Rassistischer Hass - das OEZ-Attentat in München

Der Beitrag fasst das Gutachten des Autors für die bayerische Landeshauptstadt München zusammen, in dem der Frage nachgegangen wird, wie die Mehrfachtötung von neun Menschen aus Einwandererfamilien durch den Täter David S. zu bewerten ist. Auf Grundlage der Analyse von Ermittlungsakten und im internationalen Vergleich ist die Tat demnach als ein rassistisch motiviertes Hassverbrechen anzusehen.

 

Einleitung

Im August 2017, 13 Monate nach dem sogenannten „OEZ-Amoklauf“ am 22. Juli 2016, hat die Stadt München Gutachten über die Radikalisierung und Einordnung des Täters David S. in Auftrag gegeben.1 Bis heute beschäftigt die Tragödie mit neun Toten, fünf Verletzten und dem suizidierten Täter nicht nur die Hinterbliebenen, Angehörigen und Betroffenen. Derzeit findet die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem mutmaßlichen Verkäufer der Tatwaffe vor dem Landgericht München statt. Aufgrund der komplexen Hintergründe sind Behörden, Politik, Nichtregierungsorganisationen und Medien immer noch mit der Einordnung befasst.

Die Aufarbeitung und Verarbeitung bei den Angehörigen setze die Anerkennung rassistischer Tatmotive durch Behörden und Öffentlichkeit voraus, argumentiert die Beratungsstelle BEFORE München (2017), die Betroffene der Mehrfachtötung berät. Zivilgesellschaftliche Institutionen und Politiker_innen drängen auf eine gründliche Aufarbeitung. Zweifel an rassistischen Einstellungen bei dem Täter bestehen nicht – dies haben auch die zuständigen Ermittlungsbehörden deutlich gemacht und bezüglich eines politischen Motives ermittelt. Strittig ist, welches Gewicht politischen bzw. vorurteilsgeleiteten Einflüssen zukommt. Es besteht kein Verdacht, dass die Behörden Informationen unterdrücken oder zurückhalten. Dennoch steht die Frage im Raum: Wurden die rassistischen und rechtsextremen Bezüge hinreichend gewichtet und gewürdigt? Denn bisher wird die Tat seitens der bayerischen Behörden offiziell nicht als „politisch motiviert“ eingeordnet.

Was ist geschehen?

Am Abend des 22. Juli 2016 tötete der 18-jährige David S. neun Menschen im und um das Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) mit gezielten Schüssen. Fünf weitere Menschen wurden durch Schüsse verletzt. Dann erschoss S. sich selbst. Bei dem Tatdatum handelt es sich um den 5. Jahrestag der Tötung von 77 Menschen durch den norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik. Der Münchner Mehrfachmörder bewunderte Breivik (s.u.). Bei der Tatausführung soll David S. laut unterschiedlichen Zeugen zum Teil widersprüchliche Aussagen getätigt haben, etwa: "Darauf habe ich seit 7 Jahren gewartet!", "Ich bin Deutscher, ich bin hier geboren worden, wegen den Scheiß-Kanaken tue ich das", und "Ihr habt mich 7 Jahre gemobbt. Jetzt ficke ich Euch alle, jetzt ficke ich Euch alle!" Die Zitate von David S. zeugen von der Ambivalenz, welche die eindeutige Zuordnung seiner Taten erschwert. Laut Chatprotokollen hat der spätere Todesschütze im April 2015 davon gesprochen, wie er "diese Welt wieder gut machen kann". Außerdem schrieb er: "Ich weiß dass ich Geschichte schreiben werde und mein Name niemals vergessen wird". David S. hat sich offensichtlich bereits jahrelang mit der Vorstellung der Mehrfachtötung beschäftigt. Zur Durchführung hat er im Mai 2016 eine scharfe Schusswaffe im sogenannten Darknet erworben.

Opferauswahl

Alle ahnungs- und wehrlosen Opfer stammen aus Einwandererfamilien, bei keinem konnten die Ermittlungsbehörden Hinweise auf eine direkte Verbindung zum Täter entdecken. Fünf der Todesopfer waren nicht einmal 18 Jahre alt. Drei der Getöteten waren Anfang 20 und ein Opfer in den 40ern. Das OEZ gilt in München als beliebter Treffpunkt von Menschen aus Einwandererfamilien im Ortsteil Moosach, welcher für seinen hohen Migrantenanteil bekannt ist. Im Vorfeld versuchte David S. erfolglos über einen unter falschem Namen angelegten Facebook-Account Menschen mit überwiegend deutsch-türkischem Migrationshintergrund zum späteren Tatort zu locken. Darunter waren auch Personen, die David S. persönlich als Täter für seine Mobbingwahrnehmungen verantwortlich machte.

