenes Handeln zu kompensieren.

Das gesellschaftliche Klima der Taten

Von Anfang an wurden die Ermittlungen gegen die Familien der Mordopfer und die Geschädigten der Bombenanschläge des NSU diskriminierend geführt, insbesondere aufgrund rassistischer Vorurteile. Allerdings ist bei den späteren Tatopfern auch die Tatsache, dass überhaupt noch im Umfeld der Familien ermittelt wurde, wegen des spezifischen Seriencharakters der Taten unverständlich. Ein wesentlicher Grund für die einseitigen, strukturell rassistischen Ermittlungen war dabei das Bild von den sogenannten „Türken“ in Deutschland, welches mit einer erstaunlich parallelen Struktur durchgehend an allen Tatorten den Ermittlungen zugrunde gelegt wurde. Für die Opfer bzw. ihre Familien stellte sich nach den Morden und Anschlägen dieses Land feindselig dar. Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften ermittelten gegen sie anstatt gegen Nazis als eigentliche Täter*innen, und sie wurden gesellschaftlich in der Folge dieser Ermittlungen isoliert. Die Ermittlungen standen insoweit durchaus in einer Tradition von Ermittlungen bei rassistischen Anschlägen seit Anfang der 1990er Jahre. Bei Brandanschlägen auf Wohnungen von Migrant*innen wurden und werden Ermittlungen gegen rechte Täter*innen vernachlässigt, rassistische Motive öffentlich ausgeschlossen und mit erheblichem Aufwand bei den Opfern und in ihrem Umfeld nach den Täter*innen gesucht. In Teilen der Öffentlichkeit hatte sich ein rassistisches Ressentiment speziell gegenüber der türkeistämmigen Bevölkerung in Deutschland herausgebildet. Zum negativen Einwanderungsdiskurs kam zunehmend ein irrationaler, jeder kriminologischen Erfahrung widersprechender Kriminalitätsdiskurs hinzu, wonach angeblich insbesondere türkeistämmige Menschen besonders viele Straftaten begehen würden. Dies führte zur Herausbildung eines besonders auf türkeistämmige Menschen ausgerichteten strukturellen Rassismus in der Gesellschaft. Dieser zeigte sich dann auch in der Polizei als Institution. Aufgrund ihrer rassistischen Voreingenommenheit blieben die Ermittlungsbehörden dabei, dass es irgendwelche „abstammungsbezogenen“ Hintergründe der Ceska-Serie (darunter sind alle Morde, die mit der gleichen Waffe der Marke Ceska verübt wurden) geben müsste, selbst als sie feststellten, dass es nicht nur keine persönliche Verbindung zwischen den Familien der Mordopfer gab, sondern vielmehr die Familien der Opfer durch einen völlig unterschiedlichen politischen, soziokulturellen oder religiösen Hintergrund und sehr verschiedene Lebensumstände geprägt waren. Insofern war es auch nur logisch, dass beispielsweise an den unter dem Motto „Kein 10. Opfer“ im Mai und Juni 2006 von Angehörigen der Ermordeten der Ceska-Serie durchgeführten Demonstrationen praktisch keine Anteilnahme der Mehrheitsgesellschaft erfolgte.

Die deutschen Behörden, Medien und Politik weigerten sich bis zur Selbstenttarnung des NSU zu sehen, dass hier bewaffnete Nazis am Werk gewesen sein mussten, entsprechende Vermutungen der Opfer wurden brüsk zurückgewiesen, entsprechendes Wissen über die Motive der ja bekannten abgetauchten NSU-Mitglieder oder anderer Nazigruppen wurde bewusst ignoriert.

Die Taten der Gruppe Freital entstanden in einem Schmelztiegel rassistischer und radikal-patriotischer Mobilisierungen in Sachsen. Sachsen, das Bundesland, in dem seit 2014 Pegida zum montäglichen Alltag gehört. Sachsen, das Bundesland, in dem eine militante rechte Szene fest verankert ist und kaum staatlicher Repression ausgesetzt war. Nicht grundlos konnte der NSU dort jahrelang unbehelligt im Untergrund leben.

