Thema und übergeordneter Diskurs
Als Bundeskanzler Friedrich Merz im Oktober 2025 Kritik an seiner Aussage über ein „Problem im Stadtbild“ mit dem Hinweis konterte, man solle „die Töchter fragen“, lässt sich dies als wichtiger diskursiver Moment verstehen (Jäger et al. 2024, 222; Böhl 2025). Die Äußerung wurde medial und politisch breit aufgegriffen, kommentiert und auf ein etabliertes Narrativ zugespitzt: Nicht mehr nur die Sicherheitsrisiken städtischer Räume stand im Zentrum, sondern auch die Frage nach der Schutzbedürftigkeit westlicher Frauen vor migrantischen Männern (Adamek 2025; Epstein 2025; Kelle 2025; Schwarze 2025).
Die Verschränkung von Sicherheits-, Geschlechter- und Migrationsdiskursen wird besonders dort wirksam, wo der Schutz westlicher Frauen zur Legitimation von Ausschluss- und Abwehrpolitiken dient. Yurdakul et al. (2018, 290–293) zeigen, dass sexualisierte Gewalt durch männliche Migranten an Straf- und Aufenthaltsrecht gekoppelt werden: Wenn „fremde Männer“ deutsche Frauen gefährden, resultieren daraus nicht nur strafrechtliche Fragen, sondern auch migrationspolitische Konsequenzen. Farris (2017, 27 f.) zeigt, dass rechte Parteien in Europa, die feministische Anliegen sonst häufig ablehnen, den Schutz westlicher Frauen dann betonen, wenn migrationsfeindliche Positionen legitimiert werden sollen (vgl. hierzu auch die Beiträge von Volk sowie von Meyer et al. in diesem Band). Zugleich macht sie deutlich, dass das Bild des nicht-westlichen, muslimischen und patriarchalen „Anderen“ auch in neoliberalen und feministischen Diskursen aufgegriffen wird, um migrationsbezogene Anliegen in Namen der Frauenrechten durchzusetzen (Farris 2017, 1–5).
Diese Strategien wirken, weil sie auf etablierte postkoloniale Deutungsmuster zurückgreifen, die bis heute medial und politische reproduziert werden: Studien belegen, dass Migrant*innen, Geflüchtete sowie der Islam im öffentlichen Diskurs vielfach über Sicherheits- und Misstrauensnarrative als kriminell, rückständig oder bedrohlich markiert werden. Dabei erscheinen Geflüchtete in der medialen Darstellung oft als überwiegend homogene männliche Gruppe und werden überproportional mit Gewalt- und Sexualdelikten verknüpft. Migrantische Stimmen bleiben meist ausgeblendet (Drüecke 2016, 17–35; Hestermann 2025, 3; Maurer et al. 2021, 3–26; Van Berkum et al. 2026, 12–15; Yurdakul et al. 2018, 289–290).
Nach Jäger et al. (2024, 82–116) ist Wahrheit keine objektive Entdeckung, sondern eine historisch variable diskursive Konstruktion, bei der Institutionen und Machtverhältnisse festlegen, welche Aussagen Legitimität erhalten. Durch repetitive Reproduktion verfestigen sich mediale, politische und alltägliche Zuschreibungen über nicht-westliche Migrant*innen als scheinbar selbstverständliches Wissen. Eine zentrale Rolle spielen dabei diskursive Ereignisse, die Sagbarkeitsfelder qualitativ verschieben (Jäger et al. 2024, 221–223). So überlagerte etwa nach der Kölner Silvesternacht 2015/16 eine Ethnisierung von Sexismus die vormalige Willkommenskultur: Sexualisierte Gewalt wurde als rein importiertes Problem externalisiert, nicht-weiße Männer zu einer homogenen Tätergruppe konstruiert und Forderungen nach Abschiebungen sowie Verschärfungen des Asylrechts gewannen an Gewicht (Dietze 2016, 93–101; Drüeke 2016, 3–36; Yurdakul et al. 2018, 287–293; Jäger et. al 2024, 215–223).
