Rassismus. Schon das Wort allein führt zu Abwehrreaktionen beim Gegenüber. Auch ich persönlich muss das oft genug feststellen. Sobald ich es wage, das Wort über die Lippen zu bringen, wird umgehend abgestritten, relativiert, beschwichtigt. Viele Menschen nehmen es als Provokation wahr, auf Rassismus angesprochen zu werden. Nicht der Rassismus selbst scheint daher das Problem zu sein, sondern das Thematisieren desselben. Die Zurückweisung erfolgt reflexhaft. Eine Auseinandersetzung mit dem Gesagten findet dann in der Regel gar nicht statt.
Im Jahr 2006 demonstrierten über 4.000 Menschen in Kassel unter dem Motto „Kein 9. Opfer“. Auf den Videoaufzeichnungen dieses Trauerzuges sind Plakate zu sehen, auf denen die Aufklärung der – so wörtlich – „rassistischen Morde“ gefordert wird. Doch auch diese Appelle an den Staat, seine Sicherheitsorgane, die Medien, die Öffentlichkeit und die Zivilgesellschaft blieben ungehört. Sie blieben ungehört, weil es fast ausschließlich türkischstämmige Personen waren, die demonstrierten, und keine Deutschen.
Sowohl die von der Mordserie betroffenen Familien als auch die Anwohner der von einem Bombenanschlag getroffenen Keupstraße in Köln haben unabhängig voneinander auf eine rassistische Motivation der Taten hingewiesen. Dennoch ließen sich die deutschen Behörden in all den Jahren nicht von ihrer einseitigen Ermittlungsstrategie abbringen. Woran liegt es, dass die Demonstranten die Botschaft des NSU verstanden hatten? Warum war es für sie offensichtlich, dass es sich um einen Angriff auf sie als Kollektiv handeln muss? Und warum lag diese Einsicht für Polizei und Öffentlichkeit so fern?
Die Menschen, die damals auf die Straße gingen, vereinte ein gemeinsamer Erfahrungsschatz. Viele von ihnen hatten allzu oft erlebt, was es bedeutet, wenn die eigene gesellschaftliche Zugehörigkeit infrage gestellt wird. Welche Konsequenzen es hat, ausgegrenzt zu werden aus dem nationalen Narrativ. Wie es sich anfühlt, als „Fremde“ angesprochen und behandelt zu werden. Nur zu gut kannten sie die subtileren und alltäglichen Formen dieser Ideologie, deren extremste Ausdrucksform die Morde waren. Diese Erfahrungen machten sie zu „Experten der Funktionsweise von Rassismus“.1 „Das ist doch ganz einfach – ich kenne meine Feinde“, hat es Mehmet Demircan, der die Demonstration anmeldete, auf den Punkt gebracht.
Diese Erfahrungen teilten sie aber weder mit den Beamten der Polizei noch mit den Journalisten in den Redaktionen des Landes, jene Redaktionen, die das Wort „Dönermorde“ erfanden und im Übrigen unkritisch Polizeierklärungen nachdruckten. Das spezifische Wissen von Menschen, die Rassismus aus eigener Erfahrung nur allzu gut kannten, wurde auch nicht als gelebte Realität in den kollektiven Wissensvorrat aufgenommen. Ihre und ähnliche Stimmen wurden stets aus dem gesellschaftlichen Diskurs ausgeblendet. Als aktuelle und folgenreiche Bedrohung wurde der Rassismus so nur aus der Position der Betroffenen wahrgenommen. Und das, obwohl die rechtsterroristische Bedrohung ganz objektiv auf der Hand lag.
In Kassel blieben die Demonstranten weitgehend unter sich. Die Mehrheitsgesellschaft schenkte ihnen keine Aufmerksamkeit. Sie hörte ihre Forderungen nicht, sondern tat sie als Migranten-Problem ab. Es war ein rassistisches Weghören.