Im Zuge der rassistischen Mobilisierungen ab 2013 und auf ihrem Höhepunkt 2015 schossen in fast jedem Ort sogenannte „Nein-zum-Heim“-Initiativen aus dem Boden, die relativ großen Zulauf hatten und in der Bevölkerung fast kritiklos aufgenommen wurden. Aus diesen Bewegungen heraus verübte Straftaten wurden gesellschaftlich verharmlost und die Tätergruppen nicht hinreichend kriminalistisch bewertet. Auch die Gruppe Freital wurde nicht als politisch-strategisch agierende Struktur von den sächsischen Staatsanwaltschaften gesehen, obwohl die Ermittler*innen immer wieder darauf hingewiesen hatten. Der sächsische Verfassungsschutz hatte die Gruppierung überhaupt nicht auf dem Schirm.

Insgesamt muss festgestellt werden, dass die gesellschaftliche Stimmung bei der Entstehung der Gruppe Freital wesentlich aufgeheizter war als in der Zeit, als der NSU entstand. Außerdem wurde verschiedenen militanten rechten Gruppen von staatlicher Seite die Möglichkeit gegeben, sich immer wieder zu vernetzen und gemeinsame Aktionen erfolgreich durchzuführen. Dies schweißte die Szene zusammen und bildete unter den Gruppen Vertrauen. Als die sächsischen Behörden die rechten Ausschreitungen in Heidenau geschehen ließen, ermöglichten sie es der Gruppe Freital, der Freien Kameradschaft Dresden und anderen Gruppen, sich im Straßenkampf zu erproben und dies ohne repressiven Druck zu tun.

Staatliche Verstrickungen

Ohne dies hier zu sehr vertiefen zu können, muss nochmals klargestellt werden, dass der NSU ohne die von verschiedenen Inlandsgeheimdiensten bezahlten und geleiteten V-Leute nicht in dieser Form hätte entstehen können. Der THS wurde gegründet und geleitet von dem V-Mann Tino Brandt, im THS wirkten unabhängig voneinander mehrere andere V-Leute. Die bundesweite Struktur, in die der THS hierarchisch eingebettet war, war ebenfalls von V-Leuten durchsetzt; so war der „Führungskamerad“ von Brandt ein V-Mann. Auch das Unterstützernetzwerk, beispielsweise die B&H-Gruppen in Chemnitz und Sachsen bis hin zu deren „Deutschlandchef“, waren von V-Leuten durchsetzt.

Nachdem sich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach Chemnitz zurückgezogen hatten, um der polizeilichen Fahndung zu entgehen, hielt der Verfassungsschutz Thüringen Informationen zurück, die eine Festnahme ermöglicht hätten. Es ist zusammenzufassen: Der Inlandsgeheimdienst hat den Ermittlungsbehörden nicht alles mitgeteilt, was er an relevantem Wissen zu dem NSU-Komplex hat. Der Inlandsgeheimdienst hat später Unterlagen vernichtet, aus denen sich sein Wissen und für die Aufklärung relevante Erkenntnisse hätten ergeben können. Im Prozess haben als Zeugen auftretende Verfassungsschützer und V-Männer relevantes Wissen zurückgehalten oder sogar die Unwahrheit gesagt.

Der Generalbundesanwalt hat dieses Verhalten gedeckt. Er hat in seinen Ermittlungen den Interessen des Verfassungsschutzes Vorrang vor einer effektiven Strafverfolgung und der Aufklärung gegeben. Er hat die Aufklärung behindert: Der GBA hat sich frühzeitig auf die These vom NSU als abgeschottetem Trio festgelegt und relevante Kontaktpersonen aus der Neonaziszene ausgespart. Er hat relevante Ermittlungshandlungen in Nebenverfahren geführt, deren Inhalt bis heute nicht öffentlich bekannt ist. Der GBA hat gezielt die Rolle des Verfassungsschutzes, insbesondere die der V-Leute, aus der Anklage und aus den Ermittlungen herausgehalten.