Der Untersuchungsgegenstand
Diskurse operieren nach Jäger et al. (2024, 217–218) auf verschiedenen, sich gegenseitig durchdringenden Ebenen wie Politik, Medien und Alltag. Während politische und mediale Diskurse zur Verflechtung von Migration, Sicherheit und Geschlecht häufig untersucht wurden, stehen kommunale Aushandlungen seltener im Fokus – obwohl gerade dort Fragen des Zusammenlebens konkret werden, etwa wenn geplante Geflüchtetenunterkünfte Gegenproteste in Form von Petitionen, Demonstrationen oder Bürgerinitiativen (BI) auslösen.
Als überwiegend informelle, projektbezogene und ressourcenschwache Zusammenschlüsse sind BI ein aufschlussreicher Untersuchungsgegenstand, da sie politischen Druck vor allem über öffentliche Mobilisierung erzeugen müssen (Bräuer 2020, 25–27; Mayer-Tasch 1985, 17). In Bezug auf die moralische Legitimation der Unterkunftsablehnung liegt es daher nahe, dass sie auf bestehende negative Wissensbestände über Geflüchtete zurückgreifen.
Für den vorliegenden Kontext wird die Frage analysiert, inwiefern BI gegen Geflüchtetenunterkünfte auf Vorstellungen nicht-westlicher Männer als Bedrohung lokaler Frauen zurückgreifen und damit jene Legitimationsstrategien der Abwehr im Namen des Frauenschutzes reproduzieren, die politische und öffentliche Diskurse vielfach prägen. Zugleich wird untersucht, wie sich die BI dabei selbst verorten und präsentieren. Die Analyse erfolgt anhand zweier Fallbeispiele, in denen BI Geschlechternarrative nutzen, um geflüchtete Männer als Bedrohung lokaler Frauen zu markieren. Mithilfe der Kritischen Diskursanalyse (KDA) nach Jäger et al. (2024, 123–211) werden die Textquellen auf sprachlich-rhetorische Mittel, Symbole, Binarismen, Normalitätsvorstellungen und Deutungshoheiten sowie auf Rückkopplungen an gesamtgesellschaftliche Wissensbestände untersucht.
Initiativen und Standorte wurden anonymisiert. Das Erkenntnisinteresse richtet sich auf diskursive Legitimationsstrategien und nicht auf eine Bewertung der konkreten Unterbringungsprozesse in den einzelnen Gemeinden. Die Anonymisierung schützt lokale Kontexte und vermeidet eine Reichweitenverstärkung rechtsextremer Akteur*innen.
Fallbeispiel BI-A
BI-A wurde 2023 in einer hessischen Kommune gegründet, um eine geplante Großunterkunft zu verhindern, und nach deren Realisierung noch im selben Jahr wieder aufgelöst. Die ausschließlich in der Planungsphase aktive BI trat vor allem über eine Webseite und eine Online-Petition in Erscheinung (Webseite BI-A; openPetition BI-A 2023). Für die KDA wird zunächst die Webseite als zentrales Diskursfragment analysiert; anschließend werden Interviewaussagen einbezogen, die in der Frankfurter Neuen Presse abgedruckt wurden (Seipel 2023).
Die Webseite ist schlicht aufgebaut und wenig bildreich. Im Zentrum steht ein Erklärungstext. Möglichkeiten zur Interaktion oder Gegenrede fehlen. Das Kontaktformular ist anonymisiert und die Sprecher*innen werden insgesamt nicht sichtbar.