Zusammenfassend kommt die bayerische Staatsregierung zu dem Ergebnis: „Die Tatumstände bieten Anhaltspunkte für die Annahme, dass zumindest bei den durch die ersten Schüsse getöteten Opfern deren Erscheinungsbild für den Täter eine maßgebliche Rolle gespielt haben könnte.“ (Bayerische Staatsregierung 2017) Der bayerische Verfassungsschutz bestätigt, dass die Opferauswahl „durchaus rechtsextremistisch motivierten Taten zu entsprechen [scheine]“ (Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz 2016). Obwohl die Opferauswahl „ambig“ sei, würde jedoch das aus seiner Mobbingerfahrung resultierende Rachemotiv des Täters „für einen Amoktäter“ sprechen (ebd.). Hinterbliebene, Angehörige, Rechtsvertreter_innen und die Beratungsstelle BEFORE München (2017) verlangen dagegen, die politische Bedeutung der Tat zu würdigen.

Phänomenologische Kategorien

Bei der Einordnung von komplexen Ereignissen können sich große Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben, etwa zwischen „Amok“ und „Terrorismus“, wie ausweislich der Akten auch die Ermittlungsbehörden im vorliegenden Fall feststellen. Die Kriminologin Bannenberg schreibt:

Abgrenzungsprobleme können auch zwischen Amok/Mehrfachtötungen und Terrorismus auftreten. Auch bei Selbstmordattentaten oder sonstigen gezielten Tötungen, denen eine terroristische Motivation zugeschrieben wird, handelt es sich um Mehrfachtötungen. (Bannenberg 2017: 17)

Amoktaten sind der Wissenschaftlerin folgend zu definieren als „beabsichtigte vollendete oder versuchte Mehrfachtötungen, bei denen in der Regel ein Einzeltäter aus Wut, Hass und Rache bestimmte oder auch willkürlich ausgewählte Opfer attackiert“ (Bannenberg 2015: 464; vgl. auch Bannenberg et al. 2014: 229). Auf der Grundlage empirischer Analysen von Amoktaten in Deutschland stellen die Kriminologinnen Bannenberg und Bauer (2017: 164) fest: „Es stellte sich klar heraus, dass die Taten (erwartungsgemäß) nicht auf monokausale Ursachen zurückgeführt werden können.“

Davon ausgehend ist es grundsätzlich kein Widerspruch, wenn Mehrfachtötungen mehrere Merkmalsbestände erfüllen, d. h. beispielsweise gleichzeitig Merkmale von Amok, Terror, persönlichen und politischen Motiven aufweisen.

Politisch motivierte Kriminalität und Hassverbrechen in Deutschland

Verbrechen mit politischer Dimension werden in Deutschland behördenseitig mit dem 2001 eingeführten System der „politisch motivierten Kriminalität“ erfasst. Darunter werden unter anderem:

alle Straftaten bezeichnet und erfasst […] wenn in Würdigung der gesamten Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte für eine politische Motivation gegeben sind, weil sie […] sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten (sogenannte Hasskriminalität) […]. (Bundesministerium des Inneren 2016: 221)

Dem Bundeskriminalamt folgend werden dem Phänomenbereich ‚rechts‘ „Straf-/Gewalttaten zugeordnet, wenn [...] Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren“ (Dierbach 2017: 479).
Es geht bei der Einordnung in das System der „politisch motivierten Kriminalität“ um „Anhaltspunkte“ und auch „teilweise“ zugrunde liegende Motive. Bei der Einordnung von Straf-/Gewalttaten in das System müssen demnach politische Motive nicht dominieren. Unter den Gesichtspunkten von Menschenrechts- und Minderheitenschutz misst das Konzept der Vorurteils- bzw. Hasskriminalität im Rahmen des polizeilichen Definitionssystems explizit solchen Taten eine besondere Bedeutung bei, die sich vorurteilsgeleitet gegen marginalisierte Menschengruppen richten – und zwar ausdrücklich selbst dann, wenn der oder die Täter dabei vorrangig keine politischen Ziele verfolgen.

Wesentlich für Hassverbrechen ist, dass deren Wirkungen über die unmittelbar viktimisierten Personen hinausreichen. Betroffen sind nicht nur die Opfer. Hassverbrechen senden eine Botschaft an alle, die die Identität des Opfers teilen (bzw. jene, denen seitens des Täters eine derartige Identität zugesprochen wird): Das könntest auch Du sein (Iganski/Levin 2015: 35). Ob diese Botschaft vom Täter intendiert wird oder nicht, ist für die Einordnung sowie für die Folgen nicht ausschlaggebend. Die kollektiv Betroffenen werden durch die Botschaftstat verunglimpft, herabgewürdigt und marginalisiert (ebd.). Die besondere Beachtung, Erfassung und Bekämpfung von Hasskriminalität berücksichtigt die kollektiven Folgen und gesellschaftlichen Ausgrenzungsdynamiken. Das opferorientierte Konzept der Hasskriminalität ist zwar Bestandteil des PMK-Systems, steht aber im Widerspruch zu dessen dominanter Täterfixierung. Der Hasskriminalitäts-Ansatz fragt zuerst danach, wer zum Opfer wurde, d. h. aufgrund welcher sozialen, historischen, politischen und situativen Umstände – und erst danach, warum und wie jemand zum Täter wurde oder potenziell bedrohliche Einstellungen entwickelte.