Die frühzeitige und bedingungslose Festlegung auf die These des isolierten Trios entspringt der Staatsräson: Nach der Selbstaufdeckung des NSU gab es breite und sehr scharfe öffentliche Kritik an den polizeilichen Ermittlungen und insbesondere am Verfassungsschutz. Es entstand eine massive öffentliche Verunsicherung über die Existenz bewaffneter Nazigruppen. Der GBA legte sich bereits mit der Übernahme der Ermittlungen auf die Trio-These fest. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass sie die für den NSU-Komplex zuständige Ermittlungseinheit „BAO Trio“ nannte – und nicht etwa „BAO NSU“. Ohne sich von Fakten, Beweismitteln und Rechercheergebnissen beeindrucken zu lassen, hält der GBA bis heute an dieser These fest.

Die staatlichen Verstrickungen in und um die Gruppe Freital erreichen keinesfalls das Niveau des NSU. Zwar hatten Gruppenmitglieder Bekannte im Polizeidienst, die auch im Verdacht standen, Informationen an die Gruppe durchzustechen. Jedoch gelang es dem Verfassungsschutz nie, in die Gruppe einzudringen.

Die Anklage

Durch die Festlegung auf die Trio-These begrenzte der GBA von Anfang an den Prozessstoff, sodass eine Aufklärung des NSU-Komplexes insgesamt ausgeschlossen war. Der Staatsschutzsenat beim OLG München, der wie alle Staatsschutzsenate aus verlässlichen, berechenbaren Richter*innen zusammengestellt ist, hätte diese Anklage zu weiteren Ermittlungen zurückgeben müssen, hätte er eine weitergehende Aufklärung erzwingen wollen. Dies hätte im Winter 2012/2013 jedoch zu einem unglaublichen Skandal geführt. Insoweit war bereits vor Eröffnung des Prozesses klar, dass der Prozess kaum zu einer Aufdeckung von militanten Netzwerken bewaffneter Nazis und staatlicher Verantwortung führen würde. Tatsächlich bestätigte das bislang nur mündlich vorgetragene Urteil (das schriftliche Urteil wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019 vorgelegt) ohne signifikante Abweichung die Anklage.

Den versuchten Mord an den syrischen Geflüchteten durch die Gruppe Freital hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden als versuchte gefährliche Körperverletzung am Amtsgericht Dresden angeklagt, da sie keine Gruppenstruktur oder politische Agenda hinter der Tat sehen wollte. Ermittler*innen des Staatsschutzes berichteten immer wieder, dass sie dieser Sichtweise vehement widersprochen hätten. In allerletzter Minute zog der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich, sah die potenziell tödliche Wirkung des Anschlags und die rechte Ideologie, die eine Tötung der Geflüchteten auch in Kauf nahm. Bemerkenswert war, dass der GBA in seiner Anklageschrift ausführte, dass aufgrund der angeklagten und bundesweit stattfindenden ähnlichen Taten Geflüchtete in Deutschland in einem Klima leben müssten, das ihnen zeige, dass sie nirgends sicher vor solcher Art von Anschlägen seien. Ein mutiger Schritt des GBA.

Der Prozess/das Gericht/die Verteidigung

Der NSU-Prozess dauerte über 5 Jahre, verhandelt wurde an 438 Verhandlungstagen. 597 Zeug*innen oder Sachverständige wurden gehört. In der Anfangszeit war der Senat im Umgang mit den Nebenkläger*innen unsicher, zwischenzeitlich wurde sogar erwogen, den Komplex ‚Nagelbombe Keupstraße‘ wegen der Vielzahl dort Betroffener abzutrennen. Diese Option wurde allerdings verworfen, weil dies bedeutet hätte, dass dieser Tatkomplex nie gerichtlich verhandelt worden wäre. Nach und nach erarbeitete sich das Gericht allerdings eine Routine. Der Vorsitzende Richter Götzl, der den Prozess quasi alleine führte, entwickelte eine große Härte, mit der unliebsame Fragen der Nebenklage abgewehrt wurden. Insbesondere die Verteidigung Zschäpe und der Generalbundesanwalt ließen in der Abwehr von Nebenklageanträgen praktisch keine antagonistische Haltung mehr erkennen, die normalerweise im Verhältnis Anklagebehörde-Verteidigung zu erwarten wäre. Dies führte dazu, dass Zeug*innen aus dem Umfeld der Angeklagten oder ihrer Unterstützer*innen fast beliebig Vergesslichkeit und Unwissenheit vorgeben konnten, ohne dass das Gericht adäquat reagierte. Bei Gericht und Bundesanwaltschaft hatte sich frühzeitig die Angst vor einer Erweiterung des Prozessstoffes durch die Beweisaufnahme breitgemacht. Entsprechend wurde nur versucht, die in der Anklage genannten Punkte zu reproduzieren, ein weiteres Interesse an Aufklärung über die Anklageschrift hinaus bestand nicht.