Der Text beginnt damit, dass die BI sich zur „unpolitischen“ und „neutralen“ Initiative erklärt und betont, sie habe „nichts gegen Flüchtlinge aus Kriegsgebieten“; Schutz für „schutzsuchende Familien“ sei „humanitäre Pflicht“ (Webseite BI-A). Im Anschluss an diese positive Selbstbeschreibung folgt die negative Kategorisierung der im Ort erwarteten Geflüchteten. Diese werden als „Weltflüchtlinge“ beschrieben, die „aus sicheren Herkunftsländern“ kämen und damit als „Wirtschaftsflüchtlinge“ anzusehen seien. Daran anknüpfend folgert die BI: „Der Begriff ‚Weltflüchtlinge‘ umschreibt hierbei, dass es sich bei den Menschen fast ausschließlich um junge Männer aus muslimischen Herkunftsländern handelt.“ (Webseite BI-A) Die Aufnahme wird als direkte Bedrohung für die Sicherheit im Ort gezeichnet: „Sollte der Bau tatsächlich genehmigt werden, entsteht in dem bisher noch idyllischen Ort ein Brennpunkt.“ (Webseite BI-A)
Das „Wir“ erscheint humanitär, nüchtern, neutral und verantwortungsvoll („humanitäre Pflicht“), während das „Sie“ als gefährlich, unpassend und abwehrbedürftig markiert wird („Weltflüchtlinge“, „Wirtschaftsflüchtlinge“). Verstärkt wird diese Gegenüberstellung durch das Kollektivsymbol des „Brennpunkts“. Die Bezeichnung ruft Vorstellungen von sozialen Problemen und Kriminalität auf. Der „idyllische Ort“ fungiert als positives Gegensymbol für Ordnung und Normalität. So entsteht ein symbolischer Innenraum, der als schutzwürdig und zugleich bedroht erscheint (Jäger et al. 2024, 186–187). Die Betonung „muslimischer Männer“ aktiviert etablierte mediale und politische Deutungen, in denen Islam und nicht-westliche Männlichkeit mit Patriarchalität und Bedrohung verknüpft werden.
Im nächsten Absatz wird argumentiert, dass Geflüchtete aufgrund „von verschiedenen Religionen und/oder Geschlechtern“ getrennt würden, um „Streitigkeiten oder Übergriffe“ zu vermeiden, aber „wir gesellschaftlich in den vergangenen Jahren eines besseren belehrt“ wurden (Webseite BI-A). Diese vermeintliche „Belehrung“ lässt das „Wir“ als ehemals naiv, nun jedoch desillusioniert und wissend erscheinen. Geflüchteten wird kollektiv unterstellt, die Erwartung eines friedlichen, regelkonformen Zusammenlebens enttäuscht und Vertrauen verspielt zu haben. So konstruiert die BI eine Solidargemeinschaft mit der Leserschaft und aktiviert ein vermeintlich geteiltes negatives Alltagswissen (Jäger et al. 2024, 83–93). Darauf folgt: „in den meisten Groß- und Kleinstädten trauen sich junge Frauen, aus Angst vor Übergriffen, nicht mehr alleine auf die Straße“ (Webseite BI-A). Diese Behauptung aktiviert ein Überfremdungsnarrativ, laut dem Frauen andernorts ihre Bewegungsfreiheit bereits eingebüßt haben, während die Frau im noch intakten Ort die Heimatidylle symbolisiert. Diese Ethnisierung von Sexismus konstruiert muslimische Geflüchtete als Träger einer fremden, bedrohlichen Männlichkeit, die von außen in die eigene Gesellschaft importiert wird (Jäger et al. 2024, 201; Dietze 2016, 94). Des Text verstärkt diese Negativzuschreibungen explizit: „diese jungen Männer“ seien unwillig „sich in unsere Gesellschaft zu integrieren und unsere Werte anzunehmen“ (Webseite BI-A). Über nationale Besitzmarker wie „unsere Gesellschaft“ und „unsere Werte“ konstruiert die BI eine vermeintlich homogene deutsche Zugehörigkeit und eine abgewertete Außengruppe (Drüeke 2016, 36).