Amok, Hass, Terror – ambivalente Fallbeispiele

Auf der Grundlage von Akten der amerikanischen Polizei haben Levin und McDevitt eine Typologie von Hassverbrechen erstellt (zusammenfassend: Iganski/Levin 2015: 43ff.). Ein Typus von Hassverbrechen wird bezeichnet als „retaliatory hate crime“ – also Hassverbrechen aus Vergeltung. Bei Hassverbrechen aus Vergeltung wird nicht der/die eigentliche Täter_in eines anfänglichen Angriffs (bspw. von Mobbing) zum Ziel der Vergeltungsgewalt, sondern andere werden stellvertretend dafür zum Ziel der Hassgewalt. Diese Form der Hassverbrechen entsteht häufig aus der Psychopathologie des/der Täters_in. Hassgeleitete Attentate sind demnach häufig motiviert durch das Rachebedürfnis der Täter; als beispielhaft gilt ein Amoklauf im Mai 2014 in Kalifornien, bei dem ein 22-jähriger Mann sechs Studierende erschoss und 13 weitere verletzte. Iganski und Levin (2015: 47) argumentieren, der Täter habe alle Menschen und insbesondere Frauen dafür verantwortlich gemacht, bei Frauen keinen Erfolg zu haben. Auch terroristische Anschläge können Rachemotive enthalten, so die britischen Kriminologen (ebd.). Internationale Beispiele von Mehrfachtötungen, bei denen Vorurteile/Hass gegenüber spezifischen sozialen Gruppen eine Rolle gespielt haben, zeigen: Auf bestimmte, gesellschaftlich diskriminierte soziale Gruppen bezogene Mehrfachtötungen kommen häufiger vor (vgl. Quent 2017). Diese Taten mit vorurteilsgeleiteten, d. h. sexistischen, antisemitischen oder rassistischen Motiven wurden zum Teil von Menschen mit gleichzeitigen oder verallgemeinerten Rachemotiven und psychischen Problemen begangen. Rache und Vorurteile sowie individuelle und politische Motive schließen sich bei Mehrfachtötungen nicht aus. Vielmehr sind Überschneidungen die Regel.

Radikalisierung des David S.

Kurz gesagt, die Grenze zwischen Wahn und Aktivismus ist fließend.

(Roy 2017: 62)

In der internationalen Radikalisierungs- und Terrorismusforschung herrscht eine Kontroverse zwischen zwei Positionen, die jeweils vor allem mit den Theorien französischer Islamismusforscher verbunden sind. Vereinfacht dargestellt geht es um die Frage, ob der moderne (islamistische) Terrorismus Ausdruck einer Radikalisierung des Islams (Kepel 2017) ist oder einer Islamisierung der Radikalität (Roy 2017). Unter Bezug auf die persönlichen und sozialen Hintergründe sowie die in der Regel geringe religiös-ideologische Bildung von islamistischen Attentätern, Terrorverdächtigen und Syrienausreisern argumentiert unter anderem Roy, dass gesellschaftlich desintegrierte Personen mit problembehafteter Biografie nur oberflächige Bezüge auf den Islam heranziehen, um extreme Gewalttaten zu rechtfertigen. Die eigentlichen Ursachen seien daher persönlicher Natur und religiöse oder politische Bezüge böten lediglich einen sozial-relevanten Legitimationsrahmen für Gewalt. Ähnliches lässt sich in Radikalisierungsprozessen von Neonazis feststellen. Auch bei David S. ist das Rachemotiv der gruppenbezogenen Pauschalisierung vorgelagert und als Ursache für die vorurteilsgeleitete Radikalisierung zu verstehen. Die Anleihen im Rechtspopulismus und Rechtsextremismus zeigen eindeutig, dass David S. politische Bezüge hergestellt und gegenüber seinem sozialen Umfeld sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Diese ideologische Aufladung erlangt durch den gruppenbezogenen Charakter der Mehrfachtötung als Hassverbrechen besondere Bedeutung. Die Parallele zu islamistischer Radikalisierung zeigt: Typisch für Terrorist_innen ist die Aufladung von individuellen Aggressionen, Delinquenz und Hassmotiven durch soziale Hierarchisierungen, die Auswahl von Opfergruppen und die Rechtfertigung von Tötungshandlungen. Werden bei Mehrfachtötungen oder Anschlägen Bezüge auf den Islam oder islamistische Ideologie und Gruppen hergestellt und die Taten als Terrorismus bezeichnet, aber Mehrfachtötungen mit eindeutigen Bezügen auf rassistische Ideologie und Gruppen ausschließlich als Amoktaten eingeordnet, dann findet eine Verharmlosung dieser Form des hausgemachten Terrorismus statt.