Stellen Sie sich vor, Behörden und Öffentlichkeit hätten den Opfern und Hinterbliebenen damals vertraut. Man hätte ihre Hinweise auf ein rassistisches Mordmotiv ernst genommen und die Ermittlungen konsequent in diese Richtung betrieben. Was wäre geschehen? Wo stünde dieses Land heute? Womöglich wären die Mörder früher gestoppt und Menschenleben gerettet worden. Mit Sicherheit aber wäre unser Land ein anderes. Das Vertrauen eines großen Teils der (Neu-)Deutschen in einen Staat, der sie schützen kann und will, wäre nicht beschädigt. Der Riss in der Gesellschaft wäre nicht so greifbar.
Das Wissen um die Hintergründe der Morde war in der Gesellschaft vorhanden. Es wurde bloß nicht gehört. Auch wenn es uns Deutschen sichtlich schwerfällt, den Rassismus in unserer Mitte zu sehen, ist er doch von außen, insbesondere für ein geschultes Auge, unschwer zu erkennen. Githu Muigai, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Rassismus, brachte diesen Alltagsrassismus klar zur Sprache. Darüber hinaus thematisierte er auch die institutionelle Ebene: Polizei, Behörden und Gerichte müssten noch einiges mehr tun. Auch die geringe Präsenz von „People of Colour“ im öffentlichen Leben sowie deren geringe politische Teilhabe kritisierte er. In seinem Abschlussbericht von 2010 forderte er mehr Personal für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, während er die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als Schritt in die richtige Richtung bewertete.2
Ein Land, dem es kaum möglich ist, über Alltagsrassismus zu sprechen, wird auch zur institutionellen Diskriminierung schweigen. Doch zu welchem Preis? Schaut man auf das Behördenversagen rund um den NSU-Komplex, so muss man sich eingestehen, dass uns der institutionelle Rassismus mit hoher Wahrscheinlichkeit Menschenleben gekostet hat. Der Staat hat unschuldige und fleißige Mitbürger, die zum Wohlstand dieses Landes beigetragen haben, vollkommen im Stich gelassen. Wir tragen keine Mitschuld an den Morden, aber unsere Behörden haben durch ihre vorurteilsbehaftete Ermittlungsarbeit dafür gesorgt, dass der NSU nach dem ersten, dem zweiten und selbst nach dem neunten Mord noch unbehelligt weitertöten konnte.
Institutioneller Rassismus ist keine deutsche Besonderheit. Der von dem US-amerikanischen Bürgerrechtler Stokely Carmichael in seiner 1967 erschienenen Schrift Black Power geprägte Begriff ist bei den US-Amerikanern und auch bei den Briten ein weitestgehend anerkanntes Phänomen, dessen Bekämpfung sich in Teilen bereits als erfolgreich erwiesen hat.3 In Großbritannien steht für die Aufarbeitung des institutionellen Rassismus an erster Stelle der Fall Stephen Lawrence. Der britische Teenager wurde im Jahr 1993 an einer Londoner Bushaltestelle erstochen. Stephens Mörder wurden nie gefasst. 1999 untersuchte ein Team unter Sir William Macpherson die mangelhaften Ermittlungen der Metropolitan Police und kam zu dem Schluss, dass es sich dabei um institutionellen Rassismus handelte. Macpherson bezeichnete diesen Fall als „einen der wichtigsten Momente der modernen Rechtsprechung in Großbritannien“.4 Zusammen mit Antonia von der Behrens und Carsten Ilius, meiner Kollegin und meinem Kollegen von der Nebenklage im NSU-Verfahren, bin ich nach London gereist, um mich mit den britischen Kollegen auszutauschen und von ihren Erfahrungen zu lernen. Damals hatten wir die Hoffnung, dass eine derartige Aufarbeitung auch bei uns im Rahmen des Vorstellbaren liegt. Doch bei uns ist institutioneller Rassismus weiterhin durch viele Tabus belegt.