Als nächstes Diskursfragment wird ein kurzes Medieninterview mit den BI-Initiatorinnen analysiert, das in der Frankfurter Neuen Presse aufgegriffen wurde. Die beiden Sprecherinnen, die nun als Frauen erscheinen und ihre Nachnahmen preisgeben, warnen darin vor einem „Asylzustrom von überwiegend jungen Männern aus kulturfremden Ländern“ und benennen die „Angst vor Übergriffen“ als „großen Faktor“ (Seipel 2023). Der Begriff „Asylzustrom“ fungiert dabei als Kollektivsymbol, das Migration als naturhafte, unkontrollierbare Masse rahmt (Bozay 2019, 179 f.). Die Sprecherinnen verweisen auf einen vermeintlichen Vorfall im unmittelbaren Nahraum: Zwei Mädchen, „so 13 oder 14 Jahre alt“, seien von „Flüchtlingen“ belästigt worden und hätten sich in einen Rewe „gerettet“ (Seipel 2023). Diese Erzählung erzeugt einen Realitätseffekt und soll die erwartete Zukunft im Ort belegen. Potenzielle Gewalt an Frauen symbolisiert dabei die fundamentale Störung des lokalen Friedens; die lokalen Mädchen werden zur Figur einer bedrohten Heimat.
Fallbeispiel BI-B
BI-B ist eine seit 2023 aktive Initiative aus einer süddeutschen Gemeinde gegen den Bau einer Landeserstaufnahmestelle (LEA). Die BI begründet ihre Ablehnung über vielseitige Themen (Webseite BI-B). Eine eigene Unterseite des Arbeitskreises (AK) Frauen rahmt den Konflikt zusätzlich als Frage weiblicher Sicherheit. Dieses Webseitenfragment sowie ein Interview mit Vertreterinnen des AK in einer regionalen Zeitung bilden die analysierten Diskursfragmente (Webseite AK BI-B; Mathes 2024).
Die visuelle Selbstinszenierung auf der Webseite beginnt mit einem Foto von vier weiß gelesenen Frauen mittleren Alters auf einer grünen Wiese. Sie tragen legere Kleidung und eine der Frauen trägt eine Kreuzkette. Die unbearbeitete Bildqualität und der ländliche Hintergrund vermitteln Authentizität und lokale Verankerung (Jäger et al. 2024, 162–167). Die namentliche Nennung der Gründerinnen erzeugt Vertrautheit. Mit der Aussage „– NEIN – wir sind weder rechts noch links. Wir sind Frauen!“ wird politische Positionierung zurückgewiesen und durch eine geschlechtliche Selbstverortung ersetzt (Webseite AK BI-B). Die Frauen selbst werden somit zum Symbol für die besorgte lokale Nachbarin.
Der Text benennt „Sicherheit für Frauen“ als Hauptthema des AK. Diese Sicherheitsfrage wird unmittelbar an kulturelle Differenz gekoppelt: „Es ist kein Geheimnis, dass Männer anderer Kulturen das Bild der Frau für sich entsprechend definieren.“ (Webseite AK BI-B) Die Formulierung „Es ist kein Geheimnis“ präsentiert die unbelegte Behauptung als allgemein bekanntes Wissen. Die Bezugnahme auf „Männer anderer Kulturen“ aktiviert etablierte Deutungsmuster, in denen vor allem nicht-westliche bzw. muslimische Männer mit Frauenfeindlichkeit verknüpft werden. Die Aussage homogenisiert geflüchtete Männer zu einer Gruppe und schreibt ihnen pauschal ein negativ besetztes Frauenbild zu. Damit etabliert der Text eine binäre Ordnung: Auf der einen Seite steht eine implizite Wir-Gruppe, die Frauenrechte und Gleichberechtigung für sich beansprucht; auf der anderen kulturell markierte Männer mit vermeintlich problematischem Frauenbild (Jäger et al, 2024, 198). Frauenschutz erscheint dadurch nicht als allgemeines patriarchales Problem, sondern als „Kultur der Anderen“.