Am Anfang des Prozesses sagte von den Angeklagten nur Carsten S. aus, der versuchte, durch ein bedingungsloses Geständnis seine Reue zu zeigen. Die übrigen Angeklagten schwiegen bzw. ließen nur Erklärungen durch ihre Rechtsanwälte abgeben. Die Erklärungen von Zschäpe und Wohlleben im letzten Drittel des Prozesses waren taktisch motivierte; funktionale Aussagen, die auf der Basis der bis dahin durchgeführten Beweisaufnahme erfolgten und daher kaum Beweiswert hatten.

Das Bild des Prozesses in der Öffentlichkeit wurde im Wesentlichen von den Eskapaden der Angeklagten Zschäpe im Kampf gegen ihre „Altverteidiger“ bestimmt. Zschäpe hatte, nachdem ihre Verteidiger, gemäß ihrer Prozessstrategie, den V-Mann und ehemalig führenden Thüringer Nazi Tino Brandt völlig ohne Konfrontation aus dem Zeugenstand entlassen hatten, diesen ihr Vertrauen aufgekündigt und im weiteren Verlauf mit allen denkbaren Mitteln versucht, sie aus dem Prozess zu zwingen. Dies brachte ihr einen weiteren Pflichtverteidiger und einen weiteren Wahlverteidiger, ansonsten waren diese Bemühungen allerdings vergeblich. Ihre von diesen beiden neu hinzugetretenen Verteidigern zusammengeschusterten Erklärungen waren zwar offensichtlich konstruiert, konnten vom Gericht allerdings im Wesentlichen als Geständnis verwendet werden. Nur die Verteidigung des Mitangeklagten Wohlleben, die aus den zwei ehemaligen organisierten Neonazis Schneiders und Nahrrath sowie dem sich im Prozessverlauf immer offener rechts präsentierenden RA Klemke bestand, stellte im Laufe der Hauptverhandlung Anträge, in denen sich Naziideologie widerspiegelte. RA Nahrrath ließ dies in seinem Plädoyer gipfeln, in dem er etwa eine Viertelstunde lang Zitate von Größen des historischen Nationalsozialismus wie Hitler, Hess usw. sowie von Zeitgenossen dieser aneinanderreihte, um seine These von der Friedfertigkeit und Rechtsstaatlichkeit des historischen Nationalsozialismus zu belegen. Diese Anträge und Ausführungen dürften am ehesten als Zeichen der Verteidigung Wohllebens an die Naziszene zu verstehen sein, mit der klargestellt werden sollte, dass bei allem Kampf um eine nicht zu hohe Strafe das Festhalten an der gemeinsamen Ideologie bekräftigt werden sollte.