Vor dem Hintergrund dieser wissenschaftlichen Debatte wirkt die Begründung des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz nicht stimmig, weshalb die Mehrfachtötung am OEZ trotz „Anleihen aus dem Bereich Rechtsextremismus“ keine politische Tat sei:

Trotz der Anleihen aus dem Bereich Rechtsextremismus, steht hier die Kränkung stets im Vordergrund. Politische Bekundungen, insbesondere wenn sie von der Mehrheitsgesellschaft verabscheut werden, ermöglichen narzisstisch gekränkten Personen eine Kompensation ihrer Kränkung. Durch extremistische Äußerungen ziehen sie Aufmerksamkeit auf sich und werden gefürchtet. Dies gibt ihnen ein Gefühl von Macht. Bei S scheinen ideologische Ansätze genau diesen Zweck erfüllt zu haben. Seine Bezüge auf die AfD und den Nationalsozialismus sind vermutlich so zu interpretieren. Eine Verinnerlichung der Ideologie im Sinne einer extremistischen Ideologisierung oder Radikalisierung dagegen hat bis zum Zeitpunkt seines Todes nicht stattgefunden. (Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz 2016: 37)

Dieser Argumentation folgend, dürften islamistische Anschläge nicht als Terrortaten bezeichnet werden, wenn die Täter_innen keine umfassende Ideologisierung aufweisen. Zudem werden hier die Ursachen von vorurteilsgeleiteter Radikalisierung mit der Radikalisierung als solcher verwechselt. Richtig ist: Die Kränkungen von David S. dürften ursächlich für seine vorurteilsgeleitete Radikalisierung gewesen sein und politische Anleihen dürften diese Radikalisierung ergänzt haben.

Provokant formuliert: Würde man diesen Narrativen der Entpolitisierung folgen, würde es bald überhaupt keine politisch motivierte Gewalt mehr geben, sondern nur noch gekränkte Opfer. Dann wären Islamist_innen nur noch von der Mehrheitsgesellschaft gekränkte Einwanderer_innen, linke Gewalttäter_innen vom Staat gekränkte Jugendliche und Neonazis von der Regierung gekränkte Asylkritiker_innen. Die notwendige Analyse und Beschreibung von Ursachen kann nicht als Ersatz herhalten für die ebenso notwendige gesellschaftspolitische Einordnung von derartigen Erscheinungen.

Persönliche Umstände

David S. wurde am 20. April 1998 in München geboren und besaß die deutsche und die iranische Staatsangehörigkeit. Er war weder vorbestraft noch polizeibekannt. Trotz Sympathien für die AfD sind keine Mitgliedschaften in rechten oder rechtsextremen Strukturen und Netzwerke bekannt. Rechtsextreme Straftäter_innen sind – ähnlich wie Islamist_innen – häufig vor ihrer politischen Karriere durch allgemeinkriminelle Taten in Erscheinung getreten und radikalisieren sich maßgeblich in (realweltlichen oder virtuellen) Gruppenprozessen. Diesbezüglich unterscheidet sich die Radikalisierung des David S. erheblich. Verglichen mit idealtypischen Radikalisierungspfaden von Rechtsextremen (vgl. dazu Quent 2016) ist der Radikalisierungsprozess von David S. atypisch und weist vielmehr starke Gemeinsamkeiten mit der Radikalisierung junger Amoktäter_innen auf (Bannenberg/Bauer 2017).

Seine Schulkarriere war krankheits- und mobbingbedingt problembelastet. Es ist jedoch festzustellen, dass die schulische Karriere von David S. nicht durchweg negativ verlief. In der zehnten Klasse (2014/15) war er, ausweislich seiner Zeugnisse, sogar Klassensprecher. Außerdem wurde im Zeugnis gelobt, er trage durch „seine kameradschaftliche Art […] zu einem guten Klassenklima bei“. Er habe sich demzufolge „problemlos“ in die Klassengemeinschaft eingefügt und erledigte Arbeiten „gewissenhaft, ordentlich und meist pünktlich“.

David S. hieß ursprünglich Ali, wechselte jedoch an seinem 18. Geburtstag auf eigenen Wunsch seinen Namen. Nach Angaben seines Vaters wollte er seinen Namen ändern, denn er sei „Deutscher und wolle daher auch einen deutschen Namen führen“. David S. habe „Ali“ für einen „billigen Namen“ gehalten und glaubte, er habe mit seinem muslimischen Vornamen in Deutschland schlechtere Jobchancen.

David S. litt bereits seit frühester Kindheit unter zum Teil erheblichen unterschiedlichen psychischen Störungen. Auswirkungen dieser Probleme wurden offenbar verstärkt durch Mobbingerfahrungen zwischen der fünften und achten Jahrgangsstufe. Er äußerte den Wunsch, alle Mobber sollten tot sein und entwickelte Vermeidungsstrategien.