Der Text führt fort: „Wir möchten das Bewusstsein der Problematik von Gewalt und Unterdrückung gegenüber Frauen schaffen und die Öffentlichkeit über diese Herausforderungen aufklären.“ (Webseite AK BI-B) Die Aussage besetzt emanzipatorische Anliegen und inszeniert die Frauen als handlungsmächtige Subjekte. Diese aufgemachte Problematisierung wird jedoch lediglich auf die LEA zugespitzt: Durch „mehr als 1 200 Flüchtige, hauptsächlich Männer anderer Kulturen“, die „für eine unbestimmte Zeit“ bleiben, könne die Sicherheit von Frauen „nicht gewährleistet werden“ (Webseite AK BI-B). Bauplanung, Migration, Geschlecht und Sicherheit verschränken sich zu einer scheinbar kausalen Kette, die den Bau der Unterkunft als zwangsläufigen Import kulturimmanenter Gewalt und Verlust weiblicher Sicherheit herstellt (Jäger et al. 2024, 126 f.).
Im nächsten Abschnitt folgt: „Gewalt von Männern gegenüber Frauen ist ein ernstes Problem, das nicht toleriert werden darf. Kulturelle Sensibilität und Bildung sind entscheidend, um stereotype Vorstellungen zu überwinden und Respekt für Frauen als gleichberechtigte Individuen zu fördern.“ (Webseite AK BI-B) Der AK inszeniert sich erneut als progressive Stimme für Frauenrechte, blendet aber die Selektivität des Schutzdiskurses aus: Geflüchtete Frauen bleiben unsichtbar. Die BI beansprucht damit Deutungshoheit über Schutzwürdigkeit: Sie entscheidet diskursiv, wer Schutz verdient und wer als Gefahr erscheint. Der Text folgert schließlich: „Jahrzehnte haben Frauen in Deutschland für Gleichberechtigung gekämpft“ und man sei „nicht bereit, in unserem Land rückschrittliche Denkweisen zu akzeptieren!“ (Webseite AK BI-B). Gleichberechtigung erscheint als vollendete deutsche Normalität und zugleich als fragiles Gut, das durch den Zuzug Geflüchteter in patriarchale, kulturfremde Verhältnisse zu kippen droht. Die konstruierte Fremdgruppe erscheint nicht als Träger eigenen Wissens und kultureller Vielseitigkeit, sondern ausschließlich der westlichen Moderne geistig, moralisch und kulturell unterlegen.
Als weiteres Diskursfragment dient das Interview in einer regionalen Zeitung, in dem eine Sprecherin den Vorwurf fremdenfeindlicher Geschlechterrollen abwehrend zurückweist: „Man muss doch in diesem Land noch sagen dürfen, was man denkt, ohne dass man sofort in die tiefste braune Ecke geschoben wird“ (Mathes 2024). Diese Entlastungsstrategie wird durch Normalitätsmarker verstärkt: Die Sprecherinnen bezeichnen sich als „anständig erzogen“ und „mit beiden Beinen im Beruf und im Leben“ stehend (Mathes 2024). Zugleich betonen sie eine spezifisch weibliche Deutungskompetenz. Frauen könnten „ganz anders über das Thema Sicherheitsbedenken sprechen, als Männer es könnten“ (Mathes 2024). Der Eindruck entsteht, dass die vertretenen Positionen für Frauen im Allgemeinen anschlussfähig sind. Auch in ihren Interviewaussagen homogenisieren die BI-Vertreterinnen die Geflüchteten und schreiben ihnen vermeintliche kulturelle Merkmale zu: Eine Sprecherin sagt, die Frauen hätten „in ihren Kulturen nichts zu sagen und sind weniger wert“ (Mathes 2024). Eine Sprecherin berichtet über einen schulischen Vorfall, bei dem zugewanderte Schüler Mädchen pornografische Bilder gezeigt hätten und die Schule daraufhin von „kurzen Röcken“ abgeraten habe. Das wird als Beleg für eine bereits stattfindende Einschränkung weiblicher Rechte dargestellt (Mathes 2024).
Abschließender Vergleich und Rückkopplung an Gesamtdiskurs
Die Analyse bestätigt, dass auch in lokalen Aushandlungen der Schutz westlicher Frauen als Legitimationsstrategie genutzt wird, um die Ablehnung von Asylunterkünften als notwendige Abwehrmaßnahme erscheinen zu lassen. Beide BI externalisieren Gewalt gegen Frauen kulturell. Sie konstruieren Geflüchtete als vermeintlich homogene, muslimisch codierte Gruppe, die als unvereinbar mit westlichen Werten gerahmt wird. Im direkten Kontrast dazu wird die eigene Nation als neutral und gleichberechtigt inszeniert, wobei interne Differenzen in beiden Gruppen unsichtbar gemacht werden (Eriksen 2010, 134).
In BI-A bleibt die Rolle der Frau sekundär und rein funktional: Frauen werden nicht als eigenständige Subjekte sichtbar, sondern fungieren als symbolische Körper einer bedrohten lokalen Ordnung. Damit knüpft die BI an nationalisierte Geschlechterbilder an, in denen Frauen als schutzbedürftige „Trägerinnen des Kollektivs“ und Repräsentantinnen der Nation erscheinen (Farris 2017, 67–72; Yuval-Davis 2006, 21–28, 45–52). Die Behauptung, Frauen trauten sich andernorts nicht mehr auf die Straße, inszeniert ein bereits eingetretenes Überfremdungsszenario, von dem sich der eigene Ort noch als intakte „Idylle“ abhebt. Erzählungen über lokale Belästigungen werden als Vorzeichen dieses Kontrollverlusts gedeutet. Die Gefährdung lokaler Frauen durch den markierten „Anderen“ beweist die scheinbare Bedrohung des Kollektivs.
BI-B reproduziert hingegen eine gleichstellungspolitische Artikulationsform: Frauen treten als handelnde Nachbarinnen auf, die ihre Migrationsabwehr in eine Sprache von Gewaltaufklärung, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung übersetzen, wodurch der Protest als Verteidigung emanzipatorischer Errungenschaften erscheint (Dietze 2016, 95). Während geflüchtete Frauen ausgeblendet bleiben, wird Gleichstellung als Besitzstand der eigenen Gemeinschaft gerahmt, der gegen das vermeintlich problematische Frauenbild von „Männern anderer Kulturen“ verteidigt werden müsse. Darin zeigen sich Anschlussstellen zu Farris’ (2017, 54–56) Beobachtung, dass bestimmte gleichstellungspolitische Stimmen Sexismus primär muslimischen Communitys zuschreiben und westliche Emanzipation als überlegenes Werteprojekt markieren.
Die aufgezeigten Geschlechternarrative sind keine lokalen Einzelprodukte, sondern sie reaktivieren und festigen etablierte Wissensbestände über die Schutzbedürftigkeit westlicher Frauen vor migrantischen Männern (Drüeke 2016, 35–37). Beide BI blenden die Individualität von Fluchtschicksalen aus und kollektivieren Geflüchtete über die Verbindung von Männlichkeit und Gefährlichkeit. Sie reproduzieren damit eine auch in Leitmedien nachweisbare diskursive Verengung von Geflüchteten auf negative, kriminalisierende Bilder erwachsener Männer, über die gesprochen wird, ohne ihnen selbst eine Sprecher*innenposition zuzugestehen (Maurer et al. 2020, 16–20; Hestermann et al. 2020, 8 f.).
Gestützt wird diese Abwertung durch Kollektivsymbole wie „Asylflut“, „Brennpunkt“ oder „Wirtschaftsflüchtling“. Solche Symbole zirkulieren über verschiedene Diskursebenen hinweg und rufen innerhalb der „Wir“-Gruppe geteilte Bilder, Affekte und negative Bewertungen ab (Jäger et al. 2024, 125 f; Bozay 2019, 179 f.). Die BI greifen damit auf ein etabliertes Repertoire des Migrationsdiskurses zurück, das komplexe gesellschaftliche Aushandlungen verdichtet, vereinfacht und in scheinbar selbstverständliche Deutungen überführt. Dies zeigt sich auch in Formulierungen, die behaupten, es sei „kein Geheimnis“, dass Geflüchtete ein bestimmtes Frauenbild hätten: Die Behauptung wird nicht belegt, sondern als gemeinsamer Wissensbestand vorausgesetzt. Die Entlarvung solcher Behauptungen schafft die notwendige gesellschaftliche Kritikfähigkeit, um rassistische Exklusionsstrategien zu dekonstruieren.
Sophia Fechter ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Demokratiezentrum Hessen der Philipps-Universität Marburg. Als Politikwissenschaftlerin und Friedens- und Konfliktforscherin (M. A.) untersucht sie Konfliktpotenziale im Kontext der Unterbringung von Geflüchteten sowie deren Aushandlung in kommunalen Räumen. Auf dieser Grundlage entwickelt sie praxisorientierte Ansätze, um die gewonnenen Erkenntnisse für eine (präventive) kommunale Konfliktbearbeitung nutzbar zu machen.
Literaturverzeichnis
Adamek, Sascha (2025). „Ein Bundeskanzler darf so nicht reden“: Wie ich mich mit meiner Tochter über Merz‘ „Stadtbild“ streite. Focus Online vom 22.10.2025. Online verfügbar unter www.focus.de/politik/deutschland/ich-sprach-mit-meiner-tochter-19-ueber-merz-stadtbild-ein-argument-ueberzeugt_6af3daec-b2b5-4e9a-ab36-ddac04078778.html (abgerufen am 22.05.2026).
Böhl, Lukas (2025). Das genaue Zitat von Friedrich Merz. Die Aussage zum Stadtbild im Wortlaut. STUTTGARTER ZEITUNG vom 21.10.2015. Online verfügbar unter www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.friedrich-merz-stadtbild-aussage-wortlaut-mhsd.c674d7a6-52bd-4cbf-a68a-12f1700128fc.html (abgerufen am 29.01.2026).
Bozay, Kemal (2019). Symbolische Ordnung, Klassifikationen und Definitionsmacht im Fokus der Fluchtdiskurse. In: Emre Arslan/Kemal Bozay (Hg.). Symbolische Ordnung und Flüchtlingsbewegungen in der Einwanderungsgesellschaft. Wiesbaden, Springer VS, 31–53.
Bräuer, Marco (2017). Energiewende und Bürgerproteste. Eine Untersuchung der Kommunikation von Bürgerinitiativen im Themenfeld Netzausbau. NEU – Nachhaltigkeits-, Energie- und Umweltkommunikation. Ilmenau, Universitätsverlag Ilmenau.
Dietze, Gabriele (2016). Das ‚Ereignis Köln‘. Femina politica: Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft 25 (1), 93–102. https://doi.org/10.3224/feminapolitica.v25i1.23412.
Drüeke, Ricarda (2016). Die TV-Berichterstattung in ARD und ZDF über die Silvesternacht 2015/16 in Köln. Studie im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts für Feminismus und Geschlechterdemokratie der Heinrich-Böll-Stiftung. Berlin.
Epstein, Mirjam (2025). Ohne Leitkultur keine Gleichberechtigung. Cicero Online vom 04.11.2025. Online verfügbar unter www.cicero.de/innenpolitik/stadtbild-debatte-leitkultur-keine-gleichberechtigung (abgerufen am 22.05.2026).
Eriksen, Thomas Hylland (2010). Ethnicity and Nationalism. Anthropological Perspectives. 3. Aufl. London, Pluto Press.
Farris, Sara. R. (2017). In the Name of Women’s Rights. The Rise of Femonationalism. Durham / London, Duke University Press.