Der Prozess gegen die Gruppe Freital wurde vor dem neu gebildeten Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden verhandelt. Zunächst erschien der Senat verunsichert, möglicherweise auch von der lokalen Berichterstattung, deren Hauptaugenmerk darauf lag, dass der Prozess im für mehrere Millionen Euro umgebauten Speisesaal einer Geflüchtetenunterkunft stattfand. Nachdem sich der Senat jedoch gefangen hatte, stachen der Vorsitzende durch eine ruhige Verhandlungsführung und der gesamte Senat durch eine profunde Aktenkenntnis und der Beisitzer durch dezidierte Kenntnisse der rechten Szene hervor. Erwartungsgemäß tat sich der Szene-Verteidiger Martin Kohlmann – Mitglied von Pro Chemnitz – mit ideologischen Anträgen hervor und drohte dem Senat an, dass das Verfahren nach dem „Systemwechsel“ zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Richter wegen „Freiheitsberaubung“ führen würde. Bemerkenswerter waren die etablierten Dresdner Strafverteidiger, die sich selbst als „links“ betrachteten. Diese taten sich durch rassistische Anträge hervor, die u. a. den Beweis erbringen sollten, dass Geflüchtete und deren Unterstützer*innen nicht zur deutschen Gesellschaft gehören. Unter den Angeklagten entbrannte ein Wettlauf um den schnellsten Verrat an den Kameraden, nachdem der jüngste Angeklagte umfänglich ausgesagt hatte und offenbarte, dass die Gruppe weithin gefährlicher war, als man dachte.

Die mediale Berichterstattung über das Verfahren

Der NSU-Prozess generierte bis über das Prozessende hinaus ein enormes öffentliches Interesse. Dies verhalf auch zahlreichen staats- und anklagekritischen Positionen zu größerer Publizität. Insbesondere die Ämter für Verfassungsschutz wurden dabei in der Legitimität ihrer Arbeit stark angegriffen. Aber auch die Themen rassistische Ermittlungen und institutioneller Rassismus wurden, größtenteils erstmals, einer größeren Öffentlichkeit präsentiert. Dabei begleiteten zwar einige Journalistenteams den Prozess durchgehend und täglich. Trotzdem gelang es keinem Medium, sich als Leitmedium zu dem Prozess durchzusetzen. Dies lag vor allem daran, dass mit NSU-Watch ein unabhängiges Medium täglich vom Prozess berichtete.

Die mediale Berichterstattung über das Verfahren gegen die Gruppe Freital war zunächst gespalten. Die lokale Presse erging sich in Populismus hinsichtlich der Kosten der Errichtung des Verhandlungssaales, der bestimmten Sicherheitsanforderungen genügen musste. Die überregionale Presse stürzte sich auf die Tatsache, dass erst das Einschreiten der Bundesanwaltschaft dazu geführt hatte, dass die Gruppenstruktur bekannt wurde. Nachdem jedoch der erste Angeklagte ein Geständnis abgeliefert hatte, schwenkte die lokale Presse um. Eine kontinuierliche Berichterstattung blieb aus. Die einzig umfassende Dokumentation des Prozesses erfolgt durch die Nebenklage1 und die Sächsische Opferberatung RAA2.

Das Urteil

Das Urteil im NSU-Prozess lautete auf lebenslänglich mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für Beate Zschäpe als überlebendes Mitglied der „isolierten Gruppe“, für die übrigen vier angeklagten Unterstützer so niedrige Urteile, dass eine Kernaussage deutlich wird: Selbst diese waren weit weg von der Gruppe, es bestand keine Einbindung in ein militantes Netzwerk, es gibt keine bestehenden militanten/terroristischen Nazi-Netzwerke in Deutschland.