Durch Medikamente konnte der Zustand von David S. zeitweise verbessert werden, allerdings setzten er bzw. die Eltern des zu diesem Zeitpunkt Minderjährigen die Medikamente immer wieder ab; auch wurde entgegen ärztlichem Rat weder eine stationäre Therapie noch eine Verhaltenstherapie fortgeführt. Psychische Erkrankungen und auch Multimorbidität sind keine hinreichende Ursachenerklärung für Mehrfachtötungen (vgl. u. a. Ellis et al. 2016: 10). Es lässt sich keine Korrelation oder kausale Beziehung zwischen psychischen Problemen und dem Terrorismus Alleinhandelnder ableiten. Ellis et al. weisen zudem auf die Gefahr der Stigmatisierung solcher Erkrankungen hin und darauf, dass es notwendig ist, solche Stigmatisierungen zu reduzieren (ebd.: 24). Ebenso wenig wie Menschen, die psychisch krank sind, regelmäßig zu Amokläufer_innen werden, trifft dies auf Mobbingopfer zu – das berichtet die Amokforscherin Bannenberg nach der Analyse aller Amoktaten in Deutschland seit 1992 (Bayerischer Rundfunk 2017). Die Krankheitsgeschichte von David S. ist daher ein Puzzleteil neben anderen.

Politische Positionen, Entmenschlichung und Vorurteile

Weltanschaulich soll David S. sich als „bekenntnislos“ bezeichnet und Vorurteile gegen die islamische Religion gehabt haben. Seine Eltern sind zwar muslimisch sozialisiert, praktizierten jedoch keine Religion. In verschiedenen Quellen von David S. finden sich gruppenbezogen extrem abwertende und entmenschlichende Äußerungen. Nach Betrachtung der Quellen lässt sich der Schluss ziehen: Er hat seine negativen Erfahrungen zu einer gruppenbezogenen Vorurteilshaltung pauschalisiert. In den schriftlichen Zeugnissen seiner Hasssprache verschwimmen persönliche Kränkungen und Rachegelüste sowie politische Entwicklungen und Positionen in drastischen und detaillierten Hasstiraden. David S. äußerte sich unter anderem wie folgt:

Ich ficke euch, ihr verdammten Deutsch-Türken, ihr Hunde, ihr Nichtsnutz, ihr seid Stück Scheiße, ihr habt mein Leben zerstört und diese Glock wird euer Leben auch zerstören, nämlich mit einem Kopfschuss. Hirnstamm, Gehirnareale werden damit getroffen, zerfetzt, bombardiert und ich fick euch ihr salafistische Bastarde. Ihr habt hier in Deutschland nichts zu suchen, die AfD wird euch alle ausschalten. [sic]

Laut Aussagen der Eltern sympathisierte David S. mit der Partei AfD insbesondere aufgrund ihrer flüchtlingsfeindlichen Programmatik. Nach Einschätzung des Vaters war „seine politische Ideologie […] sehr an dem Gedankengut der AfD orientiert“, die er mit 18 Jahren habe wählen wollen. David S. habe sich ihm zufolge „immer als Deutscher gesehen, er hat keinen Gedanken daran verschwendet, dass er selber ausländische Wurzeln hat“.

Gegenüber mehreren Zeug_innen brachte S. seinen Hass gegenüber Deutsch-Türken zum Ausdruck, vor denen er Deutschland habe „retten“ wollen und die er „zerquetschen [wollte] wie Kakerlaken“. David S. habe gesagt, so berichtete ein langjähriger Freund, dass „Türken verbrannt werden sollten, weil sie eben Deutschland kaputt machen wollten“. Abwertend geäußert habe er sich auch über Albaner_innen und Albanien, Alevit_innen, Jüdinnen_Juden und über den Staat Israel, den Balkan bzw. den Kosovo. Während einer stationären psychischen Behandlung habe David S. Hakenkreuze auf seine Blätter gemalt und geäußert, manche Sachen gut zu finden, die Hitler gemacht hat.

David S. hat sich mit mehreren Amoktäter_innen auseinandergesetzt und sich im virtuellen Raum beispielsweise eine Zeit lang den Namen des Amoktäters von Winnenden gegeben; auch dies ist typisch für Amoktäter_innen. Besondere Bewunderung äußerte er für den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik, von dem er – wie Zeug_innen aussagten – „total fasziniert“ gewesen sei, ihn „anscheinend als Vorbild“ ansah und unter anderem sein Bild sowie seinen Namen im eigenen WhatsApp-Profil nutzte. Zudem soll David S. in einer Steam-Gruppe mit „lauter Breivik-Anhängern“ gewesen sein. Vor diesem Hintergrund kann es als Zufall ausgeschlossen werden, dass der Tattag mit dem fünften Jahrestag des Attentats durch den Rassisten Breivik zusammenfiel. In einem Chat setzte sich David S. differenziert mit der ambivalenten Rolle von Breivik als Amoktäter und Terrorist auseinander. Er war offenkundig mit dessen islamfeindlichen Überlegungen im Kontext der internationalen „Counter-Jihad“-Bewegung vertraut (Archer 2013, Kronauer 2016). Dies hat er sachkundig dem für Amoktäter_innen typischen Motiv der Geltungssucht gegenübergestellt. Er hielt Terrorist_innen für „Amokläufer“, denen es nicht um den „Islamischen Staat“ gehe, sondern um „Aufmerksamkeit“; damit ist er durchaus nahe an der Analyse von Roy (2017), derzufolge sich „Aktivismus“ und „Wahn“ überschneiden.