Hestermann, Thomas (2020). Berichterstattung über Eingewanderte und Geflüchtete. Die Unsichtbaren. Eine Expertise für den Mediendienst Integration. Hamburg, Hochschule Macromedia.
Hestermann, Thomas (2025). Kriminalität und Migration: Das Bild in deutschen Medien. Expertise. Hamburg, Macromedia University of Applied Sciences.
Jäger, Siegfried/Jäger, Margarete/Wamper, Regina/Nothardt, Benno (2024). Kritische Diskursanalyse: Eine Einführung. 8. Aufl. Münster, Unrast Verlag.
Kelle, Birgit (2025). Rassismusdebatte nach „Stadtbild“-Aussage: Die zynischen Töchter Deutschlands. Nius vom 01.11.2025. Online verfügbar unter nius.de/kommentar/toechter-stadtbild-rassismus-debatte-birgit-kelle (abgerufen am 22.05.2026).
Mathes, Susanne (2024). Interview mit dem Frauenarbeitskreis der Bürgerinitiative BI-B. Zeitung anonymisiert vom 16.06.2024. Originaltitel und URL aus Anonymisierungsgründen nicht angegeben (abgerufen am 22.05.2026).
Maurer, Marcus/Jost, Pablo/Kruschinski, Simon/Haßler, Jörg (2021). Fünf Jahre Medienberichterstattung über Flucht und Migration. Mainz, Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Mayer-Tasch, Peter C. (1985). Die Bürgerinitiativbewegung: Der aktive Bürger als rechts- und politikwissenschaftliches Problem. Reinbek bei Hamburg, ROWOHLT Taschenbuch.
openPetition BI-A (2023). Online-Petition der Bürgerinitiative BI-A. Originaltitel und URL aus Anonymisierungsgründen nicht angegeben (abgerufen am 22.05.2026).
Schwarze, Elisa (2025). Friedrich Merz und das „Stadtbild“: So reagiert das Netz auf seine Töchter-Aussage. Der Spiegel vom 21.10.2025. Online verfügbar unter www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-und-das-stadtbild-so-reagiert-das-netz-auf-seine-toechter-aussage-a-5eb7030c-11c3-4bca-a804-1ac2348514e1 (abgerufen am 22.05.2026).
Seipel, Judith (2023). Berichterstattung über Bürgerinitiative BI-A. Zeitung anonymisiert vom 24.01.2023. Originaltitel und URL aus Anonymisierungsgründen nicht angegeben (abgerufen am 22.05.2026).
Van Berkum, Merle/Niepert, Juliane/Fengler, Susanne (2026). Abschlussbericht: Migrationsberichterstattung in Deutschland (WP6). Göttingen/Dortmund, Georg-August-Universität Göttingen/Erich Brost Institut für internationalen Journalismus.
Webseite AK BI-B (o. J.). Frauenarbeitskreis der Bürgerinitiative BI-B. Onlinequelle. Originaltitel und URL aus Anonymisierungsgründen nicht angegeben (abgerufen am 22.05.2026).
Webseite BI-A (o. J.). Webseite der Bürgerinitiative BI-A. Onlinequelle. Originaltitel und URL aus Anonymisierungsgründen nicht angegeben (abgerufen am 22.05.2026).
Webseite BI-B (o. J.). Webseite der Bürgerinitiative BI-B. Onlinequelle. Originaltitel und URL aus Anonymisierungsgründen nicht angegeben (abgerufen am 22.05.2026).
Yurdakul, Gökçe/Korteweg, Anna C./Hamann, Ulrike (2018). Symbolische und materielle Grenzziehungen. Geschlecht und ‚Rasse‘ im Diskurs über Gewalt und Fluchtbewegungen in Kanada und Deutschland. In: Iman Attia/Mariam Popal (Hg.). BeDeutungen dekolonisieren: Spuren von (antimuslimischem) Rassismus. Münster, Unrast Verlag, 276–296.
Yuval-Davis, Nira (1997). Theorizing Gender and Nation. London, SAGE Publications Ltd.