Im Gegensatz zu dem bereits angesprochenen Alltagsrassismus ist der institutionelle Rassismus in der Organisation der Gesellschaft verortet und somit also nicht Sache der persönlichen Einstellung. Er geht von Struktur und Mechanismen des gesellschaftlichen Miteinanders aus. So werden die, die nach verbreitetem Verständnis zur deutschen Mehrheitsbevölkerung zählen, gegenüber denen, die nicht dazugehören, systematisch bevorzugt.5 Institutioneller Rassismus findet sich in den gesellschaftlich relevanten Einrichtungen, beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt, dem Wohnungsmarkt und in Form der eingeschränkten politischen Teilhabemöglichkeiten. Die Nicht-Dazugehörigen werden ausgegrenzt, benachteiligt und herabgewürdigt. Die Ausgegrenzten unter uns wissen genau, wovon ich spreche. Die vielen Male, bei denen man ohne Grund von der Polizei angehalten wird und sich fragt, was man falsch gemacht hat und was man überhaupt noch tun kann, um dazuzugehören. Das gleiche Gefühl beschleicht einen bei der Wohnungssuche, die um vieles mühseliger ist als bei den Freunden mit deutschem Nachnamen. Man bewirbt sich bei etlichen Stellen, doch wird gar nicht erst zum Jobinterview gebeten. Am Ende des Spektrums steht die Diffamierung der Opferangehörigen der NSU-Morde.
Es gibt also viele Menschen unter uns, die institutionellen Rassismus tagtäglich am eigenen Leibe erfahren. Das Perfide daran ist, dass den Betroffenen nicht einmal erlaubt wird, darüber zu sprechen. Denn: So etwas gibt es bei uns nicht. Auch deshalb mag diese Form des Rassismus Außenstehenden subtiler erscheinen, doch für die Menschen, die institutionellen Rassismus erleben, ist er das keineswegs. Vielmehr kann er die Existenz von Anfang an erschweren, Chancen nehmen und Hürden errichten.
Die Polizei trägt ebenfalls eine Mitschuld an den Morden des NSU: In der Berichterstattung über die missglückten polizeilichen Ermittlungen dominiert dabei der Topos der „Pleiten, Pech und Pannen“. Tatsächlich ist es erschreckend, wie dilettantisch die Polizei teilweise ermittelt hat, wie viele Ermittlungsfehler begangen wurden: Wie es beispielsweise dem Jenaer Trio ermöglicht wurde, unterzutauchen, oder wie die in der Garage gefundene Telefonliste nicht ausgewertet wurde. Und es ist auch richtig, dass ein Grund für das ungehinderte Morden des NSU darin liegt, dass die Inlandsgeheimdienste ihre Erkenntnisse nicht mit den Polizeibehörden teilten.
Die Schlagzeilen, die auf ein mangelndes Kooperationsverhalten der Polizei schließen lassen, reißen nicht ab. So wurden im Zusammenhang mit der Frage, woher der NSU seine Waffen erhalten habe, immer wieder die Namen zweier ehemaliger Thüringer Unterwelt-Bosse genannt. Da diese in den 1990er-Jahren das kriminelle Milieu in Jena beherrschten, liegt es nahe, dass sie auch von den Waffendeals der in Jena operierenden NSU-Rechtsterroristen wussten. Nun ist klar, dass sie für das Thüringer Landeskriminalamt spitzelten.6 Aus internen Polizeiunterlagen geht hervor, dass einer der beiden auch nach einem behördlichen Verbot bis mindestens 1997 als V-Mann aktiv war. Laut einer Zeugenaussage vor dem BKA soll es in dieser Zeit auch zu einem Treffen dieses V-Manns mit Mundlos und Böhnhardt gekommen sein, in dem es um Geld gegangen sei. Über diese wichtige V-Mann-Tätigkeit wurde weder der parlamentarische Untersuchungsausschuss noch dieses Gericht aufgeklärt. Es stellen sich drängende Fragen: Welche Informationen wurden geliefert? Wo wurden diese dokumentiert? Wie lange waren die Unterwelt-Bosse tatsächlich Informanten?