Am 21. Juli 2016, einen Tag vor der Tat, schrieb David S. in einem Chat:

Es wird immer schlimmer, aufgrund der aktuellen Flüchtlinge die eigentlich nur Wirtschafts Flüchtlinge sind, werden wir noch erhebliche Probleme auf uns zukommen sehen. [sic]

München ist die Zukunft Deutschlands. Und genau aus diesem Grund müssen wir diese Stadt vor diesen Kakerlaken schützende wenn wir es nicht tun werden wir es in den kommenden Jahren noch bereuen  befeuern. [sic]

Dies belegt: Der Täter hat sich unmittelbar vor der vorurteilsgeleiteten Mehrfachtötung auch mit politischen Fragen auseinandergesetzt, durch die seine Entscheidung zur Tat bestärkt und im Sinne eines vermeintlichen Kollektivinteresses politisch aufgeladen werden konnte.

Ursachen der Vorurteile

Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, „dass David S. den gegenüber den für das Mobbing verantwortlichen Mitschülern empfundenen tiefen Hass mit der Zeit auf Personen projizierte, die diesen Mobbern in Alter, Herkunft, Aussehen und Lebensstil ähnlich waren. So entwickelte er eine tiefe Abneigung gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende mit Migrationshintergrund, vor allem mit türkischen oder albanischen Wurzeln.“ (Bayerisches Landeskriminalamt 2016: 169) Aus der Beobachtung, die Abwertung „dieser Bevölkerungsgruppe“ sei ein Resultat aus den aus Mobbing resultierenden Rachegefühlen, leiten die Ermittlungsbehörden jedoch ab, „Rache“ sei das Tatmotiv. Das ist insoweit plausibel, als dass darin eine dominante individuelle Ursache für die Gewaltneigung zu suchen sein könnte. Die Schlussfolgerung ignoriert jedoch den für die Art der Tatausübung und vor allem für die Art der Opferauswahl prägenden Zwischenschritt der pauschalisierenden Vorurteilskonstruktion, d. h. des „Othering“ (Attia 2014: 9; siehe auch Beitrag von Attia & Keskinkilic in diesem Band) und der Abwertung der Fremdgruppe. Diese Prozesse unterscheiden die Tat von den meisten anderen Amokläufen. Amoktäter_innen wählen in den meisten Fällen ihre Opfer willkürlich oder aufgrund persönlicher Bezüge aus (bspw. bei Amokläufen in Schulen). David S. wählte dagegen seine Opfer – wie auch die Ermittler_innen bestätigen – gruppenbezogen entlang äußerlicher Kriterien aus, die er als Indikator für spezifische ethnische Hintergründe bzw. eine spezifische soziale Identität betrachtete. Rache mag ein wichtiger Einflussfaktor seiner individuellen Radikalisierung sein, doch die Tatumstände sind nicht durch ein reines Rachemotiv geprägt. Rassismus wird durch den Verweis auf seine individuellen, auch psychopathologischen oder gesellschaftlichen Ursachen nicht weniger rassistisch. Die Ermittlungsbehörden haben die notwendigen und wesentlichen Informationen durchaus herausgestellt und bewertet, verkennen aber in der Schlussfolgerung den Charakter und die Bedeutung von Vorurteilen bzw. von Rassismus. Die Vermutung des Münchner Stadtrates Marian Offmann (CSU) beschreibt diesen Punkt zutreffend: „Dass die Tat von den Behörden auch als Folge von Rachegefühlen wegen Mobbings erklärt wird, könnte den rassistischen und rechtsextremen Hintergrund verdecken“ (Offmann 2017).

Die im Falle von David S. entlang ethnischer Kriterien verlaufende Konstruktion von negativen Bezugsgruppen erfüllte für seinen äußerst problembelasteten Charakter eine Rechtfertigungsfunktion für seine Rache-, Hass- und Gewaltneigungen, die sowohl individuellen als auch gesellschaftlichen Ursprungs sind.