Eine höhere Bestrafung hätte diese Aussage infrage gestellt. Ralf Wohlleben, aktiv in der NPD und wichtige Persönlichkeit innerhalb der freien Kameradschaften, wurde für die Lieferung der Ceska wegen Beihilfe zu den mit ihr begangenen Morden zu zehn Jahren Haft verurteilt. Es wurde gerade nicht darauf abgestellt, dass er eine Zentralfigur des Unterstützernetzwerkes, aber auch des politischen Netzwerkes der militanten Naziszene war. Die Thematisierung der engen Verbindung zwischen der organisierten „legalen“ Naziszene und dem NSU hätte die These der Bundesanwaltschaft von der isolierten Dreiergruppe, die eigentlich eine Einzeltäterthese ist, infrage gestellt. Ebenso ist die Verurteilung des Angeklagten André Eminger zu zweieinhalb Jahren lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu bewerten. Dass das Gericht ausgerechnet dem überzeugten Nationalsozialisten Eminger, der Böhnhardt und Mundlos auch über den Tod hinaus die Treue hielt, unterstellte, er habe nicht gewusst, welche Straftaten der NSU mit den von ihm gemieteten Autos begangen hat, ist absolut unverständlich – umso mehr, als das Gericht im Herbst 2017 nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet, also einen dringenden Tatverdacht für alle angeklagten Straftaten bejaht hatte. Irgendwann muss dem Senat klar geworden sein, dass Eminger bei einer Verurteilung, wie sie der Bundesanwalt gefordert hatte, in der Öffentlichkeit logischerweise als viertes Mitglied des NSU gesehen worden wäre. Dies hätte Zweifel an der Grundthese der Anklage und des Urteils ausgelöst. Die Verurteilung von Carsten S. (unter Anwendung von Jugendstrafrecht) und H.G. zu jeweils drei Jahren bleiben dagegen im Rahmen – wobei der Senat auch bei G. unter den von der Bundesanwaltschaft geforderten fünf Jahren blieb. Auch G. profitierte möglicherweise von den sehr oberflächlichen Ermittlungen zu seiner Rolle im NSU-Netzwerk. Das Urteil löste bei den im Publikum befindlichen Nazis Jubel aus, der vom Gericht nicht unterbunden wurde. Eminger konnte am Tag der Urteilsverkündung den Saal als freier Mann verlassen, Wohlleben wurde ein paar Tage später freigelassen.

Das schriftliche Urteil im NSU-Prozess liegt bis heute nicht vor. Der Senat hat bis April 2020 Zeit, das Urteil „abzusetzen“. Erst wenn das schriftliche Urteil vorliegt, beginnt das eigentliche Revisionsverfahren. Revision eingelegt haben zum einen die Verteidigungsteams der Angeklagten Zschäpe, Wohlleben, Gerlach und Eminger. Carsten S. hatte das Urteil zunächst auch angefochten, hat die Revision aber Anfang 2019 wieder zurückgenommen und verbüßt inzwischen seine Strafe. Der GBA hat das Urteil angefochten, aber nur hinsichtlich des Teilfreispruchs für André Eminger. Vonseiten der Nebenklage sind keine Revisionen eingelegt worden – Revisionen der Nebenklage sind aber ohnehin unzulässig, wenn und soweit Angeklagte verurteilt wurden. Ob der GBA seine Revision auch aufrechterhält und begründet, ist aufgrund des bisherigen Verhaltens, jedenfalls soweit kein massiver öffentlicher Druck dies fordert, zweifelhaft.

Die Mitglieder der Gruppe Freital wurden allesamt zu Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt. Dabei setzte sich das nunmehr rechtskräftige Urteil dezidiert mit der Ideologie der Angeklagten auseinander und betont, dass die Einschüchterung von Geflüchteten und deren Unterstützer*innen ein gesamtgesellschaftliches Klima erzeugt, das geeignet ist, der Bundesrepublik zu schaden, da sich Bevölkerungsteile dadurch nicht mehr sicher fühlen können. Das OLG Dresden hat die politische Agenda hinter den Anschlägen der Gruppe Freital verstanden.

Es kann jederzeit wieder passieren

Sowohl die Mordserie des NSU als auch die Anschlagsserie der Gruppe Freital tragen die gleiche Botschaft: All diejenigen, die entweder durch ihre Geburt oder durch ihr Verhalten von Nazis nicht zum „deutschen Volk“ gerechnet werden, sollen nicht sicher leben können, sollen das Gefühl ständiger Lebensbedrohung empfinden und dadurch vertrieben werden. Sogenannte Botschaftstaten wirken über den Kreis der unmittelbaren Opfer hinaus und beeinflussen damit direkt das gesellschaftliche Klima. Die Taten des NSU und noch stärker der Umgang der Sicherheitsbehörden bis hin zum OLG-Senat haben die Spaltung Deutschlands in Deutsche und Nichtdeutsche dramatisch vergrößert. Viele migrantischstämmige Menschen hatten vorher, bei allen Problemen im Alltag, immer darauf gebaut, dass die deutschen Behörden alle gleich behandeln. Nun mussten sie lernen, dass nichtdeutsche Opfer alleine gelassen und zu Täter*innen gemacht werden. Die Taten der Gruppe Freital haben zu einer gefühlten oder tatsächlich dauerhaften Lebensbedrohung von Geflüchteten in der Region geführt. Auch hier wurde den Opfern keine wirkliche Unterstützung zuteil. Im Gegenteil entstand das Gefühl, die sächsische Politik würde die Situation der ständigen Bedrohung von Geflüchteten als Argument gegen die weitere Zuteilung von Flüchtlingen nutzen. Mitleid, Mitgefühl und Unterstützung erhielten hier vielmehr die Täter*innen, denen unterstellt wurde, aus einer akzeptablen Motivation heraus gehandelt zu haben. Allen Betroffenen wurde Unterstützung nur von Opferberatungen, NGOs und politischen Gruppen zuteil.

Besonders nach dem Mordfall Lübcke (2019) ist klar, dass Taten wie die des NSU und der Gruppe Freital ständig und überall erneut passieren können. Es gibt ein bewaffnetes Netzwerk von Naziaktivist*innen. Und es gibt eine immer schneller erfolgende, je nach Situation dynamische Radikalisierung, die, wie in Freital, innerhalb kürzester Zeit zu Anschlägen und Aktionen führen kann, bei der der Tod von Menschen beabsichtigt oder bewusst in Kauf genommen wird. Große Teile der extremen Rechten haben sich ideologisch so stark radikalisiert, dass sie sich, Deutschland, das deutsche Volk in einer gegenwärtigen Gefahr sehen, und gewalttätige Aktionen durch „Notwehr“ legitimiert sehen. Aktuell besteht die größte Gefahr daher weniger in Strukturen wie dem NSU, also jahrelang gewachsenen Gruppen und Netzwerken, die langsam ihre Schritte zum bewaffneten Kampf entwickelt haben, sondern in den diffusen Aktionskreisen, die sich zu dynamischen Protesten und Aktionen zusammenfinden (vgl. u. a. Köhler sowie Puls in diesem Band). Viele kennen sich bereits, aus Parteien, Kameradschaften, Organisationen, viele sind mehr oder weniger erst in virtuellen Netzwerken miteinander verbunden. Andere teilen zunächst nur die Ideologie. Der Schritt zu mörderischen gemeinsamen Aktionen ist oft nur ein kleiner.

Der Generalbundesanwalt versucht zurzeit, Konsequenzen aus dem NSU-Komplex zu ziehen. Viel früher als in der Vergangenheit ist man nun bereit, direkt einzugreifen, Verfahren an sich zu ziehen, wenn erkennbar wird, dass Aktionen auf die politisch motivierte Tötung von Menschen zielen sollen. Insoweit hat das Verfahren gegen die Gruppe Freital sicher Vorbildfunktion, ohne dass auch das demnächst zu verhandelnde Strafverfahren gegen die Gruppe Revolution Chemnitz nicht denkbar wäre. Der Generalbundesanwalt hat (teilweise) erkannt, was Polizei und Politik immer noch leugnen: Das Bekenntnis zu politisch motivierten Tötungen ist heute immer öfter unmittelbar mit der Umsetzung verbunden. Es gibt immer weniger Scheu, großspurige Parolen direkt umzusetzen. NSU und Gruppe Freital haben gezeigt, dass in der rassistischen, extrem flüchtlingsfeindlichen Bewegung der Schritt hin zu gezielten politisch motivierten Tötungen sehr viel kleiner ist, als dies bislang angenommen wurde. Ideologisch sind Positionen, die solche Tötungen rechtfertigen, dort weit verbreitet, Strukturen, die den Täter*innen Hilfe leisten und Unterstützung versprechen, sind breit verfügbar. Die extreme Dynamik der flüchtlingsfeindlichen Kampagnen der Jahre 2015/16 setzt sich hier fort.

 

 

1

Vgl. www.gruppe-freital-nebenklage.de.

2

Vgl. <link www.raa-sachsen.de/prozess-gruppe-freital.html.&gt;https://www.raa-sachsen.de/prozess-gruppe-freital.html.</link>