Der zentrale Grund für dieses Staatsversagen liegt jedoch im institutionellen Rassismus der Sicherheitsbehörden. Ich habe schon beschrieben, wie das Sprechen über Rassismus zu Abwehrreaktionen führt. Das gilt insbesondere für die Angehörigen der Polizei, die Verantwortungsträger in den Sicherheitsbehörden und die Politiker, die für die Polizei in diesem Land zuständig sind. Denn gerade bei diesen ist die Weigerung, Rassismus in der Polizei zu thematisieren, besonders verbreitet – allgemein wird die Thematisierung als skandalöse Unterstellung und Beleidigung der Beamten „im Dienst“ zurückgewiesen. Hinsichtlich des NSU ist aus dem Sicherheitsapparat immer wieder zu hören, dass es rückblickend ja einfach sei, die Ermittlungen zu kritisieren. Natürlich: Ohne die nachträgliche Rekonstruktion, ohne dass bekanntgeworden wäre, wie ermittelt wurde, wäre es uns heute nicht möglich, diese Ermittlungen zu kritisieren. Das ändert aber nichts an der Notwendigkeit, sie zu hinterfragen. Es ändert nichts an der Notwendigkeit, Aufmerksamkeit und ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es Rassismus in der Polizei gibt – damit die gleichen Fehler nicht ein weiteres Mal passieren und rassistische Mörder zukünftig gestoppt werden können, bevor sie weitere Leben auslöschen.
Wenn ich die Ermittlungen kritisiere, dann kritisiere ich zumindest nicht in erster Linie, dass die Polizei die Täter nicht nach dem ersten Mord oder vor dem zehnten ermittelt hat. Ich kritisiere vielmehr, dass bundesweit nach demselben Muster gearbeitet wurde: Die Opfer und ihre Angehörigen wurden kriminalisiert. Sie konnten nicht Opfer sein, sondern waren in den Augen der Ermittler immer Täter, Mitwisser – verstrickt in die Organisierte Kriminalität.
Dieser Blick auf die Opfer und ihre Angehörigen hat den Blick auf die wahren Täter verstellt. Der rassistische Terrorismus wurde nicht verfolgt. Und so wurden die Menschen zwei Mal Opfer des Rassismus – einmal in seiner fanatischen, mörderischen Form und einmal in seiner bürokratischen, institutionalisierten. Und da weder das Gericht noch die Bundesanwaltschaft den Rassismus der Ermittlungsbehörden in diesem Verfahren ansprechen wollte, möchte ich es nun tun. Dazu gehört auch zu fragen, ob bei den Ermittlungen im Umgang mit Angehörigen dieselben Standards gegolten haben, als wenn die Opfer Meier, Müller oder Schmidt geheißen hätten. Und um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Nein, es haben nicht dieselben Standards gegolten. Meine Kritik zielt dabei weniger auf das Ressentiment der einzelnen Beamten als auf den institutionellen Rassismus in den Polizeibehörden.