Einordnung

Neun Menschen mussten am 22. Juli 2016 in München sterben, weil der Täter sie einer angeblich bedrohlichen Gruppe zuordnete. Die betroffenen Individuen waren austauschbar, aber nicht die durch den rassistisch-wahnhaften Täter konstruierte Gruppe. In der Konstruktion von Opfergruppen, d. h. in der „Tätersicht auf die Opfer – und mag diese auch noch so absonderlich und verabscheuungswürdig sein“ (Bundesregierung 2014: 3) –, liegt der Kern vorurteilsgeleiteter Straf- und Gewalttaten.
Für eine Einordnung der Mehrfachtötung am Münchner OEZ als Hassverbrechen sprechen:

  • die Opferauswahl
  • die mit der Tat verbundene Botschaft an die vom Täter stigmatisierte gesellschaftliche Gruppe
  • die Gefahr der Täter-Opfer-Umkehr bzw. der sekundären Viktimisierung, wenn nur das Rachemotiv berücksichtigt wird
  • die in der Opferauswahl begründete Wahrnehmung der Tat bei Angehörigen, migrantischen Communitys und in der Zivilgesellschaft als rassistisch motiviert; dadurch wird der gruppenbezogene Botschaftscharakter der Tat unübersehbar
  • die ausgeprägten rassistischen Vorurteile des Täters
  • das Tatdatum
  • der Tatort als ein in München bekannter Treffpunkt für Menschen aus Einwandererfamilien
  • die Sympathien des Täters für die AfD, die Hakenkreuz-Schmierereien
  • die Instrumentalisierung der Tat durch rechte Akteure, vor allem aus der AfD

Dagegen sprechen nur oberflächig das Rachemotiv und die Gemeinsamkeiten mit Amoktaten. Das Rachemotiv und die rassistische Motivierung der Opferauswahl bei der Tatausführung gehen Hand in Hand mit der Frage nach den Ursachen der rassistischen Vorurteile, ohne den gruppenbezogenen Charakter der Tat zu negieren oder zu bagatellisieren. Vorurteile und Rassismus sind nicht immer vordergründig politisch (motiviert), sondern sozialpsychologische und kulturelle Hierarchien und Muster, die die Gesellschaft und die Sozialisationsprozesse von Individuen prägen. Rechtsextremismus ist dafür nur die deutlichste Spitze des Eisberges. Dieser Komplexität und der kollektiven Betroffenheit der von Rassismus diskriminierten Menschen in Deutschland ist Rechnung zu tragen, um gegen Rassismus vorzugehen und um gesellschaftliche Spaltungen zu überwinden. Das rigide PMK-System bietet wenig Spielraum für die Ambivalenzen der gesellschaftlichen Realität, auch wenn sich der Aspekt der „Hasskriminalität“ in dem System wiederfindet. Extremismustheoretische Überprüfungen allein sind schon aus diesem Grund nicht ausreichend. Bei der Bewertung, ob es sich um Hassverbrechen handelt oder nicht, müssen die Deutung von Betroffenen sowie menschenrechts- und antidiskriminierungsorientierte Aspekte einbezogen werden.

Wird die Bedeutung der vorurteilsgeleiteten Auswahl der Opfer nicht berücksichtigt, werden die kollektiv und direkt Betroffenen erneut geschädigt: zum einen, indem ihre Viktimisierung ignoriert wird; zum anderen senden die Behörden ein fatales Zeichen im Sinne der Täter-Opfer-Umkehr, welches implizit die rassistisch diskriminierte Gruppe in Sippenhaft für das Verhalten der vorherigen Mobber nimmt. Doch sie wurden nicht ermordet, weil ihnen möglicherweise ähnlich sehende Personen David S. gemobbt haben, sondern weil David S. einen pauschalisierenden Hass entwickelt hat auf alle Menschen mit aus seiner Sicht spezifischen Merkmalen.

Die Nichtanerkennung des Rassismus reproduziert letztlich die rassistische Feindgruppenkonstruktion des Täters, indem den Betroffenen kollektiv eine Mitverantwortung für das irrationale und menschenverachtende Rachebedürfnis des Täters eingeräumt wird. Die Opfer tragen keinerlei Schuld an wahrgenommener Isolation oder Mobbing sowie dem sozialen Rückzug des Täters, sie tragen keine Schuld an seiner psychischen Deformierung und seinen Vorurteilen: Dies muss offiziell anerkannt werden, anstatt die Taten durch Verweis auf Ursachen im Sinne des Täters zu rechtfertigen. Die Behörden sollten die für die Gesellschaft besonders zerstörerische Wirkung von Rassismus und Vorurteilen verurteilen.

Europäische Organisationen (z. B. ECRI und ODIHR) und Nichtregierungsorganisationen (z. B. Amnesty International und Human Rights First) fordern: Der deutsche Staat müsse Maßnahmen gegen Hasskriminalität verstärken. Dazu zählt beispielsweise aus Sicht von Human Rights First:

Die deutsche Polizei und das Statistische Bundesamt sollten das PMK-Erfassungssystem überprüfen, um ein klares, transparentes und praktikables System zur Erhebung von Daten zu Hassdelikten sicherzustellen und Meldelücken zu verringern. Entscheidend bei der Überprüfung des PMK-Systems ist die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und betroffener Gemeinschaften. (Human Rights First 2017)

Die Mitglieder des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags waren sich parteiübergreifend einig, dass das derzeitige Definitionssystem PMK „große Schwächen hat“ und eine grundlegende Überarbeitung notwendig sei (Deutscher Bundestag 2013: 861). Offenkundig ist das PMK-Definitionssystem kein praxistauglicher Rahmen, um rassistische und andere Hassverbrechen angesichts ihrer besonders schwerwiegenden Folgen angemessen zu berücksichtigen. Dem ist auch in Hinblick auf die Mehrfachtötung am OEZ München wenig hinzuzufügen. In der Praxis dominiert weiterhin ein täterfixiertes Extremismusverständnis – so auch in der bisherigen Betrachtung der gruppenbezogenen OEZ-Mehrfachtötung. Die geringe Bekanntheit des Hasskriminalitätsansatzes innerhalb der Sicherheitsbehörden und der Öffentlichkeit dürfte – wie in diesem Fall – wesentlich für schwerwiegende Fehler beim Erkennen und Einordnen entsprechender Verbrechen verantwortlich sein. Hinsichtlich der allgemeinen Zunahme rechter, rassistischer und flüchtlingsfeindlicher Gewalttaten ist das ein großes Problem für ein modernes Einwanderungsland. Erhebliche Anstrengungen sind nötig, um einen menschenrechtsorientierten Paradigmenwechsel einzuleiten. Dies gilt für die Forschung ebenso wie für die Aus- und Weiterbildung der Sicherheits- und Justizbehörden sowie für die Zivilgesellschaft. Die gruppenbezogene Mehrfachtötung in München sollte eine Initialzündung für einen bundesweit überfälligen Paradigmenwechsel sein.

 

 

1

Der vorliegende Artikel ist eine Kurzfassung des Gutachten des Autors, welches vollständig unter: <link pubdet/ist-die-mehrfachtoetung-am-oez-muenschen-ein-hassverbrechen/>http://www.idz-jena.de/pubdet/ist-die-mehrfachtoetung-am-oez-muenschen-ein-hassverbrechen/</link> abgerufen werden kann. Das Gutachten von Prof. Dr. Christoph Kopke sowie von Dr. Florian Hartleb sind ebenfalls online zugänglich unter: muenchen.de/rathaus/Stadtpolitik/Fachstelle-fuer-Demokratie/Kampagnen/Expertenspr-ch--Hintergr-nde-und-Folgen-des-OEZ-Attantats-.html.

 

Literatur

Archer, Toby (2013): Breivik‘s Mindset: The Counterjihad and the New Transatlantic Anti-Muslim Right. In: Taylor, Max/Holbrook, Donald/Currie, P. M. [Hrsg.]: Extreme right wing political violence and terrorism. Bloomsbury: London.


Attia, Iman (2014): Rassismus (nicht) beim Namen nennen. In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, 64, 13-14, S. 8–14.


Bannenberg, Britta (2015): Opfer und Betroffene von Amoktaten und Mehrfachtötungen – einige Anmerkungen zu ausgewählten Aspekten und Erkenntnisdefiziten. In: Bannenberg, Britta/Brettel, Hauke/Freund, Georg/Meier, Bernd-Dieter/Remschmidt, Helmut/Safferling, Christoph [Hrsg.]: Über allem: Menschlichkeit. Festschrift für Dieter Rössner. Nomos: Baden-Baden, S. 463–482.


Bannenberg, Britta (2017): Schlussbericht Projekt TARGET. In: Teilprojekt Gießen: Kriminologische Analyse von Amoktaten – junge und erwachsene Täter von Amoktaten, Amokdrohungen im Verbundprojekt TARGET (Tat- und Fallanalysen hoch expressiver zielgerichteter Gewalt): Gießen.


Bannenberg, Britta/Bauer, Petra (2017): Psychopathologie von Amoktätern. In: Rechtsmedizin, 27, Heft 3, S. 162–166.


Bannenberg, Britta/Bauer, Petra/Kirste, Alexandra (2014): Erscheinungsformen und Ursachen von Amoktaten aus kriminologischer, forensisch-psychiatrischer und forensisch-psychologischer Sicht. In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 8, Heft 4, S. 229–236.


Bayerische Staatsregierung (2017)

: DS 17/17018. Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.04.2017. Online: katharina-schulze.de/wp.../2014_01_30_cyber_cops_bayer_polizei_schulze.pdf [09.11.2017].


Bayerischer Rundfunk (2017):

Der Amoklauf am OEZ. Mobben, bis einer durchdreht? Online: www.br.de/br-fernsehen/sendungen/dokthema/mobbing-amoklauf-100.html [01.09.2017].


Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz (2016): Bewertung der Unterlage i.Z. mit dem Amoklauf am 22.07.2016 in München.


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