Institutioneller Rassismus – das bedeutet: Institutionen übernehmen rassistische Zuordnungen, aus denen sich für die so markierten Menschen systematische Benachteiligungen ergeben. Institutioneller Rassismus bedeutet nicht, dass alle oder die Mehrheit der Personen, die in entsprechenden Institutionen arbeiten, persönlich rassistische Ziele verfolgen. Der Rassismus ist stattdessen oft in Routinen, Vorschriften und Regelungen eingewoben, welche diese Diskriminierung erzeugen, ohne dass es den Beteiligten zwangsläufig auffallen muss. Somit ist institutioneller Rassismus das kollektive Versagen einer Institution, die Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Kultur oder ethnischen Herkunft nicht angemessen und professionell behandelt.7
Die Opfer und ihre Angehörigen wurden von den Polizeibehörden mitnichten angemessen oder professionell behandelt. Tatsächlich gehörte der Rassismus in den Routinen der ermittelnden Beamten von Anfang an automatisch dazu. Das zeigt sich u. a. in der Unfähigkeit, von der bundesweit herrschenden Hypothese abzuweichen, dass es sich hier um eine Tat innerhalb der organisierten migrantischen Kriminalität handele. Das zeigt sich aber auch im Umgang mit den Angehörigen der Opfer: Sie wurden kriminalisiert, beschattet, unter Druck gesetzt und pietätlos behandelt. Und das zeigt sich schließlich in der Unfähigkeit, das wahre Motiv der Tat zu sehen, obwohl es hierfür – im Gegensatz zur bis zuletzt verfolgten sogenannten Organisationstheorie – zahlreiche Anhaltspunkte gab.
Besonders deutlich macht das der Umstand, dass den Hinweisen auf an zahlreichen Tatorten beobachtete Radfahrer nicht nachgegangen worden ist. Zwei mittel- beziehungsweise nordeuropäisch aussehende Männer auf Fahrrädern als Tatverdächtige – das scheint nicht in das Bild der ermittelnden Beamten gepasst zu haben. Dieses Schema – Ermittlungen gegen die Opfer und Angehörigen
und Nichtverfolgung von Hinweisen auf einen rassistischen Anschlag – zieht sich durch alle neun Morde des NSU an Menschen mit Migrationshintergrund. Es zieht sich durch die Ermittlungen zu den Bombenanschlägen – und selbst in den Ermittlungen zur Ermordung Michèle Kiesewetters findet es seinen Niederschlag.
Doch lassen wir uns nicht dadurch entmutigen, dass unser Staat im NSU-Komplex seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht geworden ist, sondern lassen wir uns gemeinsam daran arbeiten, es in Zukunft besser zu machen. Denn: Unser Staat, das sind wir. Es ist unsere Demokratie, unser Rechtsstaat, unser Grundgesetz: Unsere Institutionen und unsere Verfassungsgrundsätze sind stark, aber sie sind keine unverletzlichen Naturgewalten. Sie sind nur so stark wie die Menschen, die hinter ihnen stehen, die sie im Alltag leben. Wir müssen uns einbringen, unser Wort erheben, solidarisch sein. Unsere Demokratie ist zu wichtig, um ihren Schutz allein Politikern anzuvertrauen. Unser Rechtsstaat ist zu wichtig, um seinen Schutz allein der Justiz zu überlassen. Wir Bürger und Bürgerinnen sind gefragt. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jetzt erst recht!
1 http://www.fsk-hh.org/blog/2015/10/22/ein_wissen_dass_schon_immer_da_war_aber_immer_wieder_unwahrnehmbar_unhoerbar_gemacht_werden_sollte.
2
Githu Muigai: Report of the Special Rapporteur on contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia, and related intolerance, 22.2.2010. Online: www2.ohchr.org/english/issues/racism/rapporteur/docs/A_HRC_14_43_Add.2.pdf.
3 Stokely Carmichael/Hamilton Charles V. (1969): Black Power. Die Politik der Befreiung in Amerika.
Fischer: Frankfurt a. M.
4 Q&A: Stephen Lawrence murder. In: BBC News, 5.5.2004.
5 Ute Osterkamp (1996): Rassismus als Selbstentmächtigung. Argument Verlag: Hamburg, S. 201.
6
Siehe dazu: V-Mann soll Waffenlieferant gewesen sein. In: n-tv.de, 26.5.2016. Online: www.n-tv.de/politik/V-Mann-soll-Waffenlieferant-gewesen-sein-article17789816.html.
7 Parallelbericht zum 19. – 22. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD). Der Verfasser war Mitglied des Redaktionsteams des Berichts. Zitiert aus: